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Lienzer Nachrichten
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Page 3 of 8
Date: 24.02.1923
Physical description: 8
bei Wahrung dieser Vorteile behilflich zu sein, sind die betreffenden Bestimmungen nachstehend kurz zusammenge- faßt: Die Gemeinde kann Wohnräume n u r für solche Personen anfordern, welche in der Gemeinde heimats berechtigt oder durch zwingende Gründe zu wohnen genötigt sind, wobei in erster Linie für Unterbringung der Heimatsberechtigten und dann erst für Unter bringung der in der Gemeinde unmittelbar be rufstätigen Wohnungssuchenden zu sorgen ist. Hiezu sei ausdrücklich betont, daß den Ver

kehrsangestellten kein Anspruch auf Ausü bung des Anforderungsrechtes zu ihren Gun sten zusteht. Im Falle der Besichtigung von Wohn- räumen muß der Hauseigentümer mindestens 24 Stunden vor der Besichtigung verständigt werden, daß er oder sein Bevollmächtigter be rechtigt ist, dem Augenschein beizuwohnen. Die beauftragten Amtsorgane der Gemeinde müssen sich unbedingt mit einer Vollmacht zur Besich tigung ausweisen können. Befreit von der Wohnungsanforderung find Räume, die nach dem 1. Jänner 1923

als 6 Monate außer Be trieb stehen. Nicht angefordert werden können Sommerwohnungen die der Hauseigentümer innerhalb eines Jahres durch mindestens 3 Monate selbst bewohnt. Bei der Ausübung des Anforderungsrech tes ist auf persönliche, berufliche, gesundheitliche und Familienoerhältnisse desjenigen, gegen den die Anforderung gerichtet ist. billige Rücksicht zu nehmen. Ebenso hat die Gemeinde bei der Zuweisung angeforderter Wohnungen billige insbesondere durch berufliche Interessen begrün dete Wünsche

des Hauseigentümers zu berück sichtigen. Die Gemeinde hat nach genauer Feststel lung der Voraussetzungen einer Anforderung vor der Schlußfassung denjenigen, gegen den sich die Anforderung richtet, zu hören. Der Anforderungsbeschluß der Gemeinde hat die genaue Angabe der angeforderten Räume und der Anforderungsgrundes zu enthalten und den Tag kalendermäßig zu bezeichnen, an dem die angeforderten Räume zu übergeben sind; dieser Beschluß ist dem Hauseigentümer bezw. dessen Bevollmächtigten schriftlich bekannt

zu geben. Der Tag der Uebergabe ist derart feftzusetzen, daß dem Betroffenen eine ange messene wenigstens 14 tägige Frist zur Räu mung zur Verfügung steht. Bekanntlich wird dem Hauseigentümer durch die Anforderung das Recht entzogen, Verfügungen über die angeforderten Wohn räume zu treffen. Die Gemeinde aber, die über die Wohnung verfügt, hat die Pflicht, eine angemessene Vergütung (gesetzlicher Mietzins), für die angeforderten Wohnräume vom Mie ter einzufordern und dem Hauseigentümer zu übergeben

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Lienzer Nachrichten
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Page 4 of 12
Date: 19.09.1913
Physical description: 12
Seite 4.—Nr. 75. Freitag, Lienzer Nachrichten? 19. September. Jahrgang 1913. zntellMWMM in der Gemeinde- Wlreloroi. Vom Abgeordneten Prof. Dr. Aem. S ch o e p f e r. Im „Allgem. Tiroler Anzeiger" vom 12. August habe ich in einem eigenen Artikel „Die Wahlkörper bildung und das Jntelligenzwahlrecht in der Gemeinde wahlreform" behandelt und dabei gezeigt, daß eine Reform dieses Wahlrechtes ganz am Platze ist. Der Gemeindeausschuß hat eine sehr gründliche Reform beantragt, nämlich die vollständige

Aufhebung des Jntelligenzwahlrechtes. Ich machte dazu die Be merkung: „Die Schwierigkeit, für die Einschränkung die richtige Grenze zu ziehen, hat endlich die Mehr heit des Ausschusses- dazu geführt, für die gänzliche Beseitigung einzutreten. Damit hat sich der Gemeinde ausschuß auf den Standpunkt der Gemeindewahl ordnung von Steiermark gestellt, die ebenfalls für die Honoratioren keine bevorzugten Wahlrechte kennt. Ob damit der Gemeindeausschuß nicht des Guten zu viel getan

dem zweiten Wahlkörper zugeteilt sind. Natürlich sind dies nicht gewöhnliche Gemeindeangehörige, sondern Personen hervorragenden Standes, für den eine längere Vorbildung notwendig ist, weshalb der Ausdruck Jntelligenzwähler geprägt wurde, wenn auch vielleicht mancher solcher Vorzugswähler nicht mehr Intelligenz als mancher vom steuerzahlenden Mittelstand aufzuweisen hat. Von diesen Vorzugswählern sind im ersten Wahlkörper wahlberechtigt: die Ehrenbürger; ferner a) die in der Gemeinde bleibend verwendeten

Geist lichen, wozu auch die mit Ordinariatsdekret auf einem ständigen Hilfspriesterposten in der Gemeinde definitiv angestellten Geistlichen gehören; b) Hof-, Staats-, Militär-, Landes- und öffentliche Fonds beamte, welche sich in den neun ersten Diätenklassen befinden; c) Offiziere und Militärpersonen mit Offizierstitel vom Hauptmann und Rittmeister auf wärts, welche sich im definitiven Ruhestande befinden oder mit Beibehaltung des Militärcharakters quittiert haben; d) Doktoren

, welche ihren akademischen Grad an einer inländischen Universität erhalten haben, und Techniker, welche die strengen (Diplom-) Prüfungen an einer inländischen technischen Hochschule bestanden haben; e) die Vorsteher der in der Gemeinde be findlichen Volksschulen und die an höheren Lehr anstalten in der Gemeinde angestellten Direktoren, Professoren und Lehrer. Die übrigen in b) und c) bezeichneten Beamten, Offiziere und Militärpersonen (von der neunten Rangs klasse, bezw. vom Hauptmann abwärts) sowie die Lehrer

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 10
Date: 01.11.1931
Physical description: 10
Zugspitzbahn. Gemeinde Reutte und Land Tirol. Tödliches Autounglück Lei Waidbruck. Am 29. Oktober nachmittags ereignete sich bei W a i d- bruck ein Autounglück, dem ein Menschenleben zum Opfer gefallen ist. Marktbesucher waren aus dem Heimwege begrif fen, als ihnen in einer Kurve ein Auto entgegenkam. Zwei Bauern wichen nach links und zwei nach rechts aus. Der Autolenker dürfte die nach rechts Ausweichenden nicht genü gend gesehen haben und fuhr sie nieder. Der eine, der 27 Jahre alte Johann

ent- Reutie, 31. Oktober. Die Generalversammlung der Zugspitzbahn-A.-G., die am vergangenen Samstag nach Innsbruck einberufen worden war, jedoch, wie berichtet, nicht abgehalten wurde, mußte des halb verschoben werden, weil noch keine Einigung zwi schen der Tiroler Landesregierung und der Gemeinde Reutte über die Verteilung der Verwattungsratssitze bei der Zugspitz- bahn-A.-G. erzielt werden konnte. Die Vertreter der Gemeinde Reutte stellten

sich, wie sie ja nach dem Gemeinderatsbeschlusse vom 23. Oktober auch gar nicht anders konnten, auf den Standpunkt, daß der G e- meinde Reutte der maßgebende Einfluß bei der Zugspitzbahn gewahrt werden und sie daher vier von den zu vergebenden sechs Sitzen beanspruchen müsse. Auch bei der Kooptierung des Verwaltungsrates im Jahre 1927 war das gleiche Verhältnis vereinbart worden und tatsächlich wur den auch damals trotz der schon bestehenden Lan deshaftung vier Vertreter der Gemeinde und zwei Vertreter der Regierung in den Verwaltungsrat aufge nommen

