DienstSotenordnung nach Be- fchaffmheit der Umstände zu bestrafen und kann auf Verlangen des Dienstgebers zum Dienstantritt, selbst mit Anwendung von Zwangsmaßregeln, verhalten werden. Wenn ein Dienstbote vor Ablauf der Dienstzeit ohne gesetzlichen Grund den Dienst eigen mächtig verläßt, so ist er nach Abschnitt 33 (D.-O.) dem Gemeinde vorsteher zur Anzeige zu bringen, von diesem zu verfolgen und, auf Verlangen des Dienstgebers, selbst durch Zwang zur Rückkehr in den Dienst anzuhalten, überdies strenge
werden, von dem Gemeindevorsteher in kurzem Wege, mit Ausschließung von P arteten oder Zeugeneiden, zu verhandeln und zu entscheiden. Hiezu ist, falls das Dienstverhältnis erst zu stände kommen soll, jener Gemeindevorsteher berufen, in deffen Bezirke der Geklagte sich aufhält, sonst aber jener, in dessen Be zirke daS Dienstverhältnis besteht oder bestanden hat. Hätte die verurteilte Partei mittlerweile ihren Aufenthalt in einer anderen Gemeinde genommen, so ist durch den Vorsteher dieser letzteren der Vollzug
werden kann. So darf er den Kessel von i>er „Zecht", da derselbe eingemauert ist, nicht herauSnehmm 3. Die Steuern gehen nach Vereinbarung auf den Käufer über, gewöhnlich aber vom Tage der Uebsrnahme au. 4. Wenn bei den mündlichen Kaufe ein Zeuge anwesend war, so genügt dies. 5. Die Frage bezüglich der dir schuldigen 1000 K ist zu undeutlich, um dieselbe beantworten zu können. Arage 1398: Welche Koste» Kanu eine Hemriude, i» deren Heblet eine auswärtige, arme Werfo« stirbt, vo» deren Krimats- gemeinde
als WüLerfatz verlangen? Antwort: Notwendige Auslagen, welche eins Gemeinde für eine arme, in einer fremden Gemeinde zuständige Person zu be streiten bemüßiget war, können von der Heimatsgemeinde in der vollen Höhe als Ersatz beansprucht werden, falls nicht durch die Ablieferung dieser Person in ein allgemeines öffentliches Krankenhaus, die Krankheit«- und VerpflegSkosten, als auch Todfallgebühren in letzterem billiger zu stehen gekommen wären. Auf keinen Fall kann die HeimatSgemeinde einer solchen Person
verpflichtet werdm, Schuldm der letzterm an private Personen zu bezahlen. Arage 1399: Welche Wähler kommen in de« erste», zweite« uud dritte» Wahlkörper bei der Hemeiude-Ausschußwahl? Antwort: Wenn in einer Gemeinde in drei Wahlkörpern die Wahl des Gemeinde-Ausschusses vorgenommen wird, so gehören nach Abschnitt 13 und 14 der Gemeinde Wahlordnung in den ersten Wahlkörper die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder, dann jene Wahlberechtigten, welche keine direkte Steuer zahlen und jene Höchstbesteuerten