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Kitzbüheler Nachrichten
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Page 7 of 8
Date: 13.01.1934
Physical description: 8
Notverordnung zum Schutz der Gast- und Schankgewerbepächter Die Gastwirtegenofftmschrft Kitzbühtel tritt mil: Die Bundesregierung hat mit Verordnung vorn 16. Dezember 1933 für die durch die deutsche Ausreise- spcrre besonders hart getroffener Pächter von Gast- rmd Schankgcwerben die Möglchkeit des Erlasses von Pachtzinsen! für das Geschäftsjahr 1933 cingeräumt. Der Inhalt dieser Notverordnung wird nachstehend ge nauer erläutert: „Jur Einbringung von Gesuchen tmt Erlaß am Pachtzins ist folgendes

auf den Fremdenverkehr angewiesen sein. b) "Der Pächter muß infolge der die Einreise nach Oesterreich hemmenden Maßnahmen Deutschlands trotz rvirtschaftlicher Geschäftsfühurng einen solchen Ausfall an Betriebseinnahmen erlitten habm, daß diese Ein nahmen zur Deckung seiner Betriebskosten, also al ler Aufwendungen für den gepachteten Betrieb einschließ lich des Pachtzinses nicht ausreichen. Auch eine vertragliche Bestimmung, ivvnach der Päch ter alle außerordentlichen Unglücksfälle zu ttagen hat, benimmt das Recht

, den Erlaß am Pachlzinse zu ver langen, nicht. c) Sollte der Pächter nach seine», Vermögen sver- hattnisscn in der Lage sein, trotz des Ausfalles an Betrieb seimrahmen den ganzen Pachtzins of;w v Gefähr dung seiner wirtschaftlichen Existenz zu entrichten, so kann er einen Erlaß arn Pachtzins nicht verlangen (§ 1, Ms. 1 und 2, § 2 anr Ende). d) Den Erlaß am Pachtzinse können nur Pächter oerla-rrgen, deren Pachtverttäge vor dem 1. Juni 1933 abgeschlossen wurden und nicht vor diesem Tage ab gelaufen

sind (Z 2 am Anfang). e) Der Pächter, der nach dem Inkrafttreten der ge genständlichen Verordnung, d. i. 21. Dzember 1933, nrit dem Verpächter über die Höhe des Pachtzinses einen Vergleich geschlossen hat, ist zur Antragsteltung nicht mehr berechtigt, ebensowenig jener Pächter, der zur Zahlung des Pachtzinses verurteilt wurde oder ver urteilt wird und es unterlassen hat, einen U»»trag nach der gegenständlichen Verordnung zwecks Vermeidung des Urteiles zu stellen, obwohl chm dies möglich gewe sen ist (§ 4, Abs

. 4). 4. Worauf kann das Begehren auf Er laß arn Pachtzinse lauten? Welchen Um fang kann dasselbe haben? a) Das Begehren des Pächters wird dahin lauten, der Verpächter habe chm einen angemessenen Erlaß am Pachtzinse zu gewähren!. Auch wird die Höhe des be gehrten Erlasst ziffernmäß g anzuführen sein. b) Der Erlaß am Pachtzins kann in folgendem! Ausmaße begehrt werden: Wurde der Pächter durch die die Einreise Nach Oester reich hemmenden Maßnahmen Deutschlands in seinem Geschäftserfolg geschädigt und erreicht

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 28.07.1937
Physical description: 8
schnell ^sMt werden, wenn nicht ein großer Verlust entstehen soll. Ungefähr vier bis fünf «Hektar kann der Pächter mit Frau und «Kindern «beibauen und abernten. «Eine große Pflanzung erfordert also ein.wahres Heer von Arbeitern, die unterge«bracht, ernährt, gökleidet und mit Gespann und Arbeitsgerät versehen werden müssen. Der Grundherr liefert das «Haus, das Land, das Ge spann, das Arbeitsgerät und das Saatgut. «Der Pächter lei stet die Arbeit und erhält als Gegenwert den halben Reiner trag der Ernte

. «Der Grundherr führt jedoch die Buch haltung, und der Pächter M immer in feiner Schuld. Darum muß der Grundherr dem Pächter während der Zeit, wo die ser mit dem Anbau beschäftigt ist, bis zur Ernte das Nötigste zM Lebensunterhalt liefern. «Die erste Avbeit für die neue Ernte, das Pflügen und Herrichten des Bodens für das Be pflanzen, beginnt am 1. März, und das Beibauen endet etwa am 1. Juli. Wahrend dieser vier «Monate darf der Pächter monatlich etwa 2 Dbllar pro Hektar von dem ihm pei der «Ernte

