sein. Verstorbene in Innsbruck. Am 15. Jänner: Jo hanna Seebacher geb. Berger, Hausbesitzersgattin, 69 Jahre; am 16.: Bogumil Buschek, verh., k. k. Evi- denzhaltungs-Oberinspektor, 11 Jahre; Marie Ar nold, led., Private, 76 Jahre; Andreas Bodner, led., Sakristan, 32 Jahre; Notburga Humpl, geb. Schirn- brand, Tischlermeistersgattin, 37 Jahre; Julie Paulsteiner, Bauerskind, 9 Monate; Erich Gruber, Kondukteurskind, 3 Wochen. MWWO üki den Wurm, Mnifr Schon im verflossenen Jahre hat die Organisation der Maurer
, nachdem dieselbe kräftiger geworden, an die Unternehmer im August Forderungen ge stellt, die nach der Erklärung derselben deshalb nicht akzeptiert werden konnten, da die 'Verträge für die Bauten bereits abgeschlossen waren. Die Maurer be gnügten sich damals mit einer fünfprozentigen Lohnaufbesserung, nachdem die Unternehmer ver sprachen, im Winter einen Lohn- und Arbeitsvertrag mit der Organisation abschließen zu wollen, der den Verträgen in Bozen und Meran gleichgestellt würde. Unser Verband
wird in Zukunft als Stundenlohn be rechnet. Als Minimalstundenlohn wurde für Mau rer im ersten und zweiten Gehilfenjahr für 1912 46 h, für 1913 49 h und für 1914 52 h, für Maurer über 60 Jahre ein solcher für 1912 mit 48 h, für 1913 mit 50 h und für 1914 mit 52 h und schließ lich für alle übrigen in Betracht kommenden Maurer für das Jahr 1912 mit 65 h, 1913 mit 58 h und 1914 mit 61 h festgesetzt. Ueberstunden bei Maurerarbeit, die vertragsge mäß auf ein Minimum beschränkt werden, müssen mit 50 Prozent
, so daß in den ersten zwei Jahren die Arbeitszeit 9einhalb und im letzten Ver tragsjahr 9 Stunden beträgt. Dem Wunsche der Maurer, daß dahin getrachtet werden soll, den Be ginn der Arbeit auf eine spätere Stunde zu verlegen, wurde dahin Rechnung getragen, daß bei der 9ein- halbstündigen Arbeitszeit um halb 7 Uhr früh und bei der neunstündigen um 7 Uhr früh, bei Beibehal tung der halbstündigen Frühstücks- und der andert- halbstündigen Mittagspause, die Arbeit begonnen wird. In den Wintermonaten wurden 8 Stunden
festgesetzt mit Beibehaltung der anderthalbstündigen Mittaaspause. An Vorabenden vor Sonn- und Feiertagen wird die Arbeit um eine, am Vorabend von Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Neujahr um zwei Stunden früher beendet, jedoch werden dieselben be zahlt. Auch das Recht, sich auf jeder Betriebsstätte sich einen Bevollmächtigten zu wählen, der alle Wünsche und Beschwerden der Maurer dem Gehil fenobmann zu übermitteln, hat, wurde vertraglich festgelegt. Die anderen Bestimmungen, die gewiß auch von Bedeutung