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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 27.04.1925
Physical description: 8
Dr. Strasfner gedruckt, «der für die Gemeinde nicht kandidiert, also i«m Wahlorschlag nicht enthalten ist. Jede Stimme aber, die für einen Wahlwerber Abgegeben wird, der im Wahlvorschlag nicht genannt ist, ist nach der Aaren Bestimmung «der Wahlordnung ungültig! Mit dem Antrag auf Ungültigkeitserklärung dieser Stimmen, der von mehreren Mitgliedern der Wahlkommisiion eingebracht wird, wird sich sehr eingehend die Wahlbehörfe beschäftigen müssen. Skandalös war der Zustand der Wählerlisten in Inns bruck

Kufstein: 6284 S., 1746 G., 12.745 V., 604 A., 498 N. Bezirk Kitzbühel: 2279 S., 1519 G., 8886 V., 550 A.. 71 N. Bezirk Schwaz: 1981 S., 1047 G., 10.419 V., 1908 A.. 131 N. Bezirk Landeck: 1442 S., 451 G.. 8828 V., 1106 A., 72 N. Bezirk Imst: 721 S., 486 G.. 9855 V>, 515 A., 20 N. Bezirk Neutte: 611 S., 501 G., 6126 V., 697 A., 67 N. Gesamtsumme: 30.109 S., 15.613 G., 82.026 V., 8765 A., 2941 N. Jas Wahlergebnis von Innsbruck. Sektion 1: S. Land 378. Gemeinde 390; V. Land 142, Gemeinde 165; A. Land

36; G. Land 121, Gemeinde 121; N. Land 28, Gemeinde 26; leer Land 29, Gemeinde 98. Sektion 2: S. Land 340. Gemeinde 329; D. Land 238, Gemeinde 285; A. Land 93; G. Land 97, Gemeinde 108; N. Land 29, Gemeinde 35; leer Land 18; ungültig Land 95, Gemeinde 101. Sektion 3: S. Land 404, Genreinde 412; V. Land 164, Gemeinfe 206; A. Land 63; G. Land 125, Gemeinde 144; N. Land 25, Gemeinde 28; leer Land 52, Gemeinde 49; un- gültig Land 18, Gemeinde 32. Sektion 4: S. Land 378, Gemeinde 376; V. Land 237, Gemeinde 315

; A. Land 88; G. Land 117, Gemeinde 118; N. Land 17, Gemeinde 17; leer Land 43, Gemeinde 42; un gültig Land 21, Gemeinde 47. Sektion 5: S. Land 233, Gemeinde 229; V. Land 169, Gemeinde 261; A. Land 148; G. Land 163, Gemeinde 170; N. Land 46, Gemeinfe 45; leer Land 61, Gemeinde 68; un gültig Land 35, Gemeinde 101. Sektion 6: S. Land 368, Gemeinde 352; V. Land 160, Gemeinde 236; A. Land 96; G. Land 137, Gemeinde 138; N. Land 25, Gemeinde 26; leer Land 53, Gemeinde 55; un gültig Land 26, Gemeinde

22. Sektion 7: S. Land 139, Gemeinde 135; V. Land 259, Gemeinde 318; A. Land 86; G. Land 176, Gemeinde 204; N. Land 45, Gemeinde 46; leer Land 33, Gemeinde 17; un gültig Land 41, Gemeinde 63. Sektion 8: S. Land 205, Gemeinde 204; V. Land 191, Gemeinde 221; A. Land 56; G. Land 286. Gemeinde 295; N. Land 41, Gemeinde 51; «leer Land 63, Gemeinde 58; un gültig Land 12, Gemeinfe 29. Sektion 0: S. Land 129, Gemeinde 128; V. Land 294. Gemeinde 372; A. Land 97; G. Land 202, Gemeinfe 212; N. Land 28, Gemeinfe

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 4 of 16
Date: 16.03.1923
Physical description: 16
8aG sinV. Das Getreide wächst viel schöner, die Iate- arSeit ist nur gering und zum Teil entfällt sie ganz. Nachdem Tirol ein Land der Viehzucht, ist die Förde rung des Futterbailes unbedingt notwendig. Auch die Grassamengewinnung auf dem eigenen Gute halte ich für sehr lohnend. Die Einsaat mit selbstgezüchteten Gras- sauren zeigt sich oft als viel dauerhafter. Zwar tuill das Grassamenzügeln auch etwas gelernt sein, doch!'findet es, weil es sehr lohnend ist, überall Eingang. Gemeinde

der §§ 24 und 33 des T.-S.-G. vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177 und der hiezu erlassenen Durchführungsverordnung vom 15. Oktober '1909, RGBl. Nr. 178, nachstehendes angeordnet: 1. Auf die nachgenannten Alpen und Weiden, auf denen der Naufchbrand vorzukommen pflegt, dürfen Jungrinder bis zum vollendeten 3. Jahre nur dann aufgetrieüen wer den, wenn der Nachweis erbracht wird, daß sie 'im Jahre des Auftriebes der Nauschbrandschutzimpfung unterzogen wurden und zwar: 1. Im politischen Bezirke Imst: 1. Gemeinde Arzl: Alpe Taschach

; 2. Gemeinde Haiming: Die Alpen Simmering und Faltegarten; 3. Gemeinde Imst: Alpe Rudr'g-Sommerberg (Galtalpe); 4. Gemeinde Miemingr Die Alpen Marienberg Und 'Simmering; 5. Gemeinde Nassereithk Alpe Lorea; 6. Gentemde Silz: Alpen Stockach, Kühtai tmd Langenthal; 7. Gemeinde Sölden: Alpe Wald; 8. Gemeinde Tarrenz: Alpe Schliere; 9. Gemeinde Wenns: Alpe Wenncr- berg; 10. Gemeinde Obsteig: Alpe Simmering; 11. Gemeinde Noppen: Alpen Atle und Mais. 8. Im volitiscben Bezirke Innsbruck: 1. Gemeinde Ellbögen: Alpe

Ochsenalpe; 2. Gemeinde Gries am Brenner: Karalpe und Alpe Niedernberg; 3. Gemeinde Ke maten: Kemateralpe; 4. Gemeinde Matrei: Alpe Matreierwald; 5. Gemeinde Mühlbachl: Alpen Matreierberg, Kasserboden und Waldrasterberg; 6. Gemeinde Navis: Klammalpc, Grisfelalpe und Geimerbergalpe; 7. Gemeinde Patsch: Ochsenalpc; 8. Ge meinde Mvns: Ochsenalpc und Alpe Speckerberg; 9. Gemeinde Trtns: Die Trirnaalpe und Alpe Burgerberg. 3. Fm politischen Bezirke Kitzbühel: 1. Gemeinde Brixcn t. T.: Die Alpen Brixenbach

und Filz; 2. Gemeinde Hopsgarten-Land: Alpen: Hohe Salve, Hopfgar- tener und Westendorfer Kälberalpe; 3. Gemeinde Jochberg : Alpen Schöntagweid, Sintersbach und die Weide Jochbergwalb; 4. Ge meinde Kirchberg: Die Heimweide Kiendlbaucr; 5. Gemeinde Kitzbühel-Stadt: Die Alpen llntere und Obere Ehrenbach und Streiteck; 6. Gemeinde Kössen: Die Alpen K'lausenberg und Neu- Äpe; 7. Gemeinde Waio-mg: Die Alpe Schwarzloser und die Bachmannfutterstadelweide; 8. Gemeinde Westendorf: Die Weide Nachsöllbcrg

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 11.07.1926
Physical description: 8
. Steuerfealender für 3 uli, Steuerträger besichtigt die Sleueriollen! Für Bolzano-Gries liegen vom 9.—16. Juli am Boxnei Rathaus'. Parterre. Zimmer Nr. fi. nachstehende Steuer- rollen zur Einsichtnahme auf: 1. E i n k o m m e n s t e u e r 'srolle per 1921 „ 1924 1921) „ 1925 „ 1926 „ 1926 2. G e h ii u «lesi e u e r. (Rieli. niob.). Gemeinde Bolzano Gemeinde Gries Gemeinde Bolzano Gemeinde Gries Gemeinde Bolzano Gemeinde Gries 7. Ergänzungsrolle per 1924 Gemeinde Bolzano 1 - s. . „ 1924 Gemeinde Gries

