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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 20
Date: 09.04.1904
Physical description: 20
. Das Jahr 1872 bedeutet einen Wendepunkt in der Geschichte des deutschtirolischen Löschwesens, wie wir solche mehrere werden kennen lernen. In diesem Jahre waren mehrere Kommandanten der obengenannten Nr. 7 § 588. „Der Pächter trägt die Gefahr des zu fälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlech terung des Inventars. Er kann über die einzelnen Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirthschaft verfügen. Der Pächter hat das Inventar nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft

in dem Zustande zu erhalten, in welchem es ihm übergeben wird. Die von ihm angeschafften Stücke werden mit Einverleibung in das Inventar Eigenthum des Verpächters." § 589. „Der Pächter hat das bei der Beendi gung der Pacht vorhandene Inventar dem Verpächter zurückzugewähren. Der Verpächter kann die Uebernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Jnventarstücke ablehnen, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirth schaft für das Grundstück überflüssig, oder zu werthvoll sind; mit der Ablehnung geht

das Eigenthum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über Ist der Gesamtschätzwerth der übernommenen Stücke höher oder niedriger als der Gesamtschätzwerth der zurückzugewährenden Stücke, so hat im ersteren Falle der Pächter dem Verpächter, im letzteren Falle der Verpächter dem Pächter den Mehrbetrag zu er setzen." 8 590. „Dem Pächter eines Grundstückes steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten

Jnventarstücken zu." § 692. „Endigt die Pacht eines landwirthschaft- lichen Grundstückes im Laufe eines Pachtjahres, so hat der Verpächter die Kosten, die der Pächter auf die noch nicht getrennten, jedo!r nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft vor dem Ende des Pachtjahres zu trennenden Früchte verwendet hat, insoweit zu ersetzen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirthschaft entsprechen und den Werth dieser Früchte nicht übersteigen. Verantwortlichkeit bei vorschrifts widriger Viehj>atzarrsstellrrng

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 10
Date: 13.04.1901
Physical description: 10
Acker zu Privatbrsitz gemacht und eingezäunt, von 1760 bis 1843 nayezu sieben Millionen. Zu gleicher Zeit fanden es die Grundbesitzer rationeller, wenige große Pächter statt vieler kleiner zu haben. So spricht Eden 1795 von einem Dorfe in Dorsetshire, das aus zwei Pachtgütern bestand, während es zwanzig Jahre früher dreißig gewesen waren. Und Cobbett schreibt 1826: „In der Pfarrei Burghclere hat jetzt ein Pächter unter Lord Carnarvon das Land, das nach der Erinnerung alter Leute früher 14 Güter

er sind." Genauer führt uns Rusticus in die kleinen Dörfer der großen Pächter. Diese Pächter haben den Hoch- muth, wie wenn sie Besitzer wären; da sie aber keine Grafen und Herren, sondern Geschäftsleute sind, die nur ein zeitweiliges Verhältniß zu den Arbeitern haben, so fehlt ihnen das Wohlwollen der Aristo kraten, das Bewußtsein vieljähUger Zusammengehöcig- keit. Der Pächter achtet die Leute nicht, ec ehrt nicht die Abneigung des Engländers, seine Frau draußen arbeiten zu lassen, er unterdrückt

" Bei der dritten ist der Herd und Rost so zerfallen, daß der Kessel nicht mehr stehen will. „Ja, wenn ihr jeden Tag eine Hammelkeule braten wollt, müßt ihr eine bessere Stelle suchen." Wenn sich der Grundbesitze, erkundigen läßt, ob die Arbeiter zufrieden sind, kann so ein Pächter sehr balo erklären: „Ich höre keine Klagen mehr." Daß unter solchen Verhältnissen nur die wirth- schaftlich schwächsten Leute auf dem Lande bleiben, daß auch ihr Trieb nach Verbesserung ihrer Lage verkümmert, liegt nahe. Früher

