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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 14.08.1849
Physical description: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 02.07.1924
Physical description: 8
, so drängten sich jetzt auch zu den Aufgelösten der „Compagnie d'armi', zu den Mafiusi, alle aus den Gefängnisjen entflohe nen oder freigelassenen Verbrecher', und als wäre der Eintritt in den Kreis der Mafia ein Reinigungsbad, Neuregelung üer Hanüels- unü Gewerbekammern. Mit kgl. Gefetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eiue erhöhte Bedeutuug

schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen Provinzen und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang

angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Eonsiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giunta (Ausschuß) und der Präsident. Jede Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministero delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag

von den Kammern richtigzustellen sind.. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer tarpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kanuner, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kanunern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kanunertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubereiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gefetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Balde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der 'Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen: denn einerseits liegt

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Meraner Zeitung
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Page 2 of 12
Date: 04.08.1909
Physical description: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 24
Date: 01.02.1844
Physical description: 24
mit Zustimmung der zu diesem Behu/ zusammen berufenen Kammern seinen Nachfolger, wo bei jedoch die Anwesenheit von zwei Dritteln jeder Kammer und die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie der erforderlich find. Ar». 38. Es Ist erforderlich » daß jeder Nachfolger deS griechischen Throne« sich zur Religion der ana- tolisch orthodoxen christlichen Kirche bekennt. Art. 39. Sollte der König sterben, so versammeln sich die Kammern ohne Au- sammenberusung spätestens am zehnten Tage nach dem To desfall

. Wenn die Kammern gerade anfgelöst und die neuen auf »ine später» Zeit als die zehn Tage einberufen sind , so versammeln sich di» aufgelösten wieder und nehmen bis zur Konstitulrunz der neuen Kammern ihre Arbeiten wieder auf. ' Dieß gilt auch für den Fall , daß nur die eine Kammer auf gelöst seyn sollte. Von dem Sterbetag des Königs bis zur Beeidigung seines Nachfolgers oder deS Regenten wird die konstitutionelle Gewalt .des König« im Namen der griechischen Nation von dem Ministerrath

und unter dessen Verantwort lichkeit verwaltet. Art. 40. Der König ist nach Zurücklegung des Isten JahrS volljährig. Vor seinem Regierungsantritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zwei Kammern ablegen. Art. 41. Sollte beim Ableben des Königs sein Nachfolger minderjährig seyn, so versammeln sich die beiden Kammern zur Wahl des Regenten und eines Vormunds. Der letztere wird aber ntir dann gewählt, wenn von dem verstorbenen König kein solcher testamentarisch er nannt ist, oder wenn der minderjährige

der Erledigung des Thrones tre ten die Kammern in eine zusammen, und erwählen vorläufig den Regenten bis zur Einberufung neuer Kammern, welche längstens binnen zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.' M i s z e l l t n. In Beziehung auf die mitgetheilte Nachricht über das in der Nacht vom 22. auf den 23. Jänner in Wien und der Umgegend vorgekommene seltene Natur -Ereigniß wird nun gemeldet, daß der Blitz zu Klosterueuburg in die St. Martins- kirche der untern Stadt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 1 of 8
Date: 01.07.1924
Physical description: 8
, behauptet man: denn der Artikel 82 desselben besagt: »Die italienische Sprache ist die offizielle Sprache der Kammern.- Es gehört nun wirklich ein Patentjurist dazu, der aus dieser Bestimmung folgern will, daß damit die Frage der Amts spräche bei den Behörden geregelt sei: und die Oberflächlichkeit ist bezeichnend, mit der Staatssprache. Amtssprache und Verkehrs sprache bei den Behörden verwechselt und in einen Topf geworfen werden. Es ist noch keinem Menschen eingefallen, zu leugnen, daß Italienisch

, wo diese Sprache gebraucht wird, oder bei den Antworten, welche jene« gegeben werden.' Diese Bestimmung des Statutes gewährt also den Fran,zofen Italiens (im Aostatal) sogar das Recht, in den beiden Kammern die Muttersprac.>e zu gebrauchen. Ist durch diese Bestimmung die italienische Staatssprache gefährdet? Wir sehen, daß das Statut selber neben der Staatssprache die Muttersprache der Franzosen Italiens achtet. Um wieviel mebr ist also die Forderung berechtigt, daß auch bei allen anderen staatlichen Einrich

zu oertre ten wagt! — sondern der gesetzgebenden Ge walt des Staates, welche im Rahmen der Grundsätze des Statutes die Rechte und Pflichten der Staatsbürger zu bemessen und festzulegen ha«. Ae neue Regierung und der Appell des Königs. IZier neue Minister. — Die Antwortrede des Königs an die Vertretungen der beide» Kammern. — Die Also die Regierungsumbildung ist vollzo gen: statt der erwarteten vier Minister sind nur drei ausgeschifft nwrden: Gentile (Un terricht), Carnazza (öffentliche Arbeiten

ein ziemliches „Griß' sein. Mehr Bedeutung hat man in den letzten Tagen der Antwonrede des Königs auf die Vertretungen der beiden Kammern anläßlich der Adreßüberreichung zugedacht. Allein der Appell des Königs, der zur Einigkeit ausfor dert. scheint nicht ganz diesen Erwartungen zu entsprechen. Die Lage ist auch nach ihm unverändert. Die römischen regierungsfreundlichen Blät ter greisen die Haltung der Kammerfunktio- näre, welche der Opposition angehören, sehr scharf an: diese haben sich nämlich beim