ö. „ 1924 Gemeinde Gries r 10. „ 1925 Gemeinde Bolzano 11- „ 1925 Gemeinde Gries i 12. „ 1926 Gemeinde Bolzano f 13. ». t?26. Gemeinde Gries pelt eingetragene Einkommen zum Teil in der Haupt-, zum Teil in der Ergänzmigsslcuerrolle verzeichnet, isl, gilt der Rekurs gegen die Ergänzungsrolle auch ftijr die Hauptrolle. 20. Juli. Lelzier Termin für die Einzahlung der Dreimo- nalsabonnemeiil.s der I n s c ra I e n s,t e u e r. Lelzier Termin für die tassa di manomorla. 31. Juli. Termin für Stcuerbckeiintnis

derjenigen im A ii s- lande lebenden Bürger u. Ausländer, die in Italien der Ergaiizungssleuer unterliegen. 31. Juli. I.el/.ler Termin für Ansuchen um neue S l e u e r e i n s rh ii 1 z u n g für jene Sleuerlrügcr, die bereils 2 Jahre lang definitiv besteuert sind Eii »] k o jn m c, n c r g äiji 4 u n g s s t e u e r (C o m p 1 e m c n t a r e). Ergänzungsrolle per 1924 Gemeinde Bolzano „ ' „ 1924 Gemeinde Gries 15 p r o z e n l. Di v i d e n d c n s t c u e r. 16. (Ergänzungsrolle per 1924 Gemeinde

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 5 of 16
Date: 28.12.1923
Physical description: 16
Kr. Gemeinde Forchach 108.050. Gemeinde Trins 100.000, Ferdinand Bertold, Oberrechnunasrat 100.000. Zentralkino 500.000. Sammlung Frau Brunner 1.843.550, Sammlung btto. 47.000,000.000 Mark — 300, Sammlung in diversen Vergnügungsloknleu 9 Lire und 5.388.100, Pfarrer Götzens für notleidende Priester 500.000. Pfarre Hatting 167.000, Pfarre Nesselwängle 50.000, Gemeinde Kreith 165.500, Gemeinde Rätters 1.516.000 und 20 Lire. Gem. Aldrans 1.520.000, Gemeinde Stans 500000. Gemeinde Tösens 747.592. Gemeinde

Mühlau 4.035.000. Pfarre Achental ^ ... _ .... . a . . 780.000, Gemeinde Breitenwang 570.000, Gemeinde Wat- Am Sonntag, den 6. Jänner (hl. DrerkomgRag), tcn§ 3017 .OOO, Gemeinde Müblbachl 1,200.000, Unge- um halb 11 Ul" " 1 —^ ^ ' liche Ortsg Für „L a n d w. Betriebslehre von Marchal 45.000 Kr-, beide in Halbleinen gebunden. Nach Abzug der 10 Prozent 54.000 Kr. und 41.000 Kronen. Indern wir nochmals diese beiden Bücher allen Bünd- lern wärmstens empfehlen, geben wir der Hoffnung Aus druck

, daß in nächster Zeit recht viele Bestellungen hier einlaufen werden. Das Sekretariat. Sektion Hall. uiu 9 , i'tii ^u.iuc {En§ 3.017.000. Gemeinde wküdlvachl l,2UU.UUU, unge- Uhr tormtttagS, Jtnbet m H all die u6-j immt 10000 <p foir(! Gschnitz 254.000, Ungenannt 5,000. grnj,penoomanner»crsammlnng (vvf.ebni* eiiicc Wohlkätigkeitsvorstellung der oltb. Volks- statt, bei welcher der Kassen- und der Tätigkeitsbericht über das verlaufende Jahr erstattet wird. Gleichzeitig wird die Wahl der Sektionsleitung vorgenom

Wächter 200.000, Frau Lina Haas 300.000, Ungenannt 50.000, Ungenannt 160,000. Ungenannt 10.060. Kellerei Röggla 250.000, Un genannt 50.000, Ungenannt 10 000, Pst Za ms 1,000.000. Pfarre Schmirn 350.000, Gemeinde scarrösten 720.000, Gemeinde Trins 239.190, Gemeinde Triestach 1,050.000, „TKlHZDßrtbeiL© Marke fS-fspsclfe ssskont iisifi peinigt Ihr*© weHiwoile Wäsche«** Vertreter für Innsbruck: Josef Schuh, IwB»»bs»ajofe, gßl.-Tfoeresiewstr* SS, und Märchenspiele 314000, Gemeinde Tulfes 360.000, Gemeinde

Obsteig 1,301.000, Gemeinde Fritzens 1,268.000, Gemeinde Margarethen-Buch-Gallzein 1,716.000, Telfes 1.470.000, Jenbach „Den Notleidenden im Deutschen Reiche" (1. Rate) 4.282.000. (2. Rate) 4,155.000, Ergebnis von Sammelbüchsen 242.000, Apotheke Malsatti 50.000. Pfarre Leiblfing 77.000, Gemeinde Weerberg 216.000, Gemeinde Heiligkreuz 645.000, Ergebnis des Konzertes der „Wolken- steiner" 9,310.000, Unaenannt 100.000, Klasse 5 a des Bundesgymnasiums 102.000, Volksschule Wattens 402.060, Gemeinde

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Lienzer Nachrichten
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Page 6 of 16
Date: 05.06.1925
Physical description: 16
Wzmkauf. Die Gemeinde AlkttS verkauft im Trö- Herwalde zirka 12V Festmeter und im Bräntawalde zirka 70 Festmeter Schneedrnckholz. Offerte müssen mit dem Vermerk Kolz- offert versehen bis 14 . Juni 1923 , \\ Uhr Vormittag beim Genreindeamt einlangen. Offert - Eröffnung ist am Juni \ty25 um \2 Uhr Mittag in Heidenbergers Gasthaus in Ainet. Vas Juschlagsrecht behält sich die Gemeinde vor. Die näheren Bedingungen liegen im Ge meindeamt auf. KemelnSeamk flIKtis, am 3. Juni \925. 629

Der Bürgermeister. Rofzwrk&uf. Die Gemeinde Bannberg hat in ihren Gemeindewäldern ein größeres Quantum Zckneeänrcklrölxer im Gffertwege zu verkaufen. Offerte sind bis zum 13 . Juni 1925 abends mit dem Ver, merk k)olzoff<rt bei der Gemeindevorstehung einzusenden. Vergebungsrccht Vorbehalten. Be dingungen bei der Gemeinde ersichtlich. Die Offerteröffnung erfolgt Sonntag den j^. Juni ^925 um JO Uhr Vormittag in der Gemeinde- kanzlei. 620 Der Bürgermeister: Pedretfcher. K-lratbeit. Die Gemeinde Tristach vergibt

im Offert weg die Holzarbeit für die oberhalb der Gra fenbrücke sich befindenden 300 Stämme Fichten tu Lärchen nebst einigem Schneedrnckholz. Offerte sind pro Heftmeter bis 19 . Juni 1925 abends 8 Uhr beim Gemeinde-Amt Tristach einzubringen. Das Zufchlagsrecht bleibt der Gemeinde Vorbehalten. Bedingungen liegen bei der Ge meinde auf. Gemeinde - vmstchung Tristach, am \. Juni J925. Der Bürgermeister : Jo?. Nuterluggauer. Dolzwrkauf. Die Gemeinde PatriasÄorf verkauft aus dem Gochwalde am Schloßberg zirka

200 Festm. Schneedruck - Holz m Offertwege. Reflektanten werden eingeladsn, schriftliche Angebote pro Fesimeter bis 13 . Juni t». I. bei der Gemeinde-Vorstehung einzubringen, woselbst die Bedingungen aufiiegen. Das Zu schlagsrecht behält sich der Gemeinderat vor. Gemeinde - Vorftehung patviasdorh am 3. Juni (925. S28 Der Bürgermeister: Joh. Rohracher. Mn- Etschländer 40, 45 und 50% stets lagernd in WeMBlteiii.BraMtwfiil)rßiiiBrfii Josef ffeger, Lienz, Tirol Alleestrasse. 57 Mietauto

