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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 1 of 4
Date: 30.11.1850
Physical description: 4
, um'gänzlich auseinander zu fallen. VII. Frei nennt Man jedes Dring, was ungehindert seiner Na tur folgen,' seiner Natur gemäß sich bewegen oder bestehen kann. Frei ist der Stein,' wenn er losgelassen dem Zug der Schwere folgtfrei der Ballon, wenn er losgebunden sich in die Lüfte hebt; frei die Nebe, wenn sie nicht am Pfahle aufgebunden; frei das Fohlen, wenn es ungehindert sich herumtummeln kann. Also ist auch der Mensch frei, wenn er ungehindert thun kann, wozu seine Natur ihn antreibt

!?! Ja, aber: was ist des Menschen Natur ? — Der Mensch hat einen dichten Körper: ist er frei, wenn er, wie der Stein, dem Zug der Schwere folgt und fällt? — Der Mensch hat ein sinnliches We sen an sich: ist er frei,'wenn er;mir, wie das Fohlen, sich her umtummeln kann? Nein! daß er von 'der-Schwere fortgezogen werde, wie der Stein, ist gegen seine Natur, weil in seinem dichten Körper eine lebendige Seele wohnt; daß er von der sinnli chen Lust hingerissen werde, wie das Fohlen/ ist gegen seine Natur, weil seiner Seele ein Geist

innewöhnt, der nach Wahr heit aufwärts strebt und dessen Leben die Erkenntniß ist. Die Schwere des Körpers fesselt die Seele; diese ist nur in dem Grade frei, als sie jene überwindet und über sie gebietet. Die Sinnlichkeit der Süele fesselt, den'Geist; dieser ist nur in dem Grade frei, als er jene überwindet und über sie gebietet. Wie aber der Körper, sich.selbst überlassen, frei dem Zuge der Schwere folgt; und wie die Seele/sich selbst überlassen, frei dem. Züge der sinnlichen Lust folgt;, so folgt

auch der, von den Fesseln des Körpers und der Sinnlichkeit'/gelöö'te Geist, frei dem Züge der Wahrheit. Das ist also des Menschen Natur und Freiheit daß er der Wahrheit folge, Das Leben nach der Wahrheit aber ist die Weisheit, Und der Mensch ist daher nur in so fern frei, als er weise ist. Es leuchtet Jedem nn, daß die Freiheit des'Weisen, wahrend er überlegt d. h. die Wahrheit. sucht, gerade darin besteht,' Nicht nothwendig .hingerissen zu'werden von der Gewalt d'eö JÜsiinkts, sondern Diesen im, Zäume ^zU'halckt

durch die 'eigene 'und'Anderer Vernunft,WeM.VerlNtnst, dä.'sie/gerade ^ Mrk- mal unserer' Menschlichkeit, also 'Unserer H a t ur. bildet, ^w e son t- lich .nothwendig Ist zur. 'währen Ireiheit de'S.'Menschen,, 'es sei denn, , daß'wir fälsch 'geredet, / älS/wir' 1 'fciMn,''haß die wahre. Frei heit jedes Wesens darin' besteht,, 'daß. es Ungehindert seiner. Natur folgen, .seiner NatUr gemäß'. sich.bechegen und' bestehen kann/ Zer reißt also alle .Bände,,, werfet alle MauerU Und Schränken' Ükeder, so. lange

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 2 of 4
Date: 29.12.1851
Physical description: 4
, in welchem dieselben bekanntlich frei ausgingen. Damals enthielt nun die Tirolerzeitung einen kurzen, wenn anch herben Bericht über den Prozeß und zwar zunächst ge gen den Staatsanwalt, nebenbei auch den Präsidenten berührend, indem besonders des erstem Haltung der Rüge unterzogen wurde' da er bekanntlich, wie dieß ausführlich Hr. v. Gombart in der R. Münch. Zeit. nachgewiesen hat, durchaus nicht dem entsprochen hat, was man von ihm in der Aufrechthaltung der Anklage hätte erwar ten sollen. Denn war schon die Anklage der Art

