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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 16
Date: 22.07.1922
Physical description: 16
Sie -rrietrrider im Semrinderste von Remte. In einer der letzten Sitzungen beschloß der Gemeinde- rat von Reutte, diese famos« Körperschaft, daß Holz an die Gemeindeangehörigen nur mehr gegen Goldkronen abgegeben wird. Und zwar soll Holz an die eingefor steten, d. h. Holzbezug sberechtigken, Parteien di« Klafter um 5, an nicht Holzbezugsberechtigte, aber Gemeind-ean- gehörige um 6, an nichtholzbezugsberechtigte Fremde aber um 7 GoDkronen abgegeben werden. Nun beträgt der Umrechnungswert

einer Goldkrone für die Zeit vom 17. bis 24. Juli den Betrag von 6100 Papierkronen und dürft« aller Voraussicht nach noch mehr steigen. Die Gol'dkronenparität steht also höher, als der Schweizer Franken. Ein Meter Holz kommt also in der Kategorie 1 auf 10.170, in der Kategorie 2 auf 12.200 und in der Kategorie 3 auf 14.233 K. Dazu kommt aber noch, daß dieses Holz feucht und schwer ist, da es getriftet und über dies noch von der Lende eine halbe Stunde weit bis Reutte auf Kosten des Holzkäufers zugeführt

werden muß. Trotz all dieser Umstände hat sich aber der löbl. Ge meinderat nicht gescheut, für die Abgabe von Holz an die eigenen Gemeindeangehörigen Goldkronen zu verlangen. Eine solche unverschämte Pr«ishinausnumer : «rer<i ist wohl unerhört. Die Goldkronenbewertung hat der Staat bei den Zöllen eingeführt, weil es sich um Aus- landsprodukte handelt, dabei hat der Staat die notwen digen Lebensmittel und Bedarfsartikel zollftei gelassen, um die Lebenshaltung der großen Massen nicht noch mehr

zu erschweren. Die Goldkrone wird fortwährend anstei- gen, der Preis des Holzes wird für die Gememdsange- hörigen von Reutte daher auf eine solche Höhe hinauf- geschraubt werden, daß die ärmeren Leute in Reutte kein Holz mehr kaufen können und im Winter entweder stieren oder Holz stehlen müssen. Es ist «in unerhörter Skandal sondergleichen, daß es der Eemeinderat von Reutte überhaupt wagt, von den Gemeindeangehörigen für Holz Goldkronen, also einen Preis zu verlangen, der mit dem Schweizer Franken geht

, wo doch all die Arbeiter, Angestellten und Beam ten nur österreichisch« Kronen in einem Ausmaße ver dienen, das zum Schweizer Franken in einem Verhältnis wie 1:10 steht. Di« Gemeinde hat überhaupt kein Recht, für Holz Goldkronen zu verlangen; diese Anmaßung ist gesetzlich sogar unzulässig. Dünn hätten die Arbeiter und Angestellten das gleiche Recht, zu verlangen: Wir wollen unseren Lohn bezw. Gehalt in Goldkronen erhalten! Wenn aber schon di« Gemeinde infolge der hohen Ge- stehungskosten des Holzes

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 26.07.1925
Physical description: 8
r. l axtbehnuenes Holz, von 1 Prozent fiir Sägeholz (Brel- |. r. Kantholz) auf Urund des mittleren Marktpreises ; InuI Ministeriaivei'ordnung) erhoben. Die weiteren Um sätze dieses so vergebiihrlcn Holzes unterliegen keiner Umsatzsteuer mehr, sondern mir dem gewöhnlichen Quil- ftingssU-mpel. t 1 ä. A n m e I d u n g dieser I. a g e r b e s t ä n d e. Die Anmeldepflicht betrifft die oberwälinten Perso nen. die mit Nadelholz (Bauholz! handeln, gleichviel ob Private oder Körperschaften

, hinsichtlich, der zwecks Wiederverkauf erworbenen Hölzer, die sie vor dem 1. Juli H)2n erworben haben. Es .sind also von der Meldung befreit die Waldbesitzer. Private wie Körperschaften, die in eigener Regie vor dem 1. Juli Holzschlägerungen vorge- nommen haben uncT dieses noch seihst in Verwahrung haben. Sobald sie aber dieses geschlagene Holz nach dem !. Juli verkaufen, wird der Verkauf umsntzsteuerpflichtig und zwar nach den 6. 7. 8 und 9 zu ! ’/= Prozent. Die Meldungen der Hnlzvorräfe sind innerhalb

d e s M o n a 1 <• s J n ii heim zuständigen Ufficiu del De- manio e delle Tasse schriftlich in zwei Ausfertigungen zu erstatten, in denen folgende Angaben enthalten zu sein haben: Anmeldeformular: ai Vor- und Zuname. Wohnsitz des Anmeldenden, der die Meldung auch selbst zu unterfertigen hat: b) Angabe des am 30. Juni lagernden NadoI-(Bnu-)hol- zes nach Gewicht sowie nach BenrbeitnngszuslancP Unbearbeitetes, roh mit der Axt zubehauenes und ge sägtes Holz. ci Ortsangabe der Magazine und Depots, in denen das gemeldete Holz

der e r f o 1 g I e n Z a h 1 u ng d e r W a r e n u m s a t z s 1 e u e r f ii r N a (I e I 1 (i) a u)h o l z. 1. Import, Für importiertes Nadel(bau)holz gilt alV Nachweis der im Moment der Einfuhr entru iilelcn Waren- uinsalzgebiihr die Zollhollelic, worauf die Gebühr von der Zollbehörde liquidiert worden ist. Diese Bollelten sind vorsehriftsgemäß (wie sonstige Fakturen usw.) fünf Jahre lang aufzubevvahren. I n 1 ii n d i s c he H ö I z e r. Als Nachweis fiir «Ke ent richtete Warenumsatzgebühr gilt a) der registrieiie Ver trag, auf welchem die erhobene Gebühr vom Üflieio clel Demanio vermerkt

Meldung ten Vertrag, Die besagten wahren lind weisen. Die Besitzer von Wald.sch lägen, gleichviel' ob Prf 1 vale oder Körperschaften, müssen stets in der Lage seih, dien Finanzkontrollorganen den Nachweis zu erbringet, an wen sie den Holzschlag oder das selbstgeschlagelM: Holz verkauft haben. Die H o I zs c h 1 ä g e r n d en. <1-1>- Personen, die einen Holzschlag zur Abholzunfg erworben) haben, oder das vom Waldbesitzer selbst geschlagene Balis; holz, gekauft haben, müssen in der Lage'sein, mittels

