Vertrag, wonach diese beiden Fürstenthümer an Preußen abgetreten werden sollen, den Kammern mittheilte, bemerkte er unter anderm: „Es verstehe sich vou selbst, daß die Initiative der Abtretung nicht vou d-r kön-gl- Regierung, sondern von den HH. Fürsten ausgegangen sei. Der Grnnd habe in der Unmöglichkeit i'elegcn, ans einem so kleinen Ge biete die Achtung vor der Staatsgewalt aufrecht zu er halten. Indem die Regierung diese Lasten sür Preußen überuahm, habe sie den Verdacht zurückgewiesen
Fürsten übergehen lassen können. Der Minister trug schließlich auf schleunige Berathung der Vorlagen nud der sie begleitenden Denk schrift an, damit dic Uebernahme der Fürstenthümer baldigst geschehen könne. In Bezug aus die Entschlüsse der Regierung hinsicht lich der Verfassung hört man folgendes: Die übcrcin- stiminenden Beschlüsse beider Kammern sollen unver ändert bleiben. Wo dic Kammern von einander ab weichen, sollen die ursprünglichen Paragraphen der Ver fassung Geltung behalten, und endlich
sollen Vorschläge gemacht werden, deren Annahme dic letzten Bedenken des Königs, die Verfassung zn beschwöre», heben würden. Am 8. Abends d.nicrtcn die Verhandlungen »»t dem Könige über den auf dic Verfassung zu leistenden Eid noch fort. (Zl. Z.) Bcrlin, v. Jän. In den heute stattgehabten Sitzun gen der ersten und zweiten Kammer wurde eine Aller höchste Botschaft übergeben, betreffend dic Ncrsassungs- reviston. Der König erklärt dann, daß er Willens sei, den von den Kammern vorgeschlagenen
Abäntcrnngeu seine Zustimmungen z» ertheilen, daß aber »och einige audrre Abänderungen und Ergänzungen nöthig erscheinen, auch dic Hoffnung nicht aufjiigebeu fei, »och vor Ab schluß des Revistonswerkes dic Grundsätze für Bildung einer ersten Kammer festzusetzen, weshalb jene Abände rungen den Kammern vorgelegt werden, um alsdauu dic Bestimmung wegen der vorbehalten«! Eidesleistung zur Ausführung zu bringe,t. Den Kammern ist dic Verfassuugsbeschivörung des Königs nur snr den Fall angedentet
in der Kammer dic k. Prinzen und dic Häupter der ehemaligen rcichsuttinittclbarcn Familien. Für Hochverrath nnd überhaupt politische Verbrechen ist ein eigener Staatsgerichtshof in Aussicht nud dabei in Zweifel gestellt, ,,rb über diese Verbrechen alsdann auch von den gewöhnlichen Gerichten erkannt werden kann.' Das Wahlgesetz bleibt vorerst beibehalten. Kurz dic Botschaft enthält ein gilt' Theil neuer Octroyirnng, worüber nun die Kammern entscheiden werden, falls ihnen dic letzte Entscheidung anheimfällt