schuldigung heraus. Auch die Protokolle, die Zeugenaus sagen, die die Gendarmen mit dm Bewohnern der Ander sag, mit Frau Barbara, Clara und den Knechten auf genommen hatten, ergaben eindeutig den Beweis, daß Andreas zur Zeit, als der Brand entstand, nicht in dem fraglichen Gebiete gewesen war. Es stimmte vollkommen. Am vierundZwanZigsten morgens, um halb fünf Uhr, war Andreas nach dem sechs Stundm entfernten Barbimi gegangm und dort knapp nach elf Uhr bei seinem Ver wandten, dem Luserbauern
, eingetroffen. Bei diesem hatte er gegessen und bei diesem war er zweimal, einmal um vier, einmal noch um sechs Uhr im Dorfe gesehen worden. In Barbian hatte er die Nacht, als der Brand im Gstrahl entstand, geschlafen und war geblieben, bis er am Mor gen des anderen TageS über Lengmos heimgekommen war. Auch sein Verhalten dei der Rückkehr hatte nach Aus sage von Augenzeugen nichts Auffälliges geboten. Er hatte sich über dm Brand nicht erschreckt gezeigt, da er schon in der Nacht vom vierundzwanzigsten