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 19.03.1929
Physical description: 8
Der Streit um die Rauschbrunnenquellen. Eine Erwiderung der Gemeinde Hötting. Der Vertreter der Gemeinde Hölting sendet uns zu unserem Artikel über die Verwertung der Rauschbrunnen- quellen, der uns von einigen Hofbesitzern zugekommen ift, eine längere Gegendarstellung, aus der wir nachstehendes entnehmen: Im Jahre 1902 hat die Gemeinde Hötting aus Grund parzelle 2977 (Eigentümer Gemeinde Hötting) einen Wasserstollen gebaut, um mit dem erschlossenen Wasser das Dorfgebiet von Hötting

zu versorgen. In der Folge be schaffte sich die Gemeinde das Wasser anderwärts und die Hereinleitnng des erschlossenen Wassers in das Dorsgebiet unterblieb. Das aus dem Stollen ausslietzende Wasser fließt ungenützt aus die Gruudparzelle 2976 (Eigentümer Rudolf Flunger, Rößlwirt, in der Hütttngerau) über, von wo es auf die Grundparzellen 2771 und 2772 (Eigen tümer beider Gemeinde Hötting) fließt. Aus den Grundpar- Zellen 2976,2971 und 2972 entspringen weitere Quellen von unbekannter Ergiebigkeit

. Die Landesregierung, bezw. die Bezirkshanptmann- schaft, hat hierauf vor mehr als zwei Jahren, am 3. Fe bruar 1927, der Gemeinde den Auftrag erteilt, die Sanierung dieser unmöglichen Wasserverhältnisse in die Wege zu leiten, um etwaigen Senchengefahren für die Hof- nnd Bittenbesitzer vorznbeugcn. Die Verhandlungen mit den Hofbesitzern haben ein Er gebnis dahin gezeitigt, daß eine endgültige 'Sanierung nur dadurch möglich sei, wenn das Quellwasser an der Quelle «selbst beim Ranschbrunnenstollen in Eisenröhren

gefaßt und nicht mehr, wie bisher. Bachwasser zu Tal ge leitet werde. In Ausführung des behördlichen Sanie- rungsaufirages ließ die Gemeinde daher ein Projekt von der Baust rma Köllensperger im Jahre 1928 verfassen. Dieses Projekt wurde von der Bezirkshauptmannschaft am 12. September 1928 genehmigt und der Gemeinde Hötting die Banbewilligung erteilt. Im Herbste 1928 wollte die Gemeinde mit dem Baue beginnen. Einige Hofbesitzer haben jedoch gegen die Bau- bewtlligung Berufung an die Landesregierung

ergriffen. Um den so notwendigen Bau nicht zu verzögern, hat der Vertreter der Gemeinde Hötting bei der Landesregierung angösucht, diese möge die Hofbesitzer und die Gemeinde zu einer gemeinsamen Besprechung einladen, damit alle Hin dernisse ein verständlich aus d em Wege geräumt würden. In zweimaligen, stundenlangen Besprechungen hat sich die Landesregierung bemüht, die Hofbesitzer von ihrem Standpunkt abzubringen. Diese aber erklärten, von ihren Einwendungen nicht abgehen zu können. Es mutzte daher

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 24.07.1923
Physical description: 4
des Sachverhaltes ersucht. Spenden für den Jugendfürforgeverrin. Beim Iugcndfürsorgeoer- ein liefen in letzter Zeit folgende größere Spenden ein: Je 100.000 K: Gemeinde Anrcrß (Pustertal); Volland u. Erb, Tiroler Glasmalerei Md Mosaikanstalt, beide in Innsbruck; Notar Anton Wächter, Imst; Bauunternehmung Zivilina. Jnnerebner u. Mayer, Innsbruck; Ge meinde Reffenschoß; Dr. Anton Jungwirth, Innsbruck; Stadtbräu haus Hall i. T.; Karl Kapfsrer. Innsbruck; Gemeinde Brixen i. T.; Frl. Ida Sauerwein, Innsbruck

; Dr. Kaaferer, Kitzbühel; Dr. Oskar Sölder, Silz; Dr. Zottl, Wörgl; Gemeinde Breitenbach; Josef Mayr, Ghordirektor Streiter, Canisianum, alle in Innsbruck; Meffingwerk Kramfach-Achenrain; Gemeinde Kartitfch, Hofer u. Erhärt, Karl No- rer, Wilh. Stempfle, alle in Innsbruck; Stadtgemeindc Rattenberg; Gemeinde Imsterberg; Ing. Fritz Mayr, Innsbruck; Continental-, Gesellschaft für angewandte Elektrotechnik, Landeck; bai-erischo und iirolifche Sensenunion Ä.-G., Ienbach; Warenhaus Bauer u. Schwarz, Innsbruck

; Gemeinde Walchsee; Bank für Tirol und Vor arlberg, Dr. Franz Wolf, beide in Innsbruck; Blechwarenfabrik Pirlo, Kufstein; Gemeinde Schwoich; Julius Hampl, Innsbruck; Gemeinde lÄerperfuß; Gemeinde Uderns; Prokurist Hans Gaffer, Innsbruck; Gemeinde Eben; Propst Dr. Josef Weingartner, Innsbruck; Ge- Mmbe Birgen; Gemeinde Polling: Gemeinde Amlach; Sparkaffa 3teuüt\ Gemeinde Thiersee; Kaplan Gottfried Prieth, Pians; Kaplan Schönslebsn, Innsbruck; Gemeinde Pfaffenhofen; Perlmoofer A.-G., Wien; Gemeinde

Wiesing; Gemeinde Untertilliach; Gemeinde Kram- fach; Marktgemeinde Deutfch-Matrei; Gemeinde Polders. Je 150.000 Kronen: Pfarramt Gölfach; Lehrkörper des Gymnasimns Innsbruck; Gemeinde Rappen; Gemeinde Mühlbachl; Pfarramt St. Margare then bei Ienbach; Gemeinde Aldrans; Gemeinde Testes im Stubai. Je 200.000 !<: zwei Lehrpersonen aus Oberperfuß: Franz Pifchl, Telfs; Gemeinde Fulpmes, Gemeinde Jnnervillgraten; Gemeinde Reith bei Brixlsgg; Gemeinde Naffereith; Gemeinde Reith bei Kitz- bühel; Gemeinde

Köft'en; Gemeinde Fiß: Gemeinde Kematen. Je 300.000 K: Landwirtschaftlick)e Zentralkasse und Tiroler Bauern- sparkasse in Bozen; Firma Leopold Hepperaer, Innsbruck; Ge meinde Ienbach: Gemeinde Hart im Zillertal. Je 500.000 bl: Franz Steiner, Deutsch-Matrci; Lustverwertungsgesellschaft Innsbruck; Marktgemeinde Wörgl; Gemeinde Thaur; Gemeinde Rasserein am Arlberg; Gemeinde Höffing. Weiter spendeten: 157.000 Schulleiter Rangger, Zirl; 147.000 Sekretariat und Kanzlei des Tiroler Lan desrates; 310.000

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Lienzer Nachrichten
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Page 9 of 12
Date: 15.10.1926
Physical description: 12
. am 16. Okt. 1905 in Nikolsdorf und dort zuständig, wird die Vor mundschaft über den Genannten auf unbe stimmte Zeit verlängert. Bezirksgericht Lienz, Abt. I, am 7. Oktober 1926. Abhaltung der forfttagfatsungen prs 1927. Programm übcrdieHbbaltungen der f orfttagfatzungen im forftbezirkc Btütan für das 7abr 1927. Für die Gemeinde Uutertillich am 26. Oktober um 1 Uhr mittags im Widum. Für die Gemeinde Obertilliach am 27. Oktober um 8 Uhr früh in Weiler's Gasthaus. Für die Gemeinde Jnnervillgraten

am 4. No vember um 10 Uhr vormittags in der Gemeinde- kanzlei. Für die Gemeinde Kartitsch am 6. November um 10 Uhr vormittags in Hueber's Gasthaus. Für die Gemeinde Hollbruck am 6. November um 2 Uhr nachmittags in Bodner's Gasthaus. Für die Gemeinde Abfaltersbach am 8. Novem ber um 9 Uhr vormittags in Mayrl's Gasthaus. Für die Gemeinde Strassen am 8. November um 2 Uhr nachmittags in Bürgler's Gasthaus zum „Altwirt". Für die Gemeinde Außervillgraten am 10. No vember um 9 Uhr vormittags in Leiter's Gasthaus

