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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.05.1850
Physical description: 6
das Aräflich eichtenstein'fch» Amt Boztn die -<»r«n»§,rrsch«ft, .wohin jährlich um Martini 1 ff. 9 kr. »nd 3 Aapäuner Grundzin« zu reichen, dagegen bei Joseph Mumeller,Grlet- bauer zu Rentsch, 3ll kr. Hllfözlns elnzuheben sind. Mit dem Hofe Ist da« Recht der Weide für 4 Stück Aieh aiif dem Gemelndemoose zu LeiferS verbunden. AuSrufSxreis In R.W. 3532 ff. 2. Der au« dem Burgerhof autgeschiedene» daselbst befindliche kleinere Stall nebst'Stadel, mit dem ln der Mappe unter Nr. 3 bezeichneten Theile

Nr. 5 dieser Wiese; dieser Essett befindet sich unter Kat. Nr. 3 verzeichnet» und ist dem k. k. Rentainte, Bozen mit jährlich um Martini zu ent richtenden 28'/. kr. Grund und 3 kr. RekognitionSiins grundrechlbar. . - ' AuSru^preiS in R.W. 1950 ff. 4. Der In der Mappe mit Nr. 5 bezeichnete Theil der Egarterwiefe Kat. 'Nr. 8 von ebenfalls 3 alten T. M. 333 alte Klafter; gränzt 1.>än obige Abtheilung Nr. 4, 2. an Anto» v. Maiirl und Johann Gerber, 3. an Joseph Fulterer, 4. an Joseph HäuSl. . Hievon gibt

man ebenfalls dem'Rentamt Bozen um Martini jeden Jahrs 23'/- kr. Grund - und 3 kr. Rekog-, niticnszins. AuSrufsrreis ln N'VZ. 1050 ff. 5. Die.sog. Gefällwiefe. von 6>/- T. M. Kat.Nr.4S ' mit den Gränzen, an gemeine» Weg, an Ka^nerS Wiese und Baron Giovanelli, an Jakob llntertrifaller und den Land- > weg, welche Realität zu Weinbau geräutet wurde. Dieser Eftett zinSt jährlich dem löbl. Reichsgotteshaus St. Ulrich in Augsburg 12 kr. und.l ?r. Theilzins. . AusrufSpreis in R.W. ISS5 ff. Die Behausung, nebst

können die selben eintreten, sobald sie die gesetzliche Sicherheit für den > Kaufschilling geleistet haben, jedoch wird sich vondenEigen- j thümern die nöthige Wohnung in der Burgerhofsbehaufung bis Martini d. JS. vorbehalten. ^Für Gränzen und Flä chenmaß wird nicht weiter gehastet. . 2. Die Käufer übernehmen die Realitäten mit allen Rechten und Beschwerden, wie Anton Fnlrerer, nun dessen Kinder, dieselben bisher besessen haben, ohne Hastnng sür Oblagen und.Beschwerden; Steuern uiid andere Oblagen

haben dieselben von Martini 1849 aus Eigenein zu trageir. 3. Der Kaufschilling ist längstens binnen 14 Tagen gesetzlich sicher zu stellen, und die Verzinsung von dem ->>I l. -bestimmten Kaufpreise von Ge^orgid. IS. an, von den aci2.» 3.4.5. aufgeführten Realitäten ä?er.feit Martini 1849 mit 4 Prozent zu leisten.« - '4. Auf- Abschlag des KaufSpreifeS wirv sich die lleber- bindung der aus den Realitäten haftenden Schulden in alten Zins- und'Pfandrechten mit Verzinsung seit Martin! 1849, hinsichtlich der a>I 1. genannte

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 18
Date: 08.12.1842
Physical description: 18
» nun mit der neuen Zahl 362 bezeichneten Behausung, in der Raingasse dieser Sradt stehend, mit Weißgärbergerecht- same und Werkstätte nebst übrigen Zu- und Jngebäuden. Gränzt 1. an den Garten des Johann.Wiedenhofer, nun Nikolaus Malferreiner, I. an den Mühlbach, 3. an den nach dem Botznerboden führenden Riglweg, unv 4. an die Raingasse. Hierüber besitzt der daige Armenfond mit jährlich um Martini zu beziehenden 36 kr. T. W. die Grund- gerechtigkeit. Hiezu gehört auch eine luteigene Walke an der Kai ser, wovon

vom Tage der Versteige rung auf den Käufer über, und dieser hat alle Steuern, Wustungen und.anderweit? wie immer genannte Ort gen von Martini d. I. an zu übernehmen. 3^ Auf Abschlag des Mcistbolhest werden dem Käu. fer die auf obigem Hause haftenden Hypotheken mit der vierprozentigen Verzinsung von Martini d. I; an zu bezahlen überbunden werden. Der noch verbleibende Kaufschillingsrest ist ebenfalls von Martini d. I. an jähr lich mit vier Prozent zu verzinsen, und nach einer halb jährigen

vom Tage ter Versteige rung, daS Eigenthum aber erst vom Tage der Kaufeer- richiung, welche binnen 14 Tagen nach der Versteige rung unfehlbar zu geschehen liai, aus den Käufer über. 3. Die Veräußerung geschieht mir allen. Rechten und Beschwerden, wie die Ableiberin dieser Realität bis her besaß, obne weiiere Haftung der Verlassenschafr, unv hat Käufer alle Steuern, Wustungen und wie im mer gearreien Oblagen, die vor» Martini 1342 an beige- trieben werden, ohne Rücksicht auf den Grund oder die Zeit

