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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 25.11.1858
Physical description: 12
Welsberg am l5. November 1853. Der k. k. Bezirksvorsteher: Ratz. i FeftfeKmtg der Gebühren in der neuen österrcich. Wiihrnilsi für Korrespondenzen im Verkehr mit fremde» Staaten. Vom ersten November 1853 an werden die Gebühre» für Korrespondenzen im Verkehre mit sremten Staaten m der neuen österreichischen Währung nach folgenden Bestimmungen eingehoben werden: 1. Korrespondenzen auS und nach den Staaten des deutsch-österreichischen PostvereinS. t. DaS deutsch-österreichische Vereins-Porto für Briefe

die Bestellung am Tage oder zur Nachtzeit erfolgt, die Gebühr für die Beischaf- fmig eines Boten 15 Ne»krenzer. 7. Die Gebühr für die Nachsendung von Zeitschriften wird mit SO Neukreuzern berechnet. 8. Bei Cvrrespondenzcn zwischen den deutsch-österreichischen . Postvereins-Staate» und fremdem Staaten beträgt da« deutsch-österreichische NereinS-Porto 15 Neukreuzer pr. Loth für Briefe, und 2 Neukreuzer per Loth für Kreuzband sendungen. II. Korrespondenzen ans und nach den Staaten des österreichisch

-italienischen PostvereiüeS (Modena, Parma, Toskana und dem Kirchen- Staate.) 1. Das österreichisch-italienische NereinS-Porto für Briefe. Waarenproben. Muster und Kreuzbandsendungen, die Zu tare für unfrankirte Briefe, die RekommandationS-Ge- bühr und die Gebühr für Retour-Nezepisse werden mit denselben Beträgen festgesetzt, wie die bezüglichen Ge bühren im Verkehre mit den Staaten des deutsch-öster reichischen PostvereinS (I 1 bis 5). 2. Bei Korrespondenzen ans Modena, Parma, ToSkana und dem Kirchenstaate

nach den Staaten deS deutsch-österrei chischen PostvereineS, ebenso bei den nicht blos durch Oesterreich, sondern auch durch einen andern Staat de« deutsch-österreichischen PostvereinS transitirenden Korre spondenzen nach fremden Staaten undumgekehrt, beträgt ») die modenestfche, sowie die xarmesanische Tare 6 Neu kreuzer pr. Loth für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuzbandsendungen; l>) die toskanifche und römische Tare 11 Neukreuzer pr. Lo/j> für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuz

bandsendungen ; die deutsch-österreichische VerejnStare IS Neukreuzer pr. Loth für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuz- bandfendungen. 3. Das österreichisch-italienische Vereinsporto sür bloß durch Oesterreich und nicht auch durch einen andern «taat deS deutsch-österreichischen PostvereineS transttirende Korrespon denzen aus Modena, Parma. ToSkana und dem Kirchen staate nach fremden Staaten und umgekehrt, beträgt 15 Neukreuzer pr. Loth bei Briefen, und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuzbandsendungen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 27.11.1858
Physical description: 12
ist, so wird obiger Schein hicniit als ungültig erklärt. K. K. Bezirksamt Dornbir» am 20. November 1353. Der k. k. Bezirksvorstand: S ch a n d l. 2 Feftsei;ung der Webuhren in der neuen vsterrcich. Währung fiir Korrespondenzen im Verkehr mit fremden Staaten. Vom eisten November tSZfi an werden die Gebühren für Korrespondcnzen im Verkehre mit fremden Staate» in der neuen österreichischen Währung nach folgenden Bestimmungen eingehoben werden: I. Korrespondenzen aus und nach den Staaten, des deutsch-österreichischen

PostVereins. 1. DaS deutsch-österreichische VereinS-Porto für Briefe beträgt pr. Loth: Bei Entfernungen bis einschließlich IvMeilen 5 Neukreuzer « « über 10 bis so Meilen 10 « « « <20 Meilen.... !S , « 2. Die Zutare für unfrankirte Briefe 5 Neukreuzer pr- Loth. 3. Die NecoinmandativnS-Gebühr . ll> « «die Gebühr für Netour-Recepisse ebensoviel. 4. Die Gebühr für Warenproben und Muster S, iv und tü Neukreuzer für je 2 Loth. 5. Die Tare für Kreuzband-Sendungen 2 Neukreuzer pr. Loth. 6. Die Bestellgebühr

für Erpreßbriefe beträgt tü, beziehungs weise Zo Neukreuzer, je nachdem die Bestellung am Tage oder znr Nachtzeit ersolgt, die Gebühr für die Beifchaf- fnng eines Boten 15 Neukreuzer. 7. Die Gebühr für die Nachsendung von Zeitschriften wird mit SO Neukreuzern berechnet. , , 8. Bei Correspoudeiizen zwischen den deutsch-österreichischen Postvereins-Staaten und fremdem Staaten beträgt das deutsch-österreichische VereinS-Porto 15 Neukreuzer. pr. Loth für Briefe, nnd 2 Nenkrenzer per Loth für Kreuzband- sendungen

. II. Korrespondenzen aiis und liach den Staaten des österreichisch - italienischen PostvereineS (ModeNa, Parma, 'Toskanä uiid dem Kirchen- Staate.) 1. Das österreichisch-italienische VereinS-Porto für Briefe, Warenproben, Muster nnd Kreuzbandsendungen, die Zu tare für unfrankirte Briefe, die NekommandationS-Ge- bühr und die Gebühr für Retour-Nezepisse werden mit ^ denselben Beträgen festgesetzt, wie die bezüglichen Ge bühren im Verkehre mit ^ den Staaten des deutsch-öster reichischen Postvereins

(I 1 bis 5). 2. Bei Korrespondenzen ans Modeiia, Parma, ToSkana und dem Kirchenstaate nach den Staaten des deutsch-österrei chischen PostvereineS, ebenso bei den nicht blos.durch Oesterreich, sondern auch durch einen andern Staat des deutsch-österreichischen PostvereinS transitirenden Korre spondenzen nach fremden Staaten undumgekehrt, beträgt ->) die mvdenesische, sowie die parmesamsche Tare 6 Neu kreuzer pr. Loth für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuzbandseudungeii; ? V) die toskanische nnd römische Tare 11' Neukreuzer