. Maßgebend für diese EinsteLung der Gemeinde war da mals und ist heute noch einzig und allein die Sorge, den durch die Zugfpitzbahu stark geförderten Fremdenver kehr in erster Linie den Interessen der Gemeinde Reutte dienstbar zu machen. Und dies ist auch nicht mehr als billig. Denn es ist eine gar stattliche Summe, die die G e m e i n d e auf dem Altar der Zugspitzbahn opfern mutzte. Es sei in diesem Zusammenhänge auch daran erinnert, daß die Gemeinde Reutte anläßlich des mit der Tirolischen Landes

, die im Jahre 1927 zu Gunsten der Gemeinde sprachen, auch heute noch, und zwar in erhöhtem Maße, wirksam sind. Der eben gemeldete Zusammenbruch des Bankhauses Nikolaus K o ch in Augsburg, mit dem die Gemeinde seiner- zeit einen Vertrag wegen Uebernahme von Zugspitzbahn- aküen geschlossen hatte, kam keineswegs über raschend. Es ist hiedurch jedoch der Gemeinde keiner lei Schaden entstanden, da vorsichtigerweise dem ge- nannten Bankhause ein maßgebender Einslutz auf die Lei tung der Bahn nicht eingeräumt

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Tiroler Grenzbote
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Page 4 of 8
Date: 07.10.1933
Physical description: 8
, die von der Gemeinde angekauft wird. Gleich zeitig wurde ein Handdruck-Schaumlöschapparat vorgeführt, der großes Interesse erweckte. Innsbruck. Architekt Prof Karl Paulmichl -f- Am 3. Oktober starb nach kurzer Krankheit Architekt Professor Karl Paulmichl im 60 Lebensjahre. Der Verstorbene, ein ge borener Imster, hat sich als Architekt um die heimische Bau« weise große Verdienste erworben und schon vor Jahrzehnten durch die im heimatlichen Sinn gehaltene Ausführung seiner Wohnhaus- und Villenbauten vorbildlich

zu verzeichnen. Fm Zeichen der Sanierung. Es wird uns berichtet: In letzter Zeit wurde im „Tir. Grenzboten" über die aufeinanderfolgenden Maßnah men der Gemeinde Wörgl zur Stabilisierung der G e - meindewirtschaft berichtet. In den Berichten wur den keine Zahlen genannt weil die Sitzungen des Ge meinderates und der Unterausschüsse sowie des Finanz ausschusses vertraulich abgehalten wurden. In der Ge meinderatssitzung am Montag, den 2. Oktober, wurde letztmals darüber beraten, und zwar öffentlich

zu leisten. 2. Die Abdeckung des Zinsendienstes gegenüber der Raiffeisenkasse Wörgl. Diese beträgt für ein Jahr 36.000 Schilling und wurde schon bisher in dieser Höhe geleistet. Zur Sicherung verlangte die Raiffeisenkasse ein Pfand recht auf das Elektrizitätswerk als Realität und auf dessen Einnahmen und weiters ein Pfandrecht auf die Eingänge der Gemeinde aus den Zuschlägen zur Grund- und Gebäudesteuer. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wurde auf das Elektrizitätswerk übertragen

, weil das hier in Betracht kommende Darlehen in diesem Unternehmen investiert ist, und zwar 165.000 Schilling auf dem ehe mals Steinbacherschen Werke und 218.000 Schilling auf dem ehemaligen Genossenschaftswerke, die beide im Be sitze der Gemeinde sind. Erstere Post wurde aus dem von der Innsbrucker Sparkasse der Gemeinde Wörgl gewähr ten Darlehen entnommen, die letztere bestand schon, wurde aber bei der Ueberführung des Genossenschaftswerkes in den Besitz der Gemeinde übernommen. 3. Kommt der Gemeindehaushalt

sind. Datz dies nicht zur Beunruhigung dient, sondern im Gegenteil den Interessenten (Einlegern und Haftungspflichtigen) der Raiffeisenkasse zur Gewährleistung vermehrter Sicherheit, nur darum ist die Gemeinde auf diese weiteste Ausdeh- nung der Sicherheit für das Darlehen aus der Raiffeisen- kasse eingegangen. Das Ense »er Arbeitswertscheine. Dem Verbot des Umlaufes der von der Gemeinde ausgegebenen Arbeitswertscheine wurde entsprochen. Sie sind aus dem Verkehr gezogen. Die Ausgabe hat den Betrag

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 23.08.1912
Physical description: 16
geschlachtet werde. Im Falle die Kuh nicht trächtig ist, geht der Verkauf zurück, im Falle der Trächtigkeit bleibe aber der Kauf in Kraft. Frage 5101: Wie hoch muß bei einer Gemeinde die Einnahme von Kapitalszinsen sein, bis dieselbe rentensteuerpflichtig wird? Antwort: Der Rentensteuer unterliegen nicht bloß einzelne Personen, sondern auch Gemeinden, Aktiengesellschaften, Stiftungen usw. Gemäß § 125, P. 7 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, sind jene Personen, Körperschaf

ten usw. befreit, deren G e s a m t e i n k o m m e n die steuerpflichtige Höhe von 1200 K nicht erreicht. Setzen wir nun den Fall, eine Gemeinde hätte folgen des Rein einkommen: 'Aus Grundbesitz (infolge Verpachtung) . . 400 K, aus Gebäudebesitz (infolge Vermietung) . . 600 K, Zinsen an Hypothekarforderungen . . . 200 K, Zinsen von Wertpapieren oder von Spar kasseeinlagen . ......... 200 K. Nachdem das Gesamteinkommen . . . . 1400 K beträgt, also, die steuerpflichtige Höhe von 1200 K übersteigt

von Hypothekarforderungen . . 1000 K. Nachdem in diesem Falle das Gesamteinkommen bloß .1200 K beträgt, also die steuerpflichtige Höhe nicht übersteigt, so sind die Zinsen von 1000 K aus den Hypothekarforderungen von der Rentensteuer frei. Wir machen hier aufmerksam, daß für die Beurteilung der Steuerpflicht das Rein einkommen maßgebend ist und nicht das Bruttoeinkommen. Eine - Gemeinde hätte z. B. ein Haus, aus welchem sie einen Mietzins von 200 K bezieht. Dieses Einkommen ist n i ch t a l s Rein einkommen anzusehen. Hievon

- ministerialentscheidung vom 29. März 1901, Zahl 18.473, die nach dem Gewichte für diesen veräußerten Teil entfallende Verzehrungssteuer zu bezahlen. Frage 5103: Sind Lehrer, Geistliche und Beamte berechtiget, an der Gemeindewahl teilzunehmen, wenn dieselben auch noch nicht ein Jahr lang in der Gemeinde angestellt sind? Antwort: Die Tiroler Gemeindewahlordnung sagt in § 1: „Wahlberechtiget sind: 1. diejenigen Ge--, meindemitglieder, welche österreichische Staatsbürger sind und von ihrem Realbesitz Gewerbe- oder Ein kommen seit

wenigstens einem Jahre in der Gemeinde eine direkte Steuer entrichten; 2. unter den Ge meindeangehörigen ohne Rücksicht auf eine Steuerzahlung: a) die in der Ortsseelsorge bleibend verwendeten Geistlichen, wozu auch die mit Ordinariatsdekret auf einem ständigen Hilfs posten in der Gemeinde definitiv angestellten Geist lichen gehören; b) Hof-, Staats-, Landes und öffent liche Fondsbeamte; o) Offiziere und Militärparteien mit Offizierstitel, welche sich im definitiven Ruhe stände befinden

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 17 of 18
Date: 31.03.1900
Physical description: 18
mit der Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft eingegangen, er soll, abgesehen von ein tretender Kündung, bis Ende 1902 währen. (9fr. 1585). Firschttitzbach-Regnlirnng. Der Firschnitzbach im Virgenthale war 1889 ausgebrochen und veranlaßte die Gemeinde zum öfteren, um Verbauung dieses Grabens nachzusuchen. Der Landesausschuß ließ ein Projekt auf nehmen und die Kosten berechnen, wonach dieselben einschließlich der Robotten und Naturalleistungen (Holz und Steine) auf 15.000 fl. zu stehen kämen. Dieses Projekt