, als was der edle Gombart über den selben Prozeß und später bei Gelegenheit des zweiten Prozesses aus führlicher und vielleicht auch herber ausgesprochen. *) Und nun — welches Urtheil erfolgte von dem hohen Gerichtshof? Die Geschwor nen sprachen die Mehrzahl der politsschen Verbrecher frei; die Ge schwornen sprachen frei den Dr. Ringler. der die Veranlassung des Artikels in der Tirolerzeitung war; die Geschwornen vernrtheilten den Roller wegen Höhnung und Verspottung dessen, was dem Chri sten das Heiligste

ist, zu acht Tagen Gefängniß und 25 st. Geld buße; ja die Geschwornen in Ansbach sprachen in diesen Tagen einen Andern frei, der die ersten Glaubenssätze, ija den Glauben an einen persönlichen Gott und seine Vorsehung mit allen Waffen des Spottes angegriffen hatte, völlig von aller Schuld los: aber der hohe Gerichtshof im Prozeß der Tirolerzeitung, bestehend aus Justizbeamten, verurtheilte den Redakteur der Tirolerzeitung zu 45 Tagen Gefängniß, zu 36 fl. Geldbuße, wie zur Tragung der Ko sten

. So sehr ist es inBaiern verpönt, irgendwie einen Beamten auch nur im mindesten anzugreifen. Verhöh nung des Königs (Prozeß gegen den Gradaus) geht frei aus; der Gotteslästerer geht frei aus; der Verhöhner auch des Heiligsten, er wird freigesprochen, oder höchstens zur geringsten Strafe verurtheilt; aber der Redakteur der Tirolerzeitung, der den Gebildeten, resp. den Beamten in der Mehrzahl Mangel an christlicher Erkenntniß vor geworfen, er büßt sein Vergehen mit 45 Tagen Gefängniß, ja der hohe Gerichtshof

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 04.07.1854
Physical description: 4
Wissenschaft Kann glückförderndes Werk schaffen der Menschengeist; Ihr im Schooße gehegt entkeimt die Weisheit, Draus uns Freiheit i;nd Glück erblüht. Schön ist steigender Aar, der in der Sonne Glut Taucht, hochstrebenden Ang's himmlisches Licht genießt: Schöner — menschlicher Geist, im stolzen Fluge Frei durchwallend des Wissens Bahn. Rings ihm schließet sich auf goldener reicher Born, Aus vielfältigem Schacht holt er die Perlen vor. Fügt zur Krone sie dann, zur Glückeskrone, Die er siegend der Menschheit

reicht. Frei sei Streben deö ManiiS, frei in der Wissenschaft! Kein engzwingender Pfad lenkt zu den Sternen auf, Schranklos dehnt sich das All, zum Stein der Weifen Führt uns nimmer Orakelspruch. An den Herrn Unterrichtsminister Leo Grasen v. Thun Erc. Zuch aus Tirol. Jüngst noch hemmten den Geist Schranken auf feinem Flug Nach methreichem Gefild, hielt ihn am Gängelband Schulzwang nieder im Staub, sein Fittig lahmte. Fern blieb Weisheit und Glück für uns. Tantals sehnende Qual drückte des Jünglings

muthigen Geistes nun Lichtumhüllend Gewölk, riß es vom Himmel ab. Daß auf unsere Stirn Prometheus milde Sein hellstrahlendes Licht ergoß; Schlug mit mächtigem Stab kühn auf die Felsenwand, Draus sprang sprudelnd der Quell ewiger Weisheit vor. Der frei, golden und klar nun in die Seele Wahrheitdürstenden Jünglings fließt — Steh, schon rafft er sich auf, stammelt Begeisterung Dir, o Retter! indeß frei er den Fittig schlägt. Und Siegstrahlenden Blicks und Mannatrinkend Sich in's Land der Verheißung

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 19.05.1853
Physical description: 8
der errichreten Kaufsnrkunde in das Versuch- buch der betreffenden Gerichröbeliörde versickert unp mir jäl,rlictien fünf yon Hundert verzinser werden. Deui Käufer stebt übrigens frei, auch vor PC erwähnten Zeitpunkte den ganzen Kaufschilling zu berichtigen. V. Die gedachten Objekts werden einzeln, und zwar in der Ordnung, wie die im gkgslisvärtigeg Epjkt? vorfomMfn, versteigert wesdxn. VI. Es werden auch sclirinliche Offerte angciiom- men. die jedoch eniwcd»r vor der Versteigerung, oder auch wghrcnd

verweigert, oder d-e Bcrstrigrruugs, und Kaiifs-Vedi'ilgnngrn nicht pünrriich ei»hält, ' so bleibt eS der Wahl des verkaufenden Fondes über^ lassen, ob der Käufer zur <Iinbaltung des Aertra gec> verhalten, oder das Kaufsobjr!t im administra tiven Wege zurückgenommen und einer neuerlichen Versteigerung ausgesetzt werden will, in welch' letz terem Halle es ferner dem verkaufende» Fonde frei stebt, jenen Ausrufspreis zu bestimme», welchen er seinem Interesse angemessen find t, uud die Zab- lüugsfristen

