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Newspapers & Magazines
Tiroler Land-Zeitung
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Page 9 of 12
Date: 23.02.1895
Physical description: 12
. Edikt. Mit Bewilligung des k. k. Bezirksgerichtes Imst vom 16. Jänner 1895 Nr. 112 werden die nach- verzeichneten, dem Herrn Anton Pfurt schell er, Kaufmann in Imst, und seiner Frau Josefa geb. Schüler eigenlhümlicb gehörigen Realitäten als: I. Partie: Grp. Nr. 1951, Arlaxwiese von 736 Klftr., zum Ausrufspreise per 500 fl., erworben laut Urkunde von 19. Februar 1884, Fol. 146, II. Partie: Grp. Nr. 2126, Arzilmahd von 354 Klftr., zum Ausrufspreise per 170 fl, erworben laut Urkunde vom 19. Februar

1884, Fol. 146, III. Partie: Grp. Nr. 3552, Hochrainwiese von 902 Klftr., Grp. Ny. 3553, Hochrainacker von 490 Kflr., zum Ausrufspreise per 970 fl., erworben laut Urkunde vom 19. Februar 1881, Fol. 146, IV. Partie: Grp. Nr. 3574, Hochrainacker von 293 Klftr., zum Ausrufspreise per 175 fl., erworben laut Ur kunde vom 19. Februar 1884, Fol. 146, V. Partie: Grp. Nr. 3712, Stöflacker von 1075 Klftr., Grp. Nr. 3713, Stöflwiefe von 930 Klftr., zum Ausrufs preise per 1200 fl., erworben laut Urkunde

vom 19. Februar 18«4. Fol. 146, VI. Partie: Grp. Nr. 2235 Füllsackacker von 272 Klftr.. an gebaut, zum Ausrufspreise per 190 fl. erworben laut Kauf vom 16. November 1876, Fol. 1497, VII. Partie: Grp. Nr. 2240, Füllsackwiese von 435 Klftr., zum Ausrufspreife per 435 fl., erworben laut Kauf vom 16. November 1876, Fol. 1497, VIII. Partie: Grp. Nr. 3077, oberer Rungesacker von 204 Klftr., zum Ausrufspreise per 50 fl, erworben laut Urkunde vom 2. April 1887, Fol. 243, IX. Partie: Grp. Nr. 3291, untere Rungeswiese

von 34 Klftr., Grp. Nr. 3292. unterer Rungesacker von 542 Klftr., zum Ausrufspreise per 200 fl, erworben laut Ur kunde vom 2. April 1887, Fol. 243, X. Partie: Kat.-Nr. 394, ein Mahd in Langenfurch von 1 Jauch 16 Klftr., mit darauf neuerbauten Stadl, zum Ausrufspreise per 350 fl, erworben laut Ur kunde vom 15. Februar 1889, Fol. 77, XI. Partie: Kat. Nr. 844 lit. C, Grp. Nr. 2214, ein Mahd im Herrschaftssee von 4 1 / 2 Tagmahd 6 Klftr., Kat. Nr. 844 lit. C, Grp. Nr. 1401, ein Stück Moos ober dem See

von iy 2 Tagmahd 96 Klftr., (diese Partie in der Gem. Tarrenz gelegen), zum Ausrufspreife per 250 fl., erworben laut Urkunde vom 5. Mai 1893, Fol. 32 l, am Montage den 25. Februar 1895, von 9 Hlyr Vormittags an in der k. k. Motariatskanzlei in Imst der frei willigen öffentlichen Feilbietung unterzogen. Die partieweise Versteigerung erfolgt unter Vor behalt der nachträglichen, politischen Abftücklungs- Genehmigung. Die Feilbietungsbedingnisse liegen während der gewöhnlichen Amtsstunden in der k. k. Notariats

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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1897/98
Unter Kaiser Maximilian I von 1490 - 1519 : ein Beitrag zur tirolischen Kulturgeschichte.- (Nachrichten über die Musikpflege am Hofe zu Innsbruck nach archivalischen Aufzeichnungen ; 1)
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Page 68 of 71
Author: Waldner, Franz / von Franz Waldner
Place: Langensalza
Publisher: Beyer
Physical description: 64 S.
Language: Deutsch
Notations: Beil zu den Monatsheften für Musikgeschichte
Subject heading: g.Tirol ; s.Musik ; z.Geschichte 1490-1519<br>p.Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.> ; s.Musikpflege
Location mark: 2.179
Intern ID: 187212
62 Nachrichten über die Musikpflege am Hofe zu Innsbruck. zu Augsburg in abschlag seiner Schuld laut seiner Quittung das Datum steht am XXVI. tag Februar des achtzehenden Jars L guld. *) 5. Maister Hanm von Dubraw, orglmacher, geben am V. tag Mai in abschlag seiner schuld der newen orgl. 1. seiner quittung VI gld. — — — geben am XV. tag Mai an Seyden vnd Tuech durch Jakob Zeller zu ganzer bezalung der pesserung, so Im die Kaisl, Maj. von wegen der greisen Orgl hie zugeben verschaffen

hat 1. seiner quittung XXVXIII gld. An anderer Stelle (Cop. Emb. u. Bef.), wo zur Ausgabe dieses Posten der Befehl gegeben wird, heifst es: für VII gld. ß. Tamaschk tuet vier venedigisch Ellen vnd fiir XXII Old. R. Tuech. 6. Hanns Sattler organist gehen an seinem Sold vnd dienst- geld (unter viermal) lant s. quittung LV gld. IX kr. 7. Conrad Tollenstein .... in abschlag seines gnadengeld gehen laut seiner quittung (unter viermal je 15 fl.) LX, gld, - — geben am EU. tag Marzj in abschlag seiner abgesprochnen schuld

