Iie Vorsorge für A Am wichtigsten von allen Neuerungen, die das deutsche Sozialversicherungsgesitz den ostmärkischen Arbeitern bringt, ist ohne Zweitel die Invalidenversicherung, die auch die Vorsorge für das Alter enthält. Ten Ausdruck Altersver sicherung, wie ihn der österreichische Arbeiter in seinem Ringen um eine gesetzliche Vorsorge für das Alter geprägt hat, kennt das deutsche Soziawersicherungsgesetz nicht. Aber es kennt dafür die Altersversicherung als Tatsache. Die Invalidität
von 72 RM. in allen Lo'hnklassen als Reichsbeitrag. Dazu werden von der Versicherung für jeden geleisteten Wochenbeitrag in der höchsten Lohnklasse 56 Reichspfennig Steigerungsbetrag ge geben. Ta der Arbeiter dreißig Jahre gearbeitet hat, so hat er 52X30 Wochenbeiträge, das sind 1560 Wochenbetträge, geleistet. Für jeden Wochenbeitrag bekommt er al'o 56 Rpf.. das sind 873.60 Reichsmark. Zu diesen 873.60 Reichsmark kommt der Reichsbeitrag von 72 Reichsmark, so erhält also der Altersrentner 945.60 Reichsmark im Jahr
, das sind 78.80 Reichsmark im Monat. Die monatliche Altersrente des 65jährigen Arbeiters, der mindestens dreißig Jahre lang gearbeitet und Versiche rungsbeiträge gezahlt hat, beträgt also 78.80 Reichsmark, das sind, in früherer Währung ausgedrückt, 118.20 Schil ling. Wir nennen den Rentenbetrag deshalb auch in Schil ling. damit der Vergleich mit der österreichischen Alters- fürsorgerente klar wird, die nämlich für einen Altersrentner, der ledig war, 45.90 Schilling ausmachte
. Nun wollen wir auch eine Invalidenrente für einen Berufsunsähigen berechnen und annehmen, daß der Ar beiter nach zehnjähriger Arbeit durch Krankheit beruisun- fähig wurde. In diesen zehn Jahren hat der Arbeiter 520 Versicherungsbeiträge geleistet. Auch er bekommt pro gelei steten Wochenversicherungsbeitrag 56 Reichspfennig Steige- rungsbetrag. 520X56 sind 291.20 Reichsmark. Zu die'en 291.20 Reichsmark kommen wieder 72 Reichsmark Reichs beitrag, so daß die jährliche Rente dieses Arbeiters 363.20 Reichsmark ausmacht. Die Monatsrente
beträgt dann 30.30 Reichsmark. Das ist allerdings ein ziemlich ungünstiger Versiche rungsfall. der Fall nämlich, daß d r Arbeiter schon rm 35. Lebensjahr von einer so schweren Krankheit befallen wird, daß er dauernd bermsunsähig ist. Im allgemeinen kann man wohl annehmen, daß so schwere Gesundheitsstörungen nicht schon mit dem 35jährigen Lebensjahr, sondern erst etwa um zehn Jahre später, frühestens mit dem 45. Le bensjahr auftreten, so daß man im allgemeinen auch Fälle von Berufsumähigkeit