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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 10 of 12
Date: 21.01.1950
Physical description: 12
60 Jahre Elektrizitätswerk Innsbruck Innsbruck kann sich rühmen, eine der ersten Städte Europas gewesen zu sein, die bereits vor v» Jahren ihren Bürgern die Möglichkeit gebo ten hat. von der damals eben erst aufgekomme nen elektrischen Beleuchtung Gebrauch zu ma cken. Im Jahre 1889 errichtete die weltberühmte Firma Ganz u. Co., aus Budapest am Müh- l-iuer Bach ein Elektrizitätswerk für 250 Pferde- kräften. Wie sehr auch die Stadtväter schon damals dte Bedeutung

das Werk in den Besitz der Stadt über. Die Stadt zählte 25.000 Einwohner; sie hat sich ■ton Laufe dieser 60 Jahre zur Großstadt mit 100 ono Einwohner entwickelt. In weit höherem STu^e ist aber ihr Elektrizitätswerk gewachsen, wr. 's von einer Leistung von 200 Kilowatt auf heute 20.000 Kilowatt also um das 100fache angestiegen ist. Wie kaum eine zweite Erfindung, hatte die Elektrizität überall Eingang gefunden und das geiamte Leben der Menschen von Grund auf umgestaltet. An Stelle der Petroleumlampe

und unzähligen Kleinapparaten über 600 Kilometer Hoch- und Niederspannungsleitung versorgt. Aber auch für das Elektrizitätswerk schien nicht immer die Sonne; es ging mit der Be völkerung durch alle Höhen und Tiefen wirt schaftlicher Entwicklung während seiner Be- standzeit, im besonderen die Zeit nach dem Er sten Weltkrieg und der Wirtschaftskrise der Dreitzigerjahre stellte an die Stadt und den Verwaltungsausschutz des Werkes vor ernste Probleme. Eine kluge und zielbewutzte Führung hat es jedoch immer

von Protokollen und Zci- grammen, versaßt von Dipl.-Jng. Attlwayr, her- tungsberichten seine Ausführungen zu bekräf- ausgegeben. Sie umfaßt fast 50 Seiten und ist tigen. auf erstklassigem Kunstdruckpapicr gedruckt. Seinem, die Mängel der Festschrift scharf kri- Jn einer Pressekonferenz anläßlich des 60jäh- tistercnden Bericht entnehmen wir, daß oas heute rigen Bestehens des EWJ ergänzte Stadtrat wohlfundierte Elektrizitätswerk sich nicht immer Gemsse Klapp Holz ausführlich diese Fest- dieses ansprechenden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 9 of 10
Date: 22.10.1949
Physical description: 10
in allen Schaltstufen die in der Genehmigung vermerkte Strommenge unge kürzt zur Verfügung. II. Verbraucher mit einem monatlichen Strombezug von weniger als 1000 Kilowattstunden A. Haushalt, Gewerbe und sonstige Erwerbsbe- trieve, Landwirtschaft: 1. Die von dem zuständigen Elektrizitätswerk für das Winterhalbjahr 1948/49 ausgegebenen Verbrauchsvorschreibungen behalten weiterhin Gültigkeit. Der Strombezug ist auf das in der Berbrauchsvorschreibung angegebene Ausmaß zu beschränken

, eine Aenderung der zulässi gen Höchstverbrauchsmenge bewirkende Um stände dem zuständigen Elektrizitätswerk un aufgefordert binnen 14 Tagen bekanntzugeben. Crwerbsbetriebe, die infolge einer Produktions nusweitung mehr Strom als im vergangenen Winterhalbjahr benötigen, haben aus eigenem mit ausreichender Begründung bei dem zustän digen Elektrizitätswerk die Genehmigung für einen Mehrbezug einzuholen. Solange ein Mehrbezug nicht genehmigt ist, darf in keinem Fall die bisher genehmigte Stromverbrauchsmenge