IV gld. XLV kr. — — am XI. tag Oktober zu ganzer bezalung seiner ab gesprochnen schuld an Tuech durch Jakob Zeller laut s. quittung XI gld. XV kr. 8. Jörg Tättenkofers Erben geben am XXVIII. tag Pebruarj in abschlag Irer schuld zu Händen Lukasen Vesthal laut seiner quittung XXX. gld. 9. Lutzen Mayrs Trametters Hausfrawen geben am VIII. tag Januari in abschlag seiner schuld. Laut s. quittung II gld.**) 151 ». Kurz nach Beginn dieses Jahres, am 12. Jänner, schloss Kaiser Maximilian sein thatenreiches

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Newspapers & Magazines
Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Page 13 of 24
Date: 13.06.2006
Physical description: 24
Laut Professor Gottfried Tappeiner (Universität Innsbruck) ist der Einzelhandel in Südtirol einzigartig, weil die Nahversorgung gewährleistet ist. Dies ist besonders für die wenig mobile Bevölkerung von großem Vorteil, da sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Laut Tappeiner fahren nur 10 % unserer Konsumenten regelmäßig über die Landesgrenze um dort einzukaufen. Professor Tappeiner ist gegen eine Strategie, die verhindert, dass die Leute außerhalb der Landesgrenzen einkaufen. Laut

Tappeiner wäre es ein Vorteil, wenn einem Discounter im Bereich Kinderbekleidung und Drogerie mehr Verkaufsfläche genehmigt würde. Laut Walter Amort, (Präsident des Verbands der Kaufleute) sind die 10% im Ausland einkaufenden Personen „für ein Grenzland normal.“ Herr Amort sieht die Entwicklung des Einzelhandels in Südtirol recht positiv, da laut ihm 64 - 65% der Südtiroler nie auswärts einkaufen. „Der Kaufkraftabfluss wird hoffnungslos überbewertet“, so abschließend der Präsident. Laut Oswald Lechner

(Abteilungsleiter Wirtschaftsforschung der Handelkammer Bozen) ist die aktuelle Situation des Einzelhandels in Südtirol nicht schlecht. Lechner findet, dass der Kaufkraftabfluss nicht so hoch ist, da nur wenige regelmäßig auswärts einkaufen. Zudem sollte man einmal den Kaufkraftzufluss berücksichtigen. In den Köpfen der Südtiroler hat sich das Bild festgesetzt, dass im Ausland alles günstiger ist. Laut Lechner hätte ein Einkaufszentrum negativen Einfluss auf die Nahversorgung, Geschäfte müssten schließen

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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1897/98
Unter Kaiser Maximilian I von 1490 - 1519 : ein Beitrag zur tirolischen Kulturgeschichte.- (Nachrichten über die Musikpflege am Hofe zu Innsbruck nach archivalischen Aufzeichnungen ; 1)
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Page 66 of 71
Author: Waldner, Franz / von Franz Waldner
Place: Langensalza
Publisher: Beyer
Physical description: 64 S.
Language: Deutsch
Notations: Beil zu den Monatsheften für Musikgeschichte
Subject heading: g.Tirol ; s.Musik ; z.Geschichte 1490-1519<br>p.Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.> ; s.Musikpflege
Location mark: 2.179
Intern ID: 187212
für Ain Clauirordnung, so Er meiner gnedigisten frawen der kunigin von Castilien gehen hat. Laut seiner quittung XII gülden. 2. Maister Hannsen von Dubraic, Orglmacher geben am XXIX. tag Marcj in abschlag seiner schuld laut seiner quittung XX. gld. 3. — — am XXXI. tag Marcj für sein zerung, als Er yetz hie Mich pesserung an der Orgl gethan hat L. s. quittung IV gld. 4. — — geben am XXIII. tag Junj in abschlag seiner schuld zu Hann den Haintzen Reyter von passaw Inhalt der quittung LX gld. 5. — — geben

am XI. tag Julj In abschlag seiner schuld. Laut seiner quittung XX. gld, 6. — — geben am XI. tag Julj Zerung auf Acht tag mit Ainem pferd vnd auf Aindlif tag auf ain pferd vnd aut ain Eues- knecht, als Er von wegen pesserung der Orgl zum anndern mal herauf Eruordert ist worden timt laut seiner quittung IX gld. IXII Krz. 7. — — geben am XXVI. tag November In abschlag seiner schuld zu Hann den Wenndien Yphofers laut seiner quittung XV gld. 8 Georgen Tüttmkofers gelassen Erben geben am vierten tag April

