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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 5 of 8
Date: 08.10.1910
Physical description: 8
entscheidenden Tatsachen nicht ordnungsgemäß festgestellt, und daß die dem Gebührenäquivalente unterzogenen unbeweglichen Vermögensobjekte zu hoch bewertet wor den seien, stellt sich die Beschwerde als unbegründet dar Anders liegt die Sache hinsichtlich der Einlage bei der Sparkasie in Innsbruck, welche nach der von der Gemeinde in der Eingabe vom 27. Februar 1907, Z 57, gemachten Eingaben am 1. Jänner 1901 den Betrag von 16 359 Kronen 38 Heller erreicht hatte. Denn nach den weiteren Angaben

der Gemeinde, wel chen anderweitige Feststellungen nicht gegenüber stehen, waren in jener Einlage enthalten: zum Schulhausbau bestimmte „Steuergelder", „der Schulfonds", zurück gezahlte Privatkapitalien und ein Kapital zum Schul hausbau. Die zurückgezahlten Pcivatkapitalien, mögen sie auch zum Schulhausbau bestimmt gewesen und dazu später verwendet worden sein, hatten allerdings dadurch allein den Charaktereines Vermögensbestandteiles der Gemeinde am ]. Jänner 1901 nicht verloren Dagegen war das Legat

nach den von der Gemeinde gemachten Angaben nicht ein Vermögensbestandteil der Gemeinde, sondern led'glich in deren Verwahrung. Die Gemeinde war nicht Eigentümerin des Legates, sondern bloß D'positar des selben, es wurde mit Unrecht in die Bemessungsgrund, läge cinbczogen. Soweit es sich aber um die nach Behauptung der Gemeinde bei der Innsbrucker Spar kasse hinterlegten Steucrgelder handelt, erscheint der Sachverhalt nicht gehörig ausgeklärt und einer Ergänzung bedürftig. Denn gemäß § 68, Ges. vom 30. April 1892, LGBl

. Sollte nun im vor liegenden Falle, was eben nicht festgestellt ist, der Auf wand für da« zu errichtende neue Schulgebäude in der im Gesetze vorgesehenen Weise aufgebracht und von der Gemeinde lediglich vorübergehend in die Sparkasse in Innsbruck eingelegt worden sein, so würden die be treffenden Beträge, da sie eben kein Vermögen der bf. Gemeinde bilden, dem Gebührenäquivalente nicht zu unterziehen sein. In der angegebenen Richtung leidet daher die angcfochtene Entscheidung allerdings an einem wesentlichen Mangel

aufGemein-e- grnn-. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Entscheid vom 21. September 1910 ausgesprochen, daß das Recht zur Aufstellung von Mastbäumen einer elektrischen Leit ung auf Gemeindegrund von der Gemeinde nur mit Zustimmung des Landesausschuffes eingeräumt werden kann. Eine Gemeinde Unterinntals hatte dem Unter nehmer einer elektrischen Beleuchtungsanlage gewisse Rechte zur Benützung der Gemeinde-Wege und -Plätze cingeräumt und einem zweiten Unternehmer, der das selbe Recht für sich beanspruchte

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 20 of 20
Date: 27.08.1910
Physical description: 20
sSchnlhuusbuu) durch Geureiude- umlugen aufgebracht und bis zur Ver wendung in eine Sz»arkaffe eingelegt wur den, können in die Vemessungsgrundluge für -us Gebührenäguinulent der Ortsge- meinde nicht einbezogen werden. Elk. v. 28. Mai 1909, Z. 4936. Die Gemeinde Silzca. Finanzministerium (Finanz- kommifsär Dr. Höß), puncto Gebührenäquivalent. „Die angefochtene Entscheidung wird, soweit sie die Bemessung des Gebührenäquivalents von dem beweg lichen Vermögen bf. Gemeinde betrifft, teils als im Gesetze

nicht begründet, teils wegen mangelhaften Ver fahrens aufgehoben; im übrigen wird die Be schwerde als unbegründet ab gewiesen." Entscheid un gs grün de. Bei der teilweise im Wege einer Nachtragsvmschreibung erfolgten Be messung und Vorschreibung des Gebührenäquivalents für das sechste Dezennium von dem Vermögen der bf. Gemeinde wurde in die Bemessungsgrundlage unter andern einbezogen: a) An unbeweglichem Vermögen: Alpen, Wälder und Weiden im Werte von 39.259Kr.; b) an beweglichem Vermögen: l. Privatkapitalien

per 6527 Kronen 86 Heller, 2. Sparen lagen, und zwar bei der Sparkasse in Innsbruck per 16.359 Kronen 38 Heller und bei der Sparkasse in Silz per 2t 00 Kr. Hinsichtlich des erwähnten unbeweglichen Vermögens war von der Gemeinde bereits im Bckenntniffe ange geben worden, die Wälder, Weiden und Alpen seien zwar Eigentum der Gemeinde, das Nutzungsrecht der selben sei aber mit den einzelnen Grund- und Haus- bksitzungen der Gcmeindeangehörigcn untrennbar ver bunden, so daß speziell die Wälder

„für die Gemeinde, abgesehen vom Holznutzen", wertlos seien. Hinsichtlich der Einlage bei der Sparkaffe in Innsbruck ist von der Gemeinde in den Rekursen gegen die Vorschreibung bzw. gegen die dieselbe aufrecht erhaltende Entscheidung der zweiten Instanz geltend gemacht worden, daß bei der Sparkaffe in Innsbruck eingelegt worden feien: a) dem Schulfonds behufs Erbauung eines neuen Schulgebäude- zugewiesene GebarungSüberschüffe im Gemeindehaushalte bzw. Ersparungen auS den Stcuer- geldern; b) von Schuldnern

der Gemeinde zurückge zahlte Privatkapitalien im Betrage von 1455 Kronen 76 Heller; e) ein von dem Dekan Vogl zum Bau des neuen Schulhauses gestiftetes Legat per 1316 Kronen 6 Heller, und alle diese Beiträge seien in den Jahren 1902 bis 1904 zur Deckung der Schulbaukostcn be hoben und verwendet worden, was auch mit der Ein lage per 2000 Kronen bei der Sparkaffe in Silz ge schehen sei. Den gegen die Bemessung des GebührenäqivalentS eingcbrachten Rekursen ist im Jnstanzenzugc, zuletzt mit ' der angefochtenen

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 20
Date: 07.02.1903
Physical description: 20
Seite 22 ..Tiroler Gemeindeblatt/ Nr. 3 für die Gemeinde........ Gemäß Gemeinde-Ausschuß-Beschlusses vom . . . . wird in Ausführung des § 11 der Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung für Tirol (Gesetze vom 28. Nov. 1881, L.-G.-Bl. Nr. 36, bezw vom 28. Mürz 1886, L.-G.-Bl. Nr. 18 und vom 29. Juli 1893, L.-G.-Bl. Nr. 21) nachstehende Löschordnung aufgestellt, welche den Zweck hat, durch die Sicherung eines zielbewußten und geordneten Vorgehens beim Löschen eines Brandes das Leben und Eigenthum

der Bewohner zu schützen und die Gemeinde vor einem größeren Brandunglücke zu bewahren. Behufs zweckmäßiger Vertheilung der den einzelnen Personen im Falle eines Brandes obliegenden Pflichten, sowie zur Vermeidung von Unordnungen wird folgen des angeordnet: Punkt 1. Der Ausbruch einer Feuersbrunst innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde wird bekannt gemacht durch Ein Brand in einer Nachbargemeinde wird signalisirt durch Punkt 2. Nach 8 8 des vorbezogenen Gesetzes ist jeder Ein wohner

und selbst jeder Fremde in der Gemeinde bei S'rafe verpflichtet, über Aufforderung des Gemeinde- Vorstehers oder seiner Bestellten innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde unentgeltliche persönliche Dienste zur Bewältigung des Brandes, soweit er hiezu fähig und sein eigenes Vesitzthum nicht in Gefahr ist, zu leisten, und die aus diesen Anlasie von ihm nicht benöthigten Geräthe zuin Herbeischaffen des Waffers und zum Löschen des Feuers beizustellen. Außerdem ist die Gemeinde nach § 9 des Gesetzes verpflichtet

