wenigstens drei Monate lang in den Lazaretten des Zescchungsheeres Dienst zu leisten. Durch diese Neuordnung wird erreicht, daß im Kriegsfalle nicht mehr Damen ohne Vorbildung zur freiwilligen Verwundetenpflege zugelassen werden. Diese beruflichen Schwestern vom „Roten Kreuz', die während der Friedenszeiten Pflegerinnen in den Roten-Kreuz-Kranken- häusern, in Lungenheilstätten usw. sind, werden im Kriegsfall den Kriegs- und Etappenlazaretten des Feldheeres über wiesen, stehen also an erster, verant
wortungsvollster Stelle. Diese Schwe stern, zu denen nur gesunde Mädchen mit guter Familienerziehung im Alter von 20 bis 35 Jahren ausgenommen werden, treten als „Lehrschwestern' in irgendeins der vielen Krankenhäuser vom „Roten Kreuz' ein (in anderen Krankenanstalten ausgebildete Pflege rinnenhaben sich,bevor sie„Rote-Kreuz'- Schwestern werden, mehrere Monate als „Probeschwestern' zu betätigen) — und werden nach erfolgter Prüfung auf Lebenszeit angestellt. Die Krankenhäuser und Heimstätten vom „Roten Kreuz
' sind alle modern, hell, luftig, freundlich ausgestattet, vie len alleinstehenden, nach befriedigender Lebenstätigkeit suchenden Mädchen er» setzen sie Heimat, Familie und geben vollste Befriedigung. Die „Roten-Kreuz'-Schwestern erhalten vollständig freie Station, freie Kleidung mit den gesetzlich geschützten Abzeichen, genügenden Erholungsurlaub, freie Alters- undJnvaliditätsversor- gung und ein Gehalt von dreihundert bis sechshundert Mark jährlich. Mit der Gründung von Kinderlungenheilstätten stellte
. Es enthält allerliebste Schlafzimmer, je nach Wahl für eine oder zwei Damen, Speisesaal, Musiksaal, Wohnzimmer, große Veranda, alle Räume aufs reizendste ausgestattet, Küche und Wirtschaftsräume. Die Augusta-Helferinnen, die eine besondere helle Schwestern tracht mit kleidsamer Mullhaube tragen, werden in allen Kennt nissen ausgebildet, die für Kinderpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeit in Frage kommen. Die Dauer des Kursus beträgt sechs Monate, und es ist ein Kostgeld von neunzig Mark monatlich
und ihm die Ehren eines Fürsten erwiefen. Die Wundergeige hat dem Künstler ein be deutendes Vermögen eingebracht. Bei seinem Tode hinterließ er ein Barver mögen von drei Millionen Franken, wo von jede seiner beiden Schwestern 1'/« Million erbten. — Die Pianistin Berthe Marx-Goldschmidt, welche die ständige Begleiterin des Künstlers in seinen Kon zerten war, erhielt die Villa Navarra bei Biarritz. Sein Kammerdiener er hielt SV 000 Franken und seine Köchin 10 000 Franken. Seiner Vaterstadt Pamplona vermachte