. Für die Gemeinde Teffenberg am 13. November um 9 Uhr vormittags in Hofmann's Gasthaus. Für die Gemeinde Panzendorf am 13. Novem ber um 3 Uhr nachmittags in Oberthaler's Gast haus. Für die Gemeinde Arnbach am 16. November um 9 Uhr vormittags in Jesacher's Gasthaus. Für die Gemeinde Sillianberg am 19. No vember um 9 Uhr vormittags in Oberthaler's Gasthaus. Für die Gemeinde Sillian am 19. November um 2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei. Bezirks-Forstinspektion Sillian, am 2. Oktober 1926. Der Oberforstrat

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 16
Date: 19.09.1925
Physical description: 16
, daß chm von der zuständigen Landesregierung die Landes- oder Bundesbür- gerschast verliehen wird. Zu diesem Zweck hat er folgendes beizubringen: 1. Die Zusicherung der Aufnahme in den Hei- natsverband einer Gemeinde dieses Landes, ferner den Nachweis, daß er für den Fall des Erwerbes der österrei chischen Landes- oder Bundesbürgerschast aus dem bisheri gen Staatsverband ausscheidet und daß er nach den Ge setzen des bisherigen Heimatsstaates handlungsfähig ist und schließlich daß er mindestens vier

der Bewerber nicht schon zehn Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde des Landes einen Wohnsitz hat, die Zustimmung des Bundes kanzleramtes einzuholen. 3. Wie erwerben Personen, die seinerzeit die Staats bürgerrechtserklärungen abgegeben haben, die Landes- und Bundesbürgerschast? Antwort: Sofern die Staatsbürgerschaftserklärungen auf Grund des Gesetzes vom Dezember 1918 nach den Be stimmungen des Vertrages von Saint-Germain ihre Wirk samkeit verloren haben, werden diese Personen als Auslän der angesehen

die Landesbürgerschast durch Erlan gung des Heimatsrechtes in den Gemeinden eines Landes. I Den gesetzlichen Erwerb des Heimatsrechtes erhalten die Oberwähnten mit der bereits zitierten Heimatsrechtsnovelle: j 1. Falls die Optanten, die bereits die Staatsbürgerschafts erklärung abgegeben haben, in einer Gemeinde des öster reichischen Bundesgebietes das Heimatsrecht besitzen, neuer lich in der Gemeinde, in der sie zuletzt heimatsberechtigt wa ren; 2. falls sie in Oesterreich heimatsberechtigt waren, in jener Gemeinde

, in der sie am 16. Juli 1920 ihren ordent lichen Wohnsitz hatten; 3. falls sie nach 1. und 2. ein Hei matsrecht nicht erwerben, können sie innerhalb dreier Mo nate vom Inkrafttreten des Gesetzes bei der Landesregie rung eines Bundeslandes erklären, daß sie in diesem Bun deslande heimatsberechtigt sein wollen. Hierüber hat die Landesregierung innerhalb sechs Monate eine Gemeinde des Bundeslandes zu bestimmen, in der dem Erklärenden das Heimatsrecht zuzugestehen ist. Wenn innerhalb sechs Mo naten

von der Landesregierung keine willfahrende Entschei dung gefallen ist, so gilt das Ansuchen als abgewissen. 4. Kommen 1., 2. und 3. nicht in Betracht, so kann ihnen das Heimatsrecht in der Gemeinde nicht versagt werden, in der sie sich nach erlangter Eigenberechtigung durch vier, der Bewerbung um das Heimatsrecht unmittelbar vorhergehen den Jahre freiwillig und ununterbrochen aufgehalten haben, ohne während dieses Zeitraumes der öffentlichen Armen versorgung anheimgefallen zu fein. Kommen alle diese Be stimmungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 12 of 16
Date: 18.08.1923
Physical description: 16
Ergebnisse zu erzielen gewesen wären, die versäumt und verludert worden sind. Heute wollen wir uns nirt der Zukunft unseres Elektrizitätswerkes etwas näher befassen. Es ist ja bekannt, daß es stets unser Streben war, das Elek trizitätswerk Reutte einerseits zu einer fühlbaren Einnahmsquelle für unsere Gemeinde zu machen, andererseits durch die Möglichkeit. Jndustriestrom abzugebcn, die Entwicklung unseres Heimatsortes zu fördern, Arbeits- und Berdienstgelegenheit zu schassen und so unsere Gemeinde

zu einer Heimstätte sozialen Wohlstandes für die gesamte Bevölkerung zu machen. Wir forderten daher stets den Ausbau des Elektrizitätswerkes als dringendste Ausgabe der Gemeinde. Leider war cs unseren Bemühungen nicht vergönnt, einen sicht baren Erfolg zu erzielen, die Widerstände im Ge- meinderatc waren zu groß, unsere Partei zu schwach. Es mangelte an Tatwillen und Entschlos senheit und so verstrichen die Jahre ungenützt da hin. Wir können heute mit Recht darauf Hinweisen, daß man nach dem Zusammenbruche

mit einer für die heutigen Verhältnisse geringen Sunune den Ausbau des Werkes in Angriff hätte nehmen kön nen. daß dieser heute so gut wie bereits vollendet wäre und die Rückzahlung der investierten Gelder heute für die Gemeinde keine Schwierigkeiten mehr be deuten würde. Wenn man für Glocken für Hunderte Millionen Holz aus den Wäldern schlagen konnte, so wäre sicherlich auch für den wirtschaftlich so wich tigen Ausbau des Elektrizitätswerkes Holz zur Ver fügung gestanden. Nunmehr scheint aber der Ausbau des Werkes

in ein neues und für die Gemeinde gefährliches Stadium treten zu wollen. Bekanntlich hat die Ge meinde von deni früheren Besitzer des Plansees, Herrn Singer, das Recht erworben, «ruf immerwäh rende Zeiten die Wasserkraft des Plansees auszu- nützen. Die Gemeinde sollte den See bis zu einer Maximalgrenze von einem Meter stauen und unbe schränkt absenken können. Dafür hat Herr Singer auf die Dauer von 35 Jahren 300 Pferdekräfte un entgeltlich von der Gemeinde zu erhalten. Die Ge meinde ließ nun auf Grund

dieses Vertrages, der ihr die Möglichkeit eines großzügigen Ausbaues ihres Werkes gibt, auch ein Projekt ausarbeiten und legte es behufs Erlangung der wasserrecht lichen Konzession der Bezirkshauptmannschaft Reutte vor. Diese verweigerte die Bewilligung mit der Begründung, daß erstens durch die Absenkung des Sees die Anrainer geschädigt werden könnten und zlveitens die Rentabilität des Werkes nicht ge geben sei. Die Entscheidung wurde natürlich seitens der Gemeinde angefochten und tatsächlich

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Lienzer Nachrichten
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Page 15 of 16
Date: 06.12.1929
Physical description: 16
der Versteigerung bei Gericht anznmelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Ecstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden können. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. Bezirksgericht Lienz, Abt. 3 in Sillian am 29. Oktober 1929. 1520 Jenni, fioimrkauf. Die Gemeinde Unternußdorf verkauft im Offertwege 9 $ fra. Miml und eine kleinere Partie Schleifholz. Hievon kommen 18 fm. aus dem Zettersfeld- walde

und 80 fm. aus dem Maurachwald am Eggbach. Beive Partien lagern am Wege. Die Offerte müssen den Preis am Lager im Debanttale, sowie auch den Preis aufs Land bzw. zur Säge geliefert enthalten und müssen auf dem Kouvert mit der Bezeichnung „Holzoffert" versehen bis 8. Dezember 1929 um 2 Uhr nach mittags beim gefertigten Bürgetmeister einlangen. Die Offerteröffnung findet um 3 Uhr nach mittags in Josef Wallensteiners Gasthause statt. Das Zuschlags-, oder Ablehnungsrecht behält sich die Gemeinde vor. Gemeinde-Borstehung

wer den durch diese Feilbietung nicht berührt. Die übrigen Bedingungen können in der Kanzlei des gefertigten Notars eingesehen werden. Lienz, am 2. Dezember 1929. Josef Trebo, 1504 öffentl. Notar als Ger.-Kom. fiolztwkauf. Die Fraktion Ried der Gemeinde Anras verkauft im Offertwege ca. 90 fm. Kusel-, Zckleif- und Langholz, welches bei der Riederbrücke, unweit der Station Miitewald a. d. Drau lagert. Die versiegelten Offerte müssen bis Sonntag, den 8. Dezember 1929 vis 8 Uhr früh beim Gemeindeamte

