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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 04.10.1884
Physical description: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 14.08.1849
Physical description: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 31.01.1883
Physical description: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Bozner Nachrichten
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Page 1 of 8
Date: 30.06.1924
Physical description: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Meraner Zeitung
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Page 2 of 12
Date: 04.08.1909
Physical description: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 04.08.1909
Physical description: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 03.09.1866
Physical description: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 29.07.1909
Physical description: 8
- kammergeldern zu außerhalb des geschlichen Wirkungskreises der Kammern liegenden Zwek- ken verfügt folgendes: „Das Handelsministerium hat iu letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung' gemacht, daß sei tens einzelner Handels- uud Gewerbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des geschlichen Wirkungskreises der Kammern 'liegende Zwecke beschlossen wur den. Die stete Ausdehnung der weitverzweigte,! Ausgaben der Handels- nnd Gewerbekannuern und die rege Betätigung, welche sie ans

allen Gebieten im Interesse uud zur Förderung von Handel, Gewerbe und Jndnstrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturge mäß mit sich gebracht, daß anch 'die au die Kammern gestellten Ansprüche sinanzieller Na tur einen immer bedentendercn Umfang ange nommen haben. ^u voller Anerkennung und Würdiguug der Tätigkeit der Haiidels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammeru'hin- sichtlich der Verwendbarkeit der ihnen auf Grund des Kamlnergesetzes zur Verfügung ste henden

materiellen Mittel keineswegs beschrän ken. Dennoch glaubt das Handelsministerium anf- merksam machen zu 'solle«, daß 'infolge der steten 'Zunahme der Ausgaben der K'ammerit in den letzten Jahren eine Reihe von Kami- mern zu einer Erhöhung der Umlagen greisen ntnßte, nnd daß die Rücksichtnahme ans die Interessen der Steuerträger eiue sparsame Ver wendung der Kammernnttel gebietet. Insofern es sich sonach 'nicht um! ^Zuwendungen aus spe ziellen Fonds handelt, werben die Handels kammern aufgefordert

, in Hinkunft Widmungen nnd' Beträge nur zu solchen Zwecken zu be schließen, welche in den gesetzlichen Wirkungs kreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung un bedingt verweigert werden müßte.' Ans Italien. Die Staatseinnahmen Italiens haben, wie der „Köln. Ztg.' aus Rom geschrieben wird, in dein jüngst abgelaufenen Rechnungsjahre insgesamt die Höhe von 17131/z Millionen Lire erreicht nnd damit den Ertrag des Vorjahres um 90 Millionen oder, wenn man die außer ordentlichen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 29.08.1842
Physical description: 12
chisch (!) sey, und gleichwie er für die Erblichkeit der Pairs- würde gestimmt habe, auch fürderhiu Alles, worin er monar chisches Interesse klar erkenne, unterstützen werde, möge er dann auch allein stehen. In seinem Eifer für die Dynastie vergaß sich der Redner sogar bis zu der für das französische FreiheitSgefühl so empfindlichen Behauptung, die Nation, repräsentirt durch die Kammern, gehöre der Dyiiastie in Folge des nach der Juliusrevolution mit ihr abgeschloneucu Vertra- ges

und alle gesetzlichen Verfügungen, welche die Person und die konstitu tionellen Rechte des Königs schützen, finden ihre Anwendung auf den Regenten. Art. 5. Der Regent schwört vor den Kammern, treu zu sey» dem Könige der Franzosen, zu gehor chen der konstitutionellen Charte und den Gesetzen des König reichs uud in allen Dingen mit der einzigen Rücksicht aus das Interesse, das Glück und den Ruhm des französischen Volkes zu hanteln. >-sollteii die Kammern nicht versammelt seyn, so wird der Regent unverweilt

in» Gesetzbulletin eine Proklama tion einschalten und veröffentlichen lassen, in welcher dieser Schwur und das Versprechen, ihn, sobald die Kammern ver sammelt seyn werben, zu erneuern, ausgedrückt ist. Die Kammern müssen in jedem Falle innerhalb einer Frist von 4V Tagen einberufen werden. Art. ti. Die Obhut uud Vor- >uimd>Aiafl über den minderjährigen König steht der Königin oder Prinzessin, seiner Mutter, wcnn sie nicht wieder vermahlt ist, und in ihrem Abgange seiner gleichsalls nicht wieder vcr- uiähltsi