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 3 of 10
Date: 24.09.1922
Physical description: 10
Die Probezeit darf nach $ 99 a drei Monate nicht übersteigen und ist in das Lehrverhällnis einzurechnen. Das Lehrverhällnis kann, wenn bei der Aufnahme des Lehrlings keine längere Probezeit ausbedungen wurde, während der ersten vier Wochen nach Beginn der Lehr zeit durch einseitigen Rücktritt jedes der beiden Teile, ge löst werden. (Fortsetzung folgt.) Die italienische Bolzindusirie. — Italien hängt in der Belieferung von Holz zum grossen Teil vom Auslande ab. Vor dem Kriege waren nur etwa

erforderte. Al lerdings werden noch viele Jahre vergehen, ehe Erfolge er zielt werden können. Privateigenlümer können Holz schla gen, so viel sie wollen und solange die Wasserbelieferung nicht dadurch beeinträchtigt wird, oder das Abholzen von Hügeln nicht zu Erdrutsch führt. Sie haben aber in jedem Falle die Erlaubnis von der italienischen Forstwirtschaft^- abteilung einzuholen. Das Fällen von Obstbäumen, von Kastanien, Oliven usw. ist beschränkt. Während des Krie ges war der Mangel an Kohlen allerdings

. Die Kastanien werden hauptsächlich ihrer Früchte wegen gezogen, das Holz wird zu Fassdauben und ähnlichen Zwecken verwendet. Wal nussholz kommt hauptsächlich für feine Tischlerarbeiten, Möbel usw. in Frage. Buchenholz, das sich sehr leicht dunkel beizen lässt, wird häufig an Stelle von Walnüssholz gebraucht. Unter den' Weichhölzern herrschen Kiefer und Silbertanne vor; diese zusammen mit Lärche und italienischer Fichte lie fern gewöhnlich das für Bauzwecke benötigte Holz. Vor dem Kriege war die Einfuhr

von Holz in Ita lien etwa ebenso gröss wie die Erzeugung. Im Jahre 1912 und 1913 erreichte die Einfuhr durchschnittlich etwa 1 400 000 t, 76 Proz. dieser Einfuhr wurde von Oesterreich- Ungarn nnd 13 Proz. von den Vereinigten Staaten geliefert. Die Einfuhr bestand hauptsächlich aus gesägten Hölzern und Bauhölzern. Nur etwa 10 Proz. der Einfuhr bestand aus rohen und behauenen Stämmen. Die österreichische Einfuhr Umfasste vor allem Kiefer und Fichte, während Slavonien Weisseiche für Dielenbretter, Möbel

zusammen mit dem Mangel an zugänglichem Kapital haben die Bautätigkeit lahnigelegt. Die Schiffbauindustrie hat sich während des Krieges sehr lebhaft entwickelt und nahm sehr viel Holz auf. Jetzt hat sich die Tätigkeit in dieser Industrie eher vermindert als zugenommen. Italien besitzt jetzt mehr Schiffsraum als vor dem Kriege, die Schiffbauindustrie ist aber in einer ganz besonders schwierigen Lage. Man kann daher damit rechnen, dass verhältnismässig wenig Holz für die Schiffbauindustrie verbraucht

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 5 of 12
Date: 15.08.1920
Physical description: 12
, mal vollständig getrocknet ist, ehe man den nächsten Ueber- zug bewerkstelligt, da die Masse sonst weich bleibt; ist sie hingegen trodcen, so wird sie auch fest und solche Schmirgel feilen stehen den mit der Masse überzogenen nicht nach. Um die dritte Art der Schmirgelfeilen, auch Schmirgel hölzer genannt, herzustellen, muß das zu verwendende Holz sehr trocken und gut gehobelt sein; man überzieht es hierauf einigemale mit einer dünnen Leimlösung, schleift es nach dem Trocknen mit Glaspapier

ab, sodaß es eine glatte Fläche ohne Unebenheiten gibt, schneidet das Papier in entsprechend große Stücke, überzieht sie auf der Rück seite mit kochendem Leim und klebt sie nun auf das vor bereitete Holz auf, wobei man darauf achten muß, daß das Papier überall fest aufliegt und keine Falten hat. Zum Abschmirgeln von Wellen usw. auf der Drehbank bedient man sich vorteilhaft der S chleifkluppen; die aus zwei mit kreisförmigem Ausschnitte versehenen Schmirgelhölzern bestehen, welche an einer Seite

feines Schmirgelpapier und teile jeden Bogen in 4 Teile. Nun wird das eckige Holz an das eine Ende des Papiers gelegt, der inneren Kante nach der Schmirgel mit einer Nadel ge- fißt, damit er beim Umbiegen sich scharf bricht und sogleich wie beim Linieren fortgefahren, bis der ganze Viertelbogen aufgewickelt ist. Am oberen Ende wird das Papier durch Bindedraht befestigt. Sind die freiliegenden Seiten des Papiers abgenüßt, so werden sie durch Abreißen entfernt. In das runde Holz macht man der Länge

für Außenhandel hat am 8. Juni 1, J. den Preis für 1 m s Holz, franko Station Czedioslowakei, wie folgt festgeseßt. Italien L 280, Franreich Fr. 235, Schweiz Fr. 90, Belgien Fr. 230, Niederlande 45 Gulden, für Holz, kommend aus Mähren, Böhmen und Schlesien. Für Holz, kommend aus der Slowakei: Frankreih Fr. 215, Belgien belg. Fr. 210, Niederlande Gulden 42. • Ungarn: Ohne Kompensation czehosl. K 750, gegen Kompensation czehosl. K 600. Oesterreih: Ohne Kompensation cehosl. K 850. gegen Kompensation czehsl

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 3 of 10
Date: 07.02.1926
Physical description: 10
wird, daß über Anfragen von der Auskunfts- Stelle auch schriftliche Auskünfte erteilt werden, jedoch ist in diesem Falle die Beifügung von Riickporl» erfor derlich. . Porzillan, Steingut, Glaswaren, Alpaka etc- . »owle Einrichtungen für Hotels u. Gasthäuser jsder Art empfiehlt CORAZZA AC*., BOLZANO E« |re« Laubtnn*»« :: 10 (Bayr. H«f) En detail ]P1 Holz-Zeitung y BeretfiDung der Warönumsafzgebühr bei Kauf Don Bolz am Sfodke oder Don schon geschlagenem. Bolze. Ein Merkblatt für Holzhändler. Bekanntlich

wird die Warenunisalzgebülir hei Bau holz nur ein einziges Mal und zwar heim ersten Verkauft' des Holzes im Walde berechnet, während dann alle weite ren Umsülze über Banholz, so z. B. vom Erwerber des Holzes >an ein Sägewerk, vom Sägewerk an den Zinnner- mann, von diesem an den Bauherrn nsw.. von der Warcn- umsatzgehiihr befreit sind. Um das Registeramt in die Lage zu versetzen, beim ersten Verkaufe im Walde die Warenumsatzgebülir zu be rechnen, besteht eine Verpflichtung zur Anmeldung der Schlägerungen oder des Verkaufes

der Pariei natürlich die gesetzlichen Rechtsmittel zuslehcn. so wird die Nachzahlung sowohl bezüglich der RCgistergebiihr als auch bezüglich der Wa- renusalzgebühr gefordert. » Die Waremimsntzgebiihr' von 1.5 Prozent wird nur vom Bauholze berechnet. Als solches gil! das rohe oder nur mit der Axl behauene,Holz, die nur mit der Axt behauenen Balken, welche ihrer Natur nach keiner weiteren Bearbei tung unterliegen und das -Sageholz, das sind Kanthölzer und Bretter jeder Art und Dicke