, von der unwürdigen ländlichen Arbeit fort. Zwei Feinde hat der englische Landarbeiter außer dem Pächter: den Dorfwirlh und den Dorfkrämer. Der englische Wirth wird verdorben durch den hohe Pacht, den er dem Grundherrn bezahlen muß und durch seine allzuzahlreichen Konkurrenten; auch in England ist die Zahl der Wirthschaften auf dem Lande relativ doppelt so groß als in den Städten. Der Wirth beherrscht aber das soziale Leben des Dorfes und hat in seinen Schuldnern Diener, die ebenso wie der Pächter

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Page 11 of 16
Date: 27.07.1902
Physical description: 16
einen braven und rechtschaffenen Mann kannte. Bärmann, so hieß dieser, hatte nur den einen Fehler, daß er etwas abergläubisch war, die Bauern im Orte wußten das, und so kam es, daß sie ihm hie und da im Scherze oft derb mitspielten. Der neue Pächter hatte sich bereits häuslich niedergelassen und freute sich im stillen über das ihm so unverhofft widerfahrene Glück, Pächter eines Hofes zu sein, der bei rationeller Bewirthschaftung schon seine Batzen abwarf. Aber diese Freude sollte nicht allzu

, mit neugierigen Blicken ihm folgenden Gästen den Rücken kehrte, „ich muß Euch den Pacht wieder künden, morgen in aller Frühe ver lass' ich den Hof wieder, so ungern ich's auch thue!" Der Schwanenwirth rückte seine alte grausamtene Schlegelkappe aufs linke Ohr und sah den vor ihm stehen den Pächter mit großen Augen an. „Was, den Pacht aufgeben?-" rief er erstaunt aus, „ja weshalb denn?" „Weil's in Eurem Hof geistert," gab Bärmann zur Antwort, „jede Nacht, sobald alles im Haus still ist, geht oben am Dachboden

fort, „die wollte schon diese Nacht auf und davon." Der Schwanenwirth schüttelte aber ungläubig den Kopf. „Wißt Ihr was," fuhr er dann fort, „ich werde diese Nacht selbst bei Euch bleiben und zur Vorsorge auch noch den Balthes, den Hausknecht, mitnehmen für den Fall, daß wir ihn zur Bannung des Geistes brauchen, ich aber glaube immer, daß hier ein Bubenstück im Spiele ist, oder daß es bei Euch im Kopf rappelt, Bärmann!" ^Der Pächter wollte auf diese Rede antworten, aber der Schwanenwirth kam

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 16
Date: 20.05.1904
Physical description: 16
, unsere Felder und Wiesen durch das Wild verwüsten zu lassen. Diese Tatsache ist von den studierten Herren noch nicht herausgefunden worden, oder besser gesagt, sie wollen sie nicht gelten lassen. Komme mir ja keiner mit der Beschwichtigung „Der Jagd pächter muß für den Wildschaden aufkommen". Es ist schon dafür gesorgt, daß dies nur ein Trost bleibt, denn erstens hätte ein Bauer nichts anderes zu tun, als Tag für Tag die Kommission in seinen Feldern und Wiesen herumzusühren, zweitens dauert

es eine halbe Ewigkeit, bis man überhaupt was bekommt und endlich bleibt dem Bauer nichts, aber rein nichts, wenn er die Kommissionsgebühren be zahlt hat. Mit einem Wort, seine Bemühungen und Laufereien sind umsonst. Für den fürstbischöflichen Hof findet sich kein Pächter mehr, da dieser Hof ein reiner Wildpark ist. In früheren Jahren erntete man 260 bis 300 Star Getreide, während man heute nicht 100 Star erhält. Der letzte Pächter mußte infolge übergroßen Wildstandes abziehen. An diesem Mißstande leiden

sämtliche Tierser Bauern. Ein Pächter kann gehen, was sollen seßhafte Bauern machen, vielleicht auch fortziehen wegen des Wild standes? Soll der Bauernstand nicht zur Ueber- zeugung kommen, daß das Gesetz dem Wilde mehr Schutz bietet als dem Bauern stände, so wäre es höchste Zeit, daß dem wieder holten Rufe der Bauern nach „Schutz unseren Kulturen vor dem Wilde!" endlich Gehör ge schenkt werde. Was gibt's sonst Jenes? Pie Giroter Landesviehversicherungsanftalt. Mit Kundmachung des k. k. Statthalters

