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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 28.03.1849
Physical description: 8
. §. ?!. Tir.GrMcludeauvschuß Hai die Jnterelien der Ge meinde allseitig zu wahren und für die Befriedigung der Be dürfnisse derselben durch gesetzliche Mittel zu sorgen. sa) Gemeindevermögen und Gemeindegut. §. 72. Der Gemeinde-Ausschuß ist verpflichtet, das ge« sammle, sowohl bewegliche als unbewegliche Eigenthum der Gemeinde und sämmtliche Gemeindegerechtsame mi'Nelst eines genauen Inventars in Uebersicht zu hallen, und jedem Ge- meinvrgliede die Einsicht in dasselbe zu gestatten. §. 73^ Der Gemeinde-Ausschuß

ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß daS gesammte erträgnißfähige Vermögen der Gemeinde derart verwaltet werde, daß die thunlich größte nachhaltige Rente daraus erzielt werde. 8. 74. Da das Gemeindevermögen und Gemeindegut Eigenthum der Gemeinde als moralischer Person und nicht der jeweiligen Gemeindeglieder ist, so ist jede Veräußerung des Gemeindevermögens und Gutes und jede Venheilung dem selben untersagt unv nur ausnahmsweise kann unter gehöri gem Begründung die Bewilligung hiezu von dem Landtage

er theilt werden. Z. 75. Der Gemeinde. Ausschuß ist verpflichtet, darauf zu sehen, daß kein berechtigtes Gemeindeglied aus dem Ee- meindegute einen größeren Nutzen ziehe, als zur Deckung sei ne« Bedarfes nothwendig ist. Jede nach der Deckung des Bedarfes erübrigende Nutzung hat eine Rente für die Gemeinde-Kasse zu bilden. s. 76. Der Ausschuß hat zu wachen , caß jene JahreS- überschüsse, welche die gewöhnlichen Kasse - Bedürfnisse uber- steigin, sogleich mit gesetzlicher Sicherheit fruchtbringend

an gelegt und, insofrrne sie nicht für desiimmle Grmemdrzwicte gewidmet sind, zum Stammvermögen geschlagen werden. Z. 77. Der Gemeinve-Auss^uß hat alljährlich auf Grund lage der Inventarien und der Rechnungen die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde-Kasse, so wie der Gemeinde-Anstalten für das nächstfolgende Verwaltungs- Jahr festzustellen. H. 73. Sind die nöthigen Ausgaben durch die Einnahmen nicht geleckt, so bat der Slusschuß entweder durch Eröffnung neuer Ertragsquellen

oder durch Umlegung auf die Gemeinde für die Deckung des Abganges zu sorgen. §. 79. Umlagen auf direkte und indirelte Steuern, welche bei den ersten 10 Percent, bei den andern 15 Percenl der Steuer der Gemeinde übersteigen, sind an die Bewilligung der Krelsverlrelung gebunden. Uebersteigt die Umlage 15 Percent der direkten und 20 Per- cent der indirekten Steuern, so kann dieselbe nur kraft ein-S Gesetzes Statt finden. Findet der Ausschuß auf eine 10 Percent bei direkten, und 15 Percent bei indirekten Steuern

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 14.03.1850
Physical description: 6
. Natterer »m eine Remnneration. Wurde dem Kanzleipraktikanten Ferd. Natterer eine Remuneration von I0V fl. EM. pro 1849 ans der Stadtkaffe bewilliget. Mikten, S. März. Heute wurde die erste öffent liche Versammlung unserer selbstständigen Gemeinde ge halten, Alle Jene, welche eine» bestimmten Jakresbe- trag an direkte» Steiler» i» der Gemeinde zahle», wur den zur Versammlung namentlich eingeladen, und es erschienen ungefähr 200 Mitglieder. Unser k. k. Bezirkshauptmann Hr. Barth in voll ständiger

Amtskleidiing eröffnete die Versammlung mit einem freien, keruhaftcn Vortrage. Ich bedauere, den wohlthuenden Inhalt dieser äctit konstitutionellen Rede nicht getreu wiedergeben zn können. Er sagte unter andern: Se. Majestät habe den Gemeinden im 8. 3Z der Reichsverfassiing vom -I. März die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten als ein Grnndrecht gewährleistet, und dieses Recht habe nun ins Lebe» zu trete». Die Gemeinde habe von »u» an ihre Einnah men und Ausgaben selbstständig zu ordnen, zn prüfe

» »nd die Rechnungen zn erledigen. Anch die Gebahrnng der Rechnungen von den Wohltbätigkeitsanstalten, Stif tungen und Kirchen in der Gemeinde stehen dieser allein zu. Ueber Heirathsbewilligungen, Gewerbsverleihungen nnd überhaupt über alle inucrn Angelegenheiten habe die Gemeinde die erste gewichtige Stimme abzugeben und jede Bevormundung der Behörden habe ansgehört. Er erscheine in ihrer Mitte nur als Freund und Ratb- geber, um zur gesetzlichen Konstituirung der neuen selbstständigen, freie» Gemeinde

nach der neuen Ord nung vom 17. März l84S feine hilfreiche Hand zu bieten. Die freie Gemeinde sei in Tirol eine nralte wohlge- kaiinte und heißgeliebte Einrichtung: durch viele Jahr hunderte hätten sich die Gemeinden in Tirol selbststän dig und mit Einsicht »ud Kraft verwaltet; noch leben alle Männer, die sich jenes freien Zustandes mit Liebe criuuern nnd wohl wissen, wie damals die ökonomischen Angelegenheiten der Gemeinde liebvoller und kräfn'ger gepflegt wurden, als unter der späteren Bevormundung. Heute

könne die gesetzlich konstituirte neue Gemeinde nicht vollständig ins Leben treten, weil vorerst nach dem Gesetze die Wahllisten bereitet werden müsse», aus welche» da»» der ordentliche große Gemeindeausschuß hervorzugehen habe: Allein vor der Hand könne dieser große Ausschuß von allen Steuerpflichtigen gewählt werden, und eS sei da»» Sache dieses großen Ausschus ses, dem Gemeindevorsteher beizustehen, alle innern An gelegenheiten der Gemeinde mit vereinten Kräften selbst ständig z» besorgen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 21.06.1850
Physical description: 4
im Parlament. Keine Karteffelfäule in Jr« land. Kv n stan (.in op el, die Befchneidung der Renegaten und deren schlechte Behandlung ron Seite der Türken. Provisorisches Geiiieiildcgesctz für bic Landes hauptstadt Innsbruck. I. T k e i l. O r g a » i s m 11 6 der Gemeinde. !. Abschnitt. Von dem Gebiete und den Bewohnern der Gemeinde. Umfang der Gemeinde. I. Die Landeshaupt stadt Innsbruck bat als selbstständige Gemeinde den in ihren, Gruiidsteiierkatastcr aufgeführten Territorialumfaiig mit Einschluß

dir durch späierc Uebercinkunft mit der Gemeinde Wilre,, hinziigckommcnen Vergrößerungen — alleS innerhalb der fetzt bestehenden Stadtgräben. 8. 2- Dieses Gebiet kann unter Genehnihaltiing des Statthalters vergrößert werden, durch freie Vereinbarung der Stadt mit benachbarten Gemeinden. F. 3. Alle Ttieile der Stadtgemeinde stehen zu der selben im Verhältniß gleicher Berechtigung und Ver pflichtung. Stellung der Gemeinde zur Staatsver waltung. 8- Die Stadt Innsbruck bildet für sich einen eigenen Bezirk

Gemeinde- und HlimathSgeseyeii die Zuständigkeit zur Stadt Jniisbruck erworben babcn. sei rs durch Geburt» durch (Zbelichnng, durch cigentbumlicheii Besitz steuerbarer Realitäten, Rechte oder Gewerbe , durch Anstellung im öffentlichen Dienste, durch Ersttzung szchnjähri'gen Aufenthalt) oder durch Nerleibnng. l>. in der Fosge. §. 7. In der Fosge wird die An- gehörigkelt erworben: ». durch Geburt, d. durch Auf- uabme, c. durch besondere persönliche Verhältnisse. a. durch Geburt. ?. 8. Ekieliche

, welche im Umfange dcS Gemeindcbezirkcs gefunden-werden, find Gemeindcaiigebörige, so langc stch nicht ermitteln läßt,' daß sie einer andern Gemeinde angehören. Die Angchörigkeit der Findlinge im Findeshansc wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt werden. l>. durch Ausnahme. F. V. Die Aufnahme in den Ee- meindeverband erfolgte: I. ausdrücklich durch förmlichen Gemcindebrschlnß, oder S. stillschweigend, durch Duldung eines ohne Heimatb- schekii oder mit einem bereits erloschenen Hclmalbfchcine stch durch vier