Feldadjutant des Königs General Cittadini. der Palais-Präfekt Herzog Borea Dolmo, sowie verschiedene andere Zivil- und Militär-Hofwürdenträger. Im Thronsaale des Quirinals fand di« feierliche Zeremonie statt. Zuerst verlas Se- natspräsident Tiltoni die Adresse des Se nates und dann Kammerpräsident R«co die der Kammer. Der König antwortete mit folgender kurzen Ansprache: „M»ne Herren Senatoren und Abgeord neten! Die Botfcl>ast, die Ihr inir von den beiden Kammern überbringt, zeigt die Harmonie des Geistes

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 14
Date: 14.01.1850
Physical description: 14
Vertrag, wonach diese beiden Fürstenthümer an Preußen abgetreten werden sollen, den Kammern mittheilte, bemerkte er unter anderm: „Es verstehe sich vou selbst, daß die Initiative der Abtretung nicht vou d-r kön-gl- Regierung, sondern von den HH. Fürsten ausgegangen sei. Der Grnnd habe in der Unmöglichkeit i'elegcn, ans einem so kleinen Ge biete die Achtung vor der Staatsgewalt aufrecht zu er halten. Indem die Regierung diese Lasten sür Preußen überuahm, habe sie den Verdacht zurückgewiesen

Fürsten übergehen lassen können. Der Minister trug schließlich auf schleunige Berathung der Vorlagen nud der sie begleitenden Denk schrift an, damit dic Uebernahme der Fürstenthümer baldigst geschehen könne. In Bezug aus die Entschlüsse der Regierung hinsicht lich der Verfassung hört man folgendes: Die übcrcin- stiminenden Beschlüsse beider Kammern sollen unver ändert bleiben. Wo dic Kammern von einander ab weichen, sollen die ursprünglichen Paragraphen der Ver fassung Geltung behalten, und endlich

sollen Vorschläge gemacht werden, deren Annahme dic letzten Bedenken des Königs, die Verfassung zn beschwöre», heben würden. Am 8. Abends d.nicrtcn die Verhandlungen »»t dem Könige über den auf dic Verfassung zu leistenden Eid noch fort. (Zl. Z.) Bcrlin, v. Jän. In den heute stattgehabten Sitzun gen der ersten und zweiten Kammer wurde eine Aller höchste Botschaft übergeben, betreffend dic Ncrsassungs- reviston. Der König erklärt dann, daß er Willens sei, den von den Kammern vorgeschlagenen

Abäntcrnngeu seine Zustimmungen z» ertheilen, daß aber »och einige audrre Abänderungen und Ergänzungen nöthig erscheinen, auch dic Hoffnung nicht aufjiigebeu fei, »och vor Ab schluß des Revistonswerkes dic Grundsätze für Bildung einer ersten Kammer festzusetzen, weshalb jene Abände rungen den Kammern vorgelegt werden, um alsdauu dic Bestimmung wegen der vorbehalten«! Eidesleistung zur Ausführung zu bringe,t. Den Kammern ist dic Verfassuugsbeschivörung des Königs nur snr den Fall angedentet

in der Kammer dic k. Prinzen und dic Häupter der ehemaligen rcichsuttinittclbarcn Familien. Für Hochverrath nnd überhaupt politische Verbrechen ist ein eigener Staatsgerichtshof in Aussicht nud dabei in Zweifel gestellt, ,,rb über diese Verbrechen alsdann auch von den gewöhnlichen Gerichten erkannt werden kann.' Das Wahlgesetz bleibt vorerst beibehalten. Kurz dic Botschaft enthält ein gilt' Theil neuer Octroyirnng, worüber nun die Kammern entscheiden werden, falls ihnen dic letzte Entscheidung anheimfällt