-Proknratnr als Beklagter nntersteht, dnrch, zuführen sein n?erden. Besondere veding««gen, welche stch auf dse Urbarial-Giebigkeiten und auf »t? «it dem H«fe Novloo verbunden«, ^S»>chte Md Dervnüten beziehen. Im Hmblick« auf das allh. Patent wu» T» Septemher lS4S werden die vorbeschriebenen Rea>x litäten nicht nur ganz frei von allen Urbarkal-Lasten, sanpett» auch frei von allen jeiskn Verpflichtung»« per^q^ft, welche a^s den Aesstzen über vix sntlqstziqg fHr ye^ peMei; Ye» b^lpsts/^n l^UZnd»» entsvrinaen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 16.11.1853
Physical description: 6
, ohne etwas verschuldet zu haben, was ihn in die Reihen der Verbrecher werfen könnte, und bis zum letzten Augenblicke die Angst des Todes gelitten, mnß frei, gänzlich frei werden vom Militärdienste, zu welchem er olmedieß auf eine so fürchterliche Weise gepreßt »purde, und ich hoffe von der Gnade und MUde Ew. königlichen Majestät, daß demselben noch heute diese Freilassung pnblizirt werde.' »Unsere erlauchte Schwiegertochter scheint von der Strenge des ^jini-5 inilitnris, zumal weiln die Sol daten in neiv stehen

Jahre.' »Dieß billige ich auch', eutgegnete die Kurprinzessiu lächelnd, »und gewiß, Ew. köuigl. Majestät wird mir uiin nicht länger verweigern, diese nnerqnickliche Angelegenheit schnell zu Ende zu führen. Ich habe der armen Fran dieses Mannes, als diese das mir so theure Armband, ein Geschenk Ew. Majestät, welches ich verloren, zurückbrachte, versprocheu, als Belohnung dafür ihr ihren Mann frei vom Militär- Dienste zurückzubringen, uud habe bereits, mit Voll macht versehen von meinem Herrn Gemahl

seiner Schwiegertochter. »Ew. Majestät werden gewiß nicht wollen, daß die Kurprinzessiu von Sachsen wortbrüchig werden soll', entgegnete diese im festen, ruhigen Tone. »Aber es wäre ja himmelschreiende Ungerechtigkeit, wenn morgen die übrigen Meuterer Spießrnthen lausen sollten nnd dieser ganz frei ausgehen dürste', bemerkte bedenklich der König. »Dann beglücke alle die Betheiligten die Gnade Ew. Majestät', rief die Kiirprinzessin, die den König zn g«t kannte, um nicht zn wissen, daß sie nun schon gewonnen

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 04.05.1853
Physical description: 8
bung der errichteten Kaufsurkunde itt das Verftch- bnch det° betreffenden Gerichtsbehörde versichert und mit jährlichen fünf voll Hundert verzinset werden. Dein Käufer stellt übrigens frei, auch vor dem erwähnten Zeilpunkte den gaitzeti Känffchillillg' zu berichtigen. V. Die gedachten Objekte werden einzeln, Und zwar in der OrdnuUg . wie die, im gegenwärtigen Edikte vorkommen, versteigert werden. VI. ES werden auch schriftliche Offerte augeno,». meu. die jedoch euiwedrr vor der Versteigerung, cder

chen Kontraktes verweigeit, oder d e Versteigerungs, und Kälifs-Bedl'ngungen nicht pünktlict, einhält, so bleibt es der W»hk deS verkaufenden Fonves über lassen, ob der Käufer zur Einhaltnng des Aertra- ges verhalten, oder das Kaiifsobiekt im ädmliiistra- liveii Wege zurückgenoiiime» und einer neuerlichen Versteigerung ausgeselzi werde» will, in welch' letz terem ,^alle es ferner dem verkaufenden Fonde frei steht, jenen Ausrusspreis zu bestimmt», welchen er seinem Interesse angemessen find t, nnd