Jahre von der Zeit feiner Sintragung in die Bevölkernngekisten der Stadt Innsbruck (SZ.1 un unterbrochen iii.der Gemeinde aufhaltenden, die öster reichische RcichSbürgirfchaft besitzenden Fremden. Diese stillschweigende Aufnahme in den Geineindeverband durch Duldung, erfolgt sedoch nur dann, wenn der Fremde auch bei der in den obigen Zeitraum fallenden zweiten Ausnahme der BevölkeruiigSlisten in dieselben eingetragen war, und keine Verwahrung der Gemeinde gegen dessen Aufnahme durch Anhaltnng

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 22.06.1850
Physical description: 6
rung und Ouleszirung der auf Lebenszeit angestellten Gemeindebeamte» und Oiener, und hinsichtlich der Be handlung ihr«? hinterlassenen Wittwe» unv Waisen gelten die für StaaiSl-eamte der Verwaltungibehorden bestehenden Vorschriften. II. T h e ! l. Wirkungskreis der Gemeinde. Allgemeine Bestimmungen. 8. 67. Der Wirkungskreis der Gemeinte ist: a. der natürliche; I>. ein übertragener. Der nati'irliche umfaßt alles, waS die Interessen der Gemeinde zunächst berührt, und innerhalb ihrer Grenzen

vollkommen durchführbar ist. Er erhält nur mit Rücksicht auf das Gesammlwohl durch das Gesetz die nothwendigen Beschränkungen- Der übertragene umfaßt die Besorgung bestimmter öffentlicher Geschäfte, welche der Gemeinde vom Staate im Delegazionswege zugewiesen werden. In Bezug auf den natürliche» Wirkungskreis ist der BürgeranSschuß das beschließende, der Bürgermeister mit dem Magistrate daS vollziehende Organ. Der übertragene Wirkungskreis wird durch den Bür germeister mit dem Magistrale ausgeübt

ihrer Angelegenheiten, und ist daher berufen, innerhalb der gesetzlichen Grenzen' bindende Beschlüsse für die Gemeinde zu fassen, und die Ausführung der selben, wie überhaupt den geregelte» Gang der Gemeinde- Verwaltung zn überwachen. Insbesondere, Beschließend. ?. 6k>. Gegen stände der Beschlußfassung des Bürgerausschusses sind insbesondere: l. Aufstellung und Einrichtung der Gemeinde-Ver- waltungs-Organe und Ernennung der Genicindebeainlen; S. Ordnung des städtischen Haushaltes; 3. Verwaltung des Gemeinde

-Vermögens, der städti schen Fonde und Anstalten; <1. Ilrmenversorgnng; 5. Lokal-Polizei; 6. städtisches Bauwesen; 7. Aufnahme von Fremde» in den Gemeindeverband und Verleihung deS Bürgerrechtes; g. Bitten und Beschwerden im Namen der Gemeinde. Aufstellung der Gemeinde- V erwal tnng s- Organe. Z. 7g. Der Bürgeransschug regelt die Ein richtung der Gcmeindcverwaliungsorgane wie der Ver waltungsorgane der städtischen Anstalten, und b'stiinmt die ZaI'l und Bezüge aller Beamten und Diener, sowie

die dem Bürgermeister und den im Dienste der Gemeinde verwendeten Personen zn gewährenden Reisekosten und sonstigen Entschädigungen. Ernennung des Personals. F. 71. Der Bür- gerausschuß ernennt die Gemeindebeamten und Diener, sowie die Beamten und Diener der städtischen Anstalten, insoferne nicht, vermöge Stiftung oder Vertrag daS Recht der Ernennung einem Dritten eingeräumt ist. Die Ernennung erfolgt über Vorschlag des Bürgermeisters. Der Bürgerausschuß ist jedoch au den Vorschlag nicht gebunden. Versetzung

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 24
Date: 23.01.1845
Physical description: 24
in ctiger Gemeinde liegend, alla (Zlswdollna genannt, ven 16V Klaftern Flächeninhalt, sud Kat.-Nr. I54V, an welchen 1. Joseph Vlsintainer, 2. der Gemeindeweg, 3. Anton Zadra und 4. die Kuratiegüter gränzen. Auch dieser Acker ist zu Gunsten der bei Nr. 1 aufgeführ ten Zehendherren vom 11. Theile z«hendpflichtig, welcher Ze hend dem Käufer überblinden bleibt. Der AnSruföpreis hiefür wird auf 116 fl. (Z. M. W. W. bestimmt. Z. Ein Ackerfeld, »LolalleZo genannt, in obiger Gemeinde liegend

Bruderschaft herrührend, sud Kat.-Nr. 1542, von 16V Klaftern Flächeninhalt, an welchen 1. die Erben des Anton Destessen, 2. die Gebrüder Dalpiaz, 3. Alois Zadra und 4. die Erben des Dominik Zadra gränzen. Auch dieser Acker ist mit dem Zehend vom 11. Theile an die Grundherren wie acl Nr. 1 belastet, welcher dem Känfer überbunden wird. Der AuSrufspreis hiefür bestehet in 106 st. 15 kr. C. M. W. W. 5. Ein Ackerfeld, «1 Ooss genannt, in obiger Gemeinde liegend, und von obiger Bruderschaft herrührend, sud Kat

.- Nr. 1543 und von 123 Klaftern Flächeninhalt, an welchen 1. Johann Zadra, 2. die Gebrüder Guelmi, 3. der Konfor- talweg und 4. die Erden des Anton Desteffen gränzen. Auch dieser Ackcr ist mit dem Zehend vom 11. Theile wie aü Nr. 1 belastet, welcher dem Käufer überbürdet wird. Der AuSrufspreis hiefür wird auf 73 fl. 36 kr. E. M. W. W. festgesetzt. 6. Ein anderer Acker, all» Montana genannt, in obiger Gemeinde liegend, und von obiger Bruderschaft herrührend, sud Kat.-Nr. 1544 und von 12V

KlafternFlächeninhalt, an welchen 1. die Erben v. Pretis zu Cagnü und Dominik Mengon, 2. die Erben des Dominik Zadra, 3. Marina, Gattin des Aloiö Pozzatti, und Alois Zavra, und 4. die Gü- ter der Gemeinde Cis gränzen. Hierauf lastet der Zehend von» 11. Theile wie all Nr. 1, welcher dem Käufer überbunden wird. Der AuSrufspreis hiefür bestehet in 48 fl. 45 kr. E. M. W. W. 7. Eine Bergwiefe, al!a l'oja genannt, in der Gemeinde Vresimo, Landgerichts Eies, liegend , und von der aufgelös ten Rosenkranz-Bruderschaft zu Aaselga herrührend, sul>Kat

.- Nr. 5611, von 1VVV Klaftern Flächeninhalt, an weiche 1. der Gemeindeweg, 2. Kaspar Fauri, 3. verschiedene Besitzer von Bordiana und 4. die Gebrüder Stanchina gränzen. Diese Wiese ist luteigen , und es wird hiefür der AuSrufs preis auf 16 fl. C. M. W. W. festgesetzt. L. Eine Wiese, ai kimoni oder Giare genannt, in obiger Gemeinde und von der nämlichen Bruderschaft herrührend, Luli Kat.-Nr. 4699 und von 176 Klaftern Flächeninhalt, an welche 1. Nikolaus nnd Jakob Faccini, 2. Anton Alessandri, 3. Michael

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 16.12.1848
Physical description: 12
-- 'S, -. «UßeeöxöMWe BMrze z. B. v. u. f. A. n. V, Nr. Forts»tzu«s de« t« m»s»rm letzt»« Blatt« d«gym»»«»» «inifteriell«» Entumrfs des Gemeinde Gesetzes, s r st « « H a « p t st i» lt. Goqsttt » tr « n g. I. Abschnitt. Won d » r O r t » g « m « i n d «. - » Begriff. . 8.1. Unter der Ort»g»m«inv» versteht man im Allgemei» n»n die Steuer- oder Cotastralgemetnde. - ' 8. 2. Einzelnen.Steuer» oder Catastralgemrinden steht das Recht zu, sich zu einer einzigen OrtSgemeinde zu vereinigen

. §. 3. Gemeiitden mit bedeutender VoltSzähl steht da< Recht zu, fich mit Bewilligung des Be^irtt-AnSfchuss«« in Fraktio nen zu theilen, und Vensetben zur Erleichterung der Verwal tung einen gewissen Wirkungskreis anzuweisen. Wenn aber einer solchen Gemeinde der Wirkungskreis »ine« Gaues oder . . eines Bezirkes zugewiesen wird, so bilden diese Fraktionen ^ eigtne Ortsgemeinden. 8. 4. Bedeutenderen Städten ist das Recht vorbehalten, um Bewilligung einer eigenen städtischen Verfassung im Weg« der Behörden

. Gemeindebürger sindJ«n«, welche», inverGemeind« «ine direkte Steuer zahlen, oder aber b. von der Gemeinde , .. förmlich als solche, »nrwedrr gegen ein gewisses Entgeld (ein gekaufte Bürger) oder unentgeltlich (Ehrenbürger) anerkannt «orden sind- 8. 3. GemeindeAngehörige sind Jene, welche, ohne Ge meindebürger zu sein, durch Geburt oder Aufnahme in den Gemeindeverband der Gemeinde zuständig sind. > 8. 9. Die Geburt begründet die Zuständigkett zu jener Ge meinde , in welcher bei ehelichen Kindern die Eltern

