war. Jedoch später sah ich vom Tag zu Tag immer mehr die Größe des Genies, das uns führt, und begriff, daß es eine Ehre ist, dem italienischen Staate anzugehören. €itt Opfer des fafeHstitus. Die Aufzeichnungen Lehrer Riedls. (Nachdruck verboten.) 7 Am 24. Dezember 1925, also gerade am Weihnachts abend, erschienen in der Raiffeisenkasse zwei Karabinieri und forderten mich auf, mit ihnen sofort in meine Wohnung zu gehen. Ich konnte mir nicht erklären, was sie zu einen: derartigen Aufträge berechtigen konnte
. Ich versuchte da her, sie unter Hinweis auf meine Dienststunden los zu. werden, doch belehrte mich eine Wiederholung des Be fehles, die von einer nicht mißzuverstehenden Gebärde be gleitet war, daß hier Gehorsam am besten sei. Vor meinem Wohnhause warteten weitere fünf Karabinieri und sechs Milizsoldaten, dir mir sämtlich in unsere Wohnung nach folgten. Auf meine Frage, was sie hier wollten, erfuhr ich, daß man eine Hausdurchsuchung vornehme. Ich ver langte, mir den notwendigen Gerichtsauftrag vorzuweisen
— wie überall bei italienischen Gesetzen — der Willkür eine Tür gemacht: zwar bedarf es nach dem Ge setze eines Gerichtsbeschlusses — nur wenn die Karabinieri nach Waffen such n — und dies zu tun, steht ihnen frei — brauchen sie keinen. Auftrag, sondern können aus eignem handeln. Damit ist natürlich für jeden Fall vorgesorgt. Und ich werde für die Verbindung der beiden Rassen arbei ten, das ist mein fester Vorsatz. Sie werden verstehen, daß unsere harten Bauern hier Ihre Mentalität nicht begreifen
durchsucht. Man konnte den Eifer, den Karabinieri und Milizler an den Tag legten, geradezu bewundern. Die Mühe war aber auch nicht um sonst! In einer Lade fand sich österreichisches Rauchmaterial. Einige Tage vorher hatte ich von einer Frau in Nordtirol, die einmal früher in Tramin zu Besuch gewesen war, 20 Stück Zigaretten und zwei Pakete Tabak erhalten. Na türlich zeigten die eifrigen Sucher über diesen Fund außerordentlich große Freude. Obwohl ich ihnen sofort erklärte, daß es sich um ein Geschenk
handle, stand für die findigen Karabinieri sofort fest, daß ich die Rauchwaren über die Grenze geschmuggelt hätte. Allerdings konnten sie auf meine Fragen, wann und wo ich diesen Schmuggel begangen haben sollte, keine Auskunft geben. Das störte sie aber nicht und obwohl feststand, daß ich seit 1919 mich überhaupt nicht mehr in der Nähe der Staatsgrenzen befunden hatte, erhielt ich nach einiger Zeit dafür ein Strafmandat in der Höhe von 350 Lire! Ich legte gegen dieses Strafausmaß Berufung