, dem die Finanz-Proknraiur als Beklagter untersteht, durch zuführe» fein «erde». , Besondere Bedingungen, welche sich auf die Urbarial-Siebigkeiten «nd «Af die mit dem Hofe dlovino verbundene« Rechte und Servituten beziehen. Im Hinblicke auf das alih. Patent vom 7. September 1848 werden die vorbeschriebenen Rea litäten nicht nur ganz frei von allen Urbarial-Lasten, sonder» auch frei von allen jenen Verpflicht«ngen verkau/t, welche auS den Gesetzen über die Grund- entlastung für den Besitzer de< belasteten

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 12.05.1853
Physical description: 8
Einverlei bung der errichteten Kaiifsurkunde in das Verfach- bnch der betreffende» Gerichtsbehörde versichert und «nn jährlichen fünf von Hundert verzinset werden. Dem .Käufer siebt übrigens frei, auch vor dem erwähnten Zeiipuukte den gaiijen Kaufschilling zu berichtigen. V. Die gedachten Objekte werden einzeln, und zwar in der Ordnung , wie die in» gegenwärtigen Edikte vorkommen, versteigert n erden. VI. Es werden anch schriftliche Offerte a»geno»>-^ inen, die jedoch entweder vor der Versteigerung

- nung veilangt wird. X. Wenn der Känfex die Fertigung deS sli>riftli che» Kontraktes verweigert, oder d e VersteigerungS^ und Kaufs-Bedl'ngiingen nicht pünktlich eiuhält, so bleibt eS der W.ihl des verkaufenden Fondrs über lassen, ob der ^täuser zur Einbaltung deS Vertra ges verhalten, oder d.rS Kanfsobjelt im administra tiven Wege zurückgenommen und einer neuerlichen Versteigerung ansgefetzi werde» will, in welch' letz terem Falle es ferner dem verkaufenden Fonde frei steht, jenen Ausrufspreis

b>i demjenigen im Sitze der bierländigen Finanz-Prokuratur befindlichen Gerichte, d m die Kinanz-Prokuratur als ??eklagter untersteht, durch- zuführen fei» werden. ^ ; V«f»«dere «edt«g»x«»«, > / welche stch auf die Urbarial-Äiebigkeilen und die mit de« Hofe Kovlao verbunden«», Rechte u«d Servituten bezkehen. Im Hinblicke auf daS allh. Patent vo» 7. September IS4S werde« dir vorbeschriebenen R««- litäten nicht nur ganz frei pon allen Urbarial-Laste«, sondern auch frei von allen jenen Verpflichtungen verkauft

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 07.04.1858
Physical description: 6
Amtsblatt zum Tiroler Böthe«. <^- T'v. Innsbruck, den ?. April 1868. Licitationen. z Versteigernngs-Cdikt. Nr. 717 In Folge b. Bewillignng deS k. k. Landesgerich- teS zu Innsbruck vom 2. d. Mts. Z. 356 werden nachstehende den Johann Huber'schen minderjähri- <zc» Kludern von Kitzbichl gehörige Realitäten über ?/nlangen der Vormzindschast dieser Kinder der frei willigen öffentlichen Feilbiethung unterzogen, als: I. Parthie Kat.' Nr. 174 der Stadt Kitzbichl: eine gemauerte, 3 Stock bohe Behausung

versteigert. » ^ ^ Bedingunqen der Realitätcn-Feilbiethung können dieselben in den gewöhnlichen Umtsstnnden bieramts eingesehen, und werden vor Beginn der Lizitation bekannt gegeben werden. ^.Acz'rksanit Kitzbichl als Gericht am 10. März 1853. / Der k. k. Bezirksvorsteher: Jäger. 2 Edikt. Nr. ,627 Vom k. 5. Bezirksamte Kältern als Gericht wird bekannt gemacht, daß über exekutives Anlangen deS Johann Frei von Missian durch vr. Nnßbau- mer, wider Paul Frei von dort, wegen einer For derung von 313

fl. 57 kr. R. W. 2. Kat. Nr. 140 Acker und Weinban in der Rigl Spiegel, das Adlerstück genannt, von 7'/- Star land, gränzend 1. Güterweg, L. Gemeindeweg, 3. an vorbeschricbenes Stück, 4. Franz Kößler, bewer thet das Starland zu 130 fl. oder im. Ganzen auf 975 fl. R. W. 3. Nr. 50 Lit. L. des Katasters Hocheppau: Ein Wiesfeld und etwas Wald von 22 Starland 84 Klafter, gränzend 1. an Theodor v. Knoll, 2. Eigenthum, 3. Weg, 4. Johann Frei, bewerthet das Starland zu 160 fl. oder zusammen auf 3654