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 03.12.1858
Physical description: 10
und Tabak-Eiiilösuugsämtcrn eiugesehen werde«. Wie» am 26. November 1858. 3 Feftfeßung der Gebühre»» in der neuen österreich. Währnnst fiir Korrespondenzen im Verkehr mit fremde« Staaten. Vom ersten November tS,'>8 an werden die Gebühren für Liorrcspondcnzcn - im Verkehre mit fremden Staaten in der neuen österreichischen Währung nach folgenden Bestimmungen eingehoben werden: l. Korrespondenzen aus und nach den Staaten des deutsch-österreichischen PostvereinS.' 1. Das deutsch-österreichische Vereins

ZO Neukreuzer, je nachdem die Bestellung am Tage oder zur Nachtzeit erfolgt, die Gebühr für die Beifchaf- snng eines Noten 15 Neukreuzer. 7. Die Gebühr für die Nachsendung von Zeitschristen wird mit 50 Nenkreuzern berechnet. 8. Bei Correfpondenzen zwischen den deutsch-österreichischen Postvereins-Staaten und fremdem Staaten beträgt das deutsch-österreichische Vereins-Porto 15 Neukreuzer pr. Loth für Briefe, und 2 Neukreuzer per Loth für Kreuzband sendungen. II. Korrespondenzen aus und nach den Staaten

des österreichisch-italienischen PostvereineS (Modena, Parma, ToSkana und dem Kirchen- Staate.) 1. Das österreichisch-italienische Vereins-Porto für Briefe, Waarenproben. Muster und Kreuzbandsendungen, die Zu- tare für unfrankirte Briefe, die RekommandationS-Ge- bühr und die Gebühr für Netonr-Rezepisse werden mit denselben Beträgen festgesetzt, wie die bezuglichen Ge bühren im Verkehre mit den Staaten des deutsch-öster reichischen Postvereins (I 1 bis 5). 2. Bei Korrespondenzen aus Modena, Parma: ToSkanq

und dem Kirchenstaat« nach den Staaten des deutsch-österrei chischen PostvereineS, ebenso bei den nicht blos durch Oesterreich, sondern auch durch einen andern Staat des deutsch-österreichischen Postvereins tranfitirenden Korre spondenzen nach fremden Staaten undnmgekehrt, beträgt s) die modeuestsche, sowie die parmesanische Tare 6 Neu kreuzer pr. Loth für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuzbandsendnngen; 1i) die toskanische und römische Tare 11 Neukreuzer pr. Loth für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth

für Kreuz- bandfeiidungen; es die deutsch-österreichische Nereinstare IS Neukreuzer pr. Loth sür Briefe uud 2 Nenkreuzer pr. Loth für Kreuz bandsendungen. 3. Das österreichisch-italienische VereinSporto für bloß durch Oesterreich und nicht auch durch einen andern Staat des teutsch-österreichische» PostvereineS transttirende Korrespon denzen au» Modena, Parma. Toskana und dem Kirchen staate nach fremden Staate» nnd umgekehrt > beträgt 15 Neukreuzer pr. Loth bei Briefen, und 2 Neukreuzer pr. Loth

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 10.04.1854
Physical description: 8
SO 5 Kundmachung- t Korrespondenz aus und nach Dänemark, Holstein, Lauendur g, Schleswig und Norwegen. Zwischen Preußen und Dänemark ist unter dein >9. Dezember 1353 ein neuer Postverlrag abgeschlossen wor den, welcher am t. Februar l. IS. in Wirksamkeit trat. Nach den Bestimmungen dieses Vertrages werden alle Brief- und Fahrpostsendungen zwischen den Staaten des deutsch-österreichischen PostvereinS einer- unv dem g e- sammten dänischen Postgeblethe andererseits be handelt. Das däiiische

Postgebieth begreift: a) das eigentliche Königreich Dänemark (Jütland und die Inseln); ' ti) das Herzogthum Schleswig; e) die Herzogthümer Holstein und Lauenburg; l!) daS oldenbnrgische Fnrstenthum Lübeck (mit den beiden Postämtern zu Eutin und Schwartau), woselbst Dänemark gegenwärtig das Postrecht ausübt. DaS Herzogthum Holstein und das Fürstenthum Lübeck, (nicht zu verwechseln mit der freien Stadt Lübeck) ge hören daher vom 1. Februar 1854 an nicht mehr zum deutsch-österreichischen Postvereine

. ä,. Oesterreich isch-dänische Korrespondenz. Die Tve für Briefe zwischen Oesterreich und dein sammten dänischen Postgebiethe besteht: a) aus dem deutsch österreichischen Vereinsporto von 9 kr. C.Mze. für den einfachen Brief; d) aus dem dänischen Porto von 3 oder 6 kr. C.Mze. DaS Verzeichniß jener dänischen (resp, holsteinischen, lauenburgifchen und lüvcck'schen) Postort«, für welche das dänische Porto mit 3 und 6 kr. festgesetzt ist, kanir bei den k. k. Postämtern eingesehen werden. Das Porto für Sendungen

unter Kreuzband besteht: ii) auH der deutsch-österreichischen Vereinstare von 1 kr. C-Mze. per Loth; d) aus der dänischen Taxe von 2 kr. per Loth. Nekommandirte Briefe müssen bei derAufgabe frankirt werden. Im übrigen bleiben In Absicht auf die Aufhebung des FrankirungSzwangeSdasBriefgewicht und die Tarprogres sion, die Bedingungen, unter welchen den Kreuzdand- tendungen die Portoermäßigung zusteht, die Behandlung der Warenproben und Muster die Bestimmungen der Kundmachung vom 20. August 1K51 in Kraft

für Briefe aus und nach Norwegen in der Weise ein, daß bei der in der Regel-stattfindenden Beförderung über Dänemark das Porto für Briefe zwischen Oesterreich und Norwegen künftig zu bestehen bat: n) aus dem deutsch-österreichischen Vcreinsporto von 9 kr.; li) aus dein dänischen See- und norwegischen Porto von 20 kr. I). Korrespondenz nach Island, Grönland und den Faröe r-J nseln. Korrespondenzen nach Island, Grönland und den Färöer-Jnseln müssen bis Kopenhagen frankirt werden. Nebst der deutsch