, auch den Nachbargemeinden bei Feuers brünsten nach Thunlichkeit Hilfe zu leisten. Punkt 3. Zur Leitung der Spritzen, zur Führung der Schläuche, zum Besteigen der Gebäude usw. hat der Gemeinde- Ausschuß in der Sitzung vom folgende Personen bestimmt: Ueber erfolgte Aufforderung durch den Gemeinde- Vorsteher haben sich die Obengenannten am bestimmten Orte und zum festgesetzten Zeitpunkte vollzählig zu ver sammeln, damit sie in die ihnen zugewiesenen Auf gaben eingeführt werden können. Punkt 4. Um sich mit der Behandlung

und Bedienung der Löschgeräthschaften möglichst vertraut zu machen, hat diese Löschmannschaft von Zeit zu Zeit, wenigstens aber zweimal im Jahre über ergangene Aufforderung des Gemeinde-Vorstehers „Löschproben" abzuhalten, im übrigen aber sich alle jene Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die für eine erfolgreiche Löschaktion noth- wendig erscheinen. Punkt 5. Ueber sämmtliche Löschgeräthschaften hat die Ge- nieinde ein genaues Inventar zu führen und dafür Sorge zu tragen, daß dieselben sich jederzeit

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 29.12.1933
Physical description: 8
Soll die Gemeinde Hötting in den Konkurs getriebrn werden? Wie mehr oder iveniger alle Gemeinden im Lande, be findet sich auch Hötting in schwerer finanzieller Bedräng nis. Dre Gemeinde hat im Interesse der Arbeitslosen wie in dem der Allgemeinheit vor einigen Jahren eine Reihe zrotzer Arbeiten durchführen lasten, die heute noch nicht ganz bezahlt sind. Es mußten bei Finanzinstituten Anleihen rufgenommen werden. In den letzten zwei Jahre»! ist nun -ne Gemeinde mit dem Zinsendicnst im Rückstände

, die Geldgeber drängen, und im Interesse der Gemeinde arbei ten unsere Genoffen im Gemeinderat darauf hin, das Geld für den Zinsendienst aufzubringen und Ordnung in den Gerne» ndehaushalt zu bringen. Nach vielen Beratungen wurde ein Voranschlag für 1934 ausgearbeitet, der schließlich auch im Gemeindevor stand bei den bürgerlichen Mitgliedern keinem nennenswer ten Widerstand begegnete, und der geeignet erschien, die Gemeindefinanzen wenigstens annähernd in Ordnung bringen. Gestern hätte der Voranschlag

, forderte Mader seine Fraktionsfreunde aus, die Sitzung zu verlaffen! Den Christlichsozialen schloß sich natürlich auch das großdeutW Schwänzchen der Fraktion an . . . Unsere Genossen stellten daraufhin den Bürgerlichen die sozialdemokratischen Mandate zur Verfügung, feststellend, daß. an diesem Ausgang der Borschlagssitzung die Christlichsozialen die Verantwortung tragend, schuld sind, wenn nun die Gemeinde in Schwierigkeiten komme. Nach kaum zweistündiger Dauer fand die Sitzung

vorzu- legen. Tie Erstellung des Voranschlages hat sich infolge der schlechten wirtschaftlichen Berhältniffe äußerst schwierig ge staltet. Die Anforderungen, die in der gegenwärtigen Zeit an die Gemeinde gestellt werden, sind durch die herrschende Not viel größer als früher. Andererseits werden die Ein nahmen der Gemeinde immer geringer. Trotz der trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse war es im laufenden Jahre möglich fast sämtliche Rückstände, die noch vom Wohn- und Schulhausbau bestanden

, zu bezahlen. Um der Arbeitslosigkeit zu steuern Hötting, als zweitgrößte Gemeinde des Landes mit rund 12.000 Einwohnern, hat in den letzten Jahren, um der Arbeitslosigkeit zu steuern, größere Investitionen durchgeführt. So wurden die Höhenstraße und die Univer sitätsbrücke erbaut, wozu die Gemeinde bedeutende Bei träge leisten mußte. Die Gemeinde war weiters gezwungen, eine Hauptschule zu erbauen, weil damals seitens des Stadtmagistrates Innsbruck erklärt wurde, daß Höttinger Kinder nicht mehr ausgenommen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 18.02.1909
Physical description: 10
'. Vom r. r. Oberlnndcsgcrichtc. Innsbruck, am 30. Dezember 1908. Call. Verzeichnis der nach Art. 4 des Gesetzes vom 18. März 1397, R.'G.-Bl. Nr. 77 besteckten Legislatoren. Nach Name. Beschäftigung, Wohnsitz und Amtsgebiet geordnet. 1. Franz Hörtnagl, Gutsbesitzer uud Gemeinde- Vorsteher in Kematen, Gemeinde Kematen. Gutsbesitzer und Gemeinde, ^uiaten, Gemeinde Unterperfuß. ^'5' -'»Vorsteher „,,d Wirt in -> ' ^ VN,' in 6. Cölestin Martinelli, Gemeindevorsteher in Cents, Gemeinde Centa. 7. Johann Braunegger, Gutsbesitzerin

Potsch, Ge meinde Patsch. «. Zeno Kristanell (Dorsinair), Gemeindevorsteher in Naturns, Gemeinde NaturnS. 9. Johann Schlögl. Gutsbesitzer Naturns, Ge- meinde Naturns. 10. Pcter Bassi. Gemeindevorsteher in Vattaro, Gemeinde Vattaro. 11. Leopold Rauch jun., Buchhalter in Mühlau, Gemeinde Mühlau. 12. Quirin Kremser, Altvorsteher imd Bauer in Gries, Gemeinden Gries uud St. Sigmund. 13. Michael Hanny, Bauersmann in Martell, Gemeinde Martell. 14. Gabriel Egger, Bauer und Gemeindcsekretär in Hafling

, Gemeinde Hasling. 15. Eduard Kampfl, Gutsbesitzer in Rum, Ge meinde Rum. IL. Adam Gruber. Altvorsteher und Gemeinderat in Sistrans, Gemeinden sistrans und Lans. 17. Johann Eisenbacher. Schuhmacher in Arzl, Gemeinde Arzl. 18. Maximilian Fontana, Bauer in Calceranica, Genieinde Calceranica. 19. Alois Gamper, Kronenwirt in Partschins, Gemeinde Partschins. 20. Josef Gamper (Nnterhuber). Bauer in Nab land, Gemeinde Partschins. 21. Johann Spiegl, Lehrer in Oberpersuß, Ge meinde Oberperfuß. 22. Johann

Schwicnbacher, Gemeindevorsteher und Bauer in Wegleit in St. Walburg. Gemeinde St. Walburg. 23. Johann Aigner, I. Gemeinderat und Schul leiter iu Jochberg, Gemeinde Jochberg. 24. Josef Knprian, Bauer und Gemeindevorsteher in Rauggsn, Gemeinde Ranggen. 25. Alois Hepperger, Wagner in Sellrain. Ge meinde Sellrain. 26. Abraham Pasgualini, Gemeindevorsteher in Bosentino, Gemeinde Bosentino. 27. Nikolaus Zwischenbrugger, Dorfwirt in Going, Gemeinde Going. 23. Josef Zippsrle, Gutsbesitzer in Marling, po litische

Gemeinde Marling. '-.'9. Johann Zangerle, Gastwirt iu Eyrs, Katastral- Gemeinden Eyrs. Tschengls, Tannas. 30. Franz Tappeiner, Besitzer in Laas, Katastral- Gemeinden Laas und Allitz. 31. Georg Weithaler, Besitzer uud Gemeindevor steher in Castellbell, Gemeinde Castellbcll mit Fraktionen Marein, Latschinig, Freibcrg und Galjaun. 32. Kaspar Aiarkt, Pulthuberbesitzer in Tschars, Katastralgemeinden Tschars. staben, Trnms- berg. Taunberg und Jufahl. 33. Andrä Kaserer, Besitzer in Tabland. Katastral