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 6
Date: 07.10.1949
Physical description: 6
am 17. November rn Innsbruck. Die mit 4 8 ge stempelten und mit den vorgeschriebenen Bei lagen versehenen Gesuche sind an die Direktion der Prüfungskommission, Dir. Albert Fiegl, Innsbruck, Südtiroler Platz 10, zu richten; Sprechstunde montags von 13 bis 14 Uhr. Letzter Termin für die Einreichung der Gesuche und für den Erlag der Prüfungsgebühr 20. Oktober. Lebensmittelaufryf für die 1. bis 4. Woche der 59. Zuteiiungsperiode Erwachsene 3600 g Weißbrot, laut Aufdruck. — 2200 g Weizenmehl, Abschnitt

1 und 2 je 1100 g. — 600 g Fleisch, Kleinabschnitte I bis IV. — 400 g Fleisch, Abschnitte 1/E bis 4/E. — 1000 g Fett, baut Aufdruck. — 200 g Fett, Abschnitte 1/E und 2/E je 100 g. — 1200 g Zucker, Abschnitte 1 und 2 je 600 g. Jugendliche 3600 g Weißbrot, laut Aufdruck. — 2200 g Weizenmehl, Abschnitte 1 und 2 je 1100 g. — 600 o Fleisch, Kleinabschnitte I bis IV. — 400 g Fleisch. Abschnitte 1/Jgd bis 4/Jgd. — 1000 g Fett, laut Aufdruck. — 200 g Fett, Abschnitte 1/Jgd und 2/Jgd je 100 g. — 1200 g Zucker

. Ab schnitte 1 und 2 je 600 g. — 700 g Zucker, Zusatz karte für werktätige Jugendliche, Abschnitte I/Jgd-Z und II/Jgd-Z. Kleinstkinder (v bis 3 Jahre) 400 g Weißbrot, laut Aufdruck. — 2200 g Weizenmehl, Abschnitte 1 und 2 je 1100 g. — 200 g Fleisch, Kleinabschnitte I bis IV. — 200 g Fleisch. Abschnitte 1/Klst und 2/Klst je 100 g. — 400 g Fett, laut Aufdruck. — 1200 g Zucker. Ab schnitte 1 und 2 je 600 g. Kleinkinder (3 bis 6 Jahre) 1800 g Weißbrot, laut Aufdruck. — 2200 g Weizenmehl, Abschnitte

1 und 2 je 1100 g. — 600 8 Fleisch, Kleinabschnitte I bis IV. — 200 g Fleisch,'Abschnitte 1/Klk und 2/Klk je 100 g. - 600 g Fett, laut Aufdruck. — 1200 g Zucker, Ab schnitte 1 und 2 je 600 g. Kinder (6 bis 12 Jahre) 1800 g Weißbrot, laut Aufdruck. — 2200 g Weizenmehl, Abschnitte 1 und 2 je 1100 g. — 600 g Fleisch, Kleinabschnitte I bis IV. — 400 g Fleisch Abschnitte 1/K bis 4/K je 100 g. — 700 g Fett, laut Aufdruck. — 100 g Fett, Ab schnitt 1/K. — 1200 g Zucker, Abschnitte 1 und 2 je 600

g. Landwirtschaftliche Selbstversorger 3600 g Weißbrot, laut Aufdruck. — 2200 g Weizenmehl, Abschnitte 1 und 2 je 1100 g. — 600 g Fleisch, Kleinabschnitte I bis IV. — 400 g Fleisch, Abschnitte 1 bis 4 je 100 g. — 1200 g Zucker, Abschnitte 1 und 2 je 600 g.„. Arbeiter (A) 200 g Weizenmehl, Abschnitt 1/A. — 200 g Fleisch, laut Aufdruck. Schwerarbeiter (S) 400 g Fleisch, laut Aufdruck. — 320 g Fetr, laut Aufdruck. Schwerstarbeiter (Sst) 400 g Fleisch, laut Ausdruck. — 600 g Fett, laut Aufdruck. Werdende und stillende

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Newspapers & Magazines
Tiroler Land-Zeitung
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Page 6 of 16
Date: 09.01.1892
Physical description: 16
. A, eine Behausung sammt Stadl und Stall, Cat.-Nr. 642, Baumgarten, Cat.-Nr. 643, Frühgarten, B.-P.-Nr. 280, Haus mit 47 Klftr., Gr.-P.-Nr. 357, Ortsried, Obstgarten, IV. Klasse, 21 Klftr., Gr.-P.-Nr. 443, Ortsried, Obstgarten, II. Klasse, 25 Klftr., (erworben zur Hälfte laut Thei- lung vom 21. Jänner 1835, Fol. 399, zur anderen Hälfte laut Urkunde vom 19. April 1845 Fol. 1168), bewerthet auf 1600 fl., 2. Cat.-Nr. 576, Frühmahd zur Wiese, Gr.-P.-Nr. 797 auf der Wiese, Wiese V. Klasse, 1040 Klftr., (erworben