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 06.03.1858
Physical description: 10
-theologische Fakultät habe in Folge der Con vention aufgehört, frei zu sein, sie könne darum kein *). Etwa nach Peru. (Anni. d. Red.) ebenbürtiges Mitglied der akademischen Körperschaft mehr bleiben, da die Mitglieder dieser Körperschaft der Frei heit genießen müssen. Dagegen bemerkt nun das »Deutsche. NolkSblalt,' daß die katholische Fakultät durch die Con vention keint andere Stellung zum Bischof erhielt, alS die schon vor der Convention faktisch bestand; ihre bis herige faktische Stellung wurde blos

rechtlich normirt und vertragsmäßig anerkannt. Wenn die Majorität deS Senats die katholische Fakultät für unfrei ansieht, die übrigen Fakultäten aber für frei, so kann man sich eines Lächelns nicht erwehren, denn unwillkürlich drängen sich da die Maßregeln in Erinnerung, welche einen Dr. Mack, Bischer, Reyscher, Robert Mohl, Schwegler, Zeller tra fen. Diese Namen könnten abrathen, auf die Freiheit der akademischen Körperschaft nicht gar zu hoch zu schwö ren. — Aus G münd wird geschrieben, daß alS Mutter

werden. Diese plötzlichen zahlreichen Verhaftungen haben in weiten Kreisen Schrecken erregt, und viele, die noch frei, fürchten, daß auch sie von der „Raz;ia^ getroffen werden. Die Regierung hat erklärt, daß die Verfolgung nur den Asfiliirten geheimer Ge sellschaften gilt; sehr viele sind jedoch in Folge falscher Denunciationen unschuldig in die Gefängnisse geschleppt wordcn. Selbst die „Jndepend. Belge' wünscht, daß diese SchreckenSmaßregeln bald vorübergehen und mög lichst beschränkt

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 23.03.1858
Physical description: 6
Amtsblatt (M «« ) AttttSbruck, den SS März 5. ' '>!»'/! - > ' 18S8. Licitatioucu. i l Wersteiäerungs-Edikt. Nr. 7t7 In Folge h. Bewilligung deS k.'.t. Landesgerich- ites-jü Innsbruck vom 2. d. Mts. Z. 356 werden, nachstehend« den Johann Hubeb'schen minderjährig gen Kindern voit Kitzbichl gehörige Realitäten über! Anlangen der-Vdrtnundschast dieser Kinder der frei willigen öffentlichen Feilbiethung ilnter^ogen') als: > Parthie'Küt. Nr. l74 der Stadt Kitzbichl:. ' - 'ä. eine g^manerte, 3> Stock

, die Baümannsfahr- nisse und andere Geräthschaften ic. gegen sogleich? Baarzablung versteigert. Was die Bedingungen der Realitäten-Feilbiethung betrifft, so können dieselben in den gewöhnlichen AmtsstundeN hieramtS eingesehen, und werden vor Beginn der ?izitätioii bekannt gegeben werden. K. K. Bezirksamt Kitzbichl als Geiicht ' am 10. März 1858. Der k. k. Äezirksvorsteher: Jäger. I Edikt. Nr. >627 Vom k. k. Bezirksamte Kältern als Gericht wird bekannt gemacht, daß über exekutives Anlangen des Jokann Frei

von Missian durch vr. Nußbau- mer, wider Paul Frei von dort, wegen einer For derung von 813 fl. 33 kr. N. W. sammt Anh ing die Feilbiethung nachstehender Realitäten, als: I. Kat. Nr. 610 Lit. ä. Eine,Behausung zu Mis sian mit Civil-Nr. 67 bezeichnet, ?it. v. Ein Kraut aus Acker »md Welitbau bestehend, von 50 Star- land 31 Klflfter, mit den Gtänzen l. ^an daS nach^ beschriebene Grundstücks und Franz jkößler, 2. und 3. Weg, .4. Eigeiithüni. > . Hievon wuroe däS Hasis^lSSN und das Grund stück per Starland