der Pächter von feinem Konto gewöhnlich den üblichen Preis für das Pflücken abhöben. Frau und Kinder helfen mit. Wenn die ganze Ernte ge pflückt ist, rechnen Grundherr und Pächter ab. Die gesamte Handarbeit wird «von dem Pächter geleistet; er pflügt, pflan zet und verrichtet die sonstige Bodenarbeit; schließlich pflückt er unld schafft die Baumwolle zur Egreniermaschine. Die gesamte «Aufficht und Leitung liegt in den Händen des Grundherrn, der die Arbeit beauffichtigt, die Bücher führt, die «Baumwolle

verkauft und die ^Schlußabrechnung aufstellt. Im Baumwollgürtel gibt es heute 1,790.900 Pächter- familien. Wenn man die Familie mit «fünf Köpfen veran schlagt, so ergibt dies eine Bevölkerung von >8,950.000 Mem schen. Diese Zahl nimmt rasch zu. Sie bewohnen ein Göbiet, das in landwirtschaftlicher Hinsicht das ertrag- und zu kunftsreichste «der Bereinigten Staaten ist. Wenn man zu läßt, daß diese Bevölkerung in einen Zustand dauernder Hörigkeit absinkk, so würde das ein nationales Verbrechen größten

«Ausmaßes sein. Bor dem Bürgerkriege wurde die Baumwolle von Skla ven angjöbant und geerntet. Ms die gesetzmäßige «Sklaverei aufhörte, mußte eine neue Methode gesunden werden, und es ist «bezeichnend, daß binnen wenigen Jahren -das jetzige System allgemein eingeführt wurde. Der zersetzende «Einfluß dieses «Systems ist tragisch. Vor allem richtet es sich gegen den einzelnen Pächter. Hier mag die Wirkung in das eine Wort j„Hörigkeit" zusammengefaßt werden. Er muh gehor chen, nicht nur dem Grundherrn

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Wörgler Nachrichten
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Page 5 of 6
Date: 13.01.1934
Physical description: 6
sechs Wochen vom Z.rtpunkt des Ablaufes des Geschäftsjahres 1933, aber auch schon früher eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Gesuche tverdm xwnr Gericht nEckgerviesetr (§ 4, Abs. 2 und 3). 3. Wer ist berechtigt, den Antrag zu stel len? Aur Antragstetlung sind, berechtigt Pächter von ^ Gast- ' und Schcurkgnverben, bei welcl>en folgende Vorausset zungen zutreffen: a) Das gepachtete Gast- und Schä-nkgeiverbe muß ausschließlich oder vorwiegend auf den! Fremdenverkehr angervieserr

sein. b) Der Pächter nmß infolge der die Einreise nach Oesterreich hennnenden Maß rahmen Deutschlands trotz wirtschaftlicher Mschaftsfühurng einen solchen Ausfall M- Betriebseiwahmen erlitten haben, daß diese Ein nahmen zur Deckung seiner BetriebSkösten, also al ler Aufwendungen für den gepachteten Betrieb einschließ- kich des Pachtzinses nicht ausreichen. Auch eine vertragliche Bestimmung, wonach der Päch ter alle außerordentlichen- Unglücksfälle zu wagen hat, benimmt das Recht, den Erlaß am Pachtzins? zu ver

langen, nicht. c) Sollte der Pächter nach feinen Vermögensvep- hältmsfen in der Lage sein, trotz des Ausfalles an Betriebs einnahmen Len ganzen Pachtzins ohnr Gefähr dung feiner wirtschaftlichen Existenz zu entrichten, so kann er einen Erlaß am Pachtzins nicht verlängert (Z 1, Abs. 1 »md 2, § 2 am Ende). d) Den Erlaß «tt Pachtzmfe können nur Pächter verlangen, deretr.Pachtverträge vor dem l. Juni 1933 chbgeschlossett wurden.und nicht vor diesem Tage äb- . gelaufen.sind (§ 2 am Anfang). e) Der Pächter

kann das Begehren auf. Er laß am Pacht)inse lauten? Welchen Um fang kann das selb« haben? a) Das Begehren des. Pächters wird dahin lauten, der Verpächter habe chm einen angemessenen Erlaß am Pachtzinse zu gewLhreni. Auch wird, die Höhe des be- gchvten Erlasses zsfferwnäßg anzuführen sein. b) Der Erlaß am Pachtzins kann in folgendem! Ausmaße begehrt werden: Wurde der Pächter, durch die die Einreift Mh Oesteh- reich hAmnenden Maßnahmen Deutschlands in seinem Geschäftserfolg geschädigt und erreicht diese Schädi