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Brixener Chronik
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Page 6 of 8
Date: 03.01.1896
Physical description: 8
Heiie ß. «Hrwener MromK.' Der Berichterstatter fand zur Zeit seines Besuches in sämmtlichen halbdunklen und unglaublich schmutzigen Kammern des Gefängnisses 544 Arrestanten, d. h. sechsmal mehr, als vorgeschrieben war. In einigen von den Kammern, welche für 3 bis 4 Mann berechnet waren, fand Sagorskij 25 bis 30 Mann. Und in diesen Kammern, in welchen bei einem Neueingetretenen schon nach einem Aufenthalt von 5 Minuten sich Kopfschmerz, Schwindel, Er brechen und Ohnmachtsanfälle einstellen

, verbringen die unglücklichen Arrestanten im Winter ununter brochen 18 Stunden täglich. Eine in einem solchen Raume angezündete Kerze brennt nur matt und mit schwacher, kaum leuchtender Flamme. Auch am Tag ist es nicht Heller. Selbst an hellen Sonnentagen herrscht in den Kammern Finsternis. Dazu kommt die dicke Schicht von Schmutz, welcher den Boden, die Wände und die Decke bedeckt, die Unmasse von Ungeziefer, der Mang e! aller Ventilation und der Umstand, dass frisches Wasser, welches in Eimern

in die Kammern ge stellt wird, schon nach drei Stunden warm, übelriechend und zum Trinken kaum brauchbar ist. Die Gefangenen schlafen alle durcheinander, auf hölzernen Pritschen, unter den Pritschen oder auch einfach im Schmutz auf dem Boden, in den Durchgängen zwischen den Pritschen, beinahe einer auf dem andern, so dass es kaum möglich ist, sich umzudrehen oder sich zu strecken. Werzeichnis der H. KerrenAvnehmer derNeujayrs-KnWurbrgungs- Karten der Stadt ZZrircn für das Jahr 189K. (Fortsetzung-) Herr

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 17.07.1899
Physical description: 6
vor einigen Tagen in der Plenarsitzung der Wiener Kammer gemacht und gleichzeitig einen die Kammer wahlen betreffenden Erlaß des Handelsmini steriums als bevorstehend angekündigt. Der Erlaß ist nun allen Kammern zugegangen. Derselbe hat im Wesentlichen den folgerten. Wortlaut: Das am 1. Jänner 1898 in Wirksamkeit getretene Gesetz betreffend die direkten Perso nalsteuern mächt eine Revision der Wahl ordnungen der Handels- und Gewerbekammern in Bezug aus die sür die Einreihung der Wahlberechtigten

^1884festgestelltenWahlordnmigenn keineswW^Msp'reihen würde. Der Umstandj dA ^ gesetzljch Äfor^erlichenuWe^cksichtigunM von^ HroßHandel^ und» Großindustrie I M ' den! MHlordnungen -'Kammern!« nöthigt«rzyr?> Revision? uns^äüf^Grundöder^heutet giltigen! SWergesetze^ dlese-'WählerkäkegorieNgalKTdysa zu' erhalten)'aW 'was sie M Gesetze-cgedäM wurden^ LasAspaM dielVeicttetüng Zwirttichew Großhandel - müi - wirklicher Großindustrie^ Z - ' Bei dieser Mevision der - Wahlordnungen DeMMe, verlang Wontag, den 17. Juli 1899. 59. Iaßrg

wie die sonstigen Censussätze durch'- die Wahlordnung sestWMtkwirdÄvworcmf <!ber Her Berathung der i Revision' der-Wahlordnungen auch bereits Bedacht zj» nehmen ^fein wirk Anderseits« wird?' die Aufmerksamkeit der- Kammern^ auf die ^nun so ^bedeutend' erhöhte Anzahle der Wähler gelenkt, deren Berücksichtigung jedoch nur in der relativen^' nicht absoluten Ver- mehrung der Mandate den Ausdruck finden sollte. Die Handels-und Gewerbekammern werden eingeladen, ihre Anträge bezüglich der Ab änderung ihrer Wahlordnung

mir Berücksich tigung obiger Gesichtspunkte, sowie des ange schlossenen Gesetzentwurfes baldmöglichst zu. formuliren und dieselben mit eingehender Be gründung dem Handelsministerium vorzulegen. Als Material für die Ermittlung der entspre chenden neuen Zensussätze werden die Ergeb nisse der Erwerbsteuerveranlagung zu dienen haben und wird bemerkt, daß im Finanzmini sterium das Material im Manuscript vorhan den ist, welches den Handels- und Gewerbe kammern, welche hierauf reflektiren, zugänglich gemacht

werden könnte. Es bleibt dem Prä sidium anheimgestellt, anläßlich d.er Anträge bezüglich der Revision der Zensussätze andere wichtig erscheinende Abänderungen einzelner Bestimmungen der Wahlordnung in Anregung zu bringen. Der Handelsminister fügt noch bei, daß er nach dem Zustandekommen der revidirten Wahlordnungen unter Auflösung der Kammern vollständige Neuwahlen anzu ordnen gedenke. Indem nun der Handelsministev dem Prä sidium die thunlichst beschleunigte JnangriK. nähme der Verhandlungen über die Revision

