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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 24
Date: 19.07.1902
Physical description: 24
Gemeinde Horeapsko nicht anerkannt wurde, nicht an gegeben. — Doch konnte dieser Grund nur ein zwei facher sein: entweder daß das Vorhandensein einer Willens äußerung der Gemeinde Horeapsko, gegen die Statt halterei-Entscheidung Rekurs zu führen, als nicht ge geben angesehen wurde, oder daß die auf der Rekurs-! eingabe unterfertigten Personen als zur Fertigung einer solchen Eingabe im Namen der Gemeinde als berechtigt nicht anerkannt wurden. — Die Rekursführung in Ange-! legenheit

einer ein Vermögensrecht der Gemeinde be treffenden Streitsache ist eine Angelegenheit, welche nach § 31, Gem.-Ord., der Beschlußfassung des Gemeinde- Ausschusses Vorbehalten ist. — Nach der Aktenlage ist nun allerdings nicht dargethan, daß der Gemeinde- Ausschuß in Horeapsko einen besonderen Beschluß gefaßt hätte, gegen die Entscheidung der Statthalterei vom 26. Dezember 1894, Z. 167752, den Rekurs zu er greifen. Doch kann auch nicht verlangt werden, daß die Gemeinden in jedem Stadium jeder sie betreffenden

Streitsache von neuem beschließen müßten, ob gegen eine im Zuge dieser Streitsache erflossene behördliche Ver fügung ein Rechtsmittel ergriffen werden soll. — Dem Sinne und der Absicht des §31, Gem.-Ord., entspricht es jedenfalls, wenn der Gemeinde-Ausschuß in einer, Streitsache durch einen einmaligen Beschluß seinen Willen äußert, das beanspruchte Recht im Jmstanzenzuge geltend zu machtn. — Ein solcher Beschluß ist aber in der anhängigen Streitsache gefaßt worden, zumal nach Aus- weis der Akten

der Gemeinde-Ausschuß in Horeapsko in der Sitzung vom 16. Juli 1894 beschlossen hat, gegen die Entscheidung der Grundlastenablösungs- und Regulirungslandes-Kommission vom 31. Mai 1894, Z. 158567, mit welcher über die Ablösung des Vieh weiderechtes und über die Regulirung des Viehtränke- und Schwemmerechtes abgesprochen wurde, den Rekurs zu ergreifen. — Der Bescheid der Statthalterei vom 26. Dezember 1894 basirt aber zur Gänze auf dieser Entscheidung der Landeskommission, zumal er blos bie Durchführung

desselben zum Gegenstände hat. — Es ist daher kein Grund vorhanden, anzunehmen, daß es nicht in dem bereits kundgegebenen Willen des Gemeinde- Ausschusses gelegen gewesen sei, auch gegen diesen, blos ein weiteres Stadium derselben Rechtssache bildenden Statthalterei-Bescheid das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen; vielmehr muß das Gegentheil zugestanden werden, und dies umsomehr, als in diesem Rekurse auch alle vorherigen Phasen des Streites angegriffen wurden^ auf welche sich eben der erwähnte Beschluß

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 8 of 8
Date: 13.08.1910
Physical description: 8
den Teich zu reinigen, M't dem Bemerken, daß es ein Gemeindebrunnen sei. Die Gemeinde aber ihrerseits auch nicht tut, und mich in Schaden läßt. Frage? Wer hat die Schadloshaltung des Wassers zu besorgen die Gemeinde-Parteien oder ich? Bitte noch bei einer Angelegenheit mir Auskunft geben zu wollen? Mein Haus, Baumgärten und Wiesen grenzen ein großes Stück an den Dorfbach. Dieser Bach war vor alten Zeiten vor dem Dorfe in den Inn geflossen, wurde aber später zu Feuerlöschzwecken durch das Dorf

ge leitet. Dieser Bach ist nicht im geringsten reguliert, und fließt auf einem hohen Damm bei meinem An wesen vorbei. Im Frühjahr bei schneller Schneeschmelze, und im Sommer bei Hochgewittern gibt er mir viel zu schaffen, und übermuhrt oft trotz vieler Arbeit meinen Grund. Von Seite der Gemeinde wird nur jährlich mittelst Frohnschichten, nur oberflächlich aus geschaufelt, Schotter und Steine kollern dann den Damm hinunter und bleiben auf meinem Grund und Boden zu meinem Schaden liegen, Der Bachdamm

wird von Jahr zu Jahr größer und nimmt immer mehr Platz auf meinem Grund ein. Frage? Wer muß mein Eigentum, Haus und Gut schützen, vor der Ver- muhrung durch den Bach, die Gemeinde oder ich. Antwort ad 1. Wenn es sich um einen öffent lichen Gemeindebrunnen handelt, der von der Gemeinde errichtet wurde, und derselben gehört, so hat die Gemeinde für den Schaden aufzukommen, der durch die Ueberschwemmung des benachbarten Obstgartens durch das Abwaffer dieses Brunnens angerichtet

wird. Schadenersatzansprüche sind bei Gericht mittels Klage geltend zu machen. P. Antwort ad 2. Diese Frage ist auf Seite 88 in Nr. 11 deS Gemeindeblattes unter dem Schlagworte „Uferschutz" bereits beantwortet. Herrn B—eis. (Einhebung der Gemeinde umlagen durchdie k.k. Steuerämter.) Frage: Was hat eine Gemeinde zu veranlaffen, welche die Einhebung der Umlagen durch das k. k. Steueramt durchführen laffen will? Antwort: Nach § 81 der Gemeind eordnung sind Steuerzuschläge zu Gemeinde zwecken durch dieselben Organe und Mittel wie die Steuern

selbst einzubringen. Auf Grund dieser gesetz lichen Bestimmung kann daher jede Gemeinde die zu ständige politische Behörde ersuchen, daß die auf ge setzlichem Wege beschlossenen Gemeindeumlagen durch das k. k. Steueramt eingehoben und an die Gemeinde ausgefolgt werden. Bei Umlagen, die einer höheren Genehmigung bedürfen, wird dies auf Ersuchen der Gemeinde auch durch den Landrsausschuß veranlaßt. Herrn K. in Thiersee. (Ausstellung von Urkunden seitens der Gemeinde.) Frage: Was für Bestimmungen bestehen bezüglich

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Tiroler Grenzbote
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Page 8 of 10
Date: 01.01.1937
Physical description: 10
Landesregierung vom 26. No vember 1936, L.-G.-Bl. Nr. 60, wird mit 1. Jänner 1937 die Katastralgemeinde Thierberg aus dem Verbände der Orts gemeinde Langkampfen ausgesckieden und der Stadtgemeinde Kuf stein zugewiesen. Die Katastralgemeinde Thierberg und deren Bewohner gehören daher mit 1. Jänner 1937 zum Gemeindegebiet Kusstein. Unter welchen Voraussetzungen sich die in der Gemeinde Lang kampfen Heimatberechtigten das Heimatrecht in der Gemeinde Kufstein erwerben, geht aus den Bestimmungen des Gesetzes

be treffend die Regelung der Heimatsverhültnisse (R.-G.-Bl. Num mer 105/1863) hervor, Die einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes lauten: Heimatrecht und Gemeindegebiet. 8 3. Das Heimatrecht erstreckt sich auf den ganzen Umfang des Gemeinde - gebiete,.. Wird daher eine Gemeinde mit einer anderen zu einer Gemeinde ver einigt oder durch Einverleibung eines Teiles einer anderen Gemeinde er weitert, so wird das Heimatrecht, welches bisher nur in einem Teile der in solcher Weise vergrößerten Gemeinde

zustand, auf den ganzen Umfang der letzteren von selbst ausgedehnt. 8 4. Wird eine Gemeinde in zwei oder mehrere Gemeinden getrennt oder mit einem Teile einem anderen Gemeindegebiete einverleibt, so sind die Heimatberechtigten dieser Gemeinde mit allen ihnen im Heimatrechte folgenden Personen jener Gemeinde als heimatberechtigt zuzuweisen, weiche in dem Besitze desjenigen Gebietes ist. in dem sie zur Zeit der Trennung, bezühungsweiie Einverleibung wohnten, oder, falls sie sich zu dieser Zeit

in der Gemeinde nicht mehr aufhielten, vor ihrem Abzüge aus derselben zuletzt gewohnt hatten. Insoweit die Zuweisung nicht nach diesen Bestimmungen durchgeführt werden kann, ist für dieselbe der Wohnsitz maßgebend, der derjenige, welchem die Zuweisungen im Heimairechte folgten, zuletzt in der Gemeinde hatte. Heimatberechtigte, bei welchen auch dieser Anhaltspunkt fehlt, sind in- foferne nicht zwischen den betreffenden Gemeinden eine Vereinbarung zu stande kommt, einer dieser Gemeinden durch die politische