in Anras einqebracht fern und müssen außen die Aufschrift „Holzoffirt" tra gen, worauf um halb 11 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Anras die Offerteröffnung stattfindet. Das Zuschlagsrecht, eventuell die Ablehnung sämtlicher Offerte hehält sich di? Gemeinde vor, Die Offertbedingnisse liegen in der Gemeinde kanzlei in Anras, sowie beim Bauernbundsekre tariat in Lienz zur Einsicht auf und hat jeder R flektant im Offerte ausorücklich zu erklären, daß ihm die Bedingnisie genau bekannt

sind und daß er dieselben ohne Vorbehalt annimmt. Bürgermeister-Amt Anras, am 25. November 1929. 1479 Der Bürgermeister: Gietl. ßolzoffert. Die Gemeinde St. Veit i. D. verkauft im schriftlichen Offertwege zirka 1800 fm Kusel und 500 sm Zckleisholz. Das Holz befindet sich größtenteils in den sogenannten Bruggcr-Feldern und wird das rest liche dorthin gebracht werden. Die Gemeinde ist nicht abgeneigt das Holz nach Dölacherwald - Waldhof oder Huben zu stellen. Reflektanten werden eingeladen, ihre schriftli chen Offerte

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Lienzer Nachrichten
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Page 3 of 8
Date: 24.02.1923
Physical description: 8
bei Wahrung dieser Vorteile behilflich zu sein, sind die betreffenden Bestimmungen nachstehend kurz zusammenge- faßt: Die Gemeinde kann Wohnräume n u r für solche Personen anfordern, welche in der Gemeinde heimats berechtigt oder durch zwingende Gründe zu wohnen genötigt sind, wobei in erster Linie für Unterbringung der Heimatsberechtigten und dann erst für Unter bringung der in der Gemeinde unmittelbar be rufstätigen Wohnungssuchenden zu sorgen ist. Hiezu sei ausdrücklich betont, daß den Ver

kehrsangestellten kein Anspruch auf Ausü bung des Anforderungsrechtes zu ihren Gun sten zusteht. Im Falle der Besichtigung von Wohn- räumen muß der Hauseigentümer mindestens 24 Stunden vor der Besichtigung verständigt werden, daß er oder sein Bevollmächtigter be rechtigt ist, dem Augenschein beizuwohnen. Die beauftragten Amtsorgane der Gemeinde müssen sich unbedingt mit einer Vollmacht zur Besich tigung ausweisen können. Befreit von der Wohnungsanforderung find Räume, die nach dem 1. Jänner 1923

als 6 Monate außer Be trieb stehen. Nicht angefordert werden können Sommerwohnungen die der Hauseigentümer innerhalb eines Jahres durch mindestens 3 Monate selbst bewohnt. Bei der Ausübung des Anforderungsrech tes ist auf persönliche, berufliche, gesundheitliche und Familienoerhältnisse desjenigen, gegen den die Anforderung gerichtet ist. billige Rücksicht zu nehmen. Ebenso hat die Gemeinde bei der Zuweisung angeforderter Wohnungen billige insbesondere durch berufliche Interessen begrün dete Wünsche

des Hauseigentümers zu berück sichtigen. Die Gemeinde hat nach genauer Feststel lung der Voraussetzungen einer Anforderung vor der Schlußfassung denjenigen, gegen den sich die Anforderung richtet, zu hören. Der Anforderungsbeschluß der Gemeinde hat die genaue Angabe der angeforderten Räume und der Anforderungsgrundes zu enthalten und den Tag kalendermäßig zu bezeichnen, an dem die angeforderten Räume zu übergeben sind; dieser Beschluß ist dem Hauseigentümer bezw. dessen Bevollmächtigten schriftlich bekannt

zu geben. Der Tag der Uebergabe ist derart feftzusetzen, daß dem Betroffenen eine ange messene wenigstens 14 tägige Frist zur Räu mung zur Verfügung steht. Bekanntlich wird dem Hauseigentümer durch die Anforderung das Recht entzogen, Verfügungen über die angeforderten Wohn räume zu treffen. Die Gemeinde aber, die über die Wohnung verfügt, hat die Pflicht, eine angemessene Vergütung (gesetzlicher Mietzins), für die angeforderten Wohnräume vom Mie ter einzufordern und dem Hauseigentümer zu übergeben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 11 of 16
Date: 23.02.1924
Physical description: 16
Sozialdemokratische SemeindepoM. Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Häring für das Jahr 1922 Am Sonntag den 17. b. fand in Häring eine von allen Teilen der Bevölkerung massenhaft besuäste GemeindewMevversa-lmnlung statt, in 'der Bür germeister Gen. Lapper den Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung im Jahre 1923 er- stattete. Wenn auch Häring eine kleine Gemeinde ist und daher die Ziffer des Erfordernisses und der Bedeckung nicht Milliavdenfmnmen ausweffen, so spricht

zu erzielen und dabei aber ihre Ausgaben aus allen Gebieten in vorbild lichem Sinne gelöst hat. Die äiristlichsoziale Oppo sition mußte auch die objektive und tüchtige Der- ivältung der Gemeinde durch 'die sozialistische Mehrheit anerkennen und tat es auch, indem ihr Vertreter GR. Hechenberger in der Dersamm- lung dem Bürgermeister nicht, nur die Entlastung für die geordnete und wirklich musterhafte Füh rung der Gemeindegeschäfte und der Rechnungs legung erteilte, sondern ihm auch Dank und An erkennung

'der Opposition zum Ausdrucke brachte. Nachdem Gen. Lapper eingangs seiner Aus führungen aus die Schwierigkeiten der Gemeinde -durch die Nachwirkungen des Krieges hingewiesen hatte und das Wirken der vovhergegangenen Ge meindevertretung, der es gelungen ist. wohl in der sclMerllen Zeit die Gemeinde vor Erschütterungen zu bewahren, hevvorhob, wobei er sehr richtig be merkte, „bie jetzige Gemeindevertretung ernte das. was in 'der früheren Periode gesät wovden sei", erstattete er den Rechensä>astsbericht

K beitrugen. Als dritthöchster Posten der Gemeindeeinna>hmen fun giert die Grundsteuer, die einen Bettag von 66 Mllionen einbrachte. Die übrigen Einnahmen setzten sich aus kleinen Posten, wie: Lustbarkeits steuer, Hundesteuer, Erträgnisse der Gemeinde- qebäulichkeiten ustv. usw., zusammen. Gen. Lapper fichrt dazu aus, daß die Fürsorgeabgabe wohl größtenteils zu Lasten der arbeitenden Kreise geht, weil die Unternehmer diese Steuerbelastung mög lichst durch Niedevhaltung der Löhne auszugleichen versuchen

. Im großen und ganzen könnte man sa- gen, daß der größte Steuerzahler überhaupt der . Konsument fft, der durch die indirekten Steuern am meisten belastet wird. Immerhin dürfe man auch nicht verkennen, daß auch 'der Grundbesitz in Hä ring, der ja nicht allzu groß ist, für die Gemeinde ziemlich hevangezogen wird. Unter den Ausgaben fungiert in erster Linie das Armenwesen und die soziale Fürsorge, für die 92,874.000 K ausgegeben wurden. Unter diesen Ausgaben befinden sich für Verbilligung der Milch für arme