ihrer Entstehung, so wie auch alle Versteigerung?-, KauferrichlungS-, ZeitungS-JnferirungS-, Edikts- und Stempelkosten nebst dem Armenprozent? ohne minde sten Abzug am Kaufschilling au» Eigenem zu über nehmen. Der Kausschilli'ng ist psn Martini 1342 jährlich zu vier Prozent zu verzinsen, und den darauf anzuweisen den Josepha Zimmermann'fcken Eiden oder Legaten nach einer sechönioriailicken Ab- oder Auskündnng in lariss- jind konvenlionsmäßigem Silbergelde zurüik zu bezahlen, di'6 zu dieser Anweisung

werden würde. ü. Der Ersteigerer ist verbunden, bei der binnen 14 Tagen.nach der Versteigerung mit dem Verlaßkurator vorzunehmenden KansSr^richtung für den Kausschilling die gesetzliche Sicherheit zu leisten, widrigenö eö dem Verlaßkurator frei steht, auf Kosten, Wag und Gefahr des ErsteigererS die vorbefchriebene Behausung neuer lich versteigern zu lassen. 6. Da daö ganze HauS an Franz Nartelli vermie- thet ist, so Hai der Käufer den MietDzins von Martini 1342 an zu beziehen, aber auch die bestellenden Miets verträge vollen

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 7
Date: 22.05.1850
Physical description: 7
Wies- und ehemaligen Moosgrunde im Flä chenraume von circa 1. T. M., bann mit vem in der bei der Versteigerung vorzulegenden Mappe unter Nr. 2. be zeichneten Theile des FuchferackerS und Weinbaues von 17 alten Grabern 70 W. Klft. Cat. Nr. 3 mit den Gränzen: 1. an den Theil Ztr. 3 des FuchferackerS, 2. und 3. an die Strasse, 4. an Jos. Zifchg Slampfl. Ueber die Behausung unv Wiese nebst Moos besitzt daS Grast. Lichtenkeinische Amt Bozen die Grunvherrschast, wo hin jahrlich um Martini

mit jährlich um Martini zu entrich tenden 28!/- kr. Grund- und 3 kr. RecognitionszinS grund rechtbar. Ausrufssreis in R. W l<Z5d fl. — 4. Der in der Mappe mit Nr. 5 bezeichnete Theil der Egarter Wiese Cat. Nr. 3 von ebenfalls 3 alten Tagmah den 333 alten Klftr. gränzt: 1. an obige Abtheilung Nr. 4, 2. an Anton v. Mayrl und Johann Gerber, 3. an Jos. Fulterer, 4. an Josef Häusl. Hievon gibt man ebenfalls dem Rentamt Bozen um Martini jeden JahrS 23'/- kr. Grund- und 3 kr. Recogni tionszinS. AuSrusSpreis

wird sich von den Ei- enthümern die nöthige Wohnung in der BurgerhosSbe- ausung bis Martini d. Js. vorbehalten. Für Gränzen und Flächenmaß wird nicht weiter gehastet. 2. Die Käufer übernehmen die Realitäten mit allen Rechten und Beschwerden, wie Anton Fulterer nun dessen Kinder dieselben bisher besessen haben ohne Haftung für Oblagen und Beschwerden; Steuern und andere Oblagen haben dieselben von Martini 1349 ans Eigenem zu tragen. 3. Der Kaufschilling ist längstens binnen 14 Tagen gesetzlich sicherzustellen

, und die Verzinsung vdn dem »ä 1. bestimmten Kaufpreise von Georgi d. IS. an, von den »ll 2, 3, 4, 5 ausgeführten Realitäten aber seit Martini 1349 mit 4°/u zu leisten. 4. Auf Abschlag des Kaufspreises wird sich die Ueber bindung der auf den Realitäten hastenden Schulden in alten ZinS- und Pfanorechten mit Verzinsung seit Martini 1349, hinsichtlich der uä 1. genannten Realitäten aber seit Georgi d. Js. angefangen, vorbehalten; die Bezahlung deS hier über verbleibenden Kaufsrestes ist in Folge gegenseitiger halbj

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 02.04.1849
Physical description: 8
herrührend im AusrufSpreife per 1470 fl. R. W. 4. Unter dem Ausrufspreise wird kein Anbot angenom- ^' 5. Der Kaufschilling ist von Martini 1343 an zu ver zinsen und gesetzlich sicher zu stellen, jedenfalls haben zur Spezialhvpothek bis zur Tilgung der Schuld die gekauftne Entien zu hasten, Baarzahlung wird keine verlangt, der Käufer muß sich übrigens die Ueberbindung der Passiv- Kapitalien im alten Zinsfuße gefallen lassen, und eS wird eine halbjährige Ab oder Aufkündigung in klingender Kon- ventionS