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 18.02.1856
Physical description: 10
höhern Orts den Bewerbern aus deu deutsch -slavischen 5?roiilä>idcru die ansnahmsiBcisc Begünstigung einer Aversiial-Rcisccntschädigung von 1 sl. C. M. für jede bis zu ihrem neu»» Bestim mungsort zurückzulegende Meile zugestände», wen» die wirkliche Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Vom Präsidium der k. k. Statthalterei für Sieben bürgen. Herinannstadt. den 2-i. Jänner ,85S. Für Se. Durchlaucht den Herrn Militär, nnd Elvil- Gouveriltn?. Der k. k. Bice-Präsident: ^ Lebzeltern. 2 Kundmachung

. 5 An den drei Gymnasien des Herzogthums Schlesien sind je vier Lehrerstellen erledigt, und zwar: An.dem k. k. Gymnasium zu Troppau, eine für Latein und Griechisch, eine für Lalein nnd Deutsch, eine für Latein oder Griechisch und Böhmisch, eine für Naturgeschichte in Verbindung, mit Deutsch oder einem andern Gegenstände; an dem k. k. katholischen Gymnasium iu Teschen, eine für Latein und Deutsch nebst Böhmisch, »ine für Latein oder Griechisch und Deutsch nebst Polnisch, eine für Geschichte und philo

, sophische Propädeutlk, eine für Nätnrgefchichte in Verbindung mit Mathematik oder Physik; an dem k. k. evangelischen Gymnasium in Teschen, eine für Latein und Griechisch, eine für-Latein nnd Deutsch nebst Böbmisch, eine für Latein oder Griechisch und philosophische Propädentik, eine, für Naturgeschichte in Verbindung mit Deutsch oder einem andern Ge genstände. Mit jeder dieser Stelle» ist ein Gehalt yon Sie, benhuudert, eve»t»ell Achthundert Gulden nebst dem Ansprüche aus die uormälmäßigen Jahrzehent

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 25.02.1856
Physical description: 6
, die abgelegte allgemeine Staatsprüfung, die tadellose Moralität, die bisher geleisteten Dienste oder sonstige Beschäftigung, die Sprachkeiintnisse, dcn'Stand, ob ledig oder verheirathet, uud die etwaige Verwandtfchaftmit hierländigenBeamten beizubringen. Die Competenten werden ferner aufmerksam ge macht, daß im Falle der wirklichen Aufnahme die selben zur Ablegung der zweiten vorgeschriebenen. Staatsprüfung binnen Jahresfrist gehalten sind. Ferner würde höhern Orts den Bewerbern aus den deutsch-slavischen

sind je vier Lehrerstellen erledigt, und zwar: An dem k. k. Gymnasium zu Troppau, eine für Latein und Griechisch, rtne für Latein und Deutsch, eme für Latein oder Griechisch und Böhmisch/ eine für Naturgeschichte in Verbindung mit Deutsch oder einem andern Gegenstände; an dem k. k. katholischen Gymnasium in Teschen, eine für Latein nnd Deutsch nebst Böhmisch, »ine für Lateiu oder Griechisch und Deutsch nebst Polnisch, eine für Geschichte und phllo, sophische Propädeuttk, eine für Naturgeschichte

in Verbindung mit Mathematik oder Physik; an dem k. k. evangelischen Gymnasium in Teschen, eine für Latein und Griechisch, eine für Latein und Deutsch nebst Böhmisch, eine für Latein oder Griechisch und philosophische Propädcntik, eine für Naturgeschichte in Verbindung mit Deutsch oder einem andern Ge genstande. Mit jeder dieser Stellen ist ein Gehalt von Sie benhundert, eventuell Achthundert Gulden nebst dem Ansprüche auf die normalmäßigen Jahrzehent-Znlagen von je 10V fl. verbunden. Zur Besetzung

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 24.04.1854
Physical description: 10
. Zwischen Preußen und Dänemark Ist unter dem l9. Dezember 185Z ein neuer Postvertrag abgeschlossen wor den, welcher am 1. Februar l.JS. in Wirksamkeit trat. Nach den Bestimmungen dieses Vertrages werden alle Brief- und Fahrpostsendungen zwischen den Staaten des deutsch-österreichischen Postvereins einer- und dem ge- sammten dänischen Postgebiethe andererseits be handelt. ' , Das dänische Postgebieth begreift: a) das eigentliche Königreich Dänemark (Jütland und die Inseln); li) das Herzogthum Schleswig

; v) die Herzogthüiner Holstein und Lauenburg; t!) das oldenburgische Fürstenthum Lübeck (mit den beiden Postämtern zu Eutln und Schwartau), woselbst Dänemark, gegenwärtig das Postrecht ausübt. DaS Herzogthum Holstein unddaS Fürstenthum Lübeck, (nicht zu verwechseln mit der freien Stadt Lübeck) ge hören daher vom 1. Februar 1354 an nicht mehr zum deutsch-österreichischen Postvereine. ^ Oesterreich ifch-dänifche Korrespondenz. Die Taxe für Briefe zwischen Oesterreich und dem ^ sammten dänischen Postgebiethe besteht