Klftr., (erworben lt. Urkunde vom 21. Mai 1847 Fol. 1750), bewerthet auf 300 fl., 6. Cat.-Nr. 692, ein Stück Acker zu Purlespuit von y 4 Jauch 107 Klftr., (erworben laut Urkunde vom 7. März 1848, Fol. 1266), Cat.-Nr. 818/866 Lit. B, ein Acker zu Purlespuit (erworben laut Ur kunde vom 22. Jänner 1850, Fol. 117), Gr.-P.-Nr. 1273, Purlespuitacker V. Kl., 678 Klftr., (bewerthet auf 203 fl., 7. Cat.-Nr. 818/866, Lit. A, Acker auf Raun, (erworben laut Urkunde vom 22. Jänner 1850, Fol. 117

), Gr.-P.-Nr. 1577, Raunacker, Acker V. Klasse, 329 Klftr., bewerthet auf 230 fl, 8. Cat.-Nr. 95, 303 und 922, Acker in den schwarzen Gärten, von 156 Klftr., (erworben laut Urkunde vom 24. Februar 1854, Fol. 888), Gr.- P.-Nr. 1089, Kabisacker, Acker III. Klasse, 78 Klftr., bewerthet auf 20 fl., 9. Cat.-Nr. 666/629, ein Frühmahd auf den Wiesen von */, Tagmahd 78 Klftr., Cat.-Nr. 669, ein Frühmahd von 1 / i Tagmahd 78 Klftr., (erworben laut Kauf vom 29. Oktober 1857, Fol. 1757), Gr.- P.-Nr. 903, Fuchslochwiese

IV. Kl., von 628 Klftr., bewerthet auf 314 fl., 10. Cat.-Nr. 1197, ein Frühmahd auf der Wiese oder Windschnur von 2*/, Tagmahd und 8 Klftr., (erworben laut Kauf vom 3. Mai 1842, Fol. 820), Gr.-P.-Nr. 794 auf der Wiese, Wiese IV. Klasse, 1255 Klftr., bewerthet auf 628 fl., 11. Cat.-Nr. 609^, ein Stück Spätmahd in Ebenach von 3% Tagmahd und 16 Klftr., (erworben laut Urkunde vom 21. Jänner 1850, Fol. 183), Cat.-Nr. 571/537, ein Spätmahd in Ebenach von 3% Tagmahd und 100 Klftr., (erworben laut Kauf von 27. Februar

1867, Fol. 1648), Cat.-Nr. 200/192, ein Spätmahd dort, von 3% Tagmahd 53 Klftr., (erworben laut Kauf vom 6. Sep tember 1870, Fol. 5761), Gr.-P.-Nr. 4070, Spätwiese, Weide V. Klasse, 2 Joch 741 Klftr., Gr.-P.-Nr. 4071, Spärwiese Weide V. Klasse, 1 Joch 197 Klftr., bewerthet auf 300 fl. am 25. Jänner eventuell 3. Kevruar 1892 Vorm. 9 Uhr Hiergerichts Nr. 7 um die angegebenen Schätzungswerthe öffentlich feilgeboten und bei dem zweiten Termine auch unter dem Schätzungswerthe hintangegeben

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1828)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1828
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Page 404 of 492
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XXVIII, 482 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1828
Intern ID: 483045
395 Poststraßen in Tirol und' Vorarlberg re. Î Zahl Psststraßen außer Tirol. I I der Posten Anmerkungen. XXVI. Von Innsbruck nach Peterwardein. Bis Verpolje laut Rr. XIV 58 Nach Neu - Mikaiwvcze . 1 » Dinkoveze .... ». Vukovar . . . . 1 Vs iVz » Opatovacz . . . . V Jllok. V , , . . 1 1% » Szuszek ..... ■ 1 ’ .» Cserevics .... i » Peterwardem . . . 2 Don • hiev bis SeMlln an 'der türkische», Gränzo find 5 Vz Zusammen. 68’X Posten. XXVII. Von Innsbruck nach Prag. . ^ ' 1 ■ Bis Budweis laut

Nr. XU : 27 5 X /Nach Wessely 2 Theiluttgs i Station nach Piftk. • und nach Neuhanö< » Raub na ..... •1’ • ii Tabor ..... - 1. ■ ‘ “ » Sudomirzitz ; . » Vott'ltz . . . . . 1 » Bistritz . . . . 1 » Oneöbeck .... Î 1 ,T è * 4 * * t ^ ^|3 !L Ol # * * * * * 1 Von hier nach Wien find 21 Zusammen . ■: 3 1 r /\ Posten, find nach Dresden 9 % Posten. XXVIII. Von Itmsbmä ; ; - nach SalZburg. Nach Laufen in Bai'ern sind 1 i Z, nach Schönramm ^ ebenfalls Laut Rr. XII ..... 11 3 4 1 % »intz nach Teisendorf gleichfalls t % Posten.