Behörde zuzu weisen. Die Gemeindemitgliedschaft richtet sich nach der Gemeindeordnung (L.-G.-Bl. Nr. 36/1935), welche in § 15 bestimmt: 1. Gemeindemitglieder sind alle österreichischen Bundesbürger, die durch mindestens drei Jahre in de, Gemeinde den ordentlichen Wohnsitz haben oder ohne Rücksicht aus die Dauer des ordentlichen Wohnsitzes auch in der Gemeinde heimatberechtigt sind. 2. Die übrigen Personen sind Auswärtige. 3. Im Streitfälle entscheidet über die Gemeindemitgliedschaft in erster Instanz

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 17 of 20
Date: 24.09.1910
Physical description: 20
. Als Arbeitsvermittlungsämter im Sinne der be- zeichncten Tarifstelle sind folgende Stellen anzuerkennen: rr) Alle öffentlichen, das heißt von öffentlichrechtlichen W Korporationen eingerichteten und betriebenen Ar- ^beitsvermittlungsstellen, also insbesondere jene, die Irwin Lande, einem Bezirke, einer Gemeinde, einer Handels- und Gewerbekammer, einer Gewerbe-Ge nossenschaft, einem Gewerbe-Genossenschafts-Verbande, einer Bergbau-Genoffenschaft oder einer landwirt schaftlichen Berufsgenossenschaft unterhalten werden; alle übrigen

"; dieselbe kostet durch die Post bezogen: vierteljährig X 1.80, halbjährig X 3.60, ganzjährig K 7.80. Aus das „Tiroler Gemeindeblatt" kann auch separat abonniert «erde» u»d lostet dasselbe halb jährig X 8.50, ganzjährig X 5.—. Das Referendum in der Gemeinde. Wenn die schweizerischen gesetzgebenden Körper- schasten einem Gesetzentwurf die Zustimmung gegeben haben, so steht noch die Möglichkeit offen, vom Urteile dieser Körperschaften an das Urteil des gesamten, stimm fähigen Volkes zu berufen

und eine Volksabstimmung über die Annahme oder Verwerfung eines schon be schlossenen Gesetzes zu verlangen (das Referendum); natürlich kann ein solches Verlangen nicht von jedem einzelnen Schweizer gestellt werden, die Verfassung fordert schon für den Antrag eine entsprechend hohe „Zahl von Unterschriften und wenn diese Zahl nicht erreicht wird, ist es mit dem Referendum nichts. Unsere Gemeinde-Ordnung kennt, allerdings nur in sehr abgeschwächter Form, auch eine ähnliche Einrichtung. 8 75 der geltenden Gemeinde

-Ordnung vom 9. Jän ner 1866 LGBl. 1 sagt: „Für neue Erwerbungen und Unternehmungen, welche zunächst die Vermehrung der Gemeinde-Einkünfte zum Gegenstand haben, sowie zur Tilgung und Verzinsung eines behufs solcher Erwerb ungen oder Unternehmungen aufzunchmenden Darlehens kann der Ausschuß Steuerzuschläge und überhaupt Ge meindeumlagen nur dann beschließen, wenn wenigstens dreiviertel der gesamten in der Gemeinde vorgeschriebe nen direkten Steuerentrichter ihre Zustimmung geben. Zu diesem Behufe

verunglückten Durchführ ung eines an sich gesunden Gedankens zu tun haben. Wer beurteilt die Frage, ob eine neue Erwerbung oder Unternehmung zun äch st die Vermehrung der Gemeinde- Einkünfte zum Gegenstand hat? Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Erkennt nisse vom 18. April 1907 (Sammlung 5125 A) er klärt, daß alle jene Unternehmungen von der Anwend ung des 8 75 Gemeindeordnung ausgeschlossen sind, welche einen wirklichen Gemeindezweck, das ist eine Aufgabe der Gemeinde (8 27 Gemeindeordnung

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Reuttener Nachrichten
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Page 2 of 6
Date: 18.10.1929
Physical description: 6
zu trachten, daß auch den Außerfernern wie allen anderen Bezirken Österreichs auch dann der billigste Tarif berech net werden müsse, wenn die Tarife auch nicht auf den Frachtbriefen angeführt und ausgerechnet erscheinen. Zur Feststellung des Bestandes einer jeden Gemeinde an wirklich Heimatberechtigten und Ortsansässigen, an Heimatberechtigten und im Ausland wohnender Personen, an Heimatberechtigten und im Innland (innerhalb Öster reich) wohnender Personen und an Ortsansässigen

, aber nicht heimatberechtigten Personen, hat der Bund die Füh rung von sogenannten Heimatrollen (Matritzen) angeord net. Hiezu wendete Herr Bürgermeister Koch (Häselgehr) ein, daß der Bund und das Land einfach Erlässe heraus gebe, ohne darauf zu achten, daß deren Ausführung die Lage der Gemeinde schwer belastet und den kärglich be zahlten Bürgermeistern eine ungeheure Arbeit aufgebürdet wird. Die Firma Otto Schütz in Innsbruck führte durch Vertreter den einzelnen Bürgermeistern die hiezu erforder lichen Vordrucke

, welche sich je nach Einwohnerzahl der Gemeinden auf 120 bis 350 8 stellen, vor und werden demnächst in den einzelnen Gemeindeämtern diese Stamm bücher bezw. deren Handhabung unverbindlich vorführen. Bürgermeister Fridolin Tannheimer aus Schattwald erklärte, daß nach dem bestehenden Jagdgesetze diejenigen Besitzer von Wald und Weiden, die nicht 150 Hektar umfassen, ein Jagdrecht nicht ausüben dürfen und dieses der Gemeinde zufällt, während diejenigen, die über dieses Ausmaß Grundbesitz verfügen, ihre Jagd ohne weiteres

verpachten oder selbst ausüben können. Er beantragte, zur gegenwärtigen Verfaffungsreform einen Antrag auf Abänderung des kaiserlichen Jagdgesetzes vom Jahre 1849 zu stellen, daß entweder allen, also auch jenen, die nicht über das volle Ausmaß Grund verfügen, die Aus übung der Jagd gestattet oder überhaupt die ganzen Jagden der Gemeinde zugeteilt werden. Die Fassung eines solchen Antrages wurde jedoch abgelehnt, daß diese Gesetzesänderung keinesfalls durchdringen würde. Bürgermeister Köck aus Ehrwald

und Lermoos auf die Auto- und Staub- plage hingewiesen, und erklärkt, daß es angebracht wäre, daß der Staat endlich einmal die Straßen verbessere und zur Verbesserung der Gemeindestraßen beisteuere, wenn nicht der ganze Fremdenverkehr Schaden erleiden soll. Bürgermeister Köck aus Ehrwald führte unter an derem aus, daß die Gemeinde Ehrwald nahezu 10 000 8 Schulbeiträge leisten müsse, was für die Gemeinde auf die Dauer unhaltbar sei, zumal sie ihre Abgaben nur nach der alten Volkszählung einheben könne

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Lienzer Nachrichten
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Page 6 of 14
Date: 12.06.1925
Physical description: 14
. Eigene mechanische Lndwi|Zailtra« Lienz, Osttirol ; Schweizergasse Nr. 7 (Gasthaus. zum „weißen Lamm.") ss Scmif ftcc In ff «flat i on u Die ideale Warmwasserheizung für das Wohnhaus, Gastwirtschaft, Geschäftshaus ist die Narag- Heizung mit nur einer ^euerfteUe, Heizung der Wohnung und Warmwasserversorgung für Bad und Haus Rechenleitner L Cte., Villach Telephon Nr. 131 Fabrik sür Zentralheizungen Telephon Nr. m Verlangen Sie kostenlose Offerte und Referenzen. Boizwrkauf. Die Gemeinde Alkus verkauft

im Trö- gerwalde zirka 120 Festmeter und im Bräntawalde zirka 70 Festmeter Schneedruckholz. Offerte müssen mit dem Vermerk Holz- offert versehen bis 14. Juni 1925, t l llhr Vormittag beim Gemeindeamt einlangen. Offert - Eröffnung ist am \\. Juni \^25 um \2 Uhr Mittag in Heidenbergers Gasthaus in Ainet. Das Zuschlagsrecht behält sich die Gemeinde vor. Die näheren Bedingungen liegen im Ge meindeamt auf. 6emein<Ieamk JHIk««. am 3. Juni Ig25. 629 Der Bürgermeister. fiolzwrkauf. Die Gemeinde Banuberg

