nachen, sondern hätte er einfach allen Arbeitern kündigen »nd sie wieder zn neuen Bedingungen anstellen können. Da aber die Lohnverficherung bis September 1928 un kündbar abgeschlossen war, so hat Lackner die Vereinbarung gebrochen, und waren die Arbeiter daher im Sinne des § 82a der GO. berechtigt, die Arbeitsstelle sofort zu ver faßen. Lackner wäre sogar noch verpflichtet, diesen Schuh- nachern, die infolge seines Vertragsbruches die Arbeit be rechtigterweise niederlegten, die 14tägige
bis November 1928 abgeschlossen wurde, einge halten werden soll und daß der Untenehmer nicht be rechtigt ist, nach Belieben Abzüge für Absatzbaubeschläge rsw. zu machen. Wenn weiters verlangt wird, daß der ?ohn jeden Samstag nach Arbeitsschluß ausbezahlt wird, v ist diese Forderung nicht mehr als wie gerechtfertigt, desgleichen die Wiedeveinstellung der gekündigten Gehilfen, ne nichts anderes verlangten, als daß Lackner den verein barten Vertrag einhält. Wenn nun die Arbeiterschaft, trotzdem
die 48-Stnndenwoche gesetzlich geregelt ist, noch ausdrücklich verlangt, daß der Unternehmer das Gesetz re spektieren soll, so ist es ein Beweis, wie lange die Arbeiter, am halbwegs leben zu können, bei Lackner arbeiten müsten. Wenn in den »Nachrichten" Löhne von 32 bis 60 8 rngeführt werden, die pro Woche angeblich verdient wur den, so verschweigt man wohl absichtlich, wie lange die Ee- nlsen arbeiten mußten, um diesen Lohn zu verdienen. Ls ist ja kein Geheimnis, daß die Schuhmachergehilsen bei lackner
mindestens zwölf Stunden im Tag arbeiten. Aber )as genügt Lackner nicht. Wie gerichtsordnungsmäßig aachgewiesen werden kann, verlangt Lackner noch, daß sie zanze Nächte hindurch arbeiten, ohne daß die Gehilfen da- -ühr den Svprozentigen Zuschlag für die Ueberstnnden er halten. Unrichtig ist auch, daß Innsbruck die höchsten Löhne hat,- sondern die höchsten Löhne für die Schnhmachergehil- sen hat immer Kitzbühel gehabt, und war es lediglich Lack ner Vorbehalten, diese so hernnterzudrücken
, wie man das Gesetz zugunsten der Unternehmer umgehen kann. Endlich können wir der Oefsentlichkeit noch bekannt- geben, daß die Schnhmachermeister von Kitzbühel diesem Streik bei Lackner sehr sympathisch gegenüberstehen, und wir verweisen daraus, daß Lackner die Stücklöhne von 16 auf 37 Prozent eigenmächtig kürzte, um nicht nur den L^huhmachermeistern in Kitzbühel, sondern in ganz Tirol Schmutzkonkurrenz bereiten zu können. Die Schuhmachergehilsen werden sich durch nichts von ihrer gerechten Forderung