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 4
Date: 21.12.1849
Physical description: 4
, 24 Stunden später, als er erwartet wurde. Das Resultat seiner Sendung ist unbekannt, sagen die einen. Die andern aber haben kein Hebl damit, daß das Resultat kein günstiges sei. Der Offizier sei nicht febr wohl ausgenommen worden. Am Hose gestebe man offen ein, es sei eine dauernde Ocenpation des Landes durch die Oesterreicher zn erwarten. Man werde mit den Kammern gehen, so lange dieß möglich. Für die Forterbebnng der Steuern gebe es Mittel. Sie wis sen ferner, daß man feit geraumer Zeit das Einschrei

sächsischer Prinz, «<cht eben letdeuschaft« lich kostitutioneller Gesinnung, babe sich «it besonder«« Energie gegen da» Bündniß vom 26. ausgesprycheP. Er bedauere eine eventuelle österreichische Okkupation; sie könne Jahre währen, aber er fürchte sich nicht da vor. Wenn die Kammern die Regierung in di« Noth wendigkeit versetzten, sie auszulösen, so sei e« um s» schlimmer für die Kammern. Ob wobl lso fügt di« „Leipziger Allg. Ztg.' hinzu) die HH. Korrespondenten vorgedachter Zeitnngen

auch diese Mittheilungen vertreten können? Wir habe» ein besseres Zutrauen zu unsern Kammern wie zu unserm Hose.» Leipzig, 14. Dez. Wir dürfen einer bedeutenden Vermehrung der hiesigen Besatzung, die gegenwärtig aus ungefähr 16—1700 Mann besteht, in der nächsten Zeit entgegensehen. Die Anhäufung österreichischer Trup pe» an der sächsisch-böhmischen Gränze hat ikre voll kommene Richtigkeit. Namentlich dem Voigtlande sind die österreichischen Truppen in allen Waffengattungen so nahe gerückt, daß dieselben in Zeit

Fest stellung der Verfassung wird uns mitgetheilt, daß das Kabinet hoffe, dieselbe werde noch im Januar des näch sten Jahres erfolgen können. Die Hauptpunkte, in denen das Kabinet mit d-n Kammern, namentlich mit den Beschlüssen der zweite» Kammer nicht übereinstimmt, sind die Artikel über Schule nnd Kirche und' über das Steuerbewilligungsrecht. In ersterer Hinsicht hofft man sich mit den Kammern noch zu einigen; andernfalls soll man gewillt sein nachzugeben. In Betreff

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 03.09.1866
Physical description: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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Pustertaler Bote
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Page 2 of 12
Date: 04.07.1924
Physical description: 12
sind andere geworden und es liegt in der Zeit, daß diese Bedingungen nie mit den Bedürfnissen oder mit den notwendigen Forderungen der Politik sich decken. l)r. v. Messe im de« UM. Am 30. Juni vormittags wurde dem König von den Abgeordneten des Senats und 5er Kammer die Antwortadresse auf die Thronrede überreicht. Der König antwortete mit folgender kurzer Ansprache: „Meine Herren Senatoren und Abgeordneten! Die Botschaft, die Ihr mir von den beiden Kammern überbringt, zeigt von der Harmonie des Geistes

und der Absichten, mit denen die beiden Kammern die Aufgaben entgegennehmen, die ich als ihre Arbeit angab. Daher drücke ich sowohl der einen als auch der anderen Kammer meine Befriedigung und meine Freude darüber aus, daß sowohl der Senat des Kö nigreiches als auch das Abgeordnetenhaus in so klaren Gedanken und in Eindruck der Empfindungen zum Ausdruck brachten, daß in allen Faktoren des Sieges die unumstößliche Garantie für die sichere Zu kunft des Vaterlandes liegt. Ich bin sicher, daß im Gedanken

an die gefallenen Brüder die Eintracht aller Italiener dem Opfer der Helden den Ruhm geben wird, daß sie nicht umsonst für die Größe und daS Blühen des Landes gefallen sind, daß es bestem und höchstem Geschicke würdig ist. Dies von mir ausge sprochene Wort der Eintracht drückt das einmütige Sehnen deS Volkes aus. Heute, wo ein grausames Verbrechen meine Abscheu erregt hat und ebenso den meiner Regierung, der beiden Kammern und des ganzen Volkes ist es mehr denn je notwendig, daß die beiden Kammern dem Lande

ein Beispiel von Klarheit und Versöhnlichkeit geben. Das italienische Volk sehnt sich nach Valorisierung seiner Energie und nach Einwirkung seiner fruchtbaren Arbeit auf die immer größere Vervollkommung des einheitlichen Em pfindens, sowie nach Festigung der Disziplin und des staatlichen Gefüges in der Normalität des nationalen Lebens. Die beiden Kammern werden durch ihre Tätigkeit und ihr hohes Verantwortlichkeitsbewußtsein sicher zur vollständigen Erreichung dieser gemeinsamen Ziele mitzuarbeiten wissen