hat in ihren Gemeindewäldern ein größeres Quantum Zckneeclruckkölrsr im Gffertwege zu verkaufen. Offerte sind bis zum 13. Juni 1925 abends mit dem ver merk Holzoffert bei der Gemeindevorstehung einzusenden. Vergebungsrecht Vorbehalten. Be dingungen bei der Gemeinde ersichtlich. JDk Offerteröffnung erfolgt Sonntag den \%. Zun \()25 um JO Uhr Vormittag in der Gemeinde kanzlei. 620 Der Bürgermeister: Pedretscher. Roizwrkauf. Die Gemeinde Patriasdorf verkauft aus dem Hochwalde am Schloßberg zirka 200 Festm. Schneedruck - Holz

m Offertwege. Reflektanten werden eingeladen, schriftliche Angebote pro Festmeter bis 13. Juni d. I. bei der Gemeinde, Vorstehung einzubringen, woselbst die Bedingungen aufiiegen. Das Zu schlagsrecht behält sich der Gsmeinderat vor. Gemeinde - vorstehung pütriasdor^ am 3. Juni \<) 25 . 628 Der Bürgermeister: Joh. Rohracher. 40, 45 und 50% stets lagernd in Josef leger, Lienz, Tiro! Alleestrasse. 57 Herders ZeMexikmr die neueste und zuverläs sigste Auskunftei für Stu dierstube und Arbeitsstätte

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 18.02.1909
Physical description: 10
'. Vom r. r. Oberlnndcsgcrichtc. Innsbruck, am 30. Dezember 1908. Call. Verzeichnis der nach Art. 4 des Gesetzes vom 18. März 1397, R.'G.-Bl. Nr. 77 besteckten Legislatoren. Nach Name. Beschäftigung, Wohnsitz und Amtsgebiet geordnet. 1. Franz Hörtnagl, Gutsbesitzer uud Gemeinde- Vorsteher in Kematen, Gemeinde Kematen. Gutsbesitzer und Gemeinde, ^uiaten, Gemeinde Unterperfuß. ^'5' -'»Vorsteher „,,d Wirt in -> ' ^ VN,' in 6. Cölestin Martinelli, Gemeindevorsteher in Cents, Gemeinde Centa. 7. Johann Braunegger, Gutsbesitzerin

Potsch, Ge meinde Patsch. «. Zeno Kristanell (Dorsinair), Gemeindevorsteher in Naturns, Gemeinde NaturnS. 9. Johann Schlögl. Gutsbesitzer Naturns, Ge- meinde Naturns. 10. Pcter Bassi. Gemeindevorsteher in Vattaro, Gemeinde Vattaro. 11. Leopold Rauch jun., Buchhalter in Mühlau, Gemeinde Mühlau. 12. Quirin Kremser, Altvorsteher imd Bauer in Gries, Gemeinden Gries uud St. Sigmund. 13. Michael Hanny, Bauersmann in Martell, Gemeinde Martell. 14. Gabriel Egger, Bauer und Gemeindcsekretär in Hafling

, Gemeinde Hasling. 15. Eduard Kampfl, Gutsbesitzer in Rum, Ge meinde Rum. IL. Adam Gruber. Altvorsteher und Gemeinderat in Sistrans, Gemeinden sistrans und Lans. 17. Johann Eisenbacher. Schuhmacher in Arzl, Gemeinde Arzl. 18. Maximilian Fontana, Bauer in Calceranica, Genieinde Calceranica. 19. Alois Gamper, Kronenwirt in Partschins, Gemeinde Partschins. 20. Josef Gamper (Nnterhuber). Bauer in Nab land, Gemeinde Partschins. 21. Johann Spiegl, Lehrer in Oberpersuß, Ge meinde Oberperfuß. 22. Johann

Schwicnbacher, Gemeindevorsteher und Bauer in Wegleit in St. Walburg. Gemeinde St. Walburg. 23. Johann Aigner, I. Gemeinderat und Schul leiter iu Jochberg, Gemeinde Jochberg. 24. Josef Knprian, Bauer und Gemeindevorsteher in Rauggsn, Gemeinde Ranggen. 25. Alois Hepperger, Wagner in Sellrain. Ge meinde Sellrain. 26. Abraham Pasgualini, Gemeindevorsteher in Bosentino, Gemeinde Bosentino. 27. Nikolaus Zwischenbrugger, Dorfwirt in Going, Gemeinde Going. 23. Josef Zippsrle, Gutsbesitzer in Marling, po litische

Gemeinde Marling. '-.'9. Johann Zangerle, Gastwirt iu Eyrs, Katastral- Gemeinden Eyrs. Tschengls, Tannas. 30. Franz Tappeiner, Besitzer in Laas, Katastral- Gemeinden Laas und Allitz. 31. Georg Weithaler, Besitzer uud Gemeindevor steher in Castellbell, Gemeinde Castellbcll mit Fraktionen Marein, Latschinig, Freibcrg und Galjaun. 32. Kaspar Aiarkt, Pulthuberbesitzer in Tschars, Katastralgemeinden Tschars. staben, Trnms- berg. Taunberg und Jufahl. 33. Andrä Kaserer, Besitzer in Tabland. Katastral

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 8 of 16
Date: 05.06.1909
Physical description: 16
ung des Hriftlichen Volkes, möge Gott und seine Heiligen es euch vergelten immerdar. Kappt, Paznaun. Die seinerzeitige Anlage der Paznauner Konkurrenz ft ratze ist für die Gemeinde Kappl eine sehr unglückliche und verfehlte. Es macht die Führung der besagten Straße unten in der Talsohle, hart an der Tri- sanne entlang, geradezu den Eindruck, einzig zu dem Zwecke erbaut zu sein, um die Gemeinde Kappl gänzlich abzuscheiden und jeweden Verkehr nach dem oberen Tale zu lenken. Man kann in Kappl

des öfteren die Behauptung aussprechen hören, der Gesamtgemeinde sei durch die Erbauung der neuen Straße nicht nur kein Nutzen, sondern sogar Nachteil entsprungen. Wenn dieser Be hauptung im Allgemeinen auch nicht ganz zuge stimmt werden kann, so steht doch über jeden Zweifel fest, daß der, der Gemeinde Kappl zugemessene Konkurrenzbeitcag von 30 °/ 0 zu dem Nutzen, den die Gemeinde aus besagter Straße ziehen kann, in keinem entsprechenden Verhältniffe steht, sondern ganz einfach zu hoch bemessen

ist. Um dies zu begreifen, darf man sich ganz einfach vergegenwärtigen, daß sich die Gemeinde Kappl ungefähr 15 Kilometer nach der Taleslänge hin zieht, und trotz dieser Ausdehnung nur 6 (sage nnd schreibe sechs) Wohngebäude von ihren zirka 400 Hausnummern an der neuen Straße liegen hat, von denen, nebenbei bemerkt, 5 erst nach Er stellung der Straße an diese gebaut wurden. Alle übrigen Wohnhäuser dieser ausgedehnten Gemeinde liegen ein bis zwei Kilometer über dem Straßen zuge und fällt hiebei

nicht so sehr die Entfernung, als vielmehr die steile unwegsame Lage der Berg lehne ins Gewicht. Wenn heute ein zur Not fahr barer Weg in steilen Windungen nach dem Ort Kappl führt, so ist das in erster Linie den dankens werten Bemühungen unseres beliebten Gemeinde- arztes Dr. Lechtaler zu danken und hat die Straßenkonkurrenz damit nichts zu tun. Man möchte nun meinen, es wäre nicht mehr als ein Akt der Billigkeit und Gerechtigkeit, wenn bei der neuerdings aufgerollten Straßenbaufrage der bis her sehr benachteiligten

Gemeinde Kappl ein größe res Entgegenkommen gezeigt würde. Entweder durch Höherlegung des Straßenzuges in entsprechen der Länge, oder durch Erbauung zweckentsprechender Zufahrtswege auf Kosten der Straßenkonkurrenz, zum mindesten aber durch Herabsetzung des Kon kurrenzbeitrages auf ein gerechtes, dem aus der Straße entspringenden Nutzen entsprechendes Maß. Doch es hat völlig den Anschein, als sollte die Gemeinde Kappl in gleicher Weise wie bisher zurückgesetzt werden. Sache unserer Gemeinde vertretung

