in Widerspruch mit dem Geiste des Gewerbegesetzes, welches den Be-, fähigungsnachweis verlangt, und hier sind wir auch auf dem Punkte, wo die Absicht des höchsten Gesetzgebers vereitelt wird. Es ist nothwendig, daß wir die Sache praktisch dar stellen und den Beweis liefern, daß die Bauhandwerker zugrunde gerichtet werden müssen, wenn den Baumeistern das Recht eingeräumt wird, zu einem Baue auch die handwerksmäßigen Arbeiten zu übernehmen; wir wollen hter zeigen, in welcher Weise der betreffende Meister
in seinem rechtmäßigen Erwerbe dadurch ge schädigt und verkürzt wird, und wollen auch zeigen, wie es früher Brauch und Sitte war, wo die Bau meister dieses Privilegium noch nicht hatten. Die Sache wurde früher so gemacht: 'Der Bauherr (nicht der Baumeister) kam zu dem betreffenden Meister und sagte zum Beispiel: „Lieber Meister, wie Sie wissen, bin ich im Begriffe ein Haus zu bauen; ich weiß, daß Sie leistungsfähig sind, wenn Sie mittelmäßige Preise machen, wie solche den localen Verhältnissen entsprechen
, dann sollen Sie die Arbeit haben; wachen Sie mir ihr Offert, damit ich beiläufig weiß, wie hoch mir die Bau- (Tischler-, Schloffer-, Spängler- zc.) Arbeiten zu stehen kommen. Sie haben Zeit, sich die Sache zu überlegen und wenn Sie das Offert fertig gestellt haben, dann kommen Sie zu mir.' Der Meister setzt sich zum Schreibtische, berechnet die Lohnarbeiten und das Materiale und stellt sein Offert so, daß, wenn der Bau fertig ist, ihm ein angemessener bürgerlicher Gewinn übrig bleibt. So übergibt
er das Offert dem Bauherrn, welcher die Posten durchsieht und, wenn eventuell einverstanden, ohne weitere Umfrage ihm die Arbeit mit dem Bemerken übergibt, daß er hoffe, er werde ihm eine gute Arbeit liefern und könne dann auf weitere Empfehlungen rechnen. Der Meister geht frohen Muthes an die Arbeit, stellt den Bau fertig, der Bauherr ist sehr zufrieden, er hat sich überzeugt, daß er eine gute und dauerhafte Arbeit in seinem Hause hat, bezahlt den unverkürzten Lohn und so sind beide zufriedengestellt
. In der neuern Zeit, wo die Baumeister die Ueber- nehmer sämmtlicher Arbeiten sind, hat sich das Blatt gewendet, aber nicht zu Gunsten der Bauherren und auch nicht der betreffendes Meister; jetzt wird die Sache so gemacht: - Der Baumeister laßt die nächstbeliebigen Meister zu sich rufen und sagt: Ich habe da einen Bau auszuführen und da will ich Ihnen die Arbeit zukommen lassen; da haben Sie den Preiscourant; für das Loch Thüren zahle ich Ihnen soviel und sür ein Loch Fenster soviel, aber bis zu dieser Zeit