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Tiroler Land-Zeitung
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Page 22 of 24
Date: 06.02.1904
Physical description: 24
waltungsmaßregel war. Insoweit endlich die Beschwerde gegen die Höhe des Sitzgeldes gerichtet ist, war sie nach § 5 des Gesetzes vom 22. Oktober 1875, R. G. Bl. Nr 36, ex 1876 unzuläss g, weil diese Gruppe von Sitzgeld pflichtigen in ihrer Berufung an den Landesaurschuß die Höhe des ihnen vorgeschriebenen Sitzgeldes nicht bemängelt hat. Hcimatsrechtserwerb durch Quadriennirung. Erkenntniß vom 15. Juni 1898, Z. 3181. „Die Beschwerde der Gemeinde Platt ca, Statt halterei in Innsbruck puncto Heimatsrecht wurde

m t @irfenntn : fj vom 15. Jun. 1898, Z. 3181. als unbe gründet abgewiesen." Entscheidungsgründe: Mit der angefochtenen Entscheidung der Statthalterei in Innsbruck vom 10. Mai 1897, Z. 15.685, wurde in Bestätigung des Erkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Meran vom 6. April 1897, Z. 5897, Therese, Witwe des Michael Ennemoser, geborene Schöpf, und deren eheliche Kinder Josef, Johann, Rosa und Alois als in der Gemeinde Platt heimatszuständig erklärt. — Diese Entscheidung stützt sich im Wesentlichen

auf die An nahme, daß Michael Ennemoser und dessen verwitwete Mutter Anna, geborene Pixner, vor der Geltung des Patentes vom 17. März 1849, R.-G.-Bl. Nr. 170, sich durch mehr als zehn Jahre in der Gemeinde Platt aufhielten und hiedurch im Sinne der Ah. Resolution vom 16. November 1754, Z. 365, den Unterstützungs wohnsitz, d. h. das Recht auf ungestörten Aufenthalt und auf Armenversorgung erlangten und daß Michael Ennemoser weiters durch Fortsetzung des ausweislosen ununterbrochenen Aufenthaltes in Platt

vermittelst Quadriennirung im Sinne des § 12, lit. b, Gesetz vom 17. März 1849, R-G.-Bl. Nr. 170, das förmliche Heimatsrecht dortselbst erwarb, welches sohin gemäß 88 6 und 7, Ges. vom 3. Dezember 1863, R.-G.-Bl. Nr 105, auf die Gattin und die Kinder desselben überging. In der Beschwerde der Gemeinde Platt wird hie- gegen geltend gemacht, daß Josef Ennemoser, Vater des Michael, als Besitzer eines Anwesens zweifellos Mitglied der Gemeinde Rabenstein war, daß dessen Witwe und Sohn

demselben in dieser Gemeinde mitgliedschaft nachfolgten und die Gemeinde Rabenstein dies auch durch wiederholte Akte anerkannt habe, daß ein ununterbrochener Aufenthalt in Platt durch zehn Jahre vor dem Jahre 1849 oder durch vier Jahre während der Geltung des Gesetzes vom 17. März 1849 nicht erwiesen und die Ah. Resolution vom 16. November 1754**ftm gegebenen Falle überhaupt nicht anwendbar sei, daß aber Michael Ennemoser thatsächlich von der Gemeinde Platt zur Ausweis- leistung verhalten wurde, und daß endlich das Ueber

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 16
Date: 04.04.1920
Physical description: 16
und ein Kreditlos 100 tl., von der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain 12? K, Landesrat Msgr. Haideggcr 100, Graf und Gräfin Anton Eonsolati-Servegnano 300 K, Magistrat Sterzing, Sammlung, 1388 Lire und 71.40 K, Frau Emma Mark in Brixen 100 K, Gemeinde Kar- titsch 600, Gemeinde Kössen 543, Pfarramt Ert 100 Max Eccherer, Arzt in Wartenberg, 25, Gemeinde Hl. Kreuz b. Hall 366, Gemeinde Oberleutasch 780, Gemeinde Wildschönau (Restbetrag) 24.70 K, Sammlung de« „Burggräfler" in Meran 381.50 Lire, Tiroler Dcreins- bank

, Hauptanstalt in Brixen, 1050 K, Bolkswehrkom- mando 220.50, l./l. Volkswehrkomp. 117.80, 2./1. Volks wehrkomp. 157.80, 3./1. Dolkswehrkcmp. 140, 1. Baon (Zahlstelle) 46, 2. Baon 330, Wachabteilung 86.90, Volkswehrkomp. Telfs 36, Landesbildungsamt 15, Pfarr amt Kelchsau 100, Pfarramt Hochfilzen 130, Mutter haus Kettenbrücke 500, Gemeinde Schönberg 775, Ge meinde Mieders 390, Gemeinde Fulpmes 800 K, Magi strat Jnnichen (Sammlung) 1115 K und 125 Lire, Firma Feichtinger u. Komp., Innsbruck, 1E00

X, Be zirkssammelstelle Naudcrs 1874.20 K, Gemeinde Hopf- garten 220, Gemeinde Hötting 8638.73, Gemeinde Lan deck 3234.20. Gemeinde Schönwies 425, Gemeinde Ma thon 110. Gemeinde Galtür 153. Gemeinde Rasiereith 505. Gemeinde Zams 1109, Gemeinde Strengen 339.70, Gemeinde Langesthei 60, Gemeinde Pillcr 430. Ge meinde Pettneu 196, Gemeinde Flirsch 600, Gemeinde Hochgalmigg 350, Gemeinde Pians 200, Gemeinde Pfaffenhofen 400, Georg und Anna Kral 50 K. Samm lung durck die Tiroler Baucrnfparkaffe Bozen 88.61 Lire

, durch d>e Bcreinsbank Brixen ungenannt Neustift 4 Lire; zusammen 62 464.07 K. 11.029 Lire und ein Kreditlos 100 fl. Nominale. — In der Großmarkthalle wurden abgeführt von der Gemeinde Oberhofen 842 K, Gemeinde Rum 241. Gemeinde Sckmirn 40. Gemeinde Böls 358, Gemeinde Pettnau 300. Gemeinde Tbaur 287. Gemeinde Axams 266, Gemeinde Jnzing 57.40, Gemeinde Patsch 500 und Gemeinde Ellbögen 226 X. Das Llend der Advolakurskonzipienlen. Die Wiener „A.-Z." schreibt: Zu denjenigen, die das verleumderische Geschrei erheben

an gesprochen habe. Betreffs Holz wurde bei einer öffent lichen Versammlung einstimmig beschlossen, selbes für die Schulen zu liefern, damit es nicht gekauft werden darf, um im Eemeindehaushalt das Gleichgewicht zu er»' halten. Ich hatte die Aufteilung zu besorgen, hatte in der ganzen Gemeinde keinen Anstand und dieser gute Freund hat mich scharst abgewiesen. Ich werde ihm dann gedroht haben, daß ich ihm das Holz so nehme, ob wohl ich wußte, daß ich dazu keine gesetzliche Handhabe

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 24
Date: 08.03.1902
Physical description: 24
2 Kronen 25 h, für Ebbs 50 h betragen u. s. w. Das kann jede Gemeinde leisten. Was die Versicherungsanstalten anbelangt, so ist für sie der Betrag von 4750 X nicht der Rede werth, umsoweniger als sich zirka 10 Versicherungen darin zu theilen haben. Zum Schlusie seiner Ausführungen fragt Egger, was mit der Signalisirung ist. Der Vorsitzende bemerkt zu den Ausführungen Eggers, daß sie sehr beherzigenswerthe Momente bieten und dankt demselben für diese Anregungen, deren Studium sich der Verbandsausschuß

23 Feuerwehren mit 1353 Mann, Meran 28 Feuerwehren mit 1942 Mann, Bozen 32 Feuerwehren mit 2482 Mann, Brixen 11 Feuerwehren mit 781 Mann, Bruneck 20 Feuerwehren mit 1227 Mann, Lienz 24 Feuerwehren mit 1338 Mann. Fvagekasten. I. W. Ansnahmt in den Heimatsvcrband nach Verzug aus der Gemeinde. Frage: Die Gemeinde A. hat die Gemeinde B. ersucht, den Besitzer C., welcher schon mehr als 10 Jahre in der Gemeinde B. ansässig ist, in den Gemeinde-Verband von B. aufzunehmen. 8 Tage nach dem Einlangen des Ersuchens

der Ge meinde A. hat Besitzer C. sein Anwesen verkauft, zugleich in einer anderen Gemeinde ein Anwesen gekauft. Als das Ansuchen zur Beschlußfassung kam, war Besitzer C. schon seit 14 Tagen verzogen. Dies wurde benützt, um die Gemeinde A. mit ihrem Ansuchen abzuweisen Letztere Gemeinde will dagegen Einsprache erheben. Kann die Gemeinde B. verpflichtet werden, den C. aufzunehmen, oder behält dieser noch die Zuständigkeit in A. bei. Antwort: Wenn C. den ununterbrochenen 10jäh- rigen Aufenthalt in der Gemeinde

, daß die Jauche in meinen Hof abfließt. Wiederholt machte ich dem Nachbar Vorstellung, er solle die Grube instandsetzen, jedoch erfolglos. Wie kann ich von dieser Belästigung kommen? Antwort: Erstatten Sie bei der Gemeinde- Vorstehung die Anzeige, diese ist dann verpflichtet, ämt- liche Erhebungen (durch die Sanitäts-Kommission) zu pflegen und in sanitäts-baupolizeilicher Hinsicht vorzu gehen.

