Lebensbedürfnissen, als ein Grundge setz einer weisen und wohlthatiqen Regierung, zum Besten der Nation, zu befördern und kräh tigst zu unterstützen. Innsbruck den 30. Innt 1806. Carl Graf von Arco, königl. HosEomnuffär, und Gouverneur. Bekanntmachung. In Bezug auf das so eben bekannt gemachte königl. Edikt, die Herabwürdigung der Wiener Banco« Zette! betreffend, wird hiemit deren Wrnh, für die Leistung aller Zahlungen, bis auf weiters festgesetzt, wie folgt. 100 si. Banco «Zettel gelten fi. kr. Wiener»Wahrung
« / 53 — Tyröler, Währung » * 55 40 Reichs«Währung « , 63 36 oder Ein Gulden Banco, Zettel gilt Wiener-Währung - , — 31 Tyroler «Währung , — 321 fi Reichs«Währung , . — 37 Wornach sich Jedermann zu achten hat. Innsbruck am 1. Juli 1806. Bekanntmachung. Da Se. königl. Majestät allergnädigst zu ver« ordnen geruhet haben, daß von allen königl. Aemtern und Kaffen für die Zukunft die Be rechnung nach der Reichswährung oder dem 24Guldrnsuße eingesührt, und hienach die bis, her nach dem 20, und 21 Guldenfuße bestan