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Meraner Zeitung
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Page 9 of 14
Date: 24.04.1883
Physical description: 14
, weil er gewußt, daß eö sonst zu einem Kriege zwischen Frankreich und China kommen würde. Zieht man noch die gewiß nicht ausbleibende Erörterung der politischen Verhält nisse der Mächte, insbesondere Derer, welche die Tripelallianz abgeschlossen, sowie die verschiedenen in Aussicht gestellten Interpellationen in Rechnung, so muß ma» zu dem Schlüsse kommen, daß «S der Tagung der Kammern an Lebhaftigkeit nicht fehlen wird. Zur Situation W Fraakreich. Am Donnerstag nahmen die französischen Kammern

Linke. DaS Material, mit welchem die Regierung vor die Kammern tritt, ist groß und schwerwiegend. Die meisten Fragen, welche zur parlamentarischen Behandlung gestellt werden sollen, find wirthschaftlicher Natur; sie entspringen fast durchweg einer wirthschastlichen Nothlage. Den vornehmsten Platz nimmt der Plan, einer Umwandlung der Sprozentigen Rente ein, dessen Ausführung unter den zahlreichen Rentnern deS Landes große Unzufritdenheit erregen wird. AIS eigentlichen Gradmesser deS franzö sischen

und der Generalversammlung der Aktionäre deö Credit kontier bedarf, soll den Kammern in einer der nächsten Sitzungen zugehen. Der betreffende Gesetzentwurf enthält zwei verschiedene Abkommen; daS eine betrifft den Staat, daS andere die Stadt Paris. Der Staat begünstigt nur daS Syst-m, welches im Bau von kleinen Häusern besteht, deren Eigenthümer man nach zwanzig Jahren durch die Bezahlung einer Jahresrate wird, deren Höhe die eineS mäßigen Miethzinses nicht übersteigt. Der Herstellungspreis mit d«m Ankauf deS TerroinS

über Unterstützung der transatlantischen Dampfergesellschasten zur Be> rathung gestellt werden, von der man eine Hebung de» überseeischen Verkehrs und der französischen Ausfuhr hofft. Da» Gebiet deS Auswärtigen wird iu erster Linie durch die Tonkin »Frage berührt. Wie bereits kürzlich gemeldet worden, gedenkt die Regierung, den Kammern sofort eine Vorlage wegen Bewilligung eineS Kredits von S Millionen France» für Tonkin zugehen zu lassen. Die Frage wird uatürlich zu lebhaften Erörterungen Anlaß geben

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 11
Date: 07.02.1831
Physical description: 11
die Mehrheit der Stimmen ,>aß die Wahl in dei» vereinig ten Kammern vor sich gehen solle. Nachdem die Senato ren - Kammer vorläufig davon benachrichtig, worden war, begaben sich sämmtliche Landbolhen und Depurine, vom MarschoU ciiigesnltrt, dorthin. Hier war eS, wo von? dem Kriegkrath vorgeschlagenen Kandidaten eineMehrheit von »o-, Stimmen sich für den Fürsten Radziwill entschied. Der Präsident verkündigte sonach, daß Fürst Radziwill durch den Willen ver Volksrepräsentanlen zum Generalissimus

ernannt sey. Da derselbe gegenwärtig war, so erhob er sich von feinem Stuhl und erklärte demPräsidenten, daß er die sen Beweis des Vertrauens seiner LandSleuie annehme. Mit dem allgemeinen Ruf: „Nach Litthauen . nach Lit thauen!' wurde dieSitzung gegen ic>Uhr Abends beendigt. ^—In den Sitzungen beider Kammern vom wurde un ter andern ein Gesetzentwurf über das Recht der Initiative und der Einbringung von Gesetzcövorschlägen angenom men. Ein Projekt zu einem Aufruf beider Kammern an die Nation

habe, um den ähnliche Vorfälle gewöhnlich begleitenden Ex cessen vorzubeugen, erregten den Unwillen der Kam mer. Hr. LedochowSky sagte, am in. Dez., als schon die ganze Nation à lact» im Ausstand gewesen sey, hätte es sich nicht geziemt, sich solcher Worte gegen den «Zesarewitsch zu bedienen. Hr. Slarzynski trug sogar darauf an. den Diktator für einen Valerlandsvcrräther zu erklären. — Als sich beide Kammern am 2S. in der Senatoren -Kammer vereinigt hatten, wnrden zuerst die Aktenstücke in Bezug

, und beide Kammern kamen überein, sofort ei nt» Beschluß zu erlassen, wodurch vi« polnische Nation sich ihrer Ntttcrtl'aneiip'sticht gegen den Kaiser Nikolaus für entbunden und für berechtigt erklärt, üderdieKronr Polens anderweitig zu verfügen. Julian Niemcewicz wurde beauftragt, diesen ReichSbeschluß zu redigiren, und sämmtliche Reichstags - Abgeordnete und Senator«» unterzeichneten denselben. N 0 r w e g e n. E Kristiania, den >4- Jän. Von der Gränze der Königreichs meldet

