5,791 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Tiroler Sonntagsbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRSO/1886/22_08_1886/TIRSO_1886_08_22_5_object_7910561.png
Page 5 of 8
Date: 22.08.1886
Physical description: 8
; — e) wenn er jene Personen, denen er nach dem Gesetze einen Erbtheil hinter- lassen muß, nicht gehörig bedachte; ä) wenn die eingesetzten Erben die Erbschaft ausschlagen; — endlich e) wenn die eingesetzten Erben erbunsähig sind. — Ist also keine giltige letztwillige Anordnung vorhanden, so fällt die ganze Verlassenschaft den gesetzlichen Erben zu; hat dagegen der Verstorbene eine wirksame letztwillge Verfügung hinterlassen, so fällt auf die gesetzlichen Erben nur jener Theil des Nachlaßvcrmögens

, über welchen er nicht ver fügt hat. Endlich können die Notherben, d. h. jene Personen, welche der Erblasser mit einem Erbtheil bedenken muß. im Falle einer Verkürzung durch die letztwillige Verfügung, die Ergänzung des Pflichttheiles kraft des Gesetzes fordern.*) Gesetzliche Erben sind diejenigen, welche mit dem Erblasser durch die eheliche Abstammung in nächster Linie verwandt sind. Die gesetzliche Erbfolge umfaßt sechs Linien, welche auf folgende Weise bestimmt werden: Zur ersten Linie gehören diejenigen

; sind aber weniger als drei Kinder vorhanden, so gebührt dem überlebenden Ehegatten der vierte Theil der Veilassenschaft zu lebenslänglichen Fruchtgenusse; das Eigenthum hievon gebührt den Kindern; sind zwar keine Kinder, aber andere gesetzliche Erben des Erblaffers vorhanden, so gebührt dem über lebenden Ehegatten der vierte Theil der Verlassen schaft. — Es wird jedoch in diesen Fällen jenes Vermögen, welches gemäß der Ehepakte, eines Erbvertrages oder eines Kodizillcs dem überleben den Ehegatten zukommt

1
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1887/28_10_1887/BTV_1887_10_28_7_object_2921835.png
Page 7 of 8
Date: 28.10.1887
Physical description: 8
Grandner zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Aufenthalt derselben unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an bet diesem Gerichte zu melden und dle ErbSerklärung anzubringen widrigenfalls die Verlassenschäft mit den sich meldenden Erben und den für sie aufgestellten Curator Johann Kramer jun., Besitzer beim Fasser zu Waidach in Kössen abgehandelt werden würde. K. K. Bezirksgericht Kitzbühel am 20. September 1887. 28K

, denselben binnensechS Monaten vom Tage der dritten Einschaltung dleseS Ediktes an gerechnet, bei dieser k. k. NotarlatS-Kammer anzumelden haben, widrtgenS nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf diese Ansprüche die Zustimmung zur Rückstellung und erforderlichen Löschung der Kaulion ertheilt werden wird. Innsbruck, den 9. Oktober 1887. K. K. NotarlatSkammer f. Deutsch-Tirol u. Vorarlberg mlt dem Sitze in Innsbruck. Der Präsident: Dr. Knoll. Erben- 3 Vorrnfungs-Edikt. Nr. iosi6 Von dem k. k. städt.-del

. Bezirksgericht Bozen werden dle gesetzlichen Erben der den 3. Juli 1887 in Bozen ver storbenen ledigen Private Magdaiena Lun aufgisordert, binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihre« gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbs- erklärung anzubringen, widrigen? die Verlassenfchaft mlt jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen fchaft aber, oder wenn sich Niemand

erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS einge zogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wäre. » K. K. städt.-deleg. Bezirksgericht Bozen am 10. Oktober 1887. 8 Der k. k. LandeSgerichtSrath: WallnSfer. 3 Edikt. Nr. 3986 Vom k. k. Bezirksgerichte Kitzbühel wird hlemlt be kannt gemacht, eS sei am 24. Jänner 1887 Elife Wtw. Schwelnester geb. Satler, Besitzerin

deS GrafenhäuSl zu St. Johann in Tirol, mlt Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Auf Grund des Gesetzes erscheinen zu deren Nachlaß ihre ehel. Kinder Johann, Josef, Georg, Franz, Maria, Anna und Elife Schweinester als Erben berufen. Da dem Gerichte der Aufenthalt deS Johann Schweinester unbekannt ist, so wird derselbe hiemit aufgefordert, sich binnen einem Jahre vom unten angesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu meiden und dle ErbSerklärung anzubringen, widrigenfalls dle Ver lassenschäft