: n) aus dem deutsch-österreichischen Vereinsporto von 9 kr. C. Mje. für den einfachen Brief; li) aus dem dänischen Porto von 3 oder 6 kr. C.Mze. Das Verzeichniß jener dänischen (resp, holsteinischen, lauenburgischen und lübeck'schen) Postorte, für welche das dänische Porto mit 3 und 6 kr. festgesetzt ist, kann bei den k. k. Postämtern eingesehen werden. Das Porto für Sendungen unter Kreuzband besteht: a) aus der deutsch-österreichischen Vereinstaxe von 1 kr. C.Mze. per Loth; . ' b) aus der dänischen Taxe

das Porto für Briefe zwischen Oesterreich und Norwegen künftig zu bestehen hat: ») auö dem deutsch-österreichischen Vereinsporto von 9 kr.; li) aus dein dänischen See- und norwegischen Porto von 20 kr. I). Korrespondenz nach Island, Grönland und den Farö er-J n sel n. Korrespondenzen nach . Island, Grönland und den Faröer-Jnseln müssen bis Kopenhagen frankirt werden. Nebst der deutsch-österreichischen Vereinsta/e ist zu entrichten: ») für Briefe das dänische Transitporto von k kr.C.M. per Loth;

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 03.05.1854
Physical description: 6
, Lauenburg, Schleswig und i Norwegen. ^ Zwischen Preußen und Dänemark ist unter dem lö» Dezember l853 ein neuer Postvertrag abgtschlvssen wor den, welcher am l. Februar l.Js. in Wirksamkeit trat. Nach den Bestimmungen dieses Vertrages werden , all» Brief- und Fahrpostsendungen zwischen den Staaten des deutsch-österreichischen PostvereinS einer- und dem g e- sammten dänischen Postgeblethe andererseits be handelt. , Das dänische Postgebieth begreift: a) das eigentliche Königreich Dänemark (Jütland

und die Inseln); b) das Herzogthum Schleswig; o) die Herzogthümer Holstein und Lauenburg; c!) das oldenburgische Fürstenthum Lübeck (mit den beiden Postämtern zu Euttn und Schwartaü!), woselbst Dänemark gegenwärtig das Postrecht ausübt. - Das Herzogthum Holstein und das Fürstenthum Lübeck, (nicht zu verwechseln mit' der freien Stadt Lübeck) ge». hören daher vom 1. Februar 1354 an nicht mehr zum deutsch-österreichischen Postvereine. Oest erreich isch-dänische Ko rrespondenz. Die Ta)?e für Briefe

zwischen Oesterreich und dem sammten dänischen Postgebiethe besteht: s) aus dem deutsch-österreichischen Vereinsporto von 9 kr. C. Mze. für den einfachen Brief; ii) aus dem dänischen Porto von 3 oder 6 kr. C.Mze. Das Verzeichniß jener dänischen (resp, holsteinischen, lauenburgischen und lübeck'schen) Postorte, für welche das dänische Ports mit 3 und 6 kr. festgesetzt ist, kann bei den k. k. Postämtern eingesehen werden. Das Porto für Sendungen unter Kreuzband besteht: a) aus.der deutsch-österreichischen

ein, daß bei der in der Regel stattfindenden Beförderung über Dänemark das Porto für Briefe zwischen Oesterreich und Norwegen künftig zu bestehen hat: an aus dem deutsch-österreichischen Äereinsporto von - 9 kr.^; ' > - '' . ^ ' d) aus dem dänischen See- und norwegischen Porto von 20 kr. > ». Korrespondenz nach Island, Grönland ' und den Farö er-J.n sel »n Korrespondenzen nach Island, Grönland und den Faröer-Jnseln müssen bis Kopenhagen srankirt werden- Nebst der deutsch - österreichischen Vereinstaxe ist Zu entrichten

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 16
Date: 09.09.1852
Physical description: 16
de? gesetzliilen Nill- und P.'stil. loiistriokgeldcs für dir ganze Strecke vrn Po. ,?en insolange bewilliget worden - bis die Straße zwischen t'end und Tarenbaib lergestellt, oder die beantragte Poststation i» Tarenbach aktivirt worden fei» wird. DieS wird biewit zur allgemeinen Kenntniß ge bract't. Innsbruck am >4. August 1852. Von der k. 5. Postdirekton für.Tirol und Vorarlberg. Brielmavr. ^ Kundmachung. 2 Stellsubr zwischen Innsbruck und Sterzing. Dem Nofenwirth Iobann Weiß in Deutsch-Matrei wird die Lizenz

Beförderung über Dänemark besteht au« dem^deutsch» österr. Vereinsporto bis (von) Hamburg mit 9 kr. ans dem fremren Portö bis (vom) zum Be stimmungsorte f Aufgabsorte ) in Norwegen mit .21 kr. zusammen 30 kr. so daß das Porto bei der Jnstradkruitg über Däne mark um 2 kr. geringer, alS bei der Jnstradirung durch Schweden entfällt. S. Wäbrend der Zeit', in welcher die Postdampf. flliiffe zwischen Stettin nnd Stockbolm und zwischen «tralsiiiid (resp. Stettin) und Astadt nicht konrsi- ren

. können ffakirpostsendungen auS Oesterreich nach Schweden und Norwegen nur entweder ui'frankirt, oder bis Hamburg (nach den Bestimmungen des deutsch -österreichischen Postvereins-Dertrages 1 fran- kirt abgesendet werden. Innsbruck am 5. August tkSS. Bou der k. k. Postdirektion für Tirol und Vorarlberg. Brielmayr. 5 Kundmachung. Z D»r Lehrkurs des tbrvreiischin und praktischen Hebamnieu-Unterrichtes für das Schuljahr 1352 —ö? wird an der hierort>k,en Medizin. - chirurgischen Ledr- anstalt mit 4. Oktober d. I. beginnen