, bei un ehelichen die MutkerGemeinocgliever sind. 8. 1ö. Die Aufnahme in den Gemeindeverband «rfolgt ent^ . weder s. durch förmliche» Gemeindebeschluß, oder li. still» , schweigend durch Duldung eines ohne rdec mit erloschenem - H«imathscheine sich durch 4 Jahre ununterbrochen in der Ge- - »neind« aufhaltenden Fremden, endlich «. bei FrauenSperso- n«n durch die bewilligte Atrsh?lichung mit «mein Gemeinde- glieve. . 8. 11. StaatSdiener, Offiziere, die mit OssizicrSiang An- , gestellten, Geistliche

und öffentliche Lehrer sind Angehörige jener Gemeinde , in welcher ihre Stellung ihnen deii ständi gen Aufenthalt anweiset- 8. 12. Bei Veränderungen in der Gemeindeangehörigkcit folgen minderjährige imFamilienverbande lebende Kinderder Eigenschaft dkr Eltern, uneheliche Kinder jener der Mutter, die Frau dein Gatten. 8. l3. Dcr Tod eines »der beider Eltcrnthclle ändert nichts an der Zuständigkeit der Waisen. 8. 14. Gemeindeangeböriger kann inan nur in einer Ge meinde sein. bk. Fremde. -8. 15. Fremde

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 24.03.1849
Physical description: 10
. §. 14. Bet Veränderungen in der Gemeinde-Angehörig- t«it folgen minderjährige im Familienverbande lebende Kin- det der Eigenschaft der Eltern, uneheliche Kinder jener der Mutter) dil Frau dein Gatten. §. 15. Der Tod eines oder beider Elterntheile ändert nichts an der Zuständigkeit der Waisen. §. 16. Gemeinde-Angehöriger kann man nur in Einer Gemeinde sein. bli) Fremde. . Z. 17. Fremde in der Gemeinde find Jene, welche ohne Gemeindeglieder zu sein, sich in der Gemeinde aufhalten. L. 18. Personen, deren

Zuständigkeit nicht erweislich ist, fallen, wenn sie erwerbsunfähig werden, der Gemeinde zur Last, in welcher sie sich zuletzt aufgehalten HÄben. Z. 19. Waisen der im §. 1L erwähnten Personen find Angehörige jener Gemeinde, in welcher fie sich bei dem Ab leben ihrer Eltern befinden; Findlinge find Angehörige je ner T»ii>c>iid>-, >i> wrlchcr sie gesunden weroen» Die Angehörigkelt der Findlinge in Findelhäusern, welche Staats- oder LandeSanstalren sind, wird durch besondere Gesetze bestimmt werten

. L. und. Die Gemeinde hat über alle Gemeindeglieder eine genaue Matrikel zu führen, deren Einsicht jedem derselben frei steht. o. Deren Rechte und Pf licht en> s. 21. Jedermann hat in der Gemeinde Anspruch: 1. auf polizeilichen Schutz der Person unv seines in der Gemarkung der Gemeinde befindlichen Eigenthums und 2. auf die Benützung der Gemeindeanstalten nach Maß der bestehenden Einrichtungen. ö. 22. Die Gemeinde - Angehörigen haben überdieß das Recht: 1. dc-Z ungestörten Aufenthalt» im Gebiethe der Ge- meinde

, 2. auf die Benützung des GemeindcguteS nach den be stehenden Einrichtungen, 3. auf Versorgung nach Maßgabe der nachgewiesenen Äe- dürstigkeit, und 4. auf Theilnahme an der Wahl des Gemeinde- Aus schusses innerhalb der im Paragraph 23 nä 2 bestimmten Gränzen. ; §. 23. Die Gemeindeburger haben s) da» aktive und passive Wahlrecht; d) die in, vorhergehenden Paragraph? sul» 1 und 2 angeführten Nechle; v) in so serri sie in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben, das Recht auf Versorgung nach Maßgabe

, der zeitlich? Ausent- > halt in der Gemeinde nicht verweigert werden. Fühlt sich ein Fremder i» dieser Beziehung durch einen Gemeindebe- schlnß gedrückt, so kann er sich um Abhilfe an die De- zirtSdehörde wenden. §. 26. Die privalrechtlichen Verhältnisse überhaupt und insbesondere die Eigenthums- und Nutzungsrechte ganzer Klassen oder einzelner Glieder der Gemeinde bleiben un- geändert. 6. Gemeinde-Repräsentanz und deren Wahl. 6. 27» Die Repräsentanz dir Orlsgcmcinde ist der Ge meinde-Ausschuß

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 32
Date: 16.01.1845
Physical description: 32
Mit Nmkflcht auf diese auf den Käufer übergehende Last wird der AusrufSpreiS auf bS fl. 30 kr. E. M. W. W. be stimmt. . . 10. Ein Ackerfeld, vlaAg, genannt, in der Gemeinde Livo und von der obigen Bruderschaft herrührend, sii^ Kat.» z,'r. 783 und von 43 Wiener Klaftern Flächeninhalt, an welches 1. die Güter der St. Martinskirche, 2. Katharina, Witwe deü Matthäus Conter, 3. Mathäus Aliprandini und 4. der Konfortalweg gränzen. Zahlt Zchend wie a»1 Nr. 9, welcher dem Käiifer überbun den wird, »ind

der Ausrufspreis wird auf 16fl.C. M.W. W. festgesetzt. . . 11. Eine Wiese, a Lolonl genannt, in obiger Gemeinde und von obiger Bruderschaft herrührend, sich Kat.-Nr. 1246 und von einem Flächeninhalte von 63 Wiener Klaftern, an welche 1. die Güter der Pfarrkirche zu Livo, 2. die Erben deS Pankraz Barbera, 3. Ver Graben und 4. Nikolaus Barberä gränzen. Diese Wiese ist luteigen, und eS wird hiefür der AusrufS preiS auf 23 fl. 23'/- kr. C- M. W. W. festgesetzt. 12. Ein Ackerfeld in der Gemeinde Nevü, a ^,'ravvrsa

Gemeinde, .alle Sorti ge nannt, und von der obigen Bruderschaft herrührend, suli Kat.-Nr. 24 und von 92 klaftern Flächeninhalt, an welches 1. der Gemciiideweg) 2. Jakob Pancheri, 3. Marta. Witwe des Philipp Fcllin und 4. die Gebrüder Andrä und Johann Ncssi gränzen. Zahlt Zehcnd vom 11. Theile dem Ortspfarrer, welcher dem Käufer überbnnden wird. Der AusrufSpreiS hiefür bestehet in 32 fl. 12 kr. E. M. W. W. . . ' 14. Eilt anderer Acker, ullo genannt', in obiger Gemeinde liegend, und von obiger

Bruderschaft herrührend, vuii Kal. Nr. 25 und von 440 Wiener Klaftern Flächenin halt, an welchen 1. die Erden des Johann Fleim, 2. Andrä Fellin Fior, 3. der Gemeindeweg und 4. der Konfortalweg gränzen. Hic.'on muß der Zchend vom 11. Theile mit ^/z an den Grafen Firmian und mit '/z an den Ortspfarrer bezahlt werden, welcher dem Käufer überbunden wird. Der 'AusrufSpreiS hiefür wird auf 99 fl. E. M. W. W. bestimmt. 15. Eine Wiese, ehemals Ackerfeld, all» IZro^cunla^a ge nannt, in obiger Gemeinde liegend

und von der obigen Bru derschaft herrührend, suIi Kat.-Nr. 26 und von 2q6 Klaftern Flächeninhalt, an welche I. Katharina Vollego, verehelichte Barisella, 2. Arbogast Graf v. Thunn, 3. das Beneflzium Barisella nnd 4. die Gebrüder Girolimi gränzen. Zahl! Zehend voin 11. Theile an das Schloß Caldes, wel cher dem Käufer überbunden wird. D-r AusrufSpreiS hiefür bestehet in 134 fl. 24 kr. C. M. W. W. 16. Ein Ackerfeld in der Gemeinde Romallo, Landge richts ElcS, k^utto gli Ori genannt, und von der obigen Bru derschaft

