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Newspapers & Magazines
Innsbrucker Wochenblatt
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Page 5 of 8
Date: 19.05.1800
Physical description: 8
von ihren Eltern ererbten, und in dem Jnnrain ausser der St. Johannes Kirche stehenden Be« Hausung nebst dabey befindlichen Ackerstadt gewil- liget worden. Dieser Effekt bestehet: Reinlich in einer ganz frey stehenden Behau sung in ermeldtem Jnnraine mit Nro. 201. be zeichnet, drey Stock hoch, wobey sich zwey große Gärten befinden, und zwar einer vor dein Haus mit einem gemauerten Zimmer, und einem Ein satz-Keller, auch einer Grotte und eigenen Brun nen. Bey dem Hintergarten befindet

sich ein Glashaus, dann ein geräumiger Hos, äeto Sta del, Stallung, Treschtennen und Wagenschupfen, Kornbcschntte,. und Holzlegen nebst Waschküche!, und ljew Stübel, sammt einem kleinen Hüner- gärtel, dann einen Brunnen, diese Behausung ist luth, ledig, und eigen bis auf den hintern Gar ten. Von dem Haus und vorderen Garten nebff Hof, Stadel und Stallung giebt man in das Hofbauamt jährlich 12kr. .Feuerstatt-Zins, von dem Garten hinter dem Haus und Glashaus aber in ermeidtes Hvsbauamt 36 kr. Grundzins

, dann an Brunnenzins ab Theil Wasser 3 fl. 48 kr. in das Hvsbauamt; von dem Brunnen in dem Hof aber jährlich ab an die Stadtkammer ist. 30 kr.; äeto, Landschaftssteuer jährlich 7 fl. 54 kr. .Die Wustungssteuer kann nicht bestimmt werden, weilen solche jährlich nicht gleich ist. Die Behausung und Garten nebst denen Zuge- bauden sind mit einer y bis 10 Schuh hohen Mauer eiugesangen, hiefür ist der Ausrufpreis — 7000 fl, — Dann zwey und eine halbe Jauchert Acker statt alter Mafferey nächst an dem Haus, grän- zen

gegen Morgen an den ordiuaire Feldweg, Mittag an die kiniglischen Aecker, Abend an den Hosbauamts Holzplatz, und Mitternacht an das Haus und Gartenmauren. Von ermeldten 2 Jauchert Ackerstatt giebt man an das Stift und Herrenkloster Wilten jährlich 26 kr. Grundzins, dann an Sackzehcnd 2 Staar Roggen, und 2.^ Staar Gersten, und den ordinari Feldzehend; dannan der St. Jakobs Pfarrkirche zu Inns bruck i2 kr nachgeheuden Zins. Die Wustungs steuer ist jährlich unbestimmt, jedoch ist von sol chen zwey

über einen gemachten Anboth nach dem zweyten Ruf vor gänzlicher Vollendung des dritte» kein neuer Anbvth geschieht, wird mit dem Vollaus- spruch des dritten, und dem Hammerschlag die Versteigerung geschlossen werden. Bedingnisse. 1. Wird jedermann ohne Unterschied, wer sich mit dem Vermögensdrittel ausweisen kann, zur Versteigerung zugelaffen; unter obigem Schätzungs preis wird aber kein Anboth angenommen. 2. Werden die Aecker ohne Haus nicht hindan gegeben, sondern es müssen beede Effekten mit einander abgehen

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Newspapers & Magazines
Innsbrucker Wochenblatt
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Page 1 of 4
Date: 12.05.1800
Physical description: 4
hinter dem Haus und Glashaus aber ist auf Einverstandniß und Ansuchen der samment- in ermeldtes Hofbauamt z6 kr. Grundzins, dann- iich Anton Ferdinand v. Schreiberischen Erbsin- an Brunnenzins ab ^ Theil Wasser zfl. 48 kr. tcressenten in die öffentliche Versteigerung der in das Hofbauantt; vöw dem Brunnen in dem von ihren Elteru ererbten, und in dem Innrain Hof aber jährlich ab Y \ an die Stadtkammer ausser der St- Johannes Kirche stehenden Be- 1 fl. 30 fr. ; deto Landschaftssteuer jährlich 7 fl. Hausung

nebst dabey befindlichen Ackerstadt gewil- 54 kr. Die Wustungssteuer kann nicht besiiinmt liget worden. Dieser Effekt bestehet: werden,- weilen solche jährlich nicht gleich ist- Nemlich in einer ganz frey stehenden Behau- Die Behausung- und Garten nebst Venen Zuge- sung in ermeldtem Innraine mit Nro. 201. be- bauden find mit einer 9 bis 10 Schuh hohen zeichnet, drey Stock hoch, wobey sich zwey große Mauer eingefangen, hiesür ist der Ausrufpreis Garten befinden, und zwar einer vor dem Haus — 7000