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 16
Date: 25.03.1904
Physical description: 16
werden; es wird deshalb durch das zu beschließende Gesetz ver sucht, solchen Schädigungen möglichst vorzubeugen. Im Falle einer Veräußerung oder Ver pachtung des Gutes, auf welchem der Dienst nehmer angeslellt ist. erscheint dreier nachdem geltenden Rechte nicht verpflichtet, dem neuen Eigenthümer. beziehungsweise Pächter, Dienste zu leisten, ebenso ist der neue Eigenthümer, beziehungsweise Pächter, nicht verpflichtet, die auf dem Gute bisher Bedien steten in seinen Dienst zu übernehmen. Die hiedurch ermöglichte

unvermittelte Unterbrechung der Dienst leistung durch das bisherige Personal kann für den neuen Eigenthümer, beziehungsweise Pächter, mit Rücksicht auf die Eigenart der land- und forstwirth- schafilichen Betriebe die nachtheiligsten Folgen haben; ebenso kann aber auch der Dienstnehmer infolge des unvermittelten Ausscheidens aus dem bisherigen Dienstposten in hohem Grade geschädigt werden. Es erscheint daher eine der Eigenart der land- und forstwirthschastlichen Betriebe angepaßle Regelung der einschlägigen

Fragen geboten. Hiebei muß dafür vorgesorgt werden, dag einerseits die erwähnten Nachtheile hintangehalten werden, anderseits aber den Parteien mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse die Möglichkeit der Auflösung des Dienstverhältnisses binnen einer angemessenen Frist offen gehalten werde. Von diesem Standpunkte aus gehend. wird im Entwürfe angeordnet, daß der neue Eigenthümer oder Pächter in den bisherigen Vertrag eint ritt, daß jedoch einem jeden der beiden Theile das Recht zusteht

, innerhalb einer Woche nach Uebernahme des Gutes durch den neuen Eigenthümer oder Pächter das Dienstverhältniß. insoferne es nicht innerhalb einer kürzeren Frist auf gelöst werden kann, mit einer dreimonatlichen Frist zu kündigen. Der Dienstnehmer hat unter allen Umständen Anspruch auf ein schriftliches Z e u g n i ß über Dauer und Art der Dienstverwendung (Berwendungszeugniß). Da es aber im Interesse des Dienstnehmers gelegen sein kann, auch ein Urtheil über den Werth seiner Leistung zu erhalten

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 28.12.1906
Physical description: 16
angerichtet. Das Roggenfeld sah au8, als hätte eine Schafherde darauf geweidet. Der Jagdpächter, den ich hievon verständigte, bot mir 20 K, während ich 30 K verlangte. Um einer Wildschadenklage — bei welcher wir Bauern erfahrungs gemäß immer den kürzeren Teil ziehen — auszuweichen, erklärte ich einige Tage später dem Pächter, daß ich mich mit 20 K aus gleiche. Der Pächter erwiderte nun, er tue gar nicht- mehr und laffe den Schaden abschätzen. Es kam die Kommisston, welche den Schaden auf 30 K schätzte

habe, wurde damit begründet, daß ich in der Hauptsache sachfällig (! ?) sei, nach dem ich durch die ursprüngliche Nichtannahme des Schadensbetrages von 20 K die Kommisfionskosten veranlaßt habe. Diese Be- gründung erscheint ganz merkwürdig. Abgesehen davon, daß die Kommisfion meinen Schaden mit 30 K, also mit dem gleichen Betrage bewertete, welchen ich früher vom Pächter forderte, war es ja der Pächter, welcher die Kommissionskosten vermlaßte, indem er einige Tage nach unserer ersten Besprechung

die Zahlung von 20 K, mit denen ich mich begnügt hätte, verweigerte und auf die kommisfionelle Schadenserhebung bestand. Wenn schon die angerufene Kommisfion den Schaden auf 30 K geschätzt hat, warum wurde dem Jagdpächter nur 20 K zur Zahlung aufge- tcagen? Vielleicht, um damit man mir unter einem Titel die Kommisfionskosten aufhalsen kann? Will man uns Bauern auf diese Weise zwingen, unser gutes Recht der Willkür der Jagd pächter unterzuordnen? Bauern, aus diesem Beispiele könnt ihr wieder ersehen