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Neue Inn-Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 16.08.1891
Physical description: 8
der Spenden für die am 5. Inni, 2. nnd 4. Juli dnrch Ileberschmemmnng verun glückten Gemeinden Zillerthals, Ried, Kaltenbach und Asch an: Hochw. H. Kanonikus Egger in Brixen 25 fl. Gemeinde Straß 18 fl. Gemeinde Distelberg 19 fl. 38 kr. Gemeinde Gerlosberg 22 fl. 20 kr. Dr. Johann Rapp 20 fl. Gemeinde Schlitters 53 fl. Gemeinde Stans 14 fl. Gemeinde Eben 34 fl. 80 kr. Gemeinde Jenbach 78 fl. Hochw. H, Franz Bücher, Pfarrer in Lumpen 4 fl. 95 kr. Gemeinde Weer 29 fl. 90 kr. Marktgemeinde Schwaz 242

fl. 64 kr. Gemeinde Gerlos 66 fl. 61 kr. Gemeinde Vomp 61 fl. Ge meinde Uderns 27 fl. Gemeinde Zellberg 12 fl. 30 kr. Ge meinde Hart 71 fl. 21 kr. Gemeinde Stummerberg 43 fl. 10 kr. H. Wilhelnl Graf, Buchhalter in Innsbruck 1 fl. Gemeinde Achenthal 20 fl. Gemeinde Brandberg 61 fl. Gemeinde Wir sing 26 fl. Gemeinde Lux 68 fl. Gemeinde Fügen nnd Fügenberg 60 fl. Gemeinde Stamsberg 40 fl. Durch Herr Zigau v. Zobl in Schwaz 35 fl. 14 kr. Gemeinde Zell 165 fl. 80 kr. Gemeinde Pill 5 fl. H. Graf Lodron und Baron

Fürstenwärther in Stumm 100 fl. Gemeinde Schwendan 39 fl. 36 kr. Gemeinde Schwenberg 28 fl. 70 kr. Gemeind: Stumm 81 fl. 50 kr. Hochw. H. Dekan Blasius Egger in Brixen 5 ft. Hochw. H. Domdekan Holaus in Salzburg 20 fl. Gemeinde Mairhofen 100 fl. 20 kr. Hochw. H. Fürstbischof Simon 100 fl. Hochw. H. Canonikus Hauser in Seekirchen 10 fl. Verwaltung der „Neuen Jnnzeitnug" 11 fl. 50 kr. H. Julius Robitscheck 2 fl. H. Kaufmann Frendenfels in Inns bruck 25 fl. H. Josef Hauser, Privatier in Innsbruck 200

fl. H. Franz Lipperheide in Schloß Matzen 500 fl. Hochw. Herr Anatole Graf d'Orsey, Domherr in Olmütz 10 fl. H. Professor Dr. Oellacher in Innsbruck 10 fl. Hochw. H. Pfarrer Egger in Gastein 5 fl. Ungenannt aus Innsbruck 50 fl. H. Josef Peer in Unterangerberg 5 fl. H. Dr. Dinier in Innsbruck 5 fl. Herr Josef Mair in Ebbs 1 fl. Gemeinde Schwenberg Nach trag 3 fl. Ungenannt ans Zell 5 fl. H. Dr. Dominikus Komme! von Fordegger in Grußbach Mähren 50 fl. H. Dr. Kapferer M. 50 fl. durch die Verwaltung der „Neuen

Jnn- zeitung" in Innsbruck. Stift St. Florian 10 fl. Stift Reichersberg 5 fl. Durch Hochw. H. Franz Stern in Vinaders 11 fl. Durch Hochw. H. Dekan Hörmann in Matrei 35 fl. Gemeinde Finkenberg 20 fl. H. Johann Kern in Brixlegg 5 fl. H. Martin Kapferer in Innsbruck 30 fl. H. Franz v. De fregger in München 20 fl. Hochw/'H. Geister Pfarrer in Obertrum 10 fl. Hochw. H. Josef Oefner in Fiecht 10 fl. Hochw. H. Sebastian Stoos in Brugg 20 fl. Ungenannt aus Lelfs 10 fl. H. Dr. Rainer in Fügen

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Der Arbeiter
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Page 7 of 10
Date: 05.09.1928
Physical description: 10
Die neue Gemeinde- und Gemeindewahlordnung für Tirol Der Landtag hat im Frühjahr eine neue Eemeinde- ordnuna geschaffen. Sie enthält gegenüber der alten Gemeinoeordnung nur einige bedeutendere Abwei- S en. Die Regierung in Wien hat dem Gesetze die tion gegeben und am 15. August ist es in Kraft getreten. Es gilt für alle Gemeinden Tirols mit Aus nahme von Innsbruck. Innsbruck hat eine selbständige sautonome) Gememdeordnung. Die Gemeindemitglieder. Das Gesetz teilt die Gemeindebewohner

ein in Ge- meindemitglieder und Auswärtige. Nur die Gemeinde- Mitglieder dürfen an den Gemeindenutzungen teilneh men. Gemeindemitglieder sind alle Personen, die ent weder 1. im Gebiet der Gemeinde Haus- oder Grund besitz haben oder 2. von einem in der Gemeinde selbständig betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer entrichten oder 3. die in der Ge meinde heimatberechtigt sind und auch daselbst ihren ständigen Wohnsitz haben oder 4. von der Gemeinde als Gemeindemitglieder ausgenommen wurden. Für die freiwillige

werden. Die Ge meinde darf Auswärtigen den Aufenthalt nicht ver wehren, solange sie und ihre Familienmitglieder sich unbescholten aufführen und der öffentlichen Wohltätig keit nicht zur Last fallen. Wie man bemerkt, ist nirgends von der Seßhaf- ! tigkeit die Rede, welche in der alten Gemeinde- ardnung eine große und gewiß berechtigte Rolle spielte. Das Erfordernis der Seßhaftigkeit für die Gemeinde mitgliedschaft wurde aufgegeben, weil es die Bundes verfassung so verlangt. Wer vertritt die Gemeinde? Natürlich

rechtigten 24, mit mehr als 3000 Wahlberechtigten 28. Der Gemeinderat wählt den Gemeindevorstand (m den Städten heißt er Stadlrat). Dieser besteht aus dem Bürgermeister, einem oder zwei Stellvertretern des Bürgermeisters und mindestens einem Borstandsmrt- olteb. Die Zahl der Vorstandsmitglieder darf den vierten Teil der Zahl der Gemeinderats mitglieder nicht übersteigen. Das Gesetz legt dem Gemeinderat die strenge Verpflichtung auf, eine Ge schäftsordnung zu beschließen, wenn dre Gemeinde mehr als 2000

Einwohner umfaßt. Alle Beschlüsse des Gemeinderates, welche die Öffentlichkeit berüh ren, sind vom Bürgermeister öffentlich kundzumachen. Wer darf eine Wahl in den Gemeindevorstand ablehnend Wer ordnungsgemäß als Gemeinderatsmitglied ge wählt wurde, ist verpflichtet, die WahlsEvhl zum Gemeinderatsmitglied als auch zum Mitglied des Gemeindevorstandes anzunehmen. Das Recht, die Wahl a b z u l e h n e n, haben nur: a) Geistliche; b) A n- fle ft eilte des Bundes, des Landes, der Gemeinde