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 8
Date: 23.01.1894
Physical description: 8
, an dem sie Ersprieß liches für Handel und Verkehr, für da? ganze Wirt- fchaftliche Leben leisten können; wenn auch die Kammer «Ine Körperschaft mit vorzugsweise berathender Be- fi guis sei, so räumt ihr doch das Gesetz einen aus reichenden Spielraum zu wcilauögreifender Thätigkeit ein. Die Kammern sind die berufenen Anwälte der commerciellen und gewerblichen Interessen, und dass sie in dieser Eigenschaft stets ihre Aufgaben erfüllt haben, beweist, dass obwohl schon nahezu 50 Jahre alt. sie mit. Jngendkraft stctS

ihren Platz in der Or ganisation im modernen «-taate behauptet haben und noch behaupten, das beweist auch der Umstand, dass die Gegner der Kammern den Kampf nur mit Be nützung oberflächlicher TageSströmungen zu führen ver mögen. dass die Vorwürfe gcgen die Kammer, wenn sie auch mit der Zugkraft eines SchlagworteS in ge wissen Kreisen wirken, einer ernsten Prüfung nicht Stand halten können. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit gewisser Kreise mit den Kammern ist darin zu suchen, dass sie den veränderlichen

TagcSnieinungen nicht blindlings gefolgt, sondern stets das Bleibende in der Erscheinungen Flucht als den Kcrn des Wesens festzuhalten suchten. Daher ist auch der oft gehörte Vorwurf unberechtigt, dass sie die Interessen des Kleingewer'.cS vernachlässigen, dass die gemeinsame Vertretung von Handel und Ge werbe durch die Kammer unereinbarlich fei u. dgl. m-, obwohl, und zwar auch schon zur Zeit des hohen Wahlcensus, die Kammern ehrliche Anwälte des Klein gewerbes waren und stets seine Bedeutung zu windigen

gemusst haben, obwohl der langjährige Bestand der Kammern der Beweise zur Genüge gegeben habe, dass eö möglich ist, die Interessen von Handel und Gewerbe, obwohl sie von manchen Gesichtspunkten aus diver gierend erscheinen, doch harmonisch zusammenzufassen; sie sind naturgemäß auf einander angewiesen und können nur vereint jenen Strom bilden, der mächtig genug ist, um das moderne Wirtschaftsleben zu tragen. Die neuen Kammerräthe mögen sich nicht entmuthigen lassen, wenn die Bestrebungen uud Wünsche

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 29.08.1842
Physical description: 12
chisch (!) sey, und gleichwie er für die Erblichkeit der Pairs- würde gestimmt habe, auch fürderhiu Alles, worin er monar chisches Interesse klar erkenne, unterstützen werde, möge er dann auch allein stehen. In seinem Eifer für die Dynastie vergaß sich der Redner sogar bis zu der für das französische FreiheitSgefühl so empfindlichen Behauptung, die Nation, repräsentirt durch die Kammern, gehöre der Dyiiastie in Folge des nach der Juliusrevolution mit ihr abgeschloneucu Vertra- ges

und alle gesetzlichen Verfügungen, welche die Person und die konstitu tionellen Rechte des Königs schützen, finden ihre Anwendung auf den Regenten. Art. 5. Der Regent schwört vor den Kammern, treu zu sey» dem Könige der Franzosen, zu gehor chen der konstitutionellen Charte und den Gesetzen des König reichs uud in allen Dingen mit der einzigen Rücksicht aus das Interesse, das Glück und den Ruhm des französischen Volkes zu hanteln. >-sollteii die Kammern nicht versammelt seyn, so wird der Regent unverweilt

in» Gesetzbulletin eine Proklama tion einschalten und veröffentlichen lassen, in welcher dieser Schwur und das Versprechen, ihn, sobald die Kammern ver sammelt seyn werben, zu erneuern, ausgedrückt ist. Die Kammern müssen in jedem Falle innerhalb einer Frist von 4V Tagen einberufen werden. Art. ti. Die Obhut uud Vor- >uimd>Aiafl über den minderjährigen König steht der Königin oder Prinzessin, seiner Mutter, wcnn sie nicht wieder vermahlt ist, und in ihrem Abgange seiner gleichsalls nicht wieder vcr- uiähltsi

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 18
Date: 01.05.1834
Physical description: 18
steht ausschließiich das Recht zu', die KorteS zusammen zu rufen, zu suspendlren und aufzulösen. Art. 22. Die KorteS versammeln sich in Ge- mäßheit einer königlichen Zusammenberufung in dem durch selbe bezeichneten Orle. Arr. 2«. Der König wird entweder in Person, oder mittelst Delegirnng eines der Minister-Staats- sctretäre durch ein besonderes, vom Präsidenten des Minister- ralheS konsignirteS Dekret zur Erössnung oder Schließung der Kammern schreiten. Arr. 27. Zufolge des Gesetzes Z, Tit. 45 Abth