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 08.08.1910
Physical description: 8
, da äußerst Wichtige Fragen auf der Tagesordnung stehen. Klassenkämpfe in der Gemeinde?) Bor nicht allzuferner -Zeit überwog fast in allen Staaten die ländliche Bevölkerung, die städtische. Heute hat sich das Siedlungsverhältnis ins Gegen teil gewendet: Tie städtische Bevölkerung übertrifft vielfach die ländliche, und. wo dieses Verhältnis noch nicht zur Tat geworden, offenbart die Beobachtung, daß die Verschiebung! mitten in Bewegung ist. Tie Ursachen dieser Wandlung sind bekannt

den geänderten Lebensbedürfnissen an- zupassen; die Verwaltung der Städte beruht Heute auf derselben Basis Wie vor einem Menschenalter, die Anforderungen, «welche die breiten Massen der *) Von Martin Rapoldi im Augustheft der in Wien erscheinenden sozialdemokratischen Monatsschrift „Der Kampf". (Wien V/l, Wienstraße 89 A. Städtbewohner an das Stadtregime stellen, ent springen aber ganz anderen Wirtschaftsverhältnissen als jenen, die zur Zeit, als die heutige Gemeinde^ ordnung erlassen würde, den Städtern

ihren Cha rakter aufdrückten. Tieser Kontrast gibt den Klassen kämpfen in der Gemeinde eben ihre eigenartige Wucht und Schärfe. Tie bürgerlichen Parteien bestreiten das Bestehen eines solchen Kontrastes. Sie bekämpfen die sozial demokratische Forderung nach- dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht zur Gemeinde in der Regel mit dem Hinweis, daß in der Gemeinde verwaltung hauptsächlich nur Fragen zu behandeln sind, die vornehmlich das Interesse deS seßhaf ten besitzenden Bürgers berühren. Tiefes

„Argument" wurzelt in der Ansicht, daß alle wirt schaftlichen Veränderungen im letzten Mensichenalter nur quantitativer Art seien und mit dm po litischen Rechten nicht das mindeste zu tun haben und daß sich die fernere Wirtschaftliche Entwicklung ganz gut auf der Basis des heutigen Gemeinde wahlrechtes vollziehen kann. Wenn die Massen der besitzenden KlassM in der Gemeinde schon ein In teresse zu vertreten haben, dann, in Gottes Namen, gibt man den „Nichtsteuerzahlern" einen vierten Wahlkörper

, sondern der Grad der Einsicht, den eine Gemeindeverwaltung! der Woh nungsfrage entgegenbringt. Ob sie selbst die Re gelung des Wohnungswesens in die Hand nimmt oder sie ganz der Privatspekulation, dem Spiel des Angebotes und der Nächstage überläßt, ist entscheidend für die Beurteilung. Und S t e u e r - druck ist nicht die Summierung der Ab gaben, welche die Gemeinde von ihren Bewoh nern einhebt, sondern die Art der Steuerin; welche Steuern der Bevölkerung auferlegt werden. Deshalb bedeutet die Riederreißung

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 24
Date: 17.05.1902
Physical description: 24
zu überbringen. Ein verstarb am 7. Mai Herr Josef Ebersberger, zweites Ehrendiplom wurde Herrn Oberkommissär Eggerwirth, welcher der dortigen Feuerwehr 400 X Kemenater überreicht. Das Fest nahm in jeder Be- vermachte. ifrmgekasteii. Alg. Heimatsrecht-Anspruch minderjähriger Kin der, deren Vater gestorben, nach der neuen Heimats gesetz-Novelle. Frage: In welcher Gemeinde sind minderjährige Kinder heimatberechtigt, wenn der eheliche Vater zur Zeit seines Ablebens in A. heimatberechtigt war und nun von desien

Witwe und dem Vormunde der Kinder das Heimatrecht in B. angestrebt wird, so wohl für sich als die minderjährigen Kinder; bezw. ist die Gemeinde B. verpflichtet, dem Ansuchen um Auf nahme dieser Kinder Folge zu geben? Antwort: Wenn der Vater zur Zeit seines Todes in A. zuständig war und auch den Anspruch auf Auf nahme in den Heimatverband von B. nicht erworben hatte, so bleiben seine minderjährigen ehelichen Kinder in A. heimatberechtigt. Hat der Vater dagegen noch während seiner Lebzeiten

den Anspruch auf Aufnahme in den Heimatverband von B. im Sinne der Art. I 8 2 des Ges. vom 5. Dez. 1896, RGBl. Nr. 222, erworben aber nicht geltend gemacht, so kann dieser Anspruch gemäß § 4 dess. Ges. von der Gemeinde A. binnen 5 Jahren, von den Kindern bezw. ihrer Vormund schaft binnen 2 Jahren nach seinem Tode noch geltend gemacht werden. Einen selbständigen Anspruch auf Auf nahme in den Verband von B. haben die Kinder nicht, da hiezu ein 10jähriger Aufenthalt nach erlangter Eigenberechtigung

erforderlich ist. Die eventuelle Aufnahme ihrer verwitweten Mutter in den Heimat verband von B. ist für das Heimatrecht der Kinder ohne Belang, weil minderjährige Kinder bei Veränder ungen in dem Heimatrechte der Eltern dem Vater aber nicht der Mutter folgen. (§ 12 des Ges vom 3. Dez 1863, RGBl. Nr. 105.) Gemeinde-Borstehung B. Ueberschreitung der Polizeistunde. Frage: Ein Gastgewerbe-Inhaber, wel cher mehrmals wegen Polizeistund-Ueberschreitung bean ständet wurde, macht sich nun folgendes zur Gewohnheit

und Vorschriften, sondern auch Umgehungen derselben (gleich wie die Uebertretungen) strafbar sind. Wir rathen, um eine Entscheidung hervorzurufen, gegen den Wirth straf weise vorzugehen. Gegen das Erkenntniß steht die Be rufung an die k. k. Bezirkshauptmannschaft offen, die Berufung ist binnen 24 Stunden bei der Gemeinde- Vorstehung einzubringen und binnen weiteren 3 Tagen auszuführen. Soferne die Berufung nur angemeldet, ist der Akt der k. k. politischen Bezirksbehörde zur Ent scheidung vorzulegen

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 20
Date: 15.04.1905
Physical description: 20
Seite „Tiroler Gemeinde-Blatt" Nr. ? stempel zu versehen und dem Steueramte zur! Obliterierung zu bringen waren", was mit kaumH mißzuverstehender Deutlichkeit besagt, daß die Stempel-? Pflicht vom Gesichtspunkte der Einbringung einer; unbedingt gebührenpflichtigen Urkunde in das gebühren-^ pflichtige Inland, nicht aber von jenem der der Be Handlung als einer bedingt gebührenfreien Urkunde insl Auge gefaßt worden ist. Durch die eben zitierten^ Vorschriften findet auch der letzte Einwand

steht.; F. Weide. Frage: In hiesiger Gemeinde ist es^ üblich, daß für eine zweite Sommerkuh in der Zeit^ vom 1. Juli bis 15. September der Gemeinde eine^ Taxe von 6 X zu bezahlen ist. Ich hielt im verfloffenen Jahre zur genannten Zeit zwei Kühe, als Zugvieh zur Einfechsung, benützte die Milch zum eigenen Hausbedarfe, und leistete -damit auch Gemeindefronarbeit beim neuen Schulhaus- lbau, wo ich bei dieser Arbeitszeit die Kühe im Stalle »fütterte, und nicht die Gemeinde-Weide ke in ützte

. Wenn ich die Stallfütterungszeit mit obge- mannter Weidezeit vergleiche, so komme ich leicht auf Idie Hälfte und hätte sodann nur zwei Sommerkühe, kdie halbe Zeit, was eine ganze ausmacht, und für eine sKuh hat niemand nichts zu zahlen. Die Gemeinde fordert jedoch die Taxe von 6 X. lMuß ich diesen Betrag einzahlen? oder was habe ich szu thun? Antwort: Nach Ihrer Angabe hab.n Sie tat sächlich zwei Sommerkühe auf die Gemeinde-Weide saufgetrieben. Wenn Sie nun auch selbe nicht die ganze Weide- kzeit, sondern etwa nur die halbe

dort belaßen und die übrige Zeit im Stalle fütterten, so müssen Sie doch für [bie zweite Sommerkuh die Taxe von 6 X zahlen, da »dort allgemein der Grundsatz gilt, daß für eine zweite »Sommerkuh, welche auf die Gemeinde-Weide getrieben !wird, e'ne Taxe von 6 K zu leisten ist ohne hiebei lirgend eine Rücksicht auf die Nichtausnützung der ganzen ^Wcidezeit zu nehmen. Weide. Frage I: Welche B dingungen müssen er füllt werden, daß wieder Ziegen gehalten und wie früher sin die Berge auf die Weide getrieben

offen steht. Id. Weide. Frage: Die hiesige Gemeindever- ktretung fordert von mir für einen zeitweiligen Weide- gang (im Jahre 1903) von zwei Kälber im hiesigen Mpberge, eine Taxe von 8 X. Die Veranlaffung des ^Auftriebes meiner Kälber im genannten Weideberge ^war deswegen, weil die Gemeinde keinen Hirten zur ßKälberherde bestellte und ich selbst nicht Zeit hatte, die ^Kälber zu versorgen, was mir auf dieser Weide ver gehen wurde. Die Kälber wurden von mir überwintert 'und bitte daher um Antwort

