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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 4
Date: 12.08.1799
Physical description: 4
Schneidermeisters hinter- lassene Wittwe ohne Leibrserben verstorben, und ein reines Vermögen von rzo fl. verlassen, wel ches ihm Hecher zuzufallen hat, als wird vorbe merkter Johann Veit Hecher dergestalt kraft die ses vorgeladen, daß er., oder seine all fällige Lei beserben sich in Zeit eines Jahres, 6 Wochen, und Z Tage bey unierftrklgtem Landgerichte zu melden, m:d behörig zu legitimiren haben, widrigenfalls erjagtes Vermögen denen anher legitimirten Anna Hecherischen Eventual- Erben gegen hinlänglicher

zu melden, und behorig zu legitimiren haben, wo widrigens ersagt schwesterliches Vermögen denen anher legitimirten Elijabeth Silva'schen Eventual - Erben gegen hin länglicher Eantion verabfolget werden solle. $ign. Kaltern ln Tyrol den 2. August 1799. Ioh. Peter Reggla, Landrichter der Herrschaften Kaltern undLcumburg. wiederholte Anzeigen. Edikt. Von dem k. k. Stadt - und Landgerich- te Meran wird hiemit kund gemacht: Es sey am itcn Juny 1797 das Vermögen des schon über 30 Jahre abwesenden Ignaz

Thumler von Nat- tnrns auf Anlangen der vatersciligen Erben liqui diert, die Hälfte hievon denselben ordentlich zu- getheilet, und ausgewiescn, die andere Hälfce aber den mütterlich Mari» Hairerischen Erben vor-' behalten worden. Da nun seither ungeachtet der geschehenen Nach forschung von denselben Niemand sich ausgewiescn; so werden auf weiteres Anlangen der vorgemcldt Ignaz Thumierischen vater^itigen Er-sinteressen- ten dix mütterlich Maria Hairerischen Erben mit dem vorbcrusen, sich bey

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 4
Date: 14.04.1800
Physical description: 4
Auskunft im Fragamt. ^ro. 3. Von dem Richteramte des k. k. Hoft gerichtes Stubay wird kraft dies öffentlich bekannt gemacht: Es seye Egidius Wiesfiecker , mid pangraz Dberacher, beyde von Telfes dies Hofgerichtes gebürtig, und zwar ersterer bereits vor 40, und lezterer vor 17 Jahren in f. k. Kriegs dienste getreten, ohne daß seit dieser Zeit von ih,' rem Aufenthaltsorte, Leben oder Tod einige Nach richt anhergelanget ist. Da nun deren hier Landes befindlichen Erben um Auferbung und Vertheilung

ihrer beedseitigen Vermögenheiten angelanget haben, so wird er Egidius Wiesfiecker, und Pangeaz Oberacher, oder ihre allenfallige Leibeserbcn binnen 1 Jahr und 6 Wochen entweder persönlich oder mittels gesetzlich Bevollmächtigter anhero zn erscheinen, oder von ihrem Leben und Aufenthalte verläßliche Nachricht zu erkheilen hiemit ausgesordert, und zwar um so mehr, als widrigen Falls deren Vermögen, wovon das eine in 150 fl., und das andere in 425 fl. bestehet, ihren Erben Vorschrift- mäßig zugetheilt

ohne ehelicher Nachkommenschaft verstorben. Da nun dessen nächste mutterseitige Verwand ten derzeit noch unbekannt sind, so werden diese hiemit aufgefordert, sich um ihre Erbrechte bin nen i Jahr und 6 Wochen bey diesortigem Ab handlungsgerichte so gewiß zu melden, und den Ausweiß hierüber rechtsbestandig beyzubringen , widrigens nach Verlauf dieser Frist der Vermö- gensantheil, so ihnen nach dem Gesetz zuznkoin- men hätte, den legitimirten Vaterftitigen Erben vertheilt, und eingeraumet werden würde. Stadt

. 36. bezeichneten, gegen Morgen an die gemeine Gas sen, Mittag an die Wirthsbehausung der alten Krippen, Abend an das anhingehörige sehr kleine Höfel, und gegen Mitternacht an die lvfflerische» Erben angränzendcn Behausung gcwilliget worben. Um diese Behausung ist der Schatzungs - und zugleich erste Ansrusspreis — fl. 1320. —