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Page 19 of 24
Date: 16.04.1846
Physical description: 24
, in der Gemeinde EiS liegend, und von der aufgehobenen Rosenkranz-Bruder schaft zu CiS herrührend, und im Steuerkataster sub Nr. 1541, von 120 Klaftern «Flächeninhalt, an welche» 1. Karl Martin Zadra, L. die Erden des Domlnik Zadra, Z.Marina, Gattin des Jakod Pozzati, und 4. Johann Zadra gränzen. Dieser Acker ist mit dem Zehend vom 11. Theile an den Grafen von Thunn, mit Eindegriss des '/» an den Psarrer zu Livo belastet. Mir Rücksicht auf diese Last, die dem Käu fer aufgebürdet bleibt, wirv der AusrufSpreiS

auf 43 fl. 45 kr. 6. M. W. W. bestimmt. 2. Ein Ackerfeld, al Ooss genannt, in obiger Gemeinde liegend und von obiger Bruderschaft herrührend, suli Kat.- Nr. 1S43 und von 123 Klaftern Flächeninhalt, an welches 1. Johann Zadra, 2. die Gebrüder Guelmi, 3. der Konsor talweg und 4. die Erben des Anton Desteffen gränzen. Auch dieser Acker ist mit dem Zeyend vom 11. Theil» wie ail Nr. 1 belastet, welcher dem Käufer überbunden wird. Der AuSruftprelS hiefür wird auf 73 fl. 36 kr. E. M. W. W. gefetzt. 3. Ein Ackerfeld, alla Montana genannt

, in obiger Ge meinde liegend, und von obiger Bruderschaft herrührend, sub Kat.-Rr. 1544 und von 120 Klaftern Flächeninhalt, an wel ches 1. die Erben von PretiS zu Cagnü und Dominik Men gen, 2. die Erden des Dominik Zadra, 3. Marina, Gattin des Alvis Pozzati, unv Alois Zadra, und 4. die Güter der Gemeinde CiS gränzen. Hierauf lastet der Zehend vom 11. Theile wie ail Nr. 1, welcher dem Käufer überbunden ist. Der Ausrufepreis hie für bestehet in 48 fl. 45 kr. C. M. W. W. 4. Ein Ackerfeld, in Salena genannt

, in der Gemeinde Preghena, und von der aufgelösten Rosenkranz -Bruderschaft zu Varolo herrührend, sub Kat.-Nr. 1245 und von 104 Klaftern Flächeninhalt, an welches 1. Nikolaus und Jakob Faccini, 2. Anlon Allessandri, I. Michael Callovini und 4. der Konsortalweg gränzen. Dieses GrunDstuck zahlt Zehend vom 11. Theile dem Schlosse Thunn, wovon der vierte Theil dem Ortspfarrer ge hört. Mit Rücksicht auf diese auf den Käufer übergehende Last wird der AusrusSpreis auf 53 fl. 30 kr. C. M. W. W. bestimmt

» '5. Eine Wiese, n Lolent genannt, in der Gemeinde Livo, und von obiger Bruderschaft herrührend, sub Kat.-Nr. 1246 und von einem Flächeninhalt» von 63 Wiener Klaftern, an welche 1. die Güter der Pfarrkirche zu Livo, 2. die Erben des Pankraz Barbera, 3. der Graben und 4. Nikolaus Barbera gränzen. Diese Wiese ist luteigen, und es wird hiefür der AnSrufs- preis auf 23 fl. 23'/- kr. S. M. W. W. festgesetzt. 6. Ein Ackerfeld in der Gemeinde Nevü, sllv Lorti ge nannt, und von der aufgelösten Rosenkranz-Bruderschaft

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Page 5 of 18
Date: 28.12.1848
Physical description: 18
«»S«nrde>ttttchß HMqe -z,. B. ^ v« «.S »u V. Nr. tso. Ko^t^tzäng ^«< in Utts<tit» fehtenvlatte ^bgsbroch»»»« mÄMrieVH» C«tv»»rfS d«ö Gemeinde Gesetzes. K. »SA. U«iag»« auf dir«tt» und indirekt» S«»«ir»», w»lch» b»^d,M P«?zn»t, Heiden ander« 2ö P«,z». d»s Wteu»»» »r»ag»^ v»» W»«»t«d» üb«rst'igen , find on die Be«»iMgu>»g d«< Kr»ich°Präftv»n«n» dder «ach Umständen d»» Ministe riums «»Hunde». (8. 74 des vrga»i«mus d«r B»hör»«n.^ ' S. 1H4. W«« b«r S»m«i»d»»«§sch

«ß^m A««»r»ff»^»»^Oe» m«t«d» «in SchutPkapital g»g«» Rückzahlung aus drM ordent lich»« Einkom«»» drr G-«n»i«d»tass» ausu^dm»» wil>^, ist »r onjdie B»will!gu»g d«r Kreisregierung im Einv«rn»hmen mit der K»»isp»riretzunz; wen» »r «der eine Kredits-VperUteon vornetzmen od« Weg-, Brücke«- und Pflast«rinauthg«dühr »N einführen will.an die Bewilligung d«s M inisteriums gebunden. , bb^. G,«etnd«br<unten und Diener. §. 105. Der Ausschuß wählt aus der Mitte der Gemeinde den KrievensrieHter. . . 8^ 1V6. Der Ausschuß «rnennt die Äemeindebeawten

und Diener, so wkdieVerwaitungSorgane sämmtlicher Gemeinde» anftalten, insofern nicht vermöge Stiftung oder Vertrag das Recht v«r Ernennung »inrm T^iuen eingeräumt ist; endlich alle im Solde der Gemeinde st«h«nd« Personen, und bestimmt ihre «Aenüsse, so wie die dem Gemeindevorstand« oder andern im Dienst» der Gemeinde verwendeten Personen zu gewähren« den Reisekosten und andern Entschädigungen. 1l)7.>D«r Gemeindt^usschuß ersennt entweder einen eigD»«n <Aemeinde-K»ssier oder bestimmt jenes Mitglied

des G»qieinderalhe«, n>klcheS dessen Geschäfte zu führen hat, und betraut einen aus seiner Milte mit der Gegensperre. 6^ llltj. ^ In jeder Gemeinde muß der Ausschuß ein zum Kauzleigeschftfte fAhigeS Individuum bestimmen, welches der Bürgermeister bei den vorkommenden Schrcibgefchäften zu verwenden hat, und einen Gemeintediener bestellen. H„ 109- Wenn, zur Armenve<sorgung die Mistel der Wohl« thqtigkeitsvepeinf und der bestehenden Anstalten nicht ausrei chen, hat der Ausschuß den dießfälligen BeLeckungSdeilrag

aus- der Eemeindekasse zu leisten, und kann die Art der Verwen» dung desselben bestimmen, , . . ^ -- oo).Gttv»rbSSerleihung. , - Z. 11». Der Aueschuß hat das Recht, unier Beobachtung der. Gewerbsrorschriften die Gewerbe zu verleihen, insofern diese Verleihung nicht an eine höhere Bewilligung gebunden- ist. Ueber Berufungen gegen .Entscheidungen der Gemeinde in GewerbsverlcihungS - Slngelegenheiten hat die Bezirksbe hörde-im Einvernehmen mit dem Bezirksausschüsse vorzu gehen. , tlll) Polizei. 111. Der Ausschuß

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 27.02.1850
Physical description: 8
. Oefterreichische Monarchie. (Amtlich.) Erlaß des Ministers des Innern an die Statthalter in Nieder« österreich, Oberöstcrreich, Salzburg, Tirol, Kärnthen, Kraiu, Ste'ermark, Böhme», Mähren, Schlesien. AuS den Vorarbeiten der Behörde» über die Konsti- tuirung der Gemeinden habe ich ersehen, daß manche Gemeinde die Kräfte »»d Mittel, die sie bedarf, nm den im prov. Gemeindegesetze vom l7- Mä 'Z 1849 be zeichneten Aufgabe» zu genügen, viel höher anschlage, als sie bei einem richtigen Verständnisse dieser Aufgaben

angeschlagen werden können. Niit't nur die Benennung des Gemeindevorstehers mit dem bisher m den Laudgemeinden nicht üblichen Namen „Bürgermeister', auf welche Bezeichnung man die Be griffe von einem Bürgermeister der größere» Städte übertrug, sondern «och mekr die Z?. 67, 81, 52, 85 und 118 des Gemciiidcgcsctzes gab n !»r Meinung An laß, daß es sich nn»inclir um den Aufbau eines kost spieligen Organismus bandle, und daß selbst die kleinste Gemeinde nicht ebne eigene Beamten bestehen könne

verordnet, daß zur Besorgung der dem Gemeinde- Vorstände obliegenden Geschäfte demselben das nöthige Personale beigegebe» werde. Nach 8l bestimmt der Gcincindcanöschnß die Zahl und die Bezüge der Gemeindebeamten und Diener, de ren Eruenuuug nach F. >>8 dein Bürgermeister zusteht, der Gemeindcansschuß ernennt die Verwaltungsorgane sämmtlicher Gemiindeanstalten, insofcrne nicht vermöge Stiftung oder Vertrag das Recht der Ernennung einem Tritten eingeräumt ist, und die im Solde dtr Gemeinde siebenden