über keinen Gegenstand berath, schlagen, der nicht in Folge eines königlichen Dekrets ihrer Prüfung ausdrücklich vorgelegt worden ist. Art. 32. ES bleibt deinungeachtet das Recht bestätigt, welches die Kortes bestän dig ausgeübt haben , Petitionen an den König zu richten , was in den durch da- Reglement zu bcstimmcndcn Formen gesche hen soll. Art. Zg. Die Bildung eines Gesetzes erfordert die Bestätigung der beiden Kammern, und die Sanktion des Kö nigs.' Art. S t. In Gemäßheit des Gesetzes

den präsumirten Etat der Ausgaben, und der Mittel, sie zu bestreiken. Art. 37. Der König kann die KorteS mittelst eines vom Präsidenten des Mi- nisterratheS kontrasignirten Dekretes suspendiren, und auf die bloße Lesung dieses Dekretes sollen beide Kammern auseinan der gehen, ohne sich wieder versammeln, oder einen Beschluß fassen zu können. Art. 28. Auf den Fall der Suspension der Kortes können sie sich nur in Kraft einer neuen Zusainmenbe rusung versammeln. Art. Jg. An dem zu einer neuen Ver sammlung

der KorteS bezeichneten Tage sollen die nämlichen Procuradoresdort Sitz nehmen, wenngleich sie die z Jahreder Dauer ihrer Gewalt erfüllt haben. Art. 40. Sobald der Kö nig die KorteS auflöst, muß er es in Person oder durch ein vom Präsidenten des Ministerrathes kontrasignirteü Dekret thun. Art. 4t. In einem wie in dem andern Falle sollen die beiden Kammer» sogleich auseinander gehen. Art. 42. So bald die Auflösung der Kammern durch den König ausgespro chen ist, darf die Kammer der Procuradores

der einen nnd der andern Kammer in sich. Art. 46. Eine,Kammer kann nicht versammelt werden, ohne daß es nicht anch die andere zu gleicher Zeit wird. Art. 47. Jede der beiden Kammern soll ilire Sitzungen in einem besondern Lokale halte». Arr. 48. Die Sitzungen beider Kam mern sollen össentlich seyn, ausgenommen ans den Fall, wel chen das Neglemcnt bestimmen wird. Art. 4->. Die Proceres und die Procuradores des Königreichs sotten in Betreff der Meinungen und Voten, die sie in Ausübung ihrer Vollmacht

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 4
Date: 30.05.1848
Physical description: 4
. Der herrliche Palazzo Gravina ist ganz ver» Staatsamtes oder eine Beförderung macht neue Wahl noth- wüstet; er war mit verbrannten, zerstochenen und zerschlage wendig. Die Kammern treten jedes Jahr zusammen. Sie ha- nen Leichen angefüllt: hier hauste die königliche Garde mit den, gleich dem Könige, die Initiative. Der König kann beide schrecklicher Wuth. Im Toledo, in Sta Brigida sind viele Kammern, oder nur eine auflösen. Innerhalb 30 Tagen aber Paläste ebenfalls leergedrannt. Gestern wurden überall

mit .müssen die Wähler, innerhalb 60 Tagen die Kammern ver- Teppichen verhüllte Leichen vorübergetragen. Dazu lachten sammelt werden. Der König kann die Kammern vertagen, dann die königliche,, Soldaten, Offiziere hoben die Hülle von erfolgt die Vertagung aber ohne Zustimmung der Kammer, dem Antlitz ihrer gebliebenen Feinde, und die Lazzaroni schreien so darf die Vertagung die Frist von 30 Tagen Sicht übecschrei- kvviva il lie! Gestern Abend war die Stadt auf Befehl il- ten. Jede Kammer wählt

ihren Präsidenten und ihre Vice- luminirt, aber kein Mensch ließ sich auf den Gassen blicken. Präsidenten und Schriftführer selbst. Niemand darfden Kam- Ich bin auffallend glücklich davongekommen, rechts und lines mern. in Person eine Bittschrift überreichen. Jede Kammer und gegenüber wurde geplündert, gebrannt und gemordet, hat für sich das Recht, Adressen an den König zu richten. Die Die Schweizer sollen 260 Todte haben. Neapel ist in Belage- Mitglieder beider Kammern sind die Vertreter des ganzen Vol