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Der Arbeiter
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Page 7 of 10
Date: 05.09.1928
Physical description: 10
Die neue Gemeinde- und Gemeindewahlordnung für Tirol Der Landtag hat im Frühjahr eine neue Eemeinde- ordnuna geschaffen. Sie enthält gegenüber der alten Gemeinoeordnung nur einige bedeutendere Abwei- S en. Die Regierung in Wien hat dem Gesetze die tion gegeben und am 15. August ist es in Kraft getreten. Es gilt für alle Gemeinden Tirols mit Aus nahme von Innsbruck. Innsbruck hat eine selbständige sautonome) Gememdeordnung. Die Gemeindemitglieder. Das Gesetz teilt die Gemeindebewohner

ein in Ge- meindemitglieder und Auswärtige. Nur die Gemeinde- Mitglieder dürfen an den Gemeindenutzungen teilneh men. Gemeindemitglieder sind alle Personen, die ent weder 1. im Gebiet der Gemeinde Haus- oder Grund besitz haben oder 2. von einem in der Gemeinde selbständig betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer entrichten oder 3. die in der Ge meinde heimatberechtigt sind und auch daselbst ihren ständigen Wohnsitz haben oder 4. von der Gemeinde als Gemeindemitglieder ausgenommen wurden. Für die freiwillige

werden. Die Ge meinde darf Auswärtigen den Aufenthalt nicht ver wehren, solange sie und ihre Familienmitglieder sich unbescholten aufführen und der öffentlichen Wohltätig keit nicht zur Last fallen. Wie man bemerkt, ist nirgends von der Seßhaf- ! tigkeit die Rede, welche in der alten Gemeinde- ardnung eine große und gewiß berechtigte Rolle spielte. Das Erfordernis der Seßhaftigkeit für die Gemeinde mitgliedschaft wurde aufgegeben, weil es die Bundes verfassung so verlangt. Wer vertritt die Gemeinde? Natürlich

rechtigten 24, mit mehr als 3000 Wahlberechtigten 28. Der Gemeinderat wählt den Gemeindevorstand (m den Städten heißt er Stadlrat). Dieser besteht aus dem Bürgermeister, einem oder zwei Stellvertretern des Bürgermeisters und mindestens einem Borstandsmrt- olteb. Die Zahl der Vorstandsmitglieder darf den vierten Teil der Zahl der Gemeinderats mitglieder nicht übersteigen. Das Gesetz legt dem Gemeinderat die strenge Verpflichtung auf, eine Ge schäftsordnung zu beschließen, wenn dre Gemeinde mehr als 2000

Einwohner umfaßt. Alle Beschlüsse des Gemeinderates, welche die Öffentlichkeit berüh ren, sind vom Bürgermeister öffentlich kundzumachen. Wer darf eine Wahl in den Gemeindevorstand ablehnend Wer ordnungsgemäß als Gemeinderatsmitglied ge wählt wurde, ist verpflichtet, die WahlsEvhl zum Gemeinderatsmitglied als auch zum Mitglied des Gemeindevorstandes anzunehmen. Das Recht, die Wahl a b z u l e h n e n, haben nur: a) Geistliche; b) A n- fle ft eilte des Bundes, des Landes, der Gemeinde

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Lienzer Nachrichten
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Page 6 of 8
Date: 18.06.1921
Physical description: 8
Zu tnljiiin Prep «erii|: Prima Makgiier, garantiert ans Wtmair, UkizeabadtmtM, Süeiztnbrotmebl u. Roggcnbrotmebl A. Pröprost, Lienz, Jedes Quantum guter Kauerujpeck wird gekauft! : Das städtische Elektrizitäts-Werk Lienz: \ übernimmt die s Ausführung von Licht-und Kraftanlagen, :: von Kostenanschlägen und Projekten. :: ” Kopexafc-ar - W ©rksstsätt© — mr Dynamomaschinen und iotore. lisirvmieigerang. Die Gemeinde Burgfrieden bringt am Sonntag den 28. Juni l. I. nachm. 3 Uhr im Haus

Nr. 8 des Vorstehers zirka 106 Mmeter Ausminhch zur Versteigerung. Die Bedingun gen liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Gemeinde Borstehung Burgfrieden, atu 6. Juni 1921. Richard Tfdturtjchenthaler, Vertreter von erstklassigen Maschinenfabriken Lienr. citri. Scbweizergassi u>, empfiehlt zur Bestellung von: Lariz rcbe Original- * Zentrifugen | Zeines Schmieröl für Zentrifugen, ^ tiroler Haus-Stein-Mühlen, Futterschneidmaschinen, Dreschmaschinen» Jauchepumpen „Meteor"» Getreide-Putzmühlen, Brabant

- Selbsthalter - Wendepfiug, Laak'sche Wieseneggen. Altertümer > s) i) s. Die Gemeinde Schlaiteu verkauft aus ihrem im Michelbachtale ge legeneu Daberwalde 1800 Festmeter Fichten- und Lärchenholz am Stocke und einiges Lagerholz im Offertwege. die Offerteröffnung erfolgt am 19. Juni 1921 um 2 Uhr nachmittags in Andrä Rieplers Gasthaus und sind Jnteres- ten freundlichst eingeladen, sich an der selben zu beteiligen. Die Bedingungen können bis zu die ser Zeit beim Gemeindeamte eingesehen werden. Den Zllschlag

behält sich die Ge meinde vor. Gemeinde Vorftehnng Schlaiten, am 30. Mai 1921. erstklassigen Mauer kalk, neu gebrannt, hat die Gemeinde Hopfgarten abzuge ben. Anfragen an Uosef Srimm, kvrstheim, Post Huben. nicht schlecht, denn in einem schlechten Boden wachsen keine Quecken. Finden wir Huslat- i ch und S ch a ch t e l ü a l m, so sagen uns diese beiden : hier ist der Untergrund feucht und schlecht durchgelüftet. Dort wieder zeigt sich die Brenn nessel häufig; das kann kein arnrer Boden

und der dazu event. nötigen Belastungen von Grundeigentnm als zu stimmend angesehen werden und ohne Rücksicht auf spätere Einwendungen das Erkenntnis ge fällt werden wird. Diejenigen,welche ihre Einwendungen bereits schriftlich oder gelegentlich der Vornahme des Lokalaugenscheines am 31. Mai d. I. vorgebracht haben, können von der obigen Verhandlung ohne weiteren fernbleiben. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 15. Mai 1921. Der Bezirkshauptmanll: De. Kneutzl. Mä Rolzverkauf. mm Von der Gemeinde Obcrdrum gelangen

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Lienzer Nachrichten
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Page 16 of 16
Date: 27.09.1929
Physical description: 16
statt. Für Parteien, die nicht vorgeladen sind, ist die Zeit von 10 bis 11 Uhr bestimmt. Am 3. Oktober 1929 findet in Sillian, Magi stratskanzlei in der Zeit von 2 bis %b Uhr nach mittags ein Amtstag statt. Für Parteien, welche hiezu nicht vorgeladen sind, ist die Zeit von %4 bis %5 Uhr nachmittags bestimmt. 1200 Der Bezirkshauptmann: K u n d r a t i tz. Ad. Zl. 683. WPsckW-klW» für Anmeldungen von Forstprodukten- bezüge« für das Fahr 193V. 1. Am 3. Oktober 1929 für die Gemeinde St. Jakob

i. Des. im Gasthause Kröll, Beginn 14 Uhr; 2. am 4. Oktober 1929 für die Gemeinde St. Veit i. Des. im Gasthause zum „Zotten", Be ginn um 7.30 Uhr; 3. am 7. Oktober 1929 für die Gemeinde Virgen im Gastbause zum Resinger, Beginn 15.30 Uhr; 4. am 8. Oktob er 1929 für die Gemeinde Prä- qraten im Gasthause Steiner, Beginn um '8.30 Uhr; 5. am 14. Oktober 1929 für die Gemeinde Hopf garten i. Des. im Gasthause Beider, Beginn 13 Ubr; 6. am 15. Oktober 1929 für die Gemeinde Kals im Gasthause Santner zu Haslach, Beginn

um 9 Uhr; 7. am 13. November 1929 für die Gemeinde Matrei i. O.-Markt im Gasthause zum Ob- wexer, Beginn 16 Uhr; 8. am 14. November 1929 für die Gemeinde Matrei i. O.-Land im Gasthause Obwexer in Matrei i. O.-Markt, Beginn 8 Uhr. Bezirksforstinspektion Matrei i. O., 1209 am 24. September 1929. Der Regierungsoberforstrat. G.-Zl. P 93-29. Bekanntmachung der Entmündigung. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 18. Juni 1929, G.'Zl. 5-28-27 wurde Peter Tiefniq, Besitzer zu Zenzeler in Gaimberg

wegen Trunksucht beschränkt entmündigt. Zum Beistand wurde Johann Klauuzer zu Schuster iu Gaimberg bestellt. Bezirksgericht Lienz, Abt. 1, 1208 am 23. September 1929. fiolrverkauf. Die Gemeinde Tristach verkauft im Offertwege soo bis 1000 kestmeler Mufel (Schleif- und Brennholz) an Ort und Stelle. Das geschlägerte Holz lagert in zwei Partien und zwar die erste rechts vom Roßboden im Ausmaße von 150 Festmeter und die zweite links vom Roßboden im Ausmaße von 800 Festmeter. Reflektanten

werden eingeladen, ihre schriftlichen Offerte mit gesonderter Preisangabe für die erste und zweite Partie pro Festmeter bis Freitag, den 4. Oktober um 6 Uhr abends bei der Gemeinde- Vorstehung zu überreichen, woselbst dann um y 2 8 Uhr abends die Offerteröffuunq stattfindet. Alles weitere in den Bedingungen, welche bei der Genreinde zu Jedermarrns Einsicht aufliegen. Zuschlagsrecht, sowie eventuelle Ablehnung sämtlicher Offerte bleibt der Gemeinde Vorbehalten. Die Gemeinde-Vorstehung Tristach, 1193