Personen, welche nicht zur Kategorie der Ge- mcmdcbcainten und Diener gehöre», wie Ingenieure, Armenärzte, Hebammen u. s. w. Nach §. L2 hat der Gemeindcansschuß entweder einen eigenen Gemrindekassicr zu ernennen oder jenes Mii- glied deS Geineinderathes zu bestimmen, welches dessen Geschäfte zu fübre» bat, und »ach L. 83 innß in jeder Gemeinde der ?lnssik>»ß wenigstens Ein zum Kanzlei« geschäftc fähiges'Jndividunni bestimme», welches der Bürgermeister bei de» vorkommende» Geschäfte» des SchrcibfacheS

zu verwenden hat. Obgleich das Gcincl'ndcgesctz in der Gattung der Ge schäfte, die es der Gemeinde niid bezüglich deren Vor stände zuweiset, zwischen größere» nnd kleinere» Gemein den nicht unterscheidet, so versteht eS sich doch von selbst, daß diese Geschäfte nicht in allen Gemeinden in dem gleichen Umfange, mit der gleichen Wichtigkeit und mit der gleichen Tragweite hervortrete». Diese Momente berücksichtigend, spricht der 67 überhaupt nur' von der Beigebnug des nöthigen Perso nales, und ohne daber

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 24.07.1850
Physical description: 6
die Gcmcindeangcle- genheiten, und die Einflußnahme der politischen Behörde. Im Allgemeinen heißt es 8. 72 find die politischen Behörden verpflichtet, der rasche» und umsichtigen Durch führung der zur Regelung des Gemeindewesens erlasse nen Vorschrift?» ihre volle Thätigkeit und der organi schen Ausbildung des Gcmcindelcbens ihre fortgesetzte Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen. Sie haben auf dir Gemeinde nach Maßgabe derAestimmnugeu des Gemeindegesetzes und der besonderen Gemcindestatute hinsichtlich

des übertragenen Wirkungskreises, so wie der ortspolizeilichen Geschäfte anordnend, leitend und über wachend, hinsichtlich des übrigen natürliche» Wirkungs kreises der Gemeinde aber anregend und belehrend zu wirken. Sie werden Zu dem Behufe bei Amtshandlun gen, Vereisungen, Kommissionen, Anfragen u. dgl. jede Gelegenheit benüyen, um sich von dem Zustande der Gemeinden uud ihrer Wirthschaft, so wie von der Be obachtung der gesetzliche» Vorschriften zu überzeugen, die Gemcindcvorstände und Ausschüsse ans

zu den wesentlichen Obliegenheiten des Be- zirkshauptlnauncs. Er hat, wenn die Gemeindevorsteher den ihnen dießfalls auferlegten Pflichten nicht genau nachkommen,, sie znr Erfüllung derselben zu ermähnen, uöthigenfalls diese Eeinahnuug mit Anwendling vou Geldstrafen, welche dem Armenfonde der Gemeinde zu fallen, und mit der'Androhung zu wiederholen, daß zur Besorgung dieser Geschäfte von der Regierung andere Organe bestellt werden würden. Wenn ein Gemeinde vorsteher weder durch Ermahnungen »nd Drohungen

an den KreiSpräsidenten zu erstatte», und dessen Entscheidnng einzuholen. Verfügt der Krcis- präsident in einem solchen Falle die Bestellung eines ei- geneu Staatsorganes in einer Gemeinde, so hat diese die dadurch verursachten Kosten zu bestreite», wenn ihr oder ihres Vorstehers Verschulden den Anlaß dazu gab. I >1 Hinsichtlich des natürlichen Wirkungskreises. Wenn auch der Bczirkshanptmann hinsichtlich deS bloß natür lichen Wirkungskreises in der Regel nur belehrend und anregend wirken

soll, so hat er doch, wenn er eine auf fallende, der Gemeinde als Ganzes abträgliche Vernach- läßigung in der Erfüllung der) innerhalb dieses Wir kungskreises den Geineindeorganen und insbesondere den Gemeindevorstehern obliegenden Pflichten bemerkt, die selben zur eifrige» Pflichterfüllung zu ermähnen, und wenn diese Erinahnnng fruchtlos bliebe, die Gebreche« im Wege deS KreiSpräsidenten znr Kenntniß der Kreis- Vertretung zu bringen. Nimmt er jedoch in der Geba rung der Gemeindcorgane einen gesetzwidrigen Vorgang wahr, so hat er entweder

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 24.03.1849
Physical description: 10
Grundrechte zur Er füllung zu bringen, und durch das Gesetz zu regeln, über An trag Unseres Ministerrathes ein provisorisches Gemeinde-Gesetz für die nachbenannten Kronländer des Oesterreichifchen Kaiser reiches, nämlich für das Erzherzogthum Oesterreich ob und un ter der EnnS, das Herzogthum Salzburg, das Herzogthum Steiermark, das Königrrich Jllirien, bestehend aus den Her- zcgthümern Kärthen und Krain, der gcfürsteten Grafschaft Görz und Gradisea, der Markgrafschaft Jstrien und der Stadt Triest

ui. p. (I.. 8.) Schwärzenberg m. Stadion in. x. Krauß lu. p. Bach in. x. Cordon m. j>. Brück ui. p. T^iunfeid ui. p. Kulmer ni. p. ProvisorischesGemcindegesetz. Allgemeine Bestimmungen. Die (Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde. Der Wirkungskreis der freien Gemeinde Ist a) der natürliche, - da ein übertragener. III. Der natürliche umfaßt Alles, was das Interesse der Ge meinde zunächst berührt, und innerhalb ihrer Gränzen voll- standig durchführbar ist. . erhält nur mit Rücksicht auf das Gesamintwohl

durch das Gesetz die nothwendigen Beschränkungen. umfaßt die Besorgung b-stim.nter öffent licher Ee>chaste, welche der Gemeinde vom Staate im De« legationswcge zugewiesen werden. IV. ^.'waltung der in den natürlichen Wirkungskreis Ak» Angelegenheiten steht der Gemeinde ausspNch 't. Majorität ihrer Vertretung V. natürlichen Wirkungskreis ist der Ge- m«lnde» Vorsteher das vollziehende Organ. Erstes Hauptstück. Von der Ortsgemeinde. I. Abschnitt. Constituirüng. s) B e g r i f f. V. 1. Unter der Ortsgemeinde

versteht man in der Re gel die als selbstständiges Ganze vermessene Katastral-Ge» meinde, in so ferne nicht mehrere derselben bereits faktisch eine einzige selbstständige Orts-Gemeinde bilden. 8. 2., Vorstädte haben mit der eigentlichen «tadt immer eine einzige Ortsgemeinde zu bilden. Z. 3. Einzelnen Steuer- oder Katastral-Gemeinden steht das Recht zu, flch mir anderen zu Einer Ortsgemeinde zu herein^?». ^ V..4. Wenn einzelne Gemeinden die Mittel nicht besitzen, um dcn ihnen durch dieses Gesetz

. Auch anderen bedeutenderen Städten ist das Recht vorbehalten, um Bewilligung einer eigenen städtischen Verfassung im Wege der Gesetzgebung einzu schreiten. Ii) Gemeindeglieder und Fremde. L. 7. In der Ortsgemeinde unterscheidet man: 1. Gemeindeglieder, . 2. Fremde. Die Gemeindeglieder sind entweder: a) Gemeindebürger oder !i) Gemeinde-Angehörige. aa) Gemeindeglieder. ö. 3. Gemeindebürger sind jene, welche a) dermalen von einem in der Gemeinde gelegenen Haus- oder Grundbesitz, oder von einem dcn ständigen Aufenthalt

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Der Bote für Tirol
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Page 25 of 28
Date: 09.04.1846
Physical description: 28
Zt dt« Srden d»< ihomtaik Jadra, 3. Marina, Sattii» dss-Mo« imv AlM ZMa ) und 4. dieGuterder Gemeinde gränzen. Hierauf der Zehend vom 11. Theile nie Nr. l, welcher dem Käufer üdervunden ist. Der ÄüSrufepreiS hie sür bestehet i»t 43 fi. 45 kr. C.M^ LZ. W. 4. Ein Ackerfeld; in Salena genannt, in der Gemeinde Preghena, und von der aufgrlSsrcn Rosenklauj-BtUderschasl M Aarolv herrührend, oul> Kat.-Nr. 1245 und von 104 Klafter» Flächeninhalt, an welches 1. Nikolaus und Jakod Aaceint, L. ÄNtvn

zu Livo, 2. die Erden des Pankraz Barbera, 3. der Graden und 4. Nikolaus Barbera gränzen. - Diese Wiese ist luteigeu, und es wird hiesür der AuSrufs- xrelS auf 23 fl. 23'/- kr. E. M. W. W. festgesetzt. 6. Ein Ackerfeld in der Gemeinde Revü, all« Lorti ge nannt, und von der aufgelösten Rosenkranz-Bruderschaft zu Revü herrührend , sut> Kai.-Nr. 24 uiiv von 92 Klaftern Flächeninhalt, an welches 1. der Gemeindeweg, 2. Jakob Pancheri, 3. Marta, Witwe des Philipp Fcllin, und 4. die Gebrüder Andrä und Johann