fl. — mit einem gemauerten Zimmer, und ci-em Ein- Dann zwey und eine halbe Iauchert Acker- satz-Keller, auch einer Grotte und eigenen Brun/ statt alter Masserey nächst an dem HauS, gran- nen. Bey dem Hintergarten befindet sich ein zen gegen Morgen an den ordiuaire Feldweg, Glashaus, dann ein geräumiger Hof, deto Sta- Mittag an die kiniglischeu Accker, Abend an den del, Stallung, Treschtennen und Wagenschupfen, Hvfbauamts Holzplatz, und Mitternacht an das Kornbejchutte, und Holzlegen nebst Waschkucheb, Haus

und Gartenmauren. Von crmeldten 2 ?. und deto Stübel, fammt einem kleinen Hüner- Iauchert Ackerstatt giebt man an das Stift und gartel, dann einen Brunnen, diese Behausung ist Herrenkloster Wilten jährlich 26 kr. Grundzins, luth, ledig, und eigen" bis auf den hintern Gar- dann an Sackzehend 23 Staar Roggen, und ten. Von dem Haus und vorderen Garten nebst 2H. Staar Gersten, und den ordinari Feldzehrnd; Hof, Stadel und Stallung giebt man in das dann an der St. Jakobs Pfarrkirche zu Inns-

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 7 of 8
Date: 26.05.1800
Physical description: 8
der .von ihren Eltern ererbten, und in dem Jnnrain ausser der St. Johannes Kirche stehenden Be hausung nebst dabey befindlichen Ackerstadt gewik- liget worden. Dieser Effekt bestehet: Nemlich in einer ganz frey stehenden Behau sung in ermeldtem Jnuraine mit d^ro. 221. be zeichnet, drey Stock hoch, wvbey sich zwey große Garten befinden, und zwar einer vor dem Haus mit einem gemauerten Zimmer, und einem Ein satz-Keller, auch einer Grotte und eigenen Brum nen. Bey' dem Hintergarten befindet sich ein Glashaus

, dann ein geräumiger Hof, äeto Sta del, Stallung, Treschtennen und Wagenschupfen, Kornbeschütte, und Holzlegen nebst Waschkuchel, und cleto Stichel, sammt einem kleinen Hüner- gartel, dann einen Brunnen, diese Behausung ist luth, ledig, und eigen bis auf den hintern Gar ten. Von dem Haus und vorderen Garten nebst Hof, Stadel und Stallung giebt man in das Hofbauamt jährlich 12Fr. Feuerstatt-Zins, von dem Garten hinter dem Haus und Glashaus aber in ermeldtes Hosbauamt 36 kr. Grundzins, dann an Vrunnenzins ab ^ Theil

an den ordinaire Feldweg , Mittag an die kiniglischcu Aecker, Abend an den Hosbauamts Holzplatz, und Mitternacht an das Haus und Gartenmauren. Von ermeldten 2 Jauchert Ackerstatt giebt man an das Stift tmj> Herreickloster Wissen jährlich 26 kr. Grundzins, dann au Sackzehend 2 £ Staar Roggen, und 2 Staar Gersten, und den ordinari Feldzehend; dann an der St. Jakobs Pfarrkirche zu Jnns- Jbnvcf 12 kr. nachgehcnden Zins. Die Wustungs steuer ist jährlich unbestimmt, jedoch ist von sol chen zwey und eine halbe

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 4
Date: 12.05.1800
Physical description: 4
angenommen. 2. Werden die Aecker ohne Haus nicht hindan gegeben, sondern es muffen bcede Effekten mit einander abgehen. 3. Der Käufer wird von Georgi iZos Eigen- Ihumer dieser Behausung und Aecker, und hat am Kaufschilling 1502 fl., und zwar die Hälfte hievon in klingender Münz zu erlegen, die übrige Hälfte aber kann in Bankozettel erlegt werden; und in Betreff des üblichen Kausschillingsdrittel sich aus zuweisen, den restirenden Kaufschilling von Geor- -i mit 4 pro Cento zu verzinsen. 4. Im übrigen

wird festgesetzet, daß wenn von ein- oder anderem Theile eine Bezahlung gefor dert, oder von dem Käufer selbsten eine Zahlung geleistet werden wollte, so ist eine halbjährige Ab oder Auskündung zu bestimme», jedoch mit der Bedingniß, daß nicht der ganze Kaufschilling von den Verkäufern abgefordert werden könne, son dern von halb zu halb Jahr die Auskündung zu beschehe» hätte. 5. Die Haus - und Ackerzinse werden dem Käu fer von Georgi an, was solche betragen, einzu- langey überlassen; dagegen hat der Käufer

von crmeldtem Georgi an, alle die hieraus haftende vvera abzuführen. 6. Mil denen im Haus wohnenden Partheyen und Bestaudsmann hat der Käufer, falls derselbe solche uicht serners beybchalten wollte, eine halb jährige Auskündung zu bestimmen. 7. Die mit der Licitation und Kauferrichtung erlaufenden Unkösten, daun grnndherrliche Jura, wie anch dem Armenfond gebührende Taxen hat Käufer ganz alleinig zu bestreiten. Datum Innsbruck, den 7. May 1800. Nro. 20. Von dem f. f. Landgerichte der Herrschaft Freundsberg