Münze mit Ausschluß allen Papiergeldes oder dessen Surrogates bedungen. ^ 6. Der Käufer übernimmt alle Reallasten und Steuern, die mit und nach Martini 1843 ausgeschrieben werden ohne Rücksicht der Zeit ihrer Entstehung. ^ . 7. Wag und Gefahr geht vom Tage der Er,teigerung auf den Käufer über. Bei Errichtung der Käufe, welche längstens binnen 4 Wochen nach der Versteigerung zu ge schehen hat, ist auch die gesetzliche Sicherheit auszuweisen. Damit erfolgt auch die Uebergab der Realitäten. Dabei

hat der Käufer dem Pächter die seit Martini 1348 ergange, nen Kulturskosten und das Weingartholz zu vergüten. 8. Sollte der Käufer binnen obiger Frist die gesetzliche Sicherheit nicht nachweißen, so soll der Verkäufer berech tigt sein, die Realitäten auf Wag Gefahr und Kosten deS Ersteigerers einer neuen öffentlichen Versteigerung zu unter ziehen. . ^ . 9. Die Realitäten werden »ck corpus ohne Haftung für daS Flächenmaß übrigens mit allen Rechten nnd Be schwerden, wie solche bisher Matteo Zamboni beseßen

hat, hintangegeben. 10. Hat der Käufer sämmtliche mit Errichtung des Kaufes erwachsenden Unkosten, so wie die Versteigerungs kosten und Armenperzente aus Eigenem zu tragen. 11. Wurden einzelne Realitäten an Mann gebracht so wird am Schluß« der Versteigerung die Schätzung der nicht versteigerten, und die Entstehungspreiße der versteigerten Grundstücke zusammen ausgerufen; findet sich dafür ein Liebhaber müßen die Ersteigerer einzelner Stücke weichen. 12. Da sämmtliche Realitäten bis Martini 1349 ver pachtet

sind, so ist eS Sache der Ersteigerer sich mit den Pächtern abzufinden. Bedingungen der Verpachtung: 1. Die Verpachtung der Güter geschieht uä cnrpns ohne Hastung für daS Flächenmaaß von Martini 1849 bis dahin 1353 auf 4 Jahre. 2. Der Ausrufspreis ist 460 fl. abus R. W. für die 1. Partie. „ „ „ 305 abus. fl. R. W. für die 2. detto. „ „ ,, 392 fl. abus. R. W. für die 3. detto. Anter diesem Preise wird kein Anbot angenommen. 3. Der Pachtschilling ist in zwei Raten, die erste am 24. Juni 1850, die zweite am 11 Nov

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 26.06.1843
Physical description: 10
) fl. R. W. B e d i^n q n i s s e.: 1. Wird unter dem Attvrnföpreise kein Darboth angenommen. 2. Wag „nd Gefahr der Grundstücke gebt init dem Bezüge deS Nutzens vom T»ge der Versteigerung auf den Häufer üt>er, welcher auch alle Steuern und Wü stungen nnd änderweile Dblagen ohne Rücksicht der Ent- steblin» von Martini 1842 zu übernehmen hat. 3. Ebensi- gehl Wag und Gefahr der ui.ler Lil. l^. beschriebenen Bebaiisiinq »Nd Garten vom Tage der Neisteigeiuiig aus rcn käulcr nbrr, die Benutzung ober erst von Martini 1843, von wrlctier Zeil an derselbe die Äterzinsung

des ^nuffcbillingö, so wie Steuern «ind Ob lagen zu übernehmen bat. 4. Die Licrwenvlinq sämmtlicher Realitäten ge schieht !>c1 cr>rx<ii!i Mit allen Rechien und Weslkwerdrn, rücksichtlich welcher den Käufern keine Gewährscbaft ge leistet wird. 5 Hal'rn die Käufer die Verzinsung der Kaufschil linge von Martini 1842 an zu übernehmen, jedoch mit Auönabme der unter Lit. 55. bezeichneten Behausung und Garten, von welchen selbe erst von Martini 1843 beginnt. 6. Auf Abschlag der Meistbolbe werden dem Käu fer

in den alten Rrckieu nnd Ainesuße von Martini 1842 an Passiven üderdunden, und derselbe bat weilerS bei der Äauferrichtung, welche 14 Tage nach der Ver steigerung zu geschehen hat, 30 Prozent von dem Flauf- schilli'nge bar zu bezahlen, der noch verbleibende Ueber- rcst aber ist zu 4 Prozent zu verzinsen, und in vier glei chen Jahresraten mil Ansang Martini 1844 abzuführen. 7. Die Bezahlungen müssen immer in N. W. mit guten gangbaren milder - o^er Geltsorten geschehen, und zwar nach Tar-ff. 8. H-Ken

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Der Bote für Tirol
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Page 13 of 26
Date: 15.11.1841
Physical description: 26
und Ge nusse vom Tage der Versteigerung auf den Käufer über. LnteUigenzbl. z. B, y. u. f. T. u. V. il l» 3. Hat der Käufer all» Steuern, Wüstungen und anderweit« wie immer geartet« Oblagen, ohne Rücksicht auf ihre allfällige früher« Entstehungizrit, von Martini d. I. an zu übrrnebmen. 4. Auf Abschlag des «ntfallenden MeistbotheS wer den den« Häuser die aus obigem Hause haftenden Schul den in den alten Rechten und mit der vierprozentigen Verzinsung, von Martini d.J.an zu bezahlen, überbun

- den werden. Der hierüber noch verbleibende KaufSrest ist von Martini d. I. an mit vier Prozent zu verzinsen, und nach einer halbjährigen Ab- oder Aufkündung in ta- riffinäßigein Metallgelde zu bezahlen, auch hiefür von Seite d«S Käufers gesetzliche Sicherheit zu stellen. 5. Hat sich der Käufer auf Verlangen über den Be sitz der Hälfte deS KaufschiUingS mittelst eigenen Ver mögens oder annehmbarer Bürgschaft auszuweisen. li. Der dießsällige Kaufvertrag muß binnen ^Ta gen noch der Versteigerung protokoUirt