. 5 Kundmachung 3 betreffend den Austritt der Fürsientbnmer Lippe ans dem deutsch österreichischen Postvereine. S6 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge bracht. daß vom l. August >852 an die Fürstentvü- mer Lippe-Deimold nnd Schaumburg Lippe auS dem deutsch österr. Postvereine ansgetreten sind. ^56 werden sonach von Seile der k. k. Postämter nnd Slpeditwnen die Sendungen nach und a»S den genannte» Hürstcnthümern nach folgenden Bestim mungen behandelt werden: ä. Brtefpvstsendunge«. Die Korrespondenz

nach und aits Lippe ist vom l. August 1852 gemäß §. 37 de» revidirten deutsch, österreichischen PostvereinSvertrags al« ausländische zu betrachten und unterliegt als solche a. für die Beförderung innerhalb des Vereinsge, bi'eiheö dem nach der dritten Entfernungsstiife eiit- fallenden Porto von 9 kr. für den einfachen nicht mehr als 1 Loth wiegenden Brief, l». für die Beförterung im Umfange der Fürsten tümer dem Poito von 2 oder 4 kr. je nach der Entfernung des Lippl'schen Bestimmungsortes, wie der unten

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 20.06.1851
Physical description: 8
VadeN an den deutsch-österreichischen Postverein. Nachdem lant Eröffnung der k. k. General-Direk tion für Eoniinnnicaiionin vom 22. April l. IS. Z- 4316/?. das Großherzogthnm Baden dem deutsch» psterreichischkn Postvereine beigetreten ist, so werden vom l. Mai l. IS. die Korrespondenzeil nach und ans 'dem Großlierzogtknime Baten nach den Be stimmungen des deutsch-österreichischen Postvereins- vertrageö behandelt werden. Demnach betrügt die Tare für den einfachen Brief nach Baden für Orte

ge bracht. Von der k. k. Post-Direktion sür Tirol n. Voralberg. Innsbruck am 6. Mai l85l. B r i e l m a y r. ^ K n n d in a ch n n g 1 über den Anschluß des Thurn- nnd TariS'schen Postgebiethes au den deutsch-österreichischen Post- verein. 3» Folge Eröffnnng von Seite der k. k. General- Direktion für Eoinmuiiicatioiien vom 23. April l. Js. Z. 4392/v. tritt die fürstlich Thnrn- und Taris'sche Postverwaltniig in Folge deS bereits bekannt gege benen AttschlnßvcrlragcÄ vom l. Mai I85l ange fangen, anch

mit den zu ihrem Postgebietbe gehörigen großherzoglich und berioglich sächsischen, fürstlich ^chwarzburg'schen nnd Lippc'fche», dann landgräfl. hefstfcheii Ländern, der freien Stadt Frankfurt a.M. nnd den freien Hansestädten V'übek nnd Bremen, dein deutsch-österreichischen Postvereine bei. Die Korrespondenzen nnd Fahrpostscnduugcii »ach u>id aus deii grilaniiten Ländern iverden daher voii dein obigen Zeitpunkte angefangen ganz »ach den Bestimmungen «nd dcm Tariffe deS dentsch-östcr- reichischen Postvereines behandelt

können bei den Ncvier- förstercicn Jenbach lind Achenthal eingesehen werden, nnd werden bei der Versteigerung bekannt gegeben. K. K. Montan Forstamt Brirlegg am 16. Juni >851. M a y r h o f e r. Aner.' 5 K u n d m a ch n n g. I In Folge der zwischen der k. preußischen und k. hannoverischen Postvcrwaltnng auf Grundlage des deutsch.österr. PostveieinS Vertrages abgeschlossenen Ueberciukunst wird das Königreich Hannover t?ou 1. Juni 1851 an dem deutsch österr. Postvereine be? treten.

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 10.04.1850
Physical description: 6
» ist. die unter Mettcrnichscher Staatslcitnug gegen Oester reich geschleudert wurden. Erbebend ist endlich die Er scheinung, daß Freibändler und Schutzzöllner in Deutsch land sich vielseitig nähern, und diese konsolidirte Rich tung für das Auffasse!« des Gemeinsam - Wohlthätige», das in einem großen geeinigten HandekSstaate bei groß artigen Hilfsquellen Muth nnd Kraft in die Schranken ruft. auf Rechnung deS österreichischen, die Annäherung bewirkenden Einflusses zu fetzen ist. Wie sollte auch bei einer vornrtbeilsfreie

» und Ehren reichen Oesterreich' das verdiente Vertrauen ge zollt werden. Oesterreich will deutsch bleiben ; seine anerkannt schwie rige Stellung wird eS daran nicht bindern. Der Staats bürger Oesterreichs ist ein freier Bürger geworden, und er bat ein schönes Vaterland, reich an allen Natur schätzen , und Raum genug sür das Volk, das Unter nehmungen sucht, und fruchtbare Tbateu vollbringt! Ii) Die Aufuabme der Brnck'fchcn Vorschläge in den österreichischen Kronläudern kann als eine durchwegs günstige

von 33 Millionen, geeiniget mit dkn 3S Millionen in, deutschen Reiche, ein mitteleuropäisches Reich zum Schrecken selbst Englands herstelle. Gesittung, Fortschritt und Volkswohlfahrt, die sich über die oft kleinlichen Nationalitätsfragen er beben, finden darinnen ein unermeßliches Feld! — Oesterreich wird durch das auch in Italien zn gründen vorhabende Schutzzollsystem die entscheidende Macht in Italien erringen; seine Hauptmacht fuße aber in Deutsch, land. wo Oesterreich in seinen Händen die deutsche

Handelspolitik leitet, die ibin nach seiner numerischen Macht selbst von Preußen Ul 'cht wird bestritten werden können. Es werden 3 HandelsstaatSgrnppcn sürder in Europa bestehen: England wird den Freihandel, Oester reich die Schutzzölle. Rußland die Werbotszollc vertrete», wornach also Oesterreich die Mittlerrolle zwischen den beiden Ertremen zufiele! — Und endlich ist man wohl auch versucht zu fragen, ob denn Tirol Mich seine Stimme für die Zolleinignng Oesterreichs mit Deutsch land ausgcsprochen

. Ist es, da das Land weniger reich an Fabriken, die Stimme dcs Volkes, die im tiefen Busen noch »»auSgesprochcu liegt? Oder harret Tirol noch einer Zeit, ähnlich dem Mangeljahrc 1847, wo vom Lech, von Arlberg nnd von anderen Orten her Stimmen für die zollfreie Einfuhr dcs bairischen Ge treides lant wurden, nnd man eine von König Ludwig gewährte königliche Gnade dankbarlichst entgegennahm? Tirol, daS die deutsche Sache so oft und ruhmvoll ver föchte», kann n»r wolle», durch Oesterreich nn't Deutsch land innig