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Tiroler Post
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Page 14 of 20
Date: 17.08.1906
Physical description: 20
Anerkennungen für Jörderung des Impf- wefens Ueber Vorschlag des k. k. LandeS- saniiätSrates wurden in Anerkennung ihrer Ver dienste um die Förderung deS Impfwesens im Jahre 1905 u. a. nachstehende Jmpfärzte vom Tiroler LandesauSschusse mit einer Prämie von je 100 K beteilt: Dr. Anton Brunner, Bruderlade-Arzt in Klausen, Dr. Otto Rudl, Gemeinde-Arzt in Sarntal, Dr. Jakob Er- lacher jun., Gemeinde-Arzt in Sand i. T., Dok tor Rupert Zuchristian, Gemeinde-Arzt in Hopfgarten, kais. Rat Dr. Johann

Prünster, Kurarzt in Meran, Dr. Johann Staudacher, Gemeinde-Arzt in Weer. — Die öffentliche Belobung aus gleichem Anlasse wird folgenden Aerzten zugesprochen: Dr. Ferruccio Righi, k. k. Sanitätskonzipist in Buchenstein, Dr. Quirin Knabl, Gemeinde-Arzt in Klausen, Dr. Adal bert Latzer, Gemeinde-Arzt in Eppan, Doktor Franz Sporm, Gemeinde-Arzt in St. Lorenzen, Dr. Karl Stainer, Gemeinde-Arzt inWattens, Dr. Josef Rederer, Gemeinde-Arzt in Fulpmes, Dr. Josef Haidegger, Gemeinde-Arzt in Axams, Dr. Josef

Rangger, Gemeinde-Arzt in Deutsch- Matrei, Wundarzt Gottlieb Erhärt, Gemeinde- Arzt in Fieberbrunn, Dr. Ernst Atzwanger, Gen einde-Arzt in Rattenberg, Dr. Josef Außer latscheider, Gemeinde-Arzt in Niederndorf, Dr. Hermann Ramer, Gemeinde Arzt in Söll, Tr. Max Stainer fett., Gemeinde-Arzt in Kirch bichl, Dr. Anton v. Avanzmi, Gemeinde-Arzt in Wörgl, Dr. Johann Prucker, Gemeinde-Arzt in Landeck, Dr. Franz Wolf, Gemeinde-Arzt in Pians, Dr. Johann Gstreinthaler, Gemeinde- Arzt in Nauders, Dr. Karl Leiter

, Gemeinde- Arzt in Windisch-Matrei, Dr. Luigi Crescini, Gemeinde-Arzt in Canal S. Booo, Dr. Lam bert Raitmair, Gemeinüe-Arzt in Mairhofen. Leöeusrettnngstagtta. Die k. k. Statt halterei hat Franz Kirchmaier in Schwaz für die am 23. Mai ds. Js. mit eigener Lebens gefahr bewirkte Rettung des Knaben Heinrich Hofmann vom Tode des Ertrinkens die gesetz liche Lebensrettung st aglia zuerkannt. I>en Schade«, nicht verstchert zu lei«, hat kürzlich ein Bauer in Tux an sich erfahren müssen. Er war heuer

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Neue Inn-Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 14.08.1892
Physical description: 8
. Damit endigte die Huldigungsfeier für den Dichter. Wrenneröad Im Brennerbad, wo eine alte Stiftung armen Kranken aus allen Lnndestheilen bis heute den unentgeltlichen Kurgebrauch ermöglichte, wurde eine neue Badeordnung in der Richtung er lassen, daß künftig derartige arme Badegäste nur dann Aufnahme finden, wenn sie von der Heimats gemeinde ein Zeugniß über ihre Mittellosigkeit und weiter ein ärztliches Gutachten betreffs der Noth- wendigkeit und der Anzahl der zu nehmenden Bäder vorweisen. Wriren

gespendet. Meran Hochwürden Herrn Dekan Glatz, der sich als Landtags-Abgeordneter um das Schnalser- thal Verdienste erworben, wurde von der Gemeinde Schnals die ihr zustehende höchste Auszeichnung verliehen. Meraner Wolks sch an spiele. Die Arbeiten am Theaterbau schreiten rüstig weiter, so daß schon in der kommenden Woche die gemeinsamen Proben, welche bisher im Kurhaustheater stattfinden, nach dem eigentlichen Schauplatze verlegt werden können. Sprechende Darsteller sind 48. Figuranten

in der Gemeinde Hötting. Der furchtbar schlechte Zustand sämmtlicher Gemeindewege in Hötting, das freie Abfließen des Nachwassers von Brunnen auf Fahr- und Gehwege, das Ausrinnen des Trinkwassers aus den halb verfaulten freiliegenden Brnnnenröhren, das Ver stellen von Gehwegen mit Oekonomie-Fuhrwerken und die mangelhafte Beleuchtung wurden wiederholt in den „Innsbrucker Nachrichten" und „Tagblatt" gerügt. Es scheint, als ob die Vorstehung beweisen wollte, in dieser Hinsicht noch Größeres zu leisten, nämlich

seit vierzehn Tagen werden nun keine La ternen mehr angezündet. Vielleicht ist der Laternen anzünder in der Sommerfrische? Betrachten wir die Zustände in unserer Gemeinde, so finden wir: Polizei und Polizeistunden gibt es in Hötting keine, denn der Gemeindediener, der dieses Amt ver sehen soll, ist eine anderwärts zu sehr in Anspruch genommene Persönlichkeit in der Stelle als Ge- meindesekretär rc. rc. In Hötting ist ein Nachtwächter, dessen obscure Thätigkeit kennen wir nicht, denn nächtliche Ruhe

Hausbesitzern mit staunenswerther Gewissenhaftigkeit ignorirt. Ebenso brauchen die Höttinger keine Gemeinde kanzlei, denn die ist dort zu finden, wo der jeweilige Vorsteher domizilirt. Alte Bauernhäuser eignen sich nach keiner Richtung, ganz besonders aber in Be ziehung auf Feuer- und Einbruchsicherheit zu einer Gemeindekanzlei, wo wichtige Aktenstücke, zuweilen Geld in Verwahrung erliegen. Warum ist die Ge meindekanzlei nicht dort, wo ihr der Platz dafür angewiesen ist, im neuen Schulhause? Wer über nimmt

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 4 of 8
Date: 25.04.1908
Physical description: 8
den ganzen Umfang der letzteren von selbst ausgedehnt. In dieser gesetzlichen Vorschrift ist nicht nur klar der Grundsatz zum Ausdrucke gebracht, daß im Falle der Vereinigung zweier Gemeinden zu einer Gemeinde die Rechtswirkungen eines ursprünglich nur für einen Gebietsteil der gegenwärtig vergrößerten Gemeinde erworbenen Heimatrechtes auch für alle anderen Gebietsteile dieser Gemeinde ipso facto und ipso jure von dem Momente an zu gelten haben, in welchem die Vereinigung erfolgt

ist, sondern ebenso klar auch der weitere Grundsatz ausgesprochen, daß alle das Heimatrecht nach dem Gesetze begründenden Tatsachen von dem Momente der Vereinigung der Gemeinden an ihre rechtserzeugende Wirkung in dem ganzen Ge biete der vergrößerten Gemeinde äußern, wenn sie auch nur in dem einen oder andern, oder zum Teile in dem einen, zum Teile aber in dem andern Gebietsteile ihre Verwirklichung gefunden hatten. Als eine solche, das Heimatrecht bezw. den Heimatrcchtsanspruch nach dem Gesetze begründete

Tatsache wurde im § 2, H.-G. vom Jahre 1896, der zehnjährige Aufenthalt in dem Ge meindegebiete anerkannt, und es genügt daher, wenn sich diese Tatsache in dem Gebiete der Gemeinde, für welches das eine Heimatrecht gelten soll, realisierte, das ist, es genügt, wenn festgestellt wird, daß der Heimat werber, der sich auf den zehnjährigen Aufenthalt in der Gemeinde beruft, dasjenige Gebiet, auf welches sich das begehrte Heimatrecht gemäß des § 3, H.-G. vom Jahre 1863, erstrecken soll, im Laufe der maß

gebenden Zeit mit der Absicht, den Aufenthalt außer halb dieses Gebietes zu nehmen, nicht verlasien hat. Da im vorliegenden Falle A. B. um Anerkennung des Heimatrechtes in der gegenwärtigen Gemeinde P., da her für ein Gebiet ansucht, welches nicht nur die frühere Gemeinde P., sondern auch die mit P. vereinigte Ge meinde L. umfaßt, muß im Sinne des § 2, H.-G., und in Gemäßheit der obigen Ausführungen als ge nügend angesehen werden, wenn erwiesen ist, daß er in der kritischen zehnjährigen Frist

dieses Gebiet in der oben erwähnten Absicht nicht verlasien hat. Dieser Umstand erscheint dargetan, weshalb die Voraussetzungen des § 2, H.-G., als gegeben zu betrachten sind. Gegenüber den Beschwerdeausführungen ist nur her vorzuheben, daß — wie auch aus dem schon Ge sagten erhellt — die Ueberfiedlungen des Heimatwerbers von P. nach L. oder von L. nach P., da dieselben nur innerhalb des hier in Betracht kommenden Gemeinde gebietes stattfanden, als freiwillige Entfernungen aus der Gemeinde und sonach