Botzen mit jährlichen um Martini zu erlegenden 4 fl. R. W. grundzinsbar, und im Vcrcindeiungsfalle mit 1 kr. Auf- und Abzug pflichtig. Der KauIspreiS ist in R. W. 5300 fl. Bedingn isse: 1. Die Veräußerung geschieht mit allen Rechten und Beschwerden, wie selbe die Franz Staffler'schen Kinder übernommen haben, und unter dem AuSrufSpreise wird kein Anboth angenommen. 2. Wag und Gefahr geht vom Tage der Versteige rung auf den Käufer über. 3. Nach Verlauf von 14 Tagen nach geschlossener Versteigerung

ist der Kaus zu errichten, und an diesem Tage an dein Meistborhe der Betrag von 400 fl. R. W. bar zu bezahlen. 4. Auf den Ueberrest werden ältere auf dem Hause anliegende Passivposten in den alten Rechten von Mar tini 1341 an verzinsbar zu bezahlen überbunden, so wie an die verkaufenden Kinder deren Antheil zu vier Pro zent von Martini 1841 an zu verzinsen, und nach halb- jchriger Ab- oder Aufkündung zu bezahlen ist. 5. Der Käufer wird als Eigenthümer dleserBehau- song von Martini 1341 an dergestalt

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 19.03.1849
Physical description: 8
fl. R. W. l,. des Anhofische» Hauses, des Angers und der Ge- meindegerechtigkeit in dem AuSrufSpreise per 4960 fl. R. W. e. deS Grundstückes der Aich Nr. 4 der 3. Partie im Ausrufspreise per 3500 fl. R. W. tl. deS Grundstückes der Birnbaum genannt Nr. 3 der dritten Partie im AuSrusspreise 1765 fl. R. W. . e. Eines MooseS von 4^ Tagmahden von Schach niz herrührend im AnSrnfSpreise per 1470 fl. R. W. 4. Unter ?em AuSrufSpreise wird kein Anbot angenom men. 5. Der Kausschilliug ist von Martini 1848 an zu ver Zinsen

und gesetzlich sicher zu stellen, jedenfalls haben zur SpezialHypothek bis zur Tilgung der Schuld die gekaufte» Eutien zu haften, Baarzahlung wird keine verlangt, der Käufer muß sich übrigens die Neberbindung der Passiv- Kapitalien im alte» Zinsfuße gefallen lassen, und eS wird eine halbjährige Ab oder Aufkündigung m klingender Kon ventions Münze mit Ausschluß allen Papiergeldes oder dessen Surrogates bedungen. 6. Der Käuser übernimmt alle Reallasten und Steuern, die mit und nach Martini 1848 ausgeschrieben

werden obne Rücksicht Ver Zeit ihrer Entstehung. 7. Wag und Gefahr gehl vom Tage der Ersteigerung auf den Käufer über. Bei Errichtung der Käufe, welche längstens binnen 4 Wochen nach der Versteigerung zn ge- schehen hat, ist auch die gesetzliche Sicherheit auszuweisen. Damit erfolgt auch die Uebergab der Realitäten. Dabei hat der Käufer dem Pächter die seit Martini 1848 ergange- nen KulturSkosten und daS Weingartholz zu vergüte». 8. Sollte der Käufer binnen obiger Frist die gesetzliche Sicherheit

Realitäten an Mann gebracht >'o wird am Schluß« ver Versteigerung die Schätzung der nicht versteigerten, nnd die EntstehungSpreiße ver versteigerte» Grundstücke zusammen ausgerufen; sinvet sich dafür ein Liebhaber müßen die Ersteigerer einzelner Stücke weichen. 12. Da sämmtliche Realitäten bis Martini 1849 ver^ pachtet sind, so ist eS Sache der Ersteigerer sich mit den Pächtern abzufinden. Bedingungen der Verpachtung: 1. Die Verpachtung der Güter geschieht »<l ohne Haftung für daS Flächenmaaß von Martini

1849 bis dahin 1853 auf 4 Jahre. 2. Der AuSrufSpreiS ist 460 fl. abus R. W. für die 1. Partie. „ „ „ 305 abus. fl. R. W. sür Vie 2. detto. 392 fl. abus. R. W. sür die 3. detro. «::t.r tie'em Preise wird kein Anbot angenommen. 3. Der Pachtschilling ist in zwei Raten, die erste am 24. Juni 1850, die zweite am I I Nov. 1850 nnd so fort alljährlich im 26 fl. Fnße in Bozen zn bezahlen. 4. Die Pächter haben alle Steuern nnd Gcmeindewn stuugen von Martini 184!1 an bis dahin 1853 zutragen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 18.05.1850
Physical description: 6
Gruntherrfchaft, wohin jährlich um Martini 1 fl. ö kr. und A Kapäuner Grundzins zu reichen, tagegen bei Zofeph Munielter, Griet- bauer zu Rentsch, kr. HilsSzinS »inzuheben find. Mit tem Hofe ist das Rechtster Weite für 4 Stück Vieh auf tem Gemelntemoose zu LeiserS verbmiten. ÄuSrufSpreiS in,R.W. 3^32 fl. 2. Der aus tem Burgerhof ausgeschiedene, daselbst befindliche kleinere Stall nebst Stadel, 'mit dem In ter Äaxpe unter? Nr. 3 bezeichneten Theile tes Fuchserackers und Weinbaues Kat. Nr. 3 von ItZ. alteN