Erlasses am Pachtzchs.) Wenn nach, dem Inhalt eines Pachtvertrages der Verpächter vom Pachtobjekt zu bezahlende Auslagetr, wie öffentliche Abgaben, FctterversichentngsprLtttiett oder Schuldzinsm, selbst zu tragen hat (welche der Ver pächter, wem* er das Uniebnehlmn seSst betreiben wirr- de, aus dem in» Gefchästsjahr 1933 erzielten BftrWs- enmahntett gchorigenveise zu bestreiten gehabt hätte), so nutß der Pächter diese Auslagen stets vergüten. Eine Herabsetzung dcS Pachtzntses urttev den Betrag

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 12 of 16
Date: 23.10.1930
Physical description: 16
und auch die Brunstzeit längst vorüber ist. 'Weiters ist der Fang und Abschuß des Marders schon durch mehrere Jahre hindurch verboten. Dieser Tage hat hier eine Besprechung der Jagd- Pächter der umliegenden Gemeinden stattgesunden, bei welcher energisch gegen diese Verordnung Stellung ge- nmmmn wurde. Es wurde eine Eingabe an die Landes regierung gerichtet, irr welcher gegen diese fortwährenden Verkürzungen der Jagdausübung, die schon die letzten Jahre -hindurch eine schwere Schädigung der Pächter und Jäger

zu können, wie vielleicht mancher andere, der dies während feines Urlaubes im Sommer ausüben kann. Auch Pächter aus der bäuerlichen Bevölkerung pachten nicht gerade die Jagd bloß wegen dem Erwerb, sondern eben «wegen ihrer Jagdfreude und wenn ihnen auf solche Weise, die für sie in Betracht kommenden Herbstmonate Oktober, November, wo sie auch Zeit finden können, das Vergnügen mitzu- machen, ganz einfach wegstreicht, so ist eben diesen vielen Pächtern und Jägern, die zweifellos auch noch! ein An recht

. Ich -meine, man hat -dies auch hier in Tirol Heuer -genügend -verspürt und war es vielfach schon bald -eine Kunst, noch -einen Rehbock anzu bringen, trotzdem pro Kilo 60 Groschen «bis zu 1.— S weniger «verlangt wurde. Der «Einwand, daß das Wild noch mehr geschont werden müsse, weil sonst sich keine Pächter mehr finden würden und so den Gemeinden der Jagdpachtschilling ent gehen «würde, trifft schon absolut nicht mchr zu, denn da- für besteht gegenwärtig keine Gefahr, im Gegenteil die Pächter als auch die Gemeinden

-sind der entgegengesetzten Ansicht und müssen mit Sicherheit damit rechnen, daß den Bauern diese Einschränkungen, wie sie dermalen bestehen, einen Schaden bringen werden, weil kein Pächter mehr solche Pachtschillinge zahlen wird. Wie schon vorhin er wähnt, befinden sich die Gemeindejagden, für «die bisher die Gemeinden ihre alljährlich «sichere Einnahme hatten, zum großen Teil in den Händen -von Ortsansässigen und es werden auch die Gemeinden keinen Grund haben -da-. hin zu trachten, daß die einheimischen Jagdfteunde

. Cs wird auch Ausnahmen -geben, aber zum Großteil würde es zutreffen, daß die Gemeinden weniger Erlös für die Jag-d erzielen und -wir -glauben nicht, daß es gerade auf einmal -dann für jedes Gemeindejagdrevier einen fremden Herrn als Pächter geben wird und selbst wenn dies zu- treffen würde und der Rehwildstand derart überhand nehmen würde, fo daß noch größere Schäden (Wild- schaben) entstehen würden, so hätte dies auch gar manche üble Folge für die Bauern, die sich dann um diese Wild- schäden'beträge weiß wie lange

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 07.11.1935
Physical description: 6
); Madrid 69.19 (70.19); Mailand 41.02 (42.02); Mutz der Rechtsanwalt seinen Menten nach Vorstrafen fragen? Innsbruck, 6. November. Ein ganz merkwürdiger Prozeß hat in letzter Instanz beim Ober sten Gerichtshof fein Ende gesunden, ein Prozeß, dessen Ausgang für die Rechtsanwälte von größter Bedeutung ist. In der Kanzlei des diesigen Rechtsanwaltes Dr. Ludwig Krauß erschien im Frühjahr 1934 der Inhaber einer Auskocherei mit dem angehenden Pächter der Ausfpeiferei wegen Abschlusses des bezüglichen