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Alpenland
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Page 8 of 12
Date: 03.04.1920
Physical description: 12
S. (Sette, ys-dlae 33. „A! penlan d" - Lorgenblatt Samstag, 3. April 1320. Land rrnd 2 tuit* Fortsetzung von Leite 8. Bum LanveZhilfswerk. Beim Arbeitsausschüsse, des ^audsshilfsmerkes im Landhaus sind an Geldspenden ein- gelaufen: Uebertrag 30.685 Kronen. 6.041.96 Lire und ein Kreditlos 100 fl« Von-der Gemeinde St. Siegmund i. Sell- eain 129 Kronen, Landesrat Mfg. Haideg gar 100 Kronen, Graf u. Gräfin Anton Consolati Servegnano 300 Kronen, Magistrat Sterzinch Sammlung 1388 Lire und 71.40

Kr.. Frau Emma Mark! in Brixen 100 Kronen, Gemeinde Kar- titsch 600 Kronen, Gemeinde Kosten 643 Kronen. Pfarramt Erl 100 Kronen. Mar Eccherer. Arzt in Wartenberg, 25 Kronen, Gemeinde Hl. Kreuz bei Hall 366 Kronen, Ge meinde Oberlentasch 780 Kronen, Gemeinde Wildschönau (Restbetrag) 24.70 Kronen. Sammlung der Burggräfler in Meran 331-50 Lire. Tiroler Vereinsbank, Hauptanstalt Brixen. 1050 Kronen, Volkswehrkommando 220-50 Kro nen, 1/1 Volkswehrkomv. 117B0 Kronen. 2/1 Volkswehr komp. 167.80 Kronen

. M Volkswehrkomp. 140 Kronen, 1. Baon., Zahlstelle, 46 Kronen, 2. Baon. 330 Kronen. Wachabteiluny 86.90 Kronen, Volkswehrkomp. Telfs 36 Kronen, LandesSrldungsamt 18 Kronen, Pfarramt Kelchsau 100 Kronen, Pfarramt ^ochfilzen 130 Kronen. Mutterhaus Kettenbrücke 300 Kronen, Gemeinde Schönberg 775 Kro nen, Gemeinde Mieders 390 Kronen, Gemeinde Fulpmes 800 Kronen. Magistrat Jnnichen, Sammlung. 1115 Kro nen und 125 Lire. Fa. Feichtinger u. Popp, Innsbruck, 1000 Kronen. Bezirkssammelstelle Nauders 1874.20 Kro nen

, Gemeinde Hopfgarteu 220 Kronen. Gemeinde Hötting 8.633.73 Krone«. Gemeinde Landeck 3234 Kronen, Ge meinde Schönwies 425 Kronen, Gemeinde Marhon 110 Kronen, Gemeinde Galtür 168 Kronen, Gemeinde Nasse- resth 505 Kronen, Genieinde Zams 1109 .Kronen, Gemeinde Strengen 339.70 Kronen, Gemeinde Langesstbei 60 Kro nen. Gemeinde Piller 430 Kronen, Gemeinde Pestnau 186 Kronen. Gemeinde Flirsch 600 Kronen, Gemeinde Hoch- galmigg 350 Kronen, Gemeinde Pians 200 Kronen, Ge meinde Pfaffenhofen 460 Kronen, Georg

und Anna Kral 80 Kronen. Sammlung durch die Tiroler Bauernsparkaste Bozen 88.61 Lire, durch die Vereinsbank Brixen ungenannt Neustift 4 Lire, zusammen: 62.464.07 Kronen, 11.029.06 Lire und ein Kreditlos IM ft. Nominale. In der Grotz- markthalle wurden angeführt von drn Gemernde Oberhofen 842 Kronen, Gemeinde Rum 241 Kronen, Gemeinde Schmirn 40 Kronen. Gemeinde Völs 358 Kronen, Ge Ende Petinau 3M Kronen. Gemeinde Thaur 287 Kro nen, Gemeinde Axams 266 Kronen, Gemeinde Inzing 57.40 Kronen. Gemeinde Patsch

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Unterinntaler Bote
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Page 6 of 10
Date: 08.11.1895
Physical description: 10
dem Tiroler Landesausfchutz.) Anläßlich eines konkreten Falles entschied der Landesausschuß, daß eine Brandschadenvergütung nach den Bestrmmungen des § 33 der Statuten der tirolisch-vorarlbergischen Mobilienversicher- ullgsanstalt dem Versicherten für jene Mobilien nicht zustehe, welche in der beim Brailde herrschenden Verwirrung ge stohlen wurden. — Grundverkaufsbewilligungen erhielten die Stadtgemeinde Meran zum Verkaufe eines an der Andreas Hoferstraße gelegenen Baugrundes und die Gemeinde Piails

zum Verkaufe eines kleinen Grundstreifens an die k. k. Staatsbahn - Betriebsdirektion in Jnnsbrllck. Der Stadt gemeinde Klauselt wurde die Bewilligung ertheilt, die Schloß- riline Branzoll an ben Münchener Rentner Herrn Dr. O. Piger zum Preise voll 300 fl. zu verkaufen. — Die Ge meinde Einte Tesino erhielt die Bewilligung zum Verkaufe von 1000 Nadelholzstämmen. — Der Gemeinde Villazzona wurde die Aufnahme eines Darlehetts von 8600 fl. und der Gemeinde Mezzotedesco eines solchen von 50 000 fl., letzteres

zum Baue einer eisernen Brücke übee den Noce, bewilligt. — Die Gemeinde Flaas erhielt die Bewilligung zur Ein hebung eines Gemeindezuschlages von 130 Proz. zur Grund steuer neben 20 Proz. zur Gebäudesteiler und (mit Rücksicht aus besondere Umstände) 50 Proz. zur Erwerbsteuer.- — An gewiesen wurde dem Straßenbaucomite im Ledrothale die Hälfte der 2. Landessubventionsrate und der Gemeinde Ehetlbichl eine Subventionsrate von 726 fl. 14 kr. für Lechregulierungsbauten. — Der sreiwilligeil Feuerwehr vou Hall

wurde zur Nachschaffung neuer Schläuche eine Unter stützung von 100 fl. bewilligt. — Angewiesen wurden: an Brandversicherungsentschädigungen für Gebäudo 37 702 fl. 55 kr. nub für Mobilien 519 fl. 37 kr.; an Krankenver- pflegskosten 2 fl. 60 kr. und an Schubkosten 142 fl. 41 kr. Strassenbauangelegenheiten wurden 2, Armenuuterstützungs- angelegenheiten 4 erledigt. — Die Gemeinde Zwölfmalgreien erhielt die Bewilliglmg, das alte Schulhaus in Rentsck ver kaufen zu dürfen. Der Gemeinde Pichl wurde

der Verkauf von 1400 Stämmen bewilligt. Der Gemeinde Strigno wurde die Bewilligung ertheilt, einen Conto corrente bis zum Betrage von 2000 fl. eröffnen zu dürfen. Darlehensauf nahmen wurdett bewilligt den Gemeiitden Castel-Tesino im Betrage von 3000, fl. Lenzumo von 2000 fl. und Mayr hofen von 1500 fl. und zwar diese Gemeinde zum Schul hausneubau. — Die Gemeinde Roncone erhielt die Bewill igung zur Einhebung einer Bierauflage von 1 fl. per Hekto liter und eines Gemeindezuschlages von 70 Proz. zur Wein