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Lienzer Nachrichten
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Page 8 of 14
Date: 12.06.1925
Physical description: 14
Nr. einzuschreiben. Meine genaue Adresse: Nr. Name:- Nr. Beschäftigung: — Nr. Wohnort: Nr. Palls bereits begeben - eine ähnliche Nummer (Genaue und deutliche Angaben sind erwü® m\t nur einer Feuerstelle, Heizung bei) r>ecbenleit..w. Telephon Nr. 131 Fabrik für Zentralheizungen Telephon Nr. m verlangen Sie kostenlose Offerte und Referenzen. 253 Bolzwkauf. Die Gemeinde Alkus verkauft im Trü- gerwalde zirka 120 Festmeter und im Bräntawalde zirka 70 Festmeter Schneedruckholz. Offerte müssen mit dem vermerk Holz

- offert versehen bis 14. Juni 1925, (( Uhr Vormittag beim Gemeindeamt einlangen. Offert - Eröffnung ist am (^. Juni (925 um \2 Uhr Mittag in Heidenbergers Gasthaus in Ainet. Das Zuschlagsrecht behält sich die Gemeinde vor. Die näheren Bedingungen liegen im Ge meindeamt auf. titnicindeamt JUku$. am 3. Juni 1(925. 629 Der Bürgermeister. Rolzwrkauf. Die Gemeinde Banuberg hat in ihren Gemeindewäldern ein größeres Quantum Zckneedruckliölzer im Offertwege zu verkaufen. Offerte sind bis zum 13. Juni 1935

abends mit dem Ver merk HolzofferL bei der Getneindevorstehung einzusendeu. VergebungsrechL Vorbehalten. Be dingungen bei der Gemeinde ersichtlich. Die Offerteröffnung erfolgt Sonntag den (H. Zun (925 um (0 Ühr Vormittag in der Gemeinde kanzlet. 620 Der Bürgermeister: Pedretscher. Rolzwrkauf. Die Gemeinde Prrtriasdor? verkauft aus dem Hochwalds am Schloßderg zirka 200 Festm. Schneedruck - Holz m Offsrtwege. Reflektanten werden eingeladen, schriftliche Angebote pro Festmeter bis 13. Juni

d. I. bei der Gemeinde - Vorstehung einzubringen, woselbst die Bedingungen aufiiegen. Das Zu schlagsrecht behält sich der Gemeinderat vor. Gemeinde'-- vorstehimg PalVlasdors, am 3. Juni (925. 628 Der Bürgermeister: Joh. Roheacher. 40, 45 und 50% stets lagernd in Josef leger, Lienz, Tiro! Alleestrasse. 57 Herders ZeitlexLkon die neueste und zuverläs sigste Auskunftei für Stu- die.rstube und Arbeitsstätte, für Bibliothek u. Handge brauch, für Theorie und Praxis, für Geistes- und Handarbeiter. Prospekt vom Verlag

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Tiroler Grenzbote
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Page 6 of 8
Date: 14.08.1936
Physical description: 8
Tags darauf war an der Gemeinde-Anschlagtafel zu lesen: Kundmachung. Bezüglich der Vereinigung der Gemeinden R. und R. Wörgl wurde bei der am 10. Sept. 1910 statt- gehabten Gemeindeausschuß-Sitzung beider Gemeinden das Uebereinkommen geschlossen, daß sich die Gemeinde R. Wörgl der Gemeinde R. Wörgl anschließt und diese vereinigte Gemeinde den Namen Wörgl zu führen hat: die Gemeinde R .Wörgl libergibt ihr gesummtes ver mögen (Aktiv- u. Passivstand), u. z. ebenso das Son dervermögen wie die Quote

an dem gemeinschaftlichen Vermögen, wie es sich im Zeitpunkt der Vereinigung er gibt, an die Gemeinde R. Wörgl, dieselbe übernimmt und vereinigt dieses Vermögen mit dem ihrigen. Sämtliche Gemeindegenossen, sie mögen der einen oder der anderen Gemeinde angehört haben, haben mit dem Zeitpunkt der Vereinigung gleichen Besitzanteil. Wörgl, am 11. Sept. 1910. Gez.: Steinbacher. Am 12. Jänner 1911 erließ die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg unter Zl. 89/1 folgende Kundmachung! Der Tiroler Landtag

hat in seiner Sitzung vom 3. November 1910 die Vereinigung der Gemeinde Rat- tenberg-Worgl mit der Gemeinde Kufstein-Wörgl im pol. Bezirk Kufstein zu einer Ortsgemeinde bewilligt. Weiters hat das k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Zentralstellen mit Erlaß Zl. 48.010/10 vom 4. Jänner 1911 der durch diesen Landtagsbeschluß geschaffenen Ortsgemeinde die Führung des Namens „Worgl" bewilligt. Gez.: Spiegelfeld. In der Folge wurden die Ausschüsse der beiden Ge meinden aufgelöst

. Bei der Neuwahl ging Josef Stein bacher als Vorsteher der Gemeinde Wörgl hervor. Am 26. April 1911 übergab Franz Gruber, nun Mitglied des neuen Eemeindeausschusses von 'Wörgl, das Vermögen der aufgelösten Gemeinde R.-Wörgl. Es betrug: Reali täten und Mobilien im Werte von 11.707 Kronen/ Bargeld und Anlagewerte im Gesamtwerte von 5740 Kronen, die Mobilisierungsakten, das Sitzungsprotokoll- die polizeilichen und militärischen Meldebücher,Erhibit- und Kassabuch, das Steuereinhebungs-Schema, die Ge meinde-Mappe

und die Landsturmröllen. Die Bürger schaft der ehemaligen Gemeinde R.-Wörgl wurde als voll kommen gleichberechtigt mit jener der ehemaligen Ge meinde K.-Wörgl etklärt. Das war der letzte amtliche Akt der Gemeinde Wörgl auf Rattenberger Seite. Das erste ordentliche Budget der neuen Gemeinde wies ein Erfordernis von 47.260 Kronen auf, darunter als Hauptposten: für Besoldung 6000, für Schulzwecke 8000, für Armenversorgung 7990 und für Zinsendienst 9480 Kronen: die Bedeckung in der Gesamthöhe von 36.260 Kronen setzte

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Reuttener Nachrichten
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Page 2 of 4
Date: 08.07.1932
Physical description: 4
etwas davon erfuhr. Nachdem die Gemeinde Reutte durch die Zugspitzbahn doch eine Forderung von 498.300 S. zu stellen hat, wäre es für sie gar nicht unangebracht gewesen, zu wissen wie die finanzielle Lage jener Unternehmen, in die zur Zeit Dr. Stern soviel Gemeindegelder investiert wurden, steht. Sonderbarer Weise hat auch der „Außerferner Bote", der sich doch sonst immer gar so eifrig bemüht die „Interessen" der Gemeinde vor der Öffentlichkeit zu „vertreten", darüber geschwiegen, obwohl

es sich mit den Industriewerken zusammen um den nicht gerade geringen Betrag von einer Million 367.765 Schilling handelt, den die Gemeinde Reutte bezw. die Zugspitzbahn büßen muß und mit dem so leicht hätte die Kanali sierung durchgeführt und alle Arbeitslosen auf Jahre hinaus beschäftigt werden hätten können. Schwere Anklagen gegen Dr. Stern. Hofrat Dr. Fischer führte dann weiter aus: Ich darf also feststellen, daß der seinerzeitige Bürgermeister und dessen Stellvertreter Herr Dr. Hermann Stern die seinerzeit

unter Inanspruchnahme des Kredites der Ge meinde, bezw. des Elektrizitätswerkes auf dem Rücken der Gemeinde Darlehen aufnahm, diese dann der Z.A.G. (Zugspitzaktiengesellschaft), deren Präsident, bezw. leitender Verwaltungsrat Dr. Stern damals war, direkt oder in direkt zuwandten. Ich stellte weiter fest, daß Dr. Hermann Stern aus den Mitteln der Z.A.G. unter schwerstem Mißbrauch des auf ihm als Präsident der Z.A.G., bezw. leitenden Verwaltungsrat gesetzten Vertrauens den ihm nahe stehenden, bezw

der Außer ferner Autogesellschast war und daß dessen Verwandte ebenfalls Anteile an diesem Unternehmen besaßen. Ich stelle fest, daß Dr. Stern aus den von ihm aus dem Kredit der Gemeinde Reutte geschöpften, der Z.A.G. in der vorbeschriebenen Weise zugewandten Mitteln der Außerserner Autogesellschast das nötige Kapital von rund 110.000 S. zur Verfügung gestellt hat. Nach meinem Dafürhalten hat hiedurch Dr. Stern die Interessen der Z.A.G. in einer ganz unglaublichen Weise preisgegeben. Also nicht genug