., Nun ist es selbstverständlich, daß bei einem Holz- .schlage niehl nur Bauholz, sondern auch Schleifholz und Brennholz gewonnen wird. Um niehl fiir letzteres auch die 1.5 Prozent Warcnumsalzgcbiihr bezahlen zu müssen, wird es vorteilhaft sein, in einem schriftlichen Vertrage über den Kauf von Holz am Stocke oder, von Holz, das vom Waldoigenlümer selbst gefällt wurde, keinen Pau schalpreis einzusetzen, sondern die Menge an Rundholz und »Stangen separat von jener an Schleifholz und Brenn holz anzugeben. Eine Unterscheidung

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 6 of 10
Date: 25.11.1923
Physical description: 10
M Holz-Zeitung. ^ Mailänder Holzpreise. („Sole“-Notierung vom 19. ds.; waggonweise Mailand): Fichte Rundhoiz L 210—230, uso Trieste L 220—240, Bretter Ia L 460—540, Ila L 310—325, lila L 230—250, Kantholz und Morali L 270—310. Lärche Rundholz L 240—280, Bretter sort. L 380—430. Kastanien Bretter L 350—400. Nuß Bretter L 790—1375. — Ob die Eichten- und Lärchenpreise auch tatsächlich erzielt wer den können, das scheint uns doch nicht so ohne weiteres annehmbar. Ist die Ware einmal in Mailand

und die Höhe von 62 Mill. Meterzentner erreichte. Seit der Wiederaufnahme des Handelsverkehres mit den Nachfolgestaaten im Jahre 1919 begann sich der Holz handel wieder zu beleben, obgleich gerade der Holzhandel des Jahres 1919 durch Export- und Importverbote stark beeinträchtigt wurde: 1920 verzeichnet die Statistik eine beträchtliche Steigerung der Einfuhr, welche 1919 die Höhe von 896,366 q, im Jahre 1920 die Summe von 1,994.366 q, im Jahre 1921 1,584.826 q verzeichnet. Diese Ziffern gelten

für den Import per Achse, der Seeimport ergibt für die gleiche Zeit 120.872, 288.550, 102.432 q. Für den' Export sind folgende Ziffern anzusetzen: per Achse 223.533 q, 197.649 q, 112.964 q, für den Seeverkehr 257.290 q, 576.926 q, 1,130.367 q. Der Gesamtimport für Holz be trägt demnach für die Zeit von 1919 bis 1921 in Meter zentnern: L017.838, 2,222.916, 1,687.258, der Gesamtexport 470.823, 774.575, 1,243.331. Die Mengenziffern für das Jahr 1913 sind: Import 2,519,688 q, Export 2,324.862 q. Holzeinfuhr

aus Oesterreich. Für die Holzausfuhr aus Oesterreich (Rund- und Brennholz) ist eine Ausfuhr bewilligung nötig, die in der Holzausfuhrkontrollstelle in Wien IV., Prinz Eugenstraße (Schloß Belvedere) erhält lich ist. Der Ausfuhrzoll beträgt für Rundholz 4 Goldkro nen per 700 kg, für Brennholz 1 bis 1% Goldkronen je nach Qualität. Eine Goldkrone ist 14.000 Papierkronen. In Jugoslawien verfault das Holz. Die „Berichte aus den neuen Staaten“ melden aus Agram: Nach den neue sten statistischen Aufstellungen beträgt

die Waldfläche Ju goslawiens 5,168.456 ha, wovon sich 2,030.415 ha in Pri- vatbesitz befinden. Der jährliche Ertrag beziffert sich auf zirka 3750 m s Holz. Die ergiebigsten Provinzen sind Bos nien und die Herzegowina. Eine geregelte Forstwirtschaft besteht außer in dieser Provinz nur noch in Kroatien- Slawonien und in Slowenien. In den anderen Provinzen liegen große Bestände brach, verfaulen zum Teile und gehen so der Volkswirtschaft verloren. Es man gelt hauptsächlich an erforderlichem Kapital für Investi

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 26.08.1920
Physical description: 8
über die letzte Sitzung des Wirtschastsrates. aus dem h-rvorging, daß die Vertreter der Konsumenten $o!*f *3e!*tttg energisch versuchten, den Holzpreis herabzudrücken. Der Herr Bürgermeister Bauch sagte jedoch ganz einfach, es könne jeder das Holz kaufen, man müsse halt sparen! Wie Herr Rauch sich das vorstellt, ist den Konsumenten. Vertretern unerklärlich. Genosse Kofler wies dem Bürger- meister in dieser Wirtschaftsratssitzung nach, daß bei den heutigen Lohnverhältnissen kein Arbeiter etwas ersparen könne

, woöoi «r genügend Beispiels von Monatsgehalt tern von 1000 K und darunter flnführen konnte Gen Tissner erklärte, daß die Minder- und Mind.stbemittetten. für die ja das Holz gedacht ist. gezwungen fein werden, einfach das Holz im Wald ohne Bezahlung zu holen, was ja auch der Gemeinde nicht von Nutzen ist. Der Herr Bürgermeister Rauch gab zur Antwort, er könne «am Preis nickt ab. denn die Gemeinde könne das Holz nickt verschenken. Ein weiteres Verhandeln blieb ohne Erfolg. Die Vertreter

der Konsumenten mußten anneb- aren. daß ein Gemeinderatsbeschluß vorliege. Gen. Ober, mauer gab nun dem Gemeinderatsmitglied Gen. Lana das Wort» welcher erklärt, daß von dem Gemeinderat kein Breis für das Holz, jedoch 100 K Kaution für Auf forstung festgesetzt wurde, welche dann wieder zurück- gegeben werde, wenn man beim Aufforsten erscheint. Im Gemeinderate war man der Ansicht, daß als Entgelt für das Holz die Jtitbilfe beim Aufforsten zu gelten habe. Der Breis sen nur vom Bürgermeister Rauch willkürlick

, Holz an die Bevölkerung ab zugeben. reue, ira die Villenbesitzer dagegen protestierten und er deshalb den Preis einfach io hoch stellte, damit das Holz niemand kaufen könne; dadurch ist dem Wunsch der Dillenbesitzer auch Rechnung getragen. Gen. Orszag' schilderte das Elend der Arbeiterschaft, geißelte das bru tale Vorgehen des Herrn Bürgermeisters und erklärte, daß- eine gewisse Klasse von Leuten noch immer nicht ver- stehen könne oder wolle, daß es moralische Pflicht der Gemeinde

ist, nicht nur für die Minder- und Mindest- _ bemittelten, sondern für alle Bewohner der Gemeinde überhaupt zu sorgen, daß sie über den Winter das nötige Brennholz haben. Die Arbeiterbäckerei habe auch Brenn holz gekauft, den Kubikmeter um 80 X ab Stamm. Auch die Gemeinde könne um diesen Preis, wenn nicht billiger, Holz abgeben. Nach sehr prakrischen Anregungen zur Beschaffung von Brennmaterialien schlägt.Gen. Orszag vor, eine Abordnung zum Bürgermeister zu senden, um die Herabsetzung des Holzpreises zu verlangen

