gerettet werden konnten. Haus und Stadel des Bücher brannten vollständig nieder und erlitt derselbe einen Gesammtschaden von 8189 fl. 25 kr., wo von 4862 fl. durch Versicherung gedeckt ist, so daß für ihn ein eigentlicher Schaden von 3327 fl. 25 kr. konstatirt erscheint. Die beiden Knechte erleiden einen Schaden von 88 fl. 20 kr. und den Geschwistern Muigg verbrannten Effekten um 20 fl. Der, Verdacht, diesen Brand gelegt zu haben, fiel sofort auf die Angeklagte, die dann auch bald eingestand, den Brand
aus Rache darüber gelegt zu haben, daß sie von der Bäuerin wegen des Milcheimers gescholten worden; sie sei, sagt sie, nachdem sie die Suppe auf den Tisch gestellt, in ihre Kammer gegangen, habe dort Zündhölzchen genommen, worauf sie in den Stadel gegangen und das Hans in Brand gesteckt hat. Die Geschwo renen bejahten einstimmig die im Sinne der Anklage gestellten Schuldfragen, worauf die Angeklagte zu 7 Jahren schweren und verschärften Kerkers unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes
sind, ein Schade der mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Geschädigten erheblich zu nennen ist. Der Thäter, man muß'e bei der Art des Brandes auf Brandlegung schließen, blieb unentdeckt, bis sich am nächsten Tage beim städtischen Polizeiamte in Innsbruck ein Mann meldete, der augab, in dem verbrannten Stadl geschlafen, Pfeife geraucht und init der ausgeklopften glühenden Asche aus Ver sehen den Brand entflammt zu haben. Später aber und als er dem Gerichte übergeben worden, gab
er an, mit einem Zündhölzchm den Stadl absichtlich in Brand gesteckt zu haben, von dem einzigen Motiv geleitet, wieder ins Zuchthaus zu kommen, wo es ihm bis jetzt im Leben noch am besten gegangen sei, wie er aussagte, und so wieder versorgt zu sein. Er war am 8. August aus Subeu nach Abbüßung einer 13-monatlichen Freiheitsstrafe entlassen, nach längerer Fußwanderung nach Innsbruck gekommen und ist dann hier, obwohl er Arbeit ge funden, zu seiner That geschritten. Der Vertheidiger beschränkt sich bei dem umfassenden
Geständniß des Verbrechers nur auf Bestreitung der Erheblichkeit des angerichteten Schadens. Die Geschworenen bejahen einstimmig die 2 Schuldfragen auf Brand legung und Erfetzlichkeit des Schadens, worauf der Gerichtshof Anton Huber zu 10 Jahren schweren und verschärften Kerkers verurtheilte. Am 14. ds. Mts. vormittags begann die Hauptverhand lung gegen Georg Kranewitt er, 42 Jahre alt, verehelicht, aus Stolberg in Bayern, zuletzt Wagner und Krämer in Ke maten, dessen Frau Crescenz Krauewitter, geb