Pachtvertrages. Nach längerem Verhandeln ersuchte der Rechtsanwalt die beiden f arteten zwecks endgültigen Abschlusses des Pachtvertrages in einigen agen wieder zu erscheinen. Tatsächlich kamen die Vertragstelle nach kurzer Zeit wieder in die Kanzlei des Rechtsanwaltes, wo der Ver trag durchbesprochen und von Verpächter und Pächter genehmigt wurde. Der Vertrag enthielt auch die Klausel: „Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist durch die behördliche Genehmigung dieses Ver trages bedingt." Als der Pächter

einwendete, daß er mit Rücksicht auf diese Bestimmung den Pacht nicht sofort beginnen könne, erklärte der Rechtsanwalt: „Sie können ruhig anfangen, die Genehmigung als Pächter ist nur eine Formsache, ich 'habe schon viele Ver pachtungen durchgeführt, die noch immer genehmigt worden sind." Mit Rücksicht aus diese beruhigende Erklärung hat der Pächter sofort mit der Ausübung des Pachtes begonnen. Im August 1934 wurde das Gesuch um Genehmigung des Pächters vereinbarungsgemäß durch den Verpächter eingebracht

, allein beim Stadtmagistrat Innsbruck abschlägig b e s ch i e d e n, so daß der Pächter den Betrieb am 1. November 1934 sperren und das Pachtlokal räumen mußte. In der Zeit vom Mai bis Ende Oktober 1934 hat der Pächter auf Grund des geschlossenen Pachtvertrages Zahlungen in der Höhe von 5500 8 an den Verpächter geleistet, der inzwischen in Konkurs geraten ist. Der Pächter verlangte nun diesen Betrag vom Rechtsanwalt, weil dessen Zusicherung, die Genehmigung des Pachtes sei eine reine Formsache

, einen Ratschlag und eine Auskunft darstelle, die gegen die Bestimmung des 8 19 Gewerbeordnung verstoße und für den der Rechtsanwalt gemäß § 1300 ABGB. haftbar sei. Der beklagte Rechtsanwalt gibt zu, diese Aeußemng gemacht zu haben, behauptet jedoch, daß das Gesuch deshalb abschlägig be sch reden worden sei, weil Pächter politisch nicht einwandfrei und schon wiederholtvorbestrast sei, er aber als ehemaliger Gastwirt habe wissen müssen, daß die Genehmigung der Verpachtung von der Unbescholtenheit abhänge

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 02.12.1937
Physical description: 16
arbeitslosenvevsicherungspflichtig beschäftigt gewesen waren. Du mußt also durch mindestens fünf Jahre in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen. Frage: Ich habe ein Wiesengrundstück um 150 Schil ling verpachtet. Heuer im Frühjahr wurde ein Teil davon vermurt. Der Pächter hat dann das Grundstück wieder in stand gesetzt. Der Schaden betrug etwa 50 Schilling. Der Pächter verlangt nun, daß ich chm eine Entschädigung gebe. Bin ich dazu verpflichtet? Muß nicht der Pächter für die In standsetzung der vermurten Wiese aufkommen

? Antwort: Nein! Der Pächter ist nicht verpflichtet, für Murschäden am Pachtgrundstück aufzukommen. Cr ist be rechtigt, den notwendigen und nützlichen Aufwand von Dir als dem Grundeigentümer zu verlangen. Nach dem bürger lichen Gesetze (8 1311) trägt den durch ein zufälliges Ereignis eingetretenen Schaden derjenige, in dessen Eigentum sich der Schaden ereignet. Nach dem bürgerlichen Gesetze wäre der Pächter sogar vom Pachtzins befreit, wenn während der Pachtzeit das Pachtgrundstück ohne seine Schuld

derart man gelhaft würde, daß es zu dem bedungenen Gebrauche nicht mehr taugt. Dein Pächter hat aber einen an und für sich Dir obliegenden und nützlichen Aufwand gemacht und Du bist daher verpflichtet, ihm diesen Aufwand zu ersetzen. Der Pächter kann den Ersatz bis längstens sechs Monate nach Zu rückstellung des Pachtgrundstückes von Dir fordern. Frage: Im Mai dieses Jahres habe ich Holz gefällt. Durch Unvorsichtigkeit bin ich in den Waldteil des Nachbarn hineingekommen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 13 of 20
Date: 02.11.1933
Physical description: 20
, wo sich jetzt der wertvolle Fund befindet. Auskunftselke. Frage: Ist der Verpächter berechtigt, dem Pächter den Pachtzins, der seit 1926 immer gleich blieb, in der jetzigen Krisenzeit zu erhöhen? Der Pachtzins war schon bisher reich lich hoch bemessen; kann der Verpächter den Pächter ver- treiben: Der Verpächter hat noch andere Güter. Wer hat die größeren Reparaturen zu leisten? Der Heuboden ist ganz schlecht. Antwort: Du sagst in der Anfrage nicht, auf welche Zeit der Pachtvertrag abgeschlossen wurde und wann

er be- gönnen hat. Auf jeden Fall gilt folgendes: Während der Laufzeit des Pachtvertrages kann der Pachtschilling nicht er- höht werden, wenn in dem Vertrag nicht sonst irgendeine Vereinbarung enthalten ist, daß der Pachtschilling in den späteren Jahren erhöht wird. -Es haben sich sowohl Pächter als auch Verpächter an die Bestimmungen des Pachtvertrages zu halten. Rach Ablauf der Pachtzeit hört das Pachtverhält nis auf und der Verpächter kann in einem neuen Pachtver trag einen anderen Pachtschilling