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Books
Year:
1824
Istruzione per li giudizi distrettuali del Tirolo, e Vorarlberg in affari non contenziosi = Instruktion für die Landgerichte in Tirol und Vorarlberg in den Geschäften außer Streit
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Page 101 of 143
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: 140 S.
Language: Deutsch; Italienisch
Notations: Text dt. und ital. - Teilw. in Fraktur
Location mark: 795
Intern ID: 182328
Formula r :; 'Nro. Gerichtliche I n y e ntUr des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, welche nach dem ■am 3 o, '£)r’tblver 18-24 in- der Stadt oder Gemeinde N..M-, Hanse 35 -, erfolgten Tode, des R. N. in Hdlge des Auftrages vom ,4. November 1624An Gegenwart der Zeugen N. N. ^und N- N. errichtet worden. ■ Beilagen« | D. E. F, G« H. I. A. B. C. I Bnbewegliche Güter mit dem vollen und ungetheilten Eigenthumsrechte laut Beilage A, 15., C. . . . . . . II. ' bewegliche Guter, bey

welchem die Rechte dergestalt getheilt sind, 'daß dem einen-das Ober- dein andern das . ■ Ruh - Eigenthum allein gehört, taut ■-JE E. F, *:• . . ...... UI. Hauser und andere Gebäude in'der Stadt R. oder in der Gemeinde N. la ur Q* II. ........ v IV. Vorrathige Daarschast, und zwar s) in Gold d) in Kreuzthalern. c) in Awanzigerstücken * . V. Borsindige öffentliche Obligationen -mit den bis zum Todestage des Erblas sers ausständigen Interessen, laut . I. H* . < . « ...... SchatzuirgL-I Werth ft. | kr.jpf

L K. VI. L. | Borsindige Privatobligationen mit den bis zum Sterbetage des Erblassers ' neten Interessen, laut G. . Furtrag

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Newspapers & Magazines
Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1905
Physical description: 16
F laut Abschnitt 2 sind Viehbesitzer ausgeschlossen, welche einen Teil ihres Viehes anderwärts versickert haben; laut Abschnitt 4 sind nur Rinder, welche im Vereinsgebiete gehalten werden, Gegenstand der Versicherung. Also kann ein Bauer, welcher ein Stück Vieh in eine andere (fremde) Alpe gibt, dieses Stück weder im eigenen, noch in einem fremden Vereine versichern lassen, bei sonstigem Ausschluß aus dem Vereine in letzterem Falle. Wie soll das werden in Gemein- den, wo keine oder nur wenige

und schlechte Alpen sind?! Laut Abschnitt 4, Punkt 5 ist angekauftes Vieh vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kein Gegenstand der Versicherung. Laut Abschnitt 13 beginnt die Haftpflicht des Vereines erst am achten Tage, vom Tage der Aufnahme an gerechnet. Nach diesen zwei Bestimmungen kann ein Bauer z. B. eine gekaufte Kuh, welche 14 Tage nach dem Markte kälbern soll, nicht vor dem Kälbern in die Versicherung bringen. Laut Abschnitt 6 sind jedeSmal, so oft ein Bauer ein Stück Vieh zukaust

und versichern lassen will, Beitrittsgebühreo zu zahlen; für unsere Verhältnisse, wo oft umgehandelt wird, eine wirkliche Plackerei. Dem Bauern soll beim Eintritt in den Verein eine Beitritts gebühr, etwa nach dem durchschnittlichen Viehstand abge fordert werden, dann aber sollte er mit den ewigen Beitrittsge bühren verschont werden. Laut Abschnitt 16 wird die Höhe des Mitgliedsbeitrages mit 1 Prozent der erhobenen Versicherungssumme für die ganzjährige Versicherung angesetzt. Die Schadensumme ist überall

oder der Viehbesitzer die tierärztliche Behandlung der er krankten versicherten Tiere zu bestreiten hat, da es heißt, der Verein hat nur „die zur Behandlung nötige Hilfe unentgeltlich zu leisten." Laut Abschnitt 25 werden 80 Prozent der Versicherungssumme als Entschädigung ausbezahlt, jedoch das notgeschlachtete Tier für den Verein verwendet. Hierorts wurde in diesem Falle meistens der volle Versicherungsbetrag vergütet; im Falle aber das Fleisch dem Besitzer zur Verwendung belassen wurde, nur die Hälfte bis zwei

Drittel der Versicherungssumme bezahlt. Nach den neuen Sta tuten scheint ein guter Fütterer etwas in Nachteil gestellt gegen über dem Viehschinder. LautAbschnitt41 muß das Vereinsvermögen nach der Ministerial-- verordnung vom 5. März 1896R.-G.°Bl. Nr. 31 pupillarsicher (mündel- gutsstcher) angelegt werden. Nachdem aber den Raiffeisenkassen die Pupillarsicherheit bis jetzt nicht zugesprochen ist, so müßte der Re- seroefond in eine auswärtige Sparkasse, also in die Stadt wandern! Ferner soll laut

