» und Reiner'schen Stammes und Namens und in deren Abgang, Vürgerssöhne von Vregenz berufen. Diejenigen, welche sich um dieses Stipendium bewer ben wollen, haben ihre Gesuche, belegt mit den Be weisen ihrer Anverwandtschaft zu dem Stifter, oder ihres Bürgerrechtes in Bregenz, mit dem Studienzeug nisse der letztverflossenen zwei Semester und dem Zeug nisse der Dürftigkeit und bestandenen naturlichen Blat tern oder der Impfung bei dem unterzeichneten Stadt magistrate bis 29. November d. I. einzureichen
. Stadtmagistrat Bregenz den 20. Oktober 1856. Neiner, Bürgermeister. 2 Kundmachung. Das Adrian v. Deuring'sche Studien-Stipendium zu Bregenz im Erlrage von jährlich 3V fl. N. W. ist vom Schuljahre 1356/57 an zu vergeben. Zum Genusse desselben haben zuerst die Anver wandten zu dem Stifter, und in deren Abgang studie rende Bürgerssöhne von Vregenz Anspruch. Diejenigen, welche sich um' dieses Stipendium be werben wollen, haben ihre Gesuche, belegt mit den Beweisen ihrer Anverwandtschaft zu dem Stifter
oder ihres Bürgerrechtes in Bregenz, mit den Studienzeug nissen der letztverffossenen zwei Semester, dem Zeug nisse der Dürftigkeit und bestandenen natürlichen Blat tern oder der Impfung bei dem unterzeichneten Stadt magistrate diö 29. November d. I. einzureichen. Stadtmagistrat Bregenz den 20. Oktober 1856. Neiner, Bürgermeister. 2 Kundmachung. Von den zwei von Herrn Magnus Schund v. Wel lenstein, Doktor der Theologie, geistl. Rath und Dekan zum Münster in Konstanz, gestifteten Studienstipen dien
ist eines im jährlichen Betrage von 70 fl. N. W. vom Schuljahre 1856/57 an zu vergeben. Zum Genusse dieses Stipendiums sind die Anver wandten zum Stifter, und in deren Abgang studierende Bürgerssöhne von Bregenz berufen. Diejenigen, welche sich nm dieses Stipendium be werben wollen, haben ihre Gesuche mit dem Beweise ihrer Anverwandtschaft zum Stifter, oder ihres Bür gerrechtes in Bregenz, mit den Studienzeugnissen der letztverflossenen zwei Semester, und mit den Zeugnis sen der Dürftigkeit und der bestandenen
natürlichen Blattern oder der Impfung zu belegen, und bis 29. November d. I. bei dem unterzeichneten Stadtma- gistrate einzureichen. Stadtmagistrat Bregenz den 20. Oktober 1356. Reiner, Bürgermeister. 2 Kundmachung. Bei der Freiherrlich allgemein v. Denring'schen Sti pendienstiftung dahier sind zwei Studienstipendien, jSede im Ertrage von jährlich 100 fl. N. W. erledigt, dZun vom Schuljahre 1856/57 an zu vergeben. Zum Genusse derselben haben zuerst die Anverwand ten zu den Stiftern, und in deren Abgang