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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Medicine
Year:
[ca. 1905]
¬Der¬ klimatische Kurort Gries bei Bozen im deutschen Südtirol
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Page 32 of 44
Author: Kuntze, Max / [verf. von Max Kuntze]
Place: Gries
Publisher: Selbstverl. Kuntze
Physical description: 40 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Gries <Bozen> ; s.Klimakurort
Location mark: I A-27.047
Intern ID: 328369
■3o ■ ■ HotelsunöPenfionen im Kurorte Gries bei Bozen. Alle Höfels und Pcnfionen lind neuzeitlich eingerichtet, elektrifch beleuchtet und mit Hochquellenraaffer uerk'hen. Infolge der uillen.arfigen Verbauung des Kurortes ftehen alle fiäufer in freier, fanniger Cage inmitten non fdiönen Gärten. Die Maupffronfen der Häufer find nach Süden gerichtet. Unter Pension wird Zimmer samt Verpflegung verstanden. ■ I *mm I - ~ J3 fiotel und Pension „Austria' Rudolf Obermüller, — I. Ranges. —- i'ìff

, Zentralheizung, grofje Parkanlagen, 100 Zimmer, — Penfion oon 10 Kranen aufwärts. Pension Antonia, Marie Weiss. Zeoifchen Kurhaus und Crzherzag fieinrich-Promen ade. - 15 Zimmer, Pension non 6 Kronen aufwärts. Hotel unò Pension „Baöl' Martin Trafoyer. 10 Ulinufen oom Bahnhof. - Trambahnhalteftelle. • Zimmer mit und ahne Penfion. Zimmer oon 6 Kranen aufwärts. Pension Bavaria, Sigmund Böhm.. Schone fonnìge Cage, neben Cingang zur Erzherzog fteinrich- Pramenade — Penfion oon 6 Kronen aufwärts . hotel

und Pension „Belleuue' 1. Ranges. Johann Wienninger. 1. Ranges. Inmitten eines fchönen Parkes. In unmittelbarer Höhe des Kurhaufes. - 50 Zimmer, - Penfion oon 8 Kronen aufwärts.

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Year:
[1918]
Tiroler Landesschulgesetze vom Jahre 1918
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Page 22 of 50
Author: Nikolussi, Jakob [Red.] / Schriftleiter: Jakob Nikolussi
Place: Gries
Publisher: Verl. des Kathol. Tiroler Lehrervereins
Physical description: 48 S.
Language: Deutsch
Notations: Hrsg. als Ergänzung zur Nr. 9/10 der "Katholischen Volksschule", September-Oktober 1918. - In Fraktur
Location mark: II 105.160
Intern ID: 149651
Pension für einen Lehrer nicht 700 K, für eine Lehrerin nicht 600 X erreicht, ist sie auf diesen Betrag zu erhöhen. § S3.* Definitiv angestellte Lehrcr (Lebrsànen), welche noch nicht eine anrechenbare Dienstzeit von zehn Jahren vollstreckt haben, erhal ten, soferne sie aus dem Schuldienste 'cht infolge einer freiwilligen Dienstesentsagung (Z 51) oder infolge einer im Disziplinarwege er folgten Entlassung vom Schuldienste oder von der Dienstesstelle schei den, abgesehen von dem Falle

des Z 56, eine einmalige Abfertigung. Diese ist M eine anrechenbare Dienstzeit bis zu fünf Jahren mit dem einfachen, für eine 2/^nstzeit von mehr als fünf Jahren mit dem zweifachen Mr die Pension anrechenbaren Jahresbezuge zu bemessen. >àenn -'n provisorisch angestellter lehrbefähigter Lehrer (Leh rerin) vor Erlangung der definitiven Anstellung wegen Dienstesun fähigkeit aus einem der im § 49 angeführten Gründe enthoben werden muß, erhält er eine Abfertigung im Betrage des letzten für die Pension anrechenbaren