. Nr. S verzeichnet, und ist dem k. k. Neutamte Vozen mit jährlich «m Wartini zu ent- richtenten 23Vz kr. Grund- und 3 kr. RekcgnitionSzinS gruntrechtbar. - AuSnisSpreiS in Z?.W. lOöl) fl. . 4. Der In ter Mappe mit Nr. 5 bezeichnete Theil ter Egarterwiese Kat. Nr. 3 von ebenfalls 3 alten T, M. 333 alte Klafter; gränzt 1. an obige Abtheilung Nr. 4, s. an Anton ». Mavrl und Jshann Gerber, 3. an Joseph Fulterer, 4. an Joseph HäuSl. Hiercn gibt man ebenfalls dem Rentamt Bozen um Martini jeden Jahrs 23'/- kr. Grund

Kaufschillittg geleistet haben', jetoch wird sich vontenEigen- ihümern tie nöchige Wohnung in ter Vurgerhofsbehaufung bis Martini t. IS. vorbehalten. Für Gränzen und Flä chenmaß wird' nicht weiter gehaftet. Die Käufer übernelimen tie Realitäten mit allen Rechten und Beschwerten» wie Anton Fulterer, nun testen Kinter, dieselben bisher besessen haben, ohne Haftung sür Oblagen und Beschwerden; Steuern und andere Oblagen haben dieselben s^cn Martini >840. aus Eigenem zu tragen. 3. Der Kaufschilling ist 'äugstcns

bilinen >4 Tagen gesetzlich sicher zu stellen, und tie Verzinsung des tem SiI t. bestimmten Kaufpreise von Georgid. IS. an» vcn ten llil S., 3.4.5. aufgeführten Realitäten aber seit Martini >84? mit 4 Prczent zu leisten. 4. Auf Abschlag des KaufSpreifeS wird sich tie Ueber windung der auf den Realitäten haftenten Schulten in alten verbleibenten KausSrestes ist in Fclge gegenseitiger halbjäh riger Ab- oter Anfküntnng ZU leisten. ö. Die Käufer haben sich hinsichtlich aller durch diese Ersteigerung

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Der Bote für Tirol
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Page 20 of 21
Date: 16.10.1845
Physical description: 21
und zwei heilige Messen lesen zu lassen. Sämmtliche v?n Nr. I. bis VIII^ beschriebenen Rea litäten inklus. deSsukNr. IX. beschriebenen Zehentrech- teS werden mitsammen versteigert, und dafür ein Aus- rusöpreiS festgesetzt von 20,000 st. N.W. Bedingungen: 1. Unter dem AuSrusSp^eise wird kein Anboth an genommen. ' 2. Wag und Gesabr gehl vom Tage der Ersteige- rung, Besitz und Genuß von Martini laufenden JahrS 1345, daS Eigenthum aber erst vom Tage der Verfä rbung aus den Ersteigerer über, jedoch behält

sich der Verkäufer die unenlgeldliche Benützung der 8ul> Nr. I. beschriebenen Behausung sammt Zu - und Jngebäuden noch auf ein Monat nach Martini 1845 bevor. 3. Sämmtliche Essetten werden ail und nicht acl nrensurain, ohne Haftung für das Flächenmaß oder die Gränzen, noch auch für den obigen durchschnitt lichen Ertrag deS Zehentrechteö mit allen Rechten und Beschwerden, aktiven und passiven Servitulen, wie sie bisher besessen und genossen wurden, veräußert. 4. Alle Steuern,-Wüstungen, Oblagen, grundherr lichen

Abgaben und sonstige Realbeschwerden von waS immer für einer Benennung, ohne Rücksicht aus den Grund oder die Zeit ihrer Entstehung hat der Käufer von Martini 1345 an olmeAbzug vom Kaufschilling auS Eigenem zu tragen, und in so ferne sie von dem Verkäu- werden' 'geführt wären, müßten sie ihm zurückersetzt n-. ?' Der Kauf ist binnen sechs Wochen nach der Ver weigerung versachdnlhmäßi'g zu errichte», wobei der Käu fer entweder das Drittel des KaufschillingS in tariffwS- ßigen Silber- oder Goldmünzen

nach dem 24 fl. Kuß« bar zu erlegen, und für die Übriger, zwei Drittheile die «aufSessetten zum Speziattü,pfände unier zu stellen, oder aber den ganzen Kaufschilling gesetzlich stcherzu stel len bat, widrigenfalls es dem Verkäufer frei stehen soll, die Versteigerung ausWag, Gefahr und Kosten deS Käu fers neuerlich vornehmen zu lassen. 6. Den Kaufschilling hat der Käufer von Martini 184k an zu vier Prozent zu verzinsen, und in zehnjähri gen gleichen Raten, wovon die erste <,uf Martini 1846 verfällt, dergestalt