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Der Südtiroler
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Page 3 of 4
Date: 01.04.1924
Physical description: 4
Beschuldigungen gegen den Regierungskommissär erhoben hätten. Gegen I ätzliche Auffassungen. Die gegenteilige Austastung über das öffentliche Leben, welche wir im letzten Artikel aufgezeigt haben, tritt besonders scharf in der Verwaltung von Staat, Provinz und Gemeinde hervor. Eine Freiheit ohne Freiheit der Gemeinde ein undenk bares Problem. Die Gemeinde und ihre Angelegenheiten treffen unmittelbar die Familie. Im alten Tirol war die Gemeinde im wahren Sinne des Wortes frei. Die alte Gemeindeordnung sagt

einfach und klar (§ 27 Punkt 1), daß der Gemeinde „die freie Verwal tung ihres Vermögens und ihrer auf den Gemeindeverband sich beziehenden Angelegenheiten" zustehe. Das ist eigentlich ein ganz selbstverständlicher Grundsatz. Das italienische Recht kennt diese Freiheit aber nicht; es unterwirft die Gemeinde in allem und jedem einer kleinlichen Staatskontrolle, es macht das wichtigste Kanzleiorgan, den Gemeindesekretär zum Staats beamten und läßt der Gemeinde und den von ihrem Vertrauen getragenen

Gesetzgebung noch sowieso erschwert. Dazu kommen noch die Sprachschwierigkeiten, welche von den Behörden anstatt erleichtert noch verschärft werden. Das alles führt zu einer Schwerfälligkeit, welche man sich selbst bei kühnster Phantasie nicht vorstellen kann. Daß Voranschläge für 1923 erst 1924 zur Genehmigung kommen, daß somit die Finanz- Wirtschaft einer Gemeinde in der Luft hängt, ist für den Reichsitaliener offenbar nichts Neues; aber selbst beim größ ten Optimismus muß man sich gestehen

trachten, daß die nationalen Zwecke subventioniert werden. Da ist z. B. die Mailänder Messe, die Fiera di Milano, das karabinieridenkmal rc. Für solche Zwecke hat die Gemeinde immer Geld zu haben, aber für ein eigenes Kriegerdenkmal, »ein, da muß auf strengste Sparsamkeit gedrungen werden. Die Giunta ist also trotz ihres offiziell unpolitischen Charak ters wieder ein Glied jenes Überwachungsdienstes, der den Zweck hat die Gesinnung bis in die tiefsten Tiefen heraus- juschnüffeki. Ehedem

war ein Gemeindevorsteher im ganzen Land «in geachteter Mann, heute ist er ein armer Tropf, wenn kr nach Recht und Billigkeit seine Gemeinde verwalten will. Sind die gesetzlichen Fesseln schon schlimm, so sind andere Fesseln noch weit schlimmer. Da ist $. B. ein Packträger, ein vacierender Schreiber, ein von „unten" gekommener Lehrer oder sonst ein Individuum, um das sich sonst kein Mensch Ammern würde, aber dieses Individuum ist Vertrauensmann S ü d t i r o l der Fascio. Der Mann ist eine Macht: er kontrolliert

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 20
Date: 18.03.1905
Physical description: 20
Seite 46 Nr. 5 „Tiroler Gemeinde-Blatt" fallen der Aufenlhaltsgemeinde zur Last, nachdem die Person selbst und deren zahlungspflichtige Verwandte diese Auslagen nicht zu bestreiten vermögen. Heimatsrecht. Eine sichere N. N, deren Zu ständigkeit nie ermittelt werden konnte, war in der Ge meinde P. vom Jahre 1888 bis 1902 als Lehrerin in provisorischer Eigenschaft tätig, wurde aber im Jahre 1902 von der Gemeinde-Vorstehung P. ohne Be gründung ihres Dienste« enthoben, worauf die N. N. anher

übersiedelte. Die N N, welche öfters kränkelte und mittellos war, ersuchte die hiesige Gemeinde um eine vorüber gehende Unterstützung von 20 K, welcher Betrag der N. auch gewährt wurde. Die N N. unterbreitete am 8. Oktober 1901, bezw. am 9 April 1902 an die Gemeinde P. das Ansuchen um Aufnahme in deren HeimatSverband, welches Gesuch durch den 14jährigen, freiwilligen und ununterbrochenen Aufenthalt in P vollkommen be gründet war. Laut Dekret der k. k. Bezirkshauptmannschaft Meran vom 18. Oktober 1903

, Zl. 16174, wurde der N. die Zuständigkeit in der Gemeinde P zuerkannt, worauf die gefertigte Gemeinde von dieser den Rückersatz der 20 K beanspruchte, laut Dekret der k. k. Bezirkshaupt mannschaft Meran vom 5 Februar 1904, Zl. 461 mit dem Bedeuten abgewiesen wurde, daß die Gemeinde P. keine Verpflichtung habe, diesen Betrag zu ersetzen, weil die N. zur Zeit der Unterstützungsgewährung noch nicht nach P. zuständig gewesen sei. Indem aber die N schon seit dem Jahre 1901 ihre Zuständigkeit in P. anstrebte

, die Entscheidung ihres Gesuches aber solange verzögert wurde, wird um Auskunft ersucht, ob und in welcher Weise die Gemeinde P. zum Ersätze der 20 K verhalten werden kann, indem wie vorerwähnt, die erste Zuständigkeit der N. nicht ermittelt wurde? Antwort: Nachdem die Gemeinde N. gegen die Entscheidung der k. k. Bezirkshauptmannschaft vom 5. Februar 1904, Zl. 461, kein weiteres Rechtsmittel ergriffen hat, ist die Entscheidung der k. k. Bezirks hauptmannschaft in Rechtskraft erwachsen und wird die Gemeinde kaum

mehr zum Ersätze der 20 K kommen, obwohl nach unserer Meinung die Rechtswirksamkeit der Aufnahme in den Heimatsverband einer Gemeinde im Sinne der Heimatsgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, N.-G.-Vl. Nr. 222, mit dem Tage des Ansuchens der Partei um Aufnahine in den Heimatsverband der Ge meinde P begonnen hat. Mkurrwkhr'-Iritung. Die Schulung bcv Steiger und Sj>ritzeirin<rnirschaft. Daß eine stramme Schulung der Mannschaft die sicherste Gewähr für die nötige Schlagfertigkeit einer Feuerwehr bietet

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 5 of 8
Date: 09.12.1911
Physical description: 8
, daß den neuen „Vormund- schastsanwälten" eine gleich segensreiche Wirksamkeit beschieden sei, wie ihren Vorfahren, den alten Gerichts anwälten. Die Gemeinde und der ärztliche Dienst. Am 20. November wurde am Bozner Bezirksgericht die Angelegenheit der Arztensrechnung in Deutschnofen, über die wir wiederholt berichtet haben, endlich zum Austrag gebracht. Wie unseren Lesern in Erinnerung sein dürfte, hatte ein Bauer in Deutschnofen vor einigen Monaten einen Arzt von auswärts kommen lassen müssen

, da in Deutschnofen kein Gemeindearzt war. Der betreffende Arzt stellte nun der Gemeinde eine Rechnuug von 160 Kronen aus, worauf die Ge meindevorstehung den Bauern aufforderte, 70% davon zu vergüten. Der Bauer, dem die Arztensrechnung zu hoch war, weigerte sich, die Bezahlung zu leisten. Daraufhin rief die Gemeinde das Gericht an. In der Gemeinde Deutschnofen hatten sich übrigens noch einige andere Fälle der ganz gleichen Art zugetragen. Für die Entscheidung all dieser Fälle sollte der erstan geführte Fall

maßgebend sein. Das Gericht holte nun beim Landesausschuß eine Meinungsäußerung darüber ein, ob eine Gemeinde verpflichtet ist, Sorge zu tragen, daß in der Gemeinde ein Arzt vorhanden sei und ob sie im Falle, daß kein Arzt vorhanden sei, für die Kosten der Beiziehung eines Arztes von auswärts auf zukommen habe. Der Landesausschuß äußerte sich da hin, daß eine Gemeinde nicht verflichtet sei, für die Anstellung eines Gemeindearztes zu sorgen; sie könne daher auch nicht verantwortlich gemacht

werden, wenn ein Arzt nicht in der Gemeinde wohne, d. h, sie könne von Privaten nicht Verhalten werden, die durch Beiziehung eines fremden Arztes erwachsenden Mehr kosten ru bezahlen. Auf Grund dieser Aeußerung hat das Gericht dann entschieden, daß die Gemeinde das Recht hatte, vom besagten Bauern wie auch in den anderen anhängenden Fällen 70 o/o Kostenvergütung für die Berufung eines auswärtigen Arztes zu ver langen. Da die beklagten Bauern es unterlassen hatten, die Höhe der Arztenrechnung anzufechten