10
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1882/19_10_1882/BTV_1882_10_19_8_object_2897558.png
Page 8 of 8
Date: 19.10.1882
Physical description: 8
Frist über neuerliches An suchen zu deren Todeserklärung geschritten werden würde. K. K. st. d. Bezirksgericht Bozen am 27. September 1882. 224 Wallnöfer. Erben- ! VorrufNNgs -Edikt. Nr. 5042 j Von dem k. k. st. d. Bezirksgerichte Bozen werden ! die gesetzlichen Erben deS den 23. April 1832 ver- . storbenen Johann Zelger, Pfründner im Spitale zu > Deutschnosen, aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an gerechnet sich bei diesem gefertigten Gerichte zu melden

, und unter Ausweisung ihreS gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung «»zu zubringen, widrlgenS die Vcrlassenschast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeant- wortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben bis sie durch Verjährung nicht erloschen wäre». Bozen

den 9. Anglist 1832. 224 Wallnöfer. Erben- Z VorrnfungS-lSdikt. Nr. 1470 Von dem k. k. Bezirksgerichte NauderS werden die gesetzlichen Erben des den 24. Dezember 1331 verstor benen 'Anton Netzer, Schneider von Pfunds, auf gefordert, binnen Einem Jahre von dem unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bet diesem Gerichte zu melden und nnter Ausweisung ihreS gesetzlichen Erb rechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, ver handelt

und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, dle ganze Verlassenschast vom Staate als erbSlos eingezogen würde, nnd den sich allfälliz später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht er loschen wären. Nauders den 12. August 1882. 77' Der k. k. Bezirksrichter: Kling ler. 3 Edikt» Nr. 2954 Vom k. k. Bezirksgerichte Mittersill wird bekannt gemacht, daß Johann Oberleitner. Besitzer

und die ErbSerklärnng anzu bringen, widrigens die Verlassenschaft mit den sich mel denden Erben nnd dem für ihn bestellten Kurator Se bastian Plaikner, Privat in Mittersill, abgehandelt und der ihm gebührende reine Nachlaß bis zum Beweise seines Todes oder seiner erfolgten TodeSerklärnng bei Gericht ansbewabrt würde. Mittersill am' 10. August 1332. 240 3 Edikt. Nr. 2473 Von dem k. k. Bezirksgerichte W.-Matrei wird be kannt gemacht, eS sei am 14. März d. IS. Johann Fuetsch, hintergebener Bauer von Mitteldorf

11
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1884/17_06_1884/BTV_1884_06_17_8_object_2905673.png
Page 8 of 8
Date: 17.06.1884
Physical description: 8
einen andern Sach walter namhaft zu machen. K. K. st.-d. Bezirksgericht Innsbruck am IS. Juni 1884. 423 Dr. Daum. Erben- 2 Borrufungs-Edikt. Nr. 1166 Von dem k. k. Bezirksgerichte in GlurnS werden die gesetzlichen Erben des den 2g. September 1333 ver storbenen Maurer Johann Thöni von Schleiö aufgefor dert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens

dieVerlassenschast mit jenen, dle sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantivortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen schaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos einge zogen würde, und den sich allfälltg später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blie be», bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht Glurns am 1k. April 1884. 189 Der k. k. Bezirksrichter: Ferraris. 2 Erben-Vorrufungs

-Gbirr. Nr. 1380 Von dem k. k. Bezirksgerichte Telfs werden die ge setzlichen Erben der den 17. Dezember 1834 verstorbenen Anna Zeil er von TelfS aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet sich bei diesem Gerichte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzu bringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft

aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Ver lassenschaft , vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfallig später mclvenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht TelfS am 11. April 1384. 258 Tafatscher. 2 Edikt. Nr. 1396 Von dem k. k. BezirSgerichte Bruneck werden diejenigen, welche als Gläubiger an die Verlassenschaft deS am 13. März d. IS. mit Testament verstorbenen Mathias Niedermair, Pichler

Stauder geb. Melr, Private in WelSberg, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben, in welcher sie ihre Jntestaterben zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der 'Aufenthalt der solcherart ein gesetzten Erbin Anna Kaufmann »»bekannt ist, so wird dieselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei dem gefertigten k. k. Notar oder beim k. k. Bezirksgerichte in Welsberg zu melden und die ErbSerklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschast

12
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1882/10_10_1882/BTV_1882_10_10_8_object_2897429.png
Page 8 of 8
Date: 10.10.1882
Physical description: 8
: Dr. Alois Knoll. Erbeu- 2 Norrufungs-Edikt. Nr. 5042 Von den» k. k. st. v. Bezirksgerichte Bozen werden die gesetzlichen Erben des Den 29. 'April 1882 ver storbenen Johann Zeige r. Pfründner im Spitale zu Deutschuosen, aufgeforderr, binnen Einem Jahre von dem unten gefetzten Tage an gerechnet sich bei diesem gefertigten Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserkläruug anzu- ^ubringen, widrigens die Aerlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt

und ihnen eingeant- rvortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allsällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Bozen den 9. August 1332. 224 Wallnöfer. Erben- 2 VorrufUNgs-Edikt. 0!r. 1470 Von dem k. k. Bezirksgerichte Nauders werden die gesetzlichen Erben deS den 24. Dezember 1331 verstor

würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht er loschen wären. NauderS den 12. August 1332. 77 Der k. k. Bezirksrichter: Kling ler. 2 Edikt. Nr. 2954 Vom k. k. Bezirksgerichte Mitterstll wird bekannt gemacht, daß Johann Oberleitner, Besitzer des Thurner- wiesengutes in Lämmerbichl, am 14. März 1332 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben ist und daß Bartlmä Oberleitner, Fuhrknecht angeblich zu letzt in Kirchberg

in Tirol, ein Bruder des Johann Oberleitner sei»., Vaters des Verstorbenen, zu einem Sechstel zur gesetzlichen Erbfolge berufen ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt des Bartlmä Ober leitner unbekannt ist, wird derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre d. i. bis 10. August 1333 bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung anzu bringen, widrigens die Verlassenschast mit den sich mel denden Erben und dem für ihn bestellten Curalor Se bastian Plaikner, Prirar in Mitterstll, abgehandelt

und der ihm gebührende reine Nachlaß bis zum Beweise seines Todes oder seiner erfolgten Todeserklärung bei Gericht aufbewahrt würde. Mitterstll am 1». August 1832. 24V 2 Edikt. Nr. 2473 Von dem k. k. Bezirksgerichte W.-Matrei wird be kannt gemacht, es sei am 14. März d. Js. Johann Fuetsch, hiiuergebener Bauer von Mitteldorf in ! Virgen, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung j verstorben, in welcher er feine Söhne Johann, Daniel, j Josef und Alois zu Erben einsetzte, s Da dem Gerichte der Aufenthalt

13
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1887/25_10_1887/BTV_1887_10_25_6_object_2921788.png
Page 6 of 8
Date: 25.10.1887
Physical description: 8
dS. IS. HieramtS zu überreichen. K. K. BezirkShauptmannschaft Landeck am ö. Oktober 1887. Für den k. k. BezirkShauptmann: Fürstenwärther. Konvokationen. 3 Erbeu-^onvocations-Edikt. Nr. 886k Vom k. k. Bezirksgerichte Meran wird bekannt ge macht, eS sei zu Obermals am Salzergütl am 17. Aug. 1337 Sebastian Höllri^l, Gutsbesitzer, mit Hinterlassung eines mündlichen Testamentes vom 11. Oktober 1885 verstorben, in welchem derselbe setne gesetzlichen Erben zu Erben seines Nachlasses einsetzte. Nachdem

diese gesetzlichen Erben sowohl ihrer Person als ihrem Aufenthaltsorte nach diesem Gerichte unbe kannt sind, so werden cll- Jene, welche auf diese Erb schaft Anspruch zu machen gedenken, also tnSbesonderS alle jene, welche von den väterlichen Großeltern des Erblassers, Urban Höllrigl und Anna geb. Prantl und von den mütterl. Großeltern desselben Johann Vigil ElSler u. Maria ElSler geb. Götsch abstammen, ausgeformt, ihr Erb recht binnen einem Jahre vom unten angesetzten Tage bet dem mit der Abhandlung

und ihnen eingeanlwortet, der nicht angeiretene Theil derselben aber oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen werden würde. K. K. Bezirksgericht Meran am 29. September 1887. 347 Der k. k. BezirkSrichter: Dr. Hepperger. s Erbenvorrufungs-Edikt. Nr. 1403 Von dem k. k. Bezirksgerichte Fügen werden die ge setzlichen Erben des den 13. April 1687 ver orbenen Simon Mang, Inwohner zu Thunstatt am Hartberge, aufgefordert, binnen einem Jahre von dem unten an gesetzten

Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirks gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, wiorigenS die Verlassenschast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn stch Niemand erbSerklärt hätte, dle ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange

vom Tage der dritten Einschaltung dieses Ediktes an gerechnet, bei dieser k. k. Notariats-Kammer anzumelden haben, widrigenS nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf diese Ansprüche dle Zustimmung zur Rückstellung und erforderlichen Löschung der Kaution ertheilt werden wlrd. Innsbruck, den 9. Oktober 1887. K. K. NotarlatSkammer f. Deutsch-Tirol u. Vorarlberg mit dem Sitze in Innsbruck. Der Präsident: Dr. Knoll. Erben» 2 Borrufungs-Edikt. Nr. io5is Von dem k. k. städt.-del. Bezirksgericht Bozen

14
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1882/05_07_1882/BTV_1882_07_05_8_object_2896066.png
Page 8 of 8
Date: 05.07.1882
Physical description: 8
RS78 4 Erbenvorr«fu«gS'Edtkt. Nr. 1337 Am 23. Märj d. IS. ist zu UntervölS der ledige Private Andrea Psenner ohne letztwillige Anordnung gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt deS miterbberufenen AloiS Psenner, Sohn des verstorbenen Nikolaus Psenner tn Rentsch, unbekannt ist, wird derselbe aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage au bei diesem Gerichte zu melden und die ErbS- erklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben

und dem für ihn ausge stellten Curator Johann Ploner, Wirth tn Völseraicha abgehandelt werden würde. K. K. Bezirksgericht Kastelruth am 23. Juni 1832. 203 Deigentesch. B e . r z i ch ,n i ß über Grundflächen und Gebäude,.welche anläßlich deS, BaueS. der. Salzburg-Tiroler.Gebirgsbahn tn der Gemeinde Brisen eingelöst wurden. ' Erben- Vorrufungs-Edikt. Nr. 2442 . Von dem k. k. Bezirksgerichte. Kufstein werden die gesetzlichen Erben des am 6. Mai 1832 bürgerlich todt erklärten Anton Moser, geboren zu Niederndors

vom Staate als erbloS einge zogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht Kufstein am 20. Mai 1382. 245 Klingler. 3 Im d. g. Edikt. Nr. 1236 o Edikte vom 29. Juli 1373 Z. 2307, womit seiner Zeit die zur Anlage der Salzburg-Tiroler- Eisenbahn in der Steuergemeinde Briren im Thale be- nöthigten Grundflächen und Gebäude bekannt gegeben worden waren, erscheinen die bezüglichen

. Der k. k. Adjunkt und Amtsleiter: DkeSner. 3t 3 Edikt. ^ Nr^Z62 Vom k. k. Bezirksgerichte. Glnrns wird bekannt ge geben, es sei am 13. Mai 1831 Katharina Gaißer- verwitwete Kleinhäuslerin zu Matsch, mit Hinter lassung einer letztwilligen mündlichen Anordnung ge, storben. > ' ' i.Da dem Gerichte der Aufenthalt der gesetzlichen Erben Benedikt und Mathias Gunsch unbekannt ist, werden' dieselben, aufgefordert, stch binnen 1 Jahr vom unten- gisetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und'die Erbserklärung

...anzubringen >' widrigenS die Verlassen-? schast mit den,,stch meldenden Erben und dem für sie> aufgestellten Kurator Josef Theiner, Gemeinde-Vorsteher« in Matsch, abgehandelt werden würde. K. K. Bezirksgericht GlnrnS am 20. April 1332. 25 Siegwein. Edikt. Nr. - 1624 Vom k. k. Bezirksgerichte Lienz wird bekannt gemacht, es sei am 23^ März 1331 Josef Ebner, Knecht voir Gaunberg, mit Hinterlassung seiner letztwilligen Anord nung gestorben. dem Gerichte der Aufenthalt deS gesetzlichen Erben Jofts Ebner

15
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1881/04_05_1881/BTV_1881_05_04_7_object_2890150.png
Page 7 of 8
Date: 04.05.1881
Physical description: 8
30 Jahren verschollen, wird aufgefordert, sich binnen einem Jahre vom unten angesetzten Tage hiergerichtS zu melden oder seinen Aufenthaltsort bekannt zu geben, widrigenfalls auf Ansuchen der Erben zur Todeserklärung geschritten werden würde. K. K. Bezirksgericht Kusstein am 25. April 1881. 53 Klingler. 1 Edikt. Nr. 1302 Der Anna Oberburger von Niederwielenbach, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird bekannt gegeben, daß Eli sabeth Gruber, verehl. Klenk, wider sie wegen 63 fl. sammt Anbang ein Verl