. Kündigen kann der Pächter bei den unter Pachtschutz stehenden Grund- stücken, wenn der Pächter den Pachtschilling nicht bezahlt, den Pachtgrund schlecht bewirtschaftet, wenn das Grundstück ver- baut werden soll, wenn der Verpächter das Grundstück selbst bewirtschaften will und andere gleichwertige Grundstücke zum gleichen Pachtschilling bereit stellt und endlich wenn dem Pächter aus der Pachtung ein unverhältnismäßig größerer Nachteil erwachsen würde als dem Pächter durch die Kündi gung

. Da diese Kündigungsgründe selten zutreffen, kann der Verpächter bei Pachtverträgen, welche untev Pachtschutz stehen, nur in seltenen Fällen betreiben. — Größere Reparaturen hat der Verpächter, kleinere der Pächter zu leisten, wenn ver- tragsmäßig nicht etwas anderes vereinbart wird. Die neue Einlage des Heubodens ist eine Reparatur, die zweifellos der Verpächter zu leisten hat. Käse für Arbeitslose. Die neue Aktion, die vom Bundesministerium für soziale Verwaltung gemeinsam mit dem Bundesministe rium für Land

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 01.10.1936
Physical description: 6
$wic&t$eftun<h Wer zahlt die Kosten? Innsbruck, 30. September. Ein Bauer im Stubcrital hatte vom Pfarrer einen Acker gepachtet, über den ein Weg führt, der vom Nachbarn des Pächters und seinen Vorgängern schon seit undenklichen Zeiten als Fahrweg benützt wurde. In der letzten Zeit hat der Pächter ein Stück des Fahr weges umgeackert, so daß der Weg für den Nachbar unbenutzbar wurde. Der Nachbar forderte nun den Pächter auf, den früheren Zu stand wiederherzustellen und den Weg fahrbar

zu machen. Allein der Pächter hatte taube Ohren, weshalb der Nachbar nach Innsbruck zu einem Rechtsanwalt fuhr, um dessen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt schrieb dem Pächter einen Brief, in dem er ihn unter Klageandrohung aufsorderte, den Weg wieder instand zu setzen, was der Pächter nun auch tat. Dem Nachbarn find durch die Inan- spmchnahme des Rechtsanwaltes Kosten in der Höhe von 8 15.— entstanden, die er vom Pächter verlangte. Allein der Pächter wollte vom Zahlen nichts wissen, weshalb

der Nachbar den Pächter auf Zahlung dieser 8 16.— beim Bezirksgericht Innsbruck klagte. Bei der heutigen Verhandlung gab der Beklagte zu, einen Teil des Fahrweges umgeackert zu haben, er habe aber auf Grund des Schreibens des Rechtsanwaltes die „Furche" wieder zugefchütter, da her sei er nicht verpflichtet, dein Nachbarn die Kosten des Rechts- anwaltes zu ersetzen. Das Bezirksgericht Innsbruck (OLGR. Dr. Schatta- n ek) war anderer Ansicht und verurteilte den Beklagten zum Ersätze

Abhilfe zu wenden. Dadurch find ihm Kosten in der Höhe von 8 15.— entstanden, die er dem Rechtsanwalt zahlen imchte. Da diese Kosten dem Kläger durch das rechtswidrige Verhalten des Beklagten verursacht wurden, ist Beklagter verpflichtet, dem Klä- ger diesen Schaden zu ersetzen. Sollte der Beklagte von seinem Vor pächter über den Umfang seiner Pachtrechts nicht richtig orientiert worden sein, so könnte er seinerseits den Ersatz dieses Betrages von dem Vorpächter fordern. Dies ist jedoch ein internes

Verhältnis e hen dem Pächter und Vorpächter, das mit dem gegenständlichen tsstreit nichts zu tun hat. Der Klage mußte d aher'st a t t g e g e- ben werden. Ein unerwarteter Freispruch. Innsbruck, 30. Sept. Der 28jährige Melker und Rosfer Andrä St. aus Jenbach war im heurigen Frühjahr bei einem Unterinntaler Bauern als Bauernknecht beschäftigt. Als der Bauer seinen Knecht eines Tages antraf, wie er bei der Arbeit eine Zigarette rauchte, stellte er ihm mit energischen Worten das Rauchen