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Tiroler Post
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Page 4 of 10
Date: 29.09.1900
Physical description: 10
öbersten, den Bischöfen und Erzbischöfen, denn diesen gegenüber muss das Schwert in die Scheide gesteckt werden." Aus die beim erz- bischöflichen Ordinariat in Prag gepflogenen Erkundigungen bezüglich des Thatbestandes sind wir nun in der Lage, für die Vertheidigung der Wahrheit und der Gerechtigkeit das „Schwert" zu zücken. Wenn es sich dabei gegen die rothen Verleumder, statt gegen den Prager Erzbischof richtet, so können wir nichts dafür. Der Pächter B. eines erzbischöflichen Hofes

in Rozmital zahlte durch volle drei Jahre den Pachtzins nicht, den er vertragsweise vierteljährlich zn entrichten hatte. Die fürsterzbischöfl. Güter-Central-Kanzlei for derte wenigstens 10 bis 15 mal den Pächter V. auf, den schuldigen Pachtzins zu bezahlen. Die Mahnungen blieben jedoch erfolglos und so sah sich dieselbe endlich bemüssigt, den Rechtsweg zu betreten; die Centralkanzlei konnte dem aber maligen Versprechen des Pächters keinen beson deren Glauben beimessen, da schon oftmals der selbe Pächter

viel versprochen, aber nichts ein gehalten hatte. Zur Einbringung der Klage hat aber der Pächter nebst seiner Frau mittelst der im Jahre 1899 abgegebenen Erklärung bei gestimmt. wo er erklärte, damit einverstanden zu sein, dass, sobald er bloß eine Pachtzinsrate zu rechter Zeit nicht bezahlt, der Rechtsweg ein geschlagen werden kann. Seit jener Zeit sind aber wieder 3 Raten nicht gezahlt und so war tete die fürsterzbischöfliche Güter-Central-Canzlei wieder ein volles Jahr, ob der Pächter seineu

L ihnen abgeschrieben, und beziehen zwei Witwen nach den verstorbenen Pächtern H. u. C. eine jährliche Pension ans der f.-e. Hauptkaffe in Prag. Nebstdem hat aber das Prager Fürst- erzbisthum sehr viele Pächter, die sehr strikte die Pachtbedingungen erfüllen und schon bereits 20—30 Jahre auf den verpachteten Höfen wirtschaften. Diese können und werden nöthigen- falls auch Jedermann aus die verleumderischen Zeitungsartikel die richtige und beste Antwort geben." Aus diesen authentischen Mittheilun gen sieht der Leser

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 3 of 18
Date: 11.07.1908
Physical description: 18
. Die Verhafteten wurden dem Gerichtshöfe in Petrinje wegen des Verbrechens des Hochverrates eingeliefert. Die landwirtschaftlichen Streiks in Italien. In einzelnen Teilen Italiens, besonders in Par- mensischen, herrschte in den letzten Wochen ein großer landwirtschaftlicher Streik, der zur Zeit aber im Er löschen ist. Die Streikenden sind die kleinen Guts pächter oder Halbbauern, welche sich, aufgehetzt durch sozialdemokratische Agitatoren zu Bünden vereiniget haben, um den Großgrundbesitzern oder Verpächtern

Bedingungen vorschreiben zn können. Der Streik besteht in der Hauptsache darin, daß die Pächter sich weigern, das Vieh zu besorgen. Dasselbe ist Eigentum des Grundherrn, aber auch der Pächter ist Nutznießer. Jedenfalls ist jedes Stück ihm teuer und nicht nur ihm, sondern seiner ganzen Familie, welche die Lämmchen und Kälbchen usw. heranwachsen sah und fast zur Familie rechnete. Diese Tiere soll er jetzt qualvoll verenden sehen, soll ihr jammervolles Schreien und Blöcken hören. „Da knieen sich die Frauen