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 24
Date: 04.11.1905
Physical description: 24
Sette 178 „Tiroler Gemeinde-Blatt" Nr. 20 Hause ununterbrochen betrieben worden sind (§ 7). Verkäufliche Gewerbe sind solche, welche, ohne auf Häuser radiziert zu sein, dennoch wie Realitäten verkauft und verpfändet werden. Damit ein Gewerbe als ein verkäufliches anerkannt werden könne, muß dasselbe schon vor dem Jahre 1775 bestanden haben und schon vor diesem Normaljahre aus einem Privat rechtstitel vom einem Besitzer auf den anderen mit obrigkeitlicher Bestätigung übertragen worden

sein. Fragekasteir. Personaleinkommenfteuer. Frage: Ist die vom GemeindeauSschusse festgesetzte Entlohnung des Gemeinde vorstehers als Dienstbezug in die Besteuerungsgrundlage einzurechnen? Antwort: Aus § 24 der Gemeindeordnung, welche einerseits bestimmt „das Amt eines Ausschuß- und Ersatzmannes ist unentgeltlich", andrerseits gegen sätzlich im zweiten Alinea verfügt: „durch Gememde- beschluß ist festzustellen, ob und welche Entlohnung der Gemeindevorsteher und die Gemeinderäte auS Ge meindemitteln zu erhalten

haben", folgt, daß die im Sinne dieser Bestimmung jährlich bestimmte Entlohnung des Gemeindevorstehers von M. ein Dienst bezug ist, welcher um so minder bloß „die Vergütung für Dienstesauslagen" zu bilden bestimmt ist, als ja § 24, G. O., im deutlichen Unterschiede zu der im Alinea 1 und 2 hinsichtlich der Entlohnung getroffenen Be stimmungen im dritten Alinea ausspricht, daß „die Ver gütung auS der Gemeindekasse für die mit der Geschäfts führung verbundenen baren Auslagen allen Gemeinde vertretern gebührt

vom 7. November 1903 wurde dem Landesausschusse zur befferen Or gan'sierung des ihm obliegenden Ueberwachungsdienstes der Gemeinden, die Bestellung von vier Gemeindere visoren aufgetragen. Zugleich wurde der Landesausschuß beauftragt, in dieser Angelegenheit dem nächsten h. Landtage Bericht zu erstatten. In Befolgung dieses Auftrages legt der Landes ausschuß dem h. Landtage die von den Gemeinde-Revi soren erstatteten Berichte über die in Ausülung ihres Dienstes bisher gemachte Wahrnehmungen

vor. Wenn auch diese Berichte nur einen kurzen Zeit raum umfassen und im allgemeinen sich auf solche Ge meinden beziehen, bei denen die Verwaltung besonders vernachlässigt war, so hat doch auch die systematische Revision eines ganzen Bezirkes ergeben, daß die Durch führung bcr im Landesgesetze vom 8. Juni 1892 Nr. 17 rergeschriebenen Gemeindeverwaltung im allgemeinen eine recht mangelhafte ist. Nach Einführung der Gemeinde-Revisoren wurden von denselben bis anfangs Oktober 1905 im deutschen^ Landesteilc

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 05.05.1927
Physical description: 8
von Innsbruck! Am 15. Mai gehen die Wahlberechtigten im Gemeinde gebiete der Stadt Innsbruck ein zweites Mal zur Wahl. Der erste Wahlgang, jener vom 24. 2lpril, galt der National ratswahl; das Ergebnis ist bekannt: ein glänzender Sieg der Sozialdemokratie, auf den die arbeitenden Kreise unseres Landes nur stolz sein können. Der kommende Wahltag, der 15. Mai, gilt der Innsbrucker Gemeinderatswahl. Sehr leicht wäre es möglich gewesen. auch die Jnns- bvucker Gemeinderatswahl am 24. ?lpril durchzuführen

, eine solche Mandatserschleicherei noch mehr den verdienten Fußtritt übrig haben wird, wie bei den Nationalratswahlen. Am 15. Mai führen die Innsbrucker Wähler mit dem Stimmzettel «die Entscheidung darüber herbei. wie der Innsbrucker Gemeinderat zusammengesetzt sein wird. Mit diesem Stimmzettel bestimmen die Fronen und Männer von Innsbruck zu einem schönen Teile ihr eigenes Schicksal in der Gemeinde selbst. Jeder Wähler, jede Wäh lerin wird also zu erwägen haben, welcher der wahl werbenden Parteien die Stimme gegeben

werden, daß sie am ehesten in die Lage kommen, die Fürsorgeeinrichtungen der Gemeinde in Anspruch nehmen zu müssen. Ihnen kann und darf es nicht gleichgültig sein, wie es um dße Fürsorge für die schwangere Frau, für den Säugling und für das Heranwachsende Kmd in der Gemeinde bestellt in. Allen jenen, die ihre Kinder lieben, ist es bestimmt nicht einerlei, was.eine Gemeinde für die Kinder an ihren Schulen leistet. Neben der unentgeltlichen LernmittelbeisteWung, die eine wirtschaftliche Erleichterung für den Haushalt

des kleinen Mannes bedeuten würde, von den Bürgerlichen bis jetzt aber immer verweigert wurde, gilt es, an den Schulen noch manches zu verbessern, was in gesundheitlicher Be ziehung für das Kind von weittragender Bedeutung ist. Die Kinder der besitzenden Klasse sind auf die Fürsorge der Gemeinde nicht so sehr angewiesen: ihnen steht ja da heim gewöhnlich alles, was nottnt, zur Verfügung. Ihre Eltern haben deshalb sehr häufig auch für die Bedürfnisse der anderen Kinder kein Verständnis

. Es ist ihnen herzlich gleichgültig, wie es um die körperliche und geistige Ent wicklung aussieht. Jene aber, die zur Klasse der Besitzlosen gehören, haben eine andere Denkrichtung. Sie sind sich bewußt, daß ihren Kindern nur geholfen werden kann, wenn sich die Gemeinde ihrer annimmt, denn sie selbst sind wirtschaftlich meistens zu schwach hiezu. In der Gemeinde stube sind es daher d?r sozialdemokratischen Gemein-eratsmriglieder, die aus eine entsprechende Fürsorge für das Kind bedacht sind. Die Sozialdemokraten

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 19 of 24
Date: 26.01.1912
Physical description: 24
zn ent richten. Briefliche Fragebeantwortungen können wir prin zipiell nicht erteilen. Frage 4540. Setzen wir den Fall, ich besitze mehrere Generalvollmachten als Verwalter oder Geschäftsleiter von Besitzern, welche in der Ge meinde Besitzungen haben. Kann ich in einem solchen Falle nicht für alle diese Besitzer das Ge meindewahlrecht ausüben? Antwort: Nein. Besitzer, welche in der Gemeinde, wo sie ihre Besitzung haben, auch an sässig sind, können sich auch dann bei der Ge meindewahl nicht vertreten

dürfe, ist irrig. Um zu verhüten, daß die Stim men von in fremden Gemeinden ansässigen, in deiner Gemeinde aber wahlberechtigten Besitzern verloren gehen, könnte folgendermaßen vor gegangen werden. Nachdem im Gesetze nicht bestimmt erscheint, daß einem Vollmachtsträger auchdas Wahlrecht in der Gemeinde zu kommen müsse, sondern daß laut § 8 G.-W.-O. alle eigen berechtigten österreichischen Staatsbürger, denen keiner der im § 3 8ud a), d) und c) angeführten Ausschließungsgründe ent gegensteht

, als Bevollmächtigte oder Vertreter das Wahlrecht eines anderen in dessen Namen ausüben können, so können auch n i ch t w a h l be rechtigte, aber eigenberechtigte gemeindean- gehörige Männer mit einer Wahlvollmacht be traut werden. Eine solche Wahlvollmacht, welche st e m p e l f r e i ist, könnte folgenden Wortlaut haben: „Da mir Gefertigten für die bevorstehen den Gemeindcausschuß- und Ersatzmännerwahlen in der Gemeinde..... im Wahlkörper das Wahlrecht zusteht und ich hiezu einen Bevollmäch tigten zu bestellen

habe, so ermächtige ich hiemit den Paul Krapf, Bauer in Dingsda, dieses Wahl recht in meinem Namen auszuüben, das vorge schriebene Kuvert in Empfang zu nehmen, die für den Wahlkörper entfallende Anzahl Ausschuß- und Ersatzmänner auf den Stimmzet tel aufzuschreiben, diesen in das empfangene Ku vert zu hinterlegen und das den Stimmzettel ent haltene Kuvert am 14, Februar 1912 in der be stimmten Zeit bei der Wahlkommission für ,die vorgenannte Gemeinde abzugeben sowie allenfalls auch andere zur gesetzlichen Durchfüh

