Ein Schmied bearbeitet auf dem Amboss eine rot glühende Lanzenspitze. Vor ihm liegen in der Auslage Spaten, Beil, Bohrerkopf, Lanzenspitzen und Spieß. Kolorierte Federzeichnung aus dem Hausbuch der Mendelschen Zwölfbrüderstiftung zu Nürnberg, 1504. sollte nur je ein Schneider, Schuster und Weber, in Brixlegg und Radfeld zusätzlich je ein Schmied gestattet werden. Andere Handwerker und Störer wurden in der Bannmeile verboten. Jeder zugelassene Meister durfte nur einen Knecht (Gesellen) halten
. Wegen ihres Handwerks mussten die zugelassenen Meister mit der Stadt steuern und andere Lasten tragen. Handwerker, die außerhalb der Bannmeile ansässig waren, durften nicht in die Bannmeile hinein arbeiten. 36 Natürlich wurde der Vertrag bei Gelegenheit immer wieder von Auswärtigen gebrochen, aber ein Hemmschuh gegen fremde Schmiede war er doch. Zwar arbeiteten die Schmiede hauptsächlich auf dem Lande, doch waren sie auch in Städten unentbehrlich, nicht nur für das Beschlagen der Pferde. Allerdings
, Fensterrahmen beschlagen, Gitter und Körbe machen „noch sonsten icht waß, waß einem schloßer gebührt“. 40 Zu den gebührenden Arbeiten der Schlosser gehörte sicherlich nicht das Anfertigen von Nachschlüsseln und Dietrichen. Denn das musste ihnen in Bamberg verboten werden, was ein bedenkliches Licht auf ihr Ethos wirft. Kein Meister, heißt es, solle einen „verdächtigen Schlüsßel, Aufsperrhackhen oder gespalten Rohrschlüsßel“ machen. 41 Die Schmiede in der Stadt machten sich auch gegenseitig Konkurrenz