an Niglweg. Der AusrnföpreiS ist in N. W. 7^-1 fl; Bedingnissè. 1. Wird unter dem AusrnfSpreise kein Darboth an- geuvmmen. 2. Hat der Käufer den Kausschilling von vergangene Martini >324 an mit S pCt. zn verinteressiren, nnd in 4 gleichen Jahresfristen mit Anfang Martini >32-, in Gold» und Silber-Münzen im 24 fl. Fuße, mit Zlnsschlnß alles wie immer gearteten Papiergeldes, zn bezahlen, für den dritten Theil des Kanfschillings durch eigenes Vermögen, oder annehmbare Bürgschaft pupillärinäßig Sicherheit
Und Beschwer den. t>. Geht Wag und Gefahr dieses GrnndstückeS vont Versteigeruugötage au auf den Käufer über. 7. Eben so hat Käufer alle auf dem zu versteigernden Grundstücke haftenden Grundzinse, Steuern, Beschwer den uud übrigen Real - Lasten aller Art, wessen Namen sie immer haben mögen, nnd ohne Rücksicht auf den Grund nnd die Zeit ihrer Entstehung, von verflogene Martini 1U24 a„ abzuführen. U. Und eben so die durch diese Versteigerung erge henden Kosten, Arinenprozente, KaliferrichtuugStaren nnd
Häusel Nr. 25, mit einer Stnbe, Kämmer, Küche, Keller, Stall und Stadl, ist zinsfrei. U. Ein Stuck Acker und Weinbau, der Minder ge nannt, von cj.Srär Land. Davon ist als Vogtei - Futter 1 !/2 ^star, uiid b kr. Hengeld der Pfleg 6^altert, und SalnrN jährlich um Martini zu zahlen oder abznreichen. t^. Ein Stück Wiese,, worauf vor Alterö eine Mo- ratfche gestanden, von ungefähr 4 Star Land groß, ist grnndjinsfrei, unter obigem Vogtei-Futter aber begriffen, sammt einer Oede. l). Ein Stück Wiese
von Martini >tZ24 aii zn S pCt. zu verinteressircli, 3 Wochen nach der Veisteigerung der dritte Theil bäar zu erlege», der Ueberrest aber ist mit obiger Verzinsung in 2 gleichen »ach einander folgenden Jahresraten Mit Anfang Lichtme»en ,und, zu bezahle». b. Wird Jedermann znm Kaufe zugelaNen , der sich für den dritten Theil des Ersteigeruiigspreises entweder dnrch eigenes Verinögeu , oder Beibringung eiuer annehm baren Bürgschaft am Versteigerungstage ansznweisen im Stande ist. 7. Mnß die Bezahlung
in R^ W. nnd in gut gang baren Gold- oder Silbcrmünzen mit Ausschluß alles wie immer gearteten Papiergeldes oder dessen Surrogates ge schehen. L. Endlich hat Käufer sämmtliche auf den erkauften Realitäten haftenden Grundzinse, Steuern, An - und Ob lagen und Beschwerden aller Art, we »en Namen sie im mer haben mögen, lind ohne auf den Grund nnd die Zeit ihrer Entstehung zu sehen, von Martini 1824 an zn über nehmen uud abzuführen, eben so die durch diese Verstei gerung nnd Kauferlichtung ergehenden Kosten