Namensunterschrift Sr. Excellenz wiederholt sind, lauten folgendermaßen: „Hochverehrte Redaction ! Um endlich die Geschichte deZ Herrn Hraby und der 600 Kronen und seiner Er klärung -- wenigstens soweit selbe meine Person betrifft — richtigzustellen, ersuche ich Am Aufnahme folgender Zeilen : Richtig ist, dass der in christlichsoeialen Kreisen Wiens sehr bekannte Herr Scholdan, mein Pächter — ohne jedes Zuthun meiner seits — mir eines Tages den Herrn Hraby zuführte, mit dem Bemerken, dass derselbe als Verehrer
zum Anschluss an die,Austria^ zu bewegen. Von Bezahlung war zwischen Hraby und mir keine Rede; selbst von Ersatz der Reise kosten wurde nicht gesprochen. Die Geschichte mit den 600 Kronen ist also unwahr. Wenn Herr Scholdan ihm später für Bezahlung seiner Auslagen einen Vorschuss «ingehändigt hat, so kann ich darin keine Un gehörigkeit finden. Zudem habe ich meinem Pächter, Herrn Scholdan, sofort bemerkt, „das sei seine Sache, wie er Hraby entschädigen wolle; ich mische mich nicht drein'. Richtig ist, dass
müssen, nachdem es Baron Di Pauli selbst jetzt eingestanden hat. 2. Di Pauli selber gibt zu, dass er seinem Weinstuben-Pächter Scholdan den Auftrag er theilt hat: „Dravy muss »na» entschädigen Mr dessen Thätigkeit.' 3. Di Pauli selber gibt zu, dass sein Pächter Scholdan, offenbar in Befolgung dieses Auftrages, dem Hraby einen Vor schuss ausbezahlte. Weder Di Pauli noch sein Pächter Scholdan bestreiten, dass dieser schon bezahlte Vorschuss 600 Kronen betragen habe. Die Geschichte mit den 600 Kronen
sich nicht zu beschäftigen Pflegt, überlassen konnte. Ebenso übergeben wir der öffentlichen Beur theilung die Wahrscheinlichkeit, dass der Baron Di Pauli'sche Pächter, der zugestandenermaßen AVer Anftvag Karon Di Uanli» auf Dl Pauli'sche Unkosten den Hans Hraby ent schädigen durfte, die 600 Kronen aus eigener Tasche oder auf Rechnung Baron Di Paulis gezahlt, die 1000 Gulden aus eigener Tasche oder auf Rechnung Baron Di Paulis versprochen hat. Wenn ein Mann von der social bedeutenden Stellung eines früheren Ministers