Johann Wirt Hötting, Haßlwanter Anton Wirt Silz, Jörg Josef Agent Innsbruck, Klausner Josef Gutsbesitzer St. Johann, Kohlegger Josef Handelsmann Innsbruck, Pirchner Franz Gutsbesitzer Schwaz, Peanil Franz Wirt Jen- bach, Rattacher Franz Schmid Telfs, Schneeburg Rudolf Frhr. v. Guts besitzer Hall, Stubler Josef Gutsbesitzer Stans und dem Ersatzgeschwornen Margreiter Franz Schuhmacher Schwaz. Am 1. Oktober d. I. begegnete der Bauer Ulrich Ladurner aus Algund in der Rudolfstraße zu Innsbruck
einem ihm unbekannten Herrn, der ihn ansprach, und aus der Tracht schließend, daß er aus der Meraner Gegend sei, fragte, ob er nicht den Sohn des Kreuzwirts in Meran kenne, er hätte diesem eine Mittheilung zu machen. Auf die bejahende Antwort meinte der Fremde, das Nähere werde er ihm später sagen. Im Laufe des Gesprächs erwähnte der Bauer, daß er nachmittag nach Abfam gehen werde. Der Fremde erbot sich, mitzugehen, wenn ihn Ladurner im deutschen Kaffeehaus abhole Ladurner kam nach Tisch dorthin, der Fremde
Verlustes an zu klagen, besonders, da er kein Geld mehr habe, um weiter zu spielen und forderte den Ladurner auf, für ihn 50 fl. zu setzen, damit er doch einen Theil des Verlustes zurückge winne. Lange widerstand der Bauer, endlich konnte sein weiches Herz den Bitten nicht mehr widerstehen, er setzte die 50 fl. und — verlor sie. Kalt blütig steckte der Gewinner die Note in die Tasche und entfernte sich in der Richtung gegen die Bauernhöfe oberhalb Arzl. Die zwei Leidensgenossen, ihren Verlust
ru thun, welche dem Bauern Ladurner 50 fl abgewannen, bestätigte sich. Ladurner erkannte sofort seine Napoleonspieler. Reger gibt heute zu, mit Ladurner zusammengetrosfen zu sein und mit einem Dritten, den er nicht kenne, gespielt zu haben. Ladurner habe aber nicht auf seine Aufforderung, sondern freiwillig die 50 fl. gesetzt. Maurus leugnet, zur fraglichen Zeit in Innsbruck gewesen zu fern, und will um Anfang Oktober einige Tage bei seiner Geliebten zu Kol bermoor in Daiern zugebracht
haben. or „ Der Zeuge Ladurner erkennt auch heute rn den beiden Angeklag ten auf das Bestimmteste seine Spielgenossen bei Arzl. . Der Vertheidiger Dr. F e l d e r e r bestreitet den objektiven Thatbestand des Betrugs, da auf keine Weise ein wirklicher Betrug nachgewiesen werden könne Nehme man aber selbst einen Betrug an, so könne man doch nie mals die Angeklagten als Gewohnheitsbetrüger ansehen, da dieselben zwar öfter abgestraft wurden, aber zwischen den einzelnen Ruckfallen doch ern K Angler"Bergung verkündete