> 3. .Weg> 4. Johann Frei, bewerthet das Starland'zu l60 fl. oder zusammen auf 3654 fl. 24 kr. R. W. 4. Aus Kat. Nr. 6>9 Streumoos ans den Fuchs, angern zu, Unterrain von' 27 Starland, gränzend 1.'an Pfärsb.enefijknm St. PaulS, 2..G>org Mar- scliall und Franz Mederle Gattin. 3. Prosanter, Drärlmüller in Gries. Franz Call Erben, be- weither das Starland zu 35 I. daher öas Ganze ztl - > , , 2295 fl. R. .W. 5. Nr. 122 Lil. v. des Katasters Hocheppan: Berg und ,Wald in Verfikl^von I ^.Starland, grän zend l.äii

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 22.11.1855
Physical description: 6
werden. Achtundzwanzigster Artikel. Jene Ordenspersonen, welche laut der Satzungen ihres Ordens Generalobe ren, die bei dem heiligen Stuhle ihren Wohnsitz haben, unterstehen, werden von denselben in Gemäßheit der gedachten Satzungen geleitet.werden, jedoch ohne Beein trächtigung der Rechte, welche nach Bestimmung der Kirchengeselze und insbesondere des Konziliums von Trient den Bischöfen zukommen. Daher werden vor benannte Generaloberen mit ihren Untergebenen in allen zu ihrem Amte gehörigen Dingen frei verkehren

und die Visitation derselben frei vornehmen. Ferner werden alle Ordenspersonen ohneHinderniß die Regel des Ordens des Institutes, der Kongregation, welcher sie angehören, beobachten und in Gemäßheit der Vor schriften des heiligen Stuhles die darum Ansuchenden in's Noviziat und zur Gelübde-Ablegung zulassen. Dies Alles hat auch von den weiblichen Orden in so weit zu gelten, als es auf dieselben Anwendung leidet. Den Erzbischösen und Bischöfen wird es frei stehen, in ihre Kirchensprcngel geistliche Orden

und Kongre gationen beiderlei Geschlechtes nach den heiligen Kir chengesetzen einzuführen. Doch werden sie sich hierüber mit der kaiserlichen Regierung in's Einvernehmen setzen- Neunundzwanzigster Artikel. Die Kirche wird be rechtigtsein, neue Besitzungen auf jede gesetzliche Weise frei zu erwerben und ihr Eigenthum wird hinsichtlich alles Dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder in Zu kunft erwirbt, unverletzlich verbleiben. Daher werden weder ältere noch neuere kirchliche Stiftungen ohne Ermächtigung

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 20.11.1855
Physical description: 6
in der ganzen Kirche, so weit sie reicht, nach göttlichem Gesetze inne hat, so wird der Wechselvrrkehr zwischen den Bischöfen, der Geistlichkeit, dem Volke und dem heiligen Stuhle in geistlichen Dingen und kirchlichen Angelegenheiten einer Nothwendigkeit, die landesfürstliche Bewilligung nach» zufuchen, nicht unterliegen, sondern vollkommen frei fein. Dritter Artikel. Erzbischöfe, Bischöfe und alle Or, dinarien werden mit der Geistlichkeit und dem Volke ihrer Kirchensprengel zu dem Zwecke, um ihres Hirten

- amtes zu walten, frei verkehren, frei werden sie auch Belehrungen und Verordnungen über kirchliche Ange, legrnhriten knndmachen. Vierter Artikel. Ebenso werden Erzbischöfe und Bischöfe die Freiheit haben. Alles zu üben, was den selben zu Regierung ihrer Kirchensprengel, laut Erklä» rung oder Verfügung der heiligen Kirchengefetze, nach der gegenwärtigen, vom heiligen Stuhle gutgeheißenen Disziplin der Kirche gebührt, und insbesondere: a) Als Stellvertreter, Räthe und Gehilfen ihrer Ver waltung

-Oberaufseker des Kirchensprengels wird Seine Majestät aus den vom Bischöfe vorgeschlagenen Männern ernennen. Falls in gedachten Schulen für den Religionsunterricht nicht hinlänglich gesorgt wäre, steht es dem Bischöfe frei, einen Geistlichen zu bestimmen, um den Schülern die Anfangsgründe des Glaubens vorzutragen. Der Glaube und die Sittlichkeit des zum Schullehrer zu Bestellen den muß makellos sein. Wer vom rechten Pfade ab irrt, wird von seiner Stelle entfernt werden. Neunter Artikel. Erzbischöfe

