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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
History
Year:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Page 299 of 738
Author: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: IV, 730 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Location mark: II A-6.673
Intern ID: 178666
294 Die Verfassungsurklmbe vom 25. April. wählt werden. Die Kammer der Abgeordneten - besteht aus 383 Mit gliedern; die Wahl ihrer sämmtlichen Mitglieder beruht auf der Volks zahl und auf der Vertretung aller staatsbürgerlichen Interessen. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versammelten Reichstage beschlossen. Die Sitzungen beider Kammern find öffentlich, eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer statt finden. Kein Kammermit glied kann während des Reichstages

, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehörtden Fall der Ergreifung auf der That ausgenommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden. Ein Kammermitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Alle Gesetze bedürfen der Zustimmung beider Kammern und der Sanktion des Kaisers. Die jährlichen Bewilligungen zur Ergänzung des stehen den Heeres

eines Gesetzentwurfes antragen; sie können Petitionen annehmen und zur Verhandlung bringen ; jedoch dürfen solche Petitionen von Privaten und Eorporationen nicht persön lich überreicht, sondern müssen durch ein Mitglied der Kammer vorgelegt werden. Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist in jeder Kammer die An wesenheit von wenigstens 30 in dem Senate, und von 60 in der zwei ten Kammer erforderlich. In beiden Kammern wird die Regierung durch die verantwortlichen Minister oder von ihrem, den Kammern zu bezeichnenden

Regierungs-Commiffäre vertreten. Entscheidende Stimme steht beiden aber nur dann zu, wenn sie Mitglieder der Kammern sind. In den einzelnen Ländern haben Provinzial-Stände zur Wahrnehmung der Provinzial-Jnterefsen und zur Besorgung der für diese Interessen sich ergebenden Erfordernisse, soweit solche nicht unter den allgemeinen Staatserfordernissen begriffen sind, zu bestehen. Den bisherigen Pro vinzial-Ständen wird, insofern die Verfassungs-Urkunde keine Aenderung enthält, ihre Einrichtung

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Page 5 of 23
Place: Wien
Publisher: Dorn
Physical description: 21 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Location mark: II 108.422
Intern ID: 206911
andere Kammern sich entschieden für die Ausnahme des Weines ausgesprochen, und auch die verschiedenen Agriculturvereme ihre Stimme im Interesse der Ausnahme des Weines erhoben, und sollen damit offene Thüren emgerannt worden sein, da es, wie ich höre, nicht in den Inten tionen des Handels- und Ackerbauministers gelegen war, und ist — die Beschränkung für Wein zu statuiren. — Dort in Ungarn, wo die Gefahr eine eingebildete war, haben rechtzeitig die Interessenten ihre Stimme erhoben — wie steht

es hier bei uns in Oesterreich damit? Unsere Weinproducenten schwiegen bisher, weil wohl Niemand von ihnen den Gesetzentwurf, der nur den Handels- und Gewerbe kammern zur Begutachtung vorliegt, kennt, oder die Tragweite des Gesetzwerdens zu ermessen vermag! Im Motivenberichte steht: „da die Consumenten leicht in der Lage sind, sich ihren Bedarf bei Producenten zu decken!" — Ist es also den Producenten als solchen erlaubt, die Privatkunden auszusuchen? Wenn ja, habe ich leeres Stroh gedroschen — dann Gottlob

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Author: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Place: Wien
Publisher: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Physical description: 332 S. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Location mark: II 109.504
Intern ID: 203292
, als mit der einfachsten Einrichtung und mit den geringsten Kosten das Vortreiben durchgeführt werden kann. Wenn auch selbst in jedem genügend warmen Raume, wie in Stallungen, heizbaren Kammern n. s. w., günstige Erfolge erzielt werden, so ist doch an jenen Orten, wo ein größerer Bedarf an Veredlungen regelmäßig zu decken ist, die Errichtung eines Rehenstratifikationshauses am zweckmäßigsten, weil in einem solchen einer großen Anzahl von Veredlungen die erforder lichen günstigen Verwachsungsbedingungen mit geringen

sind in den öffentlichen Treibhäusern zu sammen 11,090.000 veredelte Schnittrehen vorgetrieben worden; außerdem wurden in Stallungen, Kammern, Mistbeeten etc. 20,202.190 Reben, somit insgesamt 31,292.190 Stück stratifiziert. Sämtliche öffentliche Treibhäuser fassen bei einmaliger Be schickung 4 Millionen Veredlungen. Ende 1906 bestanden im Dienstbereiche des Berichterstatters 1780 ha Neuanlagen, so daß gegenwärtig 7*5 % der verseuchten und seuchenverdächtigen Weinbaufläche des Dienstbereiches rekon struiert sind.

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