; dasselbe steht daher nach den bisher in Tirol geltenden Normen dein gesetzlichen E i g e n t ü ni e r zu, ohne dessen Zustimmung niemand fischen darf, wenn er nicht hiezu ein besonderes Recht hat. Wir wissen nicht, ob deinen: Vorfahre, beziehungs weise deinem Hofe ein gesetzliches Fischereirecht in der von dir genannten Weise zusteht. Gegebenen- falls müßtest du dich an die zuständige k. k. Be zirkshauptmannschaft wenden; dort wirst du schon die gewünschten Aufklärungen erhalten. Frage 4543: In der Gemeinde

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Kitzbüheler Nachrichten
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Page 1 of 8
Date: 13.06.1936
Physical description: 8
, habe ich meinen Wahl spruch mit den Worten bekanntgegeben: „Arbeiten und Sparen!" Ich habe dieses Versprechen getreulich gehalten, und wenn ich heute wiederhole, daß ich mich genau wie damals, an diesen Spruch halten werde, daß ich alle Zeit, die notwendig ist, den Arbeiten der Gemeinde widmen werde, daß ich sparen werde, so- weit es, ohne die Belange der Gemeindewirtschaft zu schädigen, möglich ist, so hoffe ich, daß ich mit Ihrer treuen Mitarbeit, meine sehr verehrten Herren, die Gemeindewrrtschaft so zu führen

werden, und es ist mei stens ein ganz 'bescheidener Trost, wenn man sich sagt: „Gut, daß sie endlich dahin sind, wer weiß, was sie noch alles angerichtet hätten." Ganz verwerflich ist in der Gemeindestube die Po litik. Die Gemeinde ist ein reiner Wirtschaftskörper. Ber der heutigen schweren Zeit und bei dem großen Umfang der Geschäfte, die wir zu versorgen haben, erhält jeder von Ihnen ein gerüttelt Maß von Ar beit zugeteilt, und hat jeder von Ihnen Gelegen heit, seine Arbeitskraft in uneigennütziger Weise

, meine Herren, dort, wo wirkliche Armut unb Bedrängnis herrscht. Herr Vizebürgermeister Lechner und seine Mit arbeiter nn Armenrat können versichert sein, daß wir alles aufbieten werden, um die große Not, die in vielen Familien eingerissen hat, zu mildern, soweit es in unseren Kräften steht. Daß wir auch hier nicht alles lnachen können, ist leider eine traurige Tatsache, denn die Verhältnisse haben sich bisher nicht gebes sert und die Ansprüche an die 'Gemeinde, die jeden Tag komlnen, sind so groß

, daß ein Vielfaches von dem Betrag gebraucht werden könnte, der uns zur Verfüglnig steht. Alle Vorkehrungen in der Gemeinde hängen na türlich von den verfügbaren Mitteln ab, daß sich dieselben in der letzter; Zeit vermehrt hätten, war nicht ünzunehnlen. Die Finanzlage öer Gemeinde. Die finanzielle Lage der Gemeinde bei unserer Ge schäftsübernahme will ich Ihnen im folgenden schil dern. Zum Vergleich muß ich wohl einige Zahler; aus der Zeit anführen, die bestanden Haber;, als der letzte Gemeinderat im August 1934

verabschiedet wurde. Nach meinem Bericht, der; ich am 1. August 1934 in der letzten Sitzung des früheren Gemeindetages erstattet habe, hatte dre Gemeinde einen Schuldenstand von 2,161.261.09 S der sich mit den Verpflichtungen der Gemeinde der; Betrieben gegenüber um 102.431.73 S auf 2,263.692.82 S erhöhte. Durch die im Monat August eingeleiteten Zahlun gen und Richtigstellungen hat sich der Sollstand auf 2,084.282.98 S zuzüglich der Verpflichtungen an die Betriebe per 71.998.85 S auf 2,156.281.63

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 19.03.1927
Physical description: 8
auf seine Rechnung kommen wird und nur die Wahl einige Qual achtet. 33. Gemeinde Gais: Rc-^'ement des Ta- rises für öffentlichen PlakaiàungMenst; Re glement genehmigt, Kontrakt rückverwiesen. 39. Gemeinde S. Giorgio: idem; idem. 40. Ge meinde Villa Ottone: idem; idem. 41; Gemeinde Riomolino: idem; idem. 42. Gemeinde Vezzano: Kautionsfreigabe: genehmigt. 43. --Gemeinde bereiten mag. ttndall die'vielen'Flaschenkind Brumco:.Megle,nent sur Kehrichtwegraumung: so. hübsch angeordnèt, die ganze Hall- so präch- genehmig

^. .44. Gewemde Renon^ Außer- tig gezièrt, daß auch dem Auge ein rechter Ge ordentliche Entschädigung für einen Gemeinde- „uß bereitet ist. Das Grün der Girlanden und beamten; rückverwiesen. 45. Gemeinde- Bar- Kuinze wechselt mit dem Weiß der Wandbehän- bwno: Anwendung der Gewerbe- und Ver- g<» dem festlichen Ton der grün-weiß-roten kaufssteuer; genehmigt. 46. Gemeinde Brefsa- Draperien, die sich in wellenförmigen Linien none: Beitrag zum Aerztepatronat; genehm.gt. löngs der Wände hinziehen. ward er zunächst

nach Florenz und darauf nach Beitritt zur Fèdera- tiq-srohen àìtèrarunde là ^ und làmen emen Ärain !,u sM!à>n um das - bieten wir unseren aufrichtigen Willkommen «ruh. Der Provinzialleiter unseres Sanitätsdienstes eingetroffen Wie wir bereits berichteten, wurde ils Pro- vmzoberarzt Herr Comm. Prof. Dr. Francesco Bilanz , genehmigt. 49. Gemeinde Prati: Beitrag zur Federazione- Gen. Enti Autarchici: genehm.gt. S0. Gemeinde Vizze: jdem; genehmigt. SI. Ge meinde Acereto: idem; genehmigt.. S2. Ge meinde

Präsident und später außer ordentlicher Kommissär der gewesenen Handels kammer, ernannt: zum Bizekommissär Herr Lui gi Cresta, bekannter Kaufmann unserer Stadt. Zum Schutze unserer Viehzucht . Gegenwärtig befindet sich der General-In spektor beim Ministerium für Nationalökono mie, Comm. Prof. Dr. Alfredo Bartolomei, in , unserer Stadt, um den Kampf gegen die Maul- und Klauensäuche. bvsartigen treten ist, genehmigt. SS. ,Gemeinde Tubre: Mitrag zur und scheinen einen Kranz zu schließen um das neue

Provinzmappen in ihrem Mittelpunkte. Die ersten Blicke wird wohl der halbkreisför mige Hintergrund-des Saales auf sich ziehen. Dcrt prangen unter einer baldachinförmigen Draperie, die/Bildnisse des Königs und des Duce und auf den darunterstehenden Tischen reihen von all den köstlichen Flaschen sich die ailer- köstlichslen in einladendem Aufbau aneinander. Contributo Balilla und den Stlrennen; geneh- Die Turnhalle steht im Festschmuck, die Sonne migt. SS.. Gemeinde-Brunirò: Reglement für lccht, edles

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Haller Lokalanzeiger
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Page 3 of 4
Date: 27.05.1950
Physical description: 4
und setzte zum Blumenschmuck - Wettbewerb der Land wirtschaftskammer zusätzliche Freise zu den seitens der Gemeinde vorgesehenen Beträgen fest. Zum 1. Preis der Gemeinde von 8 100.— gibt der V.V. weitere 8 100.—, so daß also der 1. Preis 8 200.— beträgt. Zum 2. Preis der Gemeinde von S 70.— gibt der V.V. weitere 8 50.—, so daß also der 2. Preis 8 120.— beträgt. Der 3. und 4. Preis bleiben gleich, wie sie die Gemeinde veröffentlicht hat. — Schwe re Sorgen machen nicht nur dem Bürger meister

haben der Musikkapelle Wattenberg ihr Lob für die gute Organisation und das Gelingen des Festes gespendet. Die Ver anstaltung war ein voller Erfolg. — Hütteneinbruch. In der Nacht vom 15. zum 16. Mai wurde in der Hannebur* er-Hütte, Gemeinde Wattenberg, von bis* er unbekannten Tätern eingebrochen. Den Dieben fielen Lebensmittel, 8 Liter Wein und eine Zither in die Hände. Man ist ihnen bereits auf der Spur. Der Haushalt der Gemeinde Watten; In seiner Sitzung am 17. Mai, die im Rittersaal beim „Stoager“ abgehalten wur