(Lehrerinnen), welche vorher bereits definitiv angestellt waren und diese definitive An stellung ohne eigenes Zutun oder durch zeitweilige Pensionierung ver loren haben, werden wie definitiv angestellte behandelt. Z 59. Witwen der pensionsberechtigten Lehrer erhalten als Pension vierzig Prozent des zur Pension anrechenbaren Bezuges des verstor-

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Category:
Medicine , Economy
Year:
-
Kur- und Fremden-Liste des Kurortes Gries ; 33. 1913/14
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Page 2 of 12
Author: Getr. Zählung
Place: Gries
Publisher: Kurvorstehung
Physical description: (1913/1914)
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 1913/14,11 ; Nicht gebunden
Subject heading: g.Gries <Bozen> ; s.Kurgast ; f.Verzeichnis
Intern ID: 465072
- und Berren-ßüte :: == niederlage con P. C. öobig in Wien. = Eigene Küridmerei. flulbemahmng n. Pelzmaren Hotel u. Pension Sonnenhof Grries Warmwasserheizung, Lift, Bäder. 80 Zimmer, 50 Terrassen- Zimmer. Während des Sommers 1913 neu renoviert. Pension und Kaffee „Edelweiss“ In schönster, freien Lage, Anfang der Erzh. Heinridipromenade, Blick auf den Rosengarten, helle, sonnige Zimmer mit Balkons. Gute Verpflegung. Schöne Terrasse auf die Kurpromenade. \»;2~1/offAPi Preis der Pension von Kr. 7.50

an, Zimmer ohne ▼ vldlCI IVclilwC« Pension von Kr. 2,00 an. cè> Bäder im Hause. Eigene Bergpromenade mit herrlicher Aussicht. MiSTroÄrjuFfäTen“ R. Foradori & Co. Inh.: R. Foradori u. Hdi. Prochaska BOZEN Museumstrasse 39 ® Telephon toos/lv Consui' rtlnMarfe-ArtM Seifen-, Parfümerien und kosmetische Spezialitäten Alle ArtM für Sie MeMM. Diätische Genussmitte! und hygienische Präparate. Verbandstoffe. àk-nM^artiKei. Drogen u. Chemikalien. Die Rittner Bahn gegen Ohereisch und Mendel. Oberbozen (maria Schnee

- ' tigen Plätzen. Prospekte. Geöffnet vom April (Restaurant ab Mitte März) bis Ende Oktober. Hans Holzner, Besser. Hotel Hoter neu adapt. Haus mit 40 Betten, elektr. Licht, Badezimmer, Pension bei längerem Aufenthalte. « Vorzügliche Küche und Restaurant für Passanten, a Mäßige Preise, o Schöne,'freie Lage. m Das ganze Jahr geöffnet. Besitzer: Anken Fried». Tiofef und Café „ßfadf ‘Bozen“ Vornehmes ßürgerfießes Haus 6rf fitaffiges Wienercafé. Safort für THcfjfraucfjer. Cefegramm-Tldreffe: „Sfadf Tiofef

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Year:
[1918]
Tiroler Landesschulgesetze vom Jahre 1918
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Page 20 of 50
Author: Nikolussi, Jakob [Red.] / Schriftleiter: Jakob Nikolussi
Place: Gries
Publisher: Verl. des Kathol. Tiroler Lehrervereins
Physical description: 48 S.
Language: Deutsch
Notations: Hrsg. als Ergänzung zur Nr. 9/10 der "Katholischen Volksschule", September-Oktober 1918. - In Fraktur
Location mark: II 105.160
Intern ID: 149651
nach Behebung des Hindernisses der Weisung des Landesschulrates g;- mäß wieder im Schuldienste verwenden zu lassen oder auf die Pension zu verzichten. Erlangt er (sie) bei Wiederverwendung im Schuldienste eine Lehrstelle in einem Schulorte einer niedrigeren Gehaltsklasse, so wird im Falle einer neuerlichen Pensionierung die Pension auf der Grund lage der höheren Gehaltsklasse bemessen. In diesem Falle sind jedoch die Pensionsbeiträge auch nach der höheren Gehaltsklasse Zu entrichten

