, Zuckerbäckerwaren, Getränken, Rauchrequisiten, Photographien und Reiseleetüre ist an dem Dampferlandungsplatze in Bregenz in der Zeit von 8 Uhr früh bis 6 Uhr abends gestattet. 3. In den Wallfahrtsorten Weißenstein (Bezirk Bozen), Absam (Bezirk Innsbruck), Maria stein (Bezirk Kufstein), Lavant (Bezirk Lienz), Miola (Bezirk Trient), sowie in Rankweil auf dem Wege zur Frauenkirche und in Bregenz auf dem Wege zur Gebhardskirche ist der Handel mit Devotionalien durch 10 Stunden von 8 Uhr früh bis 6 Uhr abends
früh, von 10 bis 12 Uhr mittags und von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends gestattet. 4. In dem Wallfahrtsorte Miola (Bezirk Trient) ist die Sonntagsarbeit für alle Handels gewerbe beim Warenverkäufe am 26. Mai, 26. Juli, 15. August und 8. September, falls diese Tage auf einen Sonntag fallen, durch zehn Stunden von 6 bis 8 Uhr früh und von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends gestattet. III. Schlussbestimmungen, In den Stunden,, .während welchen die Sonntagsarbeit beimHandelsgewerbe, einschließlich