- jubiläums-Stiftung zur Unterstützung von bei Wasser katastrophen verunglückten Feuerwehrmännern; ein Be richt über das Ergebniß des von der tirol. Brandver sicherungsanstalt mit der bayerischen Rückversicherungs- Gesellschaft in München abgeschlossenen Vertrages; die Sanierung der finanziellen Lage der Kellereigenoffen schaft in Riva und der Gemeinde Lardaro; die Auf nahme von Kranken 3. Verpflegsklaffe im allgemeinen Krankenhause hier während der Sommerferien u. dgl. mehr. - Seitens der Regierung

dürfte dem Landtage ein Gesetzentwurf wegen Einführung eines Zuschlages zur staatlichen Branntweinabgabe an Stelle der bis herigen selbständigen Landesauflage zukommen. Wann wird die Aenderung der Gemeinde-Ordnung auf die Tagesordnung kommen;' Die jetzige Gemeinde- Ordnung entspricht ganz und gar nicht mehr, durch die nachfolgenden Gesetze wurde sie zerriffen, die Übersicht lichkeit mangelt. Dadurch ist auch den Gemeinde-Vor- stehungen die richtige Anwendung erschwert. Höchst dringend und zeitgemäß

ist die Erlaffung einer neuen Gemeinde-Ordnung. Das neue Heimats gesetz, in dessen Gefolge sich auch die Armenversorgung befindet, fordert die Regelung der Armenversorgung, dies ist dringend. Am 1. Jänner 1901 treten die Wirkungen des Gesetzes im Ganzen ein. Eine Verschiebung der Armenversorgung tritt ein, die großen Gemeinden werden eine besondere Belastung erfahren, welche sie zwingen wird, Erleichterungen an zustreben, auch die kleinen Gemeinden werden von der Last nicht verschont werden. Es wird den Ruf

sich weigern, die ihnen nach § 22 der Dienstboten-Ordnung obliegende Zahlung der betref- fenden Kosten durch längstens 3 Wochen zu leisten, die politischen Behörden berufen oder ob solche Entscheidung nach § 276 der Gemeinde-Ordnung und nach § 40 des Landes-Gesetzes vom 22. Jänner 1879 L.G.Bl. Nr. 13 von den Gemeinden im selbstständigen Wirkungskreisen zu fällen sind. Zur Behebung dieser Zweifel sieht sich die k. k. Statthalterei veranlaßt, zur allgemeinen Dar- nachachtung folgendes bekannt zu geben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 4
Date: 29.10.1897
Physical description: 4
Wieder eine Illustration zum Ebenhoch- Men Schulantrag. In unten folgender Beschwerde ^resp. Denunciation von Angehörigen der Gemeinde Görtschach-Gödnach bei Lienz an die Bezirks hauptmannschaft sind so eine Unmasse von Fehlern auf- gestapelt, daß man sich unwillkürlich fragen muß, ob man es hier wirklich mit Leuten zu thun hat, die einmal in die Schule gegangen sind.. Vier davon, die mit ge sperrten Lettern gedruckten, sind noch dazu ehemalige Gemeindevorsteher. Wenn das jetzt schon

so ist, wie Würde sich dies erst gestalten, wenn es den Schwarzen gelänge, den Ebenhochsichen Schulantrag durchzudrücken. Jeder, welcher diese Musterleistung deutscher Stilistik und Orthographie mit Andacht liest, wird beiläufig -einen Geschmack davon erhalten. Dieselbe lautet: An die Löbliche K. K. Bezirks Hauptmanschaft in Lienz. Die gefärttigten erlauben sich hirmit gegen die Gemeinde-Vorstehung volgende Beschwerde zu erheben I Martin Füxl Jnwohnner hir in Gödnach Welcher zwar eine Grundparzelle besitzt aber kein Guts

besitzer ist, Er verkauft sein Futter und Kauft in Früjahr Pferde und Weidet sie in ganzen Somer in der Gemeinde Weide Aue, da von Seite der gefärttigten Hartheuen gegen diesen Unfug bei der Gemeinde Vorstehung Beschwerde erhoben wurde, so wurde Weder die Beschwerde erlediget noch der Unfug ein- geftclt. II Wurde auf der Gemeinde Alpe diesse Jahr ein ganz unbrauchbarrer Zucht-Stür aufgetrieben welcher zu diessen zweke von der Gemeinde Vorstehung angekauft wurde somit haben die Partheuen den doppeltten

Schaden wo sonst in Durchschnit alle Jahre 18 bis 20 mer auch Kalbin Tragent werden, erstens ist der Stür zu Zucht ganz Unbrauchbar weil er nicht Springt und dan weil er zutheier ist, III übrigens ist das einseittige Vorgehen des Gemeinde Vorstehers ganz unkorekt und Schlotterhaft, in dem er den Gemeinde Ausschus nicht zu den Be- rahttungen Beizieht, er hat selbst gesagt Ausschuss sitzungen sind nicht nohtwendig es scheind io weil er in seiner Dauer nur 2 Gemeinde Ausschusssitzungen abgehallten

hat, Es wird die Löbliche K. K. Bezirks- hauptmanschaft diensthöflich gebeten um diessen Unfug zurecht Zuweisen. Anna Pranstätter Lackner Gutsbesitzerin in Gört- schach wolle zirka 10 Klf Gemeinde Grund als Eigenthum an sich Ziehen, es Leben aber noch zwei Mäner Michl Defregger und Josef Hofier Anleger die genau wisen das daß immer Gemeinde Grund gewesen sei, Anna Pranstetter ist eine Sozial Demo- krate Parthei und diesen der Gemeinde Vorsteher Vorschub Leistet das wird genau nachgewiessen das sich in der Gemeinde

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 12
Date: 17.11.1929
Physical description: 12
Eine lebhafte Sitzung des Gemeinderates Reutte. Vertrauensvotum ffir Bürgermeister Turri und Bizebürgermeister Dr. Komarek. Reutte, 15. November. Bet der gestrigen Gemeinderatssitzung führte Vize bürgermeister Dr. Komarek aus, daß die Gemeinde Reutte die sogenannte Hüttenmühlanlage von der Firma Georg Schretter zu kaufen beabsichtige. Der Ausschuß des Elektrizitäts- wertes habe mit den Gebrüdern Schretter die Verhand lungen geführt und sei bei dem Endergebnis angelangt, Haß die Gemeinde

die Hüttenmühle mit den Wasserrechten um 270.000 8 erwerben soll. Dem Kaufe wurde nur unter der Bedingung zugestimmt, daß die Tiroler Lan desregierung den Kauf genehmigt und den wasserrecht- lichen Konsens zur Erzeugung von elektrischem Strom in dieser Hüttenwühlanlage der Gemeinde Reutte erteilt. Me Rechtfertigung des Bürgermeisters Turri. Gemeinderat Hornstein hat im vertraulichen Teile der Gemeinderasitzung vom 10. Oktober verschiedene A n- fragen an Bürgermeister Turri gestellt und Bürger meister Turri

hat nun diese Fragen wie folgt beant wortet: Die Gemeinöerechnungen für 1927/28 wurden, was die laufende Vermögensgebarung betrifft, zeitgerecht fertiggestellt. Der endgültige Abschluß dieser Rechnungen ist jedoch solange nicht möglich, als nicht die durch Dr. Stern geschaffenen finanziellen Verhältnisse nach ihrer rechtlichen Seite vollkommen geklärt sind. Heute kann nur festgestellt werden, -atz die Gemeinde Rentte einen Schnlöenstand von 11 Millionen Schilling hat, dem Forderungen gegen die Zugspitzbayn, Doktor