AN erscheinen hat. K. K. Bezirksgericht Vruneck am 27. April 18S1. 220 Dr. Jocrg. 1 Edikt. Nr. 1614 Bon dem k. k. KreiSgerichte Bozen wird bekannt ge macht, eS sei am 23. Jänner 1831 AloiS Nigl, Haus besitzer in Bozen, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung vom 16. März 1866 gestorben, in welcher auch Maria Figele, Tochler der Maria Gostner, verehlichte Figele, SchuhmacherSgatlin in Bozen, zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Anfemhalt der Maria Figele unbekannt

ist, so wird dieselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von den unten gefetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die ErbSerklärung anzu bringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und den« für sie aufgestellten Curator Herrn Dr. Richard Kinsele abgehandelt werden würde. K. K. Preisgericht Bozen am 27. April 18L1. 211 Für den Prästventen der k. k. LandeSgerichtS-Rath Dr. v. Stenitzer. P-zz»i 1 Edikt. Nr. 3411 Am 22. März d. I. ist AloiS Stocker in der Ge meinde Fließ ohne Hinterlassung

, verehlichte AloiS Zangerl, mit Hinterlassung einer mündlichen letztwilligen ! Anordnung gestorben. ! Da diesem Gerichte der Name und Aufenthalt der ge- ^ schlichen Erben, d. i. der Brigitta Matt'fchen Descendenz, ^ ehemals in Wildermieming, nicht bekannt ist, so wird die l Descendenz der verstorbenen Brigitta Matt, verehlichte i WeiSkops, aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an bei diesem Gerichte anzu melden, und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre ! ErbSerklärung

einer letztwilli» gen Anordnung gestorben, in welcher er seine nächsten Verwandten zu Erben einsetzt. Da dem Gerichte der Aufenthalt derselben unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich binnen einem ortiaen k. k NotariatZkainlei zu melden und die ErbS erklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und den für sie aufge stellten Curalor Johann Lebcrle von Haölach abgehandelt werden würde. Silz, am 27. April 1881. IS04 Der k. k. Notar als deleg. GerichtS

16
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1885/26_10_1885/BZZ_1885_10_26_2_object_358551.png
Page 2 of 4
Date: 26.10.1885
Physical description: 4
ihn Colonell Lennox grimmig. „Mixturen, Pillen, Pulver, ich will die ganze Welt verschlingen, nur machen Sie der ewigen Plackerei ein Ende. Was gibt es NeueS? Ich habe Sie seit zwei Tagen nicht gesehen. Sind Sie im Reinen mit dem Advocaten ? Sind schon Erben aufgestöbert?' „Noch nicht,' antwortete Doctor Harvey kurz. .Und Ihr Lebtag werden Sie keinen finden,' pol terte der Colonell. .Ich bin dessen nicht so sicher,' war die ruhige Ant wort. „Wenigstens soll nichts unversucht bleiben, Erben aufzufinden

.' „Versiebt sich.' sprach der Colonell spöttisch. .Das alte Frauenzimmer konnte gar nicht klüger handeln, als indem sie Ihnen ihre Gelder hinterließ. Wenn sie Ihnen eine halbe Million geboten, um die Erben zu entdecken, Sie hätten nicht den vierten Theil der Ener gie entwickelt, die sie jetzt beseelt.' .Darin konnten Sie Recht haben,' erwiderte der Arzt lächelnd. „Ich denke aber, es ist einer Ihrer eige nen Wahlsprüche, Sir: Gut und Blnt um die Ehre. Auch hicr gilt es meine Ehre.' „Ehre! Gehen Sie, Harvey

spricht sich in klarster Weise aus. DaS Vermögen geht an die Erben nnd zwar die direct en Nachkommen von Felix Fontleroy über. Meldet sich im Verlaufe der nächsten drei Jahre Nie mand, so ist das Besitzthnm mein Eigenthum. Inzwi schen werde ich in weitgehendster Weise öffentliche Auf rufe erlassen!' .Damit directe Nachkommen in Schwärmen auf Sie eindrängen!' grollte der Colonell. »Directe Erben wer den sich einstellen von allen vier Enden des Globus. Fontleroy's werden austauchen in Europa, Asien, Ame

rika und Australien. Erben zu einer halben Million gesucht! Sie werden Sie überschwemmen, Harvey!' „Und dennoch muß ich thun, was mir meine Pflicht gebietet,' sprach Harvey mit tiefstem Ernst. .Die arme alte Frau, die ihner ersten und einzigen Liebe getreu geblieben bis in den Tod. starb mit einem sie schwer bedrückenden Geheimniß auf ihrer Seele. Ter Tod ver schloß ihre Lippen, bevor sie die inhaltreichen Worte sprechen konnte, die vielleicht Licht hätten bringen können in das räthselhafte Dunkel

