der Gemeindeausschuß zu entscheiden, an den eine «ntsprechende Eingabe zu richten ist. Fügt sich der Verpflichtete dem rechtskräftigen Beschlüsse des Ausschusses nickt, so kann die Instandhaltung des Zaunes auf Grund des Ausschußbeschlusses im Exekutionswege durch die zuständige k k. Bezirkshauptmannschaft erzwungen werden. Wenn du die Entfernung des Zaunes seitens deines Nachbars still schweigend duldest, so ist dies ein Beweis, daß du mit seinem Vorgehen einver standen bist, dann hätten beide Besitzer dafür
in ihrer Entscheidung durchaus nicht gebunden. Für die Entscheidung ist nur die Frage maßgebend, ob der abzustückelnde Grund zu einem geschlossenen Hofe gehör« oder nicht. Ist ersteres der Fall, so dürfte die Bewilligung, wenn nicht besondere, berücksichtijjungs- ^bne Umstände vorliegen, verweigert werden, wird aber der Hof als ein nicht geschlossener Hof bezeichnet, das heißt als eia Hof, dessen Erträgnis für den Unter halt einer fünfköpfigen Familie nicht ausreicht, so bedarf es überhaupt
keiner Abstückelungsbewilligung. Ganz und gar unzulässig ist aber, an diese Be willigung die Bedingung zu knüpfen, daß der Abstückelungswerber d«n abzustückeln den Grund nicht außerhalb der Gemeinde verkaufe. Gegen einen abweislichen Bescheid seitens der Bezirkshauptmannschaft, kann der Bewilligung! Werber aller dings innerhalb der im Bescheide festgesetzten Frist den Rekurs an die k. k. Statt- hdlterei einbringen; einem solchen wird aber selten und nur dann Folge gegeben, wenn nächgewiescn werden kann, daß die Erhebungen
Umstand nicht als Ablehnungs- grund für die Wahl eines Aussch ußmannes in Betracht gezogen werden. Aiehmärkte-Kalendarium bis 30. April 1908. Tirol : Am 18. April Mori; am 21. Amras, Fieberbrunn, Flavon, Imst, Kitzbühel, Lana, Mals, Mezzotedesco (Pferdemarkt), Naturns, Ossana, Pfunds, Sillian, Tesero, Wörgl; am 22. Vahrn; am 23. Condino, Deutschnofen, Enneberg, Pergine, Rattenberg, Terlan; am 24. Kastelruth, Kematen, Sand (Täufers), Sterzing, Telfs, Vigo di Fassa, Wattens, Wind.-Matrei, Zams