¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
amt es auf Enn, eine gerichtliche Kundschaft abzulegen hatten, also jeden falls in dem Bereiche dieses Amtes seit langem ansässig und mit den Ver hältnissen vertraut waren {Reg. 51). Ferner wird in einer Urkunde vom Jahre 1427 ausdrücklich der größere Teil der im Viertel Neumarkt, d. h. also im Markte, Vill und Mazon ansässigen Leute namentlich angeführt (Reg. 54). In der ersten Liste findet sich gar keiner, in der zweiten nur ein Geschlechtsname, der auf romanische Abkunft weist, nämlich
Burdeila. 1 ) Alle übrigen Geschlechternamen sind deutsch, in der zweiten Liste außer dem sind etliche Personen nur mit Vorname und Berufs- bzw. Hand werksbezeichnung benannt, welch letztere in der lateinisch abgefaßten Urkunde auch ins Lateinische übersetzt sind, was natürlich gegen die deutsche Volkszugehörigkeit auch dieser Leute gar nichts besagen kann. Wenn wir die in diesen und in den andern Urkunden aus dem 15. Jahr hundert genannten Zunamen von Bürgern und Einwohnern von Neumarkt
, Membeck, Menpek oder Monpek, Meysenhart. Noder, Nopp. Öler, Ölkopf. Rabel, Rancost, Ribel, Rösel, Rosenpacher. Salomon, Seinhofer, Seybant, Sighart, Smalz, Smatrer, Smid, Spitaler, Sprinzlein, Sybenwirt, Schiler, Schneider, Schranpamer, Wachtel, Walch, Wurzer. Zerr. An Namen von Wirtshäusern zu Neumarkt, deren es an diesem wichtigen Straßenorte mehrere gab, kommen im 16. bis 18. Jahrhundert vor: Zum Stern, zu der Niderleg, am Engel, zum Adler, am Lampl (Lamm), an der Kronen. 3 ) Die ersten
Bürgermeister von Neumarkt, die uns bekannt sind, und zwar aus dem Jahre 1488, heißen Pamgarter und Sam, der damalige Spitalmeister Gengenpach (Reg. 66). — Auf Grund dieser urkundlichen Feststellungen gelangen wir zum Ergebnis: In der Bürgerschaft von Neu markt war bei der Gründung und im folgenden Jahrhundert das deutsche Element stark vertreten, ein romanisches kann zu dieser Zeit hier aller dings auch angenommen werden. Im Laufe des 14. Jahrhunderts erlangte aber das deutsche Element die Oberhand, seit
der Mitte des 14. Jahr hunderts alleinige Geltung, die es in der Folgezeit weiterhin beibehält. Ö Vielleicht auch Marin in Reg. 63, während Franziin in Reg. 62 auch auf eine deutsche Verkleinerungsform zurückgehen kann. 2 ) Die Namen sind enthalten in den Reg. 50—69, einige auch AB. 1, Nr. 803 ff. Die Namen sind stets durch die Herkunftsbezeichnung „von Neumarkt" etc. oder durch den Beisatz „Bürger" („civis“) bestimmt; nur in Reg. 54 sind die Namen für alle Angehörigen des Viertels Neumarkt