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 4 of 4
Date: 03.06.1799
Physical description: 4
ein Vermögen von 272 fl. 25 kr. vorgefunden. Aus den Tod des Martin Wopfner hat sich die verbliebene Wittwe und Mutter der Maria Wvpf- «erin weiter mit Joseph Grinner verebelichet, und aus dieser Ehe eine Tochter Katharina Griirnerin erzeuget, welche ihrem Vorgebeu ge« mäß als einzige Erbin zu seyn, bey diesseitigem Gerichte um die Verlaffenschafts-Einräumung das Ansuchen gestellet. Da aber diesem Gerichte von dem Aufenthaltsorte, oder Tod der übrigen Mar tin Wopsnerischen Kinder oder weiteren Erben

einzutreten haben, die Erblas serin» ihre gesetzliche Erben hieriandes mit Aus schluß der Ausländer berufen, und diese von Seite der väterlichen Großaltern, nämlich die Nachkom menschaft des Christoph von Goldegg, und der Anna Sophia gebvrnen patzin sich bereits lcgitimirt haben, die allenfaliigen Erben aber von Seite der mütterlichen Großaltern anher nicht be kannt sind; Sv werden diese, und alle jene, wel che zu der Verlaffenschaft gedachter Elisabeth v. Goldegg einen Erbsanspruch zu haben vermei nen

, hiemit vorgeladen, sich binnen 6 Monaten vom Tage dieses Ediktes bey dieffeitigem Abhand- iungsgericht so gewiß entweder persönlich, oder durch Gewalthaber anzumeldcn, als widrigenfalls dieses Verlaffenschaft- Abhandlungsgeschäft ;wi,chen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemachet, und den sich bereits als Erben gemeldete» ,—und le- gitimirten großväterlicher Leite nach dem Gesetze eingeantworret werden würde. Innsbruck den 20. April 1799. Kro. 61 In der Wagner'schcn Buchhandlung in Innsbruck

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Tiroler-Zeitung
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Page 6 of 6
Date: 08.01.1794
Physical description: 6
Anton, und Simon Mi chael Steger schon mehr dann 30 Jahre un bewußt ihres Aufenthalts abwefia sind, und deneoselben während dieser Zeit ei» Erbsvermögea von ungefähr 400 fl. zuge fallen ist; so werden dieselben hiermit ober- keitlich vorgeladen binnen einem Jahre entweder persönlich oder durch gesetzlich Be vollmächtigt: vor dieser Oberkeit zu erschei- «eo, widrigenfalls wird die Derlassenschafts- abhandlung vorgenommen, und daS Vermö gen denen nächsten gesetzlichen Erben einge räumet

werden. Eteinach in Tyrol den 20. December 1793» Anton Aichholzer Pfleg - und Landrichter. Vorladung. Dieses Jahr verstarb der Bkafi Kugler zu Lrinß des Landaerichts Steinach , und hinterließ ein Vermögen von ungefähr 600 fl. Dazu haben sich die von seinem Vater Georg Kugler abstammenden Erben zwar gemeldet, da aber die Abstämmlinge von feiner Mutter Ursula Rockerinu diesem Amt nicht bekannt sind, so werden alle diejenige, welche sich als Erben des Blafi Kuglers le- gitimirca zu können glauben, hiermit vber

, und hinterließ einiges Vermögen. Zu eine» Theil dieses Vermögens sird Die nächste Erben Maria», und Niklaus LdhamKinder, der Ruprecht Wächischen Tochter Elisabeth, so sie mit Andre Böham zu gesagten Waktems erzeu get hat. Da diese Maria und Niklaus , Böham schon über 62 Jahre . unwissend wo, abwesend sind. und von selben bis da to nichts in Erfahrenheit gebracht werden können, auch die gesetzlich erbende Anver wandte um Verteilung des betreffenden Vermögens , welches mit Einrechaung des bisherigen Zaterresse