, daß Dr. Stern als Präsident der Zugspitzbahn der von ihm gegründeten Außerferner Auto gesellschaft die Konzession aus 60 Jahre gratis und franco überließ, nein, mit dem Gelbe der Z.A.G. bezw. der Gemeinde Reutte wurde das von Dr. Stern, Othmar Knittel und Hildebert Knittel gegründete Unternehmen Außferner Auto Ges.m.b.H. auch noch finanziert und aufgebaut. Aus diesen Aufklärungen anläßlich der Ge neralversammlung geht einwandfrei hervor, wie Dr. Stern seinen Vertrauensposten als Präsident der Z.A.G. miß

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 8 of 20
Date: 27.02.1914
Physical description: 20
, nahe an einer Waldung und fall für meine« Haushund die Steuer bezahlen, während andere Hunde- besitzer in gleicher Lage diese Steuer nicht zu zahle» brauchen. Kann ich hiezu gezwungen werde«? A n t w or t: Zur Einhebung einer Hundesteuer ist laut Gesetz vom 10. Juni 1875, L.-G.-Bl. Nr. 26, die Bewilligung des Landesausschusses erforderlich. Eine solche Bewilligung muß also die Gemeinde haben. Nun handelt es sich, welchen Wortlaut diese Bewilligung hat, das heißt für welche Hunde in der Bewilligung

als Belegtag angegeben hättest. Aber auch in diesem Falle könnte er eine Gewährleistung nur dann fordern, wenn die Abkalbung um mehr als 14 Tage später erfolgte, als sie zugcsichert wurde. Die Trächtigkeitsdauer bei Rindern ist verschieden; sie be trägt 280 Tage, äußerst selten 294 Tage. Für eine nur 14 Tage spätere Abkalbung kann eine Gewährleistung nicht gefordert werden. Frage 917: Zwei Besitzer ersuchten vor drei Jahren die Gemeinde um die Bewilligung zur Aufstellung einer Brunnensäule mit Sperrpippe

auf eigene Kosten und Abgabe des benötigten Wassers aus der knapp vor beiführenden Gemeindeleitung, was uns nicht bewilligt wurde. Nachdem sich unsere Quelle als zu klein er wies, haben wir eine Quelle gekauft. Unsere Leitung müßte eine Strecke auf Gemeindeweg geleitet werden, was die Gemeinde nicht zuließ. Wie cs scheint, beab sichtigt die Gemeinde eine Hochdruckleitung zu bauen. Es frägt sich nun: Kann uns die Gemeinde den Bau unserer Leitung verweigern? Kann uns die Gemeinde zur Beitragsleistung

für die Hochdruckleitung zwingen, wenn wir eine eigene Leitung haben? Antwort: Was die Frage anbelangt, ab euch die Gemeinde die Benützung des Gemeindeweges zu eurer Wasserleitung verweigern darf, so erscheint es zweifellos, daß die Gemeinde zur Erteilung dieser Be willigung nicht gezwungen werden kann. Wenn es euch gelingt, das gekaufte Quellwasser in sonstiger Weise zu zuleiten, so kann die Gemeinde dagegen nichts machen. Wenn ihr ein eigenes Wasser habt und an der zu er richtenden

Gemeindewasserleitung keinen Nutzen habt, so braucht ihr hinsichtlich der neuen Gemeindewasser leitung nur einen entsprechenden Anteil jener Aus lagen zu tragen, welche für die Wasserversorgung der öffentlichen Gebäude (wie Schule, Widum nsw.) in der Gemeinde erwachsen, eine weitere Beitragsleistung kann nicht auferlegt werden. Frage 918: Ist ein Schulleiter einer öffentlichen Volksschule, der in der Gemeinde noch nicht definitiv angcstellt ist, in derselben aber schon seit drei Jahren als solcher tätig ist, wahlberechtigt

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 09.04.1927
Physical description: 8
und tätige Beihilfe zu gewähren, die allein ihr ein fruchtbringendes Leben sichert. Sitzung der Provinzial - Verwaltung vom 8. April 1927 1. Gemeinde Scena: Beitrag zum Ankauf eines Bildes der Legion „Alto Adige'; geneh migt. 2. Gemeinde Risiano: idem; genehmigt. 3. Gemeinde Caines: idem; genehmigt. 4. Ge meinde Chiusa: Angebot für den Wimpel des Fascio von Chiusa; genehmigt. S. Gemeinde Resici: Beitrag zur Teilnahme der Schüler an dem Skirennen ' in Val Gardena; genehmigt. 6. Gemeinde Ortisei

: Baureglement: genehmigt. 7. Gemeinde Bolzano: Beitrag zur Erweite rung des Bahnhofs Bolzano; abgewiesen. 3. Gemeinde Bolzano: Grundverkauf,' genehmigt, v. Pfeifer Luigi, Bolzano: Kautionssreigabe: genehmigt. 10. Kardana Antonio: idem; geneh migt. 11. Zoppala Salvatore: idem; genehmigt. 12. Costa Fortunato: idem; genehmigt. 13. Ge meinde Villa Bassa: Rückzahlung der Hebam menspesen; rückverwiesen. 14. Gemeinde Bres sanone: Nachtdienst der Wache auf dem Stadt- tnrm; genehmigt. 15. Gemeinde Merano: Bürgschaft

zugunsten des Elektrizitätskonsor tiums Bolzano-Merano; genehmigt. 16. G> meinde Bolzano und Merano: Abänderung des Statutes des Elektrizitätskonsortiums: geneh migt. 17. Gemeinde S. Leonardo in Passiria: Anwendung der Gewerbe- und'Verkaufssteuer: rückvermiesen. 18. Valas: idem; ermächtigt. IS. Gemeinde Bnrgusio: Bilanz 1927; genehmigt. 2V. Gemeinde Covelano: Darle hensvertrag: rückverwiesen. 21. Gemeinde S. Leonardo in Passiria: Reglement des öffent lichen Wagdienstes; genehmigt. 22. Gemeinde Stelvio

: Reglement der Industrie- und Pa tentsteuer; genehmigt. 23. Gemeinde Mar- lengo: idem Abänderungen: genehmigt. 24. Gemeinde Dobbiaco: Reglement der Lizenz- u. Gewerbesteuer; vorübergehend. 23. Gemeinde Lagundo: Reglement der Jnsigniensteuer; ge nehmigt. 26. Gemeinde Bressanone: Dienst- reglement sür die Kühlzellen des städt. Schlacht hauses: genehmigt. 27. Lucchi Walter: Rekurs betreffend Mietwertsteuer. Gem. Bolzano; ab gewiesen. 28. Grießer Johann: idem Gemeinde Bolzano; teilweise angenommen. 29. Firma

Trenker: Rekurs wegen Gewerbe- und Ver kaufsstelle?, Gemeinde Ortisei; angenommen. 3V. Dalmonego Josef: idem Gemeinde Bol zano: teilweise. 31. Firma Alselm Carl: idem; idem. 32. Firma Muderlak: idem; abgewie sen. 33. Firma Lanzenbacher: idem; idem. 3-!. Gemeinde Risiano: Beitrag zur Errich tung der Kirche Ponte Friula; gen. 35. Gem. Caines: idem; genehmigt. 36. Gemeinde Ceves: Beitrag für das Ossarium Monte Passubio; genehmigt. 37. Gemeinde Oris: Beitrag zum Aerztepatronat; genehmigt. 38. Gemeinde

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Tiroler Volksbote
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Page 17 of 24
Date: 10.07.1914
Physical description: 24
Freitag den 10« Juli 1914. Subventionen zur Alpenver- ^ besserung. Nachstehend die Fortsetzung der Liste derjeni gen Alpen, zu deren Verbesserung Heuer Beiträge bewilligt wurden. ' Kitzbühelalpe, Gemeinde Walch s e e, vom Staate: 162 X. Bürglalpe, Gemeinde Fieber- b r u n n, vom Staate: 260 X. Oberwalchalpe, der Gemeinde W attenber g, vom Staate: 1046 X. Hirschgehrenalpe, Gemeinde Warth, vom Staate: 3362 X, vom Lande 1638 X. Stocker-Steinfeld alpe, Gemeinde Kirchberg, vom Staate:' 1000 Kronen

, vom. Lande: .500 X. . Hinterhollriedlalpe, Gemeinde W i Idschöna u, vom Staate: 613 X, vom Lande: 257 X. Neu in Aussicht genommen wurden: die Neureuts-Gemeinschaftsalpe in Reutte mit einem Kostenvoranschlage von 10.000 X, davon der Staat: 4000 X, das Land: 1000 X. Für das laufende Jahre 1914 Staatsbeitrag: 1600 X, Lan desbeitrag: 650 X.- Die Bach-Privatalp^ in St. Ioh a n n im Unterinntal. mit 100 X Staats beitrag. Sämtliche bewilligte Subventionen im Agrarbezirke Innsbruck machen 7 von' ^ seiten

des Staates 80.060 X, von seiten des Ämdes 16.213 Kronen.- - ' ' /. Im A g rarbezirke Brixen werden fol gende Alpen subventioniert: Dorferalpe,' Gemeinde K als, vom Staate: 1000 X, vom Lande: 400 X. Meßlingalpe, Gemeinde W i n d i s ch - M a.t r e i, vom Staate: 500 X, vom Lande: 100 X. Außer- bergalpe, Gemeinde St. Iak 0 b in Deffreggen, vom Staate: 1000 X, vom Lande: 400 X. Rainer- alpe, Gemeinde Vir gen, vom Staate: 300 X, vom Lande: 100 X. Rahnweide, Gemeinde W i n- d i s ch - M atre i, vom Staate

