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Schlern
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Page 86 of 142
Date: 01.04.1973
Physical description: 142
besucht. Auch würde es den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen, sollte bei allen nachgewiesen werden, wieweit in ihrer späteren Tätigkeit das von Schule und Heim ver mittelte Geistesgut wirksam gewesen oder wieweit andere Einflüsse ihre Persönlichkeit und ihr Wirken geprägt haben. Die „Stillen im Lande“, die nicht namentlich genannt werden können, deren Breitenwirkung aber sicher nicht geringer war, möchten sich nicht übergangen und unterschätzt fühlen: die vielen Ärzte, Lehrer und Professoren in Stadt

in sein sorgsam bereitetes Erdreich gepflanzt hat“ *), das Heranwachsen der Schule verfolgt, wohl auch wissend, daß mit der neuen Bildungsstätte nicht nur besser für den Priesternachwuchs gesorgt sein würde, sondern daß auch eine tüchtige Schar von Laien zu erwarten war, die einmal ein Gegengewicht zur damals liberalen Bildungsschicht des Landes bilden würden. Damit die Schule diese Aufgabe zu bewältigen vermöchte, war nicht nur der Bau selber geräumig und praktisch erstellt worden, sondern es wurden

auch vorzügliche Lehrer und Erzieher ins Haus berufen, allen voran Regens Alois Leiter und Direktor Alois Spielmann, der die Schule durch nahezu fünfzig Jahre leitete und damit als der ruhende Pol im Wechsel der Zeiten viele Schülergenerationen prägte. Auch an Lehrmitteln sollte die Schule keiner anderen nachstehen. Das „Tiroler Volksblatt“ schreibt 1886 3 ): „Schon während des Baues waren die erforderlichen Sammlungen für die didaktische Ausstat tung der Anstalt zusammen gekommen und heute behaupten

der Anstalt ist bereits eine sehr bedeutende ...“ Am 2. November 1881 erhielt die Schule ‘) Vinzenz Gasser, Das Knabenseminar der Diözese Brixen, Brixen 1871, S. 7. 2 ) Alois Spielmann, Rückschau auf die ersten 25 Jahre der Anstalt, Brixen 1898, S. 10. 3 ) Die That eines tirolischen Bischofs. In: Tiroler Volksblatt (Beilage) 1886, Nr. 99.

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Schlern
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Page 24 of 142
Date: 01.04.1973
Physical description: 142
seinen Diözesanen den endgültigen Entschluß kundtat, ein Knabenseminar errichten zu wollen. Die Jahre, die bis zu dessen Eröffnung noch ablaufen sollten, erwie sen aufs neue die Richtigkeit seines Handelns. Die neuen Schulgesetze vom Mai 1868 bedeuteten möglicherweise den ersten „Schritt zur gänzlichen Verdrän gung der Geistlichkeit aus der Schule" 54 ], sicher bezweckten sie die „Vernichtung der Kirche und des positiven Christentums mit den Mitteln der glaubensfeindlichen Wissenschaft und der entchristlichten

Schule“ S5 * * ). Weil ihm die Schule so wichtig schien, erklärte er sich „zu jedem Opfer bereit, welches die Erhaltung der christ katholischen Charakters der Schule verlangt“ M ) und war bereit, „in Erfüllung seiner Amtspflicht sich bis auf die äußersten Grenzen zurückzuziehen, um jeden Conflikt mit den Staatsgesetzen zu vermeiden" 5, h Gerade in jenen entschei dungsvollen Tagen gelangte ein Schreiben des Weihbischofs und General vikars Amberg in seine Hände, worin sich dieser auf die Vorarlberger

Unterrichtes aus der Schule“ 58 ). 3. Fürstbischof Vinzenz Gasser gründet das Vinzentinum Im Angesicht all dessen, was in dieser Abhandlung ausgesprochen oder angedeutet werden konnte, im Angesicht all dessen, was der Kürze halber unterdrückt werden mußte, wurde Fürstbischof Vinzenz Gasser, der Not der 5S *) ebda. «) OA 1868 Fasz. 2 Nr. 2981. “) OA 1869 Fasz. 2 Nr. 1. M ) OA 1870 Fasz. 27 Nr. 6. 57 ) OA 1870 Fasz. 27 Nr. 525. 58 ) OA 1870 Fasz. 2 Nr. 132.

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Page 51 of 142
Date: 01.04.1973
Physical description: 142
Paul Rainer Recht und Gesetz in der Schule Am 9. August 1872 befaßte sich der Landesschulrat von Tirol mit der Bitte des Brixner Fürstbischofs, man möge „das Diözesanknabenseminar in Rotholz als Prinat/ehranstalt“ anerkennen. Nachdem das Sitzungsprotokoll nach Wien weitergeleitet worden war, ging dem Fürstbischof folgende Antwort auf sein Ansuchen zu: „Diese Anstalt darf in Ermangelung der Erfordernisse der kaiserlichen Verordnung weder als Untergymnasium bezeichnet noch als solches behandelt

werden“ Der bloß private Charakter der bischöflichen Rotholzer Schule war damit sanktioniert, und Wien war es ernst damit. Denn schon im nächsten Jahr sah sich das Unterrichtsministerium veranlaßt zu erklären, es „sei unstatthaft, daß eine Anstalt, welche den Namen eines Gymnasiums oder einer Realschule zu führen nicht berechtigt ist, die Klassen als Gymnasial- oder Real schulklassen“ bezeichnet, und es sei der neuen Privatlehranstalt so lange untersagt, „staatsgiltige Zeugnisse auszustellen