Prozent), Fürsorgewesen und Jugendhilfe 93.500 (4,3 Prozent), Bau-, Wohn* und Siedlungswesen 1,785.000 (50 Prozent!), Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung 86.000 (2,3 Pro zent) und Wirtschaftliche Unternehmun gen 213.400 (7,4 Prozent). Daraus ist er sichtlich, daß die 4600 Einwohner zählende Industriegemeinde eine relativ sehr hohe Summe für die angesichts der katastropha len Wohnungsnot auch dringend notwen dige Wohnbau* und Siedlungsförderung auf wendet. Kaum eine Gemeinde in Tirol

von der Steuer be freit werden. Diese Regelung setzt aller dings eine Erfassung der angeblich in Wattens sehr zahlreich vorhandenen und auch Schaden anrichtenden Hunde vor aus; sie sollen nun auch Hundemarken erhalten. In absehbarer Zeit wird auch eine Er höhung der noch sehr niedrig pauscha lierten Wassergebühren erforderlich sein. Nach Überwindung zahlreicher Hemmun gen wurde der Gemeinde der Bau der neuen Trinkwasserleitung bewilligt. Dieses Bauvorhaben wird rund vier Millionen Schilling erfordern

, über etwa die Hälfte dieser Summe kann die Gemeinde bereits disponieren. Sie hat in erster Linie die erforderlichen Röhren beim Röhrenwerk in Hall bestellt, ihre Anlieferung dürfte aber erst im nächsten Jahre erfolgen. Bis dahin dürfte die Gemeinde auch weitere Zuschüsse vom Bund und Land für die sen dringlichen Bau erhalten, mit den Vorarbeiten beginnen und das andere Ma terial beschaffen können. Die Instandhal tung und Kostentilgung der Wasserleitung wird voraussichtlich durch erhöhte und mit Zähler

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 07.02.1906
Physical description: 6
., Bauersmann und Gemeindekassier in Karthaus, für das Schnal- sertal. 5. Span Josef, Gutsbesitzer und Gemeinderat in Vill, für die Gemeinden Vill und Jgls. 6. Martinclli Cölestin, Gemeindevorsteher in Centa, für die Gemeinde Centa. 7. Braun egger Johann, Gutsbesitzer iu Patsch, für die Gemeinde Patsch. 8. Kristin ell Zeno, Dorfmair, Gemeindevor steher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 9. Schlögl Johann, Winkler. Gemeindevorsteher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 10. Bassi Peter, Gemeindevorsteher

in Vattaro, für die Gemeinde Vattaro. 11. Rauch Leopold jun., Buchhalter in Mühlau, für die Gemeinde Mnhlau. 12. Kremser Quirin, Altvorsteher und Bauer in Gries, für die Gemeinden Gries und St. Sig mund im Sellrain. 13. Hanny Michael, Bauersmann in Martell, für die Gemeinde Martell. 14. Egger Gabriel, Bauersmann und Gemein- desekretär in Höfling, für die Gemeinde Hafling. 15. Kämpft Eduard. Gutsbesitzer in Rnm, für die Gemeinde, Rnm. 16. Grub er Adam, Altvorsteher, Gemeinderat in Sistraus

, für die Gemeinden Sistrans und Lans. 17. Eisend acher Johann, Schuhmacher in Arzl, für die Gemeinde Arzl, G.-Bez. Hall. 18. Fontana Maximilian in Calceranica, für die Gemeinde Calceranica. 19. Niedermair Josef, Gutsbesitzer in Thaur, für die Gemeinde Thaur. 20. Gamper Alois, Wirt in Partfchins, und 21. Gamper Josef, Unterhnber, in Rabland, für die Gemeinde Partfchins. 22. Spiegl Johann, Lehrer in Oberperfuß, für die Gemeinde Oberperfuß. 23. Schwienbacher Johann, zu Wegleit in Sl. Walburg, für die Gemeinde

St. Walburg. 24. Aigner Johann, 1. Gemeinderat und Schul leiter in Jochberg, für die Gemeinde Jochberg. 25. Kuprian Josef, Bauer und Gemeindevor steher in Ranggen, für die Gemeinde Ranggen. 26. Hepperger Alois, Wagner in Sellrain, für die Gemeinde Sellrain. 27. Pasqualini Abraham, Gemeindevorsteher in Bosentino, für die Gemeinde Bosentino. 23. Zwifchenbrugger Nikolaus, Wirt in Going, für die Gemeinde Going. 29. Zip perle Josef, Gutsbesitzer in Marling, sür die Gemeinde Marling. 30. Zange rlc Johann

, Gastwirt in Eyrs, für die Gemeinden Eyrs, Tfchengls, Tannas. 31. Tappeiner Franz, Besitzer in Laas, für die Gemeinden Laas und Allitz. 32. Kuperiou Josef, Besitzer in Tarsch, für die Gemeinde Tarsch. 33. Weit Haler Georg, Besitzer und Gemeinde vorsteher in Castellbell, für die Gemeinden Castell- bell mit Fraktion Marein, Latjchinig, Freiberg und Galsaun. 34. Markt Kaspar, Pulthnber, Besitzer in Tschars, für die Gemeinden Tschars, Stäben, Trums- berg, Tannberg und Jnsahl. 35. Naserer Andrä, Besitzer

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 18
Date: 19.09.1833
Physical description: 18
wein lkc» fl. / Viehschlachtung i»cl. jener der Wirthe zum Auskochen unv der Privaten ,l>o fl.; zusammen Soo fl. In der Gemeinde Finkenberg, das Objekt Wein i > fl., Brandwein 2/, . . Viehschlachtung incl. der Wirthe zum Auskochen und der Privaten »3 fl.; zusammen Hit si. In der Gemeinde Duz, Vaö Objekt Wein 12 fl., Braiidiveiii 33 fl., Viehschlachning iiicl. der Wirthe zum Auskochen und der Privaten >8 fl.; znsaiiimen l»3 fl. In der Gemeinde Stam^erg, das Objekr Braudwein

2« fl. In der Ge meinde L a i in 0 ch, daö Objekt Brondivein 4 fl« 2» .der Gemeinde S ch >v e n dau iiicl. S ch >v e u d be rg, das Objekt Wein 4s fl., Brandivein S2 fl,, Viehschlachtunge» inci. der Wirthe zum Auskochen und der Private 63 fl ; zu- fammen 147 fl. In der Genieinde Aschau, das Objekt Brandivein 8 fl., Viehschlachtiiiig incl. der Privaten -,o fl., zusammen 48fl. In der Gemeinde D iste l b e r g, daö Objekt Brandivein 2 fl. In der Gemeinde Rohrberg, das Objekt Brandivein > fl In der Gemeinde Gerlos- derg

, das Objekt Braiidwei» 4 fl. In der Gemeinde He 1 »zenberg, das Objekt Brandwein >8 fl. Am 28. Sept. d. I l). In dem Steuerbezirke Fugen: In der Gemeinde F ü g e u, das Objekt Wein «2ofl., Brand ivein isofl., Viehschlachtniig iiil.1 jener der Wirthe zum Auskochen nnd der Privaten 2,0 fl. In der Gemeinde Pa n g ra z en b er g , das Objekt Brandivein 2 fl. In der Gemeinde Fügenberg, das Objekt Brandivein 3 fl. In der Gemeinde Helse » stei», daö Objekt Brandivein 1 fl. In der Gemeinde Gatrerberg, das Objekt

Brand- wein 4 fl. In der Gemeinde Maurach, daS Objekt Braud lvein 1 fl. Am 3o. Sept. d. I. k. Im Steuerbezirke Schwatz: Ju der Gemeinde Werberg, vom Gewerbe des Norb. Schil» cher und Jakob Huber, das Objekt Wein 5-3 fl., Brand ivein 20 fl., Viehschlachtung zum Auskochen 4 fl.; zusam men 47 fl. In der Gemeinde V 0 in p vom Gewerbe des Soyer, daö Objekt Brandwein 4'fl- In der Gemeinde Fiecht, vom Gewerbe deS Jos. Schuber, als Vormund der Knapp. Kinder, das Objekt Wein 34 fl. , Brandivein