, daß Vizebürgermeister Dr. Koma rek im Namen der Gemeinde unnötig viel Prozesse führe, wies Bürgermeister Turri darauf hin, daß alle behän genden Prozesse der Gemeindeunternehmungen Folgen der Versprechungen und Vereinbarungen Dr. Sterns seien. So habe: Robert Witthalm, Bankdirektor a. D., die Zugspitzbahn auf Zahlung von 3880 8 geklagt, die Zugspitzbahn könne diese Forderung unmöglich aner kennen, da sie eine Gegenforderung in einem Vielfachen dieses Betrages geltend zu machen habe. Frau Anna Stern

habe die Gemeinde Reutte auf Herausgabe der Aktien und auf Feststellung der Er löschung einer Bürgschaft geklagt, die Gemeinde konnte den Klagsanspruch nicht anerkennen, weil ihr diese Aktien seinerzeit als Sicherheit für eingelöste For derungen gegeben wurden. Die TirolerJndustrie- werke klagen die Sparkasse Reutte auf Herausgabe von Wechseln über 60.000 8, obwohl noch ein Saldobetrag, für dessen Sicherheit von Dr. Stern diese Wechsel be geben wurden, noch aushaftet. Baumeister Wacker klagte die Marktgemeinöe

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Tiroler Post
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Page 11 of 20
Date: 08.07.1904
Physical description: 20
Telephonstellen telephonisch ver kehrt werden kann. In Betreff der Aufnahme des Fernsprechverkehres zwischen Innsbruck einerseits und Nürnberg und Fürth andererseits sind die Ver handlungen im Zuge. Vorarlberger Landesausschuß. In der letzten Sitzung gelangten u. a. zur Mitteilung: Die Zusam menstellung der Ergebnisse der im Jahre 1903 in Vorarlberg vorgenommenen sanitätspolizeilichen Besich tigung der Hunde, wonach 5149 Stück vorgeführt und hiefür 35.807 X 66 h Taxen an die Gemeinde- armenfonde eingezahlt

wurden. Dann die Mittei lung des k. k. Kreisgerichtes Feldkirch, daß seitens d:s Wenzel Werner, derzeit in Wien, gegen die Stadt- gemeinde Bludenz als Eigentümerin des städtischen Elektrizitätswerkes wegen 6650 K eine Klage über reicht wurde. Die für die Vornahme der Impfung m ^ahre 1903 in Vorarlberg erlaufenen Kosten werden mit 2135 X 61 h liquidiert und aus dem landesfonde flüssig gemacht. Für Studierende aus Earlberg an der Universität in Innsbruck wurden chr das zweite Semester 1904 Subventionen

im Gesamtbeträge von 160 X flüssig gemacht und wegen VUbventronierung des akademischen Unterstützungsver- A ein Bericht an denLaudtag vorbereitet. Zur Wiederherstellung des durch einen Orkan zer- I orten Gemeindeschießstandes in Höchst wurde ein m drei Jahresraten zahlbarer Landesbeitrag von P°6 K zugesichert. Der Gemeindebeschluß , ii.nftobt, betreffend den Beitritt der Gemeinde Mitglied zur Raiffeisenkasse auf die Dauer von vier Jahren und die Eröffnung eines Kontokorrents bis zur Höhe von 6000 X, wurde

genehmigt, ebenso der gleiche Beschluß von Möggers auf fünf Jahre und Eröffnung eines Kontokorents bis zur Höhe von 2000 X. Der Gemeindebeschluß von Egg, betreffend die Ueber- nahme des Institutes der Spar- und Vorschußkasse an die Gemeinde behufs Weiterführung als Gemeinde sparkasse, ^ sowie Aufnahme eines Darlehens von 20.000 X als Garantiefond, wurde genehmigt. Die Gemeindebeschlüsse von Altenstadt, betreffend den Verkauf eines Gemeindegrundes im St. D. Nofels, sowie betreffend die Aufnahme

kassenverein in Bregenz wurde eine Subvention von 200 X bewilligt. Das Bauprogramm samt Voran schlag pro 1904 der Walsertaler Konkurrenzstraße wurde genehmigt und auf die bezügliche Einsprache der Gemeinde St. Gerold nicht eingegangen. Der Gemeinde-Ausschußbeschluß von Bildstein, betreffend dieAufnahme eines Darlehens von 4000 X zum Bau des Armenhauses erhielt dieGenehmigung. Remunerationen für Abhaltung der Sonntagsschule pro 1904 wurden an 159 Lehrpersonen zusammen 5500 X verteilt und zur Anschaffung

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Tiroler Post
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Page 13 of 16
Date: 25.02.1910
Physical description: 16
Wahlrecht, der andere dagegen als gemeinsamer Bevoll mächtigter der Miteigentümer. Ist die Steuerbehörde zur Auskunftserteilung an die Gemeinde verpflichtet? — Alle Daten, welche die Gemeinde zur Anlegung der Gemeindewählerlisten von der Steuerbehörde benötigt, ist die letztere der Ge meinde zu erteilen verpflichtet. Denn ebenso, wie die Gemeinde zur Auskunftserteilung an die Steuerbehör den verpflichtet ist, ist die Steuerbehörde in gleicher Weise der Gemeinde gegenüber verpflichtet. Das Steueramt

L. forderte die Gemeinde E. auf, ein Werlsgutachten über ein Grundstück von zwei ge richtlich beeideten Schätzleuten unterfertigen zu lassen und dieselben zu befragen, ob sie auch im Falle einer gerichtlichen Schätzung bei ihrem Gutachten beharren würden. In der Gemeinde E. sind jedoch keine Schätz leute zur Hand. Ist nun die Gemeinde verpflichtet, zwei Schätzleute von auswärts beizuziehen und auf diese Weise für fremde Privatintereffen, da es sich in diesem Falle um die Bemessung der dem Staate

zu leistenden Uebertragungsgebühren handelte, Kosten zu tragen? Wohl sind die Gemeindevorsteher nach dem Gesetze über das Verfahren außer Streitsachen zur Vor nahme freiwilliger Schätzungen unbeweglicher Güter verpflichtet. Zu einer Einvernahme von Sachverstän digen über ein vorliegendes Gutachten ist aber der Ge meindevorsteher nicht verpflichtet, umsoweniger als er in der Gemeinde keine gerichtlich beeideten Sachver ständigen zur Verfügung hat. Wenn das Steueramt zu Gebührenzwecken eine Schätzung benötigt

, so ist des wegen das Nachlaßgericht zu ersuchen. Da aber das Nachlaßgericht bei Jnventursaufnahmen eine Schätzung ohnedies vornimmt, so liegt dem Steueramt ein Schätzungsoperat vor. Eine Ueberprüfung eines sol chen Schätzungsoperates kann das Steueramt nur wie der im Wege einer neuerlichen gerichtlichen Schätzung vornehmen. Wenn in einer Gemeinde keine Schätzleute vorhanden sind, ist dies dem Steueramte unter Rück schluß der Akten bekanntzugeben. Was hat ein Werber zu tun, wenn er die Brunnen- meister-Prüfung

). Kann eine über Ansuchen der früheren Heimats gemeinde irrtümlich in den Heimatsverband erfolgte Aufnahme widerrufen werden? — Die Aufnahme in den Heimatsverband erfolgt aus Grund der vorher gehenden Feststellung der für die Erwerbung des Hei matsrechtes maßgebenden Tatsachen und Voraus setzungen. Stellt sich hinterher heraus, daß die Fest stellung eine unrichtige oder irrtümliche war, kann die Aufnahme ohne weiteres widerrufen werden. Wurde also der im Jahre 1873 geborene A. in der Annahme, daß er noch minderjährig

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 05.12.1933
Physical description: 8
der Wohlfahrtsmarken ein recht reger Ge brauch gemacht werde. — Weiters teilte der Bürgermeister mit. daß die Landesregierung die Höhenstraßenkonkurren; bewilligt habe und daß durch die Bildung dieser Konkur renz die Gemeinde Hötting von den Straßenerhaltungsbei trägen bis zu einem gewissen Grade entlastet werde. Was macht das Bundespolizeikommissariat mit den Straf geldern der Gemeinden? GR. O e h m wies darauf hin, daß der 8 15 des Ver waltungsstrafgesetzes bestimme: „Geldstrafen, sowie der Er lös verfallener