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 3 of 4
Date: 25.09.1852
Physical description: 4
stehe. Diese Organisation bedingt nämlich eine jährliche Mehrausgabe von etwa einer halben Million Thaler, deren Aufbringung zu ernstlichen Schwierigkeiten der Regierung, ja viel leicht dann zu einer umfassenden Modification dieser Gesetzgebung geführt haben würde, wenn die Regierung die Erhöhung der di- recten, namentlich der Grund- und Gewerbesteuer den Kammern hätte vorschlagen müssen. Alö in den Kammern, längst vor dem Abschluß des September-Vertrags, der Kostenpunkt der Organisa- tionsgesetze

, dieser sich von dem Fürsten Schwarzenberg nicht in der erwünschten Weise empfangen glaubte. Das Präci- puum konnte wenigstens für die nächsten zwölf Jahre aus der Noth helfen , und die Kammern mußten den Vertrag in seinem Wesen schon genehmigen, wenn sie eben. das umfassendste Product ihrer Richtung, nämlich die kostspielige Organisation des Landes, nicht an dem Kostenpunkt scheitern sehen, wenn eine große Zahl ihrer Mitglieder bereits zugesicherte ObergerichtsrathS- und Amts richterstellen nicht in Nebel zerfließen

sehen wollten. Die Rechnung war im Kleinen richtig; wir haben gesehen, daß das gegenwärtige Ministerium hauptsächlich deshalb nicht im Stande war, in den Kammern ersparende Modificationen der Organisationsgesetze durch zusetzen, weil der in „voller Loyalität' acceptirte September-Ver trag ja die auskömmlichsten Mittel gewähre! Wir haben sogar daS Schauspiel erlebt,, daß die „Neue pr. Ztg.' und ihr nach die gesammte reactionäre specifisch preußische Presse von dem Augenblick an, wo der September

zu wollen. Die Kammern und das Land stimmten damals bei. Also auch hier die politische Seite der Zollfrage. Der September-Vertrag, noch unausgeführt, hat den politischen Einfluß Preußens auf Hannover schon dahin zu steigern vermocht, daß ihm zwei Minister weichen mußten, und namentlich das Finanzministerium so besetzt wurde, wie es in Berlin beliebt ward. Was steht zu erwarten, wenn wir mit demselben Preußen „mit wenigen' unirt werden? (A.Z.) Schweiz. Bern, 20. Sept. Von allen Kantonen, die fast

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Newspapers & Magazines
Andreas Hofer Wochenblatt
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Page 9 of 10
Date: 04.12.1884
Physical description: 10
, oder andere Versammlungen von Handel- und Gewerbetreibenden, oder die Gemeinden gefragt, sondern nur die Handels- und Gewerbekammern werden um ihre Meinung einvernommen. So war es seit Errichtung dieser Kammern im Jahre 1850, und die verfehlte volks- wirthschaftliche Gesetzgebung ist vorzüglich ihr Werk. Sie wollten die unbeschränkte Gewerbefreiheit, die _ ganze volkswirthschaftliche Regellosigkeit, die nicht, wie es versprochen wurde, den Aufschwung des talentvollen, fleißigen, geschickten Mannes

der wirthschaftlichen All macht der Handelskammern war es, in der der so hoch gepriesene wirtschaftliche Aufschwung sich breit machte, bei deffen Ende mit Schrecken, dem Krach, den Kammern nur übrig blieb, den um Jahre verspäteten Warnruf den allgemeinen Klagen beizugesellen. So kam es, daß die Handels- und Gewerbekammern das Vertrauen des Volkes verloren. Aber auch bei der durch die bekannte Thronrede Sr. Majestät des Kaisers angekündigten, von der Regierung ernstlich gewallten und begonnenen wirthschaftlichen