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Tiroler-Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 15.09.1794
Physical description: 4
zu erscheinen, als widrigens er für todt geachtet, und sein 1169 fi. 22 kr. betragendes, nnd unter Kuratel stehendes Vermögen den hierum anlangenden gesetzlichen Erben würde ausgefolget und einge- antwortet werden. K.K. Ober - und Kreisamt in Vorarlberg. Bregen; den 16. August 1794 . Ign. Ant. v. Indermauer. Vorladungs - Edict. Von dem kaiserl. königl. Oberamte Bregen; yird hiemit der schon zo Jahre unwissend wo abwesende Joseph Berkmann von Rivensberg, des Gerichts Sulzberg vorgeladen, binnen ei nem Jahr

dieses Gerichts Retten- berg starb, und hinterließ einiges Vermögen. Zu einen Theil dieses Vermögens find die näch ste Erben Johann, Andrä, Gertraud, Kathari na, Maria, und Anna Mayrin, Kinder des Jo seph Mayr, und Anna Aschbacherin zu Mils Gc richtsThaur, und anstatt obiger Anna May rin die aus Balthasar Wopsnerischer Ehe zu Wattens einig hinterlassenen Tochter Maria Wopfnerin. Da nun von deren Descendenten bis Dato nichts in Erfahrenheit gebracht wer den können, und die gesetzlich erbende Anver wandte

um Vertheilong des betreffenden Ver seilung des betreffenden Vermögens, welches 65 fl. 9 iß fr. betragt, gejiemend angelangt, auch ihrem Gesuch nicht widersprochen werden kaun, so wird hiemit in Folge allerhöchsten Hof dekret vom 26. August 1788 in derGejetzsamm- tung Nr. 880. den gesagten Johann, Ändra, Gertraud, Katharina, Maria, und Anna May rin , oder deren rechtmäßigen Leibes Erben be deutet, daß fie selbst in eigener Person, oder durch ordentlich Bevollmächtigte binnen einer ganzen Jahrsftist

vor dafiger Gerichtsbehörde erscheinen, sich der Erbfolge halber rechtferti gen, und um so gewisser melden sollen, als wi drigens das Verlaffenschafts Vermöqen jenen fich anmeldend nächsten berechtigten Erben ein- geantwortet werden würde, denen es nach dem Gesetze gebührt. Psteghaus Volders den 31. May 1794. Lit Ioseph Reinhardt zu Thurnftls Psteger. In der zu Setzen den tuen September erfolgten k. k.rrottertez«ehunq sind heraus gekommen. 24 . 53 . 23 14 . 36 . D«e künftige Ziehung «st auf den 2AttN

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Tiroler-Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 10.09.1794
Physical description: 4
Vorladungs t £bict. Von dem k. k. Oberamte zu Bregenz wird biemit der schon 30 Jahre unwissend wo abwe sende Joseph Städele von Ruelands des Ge richts Simmerberg vorgeladen, binnen einem Jahre, 6 Wochen, und 3 Taaen entweder persönlich, oder durch bevollmächtigte» Ge waltträgcr allhier um so gewisser zu erscheinen, als widrigens er für todt geachtet, und sein n6§ fi. 22 kr. betragendes, und unterKuratel stehendes Vermögen den hierum anlangenden gesetzlichen Erben würde ausgefolget und eingL

, und unter Kuratel stehendes Ver mögen dem hierum anlangenden gesetzlichen Er ben würde ausgefolgtt, mrd eingeantwortet werden. K. K. Ober - und Kreisamt in Vorarlberg. Bregenz den 16. August 1794- Igu. Ant. v. Indermauer. peremtorifthe Vorladung. Ursula Hölzlrn gewestr Ehefrau des Urban Hofhausers zu Wattens dieses Gerichts Retten- berg starb, und hinterließ einiges Vermögen. Zu einen Theil dieses Vermögens ßnd die näch ste Erben Johann, AndrL, Gertraud, Kathari na, Maria, and Anna Mavrin,Kinderdes Jo seph Mayr

allerhöchsten Hof dekret vom r 6 . August 1788 in der Gesetzsamm lung Nr. 880. den gesagten Johann, Ändrä, Gcrttaud, Katharina, Maria, und Anna May- rin, oder deren rechtmäßigen Leibes Erben be deutet, daß sie selbst in eigener Person, oder durch ordentlich Bevollmächtigte binnen einer ganzen Jahrsftist vor dafiger Gerichtsbehörde erscheinen, sich der Erbfolge halber rechtferti- gen, und um sv gewisser melden sollen, als wi- drigens das Verlassenschafts Vermögen jenen fich anmeldend nächsten berechtigten