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 8 of 12
Date: 12.11.1922
Physical description: 12
ab 1. November der Normaltarif der Spediteure ermassigt wird, indem der bisherige Teue- rungszuschlag von 328 Prozent in Hinkunft nur mehr mit 300 Pro/,, zur Anrechnung gelangt Fabrplankonferenz. in Luzern trat am 7. ds. die in ternationale Fahrplankonferenz zusammen, die die ganze Woche dauern soll. 25 Staaten sind vertreten. Die neue Fraehterhöhung in Deutschland betragt ab l. November 30 Prozent auf die Frachten vom 13. Oktober. Holz - Zeitung. Zu den Südtiroler Bolzpreisen, r— Da in letzter Zeit

. Es gibt ja auch Preisunterschiede: . L Kommissionsware, 2. hei sägefallender Ware, welche aber auch be tont zu werden verdienten. Kommissionsware, das heisst Ware je nach Bestellung und sofortiger Lieferung; da wird zum Beispiel verlangt: Rundholz von 4 bis 12 m lang, vollkommen gesundes und gerades Holz und von 23 cm Durchmesser aufwärts, ja für solche Hölzer kann ein solcher Preis franko Waggon und muss ein höherer Preis erzielt werden, da dem Verkäufer alles minderwertige und kleinere Holz

zu- rückblcibl, desgleichen auch bei Bretter I. und II. Klasse (Hochwald holz) mit einer Durchschnittsbreite von 24/25 ein gesundes und mög lichst astfreies Holz. Das wären also sogenannte Spezialpreise für Kommissionsware: und ausgesuchtes Holz; aber keine gewöhnlichen Richtpreise., Was aber sonstiges handelsübliches Merkantilholz ist — gleich Rundholz wie Breiter, sägcfailcnde Ware — so muss ich betonen, dass diese Preise heute nicht zu erzielen sind, überhaupt Lärchenhcdz minderer Qualität 11. Klasse

und dazu fehlt ja die Bautätigkeit fast ganz. Es hat eben kein Händler Lust, ganze Partien Holz aufzukaufen, so wie es früher Brauch N war, sondern heute wird eben nur gekauft, was direkt an den Mann zu bringen ist, meisten^ Kommissionsware, alles andere bleibt am Lager oder muss zu' Ver- luslpreisen abgestossen werden. Das Zu-teuer-Einkaufen wird sich ein zweitesmal wohl jeder Hoizhandler gesagt sein lassen, der den bekannten Preissturz mitge macht hat und eher zu wenig cinkaufen als den Ruin erleben

, für die Aufnahme bestens dankend, mit vorzüg licher Hochachtung. j, A. K. ' Die Preise bewegen sich im Eisacklal franko Landstrasse beiläu fig wi’e fölgt: Av Rundholz: Für Fichlenmussel gesundes und gera des Holz von 18 cm aufwärts per Kuhikmeler 70—90 Lire; für Lfir- chenmussel, gesundes und möglichst astfrei von 18 cm aufwärts per Kubikmeter 90—100 Lire; Zirbelmussei, gesundes und gerades per Kubikmeter 100—115 Lire. B. Schnittholz: für Breiter: Fichteh, Untcrmass' und III. Klasse 110—120 Lire; Fichten

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 9 of 12
Date: 19.06.1927
Physical description: 12
Dauer, wie die Hölzer isländischer Koniferen gegenüber unseren Harthölzern ^Weisen, während ein und dieselbe Holzart sich umso er erweist, je höher ihr spezifisches Gewicht ist iplie das spez. Gewicht der Wetterlärchen gegenüber der '’tesenlärchen). Das des grünen Holzes gibt über dessen Struktur selbst Aufschluß es besagt nur, daß das betreffende Holz wenig Luft eingeschlossen enthält, aber nicht oh "as, was nicht Luft ist, aus Wasser oder. Holzsubstanz be- Äht . Dagegen ist das spezifische Gewicht

Gewichte, jedoch hat dies im allgemeinen nur Äang für Hölzer, bei welchen mit der Zunahme der Ifltigkeit der Jahresringe auch ein höheres spezifisches Höcht entsteht. Enger Stand der Bäume erzeugt stets Äfeiehtes, schwammiges Holz, welches, wie oben schon fjliBilitj VOT > geringer Bestandsdauer ist. ff»:Was die Fällzeit anbelangt, so gilt für gewöhnlich das Ml Winter geschlagene für das brauchbarere, jedoch läßt lieh nach allen genauen Untersuchungen kein bestimmtes feteil darüber abgebciT

, ob dem Winter- oder Sommerholz der Vorzug zu geben ist. Das Winterholz eines und des selben Baumes ist meist schwerer und man kann das Min dergewicht eines Volumen Holz im trockenen Zustande bei Laubhölzer etwa auf 8 bis 9 Prozent, dei Nadelhölzer auf etwa 4 bis 5 Prozent veranschlagen. Das Winterholz wird weniger vom Schwamme heimgesucht (was beim Bauholz, speziell Deckenbalken die Hauptsache ist), aber leichter von Insekten angegangen als das Sommerholz; allerdings haben die neuesten Untersuchungen

bewiesen, daß kein nachweisbarer Unterschied in der Empfänglich keit für Schwamniangriffe zwischen beiden Hölzern bei den Nadelholzbäumen existieren sollte — ich würde mich bei Verwendung von Deckenbalken entschieden für das Winlerholz einsetzen. Ein an Einfachheit kaum zu über treffendes Verfahren wird auf der Insel Sardinien ange wendet, um das zur Herstellung von Wagenrädern die nende Holz vor dem Schwinden, Werfen und Reißen zu bewahren. Diese Holzstücke läßt man vor ihrer Verwen dung fünf bis acht

Tage lang in, mit gewöhnlichem Salze übersättigtem Wasser einweiclien und erzielt durch dieses Verfahren, daß weder Sonnenhitze noch irgend ein ande rer äußerer Einfluß am wenigsten auf das Holz oimvirkl. Das Beslrcichen der Eußbodcnbreller auf der raumseits abgekehrten Seite und desgleichen der Polsterhölzer, mit Kochsalz gesättigter Salzlösung wurde auch , von mir bei sehr verdächtiger Fußbodenunterfüllung mit Erfolg ange wendet, so daß der gefürchtete Holzschwamm nun nach Ablauf von 18 Jahren

