Nr. 272 .Bozner Zeitung'. lSüdtirnler Tageblatt). Samstag, den 19. Dezember 1914. Z. Hotels und Pensionen, unter welche auch Gast höfe mit ihren Fremdenzimmern fallen. Hotels und Pensionen, die ihren Betrieb ge öffnet halten und Lome Lichteinischrän-kungen ange- m-eldet haben. und solche, Welche etwaige Abmel dungen über gänzliche oder teilweise Lichtbezugs- einstÄlungen sofort aufheben, erhalfen ab 1. Aug. 1514 auf das normale Stromzins-Pauschale fol gende Nachlässe: bei Frequenz oder weniger
33^^, Nachlaß; ,, ^ » „ >, 30 A, „ > ' ^2 ' ' ,, 22 A .. K ,» ^ ,, , » 11 ^!> ,, « In Mevan ist die verminderte Frequenz auf Basis der durch die Kmrvorstehung festgestellten AusenthWstage der Fremdensmson 1913/14 durch d-is Direktion zu übermittln. In Bozen wird die Bestimmuzl-g des Nachlasses o.uf Grund der von der Wirtsgenossenschast Bozen zu -machenden Angaben, ÄerenNachprüsung sich die <-tschwerke vorbehalten, erfolgen. Zu den Hotels und Pensionen gehörige Depen hausen dürfen nicht separat abgemeldet
werden, sondern werden mit ihrem unverkürzten Strom pauschale sowohl, als auch mit der Frequenz in die Berechnung des Hauptgeschäftes mit einbezogen. Hotels und Pensionen, die den Licht- u. Kraft- nicht abgemeldet haben, jedoch ihre Häuser erschlossen hielten, d. h. am Ende der Saison 1914 1813 Nachweisbar keine Frequenz hatten, genießen «nen Zklchtaß von auf das normale Strom- pauschale. Hotels und Pensionen, die den Strombezug ab gemeldet haben oder in weiterer Folge noch ab melden, jedoch innerhcM eines Jahre vom Tage der Abmeldung
werden für die Benützung der den Hotel- und Pensionsbesitzern gehörenden elek trischen Jnstallationseinrichtungen und Beleuch tungskörper bei dem Militärärar eins Gebühr von 1V Prozent «des zu entrichtenden Strompau schales einHeben und dieses seinerzeit mit den Ho- rel- und Pensionsbesitzern verrechnen. Sobald Hotels und Pensionen, welche MMär- Lazarett?W«ko.'. dienten, wieder frei Werden, ist hiervon den Etschwerkcn unvenveilt Mitteilung zu machen. Die^HRrc^fc-n^en Zesitzer haben gleichzei tig zu e. kläi'en
1914—31. Juli 1915) nach Punkt 5. Absatz 1—5 behandelt. Für die Berechnung kommt dem nach nur der entsprechende Teilbetrag des respauMales m Frage. Zahlung <es Licht- und Krafizmses. Bei Hotels un>d Pensionen, für welche der Strombezug gänzlich abgemeldet wurde, entsag die Einhebung der Stromzinspauschalraten. Solchen Hotels und Pensionen, die geschlossen halten, aber den Strombezug nicht a,' ? r eldet ha ben, könn-en die Stromzinsraten bis ^ 7 Wieder eröffnung gestundet wervon. Häuser mit normalem