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Newspapers & Magazines
Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Page 10 of 16
Date: 02.09.2004
Physical description: 16
Fahrsicherheits zentrum soll diese Zahl in Südtirol verringern, laut Landesnit Tho mas Widmann sogar halbieren. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gehört zu den Geg nern des Projekts. Die Gründe dafür seien laut Dachverbands- Geschäftsführer Klaus Prokopp ökologischer und finanzieller Na tur: „Die Frizzi Au ist die letzte Möglichkeit, neben der Etsch ei nen naturnahen Bereich zu schaf fen; es gibt bereits Alternativen, wie etwa in Innsbruck (beim ÖAMTC), Trient (bei der Landes verwaltung) und Ala

habe (siehe Kasten). Das Kostenproblem Laut Landesrat Thomas Wid mann soll der Bau 15 Millionen Euro kosten. Ein Fahrsicherheits training beim ÖAMTC in Inns bruck gibt es ab etwa 100 Euro. 15.000.000 dividiert durch 100 er gibt 150.000. Für die Bausumme des Fahrsicherheitszentrums könnten also 150.000 junge Südti roler ein Training in Innsbruck absolvieren. Beispiel Innsbruck Das Zentrum in Innsbruck trägt sich selbst, da es multifunktionell konzipiert ist: Das Zentrum bietet nicht nur Fahrsicherheits-Thd

- nings, sondern auch Freizeitver anstaltungen rund um das Auto mobil (Perfektions-Training „Snow & Fun“ oder „Renn strecke“, Go-Kart, Produktprä sentationen von Automobil-Her stellern, „Events“). Isoliert be trachtet ist der Fahrsicherheits bereich defizitär und der „Fün“- Bereich gewinnbringend. In Sum me trägt sich die Einrichtung je doch selbst. Anrainer Ein weiteres Argument gegen das Projekt sei laut Dachverband die Beeinträchtigung der Lebensqua lität der rund 300 Personen, die neben

nicht ausgestattet sind“, kritisieren sie. Behindertentranspart: Busnot im Unterland gezwängt und ist heute zwischen Meran und Salum nur mehr ein Kanal. Die Frizzi Au wäre dem nach die letzte noch freie Fläche, die der Etsch zurückgegeben wer den könnte. Halbierung der Unfallzahlen? Laut Verkehrslandesrat Thomas Widman sei das Ziel des Projekts die Halbierung der Verkehrstoten auf Südtirols Straßen innerhalb 2010. Diese Aussage ist laut Dach verband problematisch, denn die primäre Ziel- und Problemgruppe

von Fahrzentren seien Führer scheinneulinge. Bei dieser Ziel gruppe könne tatsächlich ein Rückgang von Unfällen verzeich net werden, aber Führerschein neulinge unter drei Jahren verur sachen laut ASTAT ein Viertel al ler Unfälle. Wenn also bei diesen 25 Prozent eine Halbierung der Unfälle erreicht wird, so sind das in Summe lediglich 12,5 Prozent aller Unfälle. „Natürlich ist auch das nur eine Milchmädchen-Rech nung, die aber eines zeigen soll: Versprechungen, die Zahl der Ver kehrstoten nur durch den Bau

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 359 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Das Fischcreiregal des Hochstifte3 Brisen seit dem 11. Jh. Höfe samt dem Fisehereirechte übergeben 1 ). Das Stift Sonnenbnrg im Pustertal hat von seinem Gründer, dem Grafen in jenem Gebiete, laut eines allerdings nur in später Abschrift überlieferten Berichtes aus dem 11. Jh. mit und als Zubehör seines Grundbereiches auch die „venatio, piscatio und aquarum decursus” erhalten (Sin- nacher Geseh. v. Brixen 2 S. 385). Das Hochstift Brixen hat das Fisehereiregal in jenem, freilich

, von wo „gewonlieher visehdienst” zu leisten ist. Daraus ist zu ersehen, daß ursprünglich diese Fischlehen einen großen Teil ihres Ertrages in Natur an die bischöfliche Hof haltung abzuliefem hatten. Manche dieser Fischlehen sind allerdings mit Korn gülten belastet, was entweder als eine Umwandlung des Fischzinses oder als eine ursprüngliche Ausstattung des Fischlehens zum Unterhalte des Fischers zu erklären ist. Laut eines Urbares des brixnerischen Amtes Anras im Pustertal von 1350 waren dort in Anras

und in Gödnach mehrere „feuda piscarie”, die teils Abgaben in Geld, teils Fische an die Tafel des Bischofs, wenn er in Anras weilte, zu liefern hatten. Auch das Domkapitel von Brixen hatte „piscine”, d. h, Fischweiher oder auch -bäche in Vintl und Weitental oder bezog Fische als Zins von Höfen in Pfalzen und Ried laut seines Urbares von ca. 1260 (Santifaller Cal. Wintheri S. 68 u. 124). Später verlieren sich diese Fischlehen und das Hochstift Brixen übte seine Fischerei durch eigene Hoffischer

unter seine Regalia gebracht, so, daß niemand auf den Fischwassern ohne Erlaubnis des Landesfürsten fischen darf”. Das oberste Forst-, Jagd- und Fischmeistexamt des Hochstiftes hatte laut seiner Instruktion von 1695 auch die Fischereirechte desselben „in den Wildpächen, flüssenden Wassern und Seen” zu verwalten. Nähere Angaben über diese einzelnen Fischwässer siehe unten 8. 372 f. Der Bischof von Trient hat seit 1004 und 1027 durch kaiserliche Verleihung die Grafschaften Trient und Bozen erhalten und dort laut