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Lienzer Nachrichten
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Page 1 of 12
Date: 20.08.1926
Physical description: 12
nach Tarif. Kleine Anzeigen werden billigst berechnet und sind im Voraus zu bezahlen. Anzeigenschluß Mittwoch mittags. Unterschriftslofe Zuschriften werden nicht berücksichtigt. Einsendungen nicht zurückgestellt, wenn kein Porto beiliegt. Anfragen ist Porto beizufügen. Erscheint vorläufig jeden Freitag. Zuschriften und Bestellungen an Schristleitung und Verwaltung nach Lienz. Postfach 22. Fernruf Nr. 43. Nummer 33 llockmak Sellsnken zur Holz ausfuhr. Der Gemeinderat der Stadt Lienz beschloß

der Wälder, eine bessere Nutzung auch des schlechten Holzes, das sonst nicht ausgearbeitet würde, bedingt, und sie anderer seits für viele Menschen Arbeitsgelegenheit schafft. Betroffen wird von der freien Brenn holzausfuhr, die das Brennholz wenn auch nicht stark fühlbar verteuert, nur der Brenn holzkonsument. Aehnlich verhält es sich mit den neuen Be stimmungen wegen der Ausfuhr von Schleis holz. wonach für ganz Oesterreich ein Iah- reskontingent von 400.000 Festmeter dieser letzteren Holzsortimente

und ist daher für diese Sortimente von der Ausfuhrgebühr befreit. Die Ausfuhrfreiheit trifft in unserem Bezirk keinen Stands nachteilig ist sie nur für die Papierindustrie, die aber unsere Ur produktion stark drückt, indem sie den Wald besitzern weniger für das Holz gibt, als sie Men könnte. Bedeutend ungünstiger aber wirkt sich die bewilligte freie Ausfuhr der Rundhölzer m breiten Bevölkerungsschichten aus. Diese Neuregelung kam nicht über Nacht, sondern es wurde jahrelang daran gearbeitet. Die beiden

großen Mächte kämpften schon iange für ihre extremsten Forderungen, der Waldbesitz für völlige Ausfuhrfreiheit und die Holzindustrie für möglichst hohe Ausfuhrab- Saben. Jede dieser beiden Mächte wollte aus bem Trieb der Lebenserhaltung nur sich selbst Herstellen. Der Waldbesitz wollte endlich aus seiner Zwangswirtschaft herauskommen, er wollte für feine Urproduktion von Holz jenen preis, der ihm gebührt und der den Welt marktpreisen angeglichen ist. Dieses Ziel schien Lienz, Freitag den 20. August

nur durch die Forderung nach völliger Aus- j fuhrfreiheit erreichbar. Hinwiederum wollte j aber auch die Holzindustrie leben und verlangte für die Ausfuhr Abgaben, um konkurrenzfähig bleiben und auch noch Holz kaufen zu kön nen. Um beide Gruppen vegetieren zu lassen, wurde die Mitte gesucht und darum legt die Neuregelung auf die Ausfuhr von Rundhöl zern eine Abgabe von 2 Goldkronen (3 Schil ling). Es muß in diesem Zusammenhang sest- gestellt werden, daß der Tiroler Waldbesitz, der vor allem von Bauern vertreten

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 11 of 12
Date: 11.03.1923
Physical description: 12
Holz « Zeitungl Die neuen österreichischen Uorschrijfen für die Boiz- ousfubr. Die Zentralstelle für Ein-, Aus- lind Durchfuhrbowil- ligungen, Wien, erlässt neue Vorschriften für die Holz ausfuhr, die am 1. März 1923 an Stelle der mit 1. .luli 1922 ausgegebenen Bestimmungen in Kraft treten. Der ,,Holzmarkt 11 . Nr. 13. vom 14. Februar, veröffentlicht den Wortlaut der neuen Vorschriften. Unter dem Begriff „Holz" im Sinne der neuen Vorschriften der Zentralstelle

-(Krallen-)tä- fer unterliegen zwar dem Ausfuhrverbote, aber nicht mehr den Holzaiisfuhrbcstimmungen, desgleichen frisch ge schnittenes Weichselholz aus Tarif Nr. 134a und 136, wel ches einer Ausfuhrabgabe unterliegt. Die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen für Holz er folgt nach Weisung der Zentralstelle für Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen auf Grund der neuen Bestimmun gen durch die Holzausfuhrkömtrollstelle, Wien, 3. Bezirk, Prinz Eugenstrasse Nr. 3 (Belvedere). Die Ausfuhr von Nadelschnitlholz

und Telegraphenstangen kann nur nach vorheriger Zustimmung durch das Bundesmi nisterium für Verkehrswesen (für Schwellen, Dep. 19, Wien, 6. Bezirk, Gumpendorferstrasse 1, für Telegraphen- stangen: TelegraphehSektion, Dep. 8. Wien, 1. Bezirk, Stubenring 1) bewilligt werden. Die Durchfuhr von Holz ist an die Beibringung einer Bewilligung nicht gebunden; -solches Holz wird zum Austritt ohne Ausfuhrbewilligung zugelassen, wenn es nachweislich ununterbrochen unter Zollaufsicht oder in Gewahrsam einer öffentlichen Ver

, roh und imprägniert 18 Goldkronen (für 700 Kilo); . g) Brennholz 8 Goldkronen (für 600 Kilo). Abgäbe in Goldkronen (Parität) für 600 Kilo weiches und hartes Schnittholz, bezimmertes Bauholz, Eisenbahnschwellen und Brennholz, bezw. für 700'Kilo Rundholz jeder Art: a) für weiches und hartes Schnittholz, Langholz und Blochholz 6 Goldkronen, b) für bezimmer- les Bauholz*), Eisenbahnschwellen, Schleif- und Gruben holz, Telegraphenstangen roh und imprägniert 3,75 Gold kronen, .<:) für Kistenteile roh

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 4 of 10
Date: 07.02.1926
Physical description: 10
if ;*?•' Seile 58 Industrie- und Handelszeitnng VII. Jahrgang Nr. „6 I ■ - diese Unterscheidung nur zum Zwecke der Berechnung der Warenumsalzgebühr gemacht worden sei, für die .Stangen die Warenumsatzgebühr nur mit 1 Prozent be rechnet wird. Bei schriftlichen Verträgen über Holzkäufe aus Staats- und Gemcindewäldern sollen also, auch wenn möglich, die Menge an Rundholz und jene an Stangen ge trennt angeführt werden. Wenn über den Kauf von Holz am Stocke oder von Holz, das der Waldeigentümer

der Waren- umsatzgebiihr beim Registeramte nicht zu kümmern. Anders bei Holzkäufen aus Privatwäldern. (Als solche gellen auch die den geistlichen Pfründen oder Han delsgesellschaften gehörigen Wälder.) Bei diesen ist im mer - der Käufer zur Anmeldung v e r p f 1 i c h- I e t. Wer also aus solchen Privatwäldern Holz zum Ab stocken oder vom Eigentümer selbst geschlagenes Holz kauft, muß hinnen zehn Tagen vom Abschlüsse des Kau fes .schriftlich in zwei Exemplaren die Anmeldung beim zuständigen Registeramte (Bolzano