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 24.06.1923
Physical description: 10
Seite 2 Industrie- und Handelszeltung IV. Jahrgang — Nr. 25 Die Gcnieiudczuschlägc aul Staatssteuern. Außer der Einhebung von eigentlichen Gemcinde- sl euern sieht den Gemeinden auch das Recht zu, auf einige Slaatssteuern Zuschläge einzuheben und zwar auf die Grundsteuer, Gebiiudesleuer und Einkommensteuer. Zur Einkommensteuer kann die Gemeinde (ebenso auch die Provinz!) einen Zuschlag bis zur Höhe von 10 Prozent einheben. Jedoch werden nicht alle Kate gorien-der steuerpflichtigen Einkommen

betroffen son dern nur die Kategorie B, das ist Handel und Gewerbe (ausschließlich der Einkommen aus Landwirtschaft) und von Kategorie C die Einkommen der sog. freien Berufe (Aerztc. Advokaten, Notare. Architekten. Hebammen usw.) sowie Einkommen, die aus Leibrenten und Pensionen er- fließen. Nicht betroffen vom Gemeindezuschlag sind also auch die Gehälter der Privatangestellten (Beamten und. Arbeitern in Privathelrieben). Ebenso sind vom Gemeinde- Zuschlag frei die Einkommen der Staats-, Landes

- und Gemeindeangestellten. Bezüglich der Filialen von Firmen, deren Hauplsilz in einer anderen Gemeinde ist, sind be sondere Vorschriften zu beachten. Die Einführung des Ge- meindczuschlages auf die Einkommensteuer scheint je doch mir zulässig zu sein, wenn die betreffende Gemeinde vorher ermächtigt ist, mehr als 60 Prozent Zuschlag zur Gebäude- und Grundsteuer einzuheben. Z u s e h 1 5 g e z u r G ebäudesl e u e r. Die Ge meinde (und ebenso auch' die Provinz) ist berechtigt, zur staall. Gebiiudesleuer einen Zuschlag

bis zu 60 Prozent einzuhebeiT. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grenze von 60 Prozent auch überschritten werden und zwar: 1. Muß dies vom Provinzialverwallungsausschuß ge nehmigt sein; 2. Muß der diesbezügliche GcmeinderatsbcschlulJ acht Tage lang an der .Gemeindetafcl angeschlagen sein. Es steht jedermann frei, noch innerhalb 15 Tagen nach her heim Provinzialverwaltungsaussclurß dagegen z.u re kurrieren. 3. Muß in der Gemeinde — bevor zu dieser Erhöhung über die 60 Prozent geschritten wird —. bereits

. Wenn also z. B. der 'Gemeindezuschlag mit 40 Prozent festgesetzt wäre und ein Steuerzahler in der lefzien Steuerrolle für die Gebäudestener mit einem Ertrag von 5000 Lire ein gestellt ist, so werden als Grundlage für den Gemeinde- zuschlag 16 Prozent von 5000 Lire, das ist 800 Lire an genommen und davon 40 Prozent eingehoben. Das wären in diesem Fall also 320 Lire. Zuschlag zur Grun'dsleue r. Dieser ist eben falls bis zu 60 Prozent gestattet, die Uebersclireilung die ses Salzes ist an dieselben Bedingungen geknüpft wie oben

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Reuttener Nachrichten
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Page 2 of 6
Date: 22.11.1929
Physical description: 6
von 8 3,880.—. Da die Zugspitz bahn eine Gegenforderung in der Höhe eines Vielfachen dieses Betrages gegen den Kläger hat, wurde der An spruch bestritten. Der Rechtsstreit behängt in erster Instanz. Frau Anna Stern klagte die Gemeinde Reutte auf Herausgabe von Aktien und auf Feststellung der Er löschung einer Bürgschaft. Die Gemeinde Reutte bezw. das E.W.R. hat Forderungen eingelöst, für welche diese Aktien als Sicherheit gegeben wurden und konnte den Klagsanspruch nicht anerkennen. Der Rechtsstreit

leistungen ausgeschlossen sind, konnte die Gemeinde diese Forderung nicht ohne weiters anerkennen. Das Unternehmen Ast & C o. klagte die Zug spitzbahn auf Mehrforderung bezw. Ersatz von Überstunden auf 8 5,104.— und auf 23.000 8. Der erste Anspruch wurde mit der Hälfte ausgeglichen, der zweite Rechtsstreit steht vor der Urteilsfällung. (Wie wir vor Drucklegung erfahren, ist nunmehr das Urteil herabgelangt, wonach die Zugspitzbahn -A. G. den Prozeß über die 23.000.— Schilling nicht nur gewonnen

ohne jeglichen Erfolg die Vertretung der Gemeinde und deren Wirtschaftsunternehmungen führt. Ich sage es demInterpellanten glatt in's Gesicht, daß er überhaupt keine blasse Ahnung über die von Dr. Komarek in den letzten Jahren entfaltete Tätigkeit hat und demgemäß auch nicht imstande ist, da rüber ein Urteil abzugeben. Seine uner hörten Behauptungen, durch keinerlei Be weise begründet, richten sich damit von selbst. Gemeinderat Hornstein wünscht weiters, ich soll Herrn Komarek beauftragen, genauestens

hörten Verdächtigungen auf das entschiedenste zurück und spreche vielmehr Dr. Komarek meinen wärmsten Dank für seine im Interesse der Gemeinde Reutte entfaltete auf reibende und erfolgreiche Tätigkeit aus. „Meine Herren, wie Sie wissen, liegt die Bilanz des Elektrizitätswerkes bereits die ganze Woche auf, sie wurde jedoch von niemanden eingesehen, als von einem Fräulein, das angab, im Aufträge des Gemeinderates Horn st ein die Bilanz abschreiben zu müssem (Tatsächlich ist nur das Lehrmädel

des Außferner Boten, Maryc Wittmann, in der Gemeindekanzlei erschienen und hat auf Befragen angegeben, daß sie sowohl im Aufträge ihres Chefs, als auch im Aufträge Hornsteins komme.) Es war dies am Dienstag und am Mittwoch ist die Bilanz bereits im Sternblatt settabgedruckt erschienen. Ich hätte gedacht, Hornstein als alteingesessener Bürger hätte doch ein In teresse daran, die Gemeinde vor derartigen Schädigungen zu verschonen und nicht noch dazu die Hand zu bieten. (Es muß wohl ein saudummer Kaufmann

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 5 of 10
Date: 28.09.1930
Physical description: 10
I S teüern und Gebühren Fatierung der Gemeindesteuern in Merano bis 30. Scplcni- her. Bis spätestens 30. September müssen in Merano die Faticrimgen l'iir sämtliche Gemeindesteuern erfolgen so mit: a) Alle, die in der Gemeinde eine Industrie, ein Handwerk, Handel oder sonstiges Gewerbe betreiben, einschließ lich Industrie- und Handelsunternehmungen und Zim mervermieter (Gewerbesteuer). Die Vorschriften für die Anwendung der Gemeinde- Industriesteuer liegen bis ‘ zum 30. ds. im Gemeinde

- sleueramte, Zimmer Nr. 19, zur allgemeinen Einsicht auf. Die Interessenten können während der Amtsstun- den von denselben Kenntnis nehmen. b) Alle, die in der Gemeinde einen Gaslbof, Gasthaus, Weinstube) Kaffeehaus, Bar oder Pension oder irgend einen anderen Betrieb, welcher der Aufsicht der Sicher heitsbehörde unterworfen ist, betreiben (S e h a n k - Steuer). c) Jeder, der in der Gemeinde im Besitze von Fahrzeugen ist und sie zu eigenen Zwecken, oder für Bedienung an derer Dienstboten hält (Fahrräder