Rossl gränzen. Zahlt Zehenb vom 11. Theile dem Ortspfarrer, welcher dem Käufer überbunden wird. Der Ausrufspreis hiefür be stehet in 32 st. 12 kr. C. M. W. W. 7. Ein änderer Acker, slie genannt, in obiger Ge meinde liegend, und von obiger Bruderschaft herrührend, suii Kat.-Nr. 25 und von 440 Wiener Klaftern Flächeninhalt, an welchen 1. die Erben des Johann Fleim , 2. Andrä Fel lin Fior, 3. der Gemeinde- und 4.'der Konsortalweg gränzen. Hieven inuß der Zehend vom II. Theile mit -/z an den Grafen

Firmian und mit '/z an den Orlepfarrer bezahlt werden, welcher dem Käufer überbunten, wird.' Der Ans- russpreis hiefür wird auf 99 fl. C. M. W. W. bestimmt. 3. Ein Ackerfeld in der Gemeinde Nomallo, Landgerichts , Eles, sotto Ali vr! genannt, und von der obigen Bruder schaft herrührend, sud Kat.-Nr. 1105 .und von 456 Wiener Klaftern Flächeninhalt, an welches 1. die GemeindeRomallo, , L. die Kirche von Arfio, S. derKonsorialweg und 4. Stephan Gentilini gränzen. Hierauf haftet der Zehend vom 11. Theile

, welcher mit -Vs dem Schlossr CaldeS, V» an den Pfarrer und dem Schlosse Baller und an den Grasen Felix von Arz zu entrichten kommt. Mit Rücksicht auf diese Last, welche dem Käufer aufgebürdet bleibt; wird der Ausrufspreis auf 63 fl. 24 kr. C. M. W. W. bestimmt. 9. Ein Acker- und Weinfeld in der Gemeinde Nanno, und von der dortigen Rosenkranz-Bruderschaft herrührend, allo genannt, suii Kat.-Nr. 23 vorkommend und von 393 Wiener Klaftern Flächeninhalt, woran 1. die Güter der Sr. Fadiane- unv Sebästianskirche, 2. Joseph

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 30
Date: 04.07.1844
Physical description: 30
Rea litäten zur allgemeinen Kenntniß gebracht, als: Am 24. Juli in der Kanzlei des k. k. Land gerichts Fondo von 9^is 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags. I. Ein Ackerfeld, a genannt, in der Gemeinde Dambel, Landgerichts Fondo, liegend, und imSteuerkataster sub Nr. 20 vorkouimend, von einem Flächeninhalte von t '/-> Star Lokalmaß, und von der aufgelösten St. Salvator-Bru- derschaft zu Dambel herrührend, an welchem 1. Dominik Pellegrini, 2. der GemeindSweg, 3. ein Konsortalweg

und 4. die Erben des Anton Giuliani gränzen. Hierauf haftet der Zehend vom 11. Theil, welcher mit '/z dem Pfarrer, '/z dem Schlosse Thunn und '/z dem Schlosse Braghier zu entrichten kommt. Nebst dieser Last, die den» Käufer aufgebürdet bleibt, wird der Ausrufspreis auf 23 st. C. M. W. W. bestimmt. II. Ein anderer Acker, von obiger Bruderschaft herrüh rend, und in der genannten Gemeinde liegend, a 1'ratvill genannt, von 2^/, Star Flächeninhalt, sud Kat.-Nr. 21, an welchem 1. Lucia Pedotti, 2. der Gemeindsweg

, 3. die Er ben deö Anton Ebli und 4. nachstehender siik Nr. III. be schriebener Acker gränzen. Auch dieser Acker ist zu Gunsten der bei Nr. I. angeführten Zehendherren vom l l. Theile zehendpflichtig, welcher dem Käufer überbunden bleibt. Der Ausrufspreis hiefür wird auf 55 fl. C. M. W. W. bestimmt. III. Ein aliderer Acker, in der genannten Gemeinde lie gend, und von obiger Bruderschaft herrührend, ebenfalls a I'rslvill genannt, unter obiger Kat.-Zahl 21 begriffen, von einem Flächeninhalte von 1^/q Star

Gemeinde, sud Kat.-Nr. 56, und von obgenannlkr Bruderschaft herkommend, von einem Flä chenmaß von 73 Klaftern, an welchem 1. das Gosettische Be- Pkler Gosetti, 3. Johaun Anton Goselti und 4. Jo,eph D-ll°.°„e gränzen. Dieses Grundstück zahlt Zehend vom 10. Theile mit Va aii cem Grafen vonSpaur zu Tramiti, und Va an demOrtS- ^ wird der Ausrufspreis auf 52 fi. 43 kr. C. M. W. W. bestimmt. , s! genannt, in der Ge- ^ssana /LandgerichtS Malö, suli Kat.-Nr^ 16 , von . ^ Flächeninhalt, von der ox Skapulier

-Bruder- schast zu Ossana herkommend, an welchem 1. die Wasserlei tung Crusonello > 2. Anton Gaggia, Ä. und 4. Gebrüder Bezzi gränzen. ' Dieser Acker ist vom 10. Theile an der Gemeinde und 40. Theile an dem Orrspfarrer zehendpflichtig.' Mit diesem Acker wirb auch eine Wiese, al LrlisonvIIo genannt, in obiger Gemeinde ^ suli Kat.-Nr. 17, und von einem Flächenmaß von 105 Klaftern, veräußert, an welcher 1. die Wasserleitung Crusonello, 2. der Gemeindsweg, 3. obiges Ackerfeld und 4. «optist Cagoli gränzen

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 32
Date: 09.01.1845
Physical description: 32
Auch dieser Slcker ist zu Gunsten der bei Sir. 1 aufgefuhr- Pankraz 'Aarbe»a, 3. de» Grabe» und 4. Nikolaus Barbera ten Zehen^htrren vom 11. Theile zehcndpflichligj welcher Ze-' gränze». l„nd dein Käufer übelbnnde» bleibt. > Diese» Wies, ist luteig.», und eö lvird hicflir der ?lusrufs- ^ Der AuSrufSpreiS h.iefür wird au, 1 l6 st. C. M. W. W. preis auf 28 fl. 23'/- kr. C. M. W. W. festgesetzt, bestimmt. ^2. Ein Ackerfeld in de5 Gemeinde Nevü, a l'tav.orslr- 3. Ein Ackerfeld, nSoimIoZo genannt

.' ' . ' Zahlt Zehend vopl 11. Theile dem Ortöpfarrer, welcher Auch.dieser Acker ist mit dein Zehend vom '11. Theile au dem Käufer überbnnden wird, die Grnndherren wie ml Sir. 1 belastet, welcher dem Käufer Der AuSrufSprels hiefür bestehet in 32 ff. 12 kr. E. M. überdunben wird. W.W. Der AnSr'lifsPrclS hiefür bestehet in 106 fl. 15 kr. E. M. 14. Ein anderer Acker, ullo genannt, in obiger W.W. ' . . Gemeinde liegend», und von obiger Bruderschaft herrührend, 5i Ein Tlckerfeld, al Ovss genannt, in obiger

Gemeinde sud Kat.-Nr. 25 und von 440 Wiener Klaftern Flächenin liegend , und von obiger Bruderschaft herrührend, suli Kat.- - halt, an welchen 1. die Erben des Johann'Fleim , 2. Andrä Sir. 1543 und von 128 klaftern Flächeninhalt, an welchen Feklin Fior, 3. der Gemeindeweg nnd 4. der Konsortalweg 1. Johann Zadra, 2. die Geblüdcr Gnelini, 3. der Konsor- gränzen. . ' - talweg und 4. die Erden des Anton Desteffrn gränzen. Hievon niuß der Zehend vom 11. Theile mit >/z an den Auch dieser Acker

ist mit dem Zehend vom 11. Theile wie Grasen Firmian nnd mit '/z an den OrtSpsarrer bezahlt a>1 Nr. 1 belastet, welcher dein Känfer überbürdet wird. werden, welcher dem Käufer überbnnden wird. Der AusruftpreiS hiefür wird auf 73 fl. 36 kr. E. M. Der AuSrufSprcis hiefür wird auf 99 fl. E. M. W. W. W. W. festgesetzt. . bestimmt. 6. Ein anderer Acker, all» 1'ontana genannt, in obiger 15. Eine Wiese, ehemals Ackerfeld, all» IZt-ciAautla^ir ge Gemeinde liegend, und von obiger Bruderschaft herrührend, nannt, in obiger

Gemeinde liegend und von der obigen Brn- sul> Kat.-Nr. 1544 und von 120 Klaftern Flächenjnhalr, an derschast herrührend, suli Kat^Nr. 26 nnd von 256Kläftern welchen 1. die Erden v. PretiS zu Cagii» und Dominik Flächeninhalt, an welche t. Katharina Bollego » verehelichte Mengen , 2. die Erben des Dominik Zadra, 3. Marina, Barifekla, 2. Arbogast Graf v. Thunn, 3. das Benefizium Göttin des Alois Pozzatti, nnd AloiS Zadra, und 4. die Gü- Varlsella und 4. die Gebrüder Girolimi gränzen. ter der.Gemeinde Eis