Erben cin- geantwortee werden würde, denen es nachdem Gesetze gebührt. Pfieghaus Volders den 3 1. May 1794. Lit. Joseph Reinhardt iu Thurnsels Pfleger. Allhier verstorbene in und vor der Stadt. Der^Zo.Aug. Blafius Lasest, Gmr.von Lanermann Jnfanterier., an der Dis- senterie, im Militarfpital, alt 24 I. Denzi. KatharinaMvlln, geb.Schw-ig- hoferin, an der Auszehrung, zu Witr au, alt 49 I. Der hochgebohrne Herr Joseph Franz des h. röm. Reichs Graf v. Khuen zu Be tast, Gondegg und Englar, Freiherr

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Tiroler-Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 17.12.1794
Physical description: 4
dieses Gerichts Retten« herg starb, und hinterließ einiges Vermögen. Zu einen Theil dieses Vermögens sind die näch« sie Erben Johann, Andrä, Gerttaud, Kathari« iw, Maria, und Anna Mavrin, Kinder des Jo- seph Mayr, und Anna Aschoacherinzu Mit» Ge richts Thaur, und anstatt obiger Anna Mah nn die aus Dalthasar Wopsnerischer Ehe ja Wattens einig hinterlassenen Tochter Maria Wopfncrin. Da nun von deren Descendenten bis Dato nichts in Erfahrenheit gebracht wer den können, und die gesetzlich erbende Anver wandte

um Vertheilong des betreffenden Ver- theilung des betteffenden Vermögens, welches 6-5 fl. 9 i/r kr. bettagt, geziemend angelangt, auch ihrem Gesuch nicht widersprochen werden kann, jo wird hiemit in Folge allerhöchsten Hof dekret vom 26. August 178$ i« der Gesetzsamm lung Nr. 880 . den gesagten Johann, Andrä, Gerttaud, Katharina, Maria, und Anna Mah nn, oder deren rechtmäßigen Leibes Erben be deutet, daß sie selbst in eigener Person, oder durch ordentlich Bevollmächtigte binnen einer ganzen Iahrsftist

vor dafiger Gerichtsbehorde erscheinen, sich der Erbfolge halber rechtferti gen , und um so gewisser melden sollen, als wi drigeus das Verlassenschasts Vermögen jenen sich anmeldend nächsten berechtigten Erben eiu- geantwortet werden würde, denen es nach dem Gesetze gebührt. Pfieghaus Volders den;i. May 1794. Lit Joseph Reinhardt zu Thurufels Pfleger. Vorladungsedikt. Don dem kaiserl königl. Landrichteram te der Herrschaft Heimfels wird hiemit be kannt gemacht, eS haben die Erben deß a« »?ten May dieß

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Tiroler-Zeitung
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Page 6 of 6
Date: 06.01.1794
Physical description: 6
Anton, und Simon Mi chael Sreger schon mehr dann 30 Jahre un bewußt ihres Aufenthalts abwesig find, und denenselben während dieser Zeit ein ErbSvermögen von ungefähr 400 fl. zuge fallen ist; so werden dieselben hiermit ober- keitllch vorgeladen brnnen einem Jahre entweder persönlich oder durch gesetzlich Be vollmächtigte vor dieser Oberkeit zu er,chei- nen, widrigeufalls wird die Derlassenschafts- abhandlung vorgenommen, und das Vermö gen denen nächsten gesetzlichen Erben einge räumet

werden. Eteinach inTyrol den 20. December 1793* , Anton Archholzer Pfleg - und La^'- ichter. Vorladung. Dieses Jahr verstarb der Blast Kugler zu Trinß des Landgerichts Eteinach , und hinterließ ein Vermögen von ungefähr 600 fl. Dazu haben fich die von seinem Vater Georg Kugler abstammenden Erben zwar { gemeldet, da aber dir Adstämmlinge von einer Mutter Ursula Rockerinn diesem Amt nicht bekannt sind, so werden alle diejenige, welche sich als Erben des Blast Kugler- le- gitimiren zu können glauben, hiermit ober

