mit dem eigenen vertauscht, und war über Neumarkt zu seinem guten Freunde und ehemaligen Kerker genossen Bkrnard in keifers gegangen, nachdem sie sich bereits früher Kameradschaft zugesagt. Er erzählte ihm den Diebstabl, und übergab ihm mit Ausnahme der Banknoten und etwas Silbermünze die ganze Beute zur Aufbewahrung, wobei er auch dem Bernard erlaubte, davon Gebrauch zu machen. Bernard hatte wahrscheinlich, nachdem er das üb rige Geld versteckt, ein?» Tbeil der Thaler, um sie bei der Hand
zu haben, im Strohfacke eines der Betten in der Schlafkammer verborgen; dort wurden dieselben von Abram gefunden, nnd damit dieser schweige, ihm von Bernard die Hälfte angeboten. Bernard hatte fohin dem Abram auch einen Theil des übrigen Geldes, Gold und Zwanziger gezeigt. Abram oder Bernard waren mit Verausgabung der Thaler wahrscheinlich nicht vorsichtig genug, u. um nicht in den Verdacht eines Diebstahles zu kommen, sprengten sie das Gerücht aus, '72 Thaler in der Lotterie gewonnen zu haben. Äks der Hausherr
des Bernard J.B. Gantili.dies hörte, und zufällig nach Bozen ging, sah er bei einer Lottokollektnr, daß da selbst nur schwarze Nummern aushingen, u. schloß daber , weil Gewinnst? mit rothen Nummern bezeich net werden, daß die Angabe des Bernard u. Abram erdichtet sei. Er forderte den erstern auf, das Geld, welches derselbe nun von einem Deutschen zur Auf bewahrung' erhalten zu haben erzählte, zu Gericht zu tragen; Bernard mußte nun wahrscheinlich, weil er dem Abram nicht traute, sämmtliche ihm gezeigte
Baarschast ausliefern, beharrte, aber standhast da bei, daß er vom Diebstable nichts wisse, obwohl er in jedem Verhöre seine Aussagen änderte und neue Lügen erfand, endlich aber auch zugab, daß ihm mehr Geld von Hannes übergeben, daß ihm der Rest aber wahrscheinlich von Abram gestohlen worden sei, da gegen gab er zu, niedreres Geld jedoch nnr Nach Er laubniß des Hannes verbraucht zuhaben. Aus allem leuchtete hervor, daß Bernard die in Sicherheit ge brachten noch fehlenden 300 fl. für sich retten
als auch den Bernard der Theilnahme am obigen Diebstahle durch Verhehlung eines Betrages von mehr als 300 fl. CM. einhellig für schuldig u. der Gerichtshof, verurtheilte den ersteren über die Anträge der Staatsbehörde und nach Anhörung der Hrn. Vertheidiger zu 4'/zjäbrigem schweren Kerker, den zweiten zu 2jährigen, Kerker. Die Verhandlung schloß gegen halb 4 Ubr Morgens. Wien, 6. April. Der bereits gestern von uns erwähnte Prozeß der Sängerin Madame G. endete mit einer.Freisprechung durch die Geschwornen