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 10.08.1859
Physical description: 6
der k. k. polit.-milit. SanitätS-Kommission. Vertrag . ^ über die telegraphische Korrespondenz zwischen dem deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereine Und der Schweiz vom 26. Oktober 1353. (Schluß.) Art. 31. In» Falle der Zurückweisung eines Tele. grammeS auS einem. der im' Artikel 6 angegebenen Gründe wird von den eingezahlten Gebühren der Be trag für diejenige Strecke zurückerstattet, welche die De pesche noch nicht durchlaufen hat. Wenn ein Telegramm verloren gegangen öder in dem Grade verstümmelt worden

werden. ' ' - ' ' - Art. 37. Jede der kontrahirenden Regierungen ver gütet der anderen diejenigen Gebührenanthei'le, welche für'Rechnnng Fcr letzteren wegen der Beförderung so wohl über deren eigtneS Gebiet, als über dasselbe hin aus, erhoben worden sind. - Die Abrechnung zwischen den Staaten deS deutsch- österreichischen Telegraphen - Vereines und der Schweiz findet der Art statt, daß die Schweiz , und jeder der Staaten,-welche mit derselben in unmittelbarer telegra phischer Verbindung.stehen, sich hinsichtlich

als für die Abrechnung geschieht nach folgenden Verbältnissen:- 1 Franken 5V Centimes ist gleich 6V Kreuzer öster reichisch, gleich 42 Kreuzer süd-Deutsch, glsich 1.2 Silber- groschen, gleich 7V CentS niederländisch. Art. 4V. Nach zwei Jahren soll eine Konferenz von Abgeordneten der kontrahirenden Staaten stattfinden, deren Aufgabe eS sein wird, sich über diejenigen Be stimmungen zu verständigen, welche sich durch die Er fahrung zur Erleichterung deS internationalen Verkehres dienlich erwiesen haben. Art

der öster reichischen und der schweizerischen Telegraphen-Linien dom 26. April 1352 außer Kraft; ebenso werden die jenigen Bestimmungen in dem Spezialvertrage zwischen Baden und der Schweiz vom 3. August 1353 außer Kraft erklärt, welche den Verkehr zwischen dem deutsch- österreichischen Vereine und der Schweiz betreffen. Art. 43.' Die Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrags sollen in möglichst knrzer Frist ausgewechselt wtrden. . ' UebrigenS behalten sich die kontrahirenden Regierun gen deS deutsch

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Page 1 of 10
Date: 06.08.1859
Physical description: 10
, Parlamentssitzung. Spanien. Madrid, die Rüstungen nicht eingestellt. Gene, ral Prim. Italien. Chamberv, französische Truppenbewegungen in Italien. Französische Wallungen. Nußland. St. Petersburg, Inspektion der Flotte vor Kron stadt.--Von der poln. Grenze, Einstellung der Rüstungen. Nachtrag. Amtlicher Theil. B e rtra g über die telegraphische Korrespondenz zwischen dem deutsch - österreichischen Telegraphen - Vereine und der Schweiz vom 26. Oktober 1353. (Fortsetzung.) Art. 19. Bei Ermittlung der BeförderuugS

-Gebüb- ren wird grundsätzlich der Weg, welchen ein Telegramm im Gebiete der Schweiz und des deutsch - österreichische» Telegraphen - Vereines zurückzulegen hat, beiderseits in gerader Linie berechnet und zwar von. der AbgangS- Station biS zu dem Punkte, wo daS Telegramm die Grenze erreicht und von da bis z» der Adreß-Station. Auf gleiche Weise wird die Gebühr der lransitirenden Telegramme von Grenzpunkt zu Grenzpunkr beniessen. Zur Vereinfachung der Tarife für den'Vetkebr zwi schen dem deutsch

nach dem nächstgelegenen Anschlußpunkte dieser Gruppe be rechnet werden. Desgleichen wird für Telegrgmme, welche einen Anschlußpunkt der südlichen Gruppe passt, ren, die Tare nach dem nächstgelegenen Anschlußpunkte dieser Gruppe berechnet. Auf diese Art finden zwischen je zwei Stationen deS deutsch - österreichischen Telegraphen - Vereines und der Schweiz nur zweierlei Tarifsätze Anwendung , je nach dem nämlich hiebei die nördlichen oder südlichen Grenz- tarpu»k(e in Betracht kommen. In gleicher Weise sollen

die durch den deutsch-öster reichischen Telegraphen, Verein und durch die Schweiz traiisitircnden Telegramme behandelt werden, der Art, dass die mit den angrenzenden Staaten über den gegen- seitjgen Verkehr jeweilett geltenden Tarif, Grundlage» auch auf den Transit-Verkehr Anwendung finden. Die nach den obigen Grundsätzen gebildeten Tarife werden sich die kontrahirenden Staaten gegenseitig mit- theilen. Art. 20. Bei Anwendung der Tare.auf die Wort zahl werden folgende Regeln beobachtet: 1. Alles, waS der Absender

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 03.07.1851
Physical description: 6
werde», bis »icht a»ch das König reich Würremberg dein deutsch-österreichischen Post- vereiiie b?igetrete» feilt wird. Die Pollanstalten in den Krouländern Tirol und Vorarlberg und im Fürstenthmne Lichte»stei» haben daher die Fakrpostsenduilgeu »ach »>id a»S dem Großherzogthume .Bnden »och i» der bisherigen Weise zu behandeln. DicS wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge bracht. Von der k. k. Post-Direktion für Tirol ». Voralberg. Innsbruck am 6. Mai 1851. V r i e l m a y r. I K u n d m a ch it » g 3 betreffend

den Anschluß des Großherzogthnmö Baden au den dcntsch-östcrrcichischen Postvrrein. Nachdem laut Eröffnung der k. k. General-Direk tion für Eo»i»i»»!catizneii vom 22. April l..Js. Z, 4316/1'. das Großhcrzoglhuni Bade» dem deutsch- österreichischen Postvereiiie beigetreten. ist, so werde» vom 1. Mai l. Js. di< Korrespondenzen nach uud a«S dein Großherzogthume Baten nach den Be- 5 , Kund »i a ch » ii g. 3 Iu Folge dcr zwischen der k. preußische» und k. hannoverischen Postverwaltung auf Grundlage des deutsch