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 324 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 2. — Ritschen in Meran, Hall, Innsbruck. In Meran war laut der Stadtordnung von 1350 (Zt. f. I). Altertum Bd. 6, 1848, S. 422) „ein Wal, der durch die ganze Stat vertiglich get”, also ein Bewässerungs graben, der jedenfalls von der Passer her eingeleitet war und mit Abzweigungen durch die ganze Stadt lief. Seit dem 16. Jh. lesen wir auch hier dafür den Ausdruck „Ritschen”. Im J. 1512 hat man den Meraner Stadtbach auf eine kurze Strecke beim Bozner Tor überwölbt (Stampfer, Gesch. v. Meran

S. 66, 116 u. 256). Staffier rühmt für Meran „die guten Kanäle, die aus Granit so großartig und fest angelegt sind, daß sie die Ewigkeit zu trotzen scheinen”. Für die Leubel oder Aborte wurde bereits 1326 bestimmt, daß ihre Grube ausgemauert sein müsse, Harn und Spulen durften laut jener Stadtordnung nicht auf die Straße geschüttet werden. Die Stadt Brixen hatte laut ihrer Ordnung von 1604 (Ausgabe von Mutschlechner Schlernschriften 26 S. 103) einen Stadtwal und Rütschen, es war verboten ersteren

abzukehren und in letztere Unflat zu schütten, damit das Wasser seinen freien Gang behalte. Die Stadt Hall und die Saline bezogen ihr Kraft- und Nutzwasser aus dem Halltal. „Der Stadtbach” war aus diesem abgeleitet, seine Räumung und Reini gung wird im 15. Jh. auf Kosten der Stadt durchgeführt (Straganz, Hall S. 343). Laut einer im J. 1544 errichteten „Ordnung des Wassers aus den Amts- und Gemainem Statpach, der aus dem Halltal fließt”, hatten die Nutznießer, Schmieden und Mühlen sowie die Besitzer

und durch diesen in den Inn. „Diese Runsten” waren laut der Feuerordnung von 1665 immer rein und mit fließendem Wasser zu halten. Sie dienten zur Reinigung der Straße und zur Herbeiführung von Wasser im Falle einer Feuersbrunst. Ernstinger rühmt in seinem Raisbuch von 1600, daß das Wasser der Sill über die Stadtflur des Saggens „durch gemachte Canal hin und wieder geleitet und die Stadt mit fließenden Wasser bächen fast durch alle Gassen wie durch viele Rohrbrunnen mit gutem Trinkwasser versehen wird”. Auch Philipp

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 383 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. In Ulten hat die Gerichtsherrschaft laut der Urbare von 1580 ff. die „Fischwaid auf dem Fach Valtschaur und anderen Zuepächlen, welche aber derzeit durch Lahnprich verderbt, so daß sie kaine Visoh innenhaben, von Anfang des Gerichts bis zu hinterist des genannten Bunsts, zu beiden Seiten, ferner in den Seen des Gerichtes”. Doch haben die Herrn von Fuchs aus Jaufenburg auch „die Vischwaid auf der Valtschaur auf der linken Seiten

hinein vom Wiserpaeh bis an Fallenpaeb”. Die Gerichtsherrschaft Stein unter Lebenberg (Marling) hat laut ihres Urbares von 1580 die Fisehweide auf der Etsch von einem Gerichtsmark zum anderen und auf der Valschauer, im Tschermser Milpach und im Kamergießen zu Lana. Das wird auch durch die Berichte von 1768 bestätigt und auch für die Gerichtsherrschaft Tisens hinsichtlich der Fischerei auf der Etsch in ihrem Bereiche. Die Gerichtsherrschaft Neuhaus bei Terlan hatte laut ihres Urbares von 1607

die Fisch weide auf der Etsch, ihr Fischer zinste „weilenweis” 2—4 Pfund Fische wöchentlich. Die Gerichtsherrschaft Greifenstein (Jenesien) hatte laut ihres Berichtes von 1768 das Fischrecht auf der Talfer und dem Afinger Bach. Die Gerichtsherrschaft von Sarnthein hatte laut ihres Urbares von 1583 f. 112 „die Vischwaid im Gericht Sarnthein allenthalben nach der Talfer und auf alle drei Toller (Täler) als Tannzpach, Durnholz und Fenns ob 6 teitscher Meil Wegs. Sie ist dieses Jar aus Ursach

. Daß diese hier als Strom bezeichnet wird, dürfte weniger einer örtlichen Übertreibung als einer veralteten Anwendung dieses Wortes zuzuschreiben sein. In den Gerichtsherrschaften Enn (Neumarkt), Salurn, Königsberg (St. Michael) und Teutschmetz hat laut des Lehensbriefes von 1648 die Herrschaft das Fischereirecht in der Etsch. Der Pfleger von Enn räumte in seinem Berichte von 1768 auch den „Partikularen”, ohne sie aber zu nennen, ein beschränktes Fischrecht in den Mosgräben an der Etsch ein. Von den Gerichten Eppan