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Alpenländer-Bote
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Page 17 of 20
Date: 13.09.1936
Physical description: 20
sein. Ihr würde dann zur gehörigen Besorgung der Angelegenheiten ein Beistand beigegeben werden, ähnlich wie für einen Minderjährigen ein Vormund bestellt wird. Sie könnte, wenn sie ein Testament errichten will, dies auch nur mündlich vor Gericht errichten. Wegen Einleitung des Ent- miindigungsverfahrens wende dich an das Bezirksgericht. «86. Frage. Gibt es einen „Pächterschutz", der über wirk same Mittel verfügt, um den Pächter einer Gastwirtschaft gegen die Ausbeuterei des Hauseigentümers zu schützen? — Mutz ich den täglich

bis halb 12 Uhr nachts dauernden Aufenthalt meines Hauseigentümers in den Gastlokalen, der bei einem Großteil der Gäste unbeliebt ist, unbedingt dul den? Antwort. Ein spezieller Pächterschutz ist nur für die Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke, wenn das Pachtver hältnis aus der Zeit vor dem Jahre 1924 stammt, gesetzlich gegeben. Doch enthält das Bürgerliche Gesetzbuch für Pächter jeder Art. also auch für Gasthauspächter, Bestimmungen zu ihrem Schutz. So heißt es dort ausdrücklich, daß der Ver

pächter den Pächter in dem bedungenen Gebrauche oder Ge nuß des Pachtgegenstandes nicht stören darf. Wegen Störung in Benützung der Pachtsache hat der Pächter Anspruch auf gerichtlichen Schutz, unter Umständen kann er sogar die Be sitzklage gegen den Verpächter erheben. Der Verpächter, der das vermietete Gastlokal besucht, hat. wenn ihm nicht non vorneherein eine Vorzugsstellung eingeräumt wurde, keine anderen Rechte als ein sonstiger Gast, kann also, wenn er lästig wird, gleich anderen Gästen

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Alpenländer-Bote
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Page 7 of 20
Date: 17.03.1935
Physical description: 20
der Hauptsache zu beurteilen. Wenn es nicht notwendig ist, daß der neue Pächter des Feldes auch die Löhnung benützen muß, so läßt sich wohl annehmen, daß es sich hinsichtlich des Hauses um einen Mietvertrag handelt urtb daß demnach die Wohnung unter Mieterschutz steht. Es wäre dann nur mit dem Verpächter ein Abkommen darüber zu treffen, wieviel man für die Wohnung allein künftig zu zahlen bereit ist. Ein Mietzins von 8 20.— monatlich würde vielleicht entsprechen. 3. F r a g e: Ich habe ein Haus samt Garten

Landwirtschaft. Wenn tn früheren Jahren eine solche Steuer nicht vorgeschrieben wurde, unterblieb dies nur deshalb, west die Steuerbehörde von der Oekonomie nichts wußte. D:e Zahlung der Steuer trifft übrigens, da alle Gründe ver pachtet sind, nicht den Pfarrer, sondern die Pächter. Der Pfarrer kann sich von den Pächtern die Steuer ersetzen lassen und wenn er der Steuerbehörde die einzelnen Päch ter und den Katastralreinertrag der ihnen verpachteten Gründe anzeigt, wird in Zukunft die Steuer den Pächtern

und in den letzten Jah ren verpachtet war. Weil ich mich jetzt selbst aus der Schmiede niederlassen möchte, sagt der Pächter, wenn er ausziehen müsse, nehme er das Gewerbe mit sich. Er will auch von den Werkzeugen verschiedene mitnehmen. Kann er das? Antwort: Es ist leicht möglich, daß die Schmiede in dem betreffenden Haufe eine radiziertes Gewerbe, das heißt, mit dem Hause dauernd verbunden ist. was aus dem Grundbuch ersichtlich sein müßte. In diesem Falle kann natürlich. keine Rede davon sein, daß der Pächter

das Ge werbe vom Hause fortnehmen dürfte. Aber auch wenn dies nicht der Fall wäre, muß der Pächter, wenn er an einem anderen Ort sein Gewerbe ausüben will, jedenfal.s die Uebersiedlung anzeigen und der Gewerbebehöroe steht dann das Untersagungsrecht zu. Was der Pächter nicht selbst an Werkzeugen in die Schmieden eingebracht. hät, gehört als Augehör zurSchmieüe und muß dort bleiüen SCHECK? —- ADION wäscht alles hygienisch sauber Wasche Kinderwäsche sofort! Langes Liegenlas sen vermehrt die gesundheitsschäd