-östcrr. Postvereinö Vertrages abgeschlossenen Uebereinknnst wird daS Königreich Hannover vom I.Juiii 1851 an dem deutsch-österr. PostVereine bei- treten. Von diesem Zeitpunkte an werden daher die Kor respondenzen, Kreuzbaudsciiduiigen und Zeitungen, sowie Fahrvostscndnngen nach sind aus dem König reiche Hannover nach den Bestimmungen des deutsch- öst.rr. Postvereinsvertrages behandelt werben. Dcr Vereinsporto für Korrespondenzen besteht ans nnd »ach Oesterreich, dann ans und nach alle» Orten

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 30.06.1851
Physical description: 8
Alter belegten Gesuche biS 2V. Juli d. IS. bei dem obgenauu- ten Forstamte einzubringen. Innsbruck am IS. Juni 1S5I. Der Staltkalter: Kajetan Graf von Aissinge u-N ippenbnrg. K n n d m ä ch u ii g 2 betreffend den Zlnschlnß dcS GroßherzogthniNS Baden an de» deutsch-österreichischen Postverein. Nachdem laut Eröffiinng der k. k. General-Direk tion für Eommunicationen von« 22. April l. IS. Z. 43l6/?. das Grosiherzogthum Baden drin deutsch- österreichischen Postvereine bcigckreten

eine solche von 6 Kreuzern sür den einfachen Brief zii entrichten. Bezüglich dieser Transitogebübr hat die nämliche GewichlSprogresflon wie bei dem Ver einSporto in ?Inwrudu»g z» kvniinen. ES kann daher anct, dieselbe durch Anwendung der »nisprccheiiteil Briefmarken enlrichter werden. Arzügli-H der Fabrpostfenduilgeu km Weci>selver- kehre zwischen Oesterreich und Baden kann der Post- vcrciusverlrag so lauge nicht vollständig in AnS- führnng gebracht werden, bis nicht anch daS König reich Wiirlcmberg dem deutsch

auf Grundlage deö dentsch-österr. PostvereinS Vertrages abgeschlosseuru Uebrreiukuiift wird das Königreich Hannover vom l. Jnni lLöl an dem deutsch österr. Postvereine bei- irrte». Von diesem Zeitpunkte an werden daher die Kor respondenzen, KrenzbandskndungtN und Zeitungen, sowie Fahrpoflscndungen nach Und aus dem König, reiche Hannover nach den Bestimmungen des deutsch- österr. Postvereiiisvertragcs behandelt werden. Der Vereinsporto für Korrespondenzen besteht auS und nach Oesterreich, dauu aus uud

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Page 1 of 6
Date: 04.08.1859
Physical description: 6
der Franzosen. — Bologna. Nachtrag. Amtlicher Theil. Wer t r a g über die telegraphische Korrespondenz zwischen dem deutsch - österreichischen Telegraphen - Vereine und der Schweiz vom 26. Oktober 1353. (Abgeschlossen zu FriedrichShasen am 26. Oktober tSZS. in den NatifikationS-Urkunden ausgewechselt zu Stuttgart am 2^!. Mai I85S.) Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich :c. zc.; thun kund und bekennen anmit: Nachdem von Unserem Bevollmächtigten und von den Bevollmächtigten

für die deutschen Bundeöstaaten Württemberg und Baden gemeinsam sowohl im eigenen Namen, als im Name» der übrigen Staaten deS deutsch österreichischen Telegraphen--Vereines am 26. Oktober 1S53 zu FriedrichShasen mit den Bevollmächtigten der schweizerischen Eidgenossenschaft ein Vertrag über die gegenseitige telegraphische Korrespondenz abgeschlossen worden ist. welcher von Wort zu Wort lauter, wie folgt: Die Regierungen von Baden, Oesterreich, der.schwei zerischen Eidgenossenschaft und Württemberg

der kontrahirenden Staaten steht Jedermann zu; jedoch behält sich jede Regierung das Recht vor, die Identität der Absender von Telegrammen feststellen zu lassen. Art. 2. Die Behandlung der internattonalen Tele- graphen-Korrefpondenz auf den Linien der kontrahiren den Staaten unterliegt den nachfolgenden Bestimmungen. ES können jedoch zwischen denjenigen Staaten deS deutsch-österreichischen Telegraphen Vereines, welche in unmittelbarer telegraphischer Verbindung mit der Schweiz stehen, und dem letzteren Staate

besondere Vereinbar»«, gen über die Auswechslung von solchen Telegrammen getroffen werden, welche die anderen Staaten deS deutsch österreichischen Vereines nicht berühren. Art. 3. Die kontrahirenden Regierungen werden sich gegenseitig alle den Telegraphendienst betreffenden Aen derungen, sowie alle neuen Cinrichiüngen und Vervoll kommnungen mittheilen. Der Morse'sche Apparar bleibt bis aus Weiteres für die Beförderung der internationalen Korrespondenz in Anwendung. Art. 4. Jede Regierung behält