: 10 X, vom Lan de: 90 X. Wallhornalpe, Gemeinde Prä g rat- t en, vom Staate: 1000 X, vom Lande: 100 X. Nörsacher Alpe, Gemeinde Nor fach, vom Staate: 2600 X, vom Lande: 900 X. Salwandalpe in P f l ers ch, vom Lande: 35 X. Lindosensalpe, ebenfalls in Pflersch, vom Staate: 1W0 X, vom Lande: 500 X. Palla-Agniheimweide in Buchenstein, vom Staate 116 X, vom Lande 904 Kronen, die Corte-Heimweide in der gleichen Ge meinde vom Lande: 105 X. Toffringalpe, Ge meinde P f l e r s ch, vom Staate: 1500 X, vom Lande: - 500

X. Gritzen-Privatalpe, Gemeinde Gör t s ch ach, Pom Staate: 100 X, vom Lande: 100 X, Butzen-Privatjilpe, Gemeinde Mühl - W a l d, vom.Staate: 300 X, vom Lande: 200 M Anduraalpe, Gemeinde Rein, vom Staate: 600 Kronen, vom Lande: 200 X. Kasereggwaldweide, Gemeinde To b l a ch, vom Staate: 400 X. — Ne u e , P rojekte: Dorfertalalpe, Gemeinde Prä g r atten, Kostenvoranschlag: 15.000 X; neu zu bewilligende Subvention von seiten des Staates:^ 6200 X, von seiten des Landes: 1550 X, Subventionsrate pro 1914

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 19.03.1927
Physical description: 8
auf seine Rechnung kommen wird und nur die Wahl einige Qual achtet. 33. Gemeinde Gais: Rc-^'ement des Ta- rises für öffentlichen PlakaiàungMenst; Re glement genehmigt, Kontrakt rückverwiesen. 39. Gemeinde S. Giorgio: idem; idem. 40. Ge meinde Villa Ottone: idem; idem. 41; Gemeinde Riomolino: idem; idem. 42. Gemeinde Vezzano: Kautionsfreigabe: genehmigt. 43. --Gemeinde bereiten mag. ttndall die'vielen'Flaschenkind Brumco:.Megle,nent sur Kehrichtwegraumung: so. hübsch angeordnèt, die ganze Hall- so präch- genehmig

^. .44. Gewemde Renon^ Außer- tig gezièrt, daß auch dem Auge ein rechter Ge ordentliche Entschädigung für einen Gemeinde- „uß bereitet ist. Das Grün der Girlanden und beamten; rückverwiesen. 45. Gemeinde- Bar- Kuinze wechselt mit dem Weiß der Wandbehän- bwno: Anwendung der Gewerbe- und Ver- g<» dem festlichen Ton der grün-weiß-roten kaufssteuer; genehmigt. 46. Gemeinde Brefsa- Draperien, die sich in wellenförmigen Linien none: Beitrag zum Aerztepatronat; genehm.gt. löngs der Wände hinziehen. ward er zunächst

nach Florenz und darauf nach Beitritt zur Fèdera- tiq-srohen àìtèrarunde là ^ und làmen emen Ärain !,u sM!à>n um das - bieten wir unseren aufrichtigen Willkommen «ruh. Der Provinzialleiter unseres Sanitätsdienstes eingetroffen Wie wir bereits berichteten, wurde ils Pro- vmzoberarzt Herr Comm. Prof. Dr. Francesco Bilanz , genehmigt. 49. Gemeinde Prati: Beitrag zur Federazione- Gen. Enti Autarchici: genehm.gt. S0. Gemeinde Vizze: jdem; genehmigt. SI. Ge meinde Acereto: idem; genehmigt.. S2. Ge meinde

Präsident und später außer ordentlicher Kommissär der gewesenen Handels kammer, ernannt: zum Bizekommissär Herr Lui gi Cresta, bekannter Kaufmann unserer Stadt. Zum Schutze unserer Viehzucht . Gegenwärtig befindet sich der General-In spektor beim Ministerium für Nationalökono mie, Comm. Prof. Dr. Alfredo Bartolomei, in , unserer Stadt, um den Kampf gegen die Maul- und Klauensäuche. bvsartigen treten ist, genehmigt. SS. ,Gemeinde Tubre: Mitrag zur und scheinen einen Kranz zu schließen um das neue

Provinzmappen in ihrem Mittelpunkte. Die ersten Blicke wird wohl der halbkreisför mige Hintergrund-des Saales auf sich ziehen. Dcrt prangen unter einer baldachinförmigen Draperie, die/Bildnisse des Königs und des Duce und auf den darunterstehenden Tischen reihen von all den köstlichen Flaschen sich die ailer- köstlichslen in einladendem Aufbau aneinander. Contributo Balilla und den Stlrennen; geneh- Die Turnhalle steht im Festschmuck, die Sonne migt. SS.. Gemeinde-Brunirò: Reglement für lccht, edles

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 11.09.1885
Physical description: 10
des Schützenvereins in Wiener Neustadt, (430). 34. Ernst Müller von Wien, mit 4507 Theilern, 20 Mark mit einer Seemöve und Photographien, Ehren gabe der Schützengescllschaft in Lindau, (444). 35. Johann Künzler von Walzenhausen, mit 4546 Theilern, 50 Liter Exportbier, Ehrengabe des Herrn Gustav Findeisen in Leipzig, (204/1). 36. AloiS Soier von Innsbruck, mit 4552 Theilern, 12 fl., Ehrengabe des Gemeinde-SchießstandeS TauferS in Vinstgau, (66). 37. Franz Hub er von Innsbruck, mit 4530 Thei lern, 12 fl., Ehrengabe

des Gemeinde-SchießstandeS Montan, (403). 33. AloiS Zobl von Schattwald, mit 4532 Theilern, 12 fl., Ehrengabe des Gemeinde-SchießstandeS Bichl- bach, (407). 39. AloiS Aein er von Eppan, mit 4669 Theilern, 2 Dukaten mit Zierde, Ehrengabe des Gemeinde-Schieß standeS Mauls, (349). 90. Johann Aichner von Brixen, mit 4716 Thei lern, 2 Dukaten mit Zierde, Ehrengabe des Gemeinde- SchießstandeS Oberolang, (71). 91. Karl Graf Lamberg von Kitzbühl, mit 4736 Theilern, 2 Dukaten niit Zierde, Ehrengabe des BezirkS

- Schießstandes Borgo, (335). 92. Leonhard Thoma von Pasing, mit 4745 Thei lern, 2 Dukaten, Ehrengabe des Herrn Mader in Wien, (69). 93. Josef Reisch von Kufstein, niit 4743 Theilern, 2 Dukaten, Ehrengabe des Gemeinde - Schießstandes Oetz, (190). 94. Josef Reit mayer von Tegernsee, mit 4764 Theilern, 2 Dukaten, Ehrengabe der Frau Mathilde Walter geb. Carnelli in Innsbruck, (208). 95. Johann Kliugler von Brandeuberg, mit 4766 Theilern, 2 Dukaten, Ehrengabe des Gemeinde-Schieß standes in Höchst (Vorarlberg

), (220). 96. Friedrich Haag von Nürnberg, mit 4-775 Thei lern, 2 Dukaten, Ehrengabe des Gemeinde-SchießstandeS Nassereith, (226). 97. Josef Winkel von Bezau, mit 4790 Theilern, 2 Dukaten, Ehrengabe des Herrn Dr. Hoflacher, k. k. Bezirkshanptmann in Innsbruck, (260). 93. Heinrich Krismer von Innsbruck, mit 4794 Theiler«, 2 Dukaten, Ehrengabe des Hrn.Ant.Tschurtscheu- thaler, k. k. Universität«-Professor in Innsbruck, (515) 99. Karl Klaruer von Innsbruck, mit 4793 Thei lern, 11 fl., Ehrengabe

des Gemeinde-SchießstandeS Klösterle, (543). 100. August Dantmann von München, mit 4345 Theilern, 1 Dukaten mit Besteck, Ehrengabe des Herrn Leopold Ettl in Innsbruck, (173). 101. Johann Gaßner von Kastelruth, mit 4855 Theilern, 10 fl., Ehrengabe des Gemeinde-SchießstandeS und einiger Touristen in Rietz, (54!.) 102. Wolfgang Aigner Hin. von Kirchdorf, mit 4333 Theilern, ein'Aneroid-Barometer, Ehrengabe des Herrn F. Baumann in Ealw (Württemberg), (635). 103. Johann Weirather von HohenemS, mit 4920 Theilern