„in jedem Semester mindestens drei Wochen uor dem Schluß des selben ein Verzeichnis der Schüler vor legen, worauf die Landesschulbehörde die Zuweisung der Schüler an ein öffentliches Gymnasium“ vornahm 4 ). Diese Rechtslage blieb bis zum Jahre 1879 bestehen. Im März des Jahres 1879 verlieh der Minister für Kultus und Unterricht der Schule des fb. Knabenseminars das Recht 5 ), sich fortan „Privatgymna sium“ nennen zu dürfen, zugleich gewährte er ihm für die Schuljahre 1878/79, 1879/80 und 1880/81 das vorläufige

Verhältnisse ge schaffen, die neue Rechtsverhältnisse brachten. ') L(andes) A(rchiv) I(nnsbruck), Statt halterei/Schule 1872 ZI. 13820 und 10051. 2 ) D(irektions) A(rchiv) Vinzentinum Aa 3. 3 ) Ebd. 4 ) Ebd. 5 ) DA Aa 8. •) Ebd. 7 ) DA Aa in 8 Nr.

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Page 54 of 142
Date: 01.04.1973
Physical description: 142
so daß man am 16. 12. 1967 das eigentliche Gesuch um die gesetzliche An erkennung nach Rom schicken konnte. Hier trennten sich die beiden Schulen und gingen eigene Wege: während das Johanneum sofort um die Anerken nung der gesamten Schule einkam, suchte die Direktion des Vinzentinums vorerst nur um die Anerkennung der drei Klassen der Mittelschule, der vierten Klasse des Gymnasiums und der ersten Klasse des Lyzeums an. Das Gesuch für die drei restlichen Klassen verschob sie auf das nächste Jahr

dieses Jahres hatte nämlich Herr Prof. Dr. Armando Chiellini in seiner amtlichen Eigenschaft als Generalschulinspektor das Vinzentinum besucht, die Inspektion in seiner bekannt vornehmen Weise abgewickelt und die gesetzliche Anerkennung der gesamten Schule beim Unterrichtsministerium wärmstens befürwortet 22 23 ). Seither führt die Schule des Vinzentinums die offizielle Bezeichnung „Gesetzlich anerkannte Privatschule“ zum Unterschied von „Staatsschule“ oder reiner Privatschule. Die italienische Schulgesetz

gebung kennt nämlich staatliche und nichtstaatliche Schulen, die wiederum entweder reine Privatschulen oder gesetzlich anerkannte Schulen oder soge nannte „scuole pareggiate“ sein können. Eine „gesetzlich anerkannte Privat schule“ bleibt ein „ente privato“. Die „gesetzlich anerkannte Privatschule Vinzentinum“ hat das Recht für die Schüler aller Klassen staatsgültige Zeug nisse auszustellen, ist aber verpflichtet, sich in der Programmgestaltung ganz den staatlichen Vorschriften zu fügen, darf

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Page 21 of 142
Date: 01.04.1973
Physical description: 142
, von welcher Wichtigkeit gerade in Innsbruck das Quartier ist. Der Schüler wird nie die Schäden eines schlechten Quartiers aufwiegen können, so wie auch häusliche Erziehung nie, gar nie durch eine noch so vortrefflich geleitete Schule ersetzt werden kann. — Leider ist der Lehrkörper nicht einheitlicher Auffassung in religiösen Belangen.“ Im gleichen Jahr 1863 verfaßte der fb. Kommissär einen Bericht über das Inns brucker Gymnasium: „Die Professoren bemühen sich redlich, um den Schülern Wissen beizubringen. Es wehte

Tabakrauchen, von eitlem Benehmen her, bei den Schülern aus den unteren Kursen von der Unruhe in der Schule und bei einigen von Lügenhaftigkeit. Einen nicht günstigen Einfluß auf die Sittlichkeit scheint die einigen Studenten gestattete Theilhabe am Gesangsvereine geübt zu haben, was namentlich einer zu größeren Ausschreitungen mißbrauchte. Die Theilnahme an den Turnübungen wurde wie an anderen Gymnasien so auch hier gestattet. Diese wurden jedoch abgesondert und ohne daß sie dem Turnverein beitreten

Ansichten vertheidigen: geschieht es auch nicht in der Schule, so geschieht es vermittelst der Presse. Es bleibt bedauerlich, wenn selbst der Staatsanwalt einschreiten zu müssen glaubte gegen gewisse Grundsätze, die geradezu als feindselig der Kirche durch das Staatsgesetz verpönt erscheinen. Es kann nicht verschwiegen werden, daß sich ein Geist der Insubordination gezeigt hat. Die Jugend liest die Innzeitung... Eine große Anzahl mußte entlassen werden wegen sittlichen Vergehens. Ja es kam

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