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 27.06.1844
Physical description: 24
q, richts Fonds von 9 bis 12 Uhr VorwittagS und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags. I. Ein Ackerfeld, a Vrbe«la2 genannt, in der Gemeinde Dambel, Landgerichts Fonds, liegend, und im Steuerkataster i-ul, Nr. 20 vorkommend, von einem Flächeninhalte von l '/-> Star Lckalmoß, und von der aufgelösten St. Salvator-Bru- derfchaft zu Dambel herrührend, an welchem l. Dominik PeÜegrini, 2. der GenieindSweg, 3. ein Konsortalweg nnv 4. die Erben des Anton Giuliani gränzen. Hierauf haftet der Zehend vom 11. Theil

, welcher mit V; dem Pfarrer, Vz dem Schlosse Thunn und ',^z dem Schlosse Braghier zu einrichten kommt. Nebst dieser Last, die dem «äuser aufgebürdet bleibt, wird der AuSrufspreiS auf 25 fl. C. M. W- W. bestimmt. II. Ein anderer Acker, von obiger Bruderschaft herrüh rend, und in der genannten Gemeinde liegend, a I'ratvill genannt, von 2V-, Star Flächeninhalt, suIiKal..Nr. 21, an welchem I. Lucia Pedotti, 2. der Gemeindsweg, 3. die Er ben de» Anten Ebii und 4. nachstehender suIi Nr. III. be schriebener Acker gränzen

. Auch dieser Acker ist zu Gunsten der beiNr. I. angeführten Zehendherren vom 1l. Theile zehendpflichtig, welcher dem Räufer überbunden bleibt. Der AuSrufspreiS hiesür wird auf 55 fl. C. M. W. W. bestimmt. III. Ein anderer Acker, in der genannten Gemeinde lie gend, und von obiger Bruderschaft herrührend, ebenfalls» I'ratviU genannt, unter obiger Kat.-Zahl 21 begriffen, von einem Flächeninhalte von IV-, Star und l^/q Maßl, an welchem 1. ras suli Nr. II. beschriebene Grundstück, 2. Ge brüder von Stanchina

herkommend, suk Kat.-Nr. 59, von 160 Klaftern Flächeninhalt, an welchem 1. und 2. das Gosettische Äenefizium, 3. Peter Paul Tonelli und 4. die Straße gränzen. . Dieses Grundstück ist dem Herrn Maturri von Mezzana vom 10. Theil zchendpfllchtig, und kommt daher vom Käufer zu übernehmen. Der AuSrufspreiS hiefür ist auf 104 fl. C. M. W. W. bestimmt. V. Ein Ackerfeld nebst anstoßenden» öden Grunde, al Voltar genannt, in obiger Gemeinde, Lud Kat.-Nr. 56, und vcn obgenannter Bruderschaft herkommend

- schaft zu Sssana herkominend, an welche»» 1. die Wasserlei tung Eruscnelio, 2. Anlon Gaggia, 3. und 4. Gebrüder Bezzi gränze». Dieser ?Icker ist von» 10. Theile an der Gemeinde und 40. Theile o,» dem OrtSpsarrer zehendpflichtig. Äiit diesen» 'Acker wird auch eine Wiese, al (?»lisoiiolio genannt, il» obiger Gci»ei»»de, sud Kat.-S!r. 17, und von einen» Flächenmaß von 105 Klaftern, veräußert, an ,reicher 1. die Wasserleitung (Zrusoncllo, 2. der GeuieindSweg, 3. cbigeS Ackerfeld und 4. Baptist Eagoli

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 4
Date: 21.06.1850
Physical description: 4
«S4 ». Dir Befolaunq dir von der Gemeinde innerhalb des ihr gesetzlich zustehenden Wirkungskreises getroffene» -ln^rdmingen.^^^, ^ .^, den Ge- ineindelaste». . . . . . ... Diese Verpflichtungen beginnen mit dem ^,age des Eintritts in den Gemeindeverhaiid und dauern so lange fort, als das Verhältniß zur Gemeinde währt. «. 23. Personen, welche i» dcr St.,»tgemcnide Inns bruck ikre» Wohnsitz nicht haben, trage» nur die »ach den landcsfürstlichcn Steuer» oder »ach dem Realbcsipc umgclegten

Gemeindelastc». ^ ^ Verhältniß dcr Fremden. Z?. 29. fremde, welche sich innerhalb des Gemeindcbezirkes anfhaltctt, haben an den allgemeine» Verpflichtungen der Geiueindc- glieder Tbcil zu uchmeu, ohne deren besondere Rechte zu genießen. Fremde» kaun, wen» sie sich übcr-ilrc Zuständigkeit durch einen nicht erloschene» Hc»n.ithschc»l ausweisen, so lanie sie sich entspreclieud vcrhaltcn, und die Mittel zu ihrcr Erkaltung besitzen, der zeitliche Zliifeut- halt in der Gemeinde von derselben nicht verweigert

werden. „ . ^ . Fühlt sich ein Fremder in dieser Beziehung durch cuic» Gcmcindebcfchluß beschwer», so kann er sich um Abhilfe an den Krcispräsidenten wenden. ..... ... §. 30. Die privatrcchtlichcn Verhältnisse uberbaupt und insbesondere die Eigenthums» und Nlitznngsrcchte ganzer Klassen oder einzelner Mitglieder dcr Gemeinde bleiben ungeändert. II. Abschnitt. Von dcr Geni ein d ever safsnng. Z. 31. Dic Stadtgemeindc Innsbruck wird in dcr Aus. Übung ihrer Rechte und Pflichten vom Bürgerausschusse (Gemeindeausschußl

vertrete». Die Verwaltung der Gemeindcangelegenheiten wird vom Bürgerausschusse und vom Bürgermeister mitAdem Magistrate besorgt. I. Abtheilung. Vom B ürg er a n sschnß. Z. 32. Die Mitglieder des Bürgerausschusses werde» von der Gemeinde aus ikrer Mitte frei gewählt. Die Zahl derselben ist auf seckiSunddreißig festgesetzt. Wahlberechtigung laktivcs Wahlrecht). 33. Wahlberechtigt sind: 1. Die Bürger männlichen Geschlechts, 2. unter den Angehörigen männlichen Geschlechts

jene, welche in eine der folgenden Kategorien gehören: a. diejenigen, wclchc von einem in der Gemeinde ge legenen Hause oder Grundstücke oder von einem im Gc- mciiidcbezirkc betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer von wenigstens drei Gulden EM. oder von eincm anderweitigen Eiiikonimen eine Einkommen steuer von wenigstens acht Gulden EM. entrichten. Es muß jedoch dieser Steuerbetrag im -verflossenen Steuer» jähr vollständig bezahlt wordeil sein , und darf dcr Steuer pflichtige im lausenden Jahre

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Der Bote für Tirol
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Page 15 of 22
Date: 19.10.1848
Physical description: 22
, Obstmost und gebrannten geistigen Flüssigkeit«» ün» den FiSkalpreiS von 2689 fl.C. M. nebst dem GßmeiudezUfchlag« der Stadtgemeinde Feldkirch von 18 ^c», siosern dessen Fortbezug bewilligt werden sollt«. 2. In der Gemeinte Düns für den AuSschank von Wein, W«inmost, Obstmost, und gebrannten geistigen Flüssigkeiten, dann Viehschlachlungcn zum Auskochen um den ^iskalpreis von 35 fl. C. M. 3. Für den Artikel Fleisch in der Gemeinde Rankweil (mit Brrdttis) von den Metzgern um den Fiskalpreis von 230

und gebrannt«» geistigen Getränken um den FiSkalpreiS von 154 fl. C. M. 6. In Der Gemeinde Thüringen für den AuSschank dersel ben Getrsnke um den FiSkalpreiS von 30V fl. 7. I« d«n Gemeinden Ludesch und Nüziders sü: cen AuS schank der gleichen Getränke um den FiSkalpreiS von 329 fl. 8. In den Gemeinden BürS, Vürscrbcrg und Branr sür den Aüsschaiik dieser Getränke um den FiSkalpreiS von 22 l fl. C. M. Zusammen > 2500 fl. E. M. (zrveiiausend fünfhun dert GulbeuC. W.) Im Lattdgclichlsbezirke Monrason (Äckruns