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 17.10.1935
Physical description: 6
hat, im 81. Lebensjahre. Ferner Frau Franziska Knaller im 50. Lebensjahre. verlangen, wobei allerdings nach den Vorschriften der Exekutions ordnung zu verfahren ist (§ 461 ABGB.). Das schon begründete ding liche Recht des Pfandgläubigers geht aber als ein Recht an der Sache dem obligatorischen Recht des Pächters vor, und wenn der Pächter die Herausgabe der Bestandsache im Sinne des § 262 Exekution?, ordnung verweigert, kann ihn der Pfandpächter mit der Pfandklage auf Herausgabe der Sache belangen und der Pächter

, der mit dem Psandgläubiger in keinem V ertvagsverhältnisse steht, ist schuldig, die verpfändete Sache dem Psandgläubiger sofort heraus- zugeben und ihm die Befriedigung aus dem Pfand zu gestatten Wegen der steten Gefahr, die Maschinen dem Psandgläubiger heraus- geben zu muffen, ist der Pächter nach § 1117 ABGB. berechtigt, voni Vertrage abzustehen. Auch kann er nach § 932 ABGB. die Aus hebung des Vertrages verlangen. Landesgericht Feldkirch. Feldkirch, 16. Okt. Der 33jährige Gipser Albert Hammerer mußte

. (Gemeinschaftsbühne, ohne Stammsitze.) Die Vorverkaufskasse ist täglich von 10 bis halb 1 Uhr und von 4 bis 7 Uhr geöffnet, Sonntags von 10 bis 12 Uhr. Rücktrittsrecht des Pächters, wenn die Maschinen vor Pacht- abschlutz verpfändet wurden. Innsbruck, 16. Oktober. Der Beklagte hatte vom Kläger eine mechanische Strickerei ge- Ä und dem Verpächter als elfte Pachtzinsvate einen Wechsel, aus 300 8, übergeben. Da der Wechsel nicht «ingelöst wurde, erwirkte der Verpächter gegen den Pächter einen Wechsel

- zahlungsauftrag, gegen den der Pächter die Einwendung er hob, daß der Verpächter chm verschwiegen habe, daß die Sttickerei- maschinen zugunsten einer Bank schon vorÄbschlußdesPacht- Verhältnisses verpfändet waren; der Pächter fei darum, als er dies in Erfahrung brachte, vom Pachtvertrag zuruckgetreten. Das Landesgericht Innsbruck hob den Wechselzahlungsaustrog auf, das Berufungsgericht hielt den Wechselzahlungsaufttag aufrecht, der Oberste Gericytshos stellte das erstrichterliche Urteil wieder fyer und hob

auch vermöge der Natur des Geschäftes als still schweigend bedungen gelten, daß verpachtete Maschinen von Pfand- lasten frei sind. Auch die Kündigmtgssrist des Erstehers gegenüber dem Pächter ist beim Verkaufe einer verpachteten Liegenschaft eine andere als beim Verkaufe einer beweglichen Sache (8 1120 ABGB.). Wenn die verpachteten Maschinen vorher einem Dritten verpfändet waren, ist der Pfandgläubiger, wenn ihn der Verpächter nicht recht zeitig befriedigt, befugt, die Feilbietung des Pfandes gerichtlich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 16 of 16
Date: 16.05.1936
Physical description: 16
je nr und Monat 8 3.40. Näheres Hochhaus, Bismarckplatz 1, 1. Stoch Tür 15. Epeisehaus Barth Sonneuburgstraße 11. Mittags —.80—1.30, Abertds —.70—1.10 Reichhaltige Speisewahl Schrebergarten billig zu verpachten^ Fl o ß- iu a n n, Hölting. Engländer erteilt Unterricht. Mr. S h e r l o ck, Jnnrain 12, Parterre. Bozner Weinstube, Mariahilf, neu renoviert, täglich Schallplat tenkonzert, gepflegte Getränke, schöne Kegelbahn, sonniger Schankgarten. Pächter: Felix und Hilde Angerbauer. Restauration Lettner

Mentlgasse 12 Pächter Matthias Kartbauer, bestbekannte Weine, gepflegtes Bier. Gute bürgerliche -Küche. Mittag- und Äbendtifch von 8 —.80 an. Gemütliche Extra zimmer für Vereine. Besuchen Sie das Gasthaus Wiltau, Karmelitergasse. Täg lich Schallplattenkonzert. Ge mütlichkeit und Stimmung. Gasthaus z. Touristen, Hos- gasse. Neu renovierte Fremden zimmer, vorzügliche Weine, ge pflegtes Bier. Beim Kiebacher, Universitäts straße 19, stets frohe Stim mung, die auserwähltesten Schallplatten. Besuchen

