, Landrichter. 1 Todes- Er k l ä r u n g. Nachdem der seil mehr alS 34 Jahren unbekannt wo abwesende Paul DominikuS Bösch von Lustenau unge achtet der Vorladung durch Edikt vom S.März l339.von seinem Leben oder Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat, so wird derselbe hiemil alö todt erklärt. K. K. Landgericht Dornbirn, den 31. März 1340. J.K.Ratz, Landrichter. 1 Von dem k. k. Landgerichte zu Klausen wird durch ge genwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gele gen , 'bekannt gemacht: Es sey
, und im NichterzielungösaUe zur Bestätigung oder Wahl eineö VermögensverwalterS und KreditorenauSschusseS, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf den ü. Mai d. I. um 9 Uhr Vormittags in dieser LandgerichtSkanzlei angeordnet, bei welcher sämmt liche Gläubiger nm so gewisser zu erscheinen haben, alö die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bei getreten geachtet würden. K. K. Landgericht Klausen, den l. April 134V. v. Chizzali, Landrichter. Riescher, Adjunkt
. l Vom kaiserlich königlichen Landgerichte zu Klausen wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen , bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Baumgartner, SpänglerS zn Klausen, gewilli get worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anniit erinnert, bis den 1. Mai
zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beige treten geachtet würden. K. K. Landgericht Klausen, den 1. April 134V. v. Chizzali, Landrichter. Riescher, Adjunkt. 1 Don dem k. k. Landgerichte zu Klausen wird durch ge genwärtige? Edikt allen denjenigen, denen darangelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eineS Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Elisabeth Feldhoser, Witwe
Prnnner in Klausen, gewiNi- get worden. Daher wird Jedermann, der an die gedachte Ver schuldete eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 2. Mai dieß JahrS die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse, Herrn Joseph Wallnöser, bei diesem Gerichte so ge wiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtig keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt