Amtsverwalters Direktor Schmitt Reutte Zu d. a. Ersuchen vom 22. Juli 1927 gebe ich hiermit Aufstellung über diejenigen Wechsel, durch welche das Elektrizitätswerk Reutte, die Sparkasse Reutte, oder die Markt gemeinde selbst obligiert ist. Hauptbank für Tirol und Vorarlberg Innsbruck 200.000.— S., Aussteller, Elektrizitätswerk Reutte, Akzeptant Zugspitzbahn A. G. Fälligkeit 9. Oktober 1927. Hauptbank für Tirol und Vorarlberg Innsbruck 31.100.— S., Aussteller Elektrizitätswerk Reutte, Akzeptant Zugspitzbahn
hat, das Elektrizitätswerk, den lauernden Gläubigern als willkommener Gewinn zugefallen. Und nun noch ein Wort wegen der falschen Firmen registrierung : Richtig ist nur, daß der oberste Gerichtshof ent schieden hat, daß eine Gemeinde auch als Inhaberin einer Einzelfirma, diese Firma nicht anders zeichnen darf, als es die Gemeindeordnung vorschreibt. Richtig ist weiters, daß die Firmenzeichnung des Elektrizitätswerkes auf den^Wechseln nicht die von der Gemeindeordnung geforderten vier Unterschriften, sondern nur deren
zwei, dies des Herrn Franz Schretter und des Herrn Dr. Stern aufweist, wie dies damals im Handelsregister des Landesgerichtes Innsbruck vorgeschrieben war. Richtig ist also nach dem Urteile des obersten Gerichtshofes, daß im Handelsregister des Landesgerichtes Innsbruck eine falsche Firmenzeichnung registriert war. Wer hat aber diese falsche Registrier ung veranlaßt? Am 15. April 1925 hat die Marktgemeinde Reutte als Inhaberin der Firma: Elektrizitätswerk Reutte, ver treten durch Franz Schretter
der Firmenregistrierung öffentlich erklärt hat, sie werde die Firma Elektrizitätswerk Reutte durch die Unterschrift ihrer beiden Bürgermeister Schretter und Dr. Stern fertigen, so kann sie sich gegenüber den jenigen, die diese Erklärung geglaubt haben, nicht darauf berufen, daß diese Firmenzeichnung ungiltig ist. Aber nicht genug damit, wie sehr Dr. Stern selbst zur Einlösung der Wechsel gedrängt hat, geht aus folgenden Dokumenten hervor. Am 21. Dezember 1927 schreibt Dr. Stern aus München an die Tiroler