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 385 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. Das Stift Sonnenburg hatte nach seinem Berichte von 1768 mit Berufung auf seine Grün dungsurkunde aus dem 11. Jh. (s. oben S. ...) das Fischereirecht innerhalb seines Hofgerichtes am Rienzbach, sowie im Enneberg „im Bache, der hinter St. Vigil entspringt”, während der Abteier Bach wegen der Eisgüssen keine Fische habe. Laut eines Schiedsspruches des K. Max zwischen dem Grafen von Görz als dem damaligen Landesherrn

dieses Gebietes und dem Stifte Sonnenburg vom Jahre 1497 hat dieses das Recht, „in den Wassern daselbst” — das sind die Rienz innerhalb des Hofgerichtes Sonnenburg und die Gader — zum Eigengebrauch mit Tolben und Ruten zu tischen und bei Wassergröße oder Hochwasser auch mit dem Streich- beren oder Wat, einer besonders ergiebigen Netzart. Die Geriehtsherrschaft von St. Michelsburg (in der Umgebung von Bruneck) hatte laut ihres Urbars von 1744 f. 59 „auf der Rienz und deren Zupächen zu fischen vom Halohofen

bis gegen das Oberland, gegen Täufers bis zur nassen Platten”. Die Geriehtsherrschaft von Welsberg und Toblach hat laut ihres Urbares von 1714 fol. 78 das Fischereirecht „im Toblacher See, im Seebach, im Rienz-, Rieger-, Pragser- und Gsieserbach und in der Trab (Drau) vom Ursprung bis an die erst Pruggen gen Lunchen”. Dies melden auch die Berichte von 1768 und für die Geriehtsherrschaft Altrasen das Fischereirecht an der Rienz und dem Antholzerbaeh, wofür die Bestandfischer 1 % Zenten Forellen und Aschen gegeben

haben. Die Gerichtsherrschaft Heunfeis hatte laut ihres Berichtes von 1768 die Fischerei in allen Flüssen und Bächen ihres Gebietes und beschäftigte damals fünf Bestandsfischer, das Gesamt erträgnis belief sieh auf 5 Zenten Forellen und Aschen, die Ursache dieses minderen Fisch standes sei die starke Stein- und Sandführung der Wildbäche. Der Pfleger der Hofmark Inniehen, die dem Hochstifte Freising gehörte, „darf nur mit der Angel etwas für seinen eigenen Tisch fangen”. Früher hatte diese Hofmark wohl

ein etwas ausgedehnteres Fisehereirecht besessen, wie Akten aus dem 16. Jh. zeigen (StA. Kod. 545 fol. 62 u. Kod. 4377 fol. 1). Die Herrschaft des Landgerichtes Lienz mit den Gerichten Virgen und Kais besaß laut ihres Urbares von 1583 fol. 284 in, diesem Gebiete die Vischwaid,, auf der Ysl und der Traä und etlichen Zwerchpäehen” und ließ jene teils durch ihre Aigen- und Robotfiseher, teils durch Bestandfiseher ausüben, also durch Fischer, die die Fischerei für die Herrschaft als Frohndienst betreiben mußten

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1890
[Kirchenpolitische Actenstücke, gesammelt aus dem Diöcesanblatte] Bischof Rudigier's kirchenpolitische Actenstücke, gesammelt aus dem Diöcesanblatte
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Page 152 of 350
Author: Rudigier, Franz Joseph ; Doppelbauer, Franz Maria [Hrsg.] / hrsg. von Franz Maria Doppelbauer
Place: Linz
Publisher: Doppelbauer
Physical description: 343 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Rudigier, Franz Joseph
Location mark: III 63.502
Intern ID: 231193
zu halten und auf die betreffenden Personen behuss Herstellung kirchlich giftiger Ehen oder Auflösung ihres unsittlichen Verhältnisses einzuwirken. Dieses Vormerkbuch hat dieselben Rubriken wie das Trauungsbuch zu enthalten. „Die Rubrik: „trauender Priester" — bleibt unausgefüllt; in der Rubrik: „Anmerkung" — kömmt einzutragen; ',Die als Bräutigam und Braut Angeführten haben laut Zuschrift des , . dd. . . am . . eine Civilehe geschlossen." Dabei ist das Fach und der Fascikel anzumerken

, in welchem diese amtliche Mittheilung im Pfarrarchiv hinter legt ist. Bescheinigungen über geschlossene Civilehen hat der Pfarrer nicht auszustellen. 15. Bei Eintragung eines in der Civilehe gebornen Kindes ist in der Rubrik: „Ehelich", „Unehelich" ein Querstrich zu machen, und bei dem Acte anzumerken, dass die Eltern dieses Kindes laut Vormerkbuch pag. . . in der Civilehe leben. 16. Wenn ein als unehelich in der Tausmatrik eingetragenes Kind durch die nachgefolgte Civilehe seiner Erzeuger die bürger lichen Rechte

der behördlichen Einwilligung dieser Legiti- mationsvormerkung hat jedoch der Seelsorger nicht mitzumirkm. 17. Tritt der Fall ein, dass die Eltern.eines vor der ge schlossenen Civilehe oder in derselben gebornen Kindes eine kirch lich giftige Ehe eingehen, so ist bei dem Taufacte die Bemerkung beizusetzen: „wurde durch die laut Trauungsbuch Rom. . . pag. . . , oder laut Trauungsschein der Pfarre N. ddo. . . am . . nachgefolgte kirchliche Ehe der Eltern pro koro ecclesiastico legitimiert."

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