Sie das Cafe Taxis- Hof. In- und ausländische Zei tungen. Kundler Blerhalle Mittagtisch gut und reichlich 8 1.20. Pächter: Jos. u. Anna Ultsch, frühere Pächter des „^Schwarzen A dler". Gasthaus „Engl", Jnnstw 22, bietet das Beste aus Küche und Keller. Speisehaus Neumaher, Rie sengasse. Guter Mittag- und Abendtisch bei billigen Preisen. Gasthaus Lodronischer Host kalte und warme Küche zu jeder Tageszeit. Kegelbahn. Venusbad, radiumaktive Heil bäder. Im Gasthaus beste Spei sen und Getränke. Besuchen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 16 of 16
Date: 25.04.1936
Physical description: 16
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Newspapers & Magazines
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 03.08.1936
Physical description: 8
. sind zwar die Ganjapslanzungen verschwunden. Aber im Innern des Landes sieht es anders aus. Dort gibt es rie sige Besitzungen, die die einzelnen Besitzer am eine Reihe vvn Pächtern abgegeben haben. Niemand kennt genau den Namen der Pächter. Kommt eine Kontrolle, die irgendwo eine Ganjapflanzung entdeckt hat, und fragt die eingeborene Bevölkerung nach dem Pächter, so zuckt man die Achseln: „Der Pächter ist soeben gestorben, einen neuen haben wir noch nicht", oder: „Der Pächter ist vor zwei Monaten ins Ausland gereist

, er kommt erst im Herbst wieder, und einen Vertreter gibt es nicht." Man weiß auch, wie lebhaft der Schmuggelverkaüs aus dem Innern des Landes nach der: Städten der Insel ist, und die Polizeikräste, die sich in der Hauptsache mit der Ganjapslanze und ihrer Bekämp fung beschäftigen, mußten von Jahr zu Jahr verstärkt werden. Leider zeigt es sich, daß gerade die leitendem Beamtem dieser Abteilung sowohl mit den SchmuMern wie auch, mit den Pächtern und den Händlern unter einer Decke stan den. Die Pächter

und Pächter. Wird jetzt endlich das Nebel ausgervttet werden? Jedenfalls besitzt Jamaika bis heute die größte Zahl von Sanatorien, Krankenhäusern und Irrenanstalten. Und die Ursache fast aller Skandale, Ver haftungen, Warnungen, sanitären Maßnahmen und Ver brechen auf der schönen und sruchtibaren Insel Jamaika ist die alles verheerende Ganjapslanze. Stephanie Gordon (ATP).

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Newspapers & Magazines
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 26.05.1931
Physical description: 8
werden. Die meisten dieser Pächter haben den Eigentümer niemals gesehen, nur seinen Pachterheber; es wird behauptet, daß der andalusi- sche Gutsbesitzer häufiger nach Paris fährt als aus seine Güter. Die Pächter und Landeigentümer sind völlig der Willkür der Großgrundbesitzer ausgelrefert. Diese können mit ihrem Boden machen, was ihnen be liebt; sie können ihn bewirtschaften, aber auch völlig brach liegen lassen oder für persönliche Liebhabereien, beispiels weise zur Aufzucht von Kampsstieren, benutzen

ist, dürfte einleuchten. Ihre Anspruchslosigkeit ist sprich wörtlich. Diese spanischen Bauern, Pächter und Landarbeiter, die die Arbeit leisten und aus manchen Teilen Spaniens kleine Paradiese gemacht haben, haben keinen Nutzen von ihrer Arbeit. In der Provinz Avila in Mtkastilien beisPieM weise verdienen über 90 Prozent der Bauern weniger qris der Durchschnitt der städtischen Arbeiter. Vielfach herrschen noch Rechtsverhältnisse, die ans Mittelalter gemahnen, so etwa, wenn wir von Rechten hören

, die am Grund und Bo- d-en haften und unabhängig sind von vertraglichen Be ziehungen zwischen Pächter und Verpächter. Dazu kommt das uneingeschränkte Recht des Grundeigentümers zur Fest setzung der Pachtbedingungen. Dieser kann den Pachtzins jederzeit erhöhen und Kündigungen bewirken, so daß der Pächter nie sicher aus seinem Landstück sitzt und sich scheuen muß, Geld für Verbesterungen auszugeben. Und der Land arbeiter erhält nicht nur geringe Löhne, sondern leidet auch unter Arbeitslosigkeit

sich bewegen soll, das ergibt ein Pressebericht über die dahin gehenden Absichten des spani schen Justizministers, wo es unter anderem heißt: „Ju be zug auf die Agrarreform denke er daran, die Landgüter auszuteilen und durch den Staat oder die Gemeindeverwal tungen verpachten zu lasten. Der Pachtzins würde dem Staat zufließen, während die Bewirtschastungserträge in den Händen der Pächter bleiben sollen." Briefe in die WMe. In der Post von Algier. — Ein Beamter schreibt für die Postkunden

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