,3 fl., Viehschlachtung zum Auskochen 3 fl ; zusammen So fl. In der Gemeinde Georgenberg vom Gewerbe d^S Bene diktiner-Konvents daselbst, daö Objekt Wein 2S fl., Braiid- wein >S fl.;zusammen40 fl. I» der Gemeinde H i n t er ri ß von demGewerbe des Simon Haaö, daö Objekt Brand wein 4 fl. Am s. Okt. d. I. I?. Im Lsteuerbezirke Hall: In der Gemeinde Tu lseö, daö Objekt Wein 24 fl., Braudwein 12 fl., Viehschlachtung zum Auskochen 3 fl ; zusammen 3y fl. In der Gemeinde V 0 ld e r t h a l, daS Objekt Wein

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 15.12.1873
Physical description: 6
Theil. Politische Tages - Chronik. Innsbruck, 13. De,. (5. LandtagSfitzuug.) Anwesend 45 Abgeordnete. Am RegierungStiscSe Se. Exzellenz der Herr Statthalter Graf Taasse mit dem Militär - Referenten der LandeSvertheidi- gungö-OberbehSrde Houptmann v. Anderlan. Einkauf: 1. Gesuch der Gemeinde. Mezzolombardo um Uebernahme von Einquartierungskosten für Landes schützen. 2. Gesuch der Gemeinde Darzo um eine Unterstützung zur Regnlirung ' der Wasserkanäle. 3. Gesuch der Gemeinde Romallo

um eine Unter stützung wegen erlittenen ElemeniorschadtnS. 4. Ge such des katholischen Junggesellen - Vereines deS NonsthaleS um einen Beitrag, ö. Gesuch der Ge meinde Carzaro um eine Unterstützung wegen erlit tenen Elementarschadenö. 6. Gesuch der Fraktion Bedollo um einen EntschädigungSbeitrag für Schul taxen der Findelkinder. 7. Gesuch der Gemeinde CiS um eine Unterstützung zu Aufforstungen. 8. Ge such der Gemeinde Cagnola um Unterstützung und ein Darlehen wegen erlittener Elementarunfälle. 9. Gesuch der Markt

- und Landgemeinde Windisch- matrei um eine Unterstützung zum Fortbaue der Wegesstrecke im Seinitzer-Thale bis zum Felber- tauern. 10. Gesuch der Gemeinde CiS um Unter stützung wegen erlittener Elementarschäden. 11. Ge such der Gemeinden Revo und Romello um Unter stützung zu Aufforstungen auf dem Berge Agolo. 12. Gesuch der Gemeinden Comasine, Caledizzo und Cogolo um Unterstützung zur Herstellung einer Straße von Cogolo bis zum Badeorte Pejo. 13. Ge such der Fraktion Vignola, Gemeinde Oltresarca

, um eine Unterstützung wegen Elementarschadens. 14. Ge such der Leege - Herrschaft in Grieö um eine Sub- vention von 10.400 fl. zum Ausbaue des Separa- tionSwerkeS an der Eisak-Mündnng. 15. Bitte der Gemeinde Pins um Uebernahme von Kranlenver- pflegSkosten. 16. Gesuch der Gemeinde Aldeno um Abschreibung ihrer Schuld an den Approvisioni rungSfond. 17. Gesuch der Gemeinde Tassulle um ein Darlehen von 10.000 fi. zu 4 Prozent. IS. Ge such des Pfarramte« Brancasore, im Bezirke Borgo, um einen Beitrag zum Schulhausbau

in Pedomonti. 19. Gesuch der Gemeinde Storo um Nachsicht der Inter:ssenzahlung von ihrer Schuld an den GrundentlostungSfond. 20. Bitte der landschäst- lichen KassedienerS - Wittwe Josesa Wieser um eine Unterstützung. 21. Bitte der Gemeinde Borghetto um Nachsicht ihrer Schuld von 2300 fl. an den ApprcvistooirungSfond. 22. Bitte der Gemeinde Ehrenbichl um eine Unterstützung wegen des ihr im Sommer zu Grunde gegangenen Viehes. 23. Bitte des MarktmagistrateS zu Tramin um Verpfleg«, tosten. Ersatz

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Alpenländer-Bote
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Page 10 of 20
Date: 27.03.1932
Physical description: 20
. . . Bin nicht neugierig, aber schön wärs doch, einmal da drinnen zu sitzen und die Tugenden der ganzen Gemeinde ken nen zu lernen .... Ist ein hübsches Platz! und es tät mich gerad wundern, wie es einem vorkammt, wenn man drinnen hockt . . . Sollt ich nicht einmal pro bieren?" Ohne sich lange zu besinnen, machte das Weiblein die halboffene Eingangstür ganz auf und setzte sich richtig in den Beichtstuhl hinein. Es gab auch sofort dem Wohlbehagen Ausdruck, indem es leise mur melte: „Ah, da rastet sichs gut! Der Pfarrer

sollte man doch mit einer Geißel zum Tempel hinaustreiben!" zahnte es; „den will ich einmal ankreiden bei der Gemeinde! Auch dem Pfarrer werd ich feinen Glatz waschen, daß er solch nichtsnutziges Volk anstellt, das unserem Herr die schöne Zeit versumpert und dafür einen sündenhohen Lohn einschiebt . . . Und gar laut reden tun sie in der Kirche. — Ist das eine schlechte Welt!" Der Zeiger an der großen Kirchenuhr rückte lang sam und doch unheimlich schnell weiter. Jetzt schlug es halb fünf und der Mesner ging das Erste läuten

, und das Tranötschen- Weiblein hockte drinnen im Bußgericht. Unser Frau, was soll daraus werden? — „Bon Blitz und Ungewit ter von Pest, Hunger und Krieg — erlöse uns, o Herr!" so betete das gefangene Weiblein, dabei dünkte es ihn, es sitze mitten im Fegfeuer — der heiße Schwitz rann ihm in Bächlein von Stirn und Wangen. Gleich aber schlug die fromme Stimmung um, aus dem Beten wurde ein giftiges Zürnen und die Kundl fluchte heimlich auf sich selbst, auf die ganze Gemeinde, insonderheit auf den Pfarrer

keine Arbeitsgelegenheit und kein Verdienst. Die einzige Einnahme der Bergbauern, der Erlös vom Vieh, ist jetzt wie überall auf Null gesunken.. Viele Bauern sind gezwungen, das Vieh für den Eigen-, bedarf zu schlachten, weil es einfach nicht verkauft werden kann, auch nicht zu Schleuderpreisen. Wenn aber einmal die Bauern kein Vieh mehr haben, dann weiß jeder, wieviel Uhr es geschlagen hat. Im vergan genen Herbste wurde auch m unserer Gemeinde vom Pfarramte und Gemeindeamts von Haus zu Haus ge sammelt

. Mit dem verhältnismäßig reichlichen Ergeb nisse konnten mehr als hundert arme Personen für kurze Zeit hinreichend beteilt werden. Aber auch ab gesehen von dieser Sammlung helfen die Leuten in christlicher Nächstenliebe einander aus, so viel sie nur können. Eine allgemeine Sammlung an Lebensmitteln in der Gemeinde aber nochmals durchzuführen, wäre ausgeschlossen, weil heute in jedem Hause die bittere Not zu Gaste ist. Die Gemeinde St. Veit hat bisher das möglichste getan, um den armen Leuten auszuhel- fen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 3 of 8
Date: 03.06.1911
Physical description: 8
vom Aequivalente jene einzelnen beweg lichen oder unbeweglichen Sachen, von deren Erwerbung (durch Schenkung, Erbschaft u. s. w) der Gemeinde u. s. w. die prozentuelle Uebertragungsgcbühr vor geschrieben wurde. Solche Sachen werden erst im Laufe des Jahrzehnts äquivalentpflichtig, und zwar mit Ablauf des zehnten Jahres von dem Tage, an welchem der Staatsschatz das Recht auf jene ordentliche Gebühr von dein Vermögenserwerbe erlangt hat (d. i. vorn Tage des Abschlusses des Kauf-, Tausch-, Schenkungs vertrages