. Sie starb und nahm das Geheimniß mit hinüber in das unbekannte Jenseits, wohin noch keines Lebenden Auge drang. Als ihr Ver mächtnis betrachtete ich das hohe Werk, dessen Voll- bringung vor mir liegt. All mein Sinneu und Stre ben. meine gauze Kraft fordert von mir die heilige Aufgabe, den Schleier der Vergangenheit zu lüften und Felix Fontleroy's Erben zu entdecken und sollte ich Todte aufwühlen aus ihren Modergrüsten. Ank.v P-rs.-r Cour. Pers^ AW WM ! Pers.-. Pers-Z P-rs.-Z Pers.4 Coun Abft Naq

19
Newspapers & Magazines
Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/INTA/1882/01_07_1882/INTA_1882_07_01_1_object_7777836.png
Page 1 of 6
Date: 01.07.1882
Physical description: 6
der Anschauungen zu ersehen. Die Grund- läge bildet der § 4 der kaiserlichen Verordnung vom 19. März 1853 (N. G. Bl. Nr. 53), worin es heißt: „Wird eine Sache, die zu einem mehreren Erben an ge fallenen Nachlaste gehört, oder Gegenstand einer mehreren Geschenk, nehmern gemachten Schenkung ist, von einem der Theilhaber ganz oder zum Theile, der ihm nicht schcn kraft des Erbrechts gebührt, erworben, so ist der Werth des Erworbenen mit dem Rechte des Erwerbers auf den Nachlaß oder die Schenkung zu vergleichen

, und nur hinsichtlich der Mehrerwerbung ist ein neues Rechts geschäft vorhanden.* Dieser Paragraph wurde mit Verordnung des Finanzmin. vom 24. Mai 1853 Z. 16458 dahin erläutert, daß das Ueber- einkommen der Erben über die Vertheilung der Nachlaßrealitäten in der Regel nach T. P. 3 zu behandeln sei, da die Vermögens- Übertragung von Todes wegen nicht durch dieses Uebereinkommen, sondern durch den Tod des Erblassers bewirkt wird. Eine weitere Vermögensübertragung fei nur dann anzunehmen, wenn der Wert

des aus der Theilung übernommenen Reales den G e- fammtwert der Ansprüche des Erben an den Nachlaß übersteigt, u. zw.nur hinsichtlich dieses Mehrbetrages. Das Diadem des Verderbens. Roman von Hermann Hirschfeld. (6. Fortsetzung.) „Dürften wir nur ein Fleckchen deS Besitzes veräußern, daS einst Charles von MeziereS, dem Erben feines Vaters, zufällt.* „Einst ist ein nebelhaftes Wort, Madame,* bemerkte PuiS- dome bedeutungsvoll. „Glauben Sie mir, ich wünsche meinem jungen Freunde dieses Einst hell und Licht

das Eigenthum zustand, die VerwögensübertragungS- gebühr entrichten, da die Erwerbung des vollständigen Eigen thums nur durch die Veräußerung der Antheile der übrigen Mit erben erfolgen konnte. Die Gerichte haben sich vielfach dadurch geholfen, daß sie die Erben aufmerksam machten und anleiteten, die Theilung noch vor der Einantwortung vorzunehmen, und es werden dann jedem der Erben aus dem Nachlasse bestimmte Objekte eingeantwortet. Dieses Vorgehen vermehrt aber noch mehr die ohne dies höchst traurige

Grundzerstückelung. Früher wurden die Nach laßrealitäten gröhtentheils ungetheilt eingeantwortet, da es den Erben keinen materiellen Schaden brachte. Sollten sie einmal eine Trennung des Eigenthums wünschen, so wußten sie, daß sie für einen solchen Vertrag keine weiteren Gebühren zu bezahlen hatten. Nunmehr ist die Sache anders geworden; sie wiffen, daß, wenn die Theilung nicht vor der Ein antwortung geschieht, ihnen die abermalige Entrichtung bedeuten der Gebühren für den nämlichen Gegenstand unausbleiblich

20