Reform waren diese Kammern, ganz im Wider sprüche mit dem Jntereffe des durch sie vertretenen Mittelstandes, stete Gegner derselben. Sie haben sich dadurch in Widerspruch mit dem weitaus größten Theile ihrer Auftraggeber gesetzt. Dieser Widerspruch rief die laute Mißbilligung des Verhaltens der Handels- und Eewerbekammern auf allen Versammlungen des Gewerbestandes hervor. Die Regierung setzte daher die Verbesserung der Wahlordnungen der Kammern durch, und als diese erfolgt war, löste sie die Kammern

auf, und ordnete die Neuwahl an, um dadurch den Wahlberechtigten Ge legenheit zu geben, jene Männer aus ihrer Mitte in die Kammern zu wählen, zu denen sie Vertrauen haben. Jetzt, Wähler, ist es Eure Sache, Euren Willen und Eure Meinung durch die Wahl zum geeigneten und erfolgreichen Ausdruck zu bringen. Lasset Euch nicht mehr irre machen, wenn man Euch mit den abge droschenen Phrasen von „Bildung und Fortschritt' entgegenkommt. An Streben nach Ausbildung, Befähigung und wirklichem geschäftlichem Fortschritt

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Volksblatt
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Page 7 of 8
Date: 22.08.1900
Physical description: 8
kommen könne. Was dem österreichischen Gewerbestande noch lang vorenthalten bleiben wird, das ist im Deutschen Reiche zur That geworden. Mit dem 1. April sind die Hand- Werkerkammern ins Leben getreten. Im ganzen Reiche sind 53 Kammern entstanden; davon entfallen auf Preußen allein 33. Die Wahlen fanden im April statt. Wahlberechtigt sind in erster Linie die Innungen, serner die gewerblichen Bereine. Was nun den Zweck der neuen Kammern anbelangt, so sollen sie vor allem die Staats- und Gemeinde

behörden in der Förderung des Handwerkes durch that sächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten über die Verhältnisse des Handwerkes unterstützen, Wünsche und Anträge aus dem Handwerkerstande berathrn und geeigneten Aalles den Behörden vorlegen, Jahres berichte über die Verhältnisse des Handwerkes in ihrem Bezirke erstatten u. s. w. Als Selbstverwaltungsorgane kommen diesen Kammern wichtige Rechte zu, so die Befugnis, allgemeine Vorschriften zur Regelung des Lehrligswesens zu erlassen

-, Magazin» und Werkgenossenschaften erstehen. Da in Deutschland noch gar nicht lang die Zwangs- Innungen eingeführt sind, die unseren Genossenschaften ähnlich sind, wo jeder Handwerksmeister beim Antritt des Gewerbes der Innung beitreten muss, so muss man eigentlich staunen, dass dort jetzt schon die Handwerks kammern eingeführt sind. Man mag für Deutschland begeistert sein oder nicht, das aber muss man aner kennen, dass auf allen Gebieten eine viel größere Thätigkeit herrscht als in Oesterreich. Bald

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 31.07.1909
Physical description: 16
des Han delsministeriums betreffend die Widmung 'von Handelskammergeldern zn außerhalb des gesetz- lichen Wirkungskreises der Kainniern liegenden Zwecken verfügt folgendes: „Dos Handelsmini steriums hat in letzter Zeit wiederholt die Wahr nehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- And Gewerbekammern Widmungen und Zuwen- ^ düngen von Beträgen für außerhalb des gesetz lichen' ^Wirkungskreises der Kammern liegende ten Kerschbaumür- und Vizepräsidenten Forcher- Zwecke beschlossen wurden. Die stete

städtischen Kön- tnrgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die zepts- und Kanzlerbeamten und der städtischen Si- Kammern gestellten Ansprüche » sinanzieller Natur cher^eitswache. Mit dem landessnrstlichen Kom- einejl-- immer.bedeiltendevenz Umfang eängenom-Emissär der Kammer und Chef^des politischen Bei mew haben, - ^n Voller Anerkennung nnd^ Würdi- ^zirkes Bozeil, Herrn Statthaltereirat Grafen <5esA gnng der Tätigkeit der Handels- nnd Gewerbe- a Santa Croce folgte Se. Exzellenz,^ Herr Dioi- kammern

. Jnsosern es sonach nicht um Zuwendungen anS speziellen Fonds handelt, werden die Handelskam mern aufgefordert, in Hinkunft Widmungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zn beschließen, die in den gesetzlichen Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämt- licke Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte.' Einhebung des Schulgeldes im Wege der Post sparkasse. Wie bekannt, wird vom l. September an das Schulgeld au den Ttaatsmittelschnlen im We ge der Postsparkasse eingehoben

