Landgericht Kufstein unterbunden und die Bewohner desselben waren gezwungen, ihre Erzeugnisse, vor allem das Nutzvieh in die Stadt zu bringen. Erst wenn der Bedarf dieser allseitig gedeckt war, durfte der Rest der Marktware weiterhin verkauft werden. Selbstverständ lich war dies Handelsmonopol der Kufsteiner den mannigfachsten Anfechtungen ausgesetzt. So erschienen im Jahre 1451 unsere Vorfahren vor Herzog Ludwig mit der Klage, daß „allerlay Kaufmannschaft Kauffens und Verkauffens an Maß, Gewicht
, sondern alle feile Pfennwert füllen zu der Statt Kufstain auß dem Landgericht dasselben alle Wochen über Jahr auf Wochmärkt und Jahrmärkt geführt und gebracht, auch daselbs Gösten (Fremden), Landleuten, Burgern oder andern geben und verkaufet werden, mit Namen Schmalz, Kaß, Ziger, Harib, Woll, Garn, Eisen,