, Merano. Bressanone. Brunico oder.Silandro) einbringen. Sie muß den Vor- und Zunamen und den Wohnsitz des Käufers, den Ort des Holzschlages, den vereinbarten Preis und die Menge des gekauften Bauholzes enthalten. Letztere ist. wenn es,sich um . einen Kauf von Holz .am . Stocke handelt, in der Art anzumelden, daß man das voraussichtliche Ergebnis an Stämmen ( (tronclii) in Kubikmetern oder Zentnern angibt, das man aus dem Schlag zu erreichen glaubt. Wird schon geschlagenes Holz gekauft, so muß die Art

Warenumsatzgebühr mindestens das vom Finanzministerium aufgestelite Mini mum. erreicht. Dieses Minimum besteht, für die Holz- schlage in jenen Orten, wo Marktpreislisten für Bauholz bestehen oder wo jene der zunächst liegenden Orte ange- • wendet werden können in 1.5 Prozent des aus der Preis liste ersichtlichen Holzpreises. Da z. B. nach der Preisliste für den Bezirk Bolzano der Durchschnittspreis für 1 -m 3 Rundholz Fichte oder Föhre 130 Lire ab Lagerplatz in den einzelnen Tälern beträgt, muß, wenn der Käufer

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 18.03.1928
Physical description: 8
, werden vielfach Auflösungen von Poch •— sogenannter -präparierter Teer — zugesetzt. Derartige Beimischungen haben aber den Nachteil, daß sie kleine, feste Kohleslückchen enthalten, die sich in den Poren des Holzes festsetzen, sie verstopfen und sto verhindern, daß das Holz atmen kann. Gutes Karbolineum dagegen schließt das Holz nicht luftdicht ab. Es läßt auch bei allseitigem, Anstrich die im Holz vorhandene Feuchtigkeit verdunsten, schützt das Holz jedoch infolge seiner wasserabstoßenden Eigenschaften

, weil die Luft nach dem Vermauern schlecht herankommt. Daß die empfohlene Luflzuführung zu den eingebauten Hölzern trotz Karbolineumanstrichs dringend erforderlich ist, ist selbstverständlich, denn kein noch so guter Kar- boliueumanstrieli kann Holz vor dem Verfaulen auf die Dauer bewahren, wenn es die eingedrungene Feuchtigkeit durch Verdunstung nicht wieder abgeben kann. Die noch offene Frage, wie man sieh gegen schlechtes Karbolineum schützen kann mangels geeigneter Prüfungs möglichkeiten

, ist nur so zu lösen, daß man bei Ankauf von Karbolineum nicht den billigsten Preis entscheiden läßt, sondern Karbolineum mir bei in gutem Ruf stehen den Firmen kauft und sich von diesen das Raumgewicht und Garantie geben läßt, daß das Karbolineum aus unge strecktem Steinkohlenteeröl besteht. \ T on anderer Seite wird noch betont, daß nur völlig trockenes Holz mit Karbolineumanstrich versehen werden darf. Da diese Voraussetzung in den meisten Füllen fehle, weil man Bauten auch in den ungünstigen Wintermonaten

aufführen können soll, ergebe sich praktisch die Notwen digkeit, Karbolineuninnstriche überhaupt nicht verwenden zu können. Dazu ist zu bemerken, daß der Einbau nicht trockenen Holzes grundsätzlich nicht, zu vermeiden ist. Geschieht es trotzdem, sei muß, da durch Karbolineumanstrich allein das Faulen des Holzes infolge mitgebraehter Feuchtigkeit nicht, verhindert werden kann, unter allen Umständen Vorsorge getroffen werden, daß das verlegte Holz auch nach dem Einbau noch vollständig austrocknen

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 14.01.1923
Physical description: 6
; Budapest 0.20M!; Bukarest 3.—; Belgrad 5.32; Sofia 3,50; War schau, 0.02^; Wien 0.0075; deutschösterreichische Noten 0.0076. Hm Wz m UlWWier. Dm „Berliner Tageblatt" schreibt Dr. P. Staich, Mainz, über die Papiererzeugung aus .holz folgendes: Mit dem Ende des zwölften Jahrhunderts kam die Papier macherei nach Deutschland, das Pergament und die anderen Schreibgrundlagen verdrängend. Aber erst im neunzehnten Jahr hundert wurde aus der Notwendigkeit, für den durch den außer- ordentlichen Papierverbrauch

bedingten Mangel an Leinen fasern einen Ersatz zu finden, das Holz als Rohstoff der Papierfabrikation emae führt. Alles Zeitungspapier, Einwickel- und Packpapier, Seiden- und Briefhülleupapier und viele andere Papierforten find aus Mischun gen von Holzzellulose und Holzschliff hergestellt. Der Zellstoff der Pflanze, das Holz, bedarf einer chemischen Reinigung, um in Holz zellulose verwandelt zu werden, Holzschliff ist nur zerkleinertes Holz. Bei der ungeheuren Menge Bücher und Zeitungen, dir Deutschland

alljährlich überfluten, reicht die in den Wälder in der gleichen Zeit nachwachsende Holzmasse zum Bestreiten unseres Papierverbrauches keineswegs mehr aus. Waldreiche Länder müssen mit ihrem Ueber- fluß an Holz kostend eingreifen. , Das deutsche oder ausländische Holz, das auf Zellulose verarbeitet werden soll, wird meist schon in Stücken von dreiviertel bis fttn Meter Länge der Papierfabrik augelrefert. Schon von weitem er kennen wir sie an den in langen Reihen gleichmäßig aufgesch:chteten Stammstücken

. Zur Herstellung des Holzzellstoffs wird das Holz,' meist Fichtenholz, mit Hilfe einer Art Holzhobelmoschin« von der braunen dunklen Rinde befreit, da dies« später das Papier braun färben könnte. Nachdem die Stämme von Hand mit einem Schab eisen nachgearbeitet sind, werden sie auf besonderen Maschinen quer zur Faserrichtung in Stückchen von zwei bis drei Zentimeter Läng« zerhackt. Nach einem Auslesen etwa noch vorhandener Rinden- und Aststückcheu gelangt das Holz in die Kocher. Dies sind über Stock werk hohe

, bis 60 Kubikmeter Holz fassende, -unförmige Gefäße, die oben und unten mit einem Deckel verschlossen werden können. Meist bestehen die Kocher aus verbleitem Eisenblech und sind innen mit säurefesten Steinen ausgemauert. Der Kocher wird nach dem Füllen mit Holz verschlossen und dann wird durch ein Rohr Sulfit- lauge eingeleitet, worauf mit Dampf unter erhöhtem Druck (4 bis 6 Atm.) 15 bis 60 Stunden gekocht wird. Die Sulfitlauge ist eine Lösung von Calciumbifulfit in Wasser. Zu ihrer Herstellung leitet