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Der Bote für Tirol
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Page 13 of 14
Date: 13.10.1845
Physical description: 14
der Ersteige- rüng, Besitz und Genuß von Martini laufenden Jahrs 1S4S, das Eigenthum aber erst vom Tage dzr Versa-» chung aus den Ersteig,rer über, jedoch behält sich der Verkäufer die unentgeldlicht Benützung der sud Nr. I. beschriebenen Behausung sammt Zu - und Jngebäuden noch auf ein Monat nach Martini 1345 bevor. 3. Sämmtlich» Effekten werden cor^us und nicht a«1 rnensurarn, ohne Haftung sür daS Flächenmaß oder die Gränzen, noch auch für den obigen durchschnitt» lichtn Ertrag deö ZehentrechteS

mit allen Rechten und Beschwerden, aktiven und passiven Servituten » wie sie bisher besessen und genossen wurden. veräußert. 4. Alle Steuern, Wustungen, Oblagen, grundherr- lichen Abgaben und sonstige Realbeschwerdcn von wag immer für einer Benennung, ohne Rücksicht aus den Grund oder die Zeit ihrer Entstehung hat der Käufer von Martini 1345 an ohne Abzug vom Kaufschilling aus Eigenem zu tragen, und in so ferne sie von dem Verkäu fer schon abgeführt wären, müßten sie ihm zurückersetzt werden. ' 5. Der Kauf

zu lassen. 6. Den Kaufschilling hat der-Käuser von Martini 1345 an zu vier Prozent zu verzinsen, und in zehnjähri gen gleichen Raten, wovon die erste auf Martini 1346 verfällt, dergestalt zu bezahlen, daß, wenn der Käufer die Zinse oder eine oder andere KapilalSrate binnen drei Monaten nach der Verfallzeit nicht vollständig abführen- würde, der Verkäufer berechtigt ist, den ganzen noch ausstehenden Kaufschilling sammt Zinsen obne weiters gerichtlich beizutreiben. Auch steht es dem Käufer frei

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 15.05.1850
Physical description: 6
Wies- und ehemaligen MooSgrunde im Flä chenraume von circa 1. T. M., dann mit dem in der bei der Versteigerung vorzulegenden Mappe unter Zir. 2. be zeichneten Theile des FuchserackerS und Weinbaues von 17 alten Grabern 70 W. Klst. Cat. Nr. 3 mit den Gränzen: 1. an den Theil Nr. 3 des FuchserackerS, 2. und 3. an die Strasse, 4. an Jos. Zischg Stampfl. Ueber die Behausung und Wiese nebst Moos besitzt das Grast. Lichtenkeiniiche Amt Bozen die Grundherrschast, wo hin jährlich um Martini

mit jährlich um Martini zu entrich tenden 23'/- kr. Grund- und 3 kr. RecognitionSzinS grund rechtbar. AnSrufSSreiS in R. W 1050 fl. — 4. Der in der Mappe mit Nr. 5 bezeichnete Theil der Egarter Wiese Cat. Nr. 8 von ebenfalls 3 alten Tagmah- den 333 alten Klftr. gränzt: 1. an obige Abtheilung Nr. 4, 2. an Anton v. Mayrl und Johann Gerber, 3. an Jos. Fulterer, 4. an Joses HäuSl. Hievon gibt man ebenfalls dem Rentamt Bozen um Martmi jeden Jahrs 23'/- kr. Grund- und 3 kr. Recogni tionSzinS. AusrufSpreis

wird sich von den Ei genthümern die nöthige Wohnung in der BurgerhofSbe- hausung bis Martini d. IS. vorbehalten. Für Gränzen und Flächenmaß wird nicht weiter gehastet. 2. Die Käufer übernehmen die Realitäten mit allen Rechten und Beschwerden, wie Anton Fulterer nun dessen Kinder dieselben bisher besessen haben ohne Haftung für Oblagen und Beschwerden; Steuern und andere Oblagen haben dieselben von Martini 1849 ans Eigenem zu tragen. 3. Der Kaufschilling ist längstens binnen 14 Tagen gesetzlich sicherzustellen

, und die Verzinsung vdn dem sä 1. bestimmten Kaufpreise von Georg» d. IS. an, von den »ä 2, 3, 4, 5 aufgeführten Realitäten aber seit Martini 1349 mit 4°/» zu leisten. 4. Auf Abschlag deS KaufSpreiseS wird sich die Ueber- bindung der auf den Realitäten haftenden Schulden in alten ZinS- und Pfandrechten mit Verzinsung seit Martini 1349, hinsichtlich der sä 1. genannten Realitäten aber seit Georgi d. IS. angefangen, vorbehalten; die Bezahlung deS hier über verbleibenden KaufsresteS ist in Folge gegenseitiger halbj

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 10
Date: 13.09.1844
Physical description: 10
, Ansatz und Waschküche mir einem Secht- und 2 Krannlweinkessel. Selbe gränzt i. an Peter Petzer und Ducrueschen Karten, 2. an Fran Amalia Carli, Z. an daü Weingut des Baron v HanSmann, 4, an die Maurergasse, und ist lureigeu. Ueber die Stallung besitzt das hiesige Spital die Gruudgerechligkeit, wohin jäbrl. um Martini 1 st 12 kr. Grundzins und >2 kr benannter Zehent, dann dem Grafen v. Wolken- stein'fchcn Urbar l!> kr alles in T W. als be. nannrerZehent z» entrichten sind Ferner besitzt

das Römerbenefizium über das Ant Petzer'sche Haus und über 53 Klafter aus dem hieher gehörigen Anger die Gruudherrschaft, wohin jährlich auf Martini > st. kr. T W und 2 Hennen abzn- führen sind. Zur Eulrichinng dieses Grundzinses hat der Besitzer des Hauses Nr. 742 dermalen Anton Petzer die Hälfte beizutragen. Ebengenannte Behausung haben die Eheleute Simon Blaas und Maria Staffier in Gemeinschaft von Franz Zimmermann am 24. Nov. 1LZ4 ertansc. AlöAuSrufSpreiS wird festgesetzt: ucl