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 10
Date: 11.02.1799
Physical description: 10
Speisegcwölbcn, Keller, und Küchel- garten, dann ein Stall, Heuleg, Waschküche!, zwey Wagenschupfen, und Holzlegen. Ebenfalls hinter dem Haus ein geringer Hof mit -er Ein - und Ausfahrt auf die Strasse, item ein Ziehbrunnen, und mit trächtigen Obstbäumen be setzten Baumgarlenj derHof ist Meiner Mmier, der Baumaarten mit Plankenzaun eingefangen, von einem sowohl als vom andern gehet ein Aus gang auf die Wiltauer Felder, wie dann auch ein Fußsteig außenher um den Hof und Garten her umgehet

, und zu der Behausung gehöret, haltet alles 920 lJKlafter, stoßt gegen Morgen an die gemeine Landstrasse, gegen Mittag vorher an des Herrn Riebau, nunmehr Herrn von Leis Haus- Pnentcu, und Joseph Kralingers Ackerstatt, ge gen Abend an den Feldweg, und gegen Mitter nacht an Herrn von Stadlers Acker. Gibt um Martini jeden Jahrs dem Kloster Wilten 2 fl. 30 kr. Grundzins, und Theilzins jährlich 9 kr. Für diese Behausung, und Zugehörde wird der Ausrufspreis bestimmt auf 7500 fl. — kr. Bedingmsse. 1) Wird unter obigem

Ausrufspreis kein An- both angenommen. 2) Wird obiger Effekt ad corpus, und nicht ad menfuram verkauft mit allen darauf hastenden Rechten und Beschwerden, wie es die Eigenthü- mer ohne alle fernere Haftung besessen und genos sen haben. 3) Wird nach geschlossener Licitatiou das Haus sammt aller Zugehörde dem Käufer sogleich einge- räumt, von welchem Tage an auch die Wag und Gefahr auf den Käufer übergeht. Die dermal«- gen Einwohner sind jedoch bis Jakobi 1799 im «»habendem Quartier zu belassen. Das weitere

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 3 of 6
Date: 18.03.1799
Physical description: 6
likät anktebenden und künftig betreffenden Stenern und Gemeindsoblagen pr. 2820 fl. — kr. 8. Eine Handlung - Wachszug- und Lebzeltersgerechtigkeit zu obiger Behausung pr. 1200 fl.— kr. C. An Ladenwaaren, Wagen, Gewichter, und Mässe- reyen in circa 1780 fl. ZI kr., und D. an ver schiedenen Haus.' Mobilien 307 fl. 36I kr. gegen nachstehende Vedingnisse festgesetzet wird, daß 1. unter obigem Auöruspreis kein Anboth ange nommen wird. 2. der anfällige Kauflustige sich mit dem vvr- schnftmaßigen

Vermögensdrittel auszuweisen, 3. voin Tage des Kaufes, nebst Uebernehmung der Kauf- Einkauf- und grundherrlichenAufzugs- kosten, auch tragenden Wag und Gefahr die er kaufte Realität zu 4pro Cento zu verzinsen, und der Bezahlung halber mit den angewiesenen Gläu- bigern einzuverstehen habe. Wo übrigens 4. dem Käufer freystehe die Behausung nebst Handlung - Wachszug- und Lebzeltersgerechtigkeit zusammen allein, oder die gemeinen Haus-Mo bilien und Ladenwaaren mit untercinst durch Ver steigerung anzukanfen

beurbart, und wenig mit Erlen be wachsen ist. Stoßt gegen Morgen an ein vom Jnnstrom seitwärts einfließendes Wasser und Gra ben ; Mittags zu unterst des sogenannten Schmöl zen Beuntl, sodann der Landstrasse am sogenann ten Saupichl und des Meßners zu St. Gertraud liegenden Grund; Abends an^ das von St. Ger traud dem Inn zufließende Gränzbachcl, und Mit ternachts an den Jnnstrom, und landessürsiliche Kropssperger Archen. Dabey auch die Gerechtigkeit eiu Haus mit ei ner Stuben und Knchcl

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