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 6 of 16
Date: 28.06.1902
Physical description: 16
K. E. LaudeL, 23 Junt 1902. Neben, dem 13. April 1901, an welchem Datum der Tiroler Landtag bekanntlich die Vereinigung der Gemeinden Angcdair und Perfuchs zur Gemeinde Landeck aus sprach, wird der gestrige Tag in der Geschichte der Entwicklung unseres Ortes einen weithin sichtbaren Markstein bilden. Es fand die feierliche Einweih ung des neuen Schul- und Gemeinde hauses statt, an welches sich die Eröffnung eines mehrtägigen Fest- und Freischießens und in weiterer Folge dir Eröffnung der neuen

Straße am sog. „alten Zoll" anschloß. Alle wohlgesinnten Kreise Landecks nahmen die Gelegenheit wahr, durch rege Betheiligung an diesen bedeutsamen Akten zu dokumentiren, daß die von unserer Gemeinde-Ver tretung betriebene Politik eines vernünftigen, den Verhältnissen angepaßten Fortschrittes, welche sich in allen ihren Schöpfungen der letzteren Zeiten: Straßen bauten, Friedhosserweiteruna, Uferschutzbau und schließ lich dem schönen Schulhausbau, äußert, ganz ihre Zustimmung gefunden

" gelegenen Schulhaus begab. In den das prächtige Gebäude umgebenden Anlagen hatten die hiesige k. k. Beamten schaft, die Gemeinde-Vertretung, die Schulkinder, Musikkapelle, Schützrnkolonne, der Veteranen-Verein. der kathol. Arbeiter-Verein, eine Vertretung des k. k. Bezirksschießstandes usw. Aufstellung genommen. Auch Herrn Statthaltereirath Dr. Schüler, der früher viele Jahre Bezirkshauptmann in Landeck war, den Herrn Abgeordneten H a u e i s und eine Anzahl Vor steher aus der Umgebung sahen

praktische Anlage des Hauses und die vor treffliche Auswahl der in den einzelnen Klassenzim mern und dem physikalischen, naturhistorischen Kabinet usw. angesammelten Lehrmittel, die nicht nur einer Volksschule, sondern jeder Großstadt-Mittelschule Ehre machen würden. Nach eingehender Besichtigung alles Schönen sammelten sich die Festgäste, der Lehrkörper der Schule, die Gemeinde-Vertretung und eine große Anzahl von Bürgern in dem im Parterre befind lichen, mit der Lüste Sr. Majestät des Kaisers

und mit österreichischtirolischen Emblemen geschmückten Gemeinde-Sitzungssaal und der Pfarrer von Landeck. Hochw. Herr geistl. Rath Greil, Obmann des Fest komitees und des Ortsschulrathes, ergriff das Wort zu einer Ansprache. Erbedauerte daß cs ihm nicht vergönnt sei,den Herrn Statthalter,Exzellenz BaronSchwartzenau, selbst begrüßen zu können; das Festkomitee und alle Landecker fühlten sich jedoch hochgeehrt, daß Se. Exzellenz einen eigenen Vertreter in der Person des Herrn Hofrathes Rheden entsendet habe. Er hoffe, daß der Herr

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 20
Date: 04.04.1903
Physical description: 20
Zweite 54 „Tiroler Ge, reindeblatt" N^. 7 noch eine eigene Löschmannschaft aus folgenden Personen bestehend, bestimmt: • (folgen die Namen der bestimmten Löschmänner) 8. ) Diese Löschmannschaft ist wenigstens jährlich zweimal durch die Gemeinde-Vorstehung int Ein verständnisse mit dem Kommando der freiwilligen Feuerwehr zu gemeinsamen Hauptübungen einzube rufen und in allen Zweigen des Feuerlöschwesens aus zubilden. 8) Verhalten bei einem Brande. 9. ) Jedermann, der einen Brand in der Orts

gemeinde oder in deren Nähe wahrnimmt, ist verpflichtet, sofort die Alarmirung zu veranlassen. Dieselbe erfolgt beim Ausbruche einer Feuersbrunst innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde durch . . Ein Brand in einer Nachbargem.inde wird signalisirt durch 10. ) Bei Ausbruch und Signalisirung eines Brandes in der Ortsgemeinde hat die gesammte Lösch mannschaft sogle ch am Brandp atze zu erscheinen. Bei Bränden in der Nachbargemeinde rückt in der Regel die freiwillige Feuerwehr allein

aus. 11. ) Alle am Brandplatze erschienenen Personen haben sich den Anordnungen des die Löschaktion leiten den Kommaitdanten (Feuerwehrhauptmann eventuell Gemeinde-Vertreter) unweigerlich zu fügen. 12. ) Die Verständigung der Nachbarfeuerwehren erfolgt, solange nicht bessere Mittel zu Gebote stehen, durch sogenannte Feuerboten. Als Feuerbote kann vom Feuerwehrkommando (Gemeindevertreter) jede geeignete Persönlichkeit, insbe sondere jeder in der Gemeinde anwesende Radfahrer verwendet werden. 13. ) Die Besitzer

der in der Gemeinde befindlichen Zugthiere sind verpflichtet, die Spritzen und sonstigen Löschgeräthe an die Brandstätte zu befördern und zwar in nachstehender Reihenfolge: Denjenigen, welche auf solche Weise Zugthiere bei- gestellt haben, ist auf Verlangen der unverschuldet er littene und längstens binnen 8 Tagen angemeldete Schaden in dem von 2 Sachverständigen festzustellenden Betrag; von den nach § 31 der Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung Verpflichteten zu vergüten. 6. Verhalten nach dem Brande

. 14. ) Nach dem Brande hat der Feuerwehr kommandant (Gemeinde-Vertreter) die geeigneten Vor kehrungen zu treffen damit das Feuer vollständig ge dämpft und weiterer Schade verhindert werde. Nach vollendeter Löscharbeit (sowie nach jeder Uebung) sind sämmtliche Geräthschaften zu reinigen und in das Magazin zurück zu befördert; allfäll ge Schäden oder Abgänge sind so schnell als möglich zu ersetzen. I). Schlußbestimmungen. 15. ) Diese Löschordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft; gegen Daw'derhandelnde

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 5 of 16
Date: 18.09.1908
Physical description: 16
mit einem Finger drehen kann. Wenn wir unser Standesblatt ersuchen, diese Zeilen zu ver öffentlichen, so geschieht dies nur, um unsere bäuerlichen Berufskollegen ouf die wirklich alles Lob verdienende Leistung vorgenannten Mechanikers '' ^fmerksam zu machen; es liegt diese Empfehlung nur im bäuerlichen treffe. Josef Sprenger, Jakob Raffeiner. Lech-Afchau, 2. September. 1 Kürzlich fanden bei uns die Gemeindewahlen statt. Zum Vorsteher Wde der von der ganzen Gemeinde hochgeschätzte bisherige Vorsteher Herr

, Sepp Franz. Im dritten Wahlkörper: Heuserer Otto, Witting Alois, Burger Martin, Lutz Karl. Es braucht wohl nicht erst erwähnt zu werden, daß die ganze Gemeinde christlichsozial ist. Im neuen Ausschuffe sind zehn Bauernbündler. Dieser Ausschuß wird ein gutes Stück Arbeit vor sich haben, besonders in finanzieller Hinsicht, da die Lechregu lierung die Gemeindekaffe stark in Anspruch nehmen wird und die Gemeinde umlagen ohnehin schon 150 Prozent betragen. Wir hoffen, daß der neue Gemeindeausschuß

alles in rechter Weise besorgen wird. Der sehnlichste Wunsch unserer Gemeinden wäre, wenn unser Abgeordneter Herr Unter- kircher ehebaldigst in unserer Gemeinde eine Plauderstube abhalten würde. (Der Wunsch der Gemeinde sollte in Innsbruck dem Abg. Unterkircher brieflich mitgeteilt werden. D. R.) Slams, 8. September. In Nummer 18 der „Bauernzeitung" vom 4. September 1908 war unter dem Schlagworte, „Zu unseren Gemeinde-Wahlen," eine Korrespon denz aus Stams enthalten, welche mit der Wahrheit in direktem Wider

spruch stehlende und gehässige Ausfälle gegen unseren Gemeindevorsteher Tobias Haßlwanter enthält. Der gesamte gefertigte Gemeinde-Ausschuß sieht sich infolge dieser Korrespondenz, welche über die Person und die Handlungs weise des Gemeinde-Vorstehers ganz und gar unwahre Angaben enthält und nur geeignet ist, die Oeffentlichkeit betreffs der Eigenschaften und der Handlungsweise unseres Vorstehers sowie über vie Verhältniffe und die herrschende Gesinnung in der Gemeinde Stams irrezuführen, veranlaßt