Gegenstände fließen, sofern die Verwal tungs-Vorschriften nichts anderes bestimmen, in den Armen- sonds des Ortes, wo die BerwältungsÜbertretung begangen würde." Entgegengesetzte gesetzliche Bestimmungen bestehen nicht. Der Voranschlag der Gemeinde Hötting sieht aus den ver hängten Geldstrafen eine Einnahmenpost von 7500 8 vor und bilden diese Einnahmen aus den Geldstrafen eine nicht zu unterschätzende Bedeckungspost der Soziallasten der Ge meinde. Seitdem für Innsbruck, Hötting und Mühlau sowie Amras

der Gemeinde abgeführt werden. Ter Antrag Lehm wurde angenommen, ebenso ein Antrag Mader, die teilweise durchgeführte, dann aber .eingestellte ärztliche Untersuchung der Schulkinder auf alle Schulkinder auszudehnen. Der Bürgermeister wies bei .dieser Gelegenheit darauf hin, daß das Land seiner gesetz lichen Verpflichtung, den Gemeinden ein Drittel der Kosten für die Untersuchung der Schulkinder zu ersetzen, nicht nach- ' komme. Im übrigen seien solche Untersuchungen von nicht allzu großem Nutzen

, wenn die Gemeinde oder die Eltern nicht imstande sind, die Kinder, soferne sie wirklich gesund heitliche Gebrechen aufweisen, auch behandeln zu lasten. Nach Besprechung einiger Wegeangelegenheiten durch die Genreinderäte Träger, Neher und Heiß stimmte unter gewissen Bedingungen der Gemeinderat notwendigen Grabungen des EWJ. im Höttinger Gemeindegebiete zu. Ein Antrag Tu ml er, die Frage einer Fahrbar- ,rnachung der Steinbruchstraße vom Bauausschuß behandeln zu lassen, wurde angenommen. Eine ungesetzliche

Entscheidung der Landesregierung Emma Wiechenthaler aus Kundl wurde seinerzeit in .dem Heimatsverband der Gemeinde Hötting überwiesen. Aui Antrag der Gemeinde hatte sich auch der Verwaltungs- gerichtshos mit diesem Falle zu befassen. Er hat die Ent scheidung der Landesregierung wonach Emma Wiechen- thaler in den Heimatverband der Gemeinde Hötting auszu nehmen ist, als ungesetzlich aufgehoben. Die Bezirtshaupt- rnannschaft Innsbruck hat über die Sache neuerdings zu entscheiden. — Der Gemeinderat nahm

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 16
Date: 02.06.1922
Physical description: 16
oder minder großen Quanlums Stämme aus Gemeindewaldnngen mangels Zustimmung des Landesrates von Gemeinden als Ver käuferin nicht zugehalten wurden. Der Oberste Gerichtshof in Wien yar nunmehr in eurer seiner jüngsten Entscheidungen (Ob. 1 -98/22/1 vom 22. März 1922) zu den in den vorzitierten Gesetzes stellen vorkvnunenden Begriffen ,.Stammgnt und Stamm- Vermögen der Gemeinde", sowie „Gemeindevermögen" grundsätzlich Stellung genonunen und als Revisionsin stanz in einem Prozesse einer Tiroler Gemeinde

gegen einen Holzhändler dahin erkannt, daß die Gültigkeit der Veräußerung von schlagreisem Holz der Gemeinde, dessen Schlägerung forstwirtschaftlich zulässig ist, nicht von dcr Genehmigung des Landtages oder Landesrates abhängt. Die eingangs erwähnten Gesetzesstellen statuieren, wie der Oberste Gerichtshof sich ausdrückt, das Aufsichts recht einer übergeordneten Stelle in bezug auf die Er haltung der Substanz des Gemeindevermögens, um so durch Hintanhaltung ungerechtfertigter Vermögensver minderung

eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Ein nahmsquellen der Gemeinde zu verhindern. Als Stamm oder Gemeindevermögen feien jene Gemeindegüter zu be handeln, die dazu bestimmt sind, als ein ertragsfähiges Vermögen eine möglichst hohe Rente abzuwerfen, die zur Deckung der vermögensrechtlichen Bedürfnisse der Ge meinde dienen soll. Gemeinde waldun gen als solche seien als ein Stammvermögen der Gemeinde an zusehen. Insoweit es sich um den Verkauf einer Gemeinde waldung handeln würoe, wäre selbstverständlich

, daß der vermögensrechtliche Grundstock des Waldes beeinträchtigt werde. Eine wirtschaftliche Verwer tung der Gemeinde-Waldprodukte, worunter auch die Ver äußerung von Holz am Stock fällt, dessen Schlägerung forstwirtschaftlich zulässig ist, wurde daher vom Obersten Gerichtshof nicht als ein Eingriff in das Stammver mögen oder Gemeindevermögen angesehen, weshalb auch in solchen Belangen das Gesetz keine Stellungnahme des Landtages oder Landesrates erfordert. Dr. A. I. Bauernbriefe. Innsbruck

und der großdeutschen Reichs- Parteileitung. von der Tiroler Volkspartei mit National räten und Landtagsabgeordneten, die höchsten Behörden und Aemter der Landesregierung, die Vertreter der Uni versität. von Mittelschulen usw., Innsbrucker Gemeinde räte aller Parteien und Abordnungen des Stadtmagisira- tes, des katholischen Tiroler Lehrervereines, des Tiroler Volksvereines, des Gewerbebundes, der Akademikerver einigung, der Kaufmannschaft. Industrie, Handelskammer, Banken, ferner des Brigadekommandos, der Gendarme

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 18.11.1929
Physical description: 8
erhalten sein sollen. auSnwraben iind die Leiche mtt .Mc-^-rn tv«* Der neuesten Mode zu bekleiden. Tito Schrpa hat nicht angeben wollen, ob diese eigenartige Zeremonie aus eine letztwillige Anordnung Carusos zurückzuführen sei. , Ob diese .Enthüllung" nicht bloß ein ReKametrick Schi- pas_ , Raubmord an einer Greisin. Linz. 15. Nov. In der Ort schaft Gamvern bei Mattiaholen wurde aestern abends rn gräßlicher Raubmord verübt. Die 69jährige Gemeinde- pfründn^rin Koprc'ste"er wurde von ihr. Mann

. Die Rä delsführer sind in Einzelhaft untergebracht worden. Sin Pfarrer, wie er nicht fein soll. Man schreibt uns aus Härrng: Die erhoffte Unterbringung der Mutter- und Säug- lingssürsorgestelle im alten Cchulhause ist an dem hart- herzigen Verhalten des Ortsplarrers Kai)ar Hain ge- scheitert. Dre Gemeinde führte mit Lammsgeduld die Ver- Handlungen mit dem Konsistorium Salzburg seit Februar dieses Jahres, nachdem Pfarrer Hain kurz vorher an die Gemeinde schriftlich erklärte, das freigewordene Schul zimmer

im alten Schulhause in keinem Fasse zur Unter bringung der Mutter- und Säugl'ngsfürsorgestelle zu über lassen. Dagegen erklärte das Konsistorium in der Zuschrift vom 19. Juli d. I. sich bereit, dieses Zimmer der Gemeinde vorübergehend zu überlassen, unter der Bedingung, daß die Gemeinde hiefür pro Monat 20 8 an Mietz nS zahle und überdies die Abhaltung von Kirchenproben daselbst ge Monkag Den 18. November 1929 Nr. 28r statte. Die Gemeinde hat diese Bedingun- - u angennommen. Nun hat die Gemeinde beim