). d) Jeder, der in der Gemeinde Klaviere oder Billards als Eigentum oder in Miete besitzt, auch wenn er von die sen Gegenständen keinen Gebrauch macht (K I a v i e r- u n d Billa r ds teuer). e) Jeder, dei' in der Gemeinde ein Haus oder eine Woh nung mit Möbeln besitzt, auch wenn die Möbel nicht sein Eigentum sind (M i e t w c r tsteue r). f) Jeder, der in der Gemeinde Firmenschilder jeglicher Art, die auf die Ausübung eines Gewerbes, einer Pro fession oder sonstiger aut'.-Gewinn, zielender Tätigkeit hindeuten, besitzt

; ob diese Ankündigung beim Unter nehmer selbst oder an anderen Stellen angebracht sind. (Sch il dersteu c r). g) Jeder, der im Territorium der Gemeinde Pferde öder Rinder besitzt (V i e fi s t e u e r). h) Jeder, der in der Gemeinde Hunde irgendwelcher Rassen hält (Hundesteuer). i) Jeder, der in öffentlichen Betrieben Maschinen zur Be reitung von Expreß-Kaffee in Gebrauch bat (E x p r c ß- maschinensleucr). Jede Unterlassung dieser Anmeldungen, sowie jede un richtige Anmeldung und jede Uebertrclung dieser Verord

innerhalb der Gemeinde hat der Produzent die Steuer zu zahlen und eine Zahlungsboliette ausstellen zu lassen, wenn er Praschlet oder Most an einen Konsumenten oder an,ei nen anderen Produzenten verkauft. Verkauft er aber an einen Großhändler, so hat ,er nur eine Begleitbollette: zu holen. Ist die Eigenkeilerei nicht auf den Gütern selbst, sondern entfernt davon, so hat'der Produzent die Fuhren beim Konsumsteueramt zu meiden und sich jedesmal eine Begleitbollette ausstellen zu lassen. Dasselbe gilt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 9 of 16
Date: 13.06.1924
Physical description: 16
. Frage: Aus eurem vielbefahrenen Gemcindeweg bestand von jeher ein Gat ?.r. Der Hersteller desselben begnügt sich jetzt mit einer sogenannten Lücke (ver schiebbare Latten), was erstens für die Anrainer ein großer Nachteil ist, weil die Lücke die meiste Zeit offen gelassen wird, und zweitens für die Wegbenützer einen großen Zeitverlust bedeutet. Müssen sich die Anrainer und Interessenten das gefallen lassen? (751) Antwort: Die Obsorge für den freien Verkehr auf den Gemeindewegen obliegt der Gemeinde

. Es darf deshalb niemand einen Gatter, oder einen sonstigen Ab schluß über den Weg machen ohne Zustimmung der Gemeinde. Wendet Euch also an die Gemeinde und diese soll den betreffenden Besitzer verhalten, einen or dentlichen Gatter zu machen. Lehnt die Gemeinde es ab, gegen den Betreffenden emzuschreiten, so verlangt einen Gemeinderatsbeschluß und gegen diesen könnt Ihr dann an die Landesregierung rekurrieren. Frage: Ich habe im November 1917 meinen Hoi um 20.000 Kr. verkauft. Der Käufer zahlte

, daß Du Dir für den Fall einer gesetzlichen Aenderung den Anspruch auf Aufwertung vorbehältst. Die rückständigen Zinsen kannst Du aber auch nur in Papierkronen verlangen. Frage: Wir haben in unserer Gemeinde einen Gewerbetreibenden, der italienischer Staatsbürger ist. Er hat nicht optiert. Kann er überhaupt noch das österr. Bürgerrecht erwerben und muß er in der Gemeinde geduldet werden? (7861 Antwort: Wenn der Betreffende nicht rechtzeitig optiert hat, so kann er die österr. Staatsbürgerschaft nur erlangen

, wenn er von einer österr. Gemeinde die Zusicherung der Aufnahme m den Heimatsverband er halt. Diese Zusicherung kann die Gemeinde nicht ver weigern, wenn der Betreffende bereits 10 Jahre in der Gemeinde ansässig ist und gegen ihn Mchts vorliegt. Aus der Gemeinde ausgewiesen kann er nur werden, wenn ^er einen beschotterten Lebenswandel führt oder der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last fällt. Frage: An meinem Haus führt ein Bach vorbei, von dem ich das Wasser brauche, wenn mein Brunnen trocken ist, außerdem

, ist nicht Dein Nachbar, sondern der obere Bauer, der das Wasser wegen seiner Mühle uw.geieitet hat. Dieser andere Bauer ist also verpflichtet, das Wasser wieder so zurückzuleiten, daß Du dieselbe Wassermenge hast, wie früher. Wenn es dazu nötig ist, das Wasser durch das Feld Deines Nachbars zu leiten, so kann Dein Nachbar allerdings eine Entschädigung dafür verlangen, aber nicht Du mußt diese Entschädi gung bezahlen, sondern der obere Bauer, der das Wasser abgeleitet hat. Frage: In unserer Gemeinde ist eine alte

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Date: 27.07.1923
Physical description: 16
noch oder nicht? Antwort: Maßgebend sind der Kaufvertrag und der Besitzbogen, die Mappe ist Beweisstück. Da die Grenze streitig ist, rate ich Dir, beim Bezirksgerichte um Grenz berichtigung anzusuchen, falls der Nachbar zu einer außer gerichtlichen Vermarkung nicht bereit sein sollte. Frage: Jü unserer Gemeinde ist eine ärmere Frau. Dieselbe hat von ihrem Sohne ein außereheliches Kind glatt und kariert, 2992 rvasferdlchte WlWllMlHeN und Pferdedecken, Stepp, und Wolldecken, Matrallengradl, Möbelstoffe, Wach« tnch

und von den Viehbesitzern ein gehoben. Nur finde ich es ungerecht, daß wir von Kar rösten den Hirtenlohn auch für jene Zeit zahlen müssen, wo nur das Jmsterer Vieh „herunten" beaufsichtigt wird. Da haben wir Karröstener kein Vieh dabei. Was sollen wir tun? Antwort: Wende Dich in allen drei Fällen mit einer Eingabe an die betreffende Gemeinde und ergreife, falls nicht nach Deinem Rechte entschiedet: wird, die Be rufung an den Landesrat. Wegen des Weideservituts rechtes wäre dann der Rechtsweg zu betreten, falls

: Wenn der Ueberboden zweckentsprechend gebaut und hinreichend ist, um die Feuchtigkeit abzuhal ten, brauchst Du auf keinen Fall noch' etwas anderes zu machen. Frage: Dem Tal entlang, zuunterst meines Wal des, grenzt die Gemeinde! mit eurer Weidefläche. Bei einer letzthin ftattgefnndenen Vermessung hat sich heraus gestellt, daß einzelne vor Jahren gefällte Stämme, sowie einzelne noch stehende Baumstämme auf Gemeindeboden sich befinden. Die Gemeinde, die sicher die Grenze der Weide und meines Waldes

auch nicht kannte, hat gegen das Füllen der Stämme nie einen Einspruch erhoben. Nun hat die Gemeinde alle auf Gemetndeboden stehenden Baumstämme angesordert und zugleich verlangt sie Ver gütung der seit Jahren gefällten Stämme nach dein heutigen Hol-Preise. Bin rch verpflichtet, die Stämme der Gemeinde zu überlassen und für die seit Jahren gefällter Stämme die Vergütung nach denr heutigen Holz- Preise zu zahlen, da mir die ältesten Leute in der Ge meinde Nachweisen können, daß ich und meine Vorfahren

diesen Waldstreifen immer benützt haben. Habe ich da nicht ein Servitut ersessen? Im Grundbuche ist eine solche Last für die Gemeinde nicht eingetragen. Antwort: Wenn Du itttb 1 Deine Vorfahren seit wenigstens 40 Jahren diesen Waldstreifen immer dls Eigentum betrachtet und ausschließlich benützt habt, so hast Du das Eigentum daran ersessen. Dü brauchst daher der Gemeinde weder die noch stehenden Stämme zu überlassen, noch auch für die früher gefällten Stämme einen Ersatz zu leisten. Frage: Drei Parteien haben düs

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