l. fl. R. W u .1 II. der herabgesetzte Preis von 9000 fl. R W. B edi n g nisse: 1) Unter dein AuürufSpreise wird kein Anboth angenommen. 2) Wig und Gefahr geht vom Tage der Ver- steigerung auf den Käufer über. Die Hingabe geschieht ->ll onrpus ohne Haf. mng für das angegebene Fläckenmaaß in alten Rechten und Beschwerden, wie die Simon Blaas'- scheu Eheleule diese Realitäten besessen haben. 4) Der Käufer kann den Besitz beider Reali- täten um Martini l. I. antreten, dagegen hat er den Kaufschilling deö Hauses von Martini

l. I., und den des Wirthshauses im Badel von Lichtmeß k. I. au zu 4 °/<> zu verzinsen, und alle Steuern, Gemeindewustuugen und Oblagen ohne Rücksicht der Benennung und EntstehungSzeit beim Hause in der Stadt von Martini, vom Wirthsbauft von Lichtmeß l«45 an zu übernehmen und abzuführen. 5) Der Hauskäufer hat die bestehenden Miets verträge in alten Bestimmungen gegen Bezug des MiethszinseS von Martini an einzuhalten. b) Sowohl auf den Kaufschilling des WirchS- Hauses, «US auf jenen des Hauses in der Lradr werden dem Käufer

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 12
Date: 06.09.1844
Physical description: 12
die Stallung besitzt das hiesige Spital die Grundgerechtigkeit, wohin jährl. um Martini 1 fl 12 kr. Grundzins und 12 kr. benannter Zehent, dann dem Grafen v. Wolken, stein'schen Urbar 1» kr alles in T. W. als be. nannterZehent zu entrichten sind. Ferner besitzt das Römerbenefizium über daö Ant. Petzer'sche HauS und über 63 Klafter aus dem hieher gehörigen Anger die Grundherrschaft, wohin jährlich auf Martini i fl. 36 kr. T. W. und 2 Hennen abzn- führen sind. Zur Entrichtung dieses Grundzinses

tung für das angegebene Fläckenmaaß in alten Rechten und Beschwerden, wie die Simon BlaaS'- schen Eheleute diese Realitäten besessen haben. 4) Der Käufer kann den Besitz beider Reali- täten um Martini l. I. antreten, dagegen hat er den Kaufschilling deS Hauses von Martini l. I., und den des Wirthshauses im Badel von Lichtmeß k. I. an zu 4 zu verzinsen, nnd alle Steuern, Kememdeivustnngen nnd Oblagen ohne Rücksicht der Benennung und EntstehnngSzeit beim Hanse in der Stadt von Martini

, vom Wirthshause von Lichtmeß 1846 an zu übernehmen und abzuführen. 6) Der Hanskäufer hat die bestehenden MiethS- Verträge in alten Bestimmungen gegen Bezug des Miethszinses von Martini an einzuhalten. 6) Sowohl auf den Kaufschilling des Wirths- Hauses, als anf jenen des Hauses in der Stadt werden dem Käufer die darauf haftenden Passiven in allen Rechten zn bezahle» überbnnden werden, der Ueberling ist über Erfolg einer halbjährigen Ab. oder Anfkündung in tariffmäßigem Metall- geide nach dem 24 fl. Fuße

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 16
Date: 09.03.1846
Physical description: 16
jener Parldie, aus welche er mitzusteigern gesonnen ist, durch den Besitz eines eigenen Vermögens, oder durch eine genügende Bürgschaft auf gesetzliche Art ausweisen, oder von den Verkäufern, rder deren Ver tretern alS genugsam bemittelt anerkannt werten, daher den Letzter» freisteht, Käufer, welche sich vorläufig nicht auf gesetzliche Art ausweisen können, von der Mitsteige rung auszuschließen oder zur selben zuzulassen. 4. Der Kaufschilling ist von Martini 1L45 an mit vier Prozent zu verzinsen

, und nach vierteljähriger Ab- oder Auskündung in tariffmäßigen Geldsorten im 24 fl. Fuße zu bezahlen, und dafür daöKausSobjekr zur Hypo thek unterzustellen. 5. Das Eigenthum der Grund- und Zehenibezüge geht sogleich von der Versteigerung an auf die Käufer über, und Letztere haben daher auch die Erträgnisse die ser Bezüge , welche nach Martini 1345 verfallen, zu be ziehen, daher den Verkäufern die auf Martini 1845 ver, fallenen noch ausständigen Grundzinse undZehente vor behalten bleiben. 6. Dagegen haben die Käufer

auch von Martini 1345 an alle aus den Kauföeffetten hastenden Grundab gaben unv Beschwerden, Steuern und Oblagen, weS Namens und Gattung sie sind, wie selbe nach Martini 1845ausgeschrieben undbeigeirieben werden, ohneRück« ficht ihrer EntstehungSzeit abzuführen. 7. Die Käufer haben die betreffenden Armenpro zente und KauserrichtungSkosten zu tragen, wogegen die Verkäufer die Versteigerungskosten auf sich nehmen. S. Die Versteigerung geschieht ohne alle Haftung von Seite der Verkäufer für die Gattung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 19.06.1843
Physical description: 10
der Versteigerung auf den Käufer «der, weicher auch alte Steuern und Wü stlingen und anderrveiteOblagen ohne Rücksicht der Ent stehung von Martini 1842 ,u übernehmen Hai. 3 Ebenso gebt Wag und Gefahr der un>er Lit. U. beschriebenen Äebausuna und Garten vom Tage der Versteigerung auf oen Käufer über, die Benutzung aber erst von Martini 1843. v»n welcher Zeil an derselbe die Verzinsung de» tlaufschillingS, so wie Steuern unoOH lagen zu udernel nien bat. 4. Die Verwendung sämmtlicher Reali'äten ge< schiebt all