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.03.1857
Physical description: 6
Majestät haben den Haupt- mann deö Sr. k. k. Majestät Allerhöchsten Namen führenden Iäger-NegimentS, Oswald Freiherrn von Schneeburg, zum k. k. Kämmerer allergnädigst zu ernennen geruht. Der hochwürdige Generalvikar Dr. Johann Stefan Raffeiner in New-Uork, bekannt durch seine Frei gebigkeit und Patriotismus hat neuerdings einen.Wechsel im Betrage von 2V2 fl. CM. als Geschenk für die Stadt GlurnS anher gesendet, welcher bereits seiner Bestimmung zugeführt wurde. Kaiserliches Patent vom 24. Oktober 1356

jener Bergwerksbesitzer, welche das Gold und Silber nicht auf eigenen Werkstätten darstellen, ihre golv- und stlberhalligen Erze und Schliche an k. k. Hüttenwerke nir Einlösung abgeben zu müssen, ist aufgehoben nnd jeder Besitzer eines Berg- oder WaschwerkeS kann mit seinen gewonnenen Metallen, Erzen nnd Schlichen frei verfügen. ' II. Andererseits erlischt gleichzeitig die in einigen Bergbezirken als bestehend angenommene Verpflichtung der k. k. Hüttenwerke, die Gold- und Silberhallenden Erze> und Schliche

von den Privat-Bergwerköbesitzern einzulösen, nnd eS kann diese Einlösung nur im Wege des Uebereinkommens, wie zwischen jedem andern Pri- vatbergwerkö- und Hüttenbesitzer erfolgen. *) Vom 23. Mai 18Z4 (N; G. Bl. I.III. St., Nr. t46.) III. Zum Behufe der freiwilligen Einlösung des Berg- und HüttengoldeS und Silbers, so wie der frei willigen Bruch- und Pagament-Einlösung für das k. k. Aerar werden sowohl die hierzu bestimmten k. k. Aemter, als auch die Preise, nach welchen hieb« vorzugehen

, Schlichen und Hüttenprodukten über die Grenzen Un sers Reiches stattfinden darf, bestimmen die jeweiligen Zollvorschristen. ' VI. Die bestehenden Vorschriften über den gesetzlichen Feingehalt der Gold- und Silberfabrikate und die da mit in Verbindung stehende Punzirung, so wie die bis herigen Bestimmungen, wonach eS allen Parteien frei steht, Gold und Silber in Barren, in Münzen, in Bruch- oder Faden.Gold und Silber / zur Ausprägung in gesetzlich gangbare Münzen oder zur Verwechslung

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 03.03.1858
Physical description: 6
hat, bintangegeben. 4. Werden dem Käufer der Realitäten die dar auf hastenden Hypothekarfchulden in alten Reckten überbunven, den KausschillingSrest aber hat der Käu fer gesetzlich sicher zu stellen, und nach einer halb jährigen Kündigung zu bezahlen. Sollte jedoch dcr Ersteigerer der Sicherstellung feines AnboteS nicht Genüge leisten können, so steht eS der Erbmassa frei, die betreffende Realität auf Kssten deS Käufers einer neuerlichen Versteigerung zu unterzieben, in welchem Falle eS sich von selbst versteht

, daß der allfällige Mindererlös bei der zweiten Versteigerung dem ersten Ersteigerer zur Last fällt unv er auf den allfälligen Mehrerlös keinen An spruch hat. 5. Wird dem Käufer von dem KaufschillingSreste in einem Jahre nicht mehr als der dritte Theil des selben allfällig aufgekündet werden, während eS dem Käufer frei steht auch eine höhere Abschlagszahlung gegen vorausgegangene Kündigung zu leisten. 6. Ist der KausschillingSrest von Lichtmeß 1858 an mit 5pCt. zu verzinsen. 7. Wag und Gefahr sowie der Besitz