, öffentlich bekannt zu machen, daß Tobias Haßlwanter schon durch zwölf Jahre Vorsteher der Gemeinde StamS war und bei den jüngsten Wahlen neuerlich fast einstimmig zum Vorsteher gewählt wurde. Tabias Haßl wanter hat die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt, hat aber nachträglich dem allseitigen Bittten und Drängen nachgebend, die Wahl zur Freude nahezu aller Gemeinde-Angehörigen angenommen. Vorsteher Haßl wanter hat niemals die Interessen der Gemeinde-Angehörigen in eigen nütziger Absicht geschädigt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 1 of 16
Date: 06.06.1902
Physical description: 16
dem Teilwaldbesitzer, was der Gemeinde zuzu schreiben, wem das Grundeigentum, wem das Stock-, wem das Weiderecht ins Grundbuch einzutragen fei; ob der Gemeinde das Grundeigentum, dem Besitzer aber nur das Nutzungsrecht als Servitut, ob letzteres wenigstens unumschränkt oder nur zum Haus- und Hofbedarf, oder ob vielmehr das Eigentum dem Teil waldbesitzer, der Gemeinde aber nur die Servitut der Weide zuzuschreiben sei. Wie der Leser sieht, steht hier allerhand in Frage; und wenngleich es sich zunächst nur fragt

der Gemeinde eingetragen wurden, von denen die faktischen Besitzer der festen Ueberzeugung waren, sie seien ihr Eigentum, die sie als Eigentum geerbt, verpfändet, wofür sie die Steuer gezahlt hatten. Jetzt soll ihnen das Eigentum durch das Grundbuch, welches ja nur eine Formalität ist, genommen, oder es soll ihnen weis gemacht werden, sie hätten das Grundeigentum gar nie gehabt! Ja, der Landesausschuß wollte so gar soweit gehen, diesen Besitzern nicht einmal das unumschränkte Nutzungsrecht

, sondern nur den Nutzen zum Haus- und Hofbedars zu lassen. Dies hat frei lich der Landtag nicht gutgeheißen und erklärt, wo der Gemeinde-Ausschuß nichts dagegen hat, solle das unumschränkte Nutzungsrecht als Servitut dem Teil waldbesitzer eingetragen werden. Damit sind aber solche, die in der festen Ueberzeugung lebten, die Wälder seien ihr Eigentum, nicht zufrieden. — In dieser Angelegenheit erhielt nun die „Tiroler Bauern- , Zeitung" einen Bauernbrief zugesandt, den wir sehr ! gerne veröffentlichen. Darrernbrief

der Gemeinde als Eigentümerin zugeschrieben; bei den Erhebungen anläßlich der Grundbuchsanlegung erklärten verschiedene Hofbesitzer, daß sie seit unvordenklichen Zeiten an räumlich begrenzten Teilen dieser Waldparzelle das unbeschränkte und ausschließliche Holz- und Htreunutzungsrecht ausüben und daß diese Waldteile in einzelnen Fällen sogar ein selbständiges Verkehrsobjekt bildeten. An- spräche auf andere als die erwähnten Nutzungs rechte erhoben die Parteien nicht; Urkunden

, welche über das Rechtsverhältnis hätten Aufschluß geben können, lagen nicht vor. Die Gemeinde aner kannte die angemeldeten Nutzungsrechte, beanspruchte aber für sich das Eigentum der Parzelle. Demgemäß erfolgte die Eintragung des Eigentums der ganzen Parzelle auf den Namen der Gemeinde Gargazon, während die oberwähnten Rechte der einzelnen Hof- 8^* Die nächste Nummer der „Tiroler Bauern-Zeitung“ erscheint am 20. Juni.

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 14 of 20
Date: 18.03.1905
Physical description: 20
Seite 42 „Tiroler Gcuimidc-Blalt" Ns 5 SSTg °" di- Gemeindcmitglied- lN den Helmatverband m einer Gemeinde als Allein der Verwaltungsgerichtshof war trotzdem nickt solche kem Recht der Teilnahme an den Gemeinde- in der Lage, die Stichhaltigkeit dieser vom Landesaus- gutsnutzungen verleiht, wenn auch rm Jahre 1866 alle schuffe gebrauchten rechtlichen Begründung seiner En/ Gemerndemitglieder zur Teilnahme an den Nutzungen scheidung zu prüfen, da der von der Gemeinde des Gemeindegutes berufen

nur den Ge- entwilklung vor der Erlassung der tirolischen G-m-inde- memdemitglied-rn >m Sinne des 8 7 a zustehe, sür da- ordnung ^ zweite aber wendet st- ein, daß C, niemals Gemeinde- Die mit kaiserlicher Entschließung vom 14, August Mitglied ,m Sinne des § 7 b geworden und daß er 1819 genehmigte, mit Gubernia,-Zirkular vom 26 . Oft. £ä Um'S Ie(*tII [ 0 th^ er8e ' i kn m >8! 9, Provinzial-Gesetz-Sammlung I«8, kundgemachte Um diese Beschwerdeemwendungen auf ihre Richtig- Gemeinderegulierung in Tirol erklärt

im 8 1 alle die- kett prüfen zu können, smd folgende Feststellungen not- jenigen als Mitglieder einer Gemeinde, welche im , .. , 4j8 , c c Umfange der Gemeinde besteuerte Gründe 'oder Häuser Durch dre rechtskräftige Entscheidung des Landes- oder Grundzins und dergleichen eigentümlich oder pacht- ausschusses vom 23. September 1887, Z. 12334, ist weise besitzen und diejenigen, welche in der Gemeinde festgestellt, daß nach der m S. gütigen Hebung Ge- ein Gewerbe oder einen Erwerb ausüben meindege nassen

von der Teilnahme an den Nutzungen Das provisorische Reichsgemeindegesetz vom 17. März des Gememdegutes ausgeschloffen sind. 1849, R.G.Bl. Nr. 170 (§ 8 a und § 9) und die 1887 unbestritten Gemeinde- jetzt geltende Gemeindeordnung von Tirol verringern zwar genösse. Er hat aber im Jahre 1890 von seinem un- den Kreis der zu den Gemeindemitgliedern (Gemeinde mündigen Sohne em Grundstück geerbt, welches dieser bürgern im Sinne des Reichsgesetzes vom Jahre 1849) letztere aus dem mütterlichen Vermögen und mittelbar

abgesehen die aus dem Hermatgesetze abgeleitete Zuständigkeit des von dieser eben berührten Frage des fortdauernden Be- unmündigen V C. in der Heimatgemeinde seines Vaters sitzes) die gütige Uebung in der Gemeinde dem An- (R.) und unter Hinweis auf § 2 des Heimatgesetzes, spräche des C. auch dann entgegengesetzt werden könnte, wornach ein Staatsbürger nur in einer Gemeind^ wenn er tatsächlich und noch gegenwärtig als Gemeinde- hermatberechtrgt sem kann, darzutun versuchen, daß weder Mitglied im Sinne

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 22 of 22
Date: 23.04.1904
Physical description: 22
aufgestellt, daß bisher die Rechtsüberzeugung die gewesen sei, daß die Theilwälder Eigenthum der Besitzer seien. Dies widerlegt eine Ablösungsurkunde von 1884. In diesem Jahre hat ein gewisser Thomas Mitterhofer um Ablösung der Weide aus einem der Theilwälder angesucht, und die Gemeinde Tristach hat dagegen eingewendet, daß ihr das Eigenthum an Grund und Boden zustehe und hat behauptet, daß in Tristach keine Genußwälder, als jene, welche in der Wald zuweisung verzeichnet sind, existiren. Gemeindevorsteher