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Dolomiten
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Page 3 of 16
Date: 20.08.1927
Physical description: 16
vom 19. August 1927. Gemeinde M e z z a s e l v a (Mitte- w a I dl. Chiusa (Klausen), Nova Ponente, M e l t i n a, Eaminom in Tures (Remote n), Orts, Molini in Jure» <M ühle n), Elle, Montana, S. L o r e n z o in P u st e r i a, S p i n z e s, Balles, S. G e n e s i o, Rio di P n st e- r i a t M ü h l b a ch ), Rc> dengo

, M a - r a n z a. P l o n o i, M a z i a lM a t s ch). L a u ü e s kL a a t f ch). M a l l e s, S I i n i g a. T a re^e s, B u r g u i i o, Lazfons. Glu- i i o (S chlei s> und B e l t u r n o. Reglement für die Ziegensteuer, genehmigt. Gemeinde M e r a n o, Reglement für die Gebühr auf Erpreßkaffeemaschinen, geneh migt. G e m e i n d e C e n g I e s. Bauordnung, genehmigt. Gemeinde O r t i s e i, S. C r i st i n a u. Selva, Neuregelung der Beiträge für die Erhaltung der Brücke über den Grödnerbach. genehmigt. GemeindeRasundisopra. Verkauf von 1500 Kubikmetern und 700 Kubikmetern Holz, genehmigt. Gemeinde Malles, Holzverkauf. ge nehmigt

. Gemeinde Brunico. Straßenerhal- tungsbcitrag, genehmigt. Gemeinde Bressanone, Reglement für die Wasserleitung, genehmigt. Gemeinde L a n a, Reglement für den Gemeindearzt, genehmigt. Gemeinde Landes (Laatsch), Kau tionsfreigabe, genehmigt. Gemeinde Lappago, Freigabe der Iagdkaution, genehmigt. Gemeinde Sciaves, Uebernahme der Kosten der Froitleichnamsprozession. geneh migt. Gemeinde Appiano, Vergütung für den Schulaufscher, genehmigt. Gemeinde Stilvcs. Kautionsfrci- gäbe, genehmigt. Gemeinde Fie

, Beiträge an die Musik kapelle, genehmigt. Gemeinde O n i e s, Reglement für Ge werbe- und Patentsteuer, genehmigt. Gemeinde Ortisei, Abänderung des Reglements über die Benützung öffentlicher Plätze, genehmigt. Gemeinde Danga und T i r o l o. Be triebs- und Verkanfsstcuer für 1927, geneh migt. Gemeinde Nova Levante, Be triebs- und Verkaufssteuer 1926, genehmigt. Gemeinde Marlengo, Reglement ür die Hundesteuer, genehmigt. Gemeinde Gais, Erhöhung der Hunde steuer, genehmigt. Gemeinde

L a n a. Außerordentliche Zuweisung an den Lehrer Dittorio Motte;, rückoerwiesen. Gemeinde Lana, Außerordentliche Zuweisung an die Lehrpersonen, rückver wiesen. Gemeinde Bolzano, Pensionierung des Professors Franz Schmaus, genehmigt. Gemeinde Meran o, Pensions bemessung für die Witwe des Ing. Karl Halle, genehmigt. Gemeinde Rio di Pnsteria (Mühlbach), R o d e n g o, V a l l e s. M a- r a n z a und S p i n g e s, Reglement für die Gemeindewachen, genehmigt. Gemeinde Bolzano. Pensions bemessung des El-es-Tierarztes

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 09.03.1863
Physical description: 6
SS8 §. 75. Für neue Erwerbungen und Unternehmun gen, welche zunächst die Vermehrung der Gemeinde, Einkünfte zum Zwecke haben, sowie zur Tilgung und Verzinsung eines behufs solcher Erwerbungen oder Unternehmungen aufzunehmenden Darlehens kann der Ausschuß Steuerzuschläge und überhaupt Gemeinde- Umlagen nur dann beschließen, wenn wenigstens drei Viertheile der Wahlberechtigten, welche zugleich min destens drei Viertheile der gesammten in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuern entrichten

, ihre Zu stimmung geben. Zu diesem Behufe sind dieselben unter Bekanntge bung des Gegenstandes und mit dem ausdrücklichen Beisätze vorzuladen, daß die Nichterscheinenden als zu stimmend werden angesehen werden. Die Abstimmung geschieht mit Ja nnd Nein. Zu denjenigen, welche mit „Ja' stimmen, sind anch die Vorgeladenen aber Nichterschienenen zu zählen. Be züglich der Vertretnng der Wahlberechtigten gelten die sür die Ausübung des Wahlrechtes durch Stell vertreter in der Gemeinde-Wahlordnung enthaltenen

in dringenden Fällen gegen nach träglich einzuholende Genehmigung des Landtages, der Landesausschuß. Zuschläge, welche 500 Procent der direkten Steuern oder 50 Procent der Verzehrungssteuer übersteigen, können nur Kraft eines LandeSgesetzes stattfinden. Z. 73. Durch Beschluß des Gemeinde-Ausschusses können sür Gemeinde-Erfordernisse Dienste (Hand- und Zugdienste) gefordert werden. Die Dienste sind in Geld abzuschätzen; die Verthei- kung geschieht mit Beobachtung der Vorschriften

der HL- 72—75 nach dem Maßstabe der direkten Steuern. Die Dienste können durch taugliche Stellvertreter geleistet oder nach der Abschätzung an die Gemeinde kasse bezahlt werden. Wenn der nach der Abschätzuug sich ergebende Werth der Dienste entweder für sich allein oder im Vereine mit den gleichzeitig beschlossenen Zuschlägen zu den direkten Steuern jenes Percent dieser Steuern über« steigt, welches der Ausschuß ohne höhere Genehmigung bewilligen kann, so haben die Vorschriften des §. 77 zur Anwendung zu kommen

. In Nothfällen, wo ein schleuniges gemeinschaftliches Zusammenwirken Aller erforderlich ist, sind alle taug lichen Personen in der Gemeinde zur unentgeltlichen Leistung von Diensten verpflichtet. L. 79. Zur Einführung neuer Auflagen und Ab gaben, welche in die Kategorie der Zuschläge zu den direkten Stenern oder der Verzehrnngsstener nicht ge hören, sowie zur Erhöhung schon bestehender Auflagen und Abgaben dieser Art, ist ein Landesgesetz erforder lich. (Art. XV des Gesetzes vom 5. März 1L62

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Alpenzeitung
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Page 6 of 6
Date: 06.06.1936
Physical description: 6
ver mietbar. Adresse „1199' Unione Pubblicità Bol zano. B 5 Am Donnerstag nachmittags trat im Regie rungspalast der Provinzialverwaltungsrat zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Vor Beginn der Arbeiten wurde ein Rundschreiben des Regie rungschefs verlesen, welches Verfügungen zur größtmöglichen Einschränkung der Ausgaben der Gemeindeverwaltungen enthält. Hierauf nahm die Versammlung ihre Arbeiten aus. Es wurde genehmigt: Bolzano (Gemeinde): Erbauung eines neuen Vieh Marktes: Bolzano (Gemeinde

): Grundstückverkauf an das Reichsversicherungsinstituts: Bolzano-Merano (Elektrizitätswerke): Tarifabän derungen; Merano (Gemeinde): Abkommen betreffs provi sorischer Ueberwachung und Erhaltung der Militärsektion des Friedhofes: Merano (Gemeinde): Beitrag an das Froebelafyl: Bressanone (Gemeinde): Lokalmiete für die Biblio thek der S. N. „Dante Alighieri': Bressanone (Gemeinde): Spesen für einen prakti> schen Handelskurs: Bressanone (Armenfond): Grundstück-Enteignung: Brunico (Gemeinde