, mit dem Vermerk, daß der Amtsarzt im freigewordenen Schulzimmer genügend Raum finde für Unterbringung des Klavieres. der zwei Bücherkästen und noch dazu der Fürioryestelle. Zu folge dieser Anmerkung hat das Konsistorium am 2. Okto ber eröffnet, daß nicht nur das Klavier im Fürsorgeramne zu verbleiben habe, sondern auch die Büchereikästen und überdies erklärt, die gemachten Zusagen wären aufgeho ben. wenn die Gemeinde diese Forderungen innerhalb einer Woche nicht annehme. Auf das hin wurde

vom Bürgermeisteramte sofort der Säuglingsfürsorgeausschuß einberufen. Dieser entschied einstimmig, daß die Fürsorgc- stelle unmöglich einziehen kann, wenn nebst dem Klaviere auch noch d:e Kästen der Bücherei verbleiben sollten. Dem Fürsorgeausschusie gehören auch zwei Gemeinderäte der Wirtschastspartei an. und zwar Vorstandsmitglied Sil- veri Simon und der christliche Arbeitervertreter Anton Kühlechner. Nun find die von der Gemeinde rn aller Sachlichkeit geführten Verhandlungen ohne Erfolg geblieben. Hätte

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Tiroler Post
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Page 3 of 10
Date: 27.05.1899
Physical description: 10
zu erwirken. Das Gesuch der Gemeinde Bruck um Unter stützung zur Verlegung der Ortschaft Bruck wird abgewiesen, der Gesetzentwurf, kraft dessen die Gemeinde Gossensass zum Kurorte erklärt wird, zum Beschlüsse erhoben. In der Nachmittag-Sitzung kamen folgende Gegenstände zur Erledigung: Bewilligt wurden zu dem Passeier Straßenbau 43-750 fl. in drei Jahresraten; der Sterzinger Moosentsnmpfungs- genosfenschafr zur Schuldentilgung 3000 fl.; der ersten Werksgenossenschaft der Tischler in Brixen zur Einrichtung

500 fl.; der Gemeinde Prafo zur Verbauung eines Wildbaches 1925 fl.; den Gemeinden Höfen und Ehenbichl 1500 fl. zur Vollendung der Lechregulierungsbauten; der Gemeinde Morter 852 fl.; dem Anwaltschafts- verbande der deutsch-tirolischen Raiffeisenkassen als Revisionskosten 3000 fl.; zur Regulierung der Drau bei der Einmündung des Helmbaches in der Gemeinde Vierschach 3675 fl.; zur Unter stützung der Kreditgenossenschaften 3000 fl.; dem italienischen Anwaltschaftsverbande 2000

des Landes auch dann übernommen werden, wenn diese Bahn eventuell schmalspurig gebaut werden sollte. Der Gemeinde Hötting wird um den Preis von 1 fl. pro Quadratklafter der alte Mariahilfer Friedhof kaufweise überlassen; die Rechnungsabschlüsse des Seidenraupensamen- fondes und des landschaftlichen Lagerhauses in Innsbruck werden zur Kenntnis genommen. Es werden 500 fl gewidmet, im Falle dass der Lehrkurs zur Heranbildung von Markt- Kommissären in Innsbruck thatsächlich ins Leben tritt. Prof

der Autonomiebe strebungen des italienischen Landestheiles wird solange aufgeschoben, bis die Autonomiefrage zur Verhandlung gelangt. Weiters wird der Gemeinde St. Lorenzen zum Schulhausbau die Aufnahme eines Darlehens von 15-000 fl., der Gemeinde Zwölfmalgreien von 65-000 fl. zur Errichtung der Wasserleitung und der Gemeinde Jgls von 18-000 fl. zum gleichen Zweck be willigt. Rundschau. Im niederösterreichischen Landtage wurde die Berathung über den Antrag des Abgeord neten Bauchinger, betreffend die Beschwer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 16
Date: 13.03.1926
Physical description: 16
ist ein öffent liches BUkehrsunternehmen und in erster Linie für die Be völkerung und deren Bedürfnisse und in zweiter Linie erst füx die Aktionäre da. Wenn es daher wirklich so weit kom men sollte, daß die Bevölkerung unter dem Dividendenkrieg der Aktionäre zu leiden hatte, so gibt es von Seite des Staates und vielleicht auch der Gemeinde Innsbruck Mittel, um die Bäume der Dividendenjäger nicht in den Himmel wachsen zu lassen. Und nicht vergessen mögen diese Herren auch, daß zum Betriebe der Lokalbahn

auch das Personal notwendig ist und daher auch dieses im Interesse der Ein führung klagloser Verkehrsmöglichkeiten ein Wort mitzu- reden häbtzn wird. Eine Einstellung des Verkehrs würde das Personal zweifellos nicht so ruhig hinnehmen, wie man in manchen Kreisen vielleicht anzunehmen geneigt ist. Daher mögen die Herren nicht vergessen: die Lokal bahn ist ein öffentliches Verkehrsunternehmen und in erster Linie für die Bevölkerung da. Snrch den Friedensvertraq zerschnittene Gemeinde» in Tirol. Wir haben bereits

gestern berichtet, daß der Tiroler Landtag in seiner Sitzung am Donnerstag einen Beschluß .gefaßt hat, wonach die auf Grund der Grenzfestsetzung nach dem Staatsvertrage von St. Germain en Lahe vom 10. Sep tember 1919 bei Tirol verbliebenen Teile von Gemeinden, 'deren Gebiet zerschnitten worden ist, an tirolische Gemeinden zugewiesen werden. Diese zugewiesenen Teile sind: a) Bon der Gemeinde Schnals, Katastralgemeinde Unser- frau, blieb der nördlich der Wasserscheide im Oetztal gelegene Teil, rund

11.100 Hektar, größtenteils Gletscher und unbe wohnt, bei Tirol. Kommt zur Gemeinde Sölden. b) Bon der Gemeinde Gries am Brenner wurden unge fähr 2 Quadratkilometer (zwischen dem nach Osten fließenden Eisack und dem Sattelberge) mit einigen Gehöften an Italien abgetreten, während vom Gebiete der Gemeinde Brenner ungefähr 17 Quadratkilometer mit den Ortsteilen Griesberg, Kerschbaum und Venn bei Tirol verblieben. Kommt zu Gries am Brenner. c) Der nördlich der Wasserscheide im Zillertale gelegene Teil

der Gemeinde Pfitfch, rund 76 Quadratkilometer Alpenboden fiel Nordtirol zu. Kommt zur Gemeinde Finken berg. d) Von der Gemeinde Prettau blieben ungefähr 100 Hek tar Gletscherboden östlich von Roßhos bei Tirol. Kommt zu Prägraten. e) Von der Gemeinde Rain blieben rund 43 Quadratkilo meter Alpenboden und von der Gemeinde Antholz zwei kleine Gebietsteile von 2 / 3 Quadratkilometern westlich von Almer- Horn und von 3 A Quadratkilometern nördlich von Hinter- bergkofl bei Tirol. Kommt zur Gemeinde St. Jakob

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 9 of 20
Date: 27.09.1930
Physical description: 20
mich nicht an! Keinen Groschen zahl' ich!" So ist es. Wer auf „Stottern" etwas zu kaufen ge zwungen ist und nicht bei einer reellen Abzahlungsfirma landet, ist der Lackierte. Auch wenn er sich in das tiefste Kellerloch verkriecht. Der findige Einkassierer schnappt ihn eines Tages doch und dann heißt es zahlen, oder . . . Rette Zustände in einer Sstttroler Gemeinde. Aus Lienz schreibt man uns: Görtschach-Gödnach bei Dölsach hat einen Vorsteher, der zugleich Bauernbundsekretär ist und in der christlich sozialen

Bauernbundbewegung keinesfalls die letzte Geige spielt. Man möchte nun meinen, daß in einer solchen Ge meinde die idealsten Zustände bestehen. Mitnichten! Wie steht es in dieser Gemeinde mit dem Trinkwasser? Sehr traurig! Ja, man muß sagen, geradezu ekelhaft. An die Sanitätsbehörden und an die Landesregierung sind schon wiederholt Eingaben gemacht worden, die aber alle frucht los bleiben. Ein großer Teil der Gemeinde Görtschach ist gezwungen, das Trinkwasser aus dem sogenannten Früau- bach zu schöpfen

