des wiedergewählten KurvorsteherS Dr. Seb. Huber die erste Sitzung der neugewählten kurvorstehung statt. Derselben wohnte Herr BczirkS- jauptmann Freiherr v. Freyberg an und ferner die Herren: Dr. Binder, F. W. Ellmenreich, Dr. Haller, I. Hartwann, I. Hölzl - Schaffer, Karl Huber, Dr. Jnverhofer, Iah. Prunner in Vertretung des Gemeinde vorstehers von Obermais, Dr. Stainer, A. Wasser, Dr. Lcinbcrger, I. Wiefer. Zu Mitgliedern der verschiedenen komiteeS wurden gewählt: Bau- und Anlagen-Komitee: >ie Herren
», Dr. S. Huber, Dr. Jnnerhofer. A. Neubert, Kurver walter Pfusterwimmer, Georg Solger. Theod. Spöttl, Dr. Stainer, Karl Wolf, A- Zechmeister. Als Ver treter der Kurgäste wird Herr Georg Solger ^wieder- und Herr Oberleutnant Freiherr v. Walters kirchen neugewählt. Zur Borberatung und Antragstellung über das Ansuchen der Gemeinde Grätsch an die k. k. poli tische Behörde betreff Krererung einer Birilstimme in der Kurvorstehung für die Gemeinde Grätsch wird ein Komitee gewählt, welcher auS den Herren: Dr. Seb
. Huber als Vorsitzenden und F W. - Ellmenreich. Dr. hall», I. Hölzl - Schaffer und Dr. Stainer besteht. Ferner wird beschlossen, daß bis zur Erledigung dieser Angelegenheit der Gemeinde Grätsch wieder freigestellt wird, einen Vertreter der Gemeinde zu den Kurvor- stchungSfitzungen zu entsende», der, wie bisher, nur be ratende Stimme haben solle. — Dar vorliegende Konzes- fionigesuch der Klara Edrrl, Errichtung eine« Kurses für Schnittzeichnen und Kleidermachen, wird konform de« Antrage
übergebenen KonzesfionSgesuche: Martin Gaffer, Lohndienerkonzesfion. PenfionSgewerbe: Elisabeth Baitz, Villa Hygiea, Josef Böh«. Villa Bavaria, Gottfried Bunte. Hotel Erzherzog Rainer und Eduard Schütt. Villa Llon repos konform den Anträgen der Gemeinde- varstehun, zu befürworten. Dem Ansuchen Hermann Steiner um dir Bewilligung, einen Euvonymußstrauch bei Villa Sandhof zu« Zwecke der Anbringung eines AußlagekastenS zurückfchneiden zu dürfen, wird prinzipiell stattgegeben, unter der Bedingung, daß dar Bau
-Slempel zu versehen und können euch mündlich h. a. eingereicht werden, wenn eine schriftliche Bestätigung deS Ge» inde-Vorstehers über die RückfichtSwürdigkeit deS Ansuchens mitgebracht wird. 7. Der Inhalt dieses Erlasses ist innerhalb 24 Stunden in der Gemeinde ortsüblich zu verlautbaren, und wird die Gemeiodevorstehung beauftragt, eventuelle Amtshandlungen dieser Angelegenheit in raschrster Weis: zu bewerkstelligen. 8. Die Reiseaurlagen haben die Beurlaubten oder deren Angehörige zu decken