): Brandschadenversicherung des Gemeindehauses: Brunico (Gemeinde): Brandschadenversicherung des Schulgebäudes in Villa S. Caterina: Brunico (Gemeinde Brunico-Centro): Kostenvor anschlag 1936-, Brunico (Gem. Riscone): Kostenvoranschlag 1936: Brunico (Gem. Teodone): Kostenvoranschlag 1936-, Brunico (Gem. Stegona): Kostenvoranschlag 1936: Brunico (Spitalsverwaltung): Kostenvoranschlag 1936: Brunico (Armenfond): Kostenvoranschlag 1936-38: Appiano (Gemeinde): Fondstornierung: Campo Tures (Gemeinde): Fakultative Ausgaben, Fondstornierung: Campo

Tures: Kostenvoranschlag 1936: Campo Tures (Camminata): Kostenvoranschlag 1936: Campo Tures (Molini di Tures): Kostenvoran schlag 1936: Caldaro (Armenfond): Eintreibung eines Hypo- thekarguthabens und Hypothekenlöschung; Ortisei (Gemeinde): Erbauung des Fasciohauses: Ortifei (Gemeinde): Beitrag zur Erbauung des Fafcicchauses: Val!-' Aurina (San Giacomo): Kostenvoranschlag 1936: Va'!? Aurina (Riobianco): Kostenvoranschlag 1936; Balle Aurina (San Giovanni): Kostenvoranschlaq 1936: Valle Aurina (Lulago

): Kostenvoranschlag 1936; San Candido (Prato alla Drava): Kostenvoran schlag 1936: Silandro (Gemeinde): Fondstornieruna: Malles Venosta (Gemeinde): Rekurs des Peter Moles gegen Verweigerung der Handelslizenz (bewilligt): Braies (Gemeinde): Postkarten für die Soldaten der „Pusteria'-Division: Nova Levante (Gemeinde): Ankauf des Partei- Kalenders: Chienes (Gemeinde): Heiratsprämie für den Ge meindediener ; Perca (Sonderverwaltung öffentlicher Güter): Veräußerung eines Gemeindegrundstückes: Perca (Aerano

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Dolomiten
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Page 3 of 8
Date: 13.02.1928
Physical description: 8
MüklUMWW AeMlüffe Des Vrovinzial- verwaHmnsansschuffes in der Sitznna vom 11. Februar. Es wurde genehmigt: Gemeinden Mutes, S t i l v e s u. T r e n s: Gewerbe- und Verkaufsstcuer für 1928. Gemeinde Laion: Erhöhung der Hunde steuer um ein Viertel. Gemeinde Laces: Aenderung des Verzeh- rungsteuertarifs. Reglements für die Einhebung der Verzehrungssteuer auf Futtermittel und elektrischen Strom. Gemeinde Mcltina: Familiensteuer für 1928. Provinzialvcrwaltung Bolzano: Vor anschlag 1928. Gemeinde

M a r l e n g o: Beitrag an die Pro vinz für die Einhaltung der Straße Postal (Burgstall)—Marlingerbrücke. Gemeinde M c z z a f c l v a (M i t t e wa ld): Wiederherstellung der Brücken bei Mczzasclva (Mittcmald) und Le Cavc (Erasstcin). Gemeinde M e r a n o: Errichtung eines Schupfens für zwei Straßenwalzen. Gemeinde Mcrano: Uebernahme und Ver waltung des Vahnhofplatzes von Maia baffa (Ilntermais). Gemeinde Mcrano: Verlängerung des Tappeincrwcges. Gemeinde Ponte all'Jsarco (Waid- bruck

): Verzchrungosteuertarif und Reglement für die Verzehrungssteuer auf Futtermittel. Gemeinde Mofo in Paff.: Verzehrungs- S eucrtarik und Reglement für die Derzchrungs- cucr auf Futtermittel. Gemeinde Renan: Derzehrungsstcucrtarif. Gemeinden Planol und Onies: Beitritt zum Syndikate für die Liquidierung der Kricgs- anleihenbelehnungsfchnld. Provinzialvcrwaltung Bolzano: Aende rung der Dienstpragmatik. Gemeinden Palas und Mclttna: Ände rung des Reglements für die Gewerbe- nnd Verkaufsstcuer. Gemeinde S. Genes io: Aenderung

der Reglements für die Dienstboten- und Wagen steuer und für die Hundcftcue'. Gemeinde Ehiufa: Reglement für die Hundesteuer. Gemeinde B a r b i a n o: Aenderung des Ver- zebrungssteuertarifs und Reglement für die Ver zehrungssteuer auf elektrischen Strom. Gemeinde Mcrano: Aenderung der Beilage F des Verzehrungsstenertarifcs Gemeinde Nova Ponente: Verzehrungs- stcnertarif und Reglement. Gemeinde Brenners: Bauordnung. Gemeinde Lad in ia: Vichsteuer. Gemeinde Laion: Vichileuer. Erhöhung um ein Viertel

. Gemeinde Marlengo: Aenderung des Vichstouerreglements. Gemeinde Braies: Freigabe einer Kaution. Gemeinde C a st e l r o t t o: Befreiung der Maria. Therese und des Heinrich Guggenberger voin Erläge der Handelskaution Gemeinde Bolzano: Bauordnung. Gemeinde Corzes: Einräumung einer Durchgangs!ervitut auf Eemcindcgruud. Gemeinden Vandoics di lopra (Ober- v i n t l). (Solle bi Pusteria (Pichlern), Laion. V i l l a n d r o uitd Ponte a l - l'Jsarco (Waid druck). Terento nnd 6 . Sigisinondo: Bestimmungen

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Date: 07.02.1906
Physical description: 6
., Bauersmann und Gemeindekassier in Karthaus, für das Schnal- sertal. 5. Span Josef, Gutsbesitzer und Gemeinderat in Vill, für die Gemeinden Vill und Jgls. 6. Martinclli Cölestin, Gemeindevorsteher in Centa, für die Gemeinde Centa. 7. Braun egger Johann, Gutsbesitzer iu Patsch, für die Gemeinde Patsch. 8. Kristin ell Zeno, Dorfmair, Gemeindevor steher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 9. Schlögl Johann, Winkler. Gemeindevorsteher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 10. Bassi Peter, Gemeindevorsteher

in Vattaro, für die Gemeinde Vattaro. 11. Rauch Leopold jun., Buchhalter in Mühlau, für die Gemeinde Mnhlau. 12. Kremser Quirin, Altvorsteher und Bauer in Gries, für die Gemeinden Gries und St. Sig mund im Sellrain. 13. Hanny Michael, Bauersmann in Martell, für die Gemeinde Martell. 14. Egger Gabriel, Bauersmann und Gemein- desekretär in Höfling, für die Gemeinde Hafling. 15. Kämpft Eduard. Gutsbesitzer in Rnm, für die Gemeinde, Rnm. 16. Grub er Adam, Altvorsteher, Gemeinderat in Sistraus

, für die Gemeinden Sistrans und Lans. 17. Eisend acher Johann, Schuhmacher in Arzl, für die Gemeinde Arzl, G.-Bez. Hall. 18. Fontana Maximilian in Calceranica, für die Gemeinde Calceranica. 19. Niedermair Josef, Gutsbesitzer in Thaur, für die Gemeinde Thaur. 20. Gamper Alois, Wirt in Partfchins, und 21. Gamper Josef, Unterhnber, in Rabland, für die Gemeinde Partfchins. 22. Spiegl Johann, Lehrer in Oberperfuß, für die Gemeinde Oberperfuß. 23. Schwienbacher Johann, zu Wegleit in Sl. Walburg, für die Gemeinde

St. Walburg. 24. Aigner Johann, 1. Gemeinderat und Schul leiter in Jochberg, für die Gemeinde Jochberg. 25. Kuprian Josef, Bauer und Gemeindevor steher in Ranggen, für die Gemeinde Ranggen. 26. Hepperger Alois, Wagner in Sellrain, für die Gemeinde Sellrain. 27. Pasqualini Abraham, Gemeindevorsteher in Bosentino, für die Gemeinde Bosentino. 23. Zwifchenbrugger Nikolaus, Wirt in Going, für die Gemeinde Going. 29. Zip perle Josef, Gutsbesitzer in Marling, sür die Gemeinde Marling. 30. Zange rlc Johann

, Gastwirt in Eyrs, für die Gemeinden Eyrs, Tfchengls, Tannas. 31. Tappeiner Franz, Besitzer in Laas, für die Gemeinden Laas und Allitz. 32. Kuperiou Josef, Besitzer in Tarsch, für die Gemeinde Tarsch. 33. Weit Haler Georg, Besitzer und Gemeinde vorsteher in Castellbell, für die Gemeinden Castell- bell mit Fraktion Marein, Latjchinig, Freiberg und Galsaun. 34. Markt Kaspar, Pulthnber, Besitzer in Tschars, für die Gemeinden Tschars, Stäben, Trums- berg, Tannberg und Jnsahl. 35. Naserer Andrä, Besitzer

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