- seitlich vorgeladen sich binnen einem gan zen Jahre bey dieser Oberkeit entweder per- sbnltch, ober durch gesetzlich Bevollmächtig» te zu melden, widrigenfalls wird die Ver- laffenschaftkabhandlung vorgenommen, und das Vermögen dennoch nächsten gesritzlichkn Erben eingeräumet. Etemach in Tyrol den ro. December 1793. Anton Aichholzer Pfleg- und Landrichter. In der zu Botzen de» Zeit Jänner erfolgten k. k. Lotter,eziehung sind heraus gekommen. 13 . 65. 2 Z. Z 0 . 75 . Die künftige Ziehung

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 3 of 4
Date: 09.06.1800
Physical description: 4
Maria Ott, so erster Hand mit N. Schöpf, nach dessen aber mit Math. prantner zu Göf- lan verehelicht war, schon im Jahre 1797. ohne Leibeserben gestorben, und habe ihr Vermögen, so in izo fl. 7 r kr. besieht, ihrem lezten Gatte Prantner zum lebenslänglichen Genuß verordnet. Da nun jezt dieser Prantner auch das Leben be schlossen, und dieses ottische Vermögen ihren recht mäßigen Erben gebührt, von diesen aber nichts anders wissend ist, als daß der Erbgeberins Va- ter Ott sich genannt, vonTarrenz

oder Lermos gebür tig , und ein Soldat gewesen seye — die Mutter aber sich Anna Gluderer genannt, in Goldrain Ge- richtsSchlauders sich aufgehalten — bishero aber we der väterlich noch mütterliche Erben sich ordentlich gtineldrt, iveber töglriittik! yaven: so werden jene, die hiezu einen Erbsanspruch haben oder zw ha be» vermeinen, hiemit aufgefordert, sich so ge wiß binnen einem Jahre, und 6 Wochen von Eudesgesetzten Dato an bey diesem Landgerichte anzninelden, und ihr Erbrecht zu erweisen

sollen, als im Widrigen nach verflossenem Jahre obige Erb schaft den sich bereits gemeldeten und ausge wiesenen Erben besagter zwo Schwestern ein geantwortet werden würde. Stadtrichteramt Hall, den i.Juny 1800. Jos. Alex. Atlmayr Stadtrichtrr. 4a. Durch gegenwärtiges Edikt werden Julia» na und Elisabeth Epplin, oder derer Ab» kömmlinge, Töchter des Niklaus Epple, welcher als gemeiner Soldat bey dem ersten Garnisons Regimente zu Temeswar in Un garn am iz. Februar 1779 starb, hiemit ausgcsordert

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 3 of 6
Date: 24.06.1799
Physical description: 6
1799 verstorben, und habe ein Ver- lassenschaftsvermogen von ungefähr noo fl. — hinlerlassen. Nachdem nun von den Aeltern der Verstorbenen, nämlich von der Nachkommenschaft des Johann Jakob von Goldegg, und der Barbara gebornen Sartori niemand vorhan den , und also nach dem Gesetze die Großaltern der Abgeleibten einzutreten haben, die Erblas- serinn ihre gesetzliche Erben Hierlandes mit Aus schluß der Ausländer berufen, und diese von Seite der väterlichen Großaltern, nämlich die Nachkom menschaft

des Christoph von Goldig, und der Anna Sophia gebornen payin sicy bereits legitimirt haben, die allenfalligen Erben aber von Seite der mütterlichen Großältern anher nicht be kannt sind; So werden diese, und alle jene, wel che zu der Verlassenschaft gedachter Elisabeth v. Goldegg einen Erbsanspruch zu haben vermei nen, hiemit vorgeladen, sich binnen 6 Monaten vom Tage dieses Ediktes bey diesseitigem Abhang lungsgerichc so gewiß entweder persönlich, oder durch Gewalthaber anzumelden, als widrigenfalls