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 19.09.1853
Physical description: 8
»0t 5 Kundmachung. be.rrff.nd die Gebühr für nach Verviers gerichtete telegrafische Depeschen. ^,n Nachhange zur hierämtlichen Kuubmachuug dbo. 25. August l I. wird bekannt gegeben, daß für vie aus dein deutsch- österreichischen Verclnsgebietc «ach.dem Orte Verviers sel-st »-richtete iel-grafische Korrespondenz die belgische Tare von der prcußtlcii- belgischen Gränze ab bis zu ^0 kiuf 2 Arancs 50 Centimes, bei 2 t bis zu 50 Porten auf. das doppel.e und bei 51 bis zu lU0 Worten aus das dreifache

dieses Betrages festgestellt wurde. Innsbruck a»> 3. September lV53. Aon der k. k. Postdirektion für Tirol und Vorarlberg. Brielinayr. ^ Kundmachung. 1 Zufolge Eröffnung des hohen k. k. Handels-Mi- - nisteriums ddto. ll. Juli l»53 Nr. 7423 ist von Seite der königlich preußischen Negiernng im Namen der dem deutsch-österreichischen Telegrafen Verein, vci- getreteuen Staaten und der Niederlande am 4.Okio- ber 1tj52 mit Frankreich >unv Belgien ein Telegra» fen-Vertrag abgeschlossen, welcher am 15. Mai

des Autgebers entweder mit der Post als rekommandirte Briefe, oder mittelst ' Erpressen an ihren Bestimmungsort befördert. 4. Nach Frankreich oder Belgien wird keine Nachtdepefche angenommen, wenn sie nichts wäh rend des Tages angemeldet, und zugleich die Stunde angezeigt wurde, in welcher sie bei dem Telegra- sen-Bureau aufgegeben werden wirb. .5- Die Gebühren für die internationale Telegra- fen»Eorrespondenz bestehen aus den für die Beför- derung aus dem deutsch-österreichischen Telegrafeu

- Vereinsgebiethe, dann dem belgischen und französi- fcheu Gebiethe eiilfaUenden Gebühren, wöbe, man bemerkt, daß der für das deutsch-österreichische Te, lcgrafen-Vereinsgebieth vorgezeichneie Gebührenta rif bei der internationalen Corresponveuz auch sür das französische und belgische Gebieth giltig ist. Es ist sonach für eine einfache Depesche (t bis 20 Worte) vis zu einer Entfernung von einschließ lich l0 Meilen 1 sl. EM. von 10 bis einichließlich 25 Meilen

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Page 6 of 8
Date: 13.04.1854
Physical description: 8
worden, daß auch das deutsch-österreichi sche Vereinsporto ermäßiget werde. Das Porto für einen einfachen Brief bis zum Gewichte von erclnflve 1 Loth aus und »ach den vereinigten Staaten von Nordamerika über Bremen wird daher künftig bestehen: a) aus dem amerikanischen internen nnd Seeporto von 13 kr.; l>) aus dem deutsch-österreichischen ermäßigten Aereins-Porto von 6 kr. Zusammen 19 kr. Für das amerikanische »nd Seeporto kommt die bekannte Gewichtsprogression in Anwendung, nämlich

von 1 bis erclusive 2 Lotl> das zweifache Porto (26 kr.) von 2 Loth bis inklusive, 4 Loth das vier fache Porto (52 kr.) n. s. w. für je 2 Loth um das zweifache Porto (26 kr.) mehr. Das deutsch-österreichische Vereinsporto steigt von Loth zu Loth uach der im Postvereiue augenomme nen Progression. Briefe nach ten vereinigten Staaten von Nord amerika können nach Belieben des Absenders ent weder bis zum Bestimmungsorte srankirt oder ganz unsrankirt aufgegeben werden. Zeitungen, Broschüren und Flugschriften

unter Kreuzband, wenn sie außer der Adresse'nichts Ge schriebenes enthalten und bei der An'gabe frankirt werden, zahlen au deutsch-österreichischem Vereins porto 1 Kreuzer CM. für jedes Loth exklusive. Das amerikanische und Srcporto beträgt: a) für Zeitungen 3 Kreuzer bis zum Gewichte von ti Loth; Ii) für Broschüre» und Flugschriften l Kreuzer für je 2 Loth. Wollen die Korrespondenzen nach den vereinigten Staaten von Nordamerika durch die Schweiz übe? Bremen geleitet werden, so müssen

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Page 5 of 6
Date: 29.01.1852
Physical description: 6
M 'S. Mmtsblatt zum Tiroler Bothen. 29. L^nner l«52. 5 K.ud m a u n H. 2 lieber ^>en Beitritt deS Herzogihum« BrauNschweig zum dcutsct,-österreichischen Postvereine. 'Nach einer Mittheikung deS köuigl. ^preußische» General-Postamtes ist die herzoglich brauuschweigi- sche Postverwaltiing dem deutsch-österr. Postvereine vom l. Jänner an d. Js. beigeireten. ES werden demnach sämmtliche Vri«s- nnd^Fabr- postsendniigen nach nnd ans dem Herzogthume Braun- schweig nach den Bestimmungen deä deuisch

Innsbruck am >5. Jänner 1352. Der k. k. Statthalter und Präsident: Ziajetan Graf v. Bissingen. f K u n d m a ch n n g. 2 Beitritt der sre en Hansesfadt Lübeck zum deulsch- österreicliiscken Postvereine. Die freie Hansestadt Lübeck ist vom 1. Jänner d. Js. an dein deutsch-österreichischen Postvereine beigetrete». Es werden demnach die Brief- nnd Fakrpostsen- dungeii von und nach Lübeck von nun an nach den Bestimmungen deS deutsch- österr. PostvereinS be handelt werden. Für alle 'Korrespondenzen

nach Lübeck einfällt der Vereinsporto nach, der höchsten Tarstusc mit 9 kr. Für Fahrpostscndnngcn ist anßer dem bis znr preußisch,mecklenburgischen Grenze cutfallendenPorto zu entrichten: - a. Für Mecklenburg-» Schwedin die,B«f«inSta»e auf 5 Meilen; , lz. sür Lübeck die AereinStare ans Iv Meilen . Juusvruck den 16. Jänner 13S2. . Don der k. k. Postdirektion snr Tirol nnd'Vorarlbe^g. . . Brielmayr. . ^ U' 1- Kundmachung. 2 Ü^ber den Beilritt des GroßherzoglbuiM Oldenburg ' zum deutsch-österreichiscl

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