. Dieses „Trinkwasser" wird auch von den oberhalb liegenden Besitzern zur Bewässerung ihrer Wiesen und Obstgärten verwendet. Es kommt daher sehr oft vor, daß der untere Teil der Gemeinde überhaupt kein Wasser hat. Mit der Reinheit des Wassers schaut es so aus: Bei einigen Häusern wird die Wäsche vielfach nur beim Bache gewaschen und in anderen Häusern wird das Waschwasser einfach wieder in den sogenannten Bach geleitet. Kleidungs stücke von kranken Leuten wurden in den Bach gehängt und tagelang zum Auswassern

so hängen gelassen. Im Herbst, wo die Hausschlachtungen stattfinden, werden die Einge weide rücksichtslos beim Bach gereinigt und die ungenieß baren Teile in den Bach geworfen. Auch Jauche von Dün gerpfützen findet durch Abzugsgräben, ja selbst das Sicker wasser einer Abortgrube findet den Weg zum Bache, der die Gemeinde mit Trinkwasser zu versorgen hat. Selbst Früh- und Nachgeburten von Tieren sind schon im Bach gefunden worden. Ist das nicht grausig genug? Und diese Zustände bestehen fort, obzwar

es gar nicht schwer wäre, diese Gebirgs- gemeinde mit reinem, gutem Ouellenwasser zu versorgen. Gebittet und gebettelt haben die Bauern genug schon um die Erbauung einer Wasserleitung. Man sagt, daß selbst ein fertiges Projekt irgendwo in der Gemeinde vorhanden sein soll. Eingaben an die Behörden wurden gemacht und dar auf auch verwiesen, daß es in dieser Gemeinde begreiflicher weise schon Typhuserkrankungen gegeben hat. Alles um sonst. Die Gemeinde gibt eine flüchtige Antwort, daß kein Geld

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 10
Date: 01.02.1928
Physical description: 10
nen cm Provisionen und Schmiergeldern verrechnet. Lat. fache ist, daß Stern also Gelder der Gemeinde Reutte für sich und seine Angehörigen verwendete und dabei kaum schlecht abschnitt. Ging ein Geschäft, das Stern auf seinen Namen führte, schlecht, flugs wurde es dem Elektrizitäts- werk Reutte angehängt oder von der Zugspitzbahn über, nommen. d. h. mit anderen Worten, die Gemeinde Reutte muß heute dafür auskommen. Alle diese Skandale wären nicht möglich gewesen, wenn nicht der gewesene

Bürgermeister Schretter mitgetan hätte. Daß dieser, der einer angesehenen Bürgersfamilie ent stammt. sich von Dr. Stern so mißbrauchen ließ, blieb für viele lang unverständlich. Als man dann erfuhr, daß Schretter von Dr. Stern über die Zugspitzbahn ein Dar lehen von 350.000 8 erhalten hat, lag das Motiv klar zutage. Schon im Oktober 1926 wurde der Landesregierung von Reutte aus Mitteilung gemacht, daß Stern und Schretter sich grobe Unzukömmlichkeiten mit Gemeinde geldern zuschulden kommen ließen

ten von ihren Aemtern suspendieren zu können. Die Landesregierung tat es nicht; ja, sie genehmigte auf Grund eines von käuflichen Elementen im Reuttener Gemeinde rate angenommenen Beschlusses noch die Aufnahme eines Darlehens von vier Millionen Schilling bei der Inns brucker Sparkasie für Dr. Stern. Erst als die «Volks zeitung' mit immer schwererem Material herausrückte und eine zweite Untersuchung die Anschuldigungen unseres Blattes bestätigte, löste die Landesregierung den Ge meinderat Reutte

im Juli 1927 auf und enthob Stern und Schretter von ihrem Posten. Wem^ die Landesregie rung dies viel früher gemacht hätte, hätte die Gemeinde Reutte heute lange nicht so viele Schulden. Die Landes regierung trägt daher einen Teil Mitschuld, daß die Ge meinde Reutte heute so tief drinnen steckt. Das Vorgehen der Dr. Stern und Schretter qualifi ziert sich als eine ganz skrupellose Verquickung von Politik lrnd Geschäft, eine bewußte Ausnützung der Mandate zu p waten und persönlichen Zwecken

steht die Gemeinde vor der Tatsache, daß sie 110 Milliarden Kronen Schulden hat, und daß ihr im günstigsten Falle bei einem halbwegs befriedigenden Abstoß der Zugspitzbahn noch immer 40 bis 50 Milliarden Kronen Schulden bleiben. Zur Verzinsung und Amortisierung dieser Summe muß Reutte nicht nur neue Gemeindesteuern einführen, sondern auch dre Erträg nisse des Elektrizitätswerkes heranziehen. Die Entwicklung der so gut fundierten Gemeinde ist auf Jahrzehnte unter bunden. Es ist also geradezu

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 06.04.1908
Physical description: 8
der Schule zu sprechen, die von den Gemeinden Tirols besonders arg vernachlässigt wird. Genosse A b r a m schloß seine Ausführungen, nachdem er noch erklärte, daß vor der Gemeinde ratswahl in Innsbruck über die Politik unserer Stadtväter eingehend besprochen werden soll, auf die langwierige Agitationsarbeit der Sozialdemo kratie bis die Arbeiterschaft zum Kampfe um das allgemeine gleiche Reichsratswahlrecht organisiert werden konnte. Heute, wo die Reihen geschlossen sind, wird auch der Kampf

um das gleiche Wahl recht zur Gemeinde mit bestem Erfolg geführt werden können. (Lebhafter Beifall.) Genosse Marik sprach über die Haltung der Aktionäre der Lokalbahn zu dem Dörferbahn- projekt. Die ablehnende Haltung der Innsbrucker Stadtgewaltigen ist von der Sorge um ihren Profit diktiert. (Beifall.) Nachdem noch die Genossen R a p o l d i und Genosse Burner gesprochen, schloß 'Genosse Schüttelkopf mit der Aufforderung für die kommenden Gemeindewahlen zu agitieren, die Versammlung. Volkstümliche

Nniversitätsvorträge. Um 8 Uhr abends findet heute Montag im kleinen Stadtsaal der zweite Vortrag des Privatdozenten ? Dr. H. Wopfner über die „E n t st e h u n g d e s ! modernen Kapitalismus" statt. — Am Dienstag, abends 8 Uhr beginnend, findet im ! Hörsaal 11, Parterre, der Universität der letzte Vortrag statt über „Das Blatt und seine Bedeutung für das Leben der Pflanze". Ein Realitätenburean der Gemeinde Hötting. Seit Jahren schon strebte die Ge meinde Hötting die Konzession für ein Reali tätenbureau

an, ohne dieselbe erlangen zu können. Verschiedene Bureau-Inhaber, die durch den starken Grundverkehr und Besitzwechsel in Hötting ein gutes Geschäft machten, wußten stets die Erteilung der Konzession bei der Statthalterei und beim Landesausschuß zu hintertreiben. Gegen die abschlägigen Bescheide hat die Gemeindevor stehung Rekurs an das Ministerium ergriffen und über Intervention des Abgeordneten Ge nossen A b r a m hat die letzte Instanz zugunsten der Gemeinde entschieden. Für die Gemeinde Hötting wird das eigene

zu werden. Wenn man bedenkt, daß unter den 215 Kindern im Alter von elf bis zwölf Jahren sehr viele mit recht schwächlicher Konstitution sind und daß dieser moderne Sklavenhandel unter der Führung der Geistlichkeit vor sich geht, so muß man immer mehr zu der Ansicht kommen, daß die fort währende Betonung der Vaterlandsliebe des Ti roler Volkes weiter nichts als eine Phrase ist, mit der solche krasse Mißstände bemäntelt werden. Meran. (Zur Gemein dewahl.) Die anfangs Mai hier stattfindende Gemeinde wahl wirst bereits