Während der Dauer des zeitweiligen Ruhestandes hat der be treffende Lehrer (Lehrerin) dem Landesschulrate über dessen Verlan gen jederzeit, in jedem Falle aber jährlich einmal einen staatsärztlich bestätigten Nachweis der die Dienstunfähigkeit begründenden Umstände, wofern diese überhaupt auf seinem Gesundheitszustande beruhen, vorzulegen. In jedem Falle erlischt die Pension, wenn der in den dauernden oder Zeitweiligen Ruhestand versetzte Lehrer (Lehrerin) einen mit Ge halt und Pensionsberechtigung verbundenen

öffentlichen Dienst über nimmt. ZZI. Die freiwillige Dienstesentsagung zieht den Verlust des An spruches auf Versetzung an den Ruhestand nach sich. Als freiwillige Dienstesentsagung wird auch die eigenmächtige Dienstesverlassung eines Lehrers (Lehrerin), ferner die Verehelichung einer Lehrerin mit Ausnahme der Handarbeitslehrerin angesehen und behandelt. V 52.5 Das Ausmaß des Ruhegenusses (der Abfertigung oder Pension) wird auf Grund der nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung an einer öffentlichen

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Books
Year:
[1918]
Tiroler Landesschulgesetze vom Jahre 1918
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Page 23 of 50
Author: Nikolussi, Jakob [Red.] / Schriftleiter: Jakob Nikolussi
Place: Gries
Publisher: Verl. des Kathol. Tiroler Lehrervereins
Physical description: 48 S.
Language: Deutsch
Notations: Hrsg. als Ergänzung zur Nr. 9/10 der "Katholischen Volksschule", September-Oktober 1918. - In Fraktur
Location mark: II 105.160
Intern ID: 149651
denen Gatten, mindestens aber 6W K. Wurde die Ehe erst während des dauernden Ruhestandes des verstorbenen Gatten eingegangen, so hat die Witwe keinen Anspruch auf eine Pension. Dasselbe gilt, wàn die eheliche Gemeinschaft durch gerichtliche Scheidung aus Verschulden der Ehegattin aufgehoben war. Im Falle einer Wiederverehelichung verliert die Witwe jeden Pensionsanspruch. § 60. Die Witwe eines Lehrers, welcher zur Zeit seines Todes noch keinen Anspruch auf einen jährlichen Ruhegenuß erworben

hatte, er hält eine Abfertigung in der Höhe des letzten vom Verstorbenen be zogenen anrechenbaren Jahresbezuges. Z 61.* Für die ehelichen oder durch nachgefolgte Ehe legitimierten Kinder eines Lehrers gebührt der Witwe, wenn sie selbst auf eine fort laufende Pension Anspruch hat, ohne Rücksicht aus die Anzahl der vor handenen Kinder ein Erziehungsbeitrag in der Höhe von einem Fünf tel der Witwenpension sür jedes unversorgte, in ihrer Verpflegung ste hende Kind bis zur Vollendung des vierundzwanzigsten

jener Witwenpension, welche von ihrer Mutter oder Stiefmutter bezogen wurde oder ihr nach Z 59 gebührt hätte. Sollte aber die Summe der normalmäßigen Erziehungsbeiträge welche nach Z 61 der Mutter gebührt hätte, den Betrag der Waisen pension überschreiten, so ist der Mehrbetrag als Zulage zur Waìsen- pension nach Köpfen anzuweisen und zwar derart, daß bei dem jedes maligem Austritte eines Kindes aus der Bezugsberechtigung der Be trag des darauf entfallenden Erziehungsbeitrages in Abfall kommt, und dies insolange

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