dieses Verlassenschaft- Abhandlungsgeschäft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemachet, und den sich bereits als Erben gemeldeten, und le- gitimirten grvßvaterlicher^Seite nach dem Gesetze eingeantwortet werden würde. Datum Innsbruck den 20. April 1799. Edictal-Vorladung. Die vor zwey Jahren zu Eperies (Preflow) in Obcrungarn im ledigen Stande verstorbene Susann« Gritter hat an Barschaft, liegenden Gründen und Hausfahrnissen ein Vermögen von 1398 fl. 30 kr. hinterlassen

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 4 of 4
Date: 28.04.1800
Physical description: 4
befindlichen Erben »m Auferbung und Vertheilung ihrer beedseitigen Dermögenheiten angelanget haben r so wird er kgidins Wicsflecker, und Panara; Oberacher, »der ihre allensäüige Leibeserbcn binnen 1 Jahr und 6 Wochen entweder persönlich oder mittels gesetzlich Bevollmächtigter anbero zu erscheinen, oder von ihrem Leben und Aufenthalte verläßliche Nachricht zu ertbeiien hiemit anfgefvrdertund^ zwar um so mehr, als widrigen Falls deren Vermöge«, wovon das eine in 152 fl., nnd das andere in 425 fl. bestehet

, ihren Erben Vorschrift-- mäßig zugetheilt werden wird. 81 §. Schönberg ,.. tzca </. April 1800. Joseph v. Stolz, Hosrichter im Srubay. Mayr, ehemaligen Seiler Banmann zn Grieß, und der Anna Dtomenin ist »'dangst mit Hinter lassung eines re mm Vermögens von 552 fl. jedoch ohne ehelicher Nachkommenschaft verstorben. Da nun dessen nächste mutterseitige Verwand ten derzeit noch unbekannt sind, so werden diese hremtt ausgefndert, sich u,n ihre Erbrechte bin nen i Jahr und 6 Wochen bcy diesortigem Asi

- halidlungsgerichte so qewiß zu melden, und den Ausweiß hierüber rechtsbesiändiq beyzubrinqen, widrigens nach Verlauf dieser Frist der Vermö- gensautheil, si) ihnen nach dem Gesetz znzukom- men hatte,, den legitimirten Vaterseitigen Erben verrheilt, und eingeräumet werden würde. StSdt - Md Landgericht Botzen am zi. Marz i$oo. Ä. I. v. Tscbidrer, Stadt - u. Landrichter. Adminiftrations-Edikt. Auf erhaltene höch ste Weisung d.d. 7ten, und Empfang 26. März d- I., wird von den K. K. OOen. Landrechten folgendes Edikt

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 3 of 6
Date: 22.07.1799
Physical description: 6
. Nachdem nun von den Aeltcrn der Verstorbenen, nämlich von der Nachkommenschaft des Johann Jakob von Goldegg, und der Barbara gebornen Sartori niemand vorhan den, und also nach dem Gesetze die Großältern der Abgeleibten einzutreten haben, die Erblas- serinn ihre gesetzliche Erben Hierlandes mit Aus schluß der Ausländer berufen, und diese von Seite der väterlichen Großältern, nämlich die Nachkom menschaft des Christoph von Goldegg, und der Anna Sophia gebornen patzin sich bereits legitimirt

haben, die allenfälligen Erben aber von Seite der mütterlichen Großältern anher nicht be kannt sind; So werden diese, und alle jene, wel che zu der Verlassenschaft gedachter Elisabeth v. Goldegg einen Erbsanspruch zu haben vermei nen , hiemit vorgeladen, sich binnen 6 Monaten vom Tage dieses Ediktes bey diesseitigem Abhand lungsgericht so gewiß entweder persönlich, oder durch Gewalthaber anzumelden, als widrigenfalls dieses Verlassenschaft- Abhandlungsgeschaft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemachet