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Tiroler Post
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Page 1 of 16
Date: 13.03.1909
Physical description: 16
solcher Alpverbesserung will ich nur einige Beispiele aus dem Gebiete der Be zirkshauptmannschaft Landeck ansühren. Solche Verbesserungen wurden in der Alpe Mund, der Gemeinde Nauders gehörig, vor genommen. Es ist dies eine gemischte Alpe und von Mitte Mai bis Peter- und Paulstag in Be nützung. Die Lage ist eine sehr günstige am Ab hange in nächster Nähe des Dorfes. Gebäulich keiten sind dort keine zu sehen, nachdem das Vieh über Nacht in die Heimstallungen getrieben wird. Seit dem großen Murbruche im Jahre 1901

war die Alpe in sehr schlechtem Zustande. Erst im Jahre 1908 konnte man darangehen, diese Alpe durch Putzen und Säubern von den herum liegenden Steinen wieder in guten Zustand zu bringen. Der Zutriebweg vom Dorfe wurde einer gründlichen Verbesserung unterzogen und bei der Alpe selbst ein Fahrweg in der Länge von 500 Metern und Breite von 1.80 Metern hergestellt. Die Gesamtkosten der Meliorationen belaufen sich auf 900 Kronen. Die Böderalpe in einem Ausmaße von 360 Joch gehörte der Gemeinde

seiner Streiche nach Salzburg ins Borromäum mußte, wo er sein erstes Gedicht, über die Schlacht bei Die Gemeinde G a n a t s ch der Fraktion Schnann, Gemeinde Pettneu, liegt zur Hälfte in der Gemeinde Pettneu und zur Hälfte in der Gemeinde Flirsch. Ursprünglich gehörte diese Alpe zu Landeck, wurde 1882 mit den Alpen Malfon und Neßler der Gemeinde Pettneu zu geteilt und ging im Lause der Zeit in den Allein besitz der Fraktion Schnann über. Die Weide dauer ist von Mitte Juni bis Ende (20.) Sep tember

bei einem Auftriebe von 66 Melkkühen, 11 Kalbinnen und einem Stier. Die Gemeinde Flirsch hat das Recht des Holzbezuges im um liegenden Walde, sowie nach dem 24. September 50 Stück Kühe zu weiden. Von den Austreibenden leistet jeder pro Stück einen Tag Frondienst. Die Gebäulichkeiten sind sehr gut erhalten und wird dort Milch in ergiebiger Weise zu Butter und Käse verarbeitet. Es wird im heurigen Jahre eine in Stein gemauerte Düngergrube angelegt. In den Jahren 1906, 1907 und 1908 wurde eine große Fläche

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 09.06.1917
Physical description: 8
X. — Beim Militär- Witwen- und Waisen-Fond: in der Marktge meinde Reutte 180.000 X, in den Geiueinden: Breitenwang 40.000 K, Hinterhorubach 2500 K. Biberwier 2500 X, Ehrwald 5000 K, Pflach 25.000 X. — Bei der Bank für Tirol und Vorarl berg durch die Gemeinde Heiterwang 4000 X und beim k. k. Postsparkastenamt in Wien 2000 IC. — Bei der Tiroler Vauernsparkasse in Innsbruck durch die Gemeinde Stanzach 27.800 IC. — Bei der Pargesellschaft in Wien durch die Stadtge- meinde Vits 500 IC. — Bei der Sparkasse

Imst durch die Gemeinde Zoblen 700 IC. Abschied des hochw. Herrn Knabl. An: 2. Juni verließ uns der hochw. Herr Kooperator Hermann Knabl, um seinen neuen Posten als Pfarrer in Gramais im oberen Lechtale anzutreten. Im Jau ner 1613 wurde er hieher versetzt und hat sich seit dem durch eifrige Arbeit die Wertschätzung der Be völkerung errungen. Im Oktober gleichen Jahres j wurde auf fein Betreiben die Schulsparkasse an j der hiesigen Schule eingeführt, welche zum größten ! Segen wurde. Die ganze

oder Nutzvieh, aus einer Gemeinde in die andere in Tirol von der Beibringung eines von der Ve- zirkshauptmannschaft ausgestelltere Transport scheines abhängig. Zuwiderhandlungen werden bis zu 5000 X, bezw. bis zu 6 Monaten Arrest bestraft. Maul- und Klauenseuche. Zufolge Erlasses der k. k. Bezirkshauptmannschaft vom 2. d. M. ist über die Alpen Seefpitze am Plansee und Birken tal in Nesielwängle wegen erfolgtem Auftrieb von Weidevieh aus der Gemeinde Wenns, Bezirk Imst, vorsichtshalber wegen Verschleppung

Abgeordneten in Wien sich nun der wichtigsten Verkehrsfvage des Landes wirksam erinnern. Die sechste Kriegsanleihe. Beim k. k. Militär-Witwen- und Waisenfond sind neuerlich folgende Zeichnungen eingelangt: 160.000 X von Kassen und Parteien der Gemein den Feuchten, Kaunserberg und Pettneu, 60.000 Kronen von Parteien der Gemeinde Oetz, 50.000 Kronen von der Gemeinde Daiano, 30.000 X von der Gemeinde Rodeneck, 80.000 K von der Gemeinde Obsteig, 25.000 X von Libera Mceste, Gerkchtssaal. Eins dlebifthe Msgd

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Tiroler Post
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Page 6 of 20
Date: 20.12.1907
Physical description: 20
Hi« glänzender Hrfokg des Firoker Iranern- Sundes. Das Jagdgebiet der Gemeinde Scharnitz war auf Grund eines Vertrages für die Lebens zeit des Pächters an den deutschen Gesandten Prinzen Hohenlohe um ein paar hundert Kronen verpachtet. Die Gemeinde Scharnitz, welche der Ueberzeugung war, Mß dieser Pacht rechtlich ungültig, weil gegen den Willen der Gemeindemehrheit, zu stände gekommen ist, prozesfierte feit Jahren vergeblich mit dem Prinzen. Vor I V« Jahren wandte sich die Gemeinde Scharnitz

an den Abgeordnete» Schraffl als Obmann des Tiroler Bauern- öundeS, und nun ist es endlich gelungen, die Jagd frei zu bekommen und neu zur Ver pachtung auSzufchreiben. Der Gegner Prinz Hohenlohe setzte Himmel und Hölle in Bewegung, um das zu verhindern, und daß er triftige Gründe dazu hatte, beweist die Tatsache, daß die Gemeinde Scharnitz jetzt jährlich 13.000 K für dieselbe Jagd bekommt, für die sie früher nur ein paar hundert Kronen bekommen hatte. Die Gemeinde Scharnitz war bisher

eine der am allerfchlechtesten situierten in ganz Nord tirol. Nun ist die Gemeinde Scharnitz durch die hohe Pachtsumme ihrer Jagd in die Lage versetzt, alle Gemeinde-Auslagen zu decken, sie hat keine Gemeinde-Umlagen mehr und gehört zu den bestfituierten Gemeinden des Landes. Das verdankt sie dem Tiroler Bauernbünde und der Energie seiner Vertreter. Die Ge meinde Scharnitz hat dem Obmanne des Ti roler Bauernbundes, dem Abgeordneten Schraffl, deshalb ein begeistertes Dankschreiben in den Reichsrat gesendet

, in welchem sie von dem Riesenerfolge der Jagdpachtversteigerung Mit teilung machte. Wir gratulieren der Gemeinde Scharnitz! Hege» die Sokdatenmißhandknngen. Soeben erschien ein Erlaß des Kriegs- Ministers Schönaich gegen Soldatenmißhand- lungen. Er ordnet fortgesetzte Belehrung und Ueberwachung der Unteroffiziere an, weiters strengste Bestrafung bei Mißhandlungen; wegen solcher Vergehen abgestrafte Unteroffiziere dürfen nicht wieder befördert und müffen in andere Unterabteilungen versetzt werden. Aög. Professor Mayr an feine

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