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 8
Date: 05.10.1922
Physical description: 8
. Di« Ret- rungsexpedition drang bis zu einer Tiefe von 4200 Fuß unter Tag vor. Hier fand man «ine hastig errichtete Bar riere, durch die die Ungilücklichen versuchten, das Vor» .dringen des Gases zu verhindern, Die giftigen Dämpfe «waren aber durch di« Fugen im Holz hindurchgedrungen, und so hatten sich die Männer noch tiefer bis zu 4350 Fuß hinuntergeflüchtet. In dieser Schicht fand man eine .zweite Barikade; sie bezeichnet« den letzten verzweifelten ' Versuch, das Vordringen des Gases aufzuhalten

des Verbandes der Industriellen Tirols hat 'durch eine Anfrage beim Bürgerin« ifteramte in Kufstein folgenden Preis für den Kubikmeter weiches Holz in der Zeit vom 15. bis 23. September ermittelt: Weiches Holz 25.000 K und Hartholz 35.000 K. Nachherige Er mittlungen haben jedoch ergeben, daß für den Kubik meter weiches Holz .der Holzpreis in Kufstein bei den ! Holzhändlern mit 125.000 bis 135.000 X ermittelt wurde. Nachdem der Sekretär des Jnduftr iellenverbandss Tirols diese Preisfatzung von 25.000

X amtlich mit der Unter schrift des Bürgermeisters von Kufstein zugestellt bekom men hat, so wäre es an der Zeit, daß die gesamte arbei tende Bevölkerung beim Bürgermeister in Kufstein vor- föellig wird, um so rasch als möglich eines solch billigen Holzes teilhaftig zu werden. Vielleicht sorgt auch der Bürgermeister von Kufstein dafür, daß solch billiges Holz auch bei den Holz- und Kohlenhändlern zu bekamen ist. In Innsbruck ist der Holzpreis für den Kubikmeter weiches Holz auf 170.000 bis 180.000

X gestiegen; Hart holz auf 210.000 bis 230.000 K. Holz und Kohle sollten staatlich bewirtschaftet werden. Die Kohle wurde staat lich bewirtschaftet, .der kapitalistische Klüngel in der christ lichsozial-klerikalen Partei hat auch diese staatliche Be wirtschaftung beseitigt, so daß die wichtigsten Brenn materialien dem Wucher und der Spekulation preis gegeben wurden. In derselben Zeit, wo im Holz- und Kohlenhandel die Profitsucht Orgien feiert, tritt der Bun deskanzler als politischer Fechtbruder

auf, um milde Gaben an Holz und Kohlen zu erbetteln, wo der Staat

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Haller Lokalanzeiger
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Page 2 of 4
Date: 29.05.1920
Physical description: 4
für einen Transport. Landes-Hilfswerk März 1920, Sammelstelle Hall. Von den Gemeinden des Gerichtsbe zirkes Hall in Tirol haben an die Bezirks- sammelstelle abgeliefert: Absam: 2 Fuhren Holz; Baumkirchen: 42 Kilo Kartoffel, 10 Kilo Fisolen, 1814 Kilo Mais, 11 Kilo Roggenmehl, 12 Deka Butter, 16 Kilo Kraut, 5 Laib Brot, 107 Stück Eier, 2 Fuhren Holz und 465 K ; Fritzens: 193 Kilo Kartoffel, 6% Kilo Rollgerste, 6ß 7 kg Roggenmehl, 90 Deka Butter, 2 Laib Brot, 94 Stück Eier, 2 Fuhren Holz und 180 K; Gnadenwald

: 1 Fuhre Holz und 250 K; Hall: 4-8 kg Erbsen und 1.869 K; Kolsaß und Kolsaßberg: 85 Kilo Kartoffel. 8 Kilo Fisolen. 6'15 kg Butter, 26'85 kg Käse, 101 Stück Eier und 550 K ; Mils: 70 Kilo Kartoffel, 18 % Kilo Fisolen, 34 Kilo Mis, 7 % Kilo Mais mehl, 12 Kilo Kraut, 52 Stück Eier, 1 Fuhre Holz und 360 K; Rinn: 230 Kilo Kartoffel, 58% Kilo Roggen, 30 Kilo Gerste, 8 Kilo Erbsen. 40% Kilo Roggenmehl, 50 Deka Butter, 3 Laib Brot, 35 Stück Eier, 2 Fuhren Holz und 160 K; Terfens: 326 Kilo Kartoffel. 6% Kilo

Fisolen, 11 Kilo Mais, 9 Kilo Roggen, 16 Kilo Gerste, 7 Kilo Roggenmehl, 15 Kilo Maismehl. 8% Kilo Butter, 3 Laib Brot, 178 Stück Eier und 423 K; Tulfes mit Volderwald: 61 Kilo Kartoffel, 10 Kilo Mais, 43 Kilo Gerste, 5 Kilo Erbien, 10 Kilo Roggenmehl, 5-25 kg Butter, 3 6 kg Käse, 117. Stück Eier, 6 Handtücher, 1 Tischtuch, 6 Servietten, 4 Meter Stoff, 4 Fuhren Holz und 572 K ; Groß- und Kleinvolderberg: 118 Kilo Kartoffel, 22 Kilo Roggen, 1-3 kg Butter. 12% Kilo Käse, 75 Deka Rauchfleisch, 4 Laib

Brot, 42 Stück Eier, 1 Hemd, 1 Schürze, 6 Schultertücher, 6 Paar Strümpfe und 336.30 K; Wattens, Wattenberg und Vögelsberg: 77% Kilo Kartoffel. 10% Kilo Mais, 1% Kilo Roggen, 3 Kilo Weizen, 2% Kilo Gerste. 11% Kilo Roggenmehl, 4% Kilo Maismehl, 65 Deka Butter, 10;65 Kg Käse, 37 Stück Eier, 1 Hemd. 1 Handtuch, 1 Nachtjacke, 1 Fuhre Holz, 1 goldener Ohrring nnd 5.002.67 K. Die Gemeinden Ampaß, Heiligkreuz, Mühlau, Rum, Thaur und Volders haben das Sammelergebnis direkt au die Landes hauptstelle

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 4 of 18
Date: 15.07.1926
Physical description: 18
, die aber streng nach gewiesen werden müßten. Lediglich eine alte Uebung bildet keinen solchen Rechtstitel zum Bezug von Holz über den Haus- und Gutsbedarf. Ueberhaupt ist jede Uebung, mag sie noch so alt sein, die den Vorschriften des j § 63 der Gemeindeordnung widerspricht, ungesetzlich und daher abzustellen. Bei sinngemäßer Anwendung des § 63 der Ge- ! meindeordnung ist es nicht nur unzulässig, daß die Be- ! zugsberechtigten das aus dem Gemeindewald bezogene Holz verkaufen oder gar zu diesem Zweck Holz zuge

wiesen erhalten, sondern es widerspricht auch dieser Ge setzesbestimmung, wenn Parteien aus dem Gemeindewald Holz beziehen lediglich in der Absicht, um den eigenen Wald zu schonen und Holz zu Verkaufszwecken zu sparen. Solange Waldbesitzer überhaupt in der Lage sind, aus den eigenen Mldbsftänden ihren jeweiligen Holzbedarf zu decken, ruht ihr Anspruch auf dis Anteilnahme an den Nutzungen des Gemeindewaldes. Der Vorschrift des § 63 der Gemeindeordnung und auch des Waldnutzungsgesetzes, LGBl