Amort, Tristach: Wenn die Gemeinde Tristach sich damals so verhalten hat, warum hat sie sich gegen andere nicht so verhalten, warum hat sie gegen die Steingewinnung keinen Einspruch erhoben? Abgeordneter Rainer: Dr. Pusch hat erwähnt, daß es den Privatbesitzern einfallen könnte, die Weide abzulösen, wenn sie Eigenthümer sind. Run ist der Fall auch umgekehrt denkbar, daß es der Gemeinde einfallen kann, das Waldnutzungsrecht abzulösen und dann müßte der Bauer zu Grunde gehen. Eder: Wie verhält

sich der Landesausschuß be züglich der Hypothekarpfänder? Es können zwei Eigenthümer sein, ein Ober- und ein Untereigenthümer. Der Bauer Obereigenthümer, die Gemeinde Untereigenthümerin (?) Defregger: Wir schließen uns der Gemeinde Lavant an. (Wird einstimmig angenommen.) Rainer: In dieser Eingabe sind aber nicht alle Punkte enthalten. Dr. Pusch: Weitere Ausführungeu sind wohl unnöthig. weil dem Landesausschusse die Wünsche hin reichend bekannt sind. . Defregger: Schließt mit einem Hoch auf Se.Z Majestät

gehalten und fleißig besucht werden, viel zur Entlastung der überbürdeten Gemeindevorsteher beitragen. Hierauf wurden, wie schon bei mehreren Vorsteher tagen, die wichtigsten Akte in der Vermögensver- waltuug der Gemeinde, nämlich der Voranschlag und die Rechnung an der Hand der vom Landesaus schusse den Gemeinden unentgcldlich beigestellten Formularien eingehend besprochen. Weiters gelangte dieExekutivgewaltdes G e- meindevorstehers, eines der dunkelsten, lückenhaftesten

in Verlegenheit, wie er Gemeindean gehörige zur Leistung von sog. Robotten oder ähnlichen Naturalleistungen für Gemeinde-Arme, öffentliche Bauten usw. zwingen soll, wenn sie sich freiwillig hiezu nicht! herbeilassen wollten. Und doch ist nichts leichter als! dies, wenn die Naturalleistungen in der richtigen, vor-^ geschriebenen Weise, nämlich in Geld umgerechnet, in' den Voranschlag der Gemeinde eingestellt werden, § 78 Gemeindeordnung. Sie kommen dann in der Form von Gemeindezuschlägen zum Ausdrucke

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 10
Date: 01.11.1931
Physical description: 10
Zugspitzbahn. Gemeinde Reutte und Land Tirol. Tödliches Autounglück Lei Waidbruck. Am 29. Oktober nachmittags ereignete sich bei W a i d- bruck ein Autounglück, dem ein Menschenleben zum Opfer gefallen ist. Marktbesucher waren aus dem Heimwege begrif fen, als ihnen in einer Kurve ein Auto entgegenkam. Zwei Bauern wichen nach links und zwei nach rechts aus. Der Autolenker dürfte die nach rechts Ausweichenden nicht genü gend gesehen haben und fuhr sie nieder. Der eine, der 27 Jahre alte Johann

ent- Reutie, 31. Oktober. Die Generalversammlung der Zugspitzbahn-A.-G., die am vergangenen Samstag nach Innsbruck einberufen worden war, jedoch, wie berichtet, nicht abgehalten wurde, mußte des halb verschoben werden, weil noch keine Einigung zwi schen der Tiroler Landesregierung und der Gemeinde Reutte über die Verteilung der Verwattungsratssitze bei der Zugspitz- bahn-A.-G. erzielt werden konnte. Die Vertreter der Gemeinde Reutte stellten

sich, wie sie ja nach dem Gemeinderatsbeschlusse vom 23. Oktober auch gar nicht anders konnten, auf den Standpunkt, daß der G e- meinde Reutte der maßgebende Einfluß bei der Zugspitzbahn gewahrt werden und sie daher vier von den zu vergebenden sechs Sitzen beanspruchen müsse. Auch bei der Kooptierung des Verwaltungsrates im Jahre 1927 war das gleiche Verhältnis vereinbart worden und tatsächlich wur den auch damals trotz der schon bestehenden Lan deshaftung vier Vertreter der Gemeinde und zwei Vertreter der Regierung in den Verwaltungsrat aufge nommen

. Maßgebend für diese EinsteLung der Gemeinde war da mals und ist heute noch einzig und allein die Sorge, den durch die Zugfpitzbahu stark geförderten Fremdenver kehr in erster Linie den Interessen der Gemeinde Reutte dienstbar zu machen. Und dies ist auch nicht mehr als billig. Denn es ist eine gar stattliche Summe, die die G e m e i n d e auf dem Altar der Zugspitzbahn opfern mutzte. Es sei in diesem Zusammenhänge auch daran erinnert, daß die Gemeinde Reutte anläßlich des mit der Tirolischen Landes

, die im Jahre 1927 zu Gunsten der Gemeinde sprachen, auch heute noch, und zwar in erhöhtem Maße, wirksam sind. Der eben gemeldete Zusammenbruch des Bankhauses Nikolaus K o ch in Augsburg, mit dem die Gemeinde seiner- zeit einen Vertrag wegen Uebernahme von Zugspitzbahn- aküen geschlossen hatte, kam keineswegs über raschend. Es ist hiedurch jedoch der Gemeinde keiner lei Schaden entstanden, da vorsichtigerweise dem ge- nannten Bankhause ein maßgebender Einslutz auf die Lei tung der Bahn nicht eingeräumt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 09.01.1908
Physical description: 8
). In der Städtekurie ist der Steuerzensus in zwei Stufen eingeteilt, in den Landgemeinden hängt das Landtagswahlrecht vom Gemeindewahlrecht ab und man könnte fast sagen, in jeder Gemeinde ist die Bedingung für das Landtagswahlrecht eine andere. Der § 14 der Landtagswahlordnung, welcher über das Wahlrecht in der Landgemeindenkurie bestimmt, lautet wie folgt: Die Wahlmänner jeder Gemeinde sind durch jene nach dem Gemeindegesetz vom 9. Jänner 1866 zur Wahl der Gemeindevertretung

schiedenartigkeit der Höhe des Zensus mit einigen Beispielen hier dartun. Nehmen wir die Gemeinde Amras im poli tischen Bezirk Innsbruck. Die Gemeinde hat drei Wahlkörper, ergo sind alle Gemeindewähler im ersten und zweiten Wahlkörper zur Landtags wahl berechtigt. Die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper beträgt 40 Kronen 78 Heller; somit hat in Amras nur der ein Recht, seine Stimme einem Wahlmann (!) zu geben, der mindestens 40 Kronen 78 Heller di rekte Steuer bezahlt

! Alle, die auch nur einen Heller weniger bezahlen, sind Rechtlose, sind Parias. Ein Gegenstück. Die Gemeinde A l d r a n s, ein Dorf, das eine Stunde oberhalb Amras liegt, hat nur zwei Wahlkörper. Die niedrigste Steuer leistung im zweiten Wahlkörper ist'zwanzig Heller; da erfahrungsgemäß der zweite Wahl körper weit mehr Wähler zählt als der erste und die höchste Steuerleistung in Aldrans im ersten Wahlkörper 119 Kronen 87 Heller beträgt, so zählt in Aldrans jeder, der mehr als eine Krone Steueur bezahlt, zu dem glücklichen

Drittel, welches ein Recht hat, einen Wahlmann mitzuwählen. Ein anderes Beispiel. Die Gemeinde Höt- t i n g hat drei Wahlkörper. Die niedrigste Steuer leistung im zweiten Wahlkörper ist in dieser Ge meinde 71 Kronen 67 Heller; diese Summe direkter Steuer muß also in Hötting ein Land tagswähler bezahlen. Als Gegenstück die Ge meinde Kreith. Diese hat nur einen einzigen Wahlkörper; somit ist jeder, der auch nur einen Heller Steuer bezahlt, zur Wahl in den Landtag berechtigt. Ein Beispiel

aus einem andern Wahlbezirk. In der Gemeinde Kirchbichl im Gerichtsbezirk Kufstein ist der Zensus im zweiten Wahlkörper 89 Kronen 12 Heller. Da die Gemeinde drei Wahlkörper hat, ist jeder, der diese Steuer summe entrichtet, Landtagswähler. Die Gemeinde Buchberg in demselben Ge richtsbezirk hat nur zwei Wahlkörper. Die niedrigste Steuerleistung ist 17 Heller, die höchste 70 Kronen 79 Heller. Somit wählen in dieser Gemeinde auch jene zum Landtag, die unter einer Krone Steuer zahlen. Die Gemeinde Maria st ein — eine Stunde

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