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 18.01.1849
Physical description: 10
jährliche Er neuerung des Senates sollte den kennzeichnenden Unterschied in beide Kammern bringen. Dabei glaubte man, dem Scharf sinn« der Wähler sich vertrauend hingeben zu dürfen , um die ausgezeichnetsten Männer, reich an Kenntnissen, Erfahrung und Verdiensten, in den Senat zu vereinen. DaS Bedürfniß von zwei Kammern wurde nachgewiesen aus der, zu Ausschritten und Uebergriffen stets geneigter» Natur einer einzigen Volskammer, deren einen Kampf auf Leben und Tod einschließenden Stellung

zum Präsidenten der Republik, der GeschichK Frankreichs zur Zeit des Konventes und dem Beispiele der vereinten ncrdamerikanischen Staaten, deren jeder auch einzeln dem Zweikammer-Systeme huldiget. Völker, heißt es, müssen eben so wie Könige, zum Prüfen, Ueberlegen, Nachdenken angewiesen, angeleitet, angehalten werden. Dieses geschehe durch die zwei sich gegenseitig mäßi genden Kammern, deren gesürchteter Antagonismus gerade die Voirsfreiheit verbürge. Die von Thiers bei dieser Gelegenheit empfohlene Kom

-d/he'vertr-ten, führt «6 ^'„selben Ergebnisse, und zwingt äen No. l'lbst Republiken mit der einzi. grn Äolkvmacht Zweier Kammern bedürfen eine alciclic Nakl wo d7-^üra!n^n'd^ '''^''a--n No.hwcndigkeit wird,- gleich».,g erfordert' Volksmacht vermittelnde AuS- DieseS setzen auch jene französischen Siedner und -w.ii- die G'gner und Vertheidiger zweier Kammern, voraus 'und b znchnen eine er.bliche PairSkammer als tüchtigstes dem k?.!». . II?^!N^Trachtens uiuß man aber dem Zufalle der A ?n 'T einräumen

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 22
Date: 29.01.1844
Physical description: 22
persönlich verpflichten , sind ohne die G-nchmignng der beiden Kammern ungültig. Art. 23. Landcstheilc dürfen ohne das Gesetz nicht abgetreten cder vertauscht werden. Kein geheimer Artikel eines Vertrags kann die öffentlichen umsto ßen. Art. 24. Der König bestellt die Militär- und Marine ämter und ernennt die StaatSdiener, mit' Beobachtung der gesetzlichen Ausnahmen.' Cr darf keinem StaatSditnei' eine nicht vom Gesetz bestimmte Stelle ertheilen. A«. 25. ^ Per König erläßt die nöthigen Verordnungen

zur Vollziehung der Gesetze, ohne jedoch die Kraft, derselben aufheben odef eine Ausnahme^ bei Vollstreckung derselben mächen zu können. Art. 2V. Der König bestätigt'und veröffentlicht die Gesetze. Att. 27. DerKönig ist berechtigt, die Kammern außerordent licher Weise zusammen zu berufen, den Schluß der Arbeiten des Landtags zu verkünden »nd. hie Kammern anfznlösen, entweder alle zwei zugleich ö'ter' nur eine; aber das Auflö- sungsdekret muß zugleich die Zusammenberufung der Wäl'ler binnen 4V Tagen

, der Kammern binnen Zwei Monaten ent halten. Slrt. 23. Der König hat das Recht , die Eröffnung und die Fortsetzung der jährlichen KamMerseffion zu verschie ben. Der Aufschub darf aber nicht einen Monat überschreiten, noch ohne die Genehmigung der Kammern während des Land- tags erneut werden. Art. 2?. Der König hat das Recht, die gerichtlich erkannten Strafen zn erlassen, zn ändern nnd abzu kürzen, mit Auenahme det die Minister betreffenden Bestim mungen.-Art. 30. Der König hat da,? Recht, die g-setzmäßi

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 20.06.1865
Physical description: 4
, während Serpentin, Loganit und Pyroxe» die Hohlräume oder Kammern, welche ursprünglich zwischen den überein ander lieg?nden Schalentheilen bestanden, ausfüllen. An dünnen Schliffen läßt sich nnter dem Mikroskop, namentlich mit Zuhilfenahme polarisirten Lichtes, in den aus einer sein gekörnte» Masse bestehenden kalki- gen Theilen des Fossils ein Sistem von zahlreichen Canälen und seinen büschel- oder garbensörmig grup- pirten Röhren nachweisen; löst man die Kalkmasse in Salzsäure, so wird die ganze Structur

des Fossils dadurch in sehr iustriictiver Weise deutlich, so daß die von den Silicaten erfüllten Kammern und Canäle isolirt übrig bleiben, so daß man also gewissermaßen einen Abguß des Thierkörpers hat, dessen Theile die Kammern und Kanäle erfüllt haben. Dawfo» schloß aus seinen Untersnchnngen, daß das Eozoon nicht zu den Korallen, sondern zu den Foraminiferen z» stellen sei, als eine höchst merkwürdige Riesenform dieser heutzutage nur durch mikroskopisch kleine Formen re- präsentirten

und auf der niedersten Stufe der Orga nisation stehenden Ordnung des Thierreiches. Er ver gleicht sie in ihrer Form mit den modernen Geschlech tern Carpenteria, Polytrema und Nnbccnlaria. Die Eozoen saßen fest auf einer breiten Basis, sie bauten durch übereinander liegende Kalklamellen flache unre gelmäßige Kammern reihenweise übereinander. Die Kammern waren durch Canäle mit einander verbun den. So bildeten sie halbkngelförmige oder nnregel- mäßige cylindrische Massen, die wieder zu enormen Stücken zusammenwuchsen

