der gerichtliche erhobene Schät- zungSioerth von 14,50l) fl. RW. Bedingungen. 1. Der Verkauf erfolgt mit jenen Rechten und Lasten, wie diese Realität Martin Bamhackl erworben und bisher besessen har, und wird »«merk», daß die darauf hastenden Grundzins und Küchensteuern förm- ich abgelöset sind. 2. Wag unv Gefahr gekt vom Tag« der Versteigerung, daS Nut- ungSrecht aber erst von Martini 11. November 1357 aus den Käufer über, nur wir? sich das Recht der unentgeldlichen Benützung der vom Erblasser
und dessen Erben bisher benutzten Lokalitäten bis 14 Tage nach Äee»rigung der Mobilar-Versteigerung von den Erben vorbehalten. 3. Der Käufer hat alle wie immer gearteten und welch immer Namen habende Lasten, als: Steuern, Wüstungen, Umlagen u. s. W. wie sie vor Martini an ausgeschrieben werden, zu übernehme», dage gen aber auch von Martini an die Miethzinse einzuheben, ist aber verpflichtet die bestehenden Miethverträge einzuhalten. 4. Dem Käufer werden die auf dem VersteigerungS-Objecte hypo thekarisch
Bozen zu befahlen, und bis dahin mit 5'/» von Martini 1357 an, zu verjinsen ist. i ch e s. 5. Der Käufer ist gehalten längstens 14 Tage nach der Verstei gerung mit dem VerlassenschastS-Curator die förmliche KaufSurkunde zu errichten, und 6. die VersteigerungStosten, JnsernonSgebühren, Armenvrozente, Kauferrichtungskosten und Percentnal-Gebühren hat der E>steigere? allein und ohne Abzug vom Kausschillinge zu entrichten. 7. Endlich behalten sich vie verkaufenden Erben daS Recht bevor, im Falle ber
hat. aus den Meinbieter über, welcher auch alle nach Martini d. IS. ausgeschriebenen Steuern, Wuüungen und Ob lagen jeder Art, ohne Rücksicht auf die Zeit oder den Grund ihrer Ent stehung zu übernehmen veipflicht-t ist. 3. Der Ersteigerer hat den, bezüglich d>S L.ivcuS bestehenden, jedoch um Lichtmeß 1353 endenden Miechverlrag gegen Bezug deS Miech- zinseS einzuhalten. Der Kaufschilling, für welchen die versteigerte Behausung jeden falls zur Hypothek haste», ist bei ver KausSerrichtung gesetzlich sicher zu stellen
, von Martini d. IS. an n 4°/o ohne Abzug der Einkommen steuer zu verzinsen und gegen h.>ll'jal»ige Ab- und Auskünvigung zu bezahlen, auch werden, falls der Elst-igerer «s vorziehen sollte, Vor- zahlunge» bei der KausSerrichtung bis zur Halste deS MeistboteS an genommen. 5. Bis zur gänzlichen Tilgung deS Kaufpreises hat der Ersteigerer die erkaufte Behausung einer inländischen Assccn-ranz-Anstalt für die Versicherungssumme von wenigstens 7<1vl) fl RW. einverleibt zu er halten, widrigenfalls