Schläfer, den 19jährigen Karl Arzica und den 30jährigen Simon, verhaftete. Sie waren natürlich empört und erklärten sich schuldlos, der „Herr Polizei hund" müsse sich eben geirrt haben. Aber „Dangus" irrt sich nie und er ließ auch das abfällige Urteil nicht auf sich sitzen, und führte seinen Führer, den Rayonsinspektor Anton Weigl, auch zu einer Hütte in Floridsdorf, in der die Einbrecher die gestohlenen Kleider v e r st e ck t hatten. Die Aufspürung dieser beiden Einbrecher war nicht die erste große
zu 10 Jahren schweren Kerkers. Wilhelm Kohn erhielt ein Jahr, Heinrich Had ll/2 Jahre, Karl T a m b 0 r n i n 0 ein Jahr, Josef B e r n e r t ein Jahr, Franz D e ch a t fünf Jahre, Ludwig Dienst! zwei Jahre, Rudolf Bockt sieben Jahre, Karl Kirchenberger sieben Jahre, Franz C e ch 0 t a ein Jahr, Ludwig D r 0 tz ein Jahr, Ludwig Heine mann acht Jahre, Heinrich Kern ein Jahr, Wil helm S v a t 0 s acht Jahre Kerker. Wilfried S t i x wurde freigesprochen. Me Urteilsbegründung. 1. Die Angeklagten Alexander
Eisler, Rudolf Löw, Franz Musil, Josef Sispela, Johann Pokorny, Anton Laßnigg, Theo dor Schubauer, Franz Dechat, Rudolf Bockt, Karl Kirchberger, Ludwig Heinemann und Wilhelm Svatos haben als Mit glieder der Zentralleitung, bzw. als Kreis- und Bezirksführer oder in sonstiger leitender Stellung des auf gelösten Vereines „Republikanischer Schutzbund", bzw. der Propagandaabteilungen in Wien und Umgebung seit dem Jahre 1932 bis 1934 in planmäßiger Arbeit durch Militarisierung dieser Vereinigungen
und den Bürgerkrieg im Innern angelegt war. 2. Die Angeklagten Wilhelm Kohn, Heinrich Had, Karl Tambornino, Josef Bernert, Ludwig Dienstl, Franz Cechota, Rudolf Drotz, Heinrich Kern haben vorsätzlich u n ter- lassen, die angeführte hochverräterische Unternehmung der Behörde anzuzeigen, wiewohl sie diese Anzeige machen konn ten, ohne sich, ihre Angehörigen oder diejenigen Personen, die unter ihrem gesetzlichen Schutz stehen, einer Gefahr aus zusetzen. Alexander Eifler, Rudolf Löw, Franz Musil, Josef Sispela
, Johann Pokorny, Anton Laßnig, Theodor Schuhbauer, Franz Dechat, Rudolf Bockt, Karl Kirchberger, Ludwig Heinemann und Wilhelm Svatos haben hiedurch ( zu 1) das Verbrechen des Hochverrates, Wilhelm Kohn, Heinrich Had, Karl Tambornino, Josef Bernert, Ludwig Dienstl, Franz Cechota, Rudolf Drotz und Heinrich Kern (zu 2) das Verbrechen der Mitschuld amHochverrat durch Unterlassung der An zeige begangen. Sämtlichen verurteilten Angeklagten wird auf die Strafe die Verwahrungs-, bzw. Untersuchungshaft