): 1. In dem Dorfe Pärthenen sür denSiuSschani von Wei», Weinmost und gebrannten geistigen Fiüssigkeilei., dann Vieh- schtachtungen zuul Ausköchen um den FiSkalpreiS von 12 fl. C. M. ' - . ^ . 2. In der Gemeinde «st. Gallenkirch (mit Gortipol, Win kel und GSrgelka)^ für' den erwähnten Aüsschank^ dann Vieh- schiachtungin zum Auskochen um den FiSkalpreiS von 123 fl. 3. In den Genleinden'Silberthal und Aariheloinaberg für diesen Au?sch'änk, dann Viehschlachtungen zum Auskochen um den FkskalpseiS

von 43 fl. E. M. ' 4. In den Gemeinden Äl. Anton und Vanlans für den gleichen Äusschank, dann Vichschiachluiigeu zum Auskoch-n um hen FiSkalpreiS von 101 fl. (5. Ai. o. In der Gemeinde SchrunS für den nämlichenAuSschauk um ^en Fi-kalpreiS von 430 fl. 6. In der Gemeinde Tftl>.i>igunS sür denselben Auöschznk um den FiSkalpreiS von 12Ü fl. Ä!» 7. In den Gemeinden Schruns und TschaggunS für das Objekt Fleisch von d^n Metzgern und Wiclhcn (soweit diese Letzteren sich mit Vlehschiachtungen zum Auskochen befassen) um den Fiskalpreis

von 136 fl. E- M. Zusammen also um den FiSkalpreiS von 965 fl.,C. M. (Neunhundert fünf und sechzig Gulden C. M. AmtSbl. z. B. v. u. f. T. u. V. 141. 1S4S. . v. J« eandg»r<cht»K,jirkr Dotktirn - 2-Ler T»wU«d»«ustttu>Ü für den «ütfchank vo» »ei«, Welvmofl, Obstmost, dana g»dra>»»ten geistigen Klüffigkeit»« Ufll deS FlSkalptetS bon 5?i fl. W. 2. Z« der (mlt Bauern, Reutte und , für deusetben Ausschant um den Fistatpreis von fl E. M., nedst d»m bewilligten Gemeindezuschlaa» »o» lv^/o. 3. I« der Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 20.04.1850
Physical description: 10
sind für folgende abwesende Jünglinge die beigesetzten Loszahlen gezogen worden: , Im ,G c r l ch t 6 b c z i r k c I ni st.' ' 1. Losüngs'bistrikt. ' Für Wolf Otto Enlogiiis vön Jnist die Loszahl 6. i, v. Neupauer Jokann Joseph Martin von Jmst die Loszahl 14. ' Für Mall Engelbert von Ried ^Gemeinde Arzl) die Loszahl 19. ', ' Für Walch Fibel Gottfried von Jmst die LoSzahl 21. Neururcr Franz voii Leins (Gemeinde Arzl) die Loszahl 'Jg. , . 2. LosungSdistrikt. Für. Mäirhofer Aler von Tarrenz die Loszahl

- befreiungstarc.' ' ' Jmst den 24. Dez.'lSüS. < . ' Der k. k. B^zlrkKhauptmann: , Frciseisrn. 2 B c.k a n n t m a ch u n<g. Z!r. S422 Bei der am 19., 20. und 21. d. M. für den -Bezirk deS innern und vorder» Bregciizerw-itdeS.stattgehabte» Losung zur Ergänzung dcS Vkaiserjäger-RegimentS wur den für nack-genaiinte! abwesende Jünglinge nachfolgende Loszahlcn gehoben: ' ' I >N 2. Los un g ö d i st r i k t c : Leszahl 20 für MooSbrugger Äugustin von Schrecken, Gemeinde Au. , > !, 22 » Nüscher Joseph von Schrecken

, Ge- _ineinde.Au. . . ' ' I in II. L o s n n g s d i st r i k t e: Loszahl 4 für Z'erchtold Leo von Riezlern, Gemeinde ' , Mittelbera. . „ 12 Willani Joseph von Schoppernau. .. ' 18 --Fritz Joachim Engelbert von Mittel- berg. ' ' ' „ > 23 7> Moosmann Joh. Joseph von Schop pernau.' , » 29 ?> Riezler Leopold Athanastns von Riez lern, Gemeinde MittclberH. ' I m III. L o s u n g S di st r i k t e : Loszabl !^3 für Lecher Zacharias von Andelsbuch. I m tV. L o s u n g s d i st r i k t e : Loszahl 5 für Egender Joh

. Andreas von Hirfchalj, Gemeinde Schnepfau. -> 18' Pcld Franz Xaver von SteAenach, Gemeinde Schwarzenberg.. -> 2ü Rüflber Joseph von Hirschan,. Ge- - meinde schnepfau. ' I m V. L o s u u g s d i st r i k.t e i - Loszahl ö für .Berkwann Jos. vc» Dorf, Gemeinde 'Hittis^u. ^ ' 4S » Hörner Konrad von Nußbaum, Gc- . meinde Hittisau. ^ I m VI. Los u u gsdistrikre:, Loszahl 16 für Raiv Baptist von Unterkrumvach, Genirmde ^krumbach. >. -17 Willi Karl.Peter von Branden, Ge- - meinde Lingenau

. . 2s ), > BerkmailN Joh. Melchior vün Wolf- bübl, Gemeinbe Krümbach. -1 30 Mcyler Jos. von Halden, Gemeinde , / Liiiaena».' > - .'i ^37 Meusbnrger .Franz Ludwig von Un- ' tcrkrumbach, Gemeinde Krumbach. - Da nun Bcrchtold Lro von Riezlern, Gemeinde Mit- telberg, mit der Loszahl4^ »nd Egender Johann Andreas von Hirscha», Gemeinde Schnepfau, zur wirklichen Eiu- reihmig bestimmt sind, so daben dieselben, wenn sie stch im Kronlandc Tirol lind Vorarlberg aufhalten, binncn 4 Wochen, , sonst ober binnen 8 Wochen

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 24
Date: 23.01.1845
Physical description: 24
ÄS chtnlnhalt, an welches 1. Valentin Moreschlni, L. die Ge- dritter Moreschlni, 3. die Erben d,S Peter Comkna und 4. Peter McreSchi gränzen. Dieser Acker ist luteigen, und es wird hiefür der AuSrufS- preis auf S fl- tr. C. M. W. W. festgesetzt. 20. Ein Llckerfeld, al!a t>'rocv ein Aliradol genannt, ln der obigen Gemeinde und von der benannten Bruderschaft herrührend, suii Kat.-Nr. 25 und von 117 Wiener Klaftern Flächeninhalt, an weiches l. Margareth Moreschlni, 2. die öf fentliche Straße

, und 3. und 4. Johann Bapt. Gregor! No- darel gränzen. Ist luttigen, um den Aiisrusspreis per ZV fl. E. M. W. W. L1. Eine Wiese, »i ülo^^olli genannt, in der obigen Ge meinde und von der obigen Bruderschaft herrührend, suk, Kat.-Sir. 43 und von 834 Klaftern Flächeninhalt, an welche 1. Melchior Turri, 2. Johann Moreschiui, 3. Bapt. Vin- cenzi und 4. Dr. Georg Daldoß gränzen. Ist luteigen, um den AuSrufSpreiS von 40 st. C. M. W. W. 22. Ein Acker mit ödem Grund, a UoclolL genannt, in obiger Gemeinde und von der obigen

Bruderschaft herrüh rend , snli Kat.-Nr. 4t) und von 203 Wiener Klaftern Flä- - cheninhalt, an welchen 1. Bapt. Vincenzi, 2. Jens Zanotti, 3. und 4. die Verarchungen gränzen. Ist luteigen, um den AuSrufSpreiS von 24 fl. E. M. W. W. 23. Eine Wiese, a (üovel ai genannt, in obiger Gemeinde und von der obigen Bruderschaft herstammend, suli Kat.-Nr. 53 und von 254'/- Klaftern Flächeninhalt, an weiche 1. der Gemeindewaid, 2. Loren; Benvenuti und Bartlmä Todeschi, 3. die Gebrüder MoreSchini und 4. die Gebrüder

, in der obigen Ge meinde, und von der obigen Bruderschaft herrührend, suli Kat.-Nr. 926 und von 364 Wiener Klaftern Flächeninhalt, an welche 1. Johann Anton Delpero und das Thal, 2. der Wald, 3. die Gebrüder Bertolini und 4. Joseph Andrighi gränzen. Ist luteigen, um den AuSrufSpreiS von 72 fl. C. M. W. W. bestimmt. 26. Ein Acker, alle lioclio genannt, in obiger Gemeinde, und von der obigen Bruderschaft herrührend, sul> Kat.-Nr. 927 und von 245 Wiener Klaftern Flächeninhalt, an wel chen I. eine Sleinmasse

Panizza, 3. Barilmä Panizza und Gebrüder und 4. ein öder Grund gränzen. Zahlt Jehcnd wie a,l Nr. 26; um den AuSrufSpreiS per 20 fl. (5. M. W. W. 28. Ein anderer Ackcr, allo 1'lax/ioIIv genannt, in obiger Gemeinde, und von der genannten Bruderschaft herrührend, t-ul) Kar.-Sir. 929 und von 185 Klaftern Flächeninhalt, an welchen 1. «Stephan «slanzi, 2. der Gemeindeweg, 3. eine Steinmasse und 4. Bartlmä Gabrielli gränzen. Zahlt Zehend wie ad Nr. 26; um den AuSpufSpreis per

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