, HiatanlegungS- und Cigen- thumSübertragungSgebühren, so wie Armenprozente allein zu bestreiten. UebrigenS bleiben, weil die Versteigerung auf frei williges Ansuchen erfolgt, den auf den Realitäten versicherten Gläubigern ihre Pfandrechte ohne Rück sicht auf den Verkaufspreis vorbehalte». Die Versteigerung des z« dieser Berlas- seuschaft gehörige» Mobilares, bestehend aus Zimmer und KücheneinnchtungSstücken, Betten. Klei der, Wäsche, Binderhandwerheug und 1400 bis 1500 Ahrn Weingeschirre

von verfchiedenemHolze und Größe wird am IS kommende» Monats März um 9 Uhr Vormittags im Hause Nr. 258 in der Bindergasse gegen sogleiche Baarzahlung in abusiver Währung vorgenommen werden. Bozen, am 25. Februar 1858. v. Spreng w/p., Präses, Gamper w/p. Nr. 507. Edikt. 103 Hl Vom k. k. KreiSgerichte hier wird über Ansuchen der Geschwister Dr. Anton Rottensteiner, Advokaten in Klausenburg, Johann, Anna und Apollonia Rot tensteiner hier, die nachbeschriebene Realität der frei willigen öffentlichen Feilbietung

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 2 of 4
Date: 25.01.1851
Physical description: 4
solchen Hokus-Pokus „frei und öffentlich an heiliger Stätte dulden können, wenn etwa „nicht die Absicht zu Grunde liegt, das eindringende Licht der „besseren Erkenntniß durch die dunkelste mittelalterliche Finsterniß „zu ersticken. Wir,' so fährt der hochweise Artikelschreiber. fort, „Wir, denen Pater Norbert seit Jahren als kluger Mann bekannt „ist, vermögen seinem jetzigen Auftreten kein anderes Motiv unter- „zustellen, als den alten Satz: Mrndusr vult deoipi, ergo de- „eipiatur: Die Welt will betrogen

, daß er es „für das größte, uner klärlichste Wunder halte, daß weltliche und geistliche Behörden sol- „chen HokuS - PokuS frei und öffentlich an heiliger Stätte dulden „können.' — Allein es ist sonderbar, daß solche wunderscheue Herren doch rmmer wieder an Wunder glauben, die doch handgreiflich keine Wunder sind; denn daß die weltlichen Behörden solche Dinge, wie -er P. Norbert dahier frei und öffentlich an heil. Stätte vorgenom men hat, dulden, und auch künftighin im ganzen österreichischen Staate dulden

werden, ist, seitdem die h. Kirche von der Knechtschaft der weltlichen Regierung frei geworden, kein Wunder mehr; daß -aber die geistlichen Behörden solches dulden, ist noch weniger ein Wunder; denn diese wissen es recht gut, was der Berichterstatter nicht zw wissen scheint, daß kirchliche Gebete, Segnungen, Salbun gen, Händeauflegen, kein „Hokus-Pokuö', sondern rein kirlchliche und für christgläubige Seelen heilsame Dinge seien, und sich gar wohl an heil. Stätte schicken; hat ja die heil. unfehlbare katholische

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 4 of 8
Date: 15.01.1853
Physical description: 8
seinem Einflüsse entziehen. Cin Gegenstück zu Montalemberts Schrift von den katholischen Interessen im 19. Jahrhundert. Wir haben seiner Zeit Rechenschaft gegeben von Montalemberts jüngster berühmter Schrift, welche auf der Täuschung beruht, als sei das sog. Repräsen tativ system ein System der politischen Frei heit, daher die Katholiken diesem System hold sein müß ten, /,weil die Kirche eben so der Freiheit, wie die Frei heit der Kirche bedürfe.' Dieser Täuschung ist der Bischof von Annecy in Savoyen mittelst

die Ab sicht und die Mittel fest, sie zu knechten. Selbst wenn die religiöse Freiheit im Allgemeinen zugestanden wird, besteht überall der stillschweigende Vorbehalt, diese Frei heil nicht bis zu den Katholiken gelangen zu lassen; darüber, sollte man glauben, bestehe ein allgemeines Ein verständniß unter allen politischen Systemen, unter der reinen Monarchie, Der gemäßigten Monarchie, dem con- stitutionellen Königthum, der oligarchischen und Demokrati schen Republik; allenthalben ist es stillschweigend

gegen sie bis zur Verfolgung getrieben wurde. Wohlan! kaum hatten sie begonnen. Die Süssigkeiten einer in ihrem Blute getauften Freiheit zu genießen, als auch schon der radikale Despotismus gegen sie sich auf Reaction zu ver legen begann. Jetzt nimmt er eine nach der andern die Freiheiten eines Volkes zurück, dem sie gar theuer zu stehen gekommen. Man rückt langsam, aber unablässig vorwärts und Das nach einem so geschickt angelegten Plane, daß er nothwendig zur Zerstörung der katholischen Frei heit

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