c»rpu>i mir allen kerbte» uni> L^eitbn'eroen, rUcksichilich welcher den Häusern keine (!le-i>ahrsch>-st ge leistet wird. 5 Haben die Käufer die Verzinsung der .N.iullchii- linae von Mariini 1842 an ,u üdernebmen, jedoch mit Ausnahme oer unter Lit. be,e>chneien Behaiisung unv Karlen, von welchen selb? erst von Martini 1843 beginnt. 6. Auf Abschlag der Meistboihe wenden dein .Kän fer in den alten Rcchien i«,>d Zinsfi^ße va» Martini 1842 on Passiven ülerhUnden, und derselbe bat weiterS

bei der Kauferrichtung, we>cbe 14 Tage na<5 der Ver steigerung zu geschehen Hai. 20 Prozent oon vem K->vfr schillinge bar zu bezahlen, der noch verbleibende Ueder- rest ober ist zu 4 Prozent zu verzinsen, und in vier glei chen Jahresraten mit Ansang Martini 1844 abzuführen. 7. Die Bezahlungen müssen immer in R. W. mit Wirten gangbaren Silber- oder Getpiorten geschehen, ,unv zwar nach Tariff. 8. Haben die Käufer bei der .«a»ferrici>liinq für die Meistbi'iiie gesetzliche Sichert,eil z» leilien, unr> die erkausie

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Der Bote für Tirol
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Page 22 of 26
Date: 09.10.1845
Physical description: 26
der Ersteige- rung, Besitz und Genuß von Martini läufenden JahrS 1645, das Eigenthum aber erst vom ^Tage der Verfa- chung auf den Ersteigerer über, jedoch behält sich der Verkäüfer die unentgeldliche Benützung der sud Nr. I. beschriebenen Behausung sammt Zu - und Jngebäuden koch auf ein Monat, nach Martini 1845 bevor. 3. Sämnitliche Effetten werden acZ'.coriius und nicht lnsns^ram, ohne Haftung für das Flächenmaß oder die Gränzen, noch auch für den obigen durchschnitt lichen Ertrag des Zehentrechtes

mit allen Rechten und Beschwerden, aktiven und passiven Servituten.,'wie sie b'iöherbesessen und ginossen wurden, veräußert. 4. Alle Steuern, Wustungen, Oblagen, grundherr lichen Abgaben und sonstige Realbeschwerden von was immer Mr einer Benennung, ohne Rücksicht auf den Grund oder die Zeit ihrer Entstehung hat der Käufer von Martini 1845 an ohne Abzug vom Kausschilling auS Eigenem zu tragen, und in so ferne sie von dem Verkäu fer schon abgeführt wären, müß.ten sie ihm zurückersetzt werden. 5. Der Kauf

vornehmen zu lassen. 6. Den Kausschilling hat ver Käufer.von Martini . 1345 an zu vier Prozent zu verzinsen, und in zehnjähri- . gen gleichen Raten, wovon,die ^rste auf Martini >846 . verfällt, dergestalt zu.bezahlen, baß, wenn der Käufer die Zinse oder eine oder andere Kapitalsrate binnen drei . Monaten nach der Vcrfallzcit nicht vollständig abführen .würde, der Verkäufer berechtigt ist, den ganzen noch . ausstehenden Kaufschilling sammt Zinsen obne weilerZ gerichtlich, beizulreibcn. Auch steht

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 14
Date: 24.10.1842
Physical description: 14
Dieselbe ist zwei Stock hoch, im guten Boustand», insbesondere ist vi« Wasserwt'er erst kürzlich ganz neu hergestellt. Hierüber ist die Pfarrkirche zu Botzen Grundherr, wohin jährlich um Martini 13 fl. T. W., und 1 Pfund Pfeffer als Grundzins zu entrichten find. Dies» Behausung hat Joseph Ki«nlechn«r, Großva ter, von Sebastian KrauS durch den gerichtlichen Kauf dto. Friedensgericht Botzen den 9. Dezember 1811 zum Eigenthum an sich gebracht. Hiefür ist der AuSrufspreei'S, 2200

fl. R. W. Bedingungen: 1. Wird unter dem AuSrufSpreise kein Anboth an genommen. 2. Geht Wag und Gefahr vom Tage der Verstei gerung mit allen darauf lastenden Beschwerden, vie auS den öffentlichen Büchern zu ersehen sind, und den auf Martini d. I. und nachhin ausgeschriebenen Steuern und Oblagen, Auf - und Abzug, und andern grundherr lichen Gebühren ohne Abzug vom Kaufschillinge auf den Käufer in der Art über, daß von Seile der verkaufenden Vormundschaft nur für die daraus haftenden Hypothe karschulden

, und die Verzinsung des KauffchiUingS hat nach dem bestehenden Zinsfüße v n Martini d. I. an zu er folgen. Das Kapital selbst ist nach halbjähriger Auf- kündung sammt Zins hier zu erlegen. 6. Der bis Martini d. I. verfallende HauSzinS der Miethparteien verbleibt den Verkäufern, von Martini an hat sich der Käufer mit denselben einzuversteben. Uebrigens wird bemerkt, daß eine vierteljährige Auf- und Abkündung bedungen worden sey. Die Versteigerung wird am AUerseelentage, d. i. am 2. November d. I., um 3 Uhr

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