, und den sich bereits als Erben gemeldeten, und le- gitimirten großväterlicher Seite nach dem Gesetze ringeantwortet werden würde, Datum Innsbruck den 20. April 1799. Vier bis fünf Ähren acht guter rvther Haus- Wein werden zusammen, oder auch Ahrenweis die Nhren zu 17 fl. verkaufet. Auskunft gibt das Fragamt. Etwas fürs Zwerchßekl. Die Buchhalter der Handlungshaufer schreiben allzeit im Namen ihrer Principalen, als wenn sie es selbst wären. Nun geschah es vor kurzen; in ei ner großen Stadt, daß der Principal eben

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 6
Date: 22.07.1799
Physical description: 6
die Großältern der Abgeleibten väter licher Seils, deren Namen unbekannt sind, oder noch weitere zur Erbfolge. Da nun bey dieser Verlaffenschastsgehörde die obgemeldete von der Mutter abjtammende 2 Stiefgeschwister als Erben sich gemeldet, und ihnen auch ihre gebührende Hälf te aus dem Maria Rastbichlerschen Vermögen der 548 fl. 13 kr. mit 274 fl. 6 \ kr. wirklich zuge- theilet worden ist, von den Großaltern väterlicher Seite aber keine Abkömmlinge bisher sich legitimi- ret haben; so werden all diejenigen

, welche zu der aus die vaterseitigcn Großaltern oder weiter jurücksallenden Maria Rastbichlerschen Verlaffen- schasts- Hälfte pr. 274 fl. 6^ kr. einen Anspruch haben, oder zu haben vermeynen, hicmit obrig keitlich vorgeladen, binnen einem Jahre bey dieser Verlaffenschastsgehörde entweder persönlich, oder auch gesetzlich Bevollmächtigter so gewiß sich ju melden, als widrigem, dieses Verlaffenschasts- geschäst zwischen den sich als Erben gemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und jenen eingeantwor tet werden würde, denen

es nach dem Gesetze ge, bühret. Paffeyer den 17. Iuny 1799. Andre Auer Richter. Edikt. Von dem Hofgerichte Mitten wird hie, mit kundgemacht, daß auf Ansuchen der Herrn Jo hann Anton Wohlgemuth'schen Erben in die gerichtliche Versteigerung nachstehender Realität gewilliget worden sey, als nämlich: Eine Behausung und Zugehörde mit einer Puin- ten und Garten von beylausig 696 LIKtaster im untern Markte Milten liegend, und allenthalben mit Mauer und Zaun umgeben, granzet i. an gemeinen Weg, 2. an Joseph Muigg

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 3 of 4
Date: 17.06.1799
Physical description: 4
- lassenschaftsvermogen von ungefähr noo fl. — hinterlaffen. Nachdem nun von den Aeltcrn der Verstorbenen, nämlich von der Nachkommenschaft des Johann Jakob von Goldegg, und der Barbara gebornen Sartori niemand vorhan den, nnd also nach dem Gesetze die Großaltern der Abgeleibten cinzutreten haben, die Erblass scrinn ihre gesetzliche Erben Hierlandes mit Aus schluß der Aueländer berufen , und diese von Seite der väterlichen Großaltern, nämlich die Nachkom menschaft des Christoph von Goldegg, und der Anna Sophia gebornen patzin

sich bereits leaitimirt haben, die allenfälligen Erben aber von Seite der mütterlichen Großaltern anher nicht be kannt sind; So werden diese, und alle jene, wel che zu der Verlassenschaft gedachter Elisabeth v. Goldegg einen Erbsanspruch zu haben vermei nen, hicmit vorgeladen, sich binnen 6 Monaten vom Tage dieses Ediktes bey diesseitigem Abhand lungsgericht so gewiß entweder persönlich, oder durch Gewalthaber anzumelden, als widrigenfalls dieses Verlaffenschaft- Abhandlungsgeschaft

zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemachct, und den sich bereits als Erben gemeldeten, und le- gitimirten großväterlicher Seite nach dem Gesetze eingeantwortet werden würde. Datum Innsbruck den 22. April 1799. , Vorladung. Von dem Stadtgerichte der k. k. Haupt - und Residenzstadt Innsbruck wird hiemit öffentlich bekannt gemacht: Es sey am 2. Jänner hcurkgen JahrL. Anna Ließliu ledigen Standes-verstorben, und hat cm Vermögen von 1202 fl. hinterlassen. Ab- leiberin war von Kitzbnchet gebürtig, nnd ihr Va ter