, sind verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die in ihren Räumlichkeiten befindlichen Raumheiz- geräte bei dem zuständigen Elektrizitätswerk zur Plombierung anzumelden. Nicht fristge rechte Anmeldung zur Plombierung oder eigen mächtige Entfernung der Plombierung unter liegt den Rechtsfolgen unter III.. Absatz 3. E. Ausnahmen: Ansuchen um Genehmigung elektrischer Raum heizung oder anderweitiger Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen sind nur in besonders gelagerten Fällen und unter genauer Darlegung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 6
Date: 30.11.1948
Physical description: 6
. a) Für diese Abnehmerkategorien hat die vom zuständigen Elektrizitätswerk ausgetzebene Verbrauchsvorschreibung Gültigkeit. Bemes sungsgrundlage für diese Vorschreicungen sind d:e vom Bundeslastberteiler mit An ordnung vom 3. November 1948 für die laufende Winterperiode genehmigten Ver- brauchsquoten. Sie stimmen mit den im vergangenen Winter öffentlich bckanntge- machten Quoten überein. Abnehmer, die am 15. Dezember 1948 noch keine Verbrauchsvorschreibung m Händen haben, wenden sich in ihrem eigenen Fn- tereffe sofort

an ihr zuständiges Eletrrizi- tätswerk. Bei Unterlassung müssen einer et waigen Mehrgebührenvcrrechnung die Höchstverbrauchsmengen gemäß Bundeslast- verteiter-Anordnung vom 3. November z948 zugrundegelegt werden «vergleiche Punkt 8-. Veränderungen in den Haushalten. d:e sich aus die Höhe des zulässigen Stromver brauchs auswirken, sind unverzüglich den' zuständigen Elektrizitätswerk bekannt zu geben. Die Benützung von Heißwafferspeichern mit Nachtstromaufhcizung und Nachtstroiuspet- cheröfen ist zulässig

S 1.— b) für den 50 v. H. übersteigenden Mehrver brauch S 2.— B) Ber Sonderabnehmern (Industriebetrieben) und Anlagen mit Stromlieserunzsvertrazen): a) Soweit der unzulässige ^Mehrverbrauch 50 v. H. der zulässigen strommenge nicht übersteigt . S —.50 b) Für den 50 v. H. übersteigenden Mehrver brauch S 1.— C) Bei Pauschalabnehmern (Licht-, Kraft- und Warmeanlagen) S 2.— Die Mehrgebühr bei Pauschalabnehmern ist nach der Anzahl der Kilowattstunden zu be messen. die vom Elektrizitätswerk bei Be rechnung der Nachzahlung für einen gleich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 4
Date: 27.10.1947
Physical description: 4
in Paushalanlagen ist nur während vier Stunden im Tage zulässig. Die Besitzer von Pauschalanlagen haben sich zwecks Festsetzung dieser vier Stunden mit dem betreffenden Elektrizitätswerk ins Einvernehmen zu setzen. Freistrombezieher Sind wie Abnehmer mit Zähler ohne Frcistromrecfct zu behandeln. 5. Die Ueberwachung dieser Anordnung erfolgt neben den Kontrollorganen der Landeslastverteiler durch Kontrollingenieure des Energieverteikragsdirektoriums der österreichischen Bundesregierung. Bei Ueberschrei* tung

Elektrizitätswerk keine Ausnahtnegenehmiguog erhalten haben; — e) überdies haben alle Industrie- und Gewerbebetriebe der Dringlichkeitsstufen 3, und 4 ihren Strombezug aus dem öffentlichen Netz vollständig einzustellen, sobald sie von der Tiroler Kammer für gewerbliche Wirtschaft die diesbezügliche Verständigung des Lan- deslastverteilers erhalten. Landeslastverteilermitteihrag Nr. 18/11/47: Betrifft: Stiombeziigsgenetimigungen Ueber die Anordnung des Bundeslastverteilera haben nunmehr auch alle bisher