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 12
Date: 03.12.1887
Physical description: 12
. Das Reservoir im Hohlweg hat einen Fassnngs räum von 180 ir^ und hat den Zweck, die Bariatio nen im täglichen Consum auszugleichen, für Feuers gefahr Wasser aufzuspeichern, sowie bei kleinen Aus besserungen der Zuleitung den Wasserbezug aufrecht zuerhalten. Das Reservoir kann mit der Zeit aus den vierfachen Inhalt erweitert werden. Dasselbe ist in zwei Kammern getheilt und die Armatur der Ven tilkammer gestattet die Ausschaltung einer Kammer oder auch des ganzen Bassins; für die Entleerung sowie

eingeladen sind. Deutsche Gäste sind willkommen. Der AuSschusS. Stadt-Theater in Innsbruck. Heute Samstag bleibt die Bühne geschlossen. — Morgen Sonntag 56. Borstellung im 1. Abonnement (gerader Tag): „Die Glocken von Corneville.' Ro mantisch-komische Operette in 3 Acten und 4 Bildern von Clairville und Gäbet. Musik von R. Plan- quette. Anfang 7 Uhr. Telegraphische Depeschen» Paris» 2. Dec. Die Botschaft Grevys, womit er den Kammern seine Demission unterbreitet, sagt, das gestrige Votum beider Kammern

Kammern mit Stillschweigen aufgenommen. Morgen findet die Präsidentenwahl in Versailles statt. (Privat - Telegramm.) ZWien, 3. Dec. Der Justizminister hat den Ge- richtsadjuncten beim Landesgericht in Innsbruck, Adalbsrt Tr af o j er zum Bezirksrichter in Windisch- matrei ernannt. . Eingesandt. Sicheres Heilmittel. Alle, welche infolge von Ver stopfung oder schlechter Verdauung an Älähuugcn, Beklem mungen, Kopfschmerzen. Appetitlosigkeit oder anderen Un päßlichkeiten leiden, sinoen durch Gebrauch

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 07.02.1859
Physical description: 6
-Wirthsbehausung der öffentlichen Versteigerung unterzogen werden, als: Kat. Nr. 362 der Gemeinde Panzendorf: Eine Behausung mit Nr^ 375 bezeichnet, bestehend auö l Stube, Küche, 1 Gaben, 3 Kammern, Stadl und Stallung nebst dabei befindlichem Gartl von 212 Klafter. Der Äusrufspreis hiefür besteht in 875'fl. v. W. Die Versteigerungsbedingnisse können während der gewöhnlichen Amtsstunden hieramtS eingesehen, und werden insbesonders vor der Versteigerung bekannt gegeben werden. Die Hypothekargläublger

und wenn nöth'g am 16. I x,'nc Feuer, und abgesondert erbanle Futterbchausung. ^ 0, ^ ^ m I zweistöckige Behausung enthaltet 5 heizbare im Amtsgebäude nach vorläufiger Bekanntgabe der Zimmer, 9 Kammern, t Archiv mit eiserner Thüre, Bedingungen, welche nbr^ Speisekammer und 2 Keller. DaS ^ ^ ? gewohnlichen Amtsstunde», offen stehen, Futterhans enthaltet einen Stadl und 3 Stallungen. Kat. Nr. 955 Lit. ä. Ein Stück Acker, daS Manne- mabd von 3320 Klafter, Lit. L. Ein Mabd alldort von S034 Klafter. Kat. Nr. 957

Morgens an im Wirths» bause zur Huben am Eingange des Deffereggertha- les nachstehende zur Konkursmasse des Hubenwir- thes Bartlmä Tscharm'g gehörige Realitäten der öf fentlichen Versteigerung unterzogen werden, als: Kat. Nr. 954 Lit. Ein Feuerhaus mit Futtcr- behausung und Hosraum von 60 Klasler Area, beim Hnbenwirth genannt. II. Die sogenannte Pfister (Baumannswohnung) mit einem heizbaren Zimmer, 2 kleinen Kammern, einer Küche mit Backofen und Waschkessel. An diese Pfister ist die Wagenremise

angebaut. III. Eine Holzhütte beim Futterhause von 10^/grn Klitr. Area, für 40 bis 50 Klftr. Scheiterholz. IV. Eine zu Ehren des heil. Johann von Nepo- muk eingeweihte Kapelle von 10°/glll Klftr. Area. V. Das am linken Ach-Ufer gelegene »nter Cat.- Nr. 366 Lit. ^ und L einkommende sogenannte Frohn- di'cnerhäuscheu von 12V»lIl Klftr. Area, mit einem heizbaren Zimmer, 2 Kammern und einer Küche mit dabei befindlichen Krantgartl von 45LZ Klftr. Ii) Grundstücke. VI. Eat.-Nr. 364, Lit. L. Einen Garten

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