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 4
Date: 29.07.1799
Physical description: 4
als Erben sich gemeldet, und ihnen auch ihre gebührende Hälf te aus dem Maria Rastbichlerschcn Vermögen der 548 fl- 13 kr. mit 274 fl. 6| fr. wirklich zuge- theilet worden ist, von den Großältern väterlicher Seite aber keine Abkömmlinge bisher sich legitimi» ret haben; so werden all diejenigen, welche zu der auf die vaterseitigen Großälre.rn oder weiter zurückfallenden Maria Rastbichlerschen Verlassen schafts - Halste pr. 274 fl. 6f fr. einen Anspruch haben, oder zu haben vermeynen , hiemit obrig

keitlich vorgeladen, binnen einem Jahre bey dieser Verlaffenschastsgehörde entweder persönlich, oder auch gesetzlich Bevollmächtigter so gewiß sich zu meiden, als widrigens dieses Vcrlaffenschafts- geschaft zwischen den sich als Erben gemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und jenen eingeantwor tet werden, würde, denen es »ach dem Gesetze ge bühret. Paffeyer den 17. Juny 1799. ' Andre Auer Richter. Edikt. Von dem Hofgerichte Willen wird hie- mir kundgemacht, daß auf Ansuchen der Herrn Jo hann Anton

wohlgemuch'schen Erben in die gerichtliche Versteigerung nachstehender Realität gewilligec worden sey, als nämlich: Eine Behausung und Zugehörde mit einer Puin- ten und Garten von beylaufig 696 uz Klafter im untern Markte Witten liegend, und allenthalben mit Mauer und Zaun umgeben, gränzet 1. an gemeinen Weg, 2. an Joseph Muigg, z. an Franz Evenhauser, und 4. an die Dorfgaffe. Ist dem löbl. Stifte Witten grundzinsbar, wohin man all jährlich am St. Martinitag l fl. 2 kr Grundzins zu erlegen hat, mit Vorbehalt

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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 3 of 4
Date: 14.10.1799
Physical description: 4
Zum Behuf dieses Beweises wird an Händen gegeben, daß die Aeltern dieser Erblasserin / An dreas Herkommer von Füssen, und Maria Nairzin von Höttiug gebürtig; die mütterlichen Großalter» Donifaz Nairz ans der Leutasch ae- bärtig, und Maria Schwaikhofcrm von Höl ting, und der Maria Schwaikhoferin ihre Aei- tern, Bartlme Schwaikhofer, und Agatha Gappin gewesen, und aus denen dießgerichtli- che» Abhandlungen, und Vertragen zu entnehmen sey, daß die mutterseitigen Erben ihre Verwandt schaft

von keiner nähern Linie, als der der ttrgrvß- altern abieiten können, m hingegen, ob von der vaterseitigen Linie Erben vorhanden seyn können, oder nicht, ganz und gar nicht bestimmt werden kann. Oscretum Innsbruck den 2A. Sept 1799. Johann v. Lama k. k. Wegs - Provisor, d^ro. 53. Vieh zu verkaufen. Den St. Simon und Judas - Tag als 28. dieß Monats Oktober werden zu Friedberg nächst Vol- ders im Gerichte Rctteubcrg 17 Kühe, 7 Kalbe len, 7 Jährling-Kälber und l Stier gegen bare Bezahlung an den Meistbiethenden

sich nun die nächsten Erben von Seite der mütterlichen Freundschaft von hier in Augs burg gemeldet und ausgewiesen, so werden auch die vatcrseitigen Bcfreundren mit dem Beysatze zu die ser Erbschaft, welche gesichert allda angelegt wurde, verständigt: daß sie sich in Zeit eines peremptori schen Termins von 6 Monat um so gewisser ihres Erbrechtes, wozu dem Rufe nach die Gutmani- sche Abkömmlinge eine Ansprache machen können, legal ausweisen werden, als nach Verlauf dieser Zeit dieses Vermögen den mutterseitigen Erbe

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