. Recht drastisch kommt der Zwie spalt in der Brust des Bauern im folgendem Auf tritt zum Ausdruck. „Eines Tages, schreibt Fran cesco Ciccotti in der „N. Ankl." begab sich ein Gutsbesitzer von Ficulle auf einen seiner Höfe. Er wollte versuchen, den Pächter zur Besorgung des Viehes zu bringen. Ehrerbietig, aber zugleich ent schieden, weigerte sich dieser. Vom Zorne übermannt, erhob der Herr seinen Stock gegen den Bauern. Da Sie ihn um einen Waschzuber mit Eis gefüllt. Zuber und Eis bringen Sie sofort

unterschreibt, so tut er es doch nur mit der starken Neigung, das, was ihm so abgetrotzt wurde, nicht zu erfüllen. So kommt es wieder zu neuen Arbeitseinstellungen. Oft rächt sich der Gutsherr auch an den Leuten, indem er den einen oder den anderen fortweist. Das ist ja sein gutes Recht, aber den Pächter bringt es zur Verzweiflung. Die Scholle verlassen zu müssen, die seine Familie seit undenklicher Zeit bebaut, das kann er nicht verwinden, selbst wenn er anderswo besser unterkommt. Er kehrt nicht selten

zurück, um die Hütte zu umschleichen, wo er gewohnt; er läßt sich zu schweren Vergehen gegen Person und Eigentum des früheren Herrn hinreißen. Auf Grund dieser Erfahrungen empfiehlt Ciccotti eindringlich, einem landwirtschaftlichen Streik rechtzeitig vorzu beugen, z. B. durch ^Einsetzen von Schiedsgerichten, die so zusammengesetzt sind, daß ihnen der Pächter nicht von vorncherein Mißtrauen entgegenbringt. Sitzung der katholisch-konservativen Partei leitung vom 8. Juli 1908. Die katholisch

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 05.03.1909
Physical description: 16
. Bist du in der Lage, einen Schaden nachzuweisen und gleicht sich dein Gegner mit dir nicht aus, dann müßtest du die Schadenersatzklage bei jenem Gerichte einbringen, in besten Sprengel der Gegner seinen ständigen Wohnsitz hat. Arage 2584: Im Jahre 1893 verpachtete ich ein Anwesen mit der Ae- dingung, daß der Mächler bei Auflassung des Vachtvertrages kein Kol, fort- nehmen dürfe. An Lichtmeß 1908 kündigte der Pächter den Macht und bestellte für Lichtmeß 1909 eine andere Wohnung bei mir. Keuer, zu Lichtmeß erklärte

er, die Wohnung nicht mehr zu brauchen, außerdem verkaufte er gegen 40 Meter Mreunholz, welches sich Seim Kaufe de» gepachteten Anwesens befand. Kan« ich das Kolz zurückverlaugen und mutz «r mir wegen der gemieteten und nicht bezöge«eu Wohnung Schadenersatz leiste«! ...Antwort: Umer der Voraussetzung, daß du dem Pächter beim Pacht- abschlusse nur das notwendige Brennholz zu beziehen erlaubt hast, war der Pächter nicht berechtiget, das Holz zu verkqyfen. Du kannst von ihm die Zahlung Nr. 8 des Wertpreifes

verlangen, jedoch mußt du dem Pächter den Arbeitslohn für die Schlägerung und Aufarbeitung des HolzeS vergüten. Hättest du ihm nicht nur das notwendige Brennholz erlaubt, so könntest du, trotz der Vereinbarung, bei Auflösung des Pachtvertrages dürfe kein Holz verkauft werden, den Verkauf des Ho.»es n^cht hindern, sofern das verkaufte Holz ein gewöhnliches Erttägnis des Pachtobjektes darstellt. Der Pächter ist auch wegen Nichtbeziehung der gemieteten neuen Wohnung verpflichtet, dir den Schaden