. Hierbei haben: a) Abnehmer mit einem monatlichen Strombezug von mehr als 5000 kWh (Stromlistenabnehmer) ihre Anträge in dreifacher Ausfertigung über das für sie zuständige Elektrizitätsversorgungsunternehmen, von dem s's auch die erforderlichen Antragsformulare erhalten, dem Landeslastverteiler für Tirol einzu- reicben; b) Abnehmer mit einem monatlichen Strombezug zwischen 1000 und 5000 kWh sich bis spätestens 31. Oktober 1947 schriftlich an das für sie zuständige Elektrizitätswerk zu wenden

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Dolomiten
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Page 4 of 4
Date: 01.03.1948
Physical description: 4
Jo hann, Prag» ln 9.48.4 Alin.: 9. Innerkoüor Albert. Toblnoh, In 9,59,3 AHn.; 10. Stoidl Johann. Tcblneh, in 9.51,4 Min.: 11. Schuster Poter. Prags, ln 10.2,1 Alte.: 12, Schiller Johann, Toblnoh, ln 10.3 Aitel. Berichtigung belreiis Skiliit Ziroger Alm OoasonaaU. 22. Februar. Dio ..Dolomiten" liabon In Ihrer Ansgnho vom 19. Fobrnar einen Bericht aas Sterling Uber dio angobllcli vom Elektrizitätswerk Gossonsaß er zwungene Stlllogung des auf eler Zlrogor Alm ber Undliohon Skilift veröffontlioht

wird. Um das Unternehmen zu fördern, orfolgto dio Strom- lloforniig teu ei-iten Jahr gratis. Das Elektrizität, work hatto sich duboi dos Rcclit vorhohalten aioli der Leitung zu amierwoitigor StTomllofornug he il ionon zu dürfen. Ais das Elektrizitätswerk ilio Afitheniitzung der Starkstromleitung für don neuen Sessellift, der nicht von der Firma Lol tu er gebaut wird auf Grund obiger Vereinbarung verlangte wurde trotz der sportlichen und wirtschaftlichen Wichtigkeit des SeSAeilifts diu-, tehärfstens ubgolehnt

. Gleichfalls im Sommer 1947 war dio Firma Le it imi- vom Elektrizitätswerk darauf aufmerksam ge macht worden, daß fiir 1947/4,3 ein Stromlioffiuiigs- vertrag nbgcpcldossen werden müsse, da eine dauerndo Grattelieforiing von keiner Seite in Be tracht gezeigt.u 'vemiesa war. Dio Firma Leituer ignorierte die-» Mitteilung, Imstritt das Recht zur .Milhciiiitzung ihrer Leitung fiir einen Sessellift. H'iiliig aber ihrerseits vor. ela» Elektrizitätswerk oder dio SLssolllft-Goseltechaft solle ihr dio Stark

stromleitung a b k a u f o n. uml zwar zum Preise l.Sjit.ÜlHI Lire fiir elio mehr oder weniger proviso risch liergC'SlcIlto Leitung von 1'JiW Aleter Länge. A» diesem Ankauf hatte weder das Elektrizitäts werk mich dio mit der Herstellung einer kost spieligen Auing» belatelo ScNsellift-Gcsrilsehaft ein Interesso. Dio Situation wurde keim-swegs dadurch ver bessert daß ilio Firma Lcitncr hei Beginn dor jetzigen Wiatersa.iseni olmo jede Aterainbaning mit dem Elektrizitätswerk den Skilift u i g o u m ä c li- tig

in Betrieb nahm. Di« widerrechtliche Strom entnahme! venuiteißto das Elektrizitätswerk, von der Firma Leilaer nunmehr den Vertrags-Abschluß unter Androhung der Abss'liattimg zu fordern, wo bei sein» Bedingungen bekniniigeeoben wurden. Nach einer Zwischenpause kamen Verhandlungen zustande, im Vorlaute ‘derer man sowohl über dio Aritheniitzuag der Starkstromleitung zugunsten de-.- Sessellifts wio über die Stromlieterung für den in Betriol) heündlichwi Leitner’-chen Skilift und über alle», was sonst nodi

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