des bereits kassierten Geldes der Gemeinde wieder zurückerstatten. Kurzum, in der Ge meindestube von Aitrei wehte ein neuer Wind! Unter dem im Jahre 1897 zum Vorsteher ge wählten Franz Savoi, Dokter (der damalige Gemeindeausschuß bestand aus dem Vorsteher Franz Savoi, aus dem ersten Rat Johann Weber, dem zweiten Rat Franz Amort, Bartl, sowie aus den Aus schußmitgliedern Peter Weber, Johann Felizett, Johann Savoi, Franz Zwerger, Gams, Franz Zwer ger, Seppatsch, Thomas Amort, Franz Lochmann, Blasius
Casagrande und Matthias Zwerger), wurde dann der Weg für eine endgültige Rehabilitierung von Josef Werth sen. frei. Am 23. Jän ner 1898 wurde Josef Werth jun. zum ersten Kommandanten der Altreier Feuerwehr gewählt und als solcher von der Gemeinde bestätigt. Ein Jahr später wurde der junge Werth zum Altreier „Schulaufseher“ bestellt. Der von der Gemeinde Aitrei im Zuge des Schlichtungsverfahrens mit der Untersuchung des Fal les betraute Advokat Dr. Mendini aus Cavalese kam nunmehr, nach Überprüfung
aller Vorwürfe gegen Josef Werth sen. und der entsprechenden Unterlagen, in seinem abschließenden Bericht vom 21. September 1900 zu folgendem Schluß: „... Aus diesen Resultaten der Gerichtsakten (...) und der Revision (...) kann sich jedermann überzeu gen, wie ungerecht die Gemeinde den Josef Werth seines liegenden und beweglichen Vermögens beraubte und wie ungerecht daher auch die von der Gemeinde mit jenen Gerichtsakten gemachten und dem Werth verursachten Auslagen seien und wie schwerwiegend
an die Gemeindevor stehung von Aitrei zu folgendem Ergebnis: „Nachdem es aber als erwiesen zu betrachten ist, daß Werth durch die gegen ihn unternommenen ge richtlichen Schritte sehr erheblich materiellgeschädiget worden ist, so entspricht es sich wohl dem Bil ligkeitsstandpunkte, daß die Gemeinde im Vergleichungswege dem Josef Werth (...) eine entsprechende Entschädigung bewillige, in welcher sodann auch die Vergütung für die erwachsenen Prozesskosten (...) einzubeziehen sein wird“ (PrA Werth). Als Ergebnis
des Schlichtungsversuches wurde, aufgrund des Beschlusses des Landesausschus ses vom 3. Juni 1901 und des nachfolgenden Beschlusses des Altreier Gemeindeausschusses vom 16. Juni 1901, an Josef Werth sen. seitens der Gemeinde Aitrei ein Betrag in Höhe von 5149,16 Gulden, entsprechend 10.298,32 Kronen, ausbezahlt. In dieser Summe war jedoch der sowohl von Dr. Mendini als auch vom Innsbrucker Landeshauptmann als völlig gerecht fertigt erachtete Schadensersatz für Josef Werth nicht inbegriffen.