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 3 of 4
Date: 25.09.1852
Physical description: 4
stehe. Diese Organisation bedingt nämlich eine jährliche Mehrausgabe von etwa einer halben Million Thaler, deren Aufbringung zu ernstlichen Schwierigkeiten der Regierung, ja viel leicht dann zu einer umfassenden Modification dieser Gesetzgebung geführt haben würde, wenn die Regierung die Erhöhung der di- recten, namentlich der Grund- und Gewerbesteuer den Kammern hätte vorschlagen müssen. Alö in den Kammern, längst vor dem Abschluß des September-Vertrags, der Kostenpunkt der Organisa- tionsgesetze

, dieser sich von dem Fürsten Schwarzenberg nicht in der erwünschten Weise empfangen glaubte. Das Präci- puum konnte wenigstens für die nächsten zwölf Jahre aus der Noth helfen , und die Kammern mußten den Vertrag in seinem Wesen schon genehmigen, wenn sie eben. das umfassendste Product ihrer Richtung, nämlich die kostspielige Organisation des Landes, nicht an dem Kostenpunkt scheitern sehen, wenn eine große Zahl ihrer Mitglieder bereits zugesicherte ObergerichtsrathS- und Amts richterstellen nicht in Nebel zerfließen

sehen wollten. Die Rechnung war im Kleinen richtig; wir haben gesehen, daß das gegenwärtige Ministerium hauptsächlich deshalb nicht im Stande war, in den Kammern ersparende Modificationen der Organisationsgesetze durch zusetzen, weil der in „voller Loyalität' acceptirte September-Ver trag ja die auskömmlichsten Mittel gewähre! Wir haben sogar daS Schauspiel erlebt,, daß die „Neue pr. Ztg.' und ihr nach die gesammte reactionäre specifisch preußische Presse von dem Augenblick an, wo der September

zu wollen. Die Kammern und das Land stimmten damals bei. Also auch hier die politische Seite der Zollfrage. Der September-Vertrag, noch unausgeführt, hat den politischen Einfluß Preußens auf Hannover schon dahin zu steigern vermocht, daß ihm zwei Minister weichen mußten, und namentlich das Finanzministerium so besetzt wurde, wie es in Berlin beliebt ward. Was steht zu erwarten, wenn wir mit demselben Preußen „mit wenigen' unirt werden? (A.Z.) Schweiz. Bern, 20. Sept. Von allen Kantonen, die fast

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 04.04.1923
Physical description: 4
des Generalsekretärs Dr. Ciucci bezüglich der Neuordnung der Handels kammern, kurz zusammen. Der Bericht hebt unter andet'vm hervor, wie das Interesse der Landwirtschaft derzeit nur zum Teile durch die Kammern vertreten wird und be steht auf der Zweckmäßigkeit, die Vertretung des Handels und der Industrie mit jener der Landwirtschaft in den Handelskammem zu ergänzen und von eigenen Nogionalkam- mern für die Landwirtschaft, wie sie seiner zeit von: Minister Micheli vorgeschlagen wurden, abzusehen. Der Bericht

befaßt sich ferner mit der Frage der Vertretung nicht nur der Arbeitgeber, fondern auch der Arbeitnehmer in den Handelskammern. Die Kammern winden dadurch den Charakter von Vertretungsoraanismen aller produk tiven Kräfte darstellet:. Es wurde dabei auch die Frage der Gebietsabgrenzung die ser neuen Organismen übervriift und nach dem man zu dem Beschluß gekonnnen war, den Vorschlag von Rogionalkaimmern abzu lehnen, wurde beschlossen, daß die Abgren zung der einzelnen Sprengel dieser neuen Organismen

von Fall zu Fall festgesetzt wor den müßte. Dieser Bericht löste eine lange Debatte aus. Alle anwesenden Delegierten anerkannten die Notwendigkeit, daß die Hcnidelskaminern ihrem natürlichen Zweck wiedergeigeben werden müßten. Hinsichtlich des Einschlusses von Vertretern der Land wirtschaft in die Kammern glaubten nur die Delogierten von vier Handelskammern sich darüber nicht aussprechen zu können, wäh rend alle übrigen Vertreter dafür stimmteil. Hinsichtlich der Eingliederung der Vertreter

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