Englisches Kriegsschiff an§ der erste Hälfte des 17. Jahrhimdi-rtS. Aerzüiche Rathschlage für Eltern. Von Di Rob.Schultze (Nachdr. Verb.) Eine Frage, wel che der Arzt oft be antworten muß, ist die, ob man ein Kind, z. B. von zweifelhaf- icm Gesundheitszu stand, mit sechs Jah ren, wie gesetzlich vor- geschrieben ist, die Schule besuchen lassen soll oder nicht. Blut- leere, schwächliche, nervöse, skrophulöse jc., mit einem Worte nicht ganz gesunde Kinder sollte inan viel häufiger
, als es ge schieht , in der Frei heit lassen und erst spät in die Schule ausnchnien, weil einestheils kränkliche Kinder durch den Schul besuch meist gesundheitlich noch mehr zurückkommen und anderntheils nicht viel leisten können, so das; sie andere gesunde Kinder mit znrückhalten. Es ist ein ganz entschiedener Mangel unserer öffent lichen hygienischen Zustände, daß bei der Schul- aufnahme nicht auch ein Arzt mitzusprechen hat, um darüber zu wachen, daß nur gesunde Kinder ausgenommen, kranke aber zurückgestellt
werden. Bei der Rekrutirung ist dies allgemein cingeführt, für die Schulen fehlt eine derartige Einrichtung dagegen überall, höchstens wird hie und da einmal von den Ettern kranker Kinder ein Zeugniß verlangt, daß ihr Kind körperlich nicht kräftig genug sei, um die Schule zu besuchen. In der Regel werden aber dann Kinder, die etwa ein Jahr zu spät in die Schule kommen, um ein Jahr länger in der Schule behalten, weil nach der Schablone der gesetzlichen Schulbesuchsdauer dies sein muß, ohne das; Rücksicht darauf genommen
ist, daß gesunde und ältere Kinder leicht nachhvlen, was sie etwa versäumt haben. So droht den Eltern kranker Kinder und diesen selbst noch eine Strafe für das Kranksein, und um dieser zu entgehen, werden heute viele Kinder, trotz entgegenstehcnder ärztlicher Gründe, doch in die Schule geschickt, oft zum lebenslänglichen Nachtheil für ihre Ge sundheit. Gerade solche Kinder verfallen am häufigsten den sog. Schulkrankheiten, eine Krankheitsrubrik, die erst neuerdings, besonders in Mädchenschulen, sozusagen