- tagfatzungskommission vom rein waldwirtschaftlichen Standpunkt geprüften Gesamtausweises die Holzzuweisun gen erfolgen. Dieser Vorgang ist jedenfalls für das Bau holz zu beobachten. Dagegen ist im Prinzip nichts einzu wenden, wenn die Feststellung des Brennholzbedarfes der Bezugsberechtigten, der keinem so großen Wechsel unter liegt, auch für längere Zeitperioden geschieht, nur müssen auch bei den Brennholzzuweisungen eingetretene Besitz veränderungen oder sonstige Ereignisse, welche auf den Umfang des Bedarfes Einfluß

haben, fallweise berücksich tigt werden. Nun besteht aber in vielen Gemeinden eine ganz andere Praxis, nämlich die, daß bei den periodischen Holz verteilungen einfach allen Hofbesitzern sogenannte Losteile gleicher Größe zugewiesen werden. Diese Praxis ist nicht nur gesetzwidrig, sondern gereicht auch der Gemeindekasse zu großem Schaden. Denn es ist selbstverständlich, daß bei diesem Vorgang die Holzverteilung nicht auf den tat sächlichen Bedarf des Einzelnen und auch nicht auf den Holzertrag der Privatwalder

Rücksicht nimmt und daß auf diese Weise viele Hofbesitzer mehr Holz beziehen als ihnen gebührt. Die weitere Folge ist, daß sie mit dem ungebührlichen Holz aus dem Gemeindewald oder mit dem dadurch ersparten Holz aus dem Eigenwald Handel treiben. Bei dieser Praxis werden der Gemeinde nicht Fianeildedten Schilling 6-40, 8 50, 13.40 Wolldecken alle Preislagen, Pferdedecken, waller- dldile Placken, Steppdecken S 15—, 17*-, Wachs- tuck, Linoleum, luöhelstokke, Matrahengradl. Teppichhaus Foftringer INNSBRUCK

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 10 of 12
Date: 05.03.1921
Physical description: 12
als deplaziert. Denn: gerade dieser Herr ist es, der aus dem ärarischen Holz seine Millionengewinne gezogen hat., Um seiner Vergeßlichkeit etwas nachzuhelfen, stellen wir folgendes fest: . Von den im Winter 1919/20 aus den ärari schen Forstwirtschaftsbezirken Hall. Schwaz, Fie berbrunn, Hopfgarten und Erpfendorf anfallen den Rundholzpartien im Gesamtausmaße von 22.000 Festmeter wurden durch eine vom Nord- tiroler Sägereiverband (Schermer und Genossen) beherrschte Ko nt Mission ca. 17.000 Festmeter die sem

Verbände zu den damaligen Höchstpreisen überlassen. Dieser Höchstpreis betrug damals 96—120 X, während die Preise, die im freien Handel gezahlt wurden, um ca. 160 Prozent höher wären. Das Aerar durfte die Höchstpreist nicht überschreiten, Wohl aber machten dies dsi privaten Holzbesitzer. Der Nordtiroler Sä'gerei- verband (Schermer und Genossen) erhielt aber von der Langcswirtschaftsstelle die gleich hohen Preise für Bretter ausbezahlt, als diejenigen ;Sägebesitzer, die das Holz im freien Handel

ein kaufen mußten. Es ist daher ganz unangebracht dem Aerar Vorwürfe über schlechte Wirtschaft zu 'Machen, wenn tucrn aus dieser durch Gesetze er zwungenen Wirtschaftsführung M illionenge- winne für sich selbst herausschlägt. ' Herr Dr. Straffner stellte den Antrag, das Holz billig, den Tiroler Holzindustriellen zur -Verfügung zu stellen. Vön den verschiedenen. Rednern unserer Partei und auch vom Landes, hauptmannstellve rtreter Dr. S t u m p f konnte aber daraus hingewiesen

Holzge- werbetreibenden wiederholt billiges Holz zuge- wiestn wurde, waren die Preise für Möbel, Bau holz usw. gleich hoch wie bei den Betrieben, die kein Holz znaewiesen erhielten. Ja, es ist fest gestellt worden, daß solche Gewerbetreibende das ihnen zugewiesene Holz nicht nur nicht verwen deten, sondern sogar im Schleichhandel zu hor renden Preisen weiterverkausten. Daß man solchen Gewerbetreibende nicht aus Kosten des Landes, also der Allgemeinheit, durch billiges Hol; Wu- chergewinne zuschanzt

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 8 of 12
Date: 27.11.1921
Physical description: 12
475 Drahtbürsten ans Metallblättchen oder ans •Metalldrähten hergestellt auf Holz oder auf Metall oder auch ohne Unterlage: a) hergestellt ans Blättchen oder ans Drähten i. d. Stärke über 0'3 Millimeter 80'— b) andere 50'— 476 Gerätschaften und Werkzeuge für Knnst, Ge werbe nnd Landwirtschaft nnd nicht beson ders genannte nnd Teile davon (ausgenommen solche ans Holz): a) gewöhnliche im Einzelgewichte

, mit einem Zu- 65'— 0'5 schlag für den Dz. vöh 50'— 0-3 Kui*x waren, Spielwaren nnd Bürsten. Zoll tarif Baschieibung (Einheit in.Da.) Zollsatz für Koeffi zient Zoll- twH Z Beschreibung (Einheit in Dz.) Kr. Gold-Llr* Kr. . Q 911 Kttrzwaren: a) aus elastischem Gummi . . . . . 100*— 0-2 zusprechen sind, fällen unter Kurzwaren ans elastischem Gummi oder unter Glas- b) aus Holz e) ans Leder 1. Auf Edelmetall montiert oder mit. Bs- 6fr- 0.2 kurawaren. Wenn sie vorwiegend aus Leder hergestellt sind, fallen

sie unter „Kurzwaren aus Leder“. für Koeffi- „ zlent Schlägen oder Besät** aus oder Seide versehen öder mit Edelmetall überzogen . 300'— 8. andere . , •; . . . . . . . . 250' — d) öläskurewaren: 1. vergoldet oder versilbert 150’— 2..andere ................ 75‘— ») niebt besonders genannte: : gewöhnliche rÜäHpbi;:/ ; Gegenstände, die laut Warenverzeichnis unter Kurwaren (Mereerie) fallen ohne Angabe der Art, sind, wenn Bie aus- schhesslich aus Holz hergestellt sind, unter „Kurawaren aus Holz“ einzureihen, derartige

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