, maßgebend ist. (ß 28, Abs. 4 Dez.-Vdg.) Die am Anfang des Jahrzehnts oder später ent standene Aequivalentpflicht dauert bis zum Ende des Jahrzehnts ununterbrochen fort. (§ 35, Abs. 1 Dez.-Vdg.) Alle späteren Veränderungen im Vermögensstande (Verschuldung, Einsturz eines Gebäudes u. s. w.) haben auf diese Verpflichtung keinen Einfluß. Nur dann 1) wenn die Gemeinde, Stiftung u. f. w. im Laufe des Jahrzehnts eine unbewegliche Sache veräußert (ver *) Aus „Das Gebührenäquivalent der Gemeinden", von Dr. Josef

Osmera, Verlag der k. k. Hofbuchhandlung Karl Winiker in Brünn. kauft, vertauscht u. s. w.) oder 2) wenn sie beweg liches in unbewegliches Vermögen verwandelt und wenn im ersten und zweiten Falle eine Prozentualgebühr bemeffen rvurde, wird das Gebührenäquivalent für das restliche Jahrzehnt — beginnend mit dem kommenden Vierteljahr (Quartal) — abgeschrieben. Um diese Ab schreibung muß die Gemeinde mittelst einer stempel freien Eingabe unter Anschluß der erforderlichen Belege bei der Behörde

nach e i n g etr e te n e r Aequivalentpflicht (nach dem Stande dieses Zeitpunktes) ordnungsmäßig einbekannt werden. Auf ihr (bei den genannten Be hörden cingebrachtes) Ansuchen wird aber der Gemeinde die Bewilligung erteilt, dreißig Tage nach Schluß eines jeden Jahres über alle im Laufe desselben in die Aequivalentpflicht neu eingetretenen Vermögens- teile ein Gesamtbekenntnis einzubringen. (§§ 29 und 30 Dez.-Vdg.) Werden die Bekenntniffe nicht rechtzeitig überreicht, so wird außer der ordentlichen Gebühr

. Zur Uebersicht wird noch folgendes erwähnt: 1. Sachen, bezüglich welcher die Befreiung vom Aequivalente beansprucht wird, sind am Schluffe des Be- kenntniffes anzuführen; der Befreiungsgrund ist hiebei anzugeben. 2. Das Vermögen der Gemeinde und jeder em-

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Haller Lokalanzeiger
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Page 2 of 4
Date: 22.07.1950
Physical description: 4
ihm noch viele gesunde Jahre erfolgreichen Schaffens zum Wohle der Gemeinde! — Vom Schulhaus«Erweiterungsbau. Mit großer Befriedigung kann festgestellt wer den, daß die Arbeit am Schulhaus-Erwei- terungsbau rasch vorwärts schreitet. Da durch ist die volle Gewähr gegeben, daß der Schulhausbau bis zum Schulbeginn fertig wird und seinem Zweck übergeben werden kann. — Wohnungsbeschaffung in Absam. Durch die pachtweise Uebernahme einer zweigeschossigen Wohnbaracke war es der Gemeinde Absam möglich

, für 20 Parteien Unterkunft zu schaffen. Trotz der durch den Schulhaus-Erweiterungsbau und an dere Notwendigkeiten angespannten finan ziellen Lage hat die Gemeinde diese wahr haft soziale Tat vollbracht und wieder etwas zur Linderung der Wohnungsnot beigetragen. Wenn jede Gemeinde so das Möglichste tut wie Absam, dann muß es auch auf diesem Gebiet allmählich besser werden. — Jedes Ding hat zwei Seiten. Von einem Leser erhalten wir folgende Zu schrift: Daß Absam jetzt einen geräumi gen schönen Saal besitzt

, ist eine für die verkehrsfreudige Bevölkerung dieser fort schrittlichen Gemeinde allgemein begrü ßenswerte Tatsache. Weniger erfreulich ist für die älteren Nachbarn und die Be wohner des Breitwegs die fidele Heimkehr der tanz- und trinklustigen Gäste. Glei ches Recht für alle, dem einen die Unter haltung, dem andern die verdiente Nacht ruhe! Vielleicht könnte man das Juchzen und Johlen nach Mitternacht von amts- wegen einstellen! — Neubau im Eichat. In der Eichat straße baut der technische Leiter der Swa rovski-Optik, Herr

„Stoager“, sondern im Gemeindeamt abgehalten wurde, heben wir nachstehende Angelegenheiten von all gemeinem Interesse hervor: An die Gemeinde tritt die Notwendig keit heran, ein Gemeindehaus zu er bauen. in dem das Gemeindeamt, das Post amt und vielleicht auch der Gendarmerie posten untergebracht werden könnten. Das Haus, in dem das Gemeindeamt sich heu te befindet, muß nämlich in absehbarer Zeit zum Teil abgetragen werden, damit die Straße breiter wird. Das neue Gemein dehaus könnte nun etwas westlich

auf den Gründen der Witwe Greiter ent stehen oder es könnte der „Stoager--Sta del“ am Kirchplatz erworben und an sei ner Stelle ein repräsentables Haus gebaut werden. Der Hauptplatz der Ortschaft gewänne zweifellos, wenn der alte Stadel einmal verschwände. Diese Frage muß, wie auch VB. Wieser forderte, von allen Gesichtspunkten gründlich erwogen wer den. BM. Ing. Puelacher wurde vom Ge meinderat beauftragt, die Angelegenheit durch Verhandlungen mit Besitzern und Anrainern zu klären und dem Gemeinde rat

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 16
Date: 22.11.1928
Physical description: 16
. Zum letzten Termin -wurde von Seite des Herrn Bürger meisters -eine Wählerverfammlung angekündigt, zu welcher leider nicht einmal die entsprechende Anzahl von Wähler erschienen, um einen gültigen Wahlvorschlag auf zustellen. Inzwischen wurde ein Wahlvorschlag an die Gemeindetafel angeschlagen, der jedoch nicht zur Zufrie denheit der gesamten Wählerschaft ausgefallen ist. Er nannte stch Wahlvorschlag der christlichen Arbeiter und Kleinbauern der Gemeinde Jmsterberg. Wer denselben jedoch näher betrachtete

, sah sogleich, daß es ein auf Gimpelfang abzielender Wahlvorschlag der Fraktion Imsterau war. Dies veranlaßte begreiflicherweise einige Angehörige der Fraktion Jmsterberg, noch in letzter Stunde einen eigenen Wahlvorschlag einzubringen. In zwischen wurde erstgenannter Wahlvorschlag abände rungsbedürftig und heute prangt an erster Stelle des Wahlvorschlages der Kleinbauern der größte Grund besitzer der ganzen Gemeinde, was stch sehr interessant ausnimmt. Da auch bekannt wurde, daß bei der Aufstel

in vorletzter Nummer der „Tiroler Dauernzeitung" werden wir um Aufnahme folgender Erwiderung ersucht: Sicher lich hätten es die gefallenen Krieger aus der Gemeinde Rietz verdient, daß auch die Musik an der Gedenkfeier teilgenommen hätte. Tatsächlich wurden auf diesen Tag- von der Musik die Trauermärsche sowie die Feldmesse be reits schon eingeübt. Warum die Mitwirkung der Musik kapelle an dieser Feier nicht möglich war, wird den Ge meindeinsassen hinreichend bekannt sein. Auf jeden Fall trifft

die Musikkapelle kein Verschulden daran. Die Em pörung und Entrüstung in der Gemeinde ist auch dement- sprechend. Wäre wirklich schön, wenn die Musik von Spenden der ganzen Gemeinde erhalten und Weiter geführt würde. Tatsache ist aber, daß es die ganze Ge meinde dem Herrn Kapellmeister Hans Walter (nicht Waller) zu verdanken hat, daß bei den wirklich mißlichen Verhältnissen, wie sie in der Gemeinde Rietz leider be stehen. überhaupt noch eine Musik besteht. Wenns. 17. November. (W i r h a b e n schon g e- wählt

einmal mit einem Besuch. Bei seiner nach dem vormittägigen Gottesdienste im Gasthaus Lander gehaltenen Rede verstand es Ellmerer, wie immer, schon bei den ersten Worten durch sein volkstümliches Auf- treten und feine humorvollen Ausdrücke die Aufmerksam keit der Zuhörer zu fesseln. Von allem dankte er im Namen des Bauernbundes für die ausgiebige Baustein- zeichnung, wie er sie von unserer Gemeinde wohl 'kaum erwartet hatte und dankte noch dem früheren rührigen Obmann Matthias N e u n e r für die gelungene Arbeit

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