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Page 11 of 16
Date: 19.06.1910
Physical description: 16
sie noch nichts," sagte er flüsternd, „die meinen, der Herr bliebe die Nacht beim Pächter oben." „Eine halbe Stunde noch zu Fuß durch den Wald?" fragte der Doktor, der der letzten Bemerkung keine Auf merksamkeit geschenkt hatte, kleinlaut. Der andere war ihm durch das Tor vorangeschritten und zog das schwere, eiserne Gitter dröhnend hinter sich zu. „Es ist so schlimm nicht," tröstete er, „bei Tage und bei schönem Weiter ist's sogar ein prachtvoller Spaziergang." „Daß dich ..." Sein Begleiter unterdrückte einen höchst

Körper zurück. Allmählich erfuhr er nun auch von seinem Führer, der ihm bis jetzt schweigend zur Seite geschritten war, die nähern Umstände des Unglücks. Die Sache war freilich einfach genug. Sein Herr, der Rittergutsbesitzer Waldhagen — er nannte den Namen mit einer gewissen Feierlichkeit, und allerdings war dem Doktor der Träger desselben als einer der reichsten Grundbesitzer der Nachbarschaft bekannt —, war den Nachmittag zu einem seiner Pächter ins Gebirge geritten. Auf dem Heimwege

hatte das Pferd, als sein Reiter mit ihm über einen breiten Graben setzen wollte, gescheut und denselben, der sich noch zudem in den Steigbügeln verwickelte, abgeworfen. Als man ihn dann bewußtlos zu dem Pächter zurück getragen, hatte es sich gezeigt, daß der Fuß gebrochen war, und er — der Kutscher —, der ihn begleitete, war dann schnurstracks zu dem Gute zurückgeeilt und hatte, Viel Träume. Viel Vögel find geflogen, Viel Blumen find verblüht, Viel Wolken find gezogen, Viel Sterne find verglüht; Vom Fels

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 20
Date: 02.04.1909
Physical description: 20
auf erfüllter Etandschützenpflicht, nur mehr die drei Waffenübungen bei den Jägern mitzumachen haben. Eine Befreiung von einer dieser drei Waffenübungen infolge erfüllter Standschützenpflicht, gibt eS nicht. — Siehe Briefkasten. Krage 2635: Der Pächter einer Iuteresseutschaftsjagd kündigt,. Pie I« teresseute« möchte« gerne aus ihrer Milt, eine« Jagdaufseher bestimme«. Keht dies I Der frühere Mchter hat müsse« ei«e« Kid oblegen. Mutz dies et« «euer Aufseher oder Wächter auch 1««? Antwort: Die Verordnung

die Jagdaufseher, wenn sie auch nicht durch eine Staatsprüfung qualifiziert sind, trotz dem die nötigen Kenntnisse haben und unbeanständete Personen sein. Die politische Behörde ist nicht berechtigt, den Jagdpächter oder Jagdeigen- tümer zu verhalten, daß der Jagdaufseher beeidet sei. Der Besitzer einer Eigen jagd kann bei Abschluß eines JagdpachteS allerdings vom Pächter die Anstellung Mes beeideten Jagdaufsehers verlangen und hat dann der Pächter diese ^Bedingung, so wie jede andere, zu erfüllen, da selbe

eben zum Pachtverträge ge- Ihvrt. Ist aber im Pachtverträge diese Bedingung nicht enthalten, dann hat der Eigevjagdbesitzer, während der Dauer des abgeschlossenen JagdpachteS, !eu Recht, vom Pächter die Anstellung eines beeideten Jagdaufsehers zu fordern. Krage 2636: NeaSfichtige an de» ^audeskutturrat ein Kesuch, «egn Subventtouieruug meines errichtete« Draht,anues einzuöriugen. Me W ei» solches Kesuch lauten und ist dasselbe zu stempeln? Antwort: Ein solches Gesuch könnte etwa nach folgendem

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